zur Hauptseite                                                            Zusammenfassung  1999

Kürzel-Erklärung

Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und
ihre tödlichen Folgen 
1999

 
1. Januar 99

 

Aufgrund einer Streiterei in der Gemeinschaftsküche eines Flüchtlingsheimes im niedersächsischen Bad Oeynhausen ruft ein Bewohner die Polizei.

    Die Beamten erscheinen Stunden später, als die Menschen schon schlafen. Auch die Tür des Mannes, der die Polizei rief, ist verschlossen. Die Beamten klettern daraufhin durch das Fenster und wecken den Mann mit Tränengas. Dieser rennt, zu Tode erschreckt, zur Zimmertür, und als es ihm endlich gelingt, diese zu öffnen, steht er vor noch mehr Polizisten, die ihn auch mit Tränengas besprühen. Dann legen sie ihn auf den Boden und traktieren ihn mit Faustschlägen und Fußtritten – auch auf Kopf und Bauch. Er wird in Handschellen gelegt und mitgenommen. Er merkt, daß er nicht laufen kann, weil sein Fuß verletzt ist und dick anschwillt.

    Auf der Polizeiwache werden ihm nicht nur die Handschellen, sondern auch die Kleidung abgenommen – dann wird er in eine Zelle gesperrt. Da er große Schmerzen im Fuß hat, macht er solange auf sich aufmerksam, bis endlich ein Arzt kommt. Aufgrund dessen Anweisung wird er aus der Haft entlassen.

    Am nächsten Tag bringen ihn Freunde ins Krankenhaus.

Polizeiübergriffe 1999

 

4. Januar 99

 

Brandstiftung in einem Flüchtlingsheim in Wetzlar. Von den 40 meist türkischen BewohnerInnen versuchen sich 20 Menschen auf dem Dach in Sicherheit zu bringen. Bei Sprüngen vom Dach und bei Versuchen, sich an Bettlaken abzuseilen, erleiden drei Personen Knochenbrüche. Bei drei weiteren Menschen werden Rauchvergiftungen festgestellt.

    Zwei Tage später wird ein erneuter Brandanschlag auf das inzwischen geräumte Wohnheim verübt.

FR 5.1.99; FR 7.1.99;

JWB 13.1.99

 

4. Januar 99

 

Der Kurde Berzan Öztürk (genannt "Murad") erliegt im Bundeswehrkrankenhaus Koblenz seinen schweren Verletzungen, die er sich am 1. November 98 bei einem Selbstverbrennungsversuch zugezogen hat. (siehe dort)

    Eine Trauerkundgebung am 6. Januar, die 2500 KurdInnen vor der JVA Stuttgart-Stammheim abhalten wollen, wird vom Stuttgarter Oberbürgermeister Schuster verboten. Auch ein Autokonvoi, der den Sarg von Berzan Öztürk begleitet, wird gestoppt.

    Auch in der Türkei wird versucht, die Trauerfeierlichkeiten zu unterbinden. Eine Delegation von KurdInnen begleitet den Sarg von Frankfurt über Istanbul, Van nach Agri. Schon an der Stadtgrenze von Van werden die meisten Trauergäste festgenommen. Diejenigen, die weiterfahren dürfen, erreichen nach mehreren Militärkontrollen mit stundenlangem Warten die Ortschaft Agri, in der Panzer postiert sind und die Soldaten Spalier stehen. Die Militärs haben Benzinkanister in die Mitte des Dorfes gestellt und drohen, alles zu verbrennen. Die Trauergäste und die Familie werden massiv bedroht und beleidigt. "Die Soldaten sind in unser Haus gestürmt und haben schier getanzt vor Freude darüber, daß mein Sohn gefallen ist", so Cemile Öztürk am 9. Januar, dem Tag der Beisetzung ihres Sohnes.

ND 4.11.98; FR 6.1.99;

FR 8.1.99; FR 9.1.99; JWB 13.1.99

AZADI informationen Nr. 13 Januar-März 1999

 

4. Januar 99

 

Ein 43-jähriger Kurde protestiert vor dem Rathaus von Bielefeld gegen die drohende Abschiebung seines jüngeren Bruders in die Türkei. Er hat seine Bekleidung intensiv mit Benzin getränkt, hält in der linken Hand einen Benzinkanister und in der rechten ein Feuerzeug. Er droht, sich anzuzünden, wenn er nicht eine schriftliche Zusage bekommt, daß sein 28 Jahre alter Bruder, der in Abschiebehaft in der JVA Büren sitzt, nicht abgeschoben wird.

BeZ 4.1.99

 

5. Januar 99

 

Der 39 Jahre alte Ali Berro, abgelehnter Asylbewerber aus dem Libanon, wird frühmorgens aus seinem Zimmer am Jerusalemer Tor in Büdingen von der Polizei abgeholt und über Frankfurt nach Beirut abgeschoben. Ali Berro wird festgenommen und dreieinhalb Stunden lang verhört. Dann darf er für eine Nacht zu seiner Frau und seinen vier Kindern, bis er erneut verhaftet wird. Es wird vermutet, daß der Grund für die Verhaftung ("fehlende Ausweispapiere") ein Vorwand der syrischen Besatzer ist, um Ali Berro zu seinen politischen Aktivitäten vor seiner Flucht in die BRD vor acht Jahren zu verhören. Ein Freund Berros war damals in einem syrischen Gefängnis "verschwunden" und ein Verwandter nach Syrien verschleppt worden.

FR 6.1.99; FR 11.1.99

 

8. Januar 99

 

Fünf kahlgeschorene Jugendliche – Springerstiefelträger – gehen gezielt auf einen 35-jährigen Vietnamesen vor dem "Plus"-Markt in der Louis-Lewin-Straße in Berlin-Hellersdorf zu, bedrohen ihn und fordern von ihm Zigaretten. Er flieht in den Einkaufsmarkt. Als er nach einiger Zeit wieder herauskommt, warten die Skins schon auf ihn. Er flieht erneut in den Markt, wird diesmal aber von den Tätern verfolgt. Mit Gummiknüppeln und Baseballschlägern schlagen sie auf ihn ein. Sein Versuch, sich mit einer Schnapsflasche zu wehren, schlägt angesichts der Übermacht fehl. Auch als er am Boden liegt, treten sie weiter auf ihn ein. Als er sich trotzdem noch einmal erhebt, zieht ein 20-jähriger Angreifer ein Messer und sticht es ihm in die rechte Brust. Durch diese Lungenverletzung in Lebensgefahr wird der Vietnamese ins Krankenhaus gebracht und kann auch drei Tage später noch nicht von der Polizei vernommen werden.

    Von den Tätern werden vier Jugendliche nach vorübergehender Festnahme unter Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Messerstecher bleibt in Untersuchungshaft.

BeZ 9.1.99; BeZ 11.1.99;

taz 11.1.99; taz

13.1.99; JWB 13.1.99

 

9. Januar 99

 

Prenzlau in Brandenburg. Eine Asylbewerberin aus Kenia wird in einem Bus von einem jugendlichen Deutschen beschimpft und beleidigt. Der Angreifer reißt ihr die Mütze vom Kopf und zieht ihr an den Haaren ihren Kopf hin und her.

BeZ 16.1.99;

Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 19

 

12. Januar 99

 

H. Merkebu Getachew, äthiopischer Flüchtling aus dem nordrhein-westfälischen Uedem, erhängt sich in der Abschiebehaft in Lübbecke.

IMEDANA (AAPO)

 

16. Januar 99

 

Am Nachmittag wird ein 18-jähriger pakistanischer Flüchtling in Frankfurt (Oder) von ca. 10 Unbekannten angegriffen und geschlagen. Als ihm zwei Pakistani zu Hilfe kommen, schlagen die Angreifer auch auf sie ein. Ein 33-jähriger Pakistani wird durch ein Messer am Rücken verletzt. Die Polizei teilt zwei Tage später mit, daß sie einen mutmaßlichen Schläger festgenommen hat.

BeZ 18.1.99; BeZ 16.2.99;

ALB (dpa, adn, MAZ, BM);

Konkret 10/00, S. 17

 

16. Januar 99

 

Ein Asylbewerber aus Marokko wird am späten Abend in der Bahnhofshalle von Frankfurt (Oder) von ca. 35 Angreifern zu Boden gestoßen und durch Tritte der Springerstiefel tragenden Deutschen mißhandelt.

    Die Polizei nimmt 16 Verdächtige fest, läßt sie am nächsten Morgen wieder frei. Ein 14-jähriger Angreifer wird sechs Wochen später zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt.

BeZ 18.1.99; BeZ 2.3.99; FR 2.3.99;

ALB (dpa, adn, ap, MAZ)

 

20. Januar 99

 

Zwei Zivilbeamte der Berliner Polizei suchen morgens um 8.30 Uhr in der Werner-Stephan-Oberschule in Berlin-Tempelhof nach dem 17-jährigen Murat E., um ihn festzunehmen und abzuschieben. Murat E. ist alleinlebender kurdischer Flüchtling, dessen Asylantrag noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.

    Als der Rektor sich den Polizeibeamten entgegenstellt, bekommt dieser eine dreifache Anzeige wegen Strafvereitelung und unterlassener Hilfeleistung.

Die Welt, 22.1.99;

BeZ 23.1.99; Die Welt 23.1.99

 

28. Januar 99

 

Von neun Flüchtlingen, die aus dem Transitbereich des Rhein-Main-Flughafens in Frankfurt ausbrechen, gelangen acht ins Landesinnere der BRD. Ein afghanischer Flüchtling wird gefaßt.

FR 1.2.99

 

30. Januar 99

 

Erneut versuchen Flüchtlinge aus dem Transitbereich des Rhein-Main-Flughafens in Frankfurt in die BRD zu fliehen. Sie schrauben ein Fenster ab und klettern von dort aus über ein Zwischendach aufs Airport-Betriebsgelände. Dort werden 18 von ihnen (16 Algerier und zwei Libyer) von BGS-Beamten wieder gefaßt – lediglich ein Algerier kann kurzfristig entkommen.

    Alle 19 Menschen werden dem Haftrichter vorgeführt und in diverse Abschiebegefängnisse gebracht. Ihre Asylanträge wurden allesamt als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt.

FR 1.2.99

 

31. Januar 99

 

Der 28 Jahre alte E. L. von den Philippinen erhängt sich in der JVA München an seinem Hosengürtel.

Bayerischer Landtag Drucksache 14/3299;

IMEDANA 26.10.00

 

Januar 99

 

Der 24 Jahre alte Militärdienstverweigerer, der Kurde Süleyman Aksoy, der vor drei Monaten nach abgelehntem Asylantrag in der BRD in die Niederlande geflohen war, wird von hier aus – aus der Abschiebehaft heraus – in die Türkei abgeschoben. Die Flughafenpolizei überstellt Herrn Aksoy an die Militärbehörden in Ankara. Hier verliert sich seine Spur.

    Erst im Juli erhalten die Eltern von Süleyman Aksoy die Mitteilung, daß ihr Sohn sich das Leben genommen haben soll. Entgegen dem Verbot der Staatsanwaltschaft öffnen die Eltern den Sarg und finden den Leichnam "verstümmelt und völlig zerstört" vor. Eine Obduktion wird den Eltern verweigert, weil die Todesursache nach den Worten der Staatsanwaltschaft schließlich bekannt sei.

jW 21.7.99; ND 21.7.99;

AZADI informationen Nr. 15 Juni-Juli 1999;

FR 3.3.00

 

3. Februar 99

 

Der 20-jährige Idris Yusufoglu, kurdischer Flüchtling aus der Türkei, stürzt sich aus dem vierten Stock des Zentral-Krankenhauses St. Jürgen, um sich das Leben zu nehmen. Dabei zieht er sich eine schwere Wirbelsäulen-Verletzung zu.

    Idris Yusufoglu war zwei Tage zuvor in Bremen bei einer Polizeikontrolle festgenommen und in Abschiebehaft nach Oslebshausen gebracht worden. Vor dem Haftrichter im Amtsgericht Bremen erlitt er einen Schwächeanfall, zog sich beim Sturz von den Treppen eine Gehirnerschütterung zu und war so ins Krankenhaus gekommen.

    Idris Yusufoglu war bereits vor einem Jahr nach abgelehntem Asylantrag in die Türkei abgeschoben worden. Er wurde festgenommen und gefoltert. Sein Bruder sitzt eine

12-jährige Haftstrafe wegen Unterstützung der PKK ab, seine in Deutschland lebenden Verwandten haben größtenteils Asyl bekommen, und Idris Y. stand die Abschiebung bevor. "Idris war verrückt vor Angst", sagte sein Cousin.

IMRV Bremen;

FR 5.2.99; taz 5.2.99

 

5. Februar 99

 

Im brandenburgischen Eisenhüttenstadt werden zwei Kinder aus Afghanistan nach ihrem "unerlaubten" Grenzübergang mit Unterkühlungen aufgegriffen.

BT-Drucksache 14/1850

 

5. Februar 99

 

Ronnburg im Main-Kinzig-Kreis in Hessen. Kurz nach Mitternacht wird der 27 Jahre alte äthiopische Flüchtling von drei Deutschen aus einer Telefonzelle herausgezerrt, mit einem Schlagring niedergeschlagen und noch mehrmals getreten. Dann fliehen die Täter in einem roten Opel Kadett.

    Der Äthiopier muß seine Verletzungen mehrere Tage im Krankenhaus behandeln lassen.

FR 19.2.99

 

5. Februar 99

 

Die vor sechs Jahren in die BRD geflüchteten Eheleute Frau und Herr Nayir und ihre drei Kinder werden nach Izmir abgeschoben, nachdem Herr Abdülhalim Nayir am Vortage in der Ausländerbehörde Osnabrück festgenommen worden war. Der BGS übergibt den türkischen Polizeibeamten einen Koffer mit belastendem Material, in dem unter anderem Telefonlisten und Fotos von einer Demonstration enthalten sind. Herr Nayir wird noch am Flughafen festgenommen und der Anti-Terror-Abteilung überstellt. Hier erfolgen die Verhöre unter schwerer Folter und Todesandrohungen, bis Herr Nayir Aussagen macht und sich bereit erklärt, als Spitzel für den türkischen Staat zu arbeiten. Nach seiner Freilassung hält er sich mit seiner Familie versteckt.

    Wegen Unterstützung der PKK wird gegen Herrn Nayir Anklage vor dem Staatssicherheitsgericht Izmir erhoben. Am 27.4.99 erfolgt überraschend ein Freispruch. Da auch in diesem Falle der Flüchtlingsrat Niedersachsen zusammen mit dem türkischen Menschenrechtsverein (IHD) das deutsche Generalkonsulat informierte, ist zu vermuten, daß der Freispruch u.a. auch durch diplomatische Interventionen erfolgte.

    Der Familie Nayir gelingt im Mai 99 die Flucht nach Griechenland; erst im März 2000 treffen sie in Köln ein. Hier werden Herr Nayir und zwei seiner Söhne vom BGS festgenommen und in die Abschiebehaftanstalt Büren gebracht. Seine Frau und die anderen Kinder werden nicht in Haft genommen.

