Pressemitteilung vom 1. Juli 2014

Bündnis gegen Rassismus verklagt Polizei Berlin wegen rechtswidrigem Polizeieinsatz am NSU-Wandbild Manteuffelstraße/ Ecke Oranienstraße.

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen die Urheber wegen Verunglimpfung des Staates ein.

Aussage "Staat und Nazis Hand in Hand" nicht strafbar.

Das Bündnis gegen Rassismus reichte am 30.06.2014 eine Klage gegen die Polizei Berlin ein, um die Rechtswidrigkeit eines Polizeieinsatzes feststellen zu lassen. Die ursprüngliche Form des Wandbildes soll von der Polizei wieder hergestellt werden.

Das von der Polizei rechtswidrig zensierte Wandbild zur Erinnerung an den 10. Jahrestag des NSU-Nagelbombenanschlags auf die Kölner Keupstraße wurde im Auftrag des Landeskriminalamtes Berlin, Abteilung Staatsschutz, am 3.6.2014 zerstört. Als Begründung für diese Zensurmaßnahme wurde angeführt, der auf dem Plakat stehende Satz „NSU – Staat und Nazis Hand in Hand“ sei eine Verunglimpfung des Staates und verstoße damit gegen §&xnbsp;90 a StGB.

Am 10.6.2014 stellte die Berliner Staatsanwaltschaft das von der Polizei eingeleitete Strafverfahren wegen Verunglimpfung des Staates ein, da der Straftatbestand nicht erfüllt ist.

Die Staatsanwaltschaft bewertet die Aussage als eine im Kontext der Erkenntnisse zum NSU-Komplex zulässige Meinungskundgabe und betont:

›› ... dass die Formulierung "Staat & Nazis Hand in Hand" keine Gleichsetzung des Staates mit Nazis zum Ausdruck bringt, sondern "nur" eine enge Kooperation des Staates mit Nazis anprangert. Dies mag provokativ und überzogen sein. Vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte um die Rolle von staatlichen Organen im Zusammenhang mit den Anschlägen des NSU und der Aktualität dieser Debatte aufgrund des in München laufenden Prozesses gegen Beteiligte des NSU, sowie des 10. Jahrestages des Terroranschlages in Köln ist die Äußerung indes als zulässige Meinungskundgabe hinzunehmen. ‹‹

Nach Aktenlage sah das Landeskriminalamt, Abteilung Staatschutz am 3.6.2014 eine Parallele zwischen dem Satz „Staat und Nazis Hand in Hand“ und einem Satz, der 1996 in Bayern als nach § 90 a strafbar eingestuften wurde. Der damalige Satz lautete: „...der deutsche Staat habe 19 politische Gegner ermordet...“ und fiel im Zusammenhang mit der Tötung von Wolfgang Grams (RAF) in Bad Kleinen. Für das Bündnis gegen Rassismus ist es bemerkenswert, dass das Landeskriminalamt, Abteilung Staatschutz in seiner Logik den Satz „Staat und Nazis Hand in Hand“ mit der Aussage, dass staatliche Organe 9 Migranten und eine Polizistin ermordet haben, gleich setzte.

Eben der mit der Zensur und Zerstörung des Wandbildes befasste Staatsschutz im Berliner Landeskriminalamt gab bereits am 4. November 2013 mit einer identischen Begründung (Verunglimpfung des Staates) die Beschlagnahme einer Lautsprecheranlage im Rahmen einer Demonstration zum Gedenken an die NSU-Verbrechen in Auftrag.

Dieselbe LKA-Abteilung führte im NSU-Umfeld die V-Leute Thomas Starke und Nick Greger. Thomas Starke war führender Blood-and-Honour-Aktivist in Chemnitz, Unterstützer der untergetauchten NSU-Terrorzelle und deren Sprengstofflieferant. Nach Auffliegen des NSU vernichtete das LKA sämtliche Akten zu Thomas Starke.

Es ist davon auszugehen, dass die beteiligten Beamten bei der Beschädigung des Wandbildes in Kenntnis der Rechtswidrigkeit und mit Vorsatz gehandelt haben.

Der sabotierte Aufklärungsprozess zum NSU-Komplex, die massenhafte Aktenvernichtung, die Blockaden der Untersuchungsausschüsse, lügende Beamte, die Aussage verweigernden anonymen V-Männer, versterbende Zeugen und ein Strafprozessverlauf, in welchem das Aufklärungsinteresse fast ausschließlich von der Nebenklagevertretung getragen wird, lassen für uns nur einen Schluss zu:

Die dem NSU zugeordneten Morde und Anschläge sind mit aktiver Unterstützung staatlicher Sicherheitsorgane geplant, durchgeführt und anschließend vertuscht worden.

Wir fordern:

• Die lückenlose Aufklärung der Morde an Migranten und an einer Polizistin sowie der Bombenanschläge des NSU.
• Zerschlagung des weiter bestehenden breiten NSU-Terrornetzwerkes.
• Aufklärung über die Hintergründe der Unterstützung des NSU-Terrors seitens staatlicher Organisationen.
• Offenlegung aller in die terroristischen Strukturen des NSU verwickelten V-Leute.
• Das Ende von Racial Profiling in der polizeilichen Arbeit.
• Das konsequente Ahnden des allgegenwärtigen Rassismus in Polizei-, Sicherheits- und weiteren staatlichen Strukturen
• und außerdem: Das Ende der polizeilichen Willkür gegen kritische Meinungsäußerungen.

Bündnis gegen Rassismus und Allmende e.V. -- Bündnis gegen Rassismus -- Bündnis gegen Rassismus auf Facebook -- bundgrass@yahoo.de

Fotomaterial: https://www.dropbox.com/sh/bxlryfzl6pbva7o/AAB4Ka8i0hr-gStRdseKoVk9a
Dieses Material darf unter Nennung des Fotografen (Foto: buendnisgegenrassismus/carsten wolf) redaktionell genutzt werden.

Migazin "NSU-Schlappe für Polizei"

zum Weiterlesen:
die Pressemitteilung des Bündnisses gegen Rassismus zur Zensur am 03.06.2014:
Berliner Landeskriminalamt lässt Wandbild zum zehnten Jahrestag des NSU-Nagelbombenanschlages in Köln zerstören

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