    Am 3. Juni 2000 wird Herr Nayir als Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, während die Asylanträge seiner Frau und die seiner fünf Kinder abgelehnt werden. Trotzdem erhalten alle Familienmitglieder Aufenthaltsbefugnisse. Als jedoch der älteste Sohn Seymuz volljährig wird, droht ihm die Abschiebung, und es ist fraglich, ob er seine Mauerlehre abschließen kann.

Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;

Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;

Familientrennung durch Abschiebung – Dezember 2004

 

7. Februar 99

 

Der abgelehnte Asylbewerber Ferit K. reist nach zweijährigem Aufenthalt ohne gütige Papiere in die Türkei, um seine Heiratsformalitäten zu regeln. Bei dem Versuch, seine Geburtsurkunde im Standesamt von Karliova / Bingöl abzuholen, geschieht seine Festnahme.

    Nach Verhören und Folter wird er dem Strafgericht in Bingöl vorgeführt, wo er sein – unter Folter erzwungenes – Geständnis widerruft. Am 11. März erhebt die Staatsanwaltschaft vor dem Statssicherheitsgericht Diyarbakir Anklage gegen Herrn K. wegen Mitgliedschaft in der PKK gemäß

§ 168 TStGB. Ihm wird vorgeworfen, als Kurier der PKK zwischen Deutschland und der Türkei gearbeitet, sich an Aktivitäten der Organisation beteiligt und Geld gesammelt zu haben. Zudem soll er "mit Deutschen, die mit dem Ziel der Provokation zu dem in der Türkei verbotenen Newroz-Fest und zu den Wahlen geschickt wurden, Geld für die Familien getöteter Terroristen in die Türkei geschickt haben."

    Ferit K. wird schließlich von den Vorwürfen freigesprochen.

Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002

 

13. Februar 99

 

Guben in Brandenburg – Ortsteil Obersprucke. Farid Gouendoul (alias Omar Ben Noui), Asylbewerber aus Algerien, verblutet morgens um 5 Uhr im Hausflur des Mehrfamilienhauses Hugo-Jentsch-Straße 14. Er wurde 28 Jahre alt – seine Freundin erwartet ein Baby.

    Er war zusammen mit zwei Freunden vorher von 10 bis 15 Rassisten mit Autos durch die Straßen Gubens gehetzt worden. Diese skandierten aus den Autos heraus: "Türken raus! Türken raus! Krankenhaus!" oder "Wir kriegen Euch! Haß! Haß! Haß!" Mit ihm gejagt wurden Khaled Ben Saha und der 17-jährige Issaka Kaba aus Sierra Leone.

    Sein Landsmann Khaled Ben Saha wurde von drei Gubenern zu Fuß verfolgt. Als er stürzte, schlugen sie ihn zusammen und traten mit ihren Stiefeln auf ihn ein. Er wurde durch die Mißhandlung am Kopf und Oberkörper verletzt.

    Farid Gouendoul und Issaka Kaba suchten Schutz in dem Wohnhaus. In seiner Angst trat Farid Gouendoul die Glasscheibe der Haustür ein, riß sich dann beim Durchsteigen die Schlagader seines rechten Knies auf. Er bat seinen Freund, ein Taxi zu holen, doch vor der Tür warteten noch die Verfolger. Als diese mit quietschenden Reifen durchstarteten und – wie Issaka Kaba annahm – wegfuhren, floh er wieder aus dem Haus, hielt ein Taxi an und ließ sich zum nächsten Bistro fahren, um die Polizei zu alarmieren. Die Glatzköpfe verfolgten das Taxi und warteten dann vor dem Bistro, nachdem die Wirtin ihnen den Zutritt zur Gaststätte verweigert hatte. Farid Gouendoul war inzwischen seiner Verletzung erlegen.

    Issaka Kaba wird noch in der Gaststätte von der Polizei verhaftet. Ihm werden die Hände auf dem Rükken mit Handschellen gebunden, und er muß derart gefesselt bis mittags um 13 Uhr in der Polizeiwache Guben auf seine Vernehmung warten. Der Grund für diese "Behandlung" ist eine Anzeige wegen "des Verdachts der Beteiligung an einer Körperverletzung", die seine Verfolger gegen ihn gestellt haben, als sie vor dem Bistro auf ihn warteten.

    An dem Sterbeort von Farid Gouendoul, der zu einer Mahn- und Gedenkstelle geworden ist, werden zwei Tage nach der Tat Hakenkreuze, SS-Runen und Parolen entdeckt.

    Die staatsanwaltlichen Recherchen ergeben, daß die Hetzjagd der Skinheads mittels Handies und unter dem Motto "Neger-Suchen" organisiert war. Die Jagd war als Rachefeldzug gedacht, weil während einer Auseinandersetzung zwischen Deutschen und einem Ausländer vor der Diskothek "Dance Club" ein Deutscher an der Hand leicht verletzt worden war. Die Deutschen leiteten dann mit der Parole, ein Deutscher sei von dem Ausländer mit einer Machete "aufgeschlitzt" worden, die Hetzjagd ein.

    Sechs Tage später sind 11 an der Hetzjagd Beteiligte ermittelt worden.

    Ein am 17. Juli 99 aufgestellter Gedenkstein der Antifa Guben ist schon zwei Tage später mit Hakenkreuz und SS-Runen beschmutzt. Beschädigungen dieser Art werden bis zum Prozeßende mindestens sechsmal wiederholt.

    Khaled Ben Saha hat durch die Hetzjagd ein schweres Trauma erlitten, erhält aber erst im Herbst 2000 und nach monatelangen Querelen zwischen Innenministerium und Potsdamer Stadtverwaltung eine Aufenthaltsbefugnis, um sich in der BRD therapieren lassen zu können.

    Einer der Täter, der zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden war, beteiligt sich am 26. Dezember an einem rassistischen Überfall auf einen Deutschen. Dieser wird durch einen Messerstich verletzt.

    Am 13. November – 81 Tage nach Prozeßbeginn – werden drei der Täter vom Landgericht Cottbus wegen fahrlässiger Tötung zu Haftstrafen von zwei bis drei Jahren verurteilt; zwei von ihnen jedoch wegen Taten, die mit der geschilderten nichts zu tun haben. Sechs Täter erhalten Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren; zwei der Täter werden nur verwarnt.

    Gegen diese Urteile gehen sowohl die Angeklagten als auch die Nebenkläger in Revision.

    Die 5. Strafkammer des Bundesgerichtshofes in Leipzig wertet in der Revisionsverhandlung die Beteiligung von sechs Tätern am Tod von Farid Gouendoul als versuchte Körperverletzung mit Todesfolge. Das Strafmaß wird damit bestätigt. Im Januar 2003 sitzt noch keiner der Täter wegen dieser Tat in Haft. Einige nutzten die Zeit für neue Straftaten. Lediglich einer der Beteiligten wurde wegen anderer zusätzlicher Körperverletzungen verurteilt.

    Auch im Januar 2004 haben die beiden Überlebenden der Hetzjagd, Khaled Ben Saha und Issaka Kaba, noch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten.

TS 14.2.99; BeZ 15.2.99; FR 15.2.99;

taz 15.2.99; Neue Presse 15.2.99;

TS 15.2.99; TS 16.2.99; BeZ 16.2.99; FR 16.2.99;

BeZ 17.2.99; FR 17.2.99; BeZ 18.2.99;

BeZ 21.2.99; BeZ 24.2.99; ND 2.6.99; BeZ 4.6.99;

BeZ 22.9.99; BeZ 27.9.99; FR 29.9.99;

 jW 29.9.99; BeZ 29.9.99; BeZ 19.10.99;

BeZ 13. 11.00; BeZ 14.11.00;

IRR European Race Bulletin Nr. 35 Dec. 00 / Jan. 01;

BeZ 19.4.02; taz 10.10.02; FR 5.7.03

 

18. Februar 99

 

Familie Demir wird in die Türkei abgeschoben. Noch auf dem Flughafen Istanbul wird Herr Demir von der türkischen Polizei zusammengeschlagen und seiner gesamten Ersparnisse beraubt.

Leipziger VZ 21.5. 99

 

19. Februar 99

 

Mihail M. aus Weißrußland steht im Foyer des Verlagshauses Springer in Berlin-Kreuzberg und schreit: "Ich bin politisch verfolgt, kein Verbrecher......Ihr gebt mir kein Asyl, ihr schiebt mich ab! Die töten mich, lieber sterbe ich hier!" Herr M. ist blutüberströmt, hält sich ein 20 cm langes Messer an die Brust und eine Rasierklinge an den Hals und droht, sich umzubringen. Zweieinhalb Stunden später wird er von einem Sondereinsatzkommando der Polizei überwältigt und in ein Krankenhaus gebracht.

BZ 20.2.99; taz 20.2.99

 

20. Februar 99

 

Eiche im Landkreis Bernau in Brandenburg. Einem 27-jährigen vietnamesischen Flüchtling wird von drei deutschen Männern auf dem Gelände eines Kaufparks aufgelauert. Er wird vom Fahrrad gezerrt. Dann schlagen und treten sie ihn, halten ihm eine Schreckschußpistole an den Kopf und rauben ihm 100 DM. Als der Überfallene zu fliehen versucht, hetzt einer der Täter seinen Bullterrier auf ihn. Das Tier erwischt beim Angriff "nur" die Jacke des Vietnamesen. Die gerufene Polizei verhindert einen neuerlichen Angriff.

    Der Vietnamese muß seine Verletzungen im Krankenhaus ambulant behandeln lassen.

    Nach Aussage der Ermittlungsbehörden handele es sich bei den Tätern "nicht um Rechtsradikale", und Anhaltspunkte für einen ausländerfeindlichen Hintergrund gäbe es auch nicht.

    Am 22. Februar werden gegen die drei Täter Haftbefehle erlassen.

MAZ 22.2.99; BeZ 22.2.99; FR 22.2.99;

RA 23.2.99; BeZ 23.2.99; ALB (dpa, BM, MOZ)

 

22. Februar 99

 

Morgens um 7 Uhr kommen Beamte des Bundesgrenzschutzes in eine Reinickendorfer Wohnung in Berlin, nehmen den 12-jährigen Adnan B. und seine 22-jährige Schwester mit und schieben beide nach Sarajewo ab. Seine durch den Krieg traumatisierte Mutter hielt sich zum Zeitpunkt der Festnahme der Geschwister versteckt; der Vater hatte ein Jahr lang vergeblich versucht, in Bosnien eine Wohnung und Arbeit zu finden und war wieder nach Berlin zurückgekehrt.

BeZ 23.2.99; BeZ 5.5.99

 

24. Februar 99

 

Die 39 Jahre alte Fatme E. entbindet ein kleines Mädchen im Virchow-Klinikum in Berlin-Wedding. Am nächsten Tag verläßt die Mutter das Krankenhaus und läßt das Baby zurück. Sie ist türkisch-bulgarischer Herkunft und lebt seit einem Jahr ohne Papiere in der Stadt.

    Als die Polizei Fatme E. zwei Wochen später findet, werden Ermittlungsverfahren wegen "Verletzung der Fürsorgepflicht" und – weil sie den Klinikaufenthalt nicht bezahlt hat – wegen "Leistungsbetrug" gegen sie eingeleitet. Sie kommt in Abschiebehaft.

BeZ 12.3.99

 

25. Februar 99

 

Hennigsdorf an der Oberhavel in Brandenburg. Der 36 Jahre alte Mohammad Azam, Asylbewerber aus Pakistan, ist auf dem Weg in seine Heimunterkunft Stolpe-Süd, als er um 20.40 Uhr auf einer Havelbrücke von zwei kahlköpfigen Männern angegriffen wird. Während einer der Täter ihn festhält, schlägt der andere auf ihn ein. Sie werfen ihn zu Boden, treten mit ihren schweren Stiefeln und beschimpfen ihn heftig. Als nach ca. 10 Minuten ein Zeuge vorbeikommt, lassen die Schläger von ihrem Opfer ab, steigen in ein Auto und fahren schnell weg. "Wäre der Kurde nicht vorbeigekommen, sie hätten mich wohl totgeschlagen", sagt Mohammad Azam eine Woche später. Er liegt mit drei schweren Kopfplatzwunden, einer Gehirnerschütterung und zahlreichen Prellungen immer noch im Krankenhaus. Ein Backenzahn wurde ihm ausgetreten und ein Schneidezahn abgebrochen.

Opferperspektive;

MAZ 27.2.99; TS 28.2.99; BeZ 2.3.99; RA 22.4.99;

BeZ 25.4.99; ALB (dpa, ap)

 

26. Februar 99

 

Guben in Brandenburg. Der kenianische Asylbewerber Dawis M. ist auf dem Weg vom Bahnhof zur Bushaltestelle, als ein ihm entgegenkommender roter sportlicher Wagen die Fahrspur wechselt, direkt auf ihn zufährt und ihn auf dem Gehweg verfolgt. Herr M. rettet sich hinter die auf dem Gehweg stehenden Bäume und sieht noch, wie der Fahrer des PKW mit der Hand über seine Kehle fährt und M. den "aufrechten" Finger zeigt.

BeZ 2.3.99; ND 16.3.99

 

27. Februar 99

 

Sembten bei Guben in Brandenburg. Vor dem Flüchtlingsheim in der Forster Straße fahren nachts einige Autos auf. Jugendliche Deutsche steigen aus, stellen sich an den zweieinhalb Meter hohen Stacheldrahtzaun und skandieren: "Komm raus, komm raus!"

    Der bei der Hetzjagd in Guben zu Tode gekommene Farid Gouendoul war Bewohner dieses Heimes, und auch vor diesem Hintergrund werden die Flüchtlinge durch diese Drohgebärden in panische Angst versetzt.

(siehe auch: 13. Februar 99)

BeZ 2.3.99; ND 16.3.99

 

27. Februar 99

 

Sicherheitstrakt des BGS im Flughafen Schönefeld in Berlin – 12.50 Uhr. Zwei Beamte des Bundesgrenzschutzes haben Alice B. (Name geändert) mit sechs Fesseln an eine Holzbank gekettet. Die Hände sind unterhalb der Oberschenkel zusammengeschlossen, Fuß- und Handfesseln mit weiteren Hartplastikverbindungen gesichert. Jede Viertelstunde kommen Beamte herein und überprüfen den korrekten Sitz der Fesseln.

    Die 19-jährige Alice B., die 1997 aus dem Sudan in die BRD floh, soll nach Nigeria abgeschoben werden, weil das nigerianische Konsulat ein Paßersatzpapier ausstellte, wodurch eine Abschiebung nach Nigeria für deutsche Behörden möglich wird.

    Sicherheitstrakt des BGS im Flughafen Schönefeld in Berlin – 14 Uhr. Zwei BGS-Beamte lösen die Verbindungsschellen zwischen Alice B. und der Holzbank und schieben ihr eine Holzstange zwischen die zusammengebundenen Unterarme und Oberschenkel. Mit der einen Hand tragen die Männer die Stange, mit der anderen stützen sie die Gefesselte und balancieren ihre Last zum Transportfahrzeug, das sie zu einer Maschine der TAROM bringt. Alice B. wird in das noch leere Flugzeug gebracht und von vier BGS-Beamten in einen Sitz gedrückt und – an Händen und Beinen gefesselt – noch mit dem Sicherheitsgurt fixiert. Alice B. schreit und weint so laut, daß Vertreter der Fluggesellschaft den Beamten vorschlagen, die Sitzplätze in der letzten Reihe einzunehmen, bevor die regulären Flugpassagiere kommen.

    Alice B., immer noch an Händen und Füßen gefesselt, versucht sich mit aller Kraft zu wehren, als sie den Gang hinunter geschleppt wird und die Beamten erneut versuchen, sie an den Sitz mit Sicherheitsgurt zu fixieren. Eine Beamtin versucht Alice B. mit einem "Festhaltegriff", der im Gesicht der Betroffenen angesetzt wird, den Kopf nach hinten zu drücken. Alice B. beißt der Beamtin in ihrer Angst in die Hand, worauf diese ihr mit der freien Hand ins Gesicht schlägt und ihre Kollegen Alices Kopf nach hinten reißen und ihr die Strickjacke der Beamtin ins Gesicht drücken.

    Die Flugzeugbesatzung entscheidet daraufhin, daß sie an der Abschiebung nicht teilnehmen werden, und bitten den BGS, die Maschine zu verlasssen.

    Zum Verlassen des Flugzeuges werden Alice B. die Fußfesseln abgenommen, und die Hände werden auf dem Rücken gefesselt. Sie kommt in ein Transportfahrzeug und befindet sich weiterhin in panischer Angst vor der Abschiebung. Sie weigert sich dann, das Fahrzeug wieder zu verlassen, woraufhin ein Beamter den Schlagstock gegen sie einsetzt. Dann wird sie wieder in den Gewahrsamsraum des Flughafens Schönefeld gebracht, ihre Füße wieder mit Stahlfesseln an die Holzbank gekettet. Die Hände bleiben auf dem Rücken gefesselt. Nach eineinhalb Stunden wird sie in das Abschiebegefängnis zurückgebracht. Dort kommt sie in solch einem desolaten Zustand an, daß der diensthabende Wachleiter in ihrem Namen eine Strafanzeige wegen "Gefährlicher Körperverletzung im Amt" gegen die BGS-Kollegen erstattet. Die offenen Wunden der Fesselungen und Hämatome der Schläge sind noch Tage nach dem Abschiebungsversuch deutlich sichtbar.

    Der BGS erstattet daraufhin Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

    Dem Anti-Folter-Komitee des Europarates (CPT) gegenüber erklären die Grenzschutzbeamten, daß die Anwendung des oben beschriebenen "Festhaltegriffes ......durchaus üblich" sei. Bei "afrikanischen Staatsbürgern" verfehle der Griff teilweise sogar seine Wirkung, "da sie über eine ausgeprägte Unempfindlichkeit gegenüber Schmerzen verfügen", so die Beamten. Das Strafverfahren gegen sie wird eingestellt. (siehe auch: 13. März 99)

Freitag 10.12.99;

Imke Juretzka – Rechtsanwältin;

FRat Berlin; CPT Dez. 00

 

Februar 99

 

Der 29 Jahre alte kurdische Flüchtling Yavus Banzancir wird nach abgelehntem Asylantrag in die Türkei abgeschoben. Bereits am Flughafen Istanbul wird er von der Polizei festgehalten und intensiv nach seinem 7 Jahre währenden Aufenthalt in der BRD befragt.

    Vier Monate später wird Yavus Banzancir, der bei Verwandten Unterkunft gefunden hat, nachts von der Anti-Terror-Polizei aufgesucht, festgenommen und in ein Gefängnis außerhalb der Stadt gebracht. Dort erleidet er während einer Woche schwere Folterungen. Allein zwei Tage lang wird ihm verboten, sich hinzusetzen, dann wird er mit eiskaltem Wasser unter Hochdruck abgespritzt und mit Elektroschocks gequält. Die Verhöre drehen sich um seinen Aufenthalt in der BRD. Erst gegen die Bestechungssumme von 5000 DM durch seine Familie wird er aus der Haft entlassen.

    Zwei Tage später wird er erneut von der Polizei aufgesucht und bedroht.

    Yavus Banzancir taucht unter und flieht über die Tschechische Republik in die BRD. Sein Asylfolgeantrag, den er am 30.9.99 in Bremen stellt, wird am 12.10.99 abgelehnt mit der Begründung, das geltend gemachte Verfolgungsschicksal stehe "mit dem seinerzeitigen Asylverfahren in keinerlei kausalem Zusammenhang". Seine Abschiebung in die Tschechische Republik wird angeordnet – sofort vollziehbar.

KMii, Rundbrief 10; Nov. 99; Pro Asyl 10.11.99;

FR 11.11.99; ARAB – IMRV-Bremen 16.11.99

 

2. März 99

 

Ein Sonderkommando der Berliner Polizei dringt um 4.15 Uhr in das Zimmer 37 im Flüchtlingsheim Trachenbergring in Berlin-Marienfelde ein. Maskierte Beamte zerren den

67-jährigen bosnischen Rom Musto Alimanovic an den Füßen aus dem Bett in den Flur und fesseln ihn. Mehrere Männer knien sich auf seinen Rücken. Nach einer knappen Stunde lassen die Beamten von ihm ab, nachdem sie feststellen, daß sie eigentlich einen 50 Jahre jüngeren Mann festnehmen wollten.

    Neben einer Kopfverletzung und tiefen Einschnitten an der linken Hand leidet Herr Alimanovic auch an einem Trauma. Noch eine Woche nach dem Überfall liegt er aufgrund seiner Verletzungen im Krankenhaus.

BeZ 6.3.99; taz 9.3.99

 

2. März 99

 

Mehmet Kilic, 28-jähriger kurdischer Flüchtling, wird aus der Abschiebehaft heraus in die Türkei abgeschoben. Der türkischen Polizei zufolge ist er dort direkt den Militärbehörden übergeben worden. Ihm droht als Militärdienstverweigerer der türkischen Armee eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.

    Mehmet Kilic war am 17. Februar im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Entführung Abdullah Öcalans festgenommen worden, und in den türkischen Zeitungen Hürriyet und Sabah war die bevorstehende Abschiebung des "PKK-Anhängers Mehmet K." angekündigt worden.

BeZ 3.3.99; BeZ 4.3.99;

FR 4.3.99; taz 4.3.99; jW 5.3.99; ND 8.3.99

 

3. März 99

 

Das Ehepaar Dogan und Sultan Irmak, kurdische Flüchtlinge, die seit 10 Jahren in der BRD leben, werden in die Türkei abgeschoben. Frau Irmak war im Januar in die Haftanstalt Vechta in Abschiebehaft gekommen, Herr Irmak in die JVA Lingen.

    Aus Protest gegen die geplante Abschiebung trat Herr Irmak fünf Wochen zuvor in den Hungerstreik und muß – aufgrund seines körperlichen Verfalls – mit dem Rollstuhl bewegt werden. Seit der Abschiebung verlieren sich ihre Spuren.

    Ihre sechs Kinder blieben sich selbst überlassen. Am 1. April bitten sie bei der Ausländerbehörde um Hilfe und bekommen zur Antwort, daß sie verschwinden sollen und daß auch sie bald abgeschoben werden würden.

FRat NieSa Heft 60/61 Mai/Juni 1999

 

3. März 99

 

An eine Wohnungstür eines mit 100 Flüchtlingen bewohnten Hauses in Göttingen wird Brandbeschleuniger geschüttet und entzündet. Ein 32 Jahre alter Kosovo-Albaner erleidet eine Rauchvergiftung und muß ins Krankenhaus gebracht werden.

FR 4.3.99;

IRR European Race Bulletin Nr. 31, S. 18 (jW 4.3.99)

 

3. März 99

 

Der 28 Jahre alte kurdische Asylbewerber Ali Salih Parlak wird um 20.45 Uhr vom Flughafen Frankfurt-Main mit einer Maschine der Lufthansa in die Türkei abgeschoben. Direkt nach der Ankunft in Istanbul wird Herr Parlak verhaftet.

    Herr Parlak war am 16. Februar im Zusammenhang mit kurdischen Demonstrationen vor und im griechischen Generalkonsulat in Leipzig zusammen mit 72 DemonstrantInnen verhaftet worden. Es gelang seinen Angehörigen und Freunden nicht, seinen Verbleib herauszubekommen. Er galt als verschwunden, denn weder seine Angehörigen noch die Rechtsanwälte wurden über die Verhaftung informiert.

    Erst vier Stunden vor seiner Abschiebung gelingt es ihm, sich telefonisch zu melden, viel zu wenig Zeit, um rechtliche Gegenmaßnahmen erfolgreich einzusetzen. Die Interventionsversuche von Freunden bei der Lufthansa und bei dem Piloten des Fluges LH 3450 blieben erfolglos.

    Sofort nach der Landung der Maschine wird er verhaftet und der Istanbuler Flughafenpolizei überstellt. Am nächsten Tag wird er der Staatsanwaltschaft vorgeführt, und es ist zu befürchten, daß ihm der Prozeß vor einem Staatssicherheitsgericht gemacht wird.

FR 5.3.99;

 jW 5.3.99;

Kurdistan-Rundbrief Nr. 5, Jg. 12, 10.3.99

 

5. März 99

 

Bremen. Herr S. ist auf dem Wege von seiner Flüchtlingsunterkunft zum Supermarkt in der östlichen Vorstadt, als er von drei Polizeibeamten nach seinem Ausweis gefragt wird. Herr S. fragt nach dem Grund der Kontrolle, und er bittet die Polizisten, ihn in Ruhe zu lassen, weil er starke Schmerzen wegen einer zwei Tage zuvor durchgeführten Operation am rechten Auge hat.

    Herr S. wird daraufhin mit der rechten Körperhälfte gegen das Polizeifahrzeug gestoßen und dann aufgefordert, in den Wagen einzusteigen. Ein hinzusteigender Polizist rammt ihm seinen Ellenbogen in die Seite. Auf der Polizeistation muß Herr S. sich komplett ausziehen und wird körperlich durchsucht. Er weint vor Demütigung und Schmerzen.

    Als er zu seiner Unterkunft zurückkommt, stellt er fest, daß er auf dem frisch operierten Auge nicht mehr sehen kann. Aufgrund der Prellung am rechten Auge ist es zu einer Einblutung in die vordere Augenkammer gekommen.

Polizeiübergriffe 1999

 

7. März 99

 

Eisenhüttenstadt im Lande Brandenburg. In der Nähe einer Bushaltestelle in der Poststraße wird der 35-jährige Kithaka Kamerou, Flüchtling aus Kenia, nachmittags gegen 16 Uhr von mindestens fünf Rechtsradikalen angehalten, umringt und zusammengeschlagen. Er muß seine Wunden ambulant behandeln lassen.

Opferperspektive;

MAZ 9.3.99; BeZ 9.3.99; taz 9.3.99; jW 9.3.99;

FR 9.3.99; SZ 9.3.99; MAZ 10.3.99;

Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 33;

ALB (dpa, adn)

 

8. März 99

 

Landkreis Märkisch-Oderland. Fünf deutsche Männer umringen den 28-jährigen vietnamesischen Flüchtling Thang N. vor einem Supermarkt in Rüdersdorf, verfolgen ihn bis in den Laden und traktieren ihn dort mit Schlägen und Tritten. Er erleidet Prellungen und Platzwunden am Kopf.

    Drei Täter werden noch am Tatort festgenommen und kommen in Haft wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung.

Opferperspektive;

TS 11.3.99; BeZ 11.3.99;

Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 25

 

10. März 99

 

Eine 25 Jahre alte Asylbewerberin aus Uganda setzt ihren einjährigen Sohn in der Münchener S-Bahn nach Gröbenzell aus. Sie ist in Eisenhüttenstadt gemeldet und lebt seit einigen Wochen bei Bekannten in München. Sie gibt der Polizei an, daß sie das Kind in einer Kurzschlußhandlung und aus Verzweiflung über ihre derzeitige Situation ausgesetzt hat.

BeZ 18.3.99

 

11. März 99

 

Die 24-jährige Somalierin Safiyo Khalif Abdi wird aus Frankfurt mit einer Lufthansa-Maschine nach Äthiopien(!) abgeschoben. Sie ist mittellos und ohne Medikamente. Sie befindet sich in einem erbarmungswürdigen Gesundheitszustand. Sie ist schwer krank und wiegt bei einer Körpergröße von 1,65 m nur noch 31 kg; sie leidet an Lymphknoten-Tuberkulose und an einem Darmparasiten. Aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes hatte sich die Fluggesellschaft Ethiopian Airlines zweimal geweigert, die Frau gegen ihren Willen mitzunehmen.

    Als Frau Safiyo Abdi vor vier Wochen in Frankfurt am Main ankam, wurde sie direkt aus dem Flughafentransit in die Universitätsklinik Frankfurt und anschließend in das St. Katharinen Krankenhaus verlegt und behandelt. Die dortigen Ärzte überweisen sie schließlich zurück an den Bundesgrenzschutz "in deren weitere Betreuung". Der medizinische Dienst des BGS erklärt sie für "reisefähig", und auch die im Eilverfahren angerufenen Richter sehen keine Bedenken, daß Safiyo Abdi den Flug nicht überleben würde.

    Aus der Ablehnung des Asylantrags nach Pro Asyl: "Im übrigen begründe auch die dringende Behandlungsbedürftigkeit von Asylsuchenden im Flughafentransit keine Verpflichtung der Bundesrepublik, die Einreise zu gewähren. Es sei Aufgabe des jeweiligen Heimatstaates (Somalia!) dafür zu sorgen, daß auch Mittellosen eine medizinische Versorgung zukommt."

    Vor einem Jahr waren ihre Eltern, die der Ethnie Ashraf angehörten, von Angehörigen der rivalisierenden Habar-Gidir-Gruppe im Norden Somalias erschossen worden. Ihr selbst gelang die Flucht zu einer Tante. Im Januar geschah erneut ein Überfall, bei dem ihre Tante getötet wurde. Frau Abdi gelang daraufhin die Flucht nach Kenia. In dieser Zeit wurde sie wahrscheinlich vergewaltigt. Über Nairobi floh sie schließlich in die BRD, wo sie im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am 13. Februar Asyl beantragte. Der Asylantrag wurde als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Sie hatte große Angst, bei ihrer Rückkehr vergewaltigt und getötet zu werden.

    Nach der Abschiebung nach Äthiopien verliert sich ihre Spur in Kenia. Es war engagierten ÄrztInnen des IPPNW nicht gelungen, eine Weiterbehandlung sicherzustellen.

Pro Asyl 26.8.99; jW 30.8.99; FR 31.8.99;

Gegenwehr Sommer 1999;

Informationsdienst des Frankfurter Flüchtlingsbeirats in:

Asyl-Nachrichten Nr. 98 August 1999;

FRat NieSa Heft 68 März 2000

 

12. März 99

 

Der 17-jährige kurdische Flüchtling Emin Acar wird nach abgelehntem Asylantrag in polizeilicher Begleitung von Stuttgart nach Istanbul abgeschoben und der dortigen Polizei übergeben.

    Bei der politischen Polizei wird er vier Tage lang schwersten Folterungen unterzogen, bis er ohne Bewußtsein in das Gefängnis Ümraniye gebracht wird. Die Gefangenen dort verfassen eine gemeinsame Erklärung und fordern die "kritische Öffentlichkeit auf, ihre Stimme zu erheben, um zu verhindern, daß sich der Fall Emin Acar wiederholt".

    Sie schreiben: "Durch die Folter, die unser Freund erlitten hat, hat er keine Kontrolle über seine Hände. Er hat Schwierigkeiten beim Atmen, seine Genitalien sind angeschwollen und sein Körper ist durch die Stockschläge voller Blutergüsse. Er leidet unter Schlaflosigkeit und führt Selbstgespräche".

    Emin Acar wurde folgender Folter unterzogen: "Palästinenserhaken" (Aufhängen an den Armen), Elektroschocks, Bastonade (Schläge auf die Fußsohlen), Einsperren in einem dunklen Raum, stetes Abspielen von faschistischen Märschen, Scheinerschießungen, Abspritzen mit kaltem Hochdruck-Wasserstrahl.

    Emin Acar unterschreibt ein "Geständnis", das die Grundlage zur Anklageerhebung wegen Unterstützung der PKK bildet (Beteiligung an Protestdemonstrationen in Mannheim gegen die Festnahme von A. Öcalan). Am 27.5.99 spricht das Staatssicherheitsgericht Istanbul Emin Acar aus Mangel an Beweisen zunächst frei. Am 20.8.99 wird er jedoch erneut festgenommen und vor dem Staatssicherheitsgericht Diyarbakir wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Emin Acar wird zu 12 Jahren Haft verurteilt und bleibt im Gefängnis in Diyarbakir.

    In einem Brief vom 7.4.99 beschreibt Emin A. seine Mißhandlungen durch BGS-Beamte während der Abschiebung: "... zuerst schlugen sie mir mit der Faust auf die Nase. Nachdem ich hingefallen war, traten sie mich gegen Rücken und Beine."

IMK Wocheninfodienst Nr. 10 im Protokoll;

Özgür Politika 19.3.99; FRat Berlin 24.3.99;

AZADI, 25.3.99; FRat Berlin 30.3.99 FRat Berlin 14.4.99;

Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;

 Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;

Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002

 

13. März 99

 

Sicherheitstrakt des BGS im Flughafen Schönefeld in Berlin. Die 19 Jahre alte Alice B. aus dem Sudan soll nach Nigeria abgeschoben werden. Während sie sich bei einem vorhergehenden Abschiebeversuch in panischer Angst vehement gegen die Abschiebung zu wehren versuchte und von den BGS-Beamten schwer mißhandelt wurde, befindet sie sich jetzt in einem apathischen Zustand. Einer Sozialarbeiterin des Flug-hafensozialdienstes gelingt es nur schwer, Alice B. überhaupt zu wecken. Es liegt der Verdacht nahe, daß Frau B. gegen ihren Willen Beruhigungsmittel verabreicht worden sind. Ohne Zwangsmaßnahmen und ohne Fesseln gelingt an diesem Tag die Abschiebung.

    Seitdem gibt es keine Nachricht mehr von Alice B., die sich nach ihrer Ankunft in Nigeria telefonisch bei ihrer Anwältin in Berlin melden wollte.
(siehe auch:27. Februar 99)

Freitag 10.12.99;

Imke Juretzka – Rechtsanwältin

 

16. März 99

 

Menduh Bingöl, kurdischer Flüchtling und abgelehnter Asylbewerber, wird nach 18-tägiger Abschiebehaft in Büren in die Türkei abgeschoben. Nach einem Verhör durch die Flughafenpolizei Istanbul kommt er am nächsten Tag zunächst frei, wird allerdings zwei Tage später in Edirne erneut festgenommen. Auf der Polizeiwache wird er unter schwersten Schlägen, Stromfolter und permanenter Tötungsandrohung gezwungen, ein "Geständnis" zu unterschreiben. Daraufhin kommt er ins Gefängnis von Edirne, von wo aus er zwei Wochen später ins Gefängnis Ümraniye nach Istanbul überstellt wird. Am 19.4.99 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Menduh Bingöl wegen Mitgliedschaft in der PKK und politischer Aktivitäten in Deutschland.

    Herr Bingöl war vor seiner Flucht in die BRD als vermeintlicher PKK-Unterstützer fünf- bis sechsmal in der Türkei festgenommen und gefoltert worden. Sein Asylantrag wurde vom Bundesamt mit der Begründung abgelehnt, daß "unsubstantiierte und vage" Sachverhalte darauf hindeuten würden, daß zumindest Teile der Verfolgungsgeschichte "frei erfunden" seien.

    Nach Angaben seiner Rechtsanwältin gelang es Herrn Bingöl, wieder in die BRD zu fliehen. Ein weiterer Asylantrag wird auch diesmal abgelehnt.

Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;

Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000

 

17. März 99

 

Ein 23 Jahre alter tamilischer Flüchtling wird von der Kreisverwaltung Kusel vorgeladen und im Amt verhaftet. Ohne gültige Personalpapiere wird der Flüchtling dann über Frankfurt nach Sri Lanka abgeschoben. Direkt auf dem Flughafen in Colombo kommt der Mann für eine Woche in Polizeigewahrsam. Nachdem er aus Deutschland Geld erhält, kann er seine Entlassung durch Bestechung erreichen. Seither lebt er "vogelfrei" und versteckt in Colombo.

Rheinpfalz Online 13.10.99

 

17. März 99

 

12 Flüchtlinge aus Guinea, zwei aus Sierra Leone und eine Person aus Nigeria sollen mit einer Maschine der Charter-Gesellschaft "Germania" von Düsseldorf nach Guinea abgeschoben werden. Sie werden von 41 BGS-Beamten (!) und fünf Bezirksbeamten begleitet.

    Issiaga Camara wird schon am Flughafen von BGS-Beamten "an mehreren Körperstellen blutig geschlagen". An Händen und Füßen gefesselt wird er später zur Maschine geschleppt, ein Motorradhelm wird ihm übergestülpt, er wird in die Maschine getragen, sein Kopf wird ca. 20 Minuten zwischen seine Knie gedrückt, so daß Herr Camara Atemnot bekommt.

    Sechs weitere Flüchtlinge werden ebenfalls am Flughafen Düsseldorf "mit Polizei-Stöcken auf Kopf, Rücken und Beine geschlagen". Einige bekommen "Schläge ins Gesicht, sowie Boxhiebe von vorne und seitlich".

    Viele sind während des 16-stündigen Fluges dann gefesselt, "die meisten noch mit dem Sitzgurt durch die Gürtelschleifen ihrer Hosen", berichtet Ousmane Sow. Alle Gefangenen müssen zur Toilette getragen werden, wo sie die Hosenverschlüsse von BGS-Beamten geöffnet bekommen. Einem Gefangenen ist während des gesamten Fluges die Möglichkeit der Toilette ganz verweigert worden. Andere Gefangene, die sich nicht von ihren Peinigern füttern lassen wollen, müssen hungern.

    Die BGS-Beamten beschimpfen und demütigen die Gefangenen fortwährend: "Nigger, haut ab, was habt ihr in unserem Land zu suchen", "Niggerschweine", "von Euch ist Deutschland jetzt gesäubert" und als das Flugzeug über Conakry kreist: "Wie schade, daß wir nicht eine Klappe öffnen können, um sie schon hier abwerfen zu können."

    Diese Geschehnisse werden nur dadurch bekannt, daß die Gefangenen letztendlich wieder zurück nach Deutschland geflogen werden, weil die guineischen Behörden die Einreise aller Gefangenen aufgrund fehlender Ausweispapiere auf dem Flughafen Gbessia von Conakry verweigerten. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nimmt die Ermittlungen auf.

    Das Leiden der Flüchtlinge ist damit nicht zu Ende. Die endgültige Abschiebung erfolgt am 30. Juni 99. Für einige ist es die Abschiebung in den Tod.
(siehe auch: 30. Juni 99)

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren; IGFM;

FR 25.6.99

 

17. März 99

 

Bernau in Brandenburg. Der 15-jährige Flüchtling aus Afghanistan wird am Busbahnhof von zwei Nazis beschimpft und beleidigt, getreten und geschlagen. Als er in den wartenden Bus flieht, versuchen die Angreifer, ihn aus dem Fahrzeug zu zerren. Sie zerren ihn an den Haaren, schlagen ihm mit Fäusten ins Gesicht und treten auf ihn ein. Der Junge muß seine Verletzungen behandeln lassen.

    Die vielfach vorbestraften Täter werden wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung zu drei Jahren bzw. zwei Jahren und zwei Monaten Jugendstrafe verurteilt.

Opferperspektive; RA 20.3.99; MAZ 20.3.99;

MAZ 4.8.99; RA 4.8.99; ALB (ap, dpa, rtr, BM);

Bürgerrechte & Polizei/CILIP 64/1999

 

21. März 99

 

Im sächsischen Erlabrunn, nahe der deutsch-tschechischen Grenze, werden zwei Flüchtlinge bei ihrer Festnahme durch Grenzschutzbeamte von einem Zollhund gebissen und verletzt. Sie haben keine Identitätspapiere bei sich.

BT-Drucksache 14/1850

 

22. März 99

 

Zwei Inder werden in Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern am hellichten Tag in einem Park von drei 15-jährigen Mädchen und einem 15-jährigen Jungen rassistisch beschimpft, dann geschlagen und getreten. Während einem von ihnen die Flucht vor den SchlägerInnen gelingt, wird sein Begleiter, ein 25-jähriger Asylbewerber, weiter attackiert und am Auge verletzt.

    Am folgenden Tag läuft die Duldung des Flüchtlings ab, und er kommt in Abschiebehaft.

BeZ 24.3.99; SZ 24.3.99;

jW 24.3.99; FR 24.3.99;

jW 25.3.99; ZDF "Kennzeichen D" 31.3.99

 

23. März 99

 

Veluppilai Balachandran, ein tamilischer Flüchtling, erhängt sich in der Abschiebehaft Moers. Er hatte große Angst vor Folter und Ermordung durch das Militär in Sri Lanka und hatte deshalb den Behörden und Gerichten mehrmals seine Selbsttötung bei drohender Abschiebung angekündigt. In der Abschiebehaft in Moers in Nordrhein-Westfalen trat er in den Hungerstreik, um auf seine verzweifelte Situation aufmerksam zu machen – dieser endete mit der Selbsttötung. Veluppilai Balachandran wurde 39 Jahre alt.

    Die Deutsche Botschaft in Colombo (Sri Lanka) verweigert seiner Frau und seiner 7-jährigen Tochter ein Visum in die BRD, wodurch die beiden nicht an der Beerdigung teilnehmen können.

IMRV Bremen 7.4.99; FRat NieSa Heft 63 Mai 1999

 

23. März 99

 

Bei einem Schlagstockeinsatz der Justizbeamten in der JVA Volkstedt wird ein Gefangener verletzt.

taz 25.3.99

 

23. März 99

 

Der abgelehnte kurdische Asylbewerber Oguz Ciftci (Mehmet C.) wird für ihn und seine Familienangehörigen völlig überraschend festgenommen und von Berlin-Tegel nach Istanbul abgeschoben. Ein BGS-Beamter übergibt dem Piloten der Maschine einen Briefumschlag, in dem sich belastendes Material über Herrn Ciftci befindet. Herr Ciftci bittet verzweifelt eine Stewardeß, den Umschlag zu vernichten. Diesen Vorgang berichtet daraufhin die Stewardeß der Flughafenpolizei in Istanbul, die Oguz Ciftci festnimmt und dann der Anti-Terror-Abteilung übergibt. Unter Folter erklärt Herr Ciftci sich bereit, als Spitzel für den türkischen Staat zu arbeiten. Er wird freigelassen, taucht unter und begibt sich in Behandlung in die Menschenrechtsstiftung.

    Zehn Tage nach seiner Abschiebung sind neben den Folterspuren durch türkische Beamte auch noch die Einschnitte der Handschellen erkennbar, die ihm die deutsche Polizei angelegt hatte.

    Am 24. Juli 99 gelingt Oguz Ciftci erneut die Flucht in die BRD, wo sein Asylfolgeantrag am 10. Dezember 1999 nach

§ 51 des Ausländergesetzes anerkannt wird.

    Am 20. November wird Herr Ciftci vom Amtsgericht Annaberg im Erzgebirge wegen "illegaler" Einreise in die BRD zu einer Geldstrafe von 3000 DM verurteilt: "Der Angeklagte ist schuldig der unerlaubten Einreise nach Abschiebung in Tateinheit mit unerlaubtem Aufenthalt nach Abschiebung."

Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;

Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;

Pro Asyl 2.2.01; jW 9.2.01

 

25. März 99

 

Der kurdische Flüchtling Hüseyin Öztürk wird nach abgelehnten Asyl- und Asylfolgeanträgen aus bayerischer Abschiebehaft heraus in die Türkei abgeschoben. Auf dem Flughafen Istanbul wird er sofort der Flughafenpolizei übergeben, kommt dann zur Anti-Terror-Abteilung und wird dort zwei Tage lang schwer gefoltert. Nur dadurch, daß ein anderer Abgeschobener aus der BRD und selbst Gefolterter, der Kurde Mehmet C., Augenzeuge der Folter an Hüseyin Öztürk wird, wird überhaupt bekannt und kann recherchiert werden, was nach der Abschiebung passierte.

    Hüseyin Öztürk bleibt in der Haftanstalt Ümraniye in Istanbul. Am 28.4.99 erhebt die Staatsanwaltschaft vor dem Staatssicherheitsgericht Malatya Anklage gemäß § 125 Türkisches Strafgesetzbuch. Die Fakten, mit denen Herr Öztürk seine Asylanträge in der BRD begründet hatte (Zwangsrekrutierung durch die PKK als 16-Jähriger, Selbstverstümmelung und Flucht vor der PKK, Haftbefehl durch türkische Justiz), die die deutschen Behörden und Gerichte mit den Worten "ausweichend und wirr" abgelehnt hatten, sind jetzt Gegenstand der Anklage (Separatismus und Hochverrat). Die Gerichtsverhandlung wird auf den 15. September festgelegt. Am 29. Februar 2000 wird Herr Öztürk freigesprochen, nachdem er sich bereit erklärt hat, den Militärdienst abzuleisten und das Reuegesetz in Anspruch zu nehmen.

    Nach seiner Freilassung wird er noch mindestens zweimal festgenommen und jedesmal geschlagen und bedroht. Er hält sich in Istanbul versteckt.

Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;

BeZ 23.6.99;

Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;

Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002

 

27. März 99

 

Schwedt in Brandenburg. Der 29-jährige palästinensische Flüchtling aus dem Libanon, Jasser Nejim, wird von einem deutschen Rassisten aus "reinem Ausländerhaß" mit einem

25 cm langen Messer niedergestochen. Die Wucht ist so groß, daß die Klinge an der rechten Schulter abbricht und steckenbleibt. Jasser Nejim bricht

bewußtlos zusammen und wird – in Lebensgefahr schwebend – ins Krankenhaus eingeliefert und dort notoperiert.

    Der 19-jährige Täter hatte Herrn Nejim und seinen Begleiter vom Balkon seiner Wohnung aus vorbeigehen gesehen, war mit den Worten "Die Türken stech' ich jetzt ab" in die Küche gerannt, um sich dort ein Messer zu suchen, war dann auf die Straße gelaufen und hatte wortlos von hinten auf Herrn Nejim eingestochen. Bei seiner Festnahme gibt er an, daß er auch den Begleiter noch niedergestochen hätte, wenn nicht das Messer abgebrochen wäre oder wenn er eine zweite Waffe gehabt hätte.

    Im September wird der Täter wegen versuchten Mordes vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilt.

BeZ 29.3.99; FR 29.3.99; taz 29.3.99;

MAZ 29.3.99; RA 29.3.99;

BeZ 30.3.99; FR 30.3.99; ND 30.3.99;

taz 30.3.99; MAZ 30.3.99; ND 31.3.99; MAZ 20.4.99;

Berl. Kurier 4.9.99; BeZ 22.9.99; BeZ 23.9.99;

MAZ 23.9.99; RA 23.9.99

 

28. März 99

 

Im sächsischen Lodenau, direkt an der deutsch-polnischen Grenze, wird ein afghanischer Flüchtling verletzt, als das Auto, in dem er sich befindet, bei der Verfolgung durch den BGS verunglückt.

BT-Drucksache 14/1850

 

30. März 99

 

Die Kurdin Ilhan O. wird – zusammen mit ihren drei Kindern – nach abgelehntem Asylantrag in die Türkei abgeschoben. Auf dem Flughafen Istanbul werden alle 30 Stunden lang festgehalten. Sowohl Frau O. und auch die Kinder werden bedroht und mißhandelt, weil ihnen vorgeworfen wird, ein Poster von A. Öcalan in einer Schultasche transportiert zu haben, von dem die Familie allerdings nichts weiß.

    Frau O. und die Kinder kommen frei und halten sich aus Angst vor weiterer Verfolgung und Mißhandlung versteckt. Bei den 10- und 12-Jährigen wird eine "akute Belastungsstörung", bei dem 22 Monate alten Kind eine "generalisierte Angststörung" festgestellt.

    Im Mai 2000 befindet sich Frau O. wieder in Deutschland, weil sie mit ihrem bleibeberechtigten Mann leben will. Sie hat einen Asylfolgeantrag gestellt.

FRat NieSa Heft 60/61 Mai/Juni 1999;

Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 1999;

Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000

 

30. März 99

 

Zittau in Sachsen. Bei dem Versuch, einer Kontrolle zu entgehen, durchbricht der tschechische Fluchthelfer mit dem Skoda eine BGS-Kontrollstelle. Bei der Verfolgungsjagd kommt es bei hoher Geschwindigkeit zu einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug des BGS. Die vier asiatischen Flüchtlinge aus dem Skoda kommen verletzt ins Krankenhaus.

BeZ 31.3.99; ND 31.3.99

 

März 99

 

Berlin. Nachdem einem bosnischen Kriegsflüchtling und seiner Familie die Abschiebung nach Kroatien angedroht worden war, versucht er, sich das Leben zu nehmen.

    Der Mann hatte im Krieg in kürzester Zeit zehn Familienangehörige verloren und war unter anderem zur Beseitigung von Leichen eingesetzt worden. Diese traumatischen Erlebnisse konnte er offenbar solange unter Kontrolle halten, solange er in Deutschland als Bauarbeiter arbeiten durfte. Als ihm im Januar 99 die Arbeitserlaubnis entzogen worden war, hatte er das erste Mal versucht sich umzubringen.

    Nach seinem zweiten Suizidversuch beginnt er eine Therapie in der psychotherapeutischen Beratungsstelle für politisch Verfolgte XENION. Seine schwere Traumatisierung, Depression und Suizidalität wurden von FachärztInnen dreier verschiedener Institutionen bestätigt.

    Trotzdem ordnet die Ausländerbehörde zum 3. Dezember eine Festnahme im Rahmen einer Abschiebung zur Zwangsvorführung beim Polizeiärztlichen Dienst an. Diese Festnahme fand nur deshalb nicht statt, weil der Bosnier versucht hatte, sich vorher ein drittes Mal umzubringen. Er kommt in stationäre Behandlung.

Fluchtpunkt. Nr. 1, Februar 2000

 

5. April 99

 

Im bayerischen Scheuereck im Landkreis Regen werden fünf irakische Flüchtlinge verletzt aufgegriffen. Bei ihrem Grenzübertritt in die BRD haben sie sich Erfrierungen an den Unterschenkeln zugezogen.

BT-Drucksache 14/1850

 

7. April 99

 

Ibrahim Kourouma, politisch Verfolgter aus Guinea und abgelehnter Asylbewerber und Gefangener im Abschiebegewahrsam Berlin-Köpenick, protestiert mit einem Hungerstreik und in den letzten Tagen auch mit einem Durststreik gegen seine drohende Abschiebung. Am 16. Tag des Streikes betreten 6 oder 7 Beamte seine Zelle und fordern ihn auf, seine Sachen zu packen.

    Als der Gefangene sich weigert, ein Polizeifahrzeug zu betreten, wird er von Beamten geschlagen. Ein anderer Beamter faßt ihn am Nacken und schlägt seinen Kopf gegen den Wagen. In Handschellen gefesselt wird er zum Flughafen Schönefeld gefahren, wo ihm mitgeteilt wird, daß er abgeschoben werden soll. Die Beamten entfesseln ihn, und als er ins Flugzeug einsteigen soll, zieht er sein T-Shirt aus und versucht, laut um Hilfe rufend, zu fliehen. Die Uniformierten überwältigen ihn und fesseln ihn erneut. Im Polizeifahrzeug wird er unter fortwährenden Beschimpfungen erneut geschlagen und getreten, und ihm wird gezielt ins Gesicht geboxt. Er wird auf einen Sitz mit dem Oberkörper nach unten gezwungen, und ein Beamter kniet sich mit beiden Beinen auf seinen Rücken. Im Flughafengebäude wird er in gefesseltem Zustand an den Schultern seines entblößten Oberkörpers gefaßt und über den Boden in einen Raum geschleift. Hier wird er auf dem Rücken liegend mit Händen und Füßen mit Stahlfesseln auf einen ein Meter breiten Tisch fixiert. Ein Beamter bedeckt sein Gesicht mit einem vom Regen nassen T-Shirt, so daß er Luftnot bekommt. Durch heftige Kopfbewegungen gelingt es ihm, das Hemd aus dem Gesicht zu entfernen. Erst nach drei Stunden wird diese Maßnahme gegen ihn beendet.

    Er kommt zurück in die Abschiebehaft, wird dann zwei Tage später wegen Haftunfähigkeit entlassen.

Antirassistische Initiative Berlin;

BeZ 10.4.99; FR 15.4.99; TS 15.4.99;

ai Report 2000

 

8. April 99

 

Der Flüchtling Kemal D. wird in die Türkei abgeschoben. Bei seiner Einreise wird er festgenommen und erlebt schwere Mißhandlungen und Folter durch Staatsangestellte. Am 16. April bittet er beim deutschen Generalkonsulat um Wiedereinreise in die BRD, die ihm gewährt wird.

Antirassistische Initiative Berlin

 

9. April 99

 

Es ist der dritte Versuch, die kurdische Familie K. abzuschieben. Der Vater übergießt sich mit Benzin und droht den Beamten, sich selbst zu verbrennen. Auch der 16-jährige Ali Murat wehrt sich heftig gegen die Abschiebemaßname. Die Polizeibeamten brechen die Abschiebung ab.

(siehe auch: 15. März 00)

FRat NieSa

 

10. April 99

 

Bundesstraße 14, am Ortsrand des bayerischen Waidhaus, nahe der deutsch-tschechischen Grenze. Ein Flüchtling aus Moldawien erleidet bei seiner Festnahme durch den BGS eine Platzwunde am Kopf.

BT-Drucksache 14/1850

 

11. April 99

 

Der 32 Jahre alte staatenlose Flüchtling Saan Stan A. wird auf dem Bahnhofsvorplatz des brandenburgischen Hennigsdorf rassistisch beschimpft und tätlich angegriffen. Dank des Eingreifens von Angestellten und Gästen eines türkischen Imbisses wird der Angegriffene nur leicht verletzt. Auch ein Helfer kommt zu Schaden.

    Zehn Tage später wird gegen die zwei 27 und 28 Jahre alten Täter der Haftbefehl vollstreckt.

Opferperspektive;

BeZ 22.4.99

 

12. April 99

 

Nördlich von Görlitz an der deutsch-polnischen Grenze wird eine ertrunkene Person aus der Neiße geborgen. Sie kann nicht identifiziert werden.

BT-Drucksache 14/1850

 

16. April 99

 

Der Leichnam von Kubat Hamasediq Abdullah wird unter einer Brücke entdeckt und geborgen. Kubat H. A. wurde

45 Jahre alt.

    Im Nord-Irak wurde Kubat H. A. verfolgt und gefoltert – zwei seiner Brüder waren in irakischen Gefängnissen hingerichtet worden.

    Nachdem seine Frau zusammen mit zwei Söhnen schon vor drei Jahren in die BRD geflohen war, gelang Kubat Hamasediq Abdullah erst viel später die Flucht. Auf seinem Weg durch die Türkei wurde er erneut gefoltert und mußte

dann seine beiden Töchter zurücklassen. Er erreichte – schwer traumatisiert – die BRD im April 1998. Sein Asylantrag wurde – im Gegensatz zu denen seiner Frau und seiner Söhne – abgelehnt.

    Die Familie wohnt in Dessau und erlebt Terror durch die Nachbarschaft. Die Wohnungstür wird beschmiert, die Fahrräder werden zerstört, Drohungen werden ausgestoßen.

    Am Nachmittag des 1. März 99 verläßt Kubat H. A. die Wohnung, wird nachmittags noch von einem Bekannten gesehen – dann verliert sich seine Spur.

    Als seine Frau am nächsten Morgen zur Polizei geht, wird ihr mitgeteilt, daß sie bei einer möglichen Suchaktion die Kosten selber tragen müsse. Zudem wird die Suche abgelehnt mit der Begründung, daß ihr Mann wahrscheinlich "wie viele abgelehnte Asylbewerber untergetaucht oder in ein anderes Land weitergereist sei".

    Drei Tage nach seinem Verschwinden erhält die Familie einen Drohbrief mit folgendem Wortlaut: "He, Ihr Kanaken, macht daß Ihr hier raus kommt, denn Ihr werdet Eures Lebens nicht mehr sicher sein, schert euch dahin, wo Ihr her kommt. Ansonsten setz ich Euch eine Bombe in die Bude. Also paßt auf."

    Dessen ungeachtet schließt die Polizei den Fall ab und entscheidet, daß Kubat Hamasediq Abdullah sich selbst getötet hat.

Antirassistische Initiative Berlin

 

18. April 99

 

Im bayerischen Schirnding an der deutsch-tschechischen Grenze erleidet ein bulgarischer Flüchtling durch einen Diensthund des BGS eine Bißverletzung am Gesäß.

BT-Drucksache 14/1850

 

20. April 99

 

Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim "Freiberger Hof" in Freiberg in Sachsen. Um 0.30 Uhr wird das Feuer entdeckt, das von den BewohnerInnen und der Feuerwehr schnell gelöscht werden kann. Drei iranische Flüchtlinge und die Heimleiterin werden mit Rauchvergiftungen ins Krankenhaus gebracht. Die übrigen 69 HeimbewohnerInnen, meist Flüchtlinge aus Jugoslawien und Albanien, kommen mit dem Schrecken davon.

    Obwohl vor einem Jahr schon einmal ein Anschlag – unter anderem von Rechtsradikalen – verübt worden ist, obwohl schon Unterschriften in der Nachbarschaft gegen die Flüchtlinge gesammelt wurden, obwohl der NPD-Kreisverband 70 Mitglieder zählt und trotz des Datums des Brandes (Hitlers Geburtstag) ermittelt die Polizei auch gegen die HeimbewohnerInnen.

orb "Abendjournal" 20.4.99;

taz 21.4.99; FR 21.4.99; jW 22.4.99

 

20. April 99

 

Eine Chartermaschine mit 35 Flüchtlingen, ca. 60 BGS-Beamten in Zivil und einem deutschen Arzt startet um 20 Uhr am Flughafen Düsseldorf in Richtung Angola. Die Gruppe der Gefangenen besteht aus 32 angolanischen Flüchtlingen, darunter zwei oder drei Frauen und ein 12-jähriges Kind. Zusätzlich werden zwei Nigerianer und ein Zairer abgeschoben.

    Die Flüchtlinge waren Tage vorher aus mehreren Bundesländern und aus den verschiedenen Abschiebegefängnissen geholt und in einer BGS-Kaserne auf dem Flughafen-Gelände gesammelt worden. Der Weg vom Transportwagen ins Flugzeug ist eng gesichert von einem Großaufgebot von BGS-Beamten und deren Hunden. Die Flüchtlinge leisten Widerstand oder schreien laut. Sie haben Todesangst. Einige bekommen daraufhin – zusätzlich zu Plastikband-Handfesseln – die Beine mit Klebeband verbunden, so daß sie nur hüpfen können. Einigen wird Klebeband über den Mund geklebt; anderen werden Helme angelegt. Die Gefangenen werden von den Beamten zum Teil mit Gummiknüppeln geschlagen, gestoßen, zu Boden gedrückt und getreten. Viele erleiden Verletzungen. Sie weigern sich jedoch, sich von dem mitreisenden Arzt behandeln zu lassen, weil sie auch ihn als Täter sehen. Auch während des Fluges schreien die Menschen weiter. Eine Frau ist psychisch zusammengebrochen und weint stundenlang.

    Den Flüchtlingen – es sind poltisch aktive Oppositionelle oder Verfolgte der angolanischen Regierung – werden Flaggensymbole der Regierungspartei MPLA (Movimento Popular para Libertação de Angola) auf die Brust geklebt. Als sie nachfragen, wird ihnen gesagt, daß es nur zu ihrer "Sicherheit" sei. Während des gesamten Fluges mit Zwischenstop in Malta bleiben die Menschen gefesselt. Erst kurz vor der Landung in Luanda, morgens um 6.45 Uhr, werden den Flüchtlingen die Fesselungen durchgeschnitten.

    Die Nigerianer und der Zairer dürfen in Luanda nicht aussteigen, sie bleiben im Flugzeug, das 30 Minuten später wieder startet. Die angolanischen Flüchtlinge werden von den BGS-Beamten in einen großen Raum im Flughafengebäude geführt. Der deutsche Botschafter mit vier Botschaftsangestellten und Angehörige der DEFA (Direçcão da Emigraçao e Fronteiras de Angola), einer Abteilung der angolanischen Staatssicherheit für Emigration und Grenzkontrolle, bilden das "Empfangskomitee". Die Deutschen überreichen ein Geschenk an die DEFA-Angehörigen und tauschen Freundlichkeiten aus. Ein junger Abgeschobener, der als Minderjähriger nach Deutschland geflohen war, fragt den Botschafter auf deutsch, ob er für die Sicherheit der Gefangenen garantieren könne. Er wird unwirsch von DEFA-Angehörigen zurechtgewiesen.

    Die Flüchtlinge werden in einen anderen Raum gebracht und sehen sich jetzt Angehörigen der DNIC (Direçcão Nacional para Investigacão Criminal), der politischen Polizei, gegenüber. Sie werden alle registriert, einzeln fotografiert und schließlich gezwungen, ein DNIC-Formular zu unterschreiben, ohne es lesen zu können. Die DNIC-Angehörigen sind in Besitz von Partei-Mitgliedskarten, die einige Flüchtlinge bei ihrem Asylantrag in Deutschland als Beweis für ihre oppositionelle Tätigkeit abgegeben hatten. Anhand dieser Karten werden politisch auffällige Gefangene aussortiert.

    Es wird beobachtet, daß mindestens folgende Personen von der großen Gruppe getrennt werden:

Frau A., eine Aktivistin des militärischen Armes der FLEC-FAC (Frente para Libertação do Exclave de Cabinda), die sich für die Unabhängigkeit der angolanischen Exklave Cabinda engagiert;

Herr B., ein Mitglied der MAKO (Movimento para Auto-Determinação de Bakongo), der sich für das Selbstbestimmungsrecht des Bakongo-Volkes einsetzt;

Dinga C., Mitglied der UNITA (União Nacional para Independencia Total de Angola), dem Hauptkriegsgegner der Regierungspartei.

    Noch auf dem Flughafengelände wird der 33 Jahre alte Dinga C. zehn Stunden lang von unterschiedlichen Beamten-Gruppen unter Bedrohungen und Einschüchterungen verhört. Er soll politische Freunde und Bekannte aus Deutschland nennen. Um ca. 17.30 erfolgt sein Transport in einem verdunkelten Wagen in das Staatssicherheitsgefängnis von Luanda in der Nähe der Zitadelle. Auch in der folgenden Zeit wird Dinga C. mehrmals verhört und mit dem Tode bedroht. Nach vier Wochen erfolgt seine Verlegung in das berüchtigte "Comarca de Luanda", einem DNIC-Gefängnis in der Nähe des Großmarktes "Roque Santeiro". Hier beginnt für ihn eine unbeschreibliche Tortur. Er wird jetzt fast täglich zu Verhören abgeholt, bei denen geprügelt und systematisch mißhandelt wird. Er wird täglich mit dem Tode bedroht.

    Zu diesem Zeitpunkt glauben seine Familie in Angola und seine Freunde in Deutschland, daß er nicht mehr lebt, weil inzwischen mehrere Wochen seit der Abschiebung vergangen sind und die angolanischen Behörden der Familie gegenüber bestreiten, daß er überhaupt in Angola angekommen ist. Trotzdem suchen sie weiter und erfahren über eine Putzfrau des Gefängnisses, daß er noch am Leben ist. Mit sehr viel Geld gelingt es der Familie nun, acht Wochen nach der Abschiebung, ihn freizukaufen.

    Als nach eineinhalb Wochen vier DENIC-Beamte ihn Zuhause aufsuchen und ihn wieder verhören, taucht er ab und hält sich ein Jahr lang in Angola versteckt. Als er erfährt, daß er per Haftbefehl gesucht wird und immer häufiger Staatsangestellte seine Angehörigen belästigen, flieht er im Oktober 2000 außer Landes.

    Noch im Januar 2001 hat Dinga C. deutliche Narben von den Plastik-Fesseln an seinen Handgelenken und eine Narbe an der rechten Schläfe von einer Platzwunde, die entstand, als BGS-Beamte ihn mit Wucht auf den Asphalt des Düsseldorfer Flugfeldes stießen.

    Obwohl die Gefangenen während der Abschiebung ihre Namen und Adressen ausgetauscht haben, hat Dinga C. während der nächsten eineinhalb Jahre nur zwei von ihnen wiedergesehen. Einer von ihnen, Matima D., ist infolge der erlittenen Traumatisierungen während der Abschiebung aus Deutschland heute psychisch schwer krank. Der andere Flüchtling erzählte ihm, daß am Tag nach der Abschiebung alle Abgeschobenen in einen Bus einsteigen mußten und ihnen gesagt wurde, daß sie in ein sogenanntes Lager zur sozialen Integration gefahren würden. Die Existenz derartiger Lager ist allerdings niemandem in Angola bekannt.

    Die FLEC-FAC-Angehörigen, Makiese E. und Frau A., sind "verschwunden". Mindestens noch folgende Personen gelten ebenfalls als "verschwunden": Teka F., Paulo G. und Arlindo H.

Antirassistische Initiative Berlin;

I.A.A.D.H.

 

21. April 99

 

Ein kurdisches Ehepaar, dessen fünf Kinder sowie drei weitere Familienangehörige, die alle im baden-württembergischen Magstadt leben, sollen abgeschoben werden. Als die Polizei das Zimmer betritt, springt der 29 Jahre alte Familienvater aus dem Fenster und bricht sich bei dem Fall aus dem ersten Stock beide Fersenbeine. Seine Frau erleidet einen Nervenzusammenbruch und muß ebenfalls ärztlich versorgt werden. Die Abschiebung wird vorerst ausgesetzt.

    Die Polizei-Aktion geschah für die Familie völlig überraschend, weil sie vor kurzem eine Aufenthaltsgestattung bekam, die bis zum 23. August datiert ist. Zudem ist eine Klage auf Aufenthaltsgenehmigung vor dem Verwaltungsgericht noch nicht entschieden, die für den staatenlosen Familienvater mit über zehnjährigem Aufenthalt in der BRD gute Aussicht auf Erfolg hat.

StN 22.4.99;

Gäubote 22.4.99

 

22. April 99

 

Ein 25 Jahre alter Flüchtling aus Indien wird am Busbahnhof der brandenburgischen Stadt Spremberg von einem Deutschen angepöbelt und mit dem Messer angegriffen. Da der Inder sich mit einer Eisenstange wehren kann, wird er nur leicht verletzt.

Opferperspektive

 

23. April 99

 

Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis. Ein 31-jähriger Asylbewerber wird von einem Deutschen zusammengeschlagen. Dieser rächt sich, indem er 10 Tage später den Täter, dessen Bekannten und einen Unbeteiligten in einer Gaststätte niederschießt.

FR 3.5.99

 

23. April 99

 

Moussa Moussaoui, politisch Verfolgter und abgelehnter Asylbewerber, soll im zweiten Versuch über Frankfurt am Main nach Algerien abgeschoben werden. In dem Warteraum des Flughafen beginnt er dann, seine sämtlichen Kleider zu zerreißen. Als die Polizisten ihn abholen wollen, finden sie ihn splitternackt vor und brechen die Abschiebung ab, denn auch das Gepäck vom Herrn Moussaoui ist schon eingecheckt.

    Auf dem Weg in die Abschiebehaftanstalt Offenburg werden im Polizeiwagen sämtliche Fenster geöffnet. Es ist morgens um halb acht Uhr, die Hände sind dem Gefangenen auf dem Rücken zusammengebunden, er ist immer noch nackt – eine Decke bekommt er nicht. Er wird von dem männlichen Beamten ununterbrochen beschimpft.

    In Offenburg wird die "moralische Strafe" (seine Worte) für ihn dann weiter fortgesetzt: er muß – immer noch unbekleidet und unbedeckt ca. 100 Meter zum Polizeirevier auf der sehr belebten Straße gehen und kommt dann in die Wache, wo sich auch viele Menschen befinden.

(siehe auch: 1. Oktober 99)

FRat Bayern, Infodienst 03 juli/august 04

 

25. April 99

 

Mit einer Benzinlunte und im Treppenhaus ausgegossenem Benzin versuchen Unbekannte, das Flüchtlingsheim in Fulda in Brand zu setzen. Das Feuer der Lunte erlischt vor dem Erreichen des Hauses.

FR 26.4.99

 

30. April 99

 

Aus einem Auto heraus werden Brandsätze in das Flüchtlingsheim in Zerbst in Sachsen-Anhalt geworfen. Diese entzünden sich jedoch nicht, so daß die BewohnerInnen mit dem Schrecken davonkommen.

FR 3.5.99

 

April 99

 

Brand im Flüchtlingsheim von Gielow in Mecklenburg-Vorpommern. 15 BewohnerInnen kommen unverletzt und mit dem Schrecken davon.

IRR European Race Bulletin Nr. 31, S. 19 (BeZ 23.4.99)

 

2. Mai 99

 

Schorndorf in Baden-Württemberg. Der Dachstock eines vorwiegend mit AussiedlerInnen und Flüchtlingen bewohnten Hauses brennt morgens um 4 Uhr lichterloh. In Panik springen einige BewohnerInnen aus den Fenstern auf das Dach des Nachbarhauses und erleiden dabei Knochenbrüche, andere müssen mit Rauchvergiftungen oder Brandverletzungen ins Krankenhaus. Insgesamt werden 16 Erwachsene und sieben Kinder zum Teil schwer verletzt.

ARD "tagesthemen" 2.5.99;

StN 2.5.99; Die Presse 2.5.99

 

3. Mai 99

 

Polizeibeamte des Polizeireviers Schwäbisch Gmünd und des Polizeipostens Böblingen erscheinen morgens um 7 Uhr an der Wohnung der kurdischen Familie Enen in der Böblinger Remsstraße, um die Abschiebung zu vollstrecken.

    In Panik springt die 39 Jahre alte Bedriye Enen aus dem Fenster des Badezimmers der im ersten Stock gelegenen Unterkunft 3,50 Meter in die Tiefe und flieht.

    Ihr Ehemann Nuredin Enen wird zusammen mit den sechs Kindern – das jüngste ist 7 Monate alt – von der Polizei zum Stuttgarter Flughafen transportiert. Um 11.55 Uhr erhebt sich die Maschine der Turkish Airlines in Richtung Istanbul.

    Als Angehörige später in die Wohnung der Familie gehen, stellen sie fest, daß die Badezimmertür eingetreten ist.

    Bedriye Enen wird einige Tage später in die Stauferklinik in Mutlangen eingeliefert. Sobald sie trotz ihrer Verletzungen "transportfähig" ist, wird auch sie abgeschoben werden, so ein Sprecher der Polizei.

AK Asyl Ba-Wü 3.5.99;

Rems-Ztg 4.5.99; Gmünder Tagespost 4.5.99;

Gmünder Tagespost 5.5.99; Gmünder Tagespost 6.5.99;

Gmünder Tagespost 8.5.99

 

3. Mai 99

 

Potsdam in Brandenburg. In der innerstädtischen Fußgängerzone wird ein sudanesischer Flüchtling von einem Deutschen rassistisch beschimpft und gestoßen. Ein nicht im Dienst befindlicher Polizeibeamter schreitet ein.

    Der Flüchtling war bereits am 14. November 98 von einem Deutschen aus rassistischen Gründen angegriffen worden. (siehe dort)

Ethnische Säuberungen in Berlin und Brandenburg 1999, S. 65;

ALB (PPN)

 

7. Mai 99

 

Auf dem Weg zum Bahnhof wird ein 17-jähriger tunesischer Flüchtling in Leipzig von einer Gruppe jugendlicher Deutscher überfallen und mit Messerstichen schwer verletzt. Die Täter schreien dabei "Ausländer raus!"

    Gegen vier mutmaßliche Hauptbeteiligte wird Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen.

taz 8.5.99; FR 26.5.99

 

8. Mai 99

 

Hennigsdorf an der Oberhavel. Ein deutscher PKW-Fahrer hält neben einem auf dem Fahrrad fahrenden iranischen Flüchtling und sagt ihm, daß dieser seine Freundin in Ruhe lassen solle. Nachdem der Angesprochene sagt, daß er die Frau gar nicht kenne, spuckt ihn der Deutsche an und versucht, ihn mit dem Wagen zu überfahren. Der 32-jährige Iraner rettet sich mit einem Sprung vom Fahrrad.

Opferperspektive (Berlin-online 9.5.99);

MAZ 10.5.99; Konkret 10/00, S. 17

 

10. Mai 99

 

Der 26 Jahre alte kurdische Flüchtling und Wehrdienstverweigerer Galip Aslan wird morgens um 7.30 Uhr von Polizeibeamten aus seiner Wohnung geholt. Er soll in die Türkei abgeschoben werden, nachdem sein Asylantrag zum wieder-holten Male abgelehnt wurde. Auch daß seine Freundin im siebten Monat schwanger ist, hat keinen Einfluß auf die Entscheidung des Regierungspräsidiums.

    Auf dem Flughafen Stuttgart weigert Galip Aslan sich, die Gangway zu der Maschine der Turkish Airlines hinaufzugehen. Fünf BGS-Beamte fesseln ihn daraufhin und schleppen ihn im Polizeigriff die Gangway hinauf. Dabei stößt ein Beamter mit voller Wucht sein Knie ins Gesicht des Kurden.

    Galip Aslan blutet daraufhin so stark, daß sich der Pilot weigert, den Verletzten mitzunehmen. Die Abschiebung wird abgebrochen.

    Nach einem Tag auf der Intensivstation in der Paracelsus-Klinik in Ostfildern wird Galip Aslan auf eine normale Station verlegt. Er nutzt die Gelegenheit zur Flucht bevor die Behandlung abgeschlossen ist. "Die Nase ist jetzt krumm, aber das ist besser als in der Türkei zu sein," sagt er später.

    Im Januar 2003 lebt er immer noch ohne gültige Aufenthaltspapiere und muß täglich mit Festnahme und Abschiebung rechnen.

    Galip Aslan war bereits im Jahre 1996 aus der BRD in die Türkei abgeschoben worden, wo er noch auf dem Flughafen in Haft kam und vier Monate lang mißhandelt worden war. (siehe auch: Im Jahre 1996)

StN 26.5.99; FR 3.9.99; jW 3.9.99

 

10. Mai 99

 

Würzburg in Bayern. Der 30 Jahre alte Alabamou Mamah aus Togo springt von der 'Brücke der Deutschen Einheit' in den Main und ertrinkt.

    Dies geschieht drei Tage, nachdem ihm sein Anwalt die Gerichtsentscheidung über die endgültige Ablehnung seines Asylantrages mitgeteilt hat. Vier Jahre hatte er um seine Anerkennung als politischer Flüchtling gekämpft – vergeblich.

    Anfang der 90er Jahre war die Hoffnung auf einen politischen Wandel in der ehemaligen deutschen Kolonie Togo groß. Alabamou Mamah kehrte aus Schweden, wo er Informatik studiert hatte, zurück und engagierte sich sofort in der Union des Forces de Changement (UFC), der Vereinigung der Kräfte für einen Wandel. Doch die Hoffnung auf Demokratisierung hielt nicht lange, und UFC- Mitglieder wurden von der Einheitspartei RPT, der Armee und der Polizei bedroht und verfolgt. Am 6. Mai 92 wurde Alabamou Mamah verhaftet, für zweieinhalb Jahre im Gefängnis Landja in Kara inhaftiert, misshandelt und gefoltert. Sein Haus wurde währenddessen teilweise zerstört und sein Eigentum beschlagnahmt.

    Im Dezember 94 wurde er mit der Auflage entlassen, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden. Wegen ständig drohender erneuter Verhaftung riet ihm ein Rechtsanwalt der UFC zum Untertauchen. Mitte März 95 floh er über Benin und Moskau nach Düsseldorf und beantragte in der BRD Asyl. Alabamou Mamah war einer der 500.000 Bewohner Togos, die das Land seit dem Militärputsch 1963 verließen, und einer der wenigen Tausend, die es schafften, nach Europa zu gelangen.

    Nach sieben Monaten in einer sogenannten Erstaufnahme-Einrichtung in Würzburg, wo er sofort wieder politisch aktiv wurde, um auch im Exil für Veränderungen in Togo zu kämpfen, wurde er nach Amberg umverteilt, wo er isoliert und in der politischen Arbeit eingeschränkt war. Im November 95 teilte ihm das Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen mit, daß er nicht Asyl, aber Abschiebeschutz – auch "kleines Asyl" genannt – erhalte. Damit hätte er eine Aufenthaltsbefugnis, einen Flüchtlingspaß und eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis erhalten müssen und wäre nicht mehr der Residenzpflicht unterworfen.

    Doch einen Monat später bekam Alabamou Mamah die Mitteilung, daß der Bundesbeauftragte für Asylangelegenhei-ten Klage gegen die Gewährung des kleinen Asyls eingereicht hatte, der vom Verwaltungsgericht Regensburg stattgegeben wurde. Der Widerspruch seines Anwalts wurde im Sommer vom Verwaltungsgerichtshof in München abschlägig beschieden. Jetzt blieb ihm nur noch die Möglichkeit, seine exilpolitischen Aktivitäten nachzuweisen und einen Asylfolgeantrag zu stellen. der ebenso abgelehnt wurde wie ein zweiter Folgeantrag vom April 1998.

    In seinem Abschiedsbrief schreibt Alabamou Mamah: "Sag meinem Richter in Regensburg, daß ich vor ihm gehe. Ihm soll bewußt sein, daß die Welt niemandem gehört..." Sechs Tage nach der Selbsttötung wird sein Leichnam in Margetshöchheim aus dem Main geborgen.

Volksblatt, 25.5.99;

Ökumenisches Kirchennetzwerk Bayern;

IMEDANA 26.10.00;

Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"

 

11. Mai 99

 

Durch einen Eilantrag seines Anwalts und dadurch, daß der Flugkapitän den Start der Turkish-Airlines-Maschine auf dem Stuttgarter Flughafen abbricht, wird die Abschiebung des

30-jährigen staatenlosen Kurden Mehmet Korkmaz in buchstäblich letzter Sekunde verhindert.

    Schon an Bord der Maschine wurde Herrn K. der Mund zugehalten. Er wurde mit auf dem Rücken gefesselten Händen durch das Knie eines BGS-Beamten in den Sitz gedrückt. Einige Passagiere protestierten gegen diese brutalen Maßnahmen.

    Nachdem Mehmet Korkmaz dann aus dem Flugzeug herausgebracht wird, beginnt die Tortur erneut und schlimmer. Er wird mit auf dem Rücken gefesselten Händen bäuchlings in den Polizeibus geworfen. Vier BGS-Beamte setzen und knien sich auf seinen Rücken, beschimpfen ihn, ziehen an den Haaren, schlagen und treten ihn in Nacken, Schulter und auf die Beine. Mehmet Korkmaz bekommt kaum noch Luft.

    In einer Karlsruher Klinik werden mehr als 20 Blutergüsse gezählt, die Herr Korkmaz sich laut BGS selbst zugefügt haben soll. Trotzdem werden drei Beamte vom Dienst bei Rückführungen suspendiert.

    Noch vor Abschluß der Ermittlungen gegen die Beamten wird Herr Korkmaz, der Hauptbelastungszeuge und Nebenkläger ist, am 31. August in seiner Gaggenauer Sammelunterkunft abgeholt und nach Istanbul abgeschoben. Er war wegen Militärdienst-Verweigerung aus der Türkei ausgebürgert worden.

FR 21.5.99; IPPNW 1.6.99;

FR 3.9.99; jW 3.9.99; ND 3.9.99; taz 4.9.99

 

11. Mai 99

 

Rheinland-Pfalz. In Nenningmühle bei Reitzenhain kollidiert ein Auto mit "unerlaubt" eingereisten Flüchtlingen mit einer Eisenbahn. Vier Menschen aus Sri Lanka erleiden leichte Verletzungen.

BT-Drucksache 14/1850

 

12. Mai 99

 

Der 25 Jahre alte Ferzent Ucar, kurdischer Flüchtling und abgelehnter Asylbewerber, wird in Krefeld von der Polizei zwecks Abschiebung festgenommen. Als er in Polizeihaft einen epileptischen Anfall bekommt, der ihn zu Boden zwingt, boxt ein Polizeibeamter ihm mit der Faust auf die Nase und gibt ihm anschließend eine Ohrfeige. Ferzent Ucar blutet stark, denn sein Nasenbein ist gebrochen. Ein anderer Polizist zieht seine Arme nach hinten, wobei seine Hände gefesselt werden. Immer noch im Anfall werden Herrn Ucar dann auch noch die Arme und Füße mit Fußfesseln und Handschellen fixiert.

    Diese Fesseln werden bei der Übergabe an BGS-Beamte in Plastikbänder ausgewechselt. In gefesseltem Zustand wird der Gefangene am Flughafen Düsseldorf in eine Maschine der rumänischen Fluggesellschaft TAROM gebracht. Auch hier wird er noch geschlagen und mit Elektroschocks an den Beinen und am Hals verletzt. Die Fußfesseln werden während des gesamten Fluges über Rumänien bis zum Istanbuler Atatürk-Flughafen nicht gelöst.

IHD 17.5.99; AK Asyl Nordrhein-Westfalen 26.5.99;

ZDF "Kennzeichen D" 9.8.99; AG3F 8.6.01

 

13. Mai 99

 

Pfingstmarkt in der Hansestadt Rostock. Nach einer zunächst verbalen und später tätlichen Auseinandersetzung zwischen ca. 15 Deutschen und sieben armenischen Asylbewerbern müssen sich drei Deutsche im Krankenhaus stationär behandeln lassen.

BeZ 13.5.99; BeZ 14.5.99; taz 15.5.99

 

14. Mai 99

 

Im baden-württembergischen Kehl an der deutsch-französischen Grenze wird ein Flüchtling aus der Türkei nach seinem Grenzübergang in die BRD mit Schmerzen im Brust- und Bauchbereich aufgegriffen.

BT-Drucksache 14/1850

 

14. Mai 99

 

Der 39-jährige N. N. aus Bangladesch begeht in Abschiebehaft in der JVA Mannheim einen Selbsttötungsversuch und kommt daraufhin in die psychiatrische Abteilung des Justizvollzugskrankenhauses Hohenasperg.

    Herr N. hatte sich aufgrund unhygienischer Bedingungen in seiner Heimunterkunft in Kehl "einige unheilbare" Krankheiten zugezogen. Er ist auch psychiatrisch unheilbar erkrankt.

    Das Heim wurde nach einer Überprüfung im Juli 96 geschlossen. Herr N. soll abgeschoben werden.

Antirassistische Initiative Berlin

 

15. Mai 99

 

Im bayerischen Schirnding an der deutsch-tschechischen Grenze erleidet ein rumänischer Flüchtling bei seiner Festnahme Bißverletzungen am rechten Oberarm und am linken Knie durch einen Diensthund des BGS.

BT-Drucksache 14/1850

 

17. Mai 99

 

Mit einem Knüppel schlagen Unbekannte im brandenburgischen Ludwigsfelde auf einen 24-jährigen Flüchtling ein. Er versucht zu fliehen, stürzt und verletzt sich an der rechten Hand.

Opferperspektive (BeZ 19.5.99)

 

18. Mai 99

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Am 11. Tag seines Hungerstreiks aus Protest gegen seine geplante Abschiebung wird der angolanische Flüchtling Antonio Patricio-Ngonga von einem Beamten aufgefordert, unverzüglich vom Doppelstockbett zu steigen und mitzukommen. Als der Gefangene der Aufforderung wegen seiner Kreislaufstörungen und starken Magenschmerzen nicht gleich nachkommt und um etwas Geduld bittet, beschimpft ihn der Beamte und zerrt ihn mit Gewalt herunter, so daß Antonio P.-Ngonga zu Boden stürzt. Dann schlagen zwei Beamte mit Fäusten auf ihn ein, während ein Dritter ihn festhält.

    Bei dem Sturz fällt der Angolaner auf sein linkes Bein, das er sich schon einmal beim Sprung aus dem 3. Stock der ZAA-Berlin schwer verletzt hatte. (siehe auch: Herbst 97)

    Am 31. Mai, nach 25 Tagen Hungerstreik, wird Antonio P.-Ngonga ins Krankenhaus gebracht und aus medizinischen Gründen aus der Abschiebehaft entlassen.

    Seine Abschiebung ist für den 4. Juni geplant und Herr Ngonga taucht unter.

Antirassistische Initiative Berlin;

FR 27.5.99

 

19. Mai 99

 

Niedersachsen. Etwa zehn schwarz maskierte, mit Baseballschlägern, Latten und einem Revolver bewaffnete Deutsche überfallen abends um 23 Uhr ein Zweifamilienhaus in Kutenholz-Aspe bei Stade, in dessen Obergeschoß Flüchtlinge aus Sierra Leone untergebracht sind.

    Sie dringen in die erste Etage vor, zertrümmern Fenster und Einrichtungsgegenstände, werfen Stühle und einen Heizkörper aus dem Fenster – und sie brüllen dabei "Nigger raus". In ihrer Angst retten sich vier Männer aus Sierra Leone durch Sprünge aus den Fenstern und verletzen sich leicht.

    Eine deutsche Mieterin, die sich den Tätern in den Weg stellen will, wird mit der Pistole bedroht. Auf dem Rückweg versperrt ein Mann ihnen den Weg. Auch er wird mit der Pistole bedroht. Dann flüchten die Täter mit drei Autos.

    Schon in der vergangenen Woche hatten Unbekannte rassistische Parolen und Hakenkreuze an das Heim gesprüht und Fensterscheiben zerstört.

    Die Polizei nimmt am 20. Mai drei Skins im Alter von

19 bis 22 Jahren als Tatverdächtige fest.

    Am 30. Mai 2000 wird ein Täter zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, während die übrigen vier mit Bewährungsstrafen davonkommen.

    Dem 24-jährigen Lars H. werden am 18. Dezember 2001 in der Berufungsverhandlung vom Landgericht Stade zwei Monate seiner Haftstrafe erlassen, weil er "Besserung gelobt" habe und das Gericht seinen "Willen zur Umkehr" belohnen will.

    Der 19 Jahre alte Mittäter Marcus M. erhält wegen zwei weiterer gewalttätiger Angriff auf AusländerInnen im Februar 2002 vom Jugendschöffengericht Stade ein drittes Mal eine Haftstrafe auf Bewährung.

BeZ 21.5.99; jW 21.5.99;

FR 21.5.99; taz 21.5.99; FP 21.5.99;

Bürgerrechte & Polizei/CILIP 63/1999;

FRat NieSa Heft 69/70, Aug.-Sept. 2000;

JWB 2.1.02; ND 19.2.02

 

20. Mai 99

 

Die 51-jährige schwer herzkranke Romni Munevera Redizic, die seit mehr als fünf Jahren mit ihrer Familie in Berlin lebt, wird in der Ausländerbehörde von Zivilfahndern festgenommen und in die Moabiter Abschiebehaft in der Kruppstraße gebracht. Auch ihrem Sohn und ihrer achtjährigen Enkelin droht die Abschiebung nach Bosnien.

BeZ 22.5.99

 

20. Mai 99

 

Abschiebehaft in der JVA Mannheim in Baden-Württemberg. Der 30-jährige sudanesische Flüchtling Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb wird nach einem Haftprüfungstermin zurück in seine Zelle gebracht. Hier randaliert er, verletzt sich an der Stirn und versucht, sich "mit einer in Streifen zerrissenen Decke zu strangulieren". (siehe auch: 28. Mai)

BeZ 24.6.99;

FRat NieSa Heft 63 Mai 1999;

BMI – Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages

 

 

22. Mai 99

 

Eine Person russischer Nationalität wird nach ihrem "unerlaubten" Grenzübertritt im rheinland-pfälzischen Hundsbach durch Bisse von Diensthunden des BGS am Fuß und an der Schulter verletzt.

BT-Drucksache 14/5613

 

23. Mai 99

 

In der bayerischen Stadt Selb, nahe der deutsch-tschechischen Grenze, wird ein Flüchtling aus Moldawien bei seiner Festnahme durch den BGS von einem Diensthund verletzt.

BT-Drucksache 14/1850

 

25. Mai 99

 

Brandenburg an der Havel. Drei Deutsche dringen in der Nacht in eine Wohnung ein, finden dort einen zu Besuch weilenden Vietnamesen und traktieren diesen mit einer Eisenstange, einem Holzknüppel und einem Messer. Der 28 Jahre alte vietnamesische Asylbewerber muß seine Prellungen und Gesichtsverletzungen im Krankenhaus behandeln lassen.

    Zwei der drei Tatverdächtigen werden nach vorübergehender Festnahme wieder auf freien Fuß gesetzt.

MAZ 27.5.99; BeZ 27.5.99;

FR 28.5.99; BeZ 28.5.99; ALB (dpa);

Konkret 10/00, S. 17

 

28. Mai 99

 

Der 30 Jahre alte Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb soll aus der Abschiebehaft in der JVA Mannheim vom Flughafen Frankfurt am Main über Ägypten in den Sudan abgeschoben werden. Ageeb hat panische Angst vor der Rückkehr in den Sudan.

    Auf dem Weg zum Flughafen Frankfurt schlägt er – an Händen und Füßen gefesselt – verzweifelt seinen Kopf gegen die Fensterscheibe des Fahrzeuges. Deshalb stülpen ihm die Beamten einen Motorradhelm über den Kopf.

    Im BGS-Trakt des Flughafens wird dann mit massiver Fesselung versucht, den Widerstand von Aamir Ageeb zu brechen. Um ca. 11 Uhr werden ihm Plastikfesseln an Händen und Füßen angelegt, die anschließend mit einem zusätzlichen Plastikband rücklings miteinander verbunden werden, während sich der Gefangene in Bauchlage befand (Schaukelfesselung). In einer Einzelzelle und auf einer Matte liegend muß Aamir Ageeb diese Fesselung 75 Minuten aushalten. Als auch nach dieser Schikane sein Widerstand nicht gebrochen ist, erfolgt um circa 13 Uhr die endgültige Fesselung (siehe später), und ihm wird wieder ein Integralhelm aufgesetzt.

    Um ca. 14 Uhr wird er von den BGS-Beamten in den Airbus A 300-600 "Rosenheim" zum Flug LH 588 getragen. Er wird dann auf den Mittelsitz einer Dreierreihe im Flugzeug angeschnallt, "wobei aus Sicherheitsgründen weder die Fesselung noch der Integralhelm abgenommen" werden. Beim Start der Maschine um 15.07 Uhr versucht sich Ageeb trotz der Fesselung aus dem Sitz zu stemmen und schreit: "Ich kriege keine Luft!" Daraufhin stemmen ihn alle drei Beamte in den Sitz, drücken seinen Oberkörper nach vorne auf die Knie und zusätzlich seinen Kopf nach unten. Weil der Gefesselte weiter jammert, legen sie Kissen um seinen Kopf – bis er ohnmächtig wird. Als die BGS-Beamten Ageeb um 15.27 Uhr dann wieder in die aufrechte Position bringen, ist er erstickt.

    Die Lufthansa-Maschine landet daraufhin außerplanmäßig in München. Bei der ersten Untersuchung Amir Ageebs stellt ein Mediziner "Überdehnungsnarben" an den Oberschenkeln und sechs gebrochene Rippen fest. Zahlreiche Ein- und Unterblutungen sind für ihn ein "gravierendes Indiz für einen Erstickungsmechanismus".

    Als Reaktion auf den gewaltsamen Tod des Flüchtlings Ageeb werden vorerst alle Abschiebungen ausgesetzt. Ab 25. Juni 99 wird dann allerdings der "Aussetzungserlaß mit sofortiger Wirkung aufgehoben" – makabererweise mit dem Hinweis: "Bei Rückführungen ist unbedingt darauf zu achten, daß die freie Atmung des Rückzuführenden gewährleistet ist". Auf Integralhelme soll in Zukunft bei Abschiebungen verzichtet werden.

    Im Juni 2001 teilt das Hessische Innenministerium dem Bundesinnenministerium mit, daß die Todesursache von Aamir Ageeb in dem "massiven Niederdrücken" durch die drei BGS-Beamten zu sehen ist.

Tatsächlich entstand der "Erstickungs-Overkill" (C. Metz) folgendermaßen:

§     Laut BKA-Fesselungsprotokoll waren ein Motorrad-Integralhelm, elf Plastikfesseln, vier Klettbänder und ein fünf Meter langes Seil im Einsatz.

§     Einengung des Brustkorbes durch zirkuläre Fesselung mit einem Klettband um den Brustkorb.

§     Einengung des unteren Brustkorbrandes durch zirkuläre Fesselung unter Einbeziehung der Unterarme, die nach hinten mit vier miteinander verbundenen Plastikfesseln hinter dem Rücken zusammengezurrt und vor der Magengrube an den Handgelenken mit zwei Kabelbindern und einem Klettband zusammengebunden wurden.

§     Zusätzlich wurden die Hände bei erzwungener Rumpfbeugung mit erheblicher Hebelwirkung zwischen Oberkörper und Oberschenkel in die Magengrube gepreßt, so daß bei der rechtsmedizinischen Rekonstruktion die Atmung je nach Beugewinkel bis auf Null zurückging.

§     Offensichtlich wurde der Helmkinnbügel so heftig auf die beidseits je drei erreichbaren obersten Rippen gepreßt, daß diese entlang des Kinnbügelrandes sechsfach brachen und die obere Brustbeinverbindung eine "abnorme Beweglichkeit" erhielt.

§     Dabei schien der Verschlußmechanismus des Helmes gegen die Halsvorderseite gepreßt worden zu sein, so daß dort sechs geometrische Striemen entstanden sowie am Halsansatz ein 4 x 5 cm großer Bluterguß.

§     Zusätzlich war über die Beine und Arme zur Tarnung der Fesselung eine Decke gebreitet, mit der Gefahr der Visier-Abdichtung beim Herunterdrükken des Kopfes vom Vordersitz aus.

§     Zusätzlich wurde nach Aussage der beiden nächstsitzenden Zeuginnen ein Kissen zur Dämpfung des Schreiens vor Amir Ageebs Gesicht gehalten. Speichelspuren belegen dies.

§     Fast alle ZeugInnen hatten Ageebs Schrei und seine Stöhn- und Röchelgeräusche gehört – nach bzw. während derer die Beugehaltung beibehalten wurde.

§     Nach überwiegenden Zeugenaussagen hatten sich die drei BGS-Beamte trotz ärztlicher Aufforderung geweigert, die Fesseln zu lösen, um eine effektive Wiederbelebungslage auf dem Bordboden zu ermöglichen.

§     Bis auf eine einzige Zeugenaussage von einer Stewardeß schien ein Notfallkoffer mit Atembeutel nicht zur Verfügung gestellt worden zu sein. Diese Stewardeß hatte die erstbehandelnde Ärztin (Anästhesie-Fachärztin) begleitet.

§     Keine der Flugbegleiterinnen berichtet, bei der Wiederbelebung behilflich gewesen zu sein oder die BGS-Beamten aufgefordert zu haben, Ageeb abzuschnallen. Selbst die den Notfallkoffer bereitstellende Stewardeß berichtet, sie sei direkt danach ins Cockpit gegangen.

Die drei BGS-Beamte wurden niemals vom Dienst suspendiert, haben allerdings seither nicht mehr bei Abschiebungen "mitgewirkt". Nach dreijährigen Ermittlungen wird am

15. Februar 2002 Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen sie erhoben. Keine Anklage wird erhoben gegen die vorbereitenden Fessler, gegen die Ausbilder und Vorgesetzten – auch nicht gegen die die Hilfe bei der Wiederbelebung durch drei anwesende Ärzte verweigernden Flugbegleiter und die Lufthansa-Crew.

    Am 2. Februar 2004 beginnt der Prozeß gegen die drei beteiligten BGS-Beamten im Amtsgericht Frankfurt am Main. Hier wird unter anderem deutlich, daß sowohl der Flugkapitän, als auch die Crew Aamir Ageeb für einen "Verbrecher und Mörder", "dreifachen Mörder" oder "Mörder und Vergewaltiger" gehalten hatten. Welcher BGS-Beamte ihnen diese eindeutig falschen Informationen gegeben hatte, kann nicht mehr geklärt werden.

    Am 22. März, dem elften Verhandlungstag, verweist der Richter den Prozeß an das Landgericht, weil er zu dem Schluß gekommen ist, daß als Tatbestand auch Körperverletzung mit Todesfolge in Frage kommt, die mit Gefängnis nicht unter drei Jahren bestraft werden müßte.

    Am 18. Oktober 2004 werden die drei BGS-Beamten vom Landgericht Frankfurt wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall zu je neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht bleibt damit unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststrafe von einem Jahr und ermöglicht den Angeklagten damit die ungestörte Fortsetzung ihrer Beamtenlaufbahn. "Die Zukunft der Angeklagten wäre zerstört worden, während ihre Vorgesetzten zum Teil weiter aufgestiegen sind", sagte der Vorsitzende Richter Gehrke. Er nannte erneut Amtsleiter Hansen, der jetzt Präsident des Grenzschutzpräsidiums Ost ist. Dem Bundesgrenzschutz wirft er schwere Versäumnisse bei der Ausbildung der für die Abschiebungen eingesetzten Beamten vor. Er kritisiert heftig die Praxis des BGS, Menschen zusammenzuschnüren. Unter Anspielung auf US-Folterer im Irak sagte Gehrke: "Abu Ghraib läßt grüßen."

    Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes auf Körperverletzung im Amt, das die Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl gegen vier weitere Beamte wegen der Schaukelfesselung (siehe oben) anstrengte, stellt die Staatsanwaltschaft des Landgerichtes Frankfurt am 8. Mai 2005 ein.

    Schaukelfesselung wird in Teilen der Welt als Foltermethode benutzt – in anderen Teilen ist sie wegen der Gefährlichkeit verboten.

    Die Staatsanwaltschaft zu dieser Fesselungsmethode ("Hogtie"-Methode): "Eine solche erfüllt die Körperverletzungs-Tatbestände der §§ 223 ff StGB im Sinne einer körperlichen Mißhandlung immer dann, wenn sie zu einer nicht nur erheblichen Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und / oder der körperlichen Unversehrtheit führt." Sie sieht deshalb bei Amir Ageeb keinen ausreichenden Tatverdacht hinsichtlich einer Körperverletzung.

Claus Metz – AK Flüchtlinge Frankfurt;

FRat NieSa Heft 63 Mai 1999;

BMI – Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages;

Spiegel 30.7.01; Claus Metz in Asylnachrichten Nr. 113 Dez. 2001;

NRW Hessen-Info Januar 2002;

jW 10.2.04; JWB 11.2.04; FR 16. 2.02; BeZ 16.2.02;

FR 18.2.02; FR 19.2.04; FR 27.2.02;

FR 2.6.03; Spiegel 6.10.03;

FR 5.2.04; ND 23.2.04; ddp 8.3.04;

Aktionsbündis gegen Abschiebungen Rhein-Main 16.3.04;

ap 22.3.04; taz 23.3.04; taz 18.10.04; Yahoo!Nachrichten 18.10.04;

taz 19.10.04; SZ 19.10.04; Prozeßbeobachtungsgruppe;

Pro Asyl 28.7.05

 

Ende Mai 99

 

Der 17-jährige Mehmet Polat, kurdischer Flüchtling aus der Türkei, wird mit Gewalt abgeschoben und nach seiner Ankunft in der Türkei von der Polizei verhaftet und mißhandelt. (siehe auch: 29. Juli 99)

jW 27.8.99

 

Mai 99

 

Müncheberg in Brandenburg. Aus Angst vor der Abschiebung in die Türkei übergießt sich ein kurdischer Flüchtling mit Benzin und zündet sich an. Er kommt mit einem Notarztwagen ins Krankenhaus.

    Der durch Verfolgung, Folter und Gefängnisaufenthalte in der Türkei schwer traumatisierte Mann wird anschließend vier Stunden von der Polizei zu seinem Selbstverbrennungsversuch verhört. 
(siehe auch: Im Jahre 2000)

Antirassistische Initiative Berlin

 

Mai 99

 

Der 22 Jahre alte Fuat Orak, kurdischer Flüchtling und abgelehnter Asylbewerber, wird in die Türkei abgeschoben. Nachdem er in seinen Heimatort Bawurne im Kreis Nusaybin zurückgekehrt ist, wird er von Soldaten festgenommen. Er wird so schwer gefoltert, daß er in der Universitätsklinik von Diyarbakir behandelt werden muß. Anschließend muß er zum Militär, wird hier monatelang "auf das Schlimmste erniedrigt" und lebt in ständiger Todesangst. Er desertiert zweimal. Als Soldaten am 12. Februar 2000 sein Haus umstellen, um ihn erneut zum Militär zurückzubringen, erschießt sich Fuat Orak mit dem Gewehr seines Vaters.

Özgür politika 22.2.00;

jW 3.3.00; FR 3.3.00; jW 11.3.00; jW 12.3.00;

AZADI informationen Nr. 18 Februar/März 2000;

 

2. Juni 99

 

Ein kurdischer Asylbewerber übergießt sich und einige Autos mit Benzin, hält ein Feuerzeug in der Hand und droht, sich anzuzünden. Ein Sondereinsatzkommando der Polizei kann ihn von seinem Vorhaben abbringen.

BeZ 5.6.99

 

5. Juni 99

 

Lohfelden-Vollmarshausen in Hessen. Abends um 23 Uhr wird Herr C. an einer Bushaltestelle in der Kasseler Straße von einem Deutschen mit den Worten "Na, Du Scheiß-Ausländer" beleidigt und dann geschlagen. Dann greifen sieben weitere Rassisten ein, die Herrn C. festhalten, auf den Kopf schlagen und, als er am Boden liegt, noch mit Springerstiefeln auf ihn eintreten. Der Angegriffene erleidet eine Gehirnerschütterung mit einer kleinen Blutung im Gehirnraum, eine drei Zentimeter lange Rißwunde an der Augenbraue und eine Prellung des linken Auges. Er muß seine Verletzungen 14 Tage lang im Krankenhaus behandeln lassen. Das seelische Trauma dieses Überfalls quält ihn noch Jahre später.

    Im April 2001 droht dem inzwischen mit einer Deutschen verheirateten Mann die Abschiebung in den Kosovo.

indymedia 29.4.01 (Petition an den Hessischen Landtag)

 

7. Juni 99

 

Ludwigsfelde im Kreis Teltow-Fläming in Brandenburg. Auf dem Weg per Fahrrad in ihre Heimunterkunft werden nach-einander ein 34-jähriger Flüchtling aus Zaire und ein 50 Jahre alter vietnamesischer Asylbewerber von vier Skinheads rassistisch beschimpft und dann mit Knüppeln und einer Eisenstange geschlagen.

BeZ 10.6.99; FR 10.6.99; taz 10.6.99;

MAZ 29.6.99; BeZ 29.6.99; JWB 7.7.99;

ALB (adn, dpa, BK, BM);

Bürgerrechte & Polizei/CILIP 63/1999

 

7. Juni 99

 

Stolpe-Süd an der Oberhavel in Brandenburg. Bei einem Brand im Flüchtlingsheim wird ein Wachmann mit einer Rauchgasvergiftung schwer verletzt. Die BewohnerInnen können rechtzeitig evakuiert werden.

    Eine 37-jährige Vietnamesin wird unter dem Verdacht der schweren Brandstiftung festgenommen.

BeZ 8.6.99

 

9. Juni 99

 

In Rostock auf dem Hauptbahnhof wird ein 19 Jahre alter Flüchtling aus Ruanda von 10 deutschen Rechtsradikalen angegriffen und als "Nigger" beschimpft. Er wird von einem der Angreifer mit einem Messer leicht verletzt, wehrt sich dann auch mit einem Messer und kann den Angreifer durch einen Stich in dessen Oberschenkel abwehren.

BeZ 11.6.99; FR 11.6.99;

Bürgerrechte & Polizei/CILIP 63/1999

 

9. Juni 99

 

Um 20 Uhr werden zwei Iraner auf dem Bahnhofsvorplatz von Hennigsdorf in Brandenburg von drei Deutschen angegriffen und zusammengeschlagen. Während der 44-jährige Iraner mit dem Verdacht auf innere Verletzungen, Kiefer- und Jochbeinbruch ins Krankenhaus gebracht wird, kann der

42 Jahre alte Asylbewerber Mohamed C. seine Gesichtsverletzungen ambulant behandeln lassen.

MAZ 11.6.99; FR 11.6.99; BeZ 11.6.99;

TS 12.6.99; BeZ 12.6.99; Berl Ztg 14.6.99;

Opferperspektive (MAZ 15.6.99); ALB (dpa, ap, BK)

 

10. Juni 99

 

Hamburg. Die psychisch kranke kurdische Asylbewerberin Nigar S. und ihre drei Töchter werden morgens um 6.00 Uhr aus dem Bett geklingelt und von sechs Polizisten und Mitarbeitern der Ausländerbehörde zur Abschiebung abgeholt. Ihr werden Hand- und Fußschellen angelegt, und die Beamten schleppen sie barfuß und im Pyjama zum Polizeiwagen. Ein Polizist schlägt sie. Im Auto darf sie sich notdürftig anziehen, die Schuhe bekommt sie erst nachmittags am Flughafen. Drei Tage zuvor hatte Frau S. bei der Ausländerbehörde eine sechswöchige Duldung bekommen, weil sie sich aufgrund ihrer schweren Depressionen in Behandlung befindet und diese – laut Zusage des Leiters der Ausländerbehörde – solange fortgeführt werden könne, wenn sie auf jegliche Hilfe zum Lebensunterhalt verzichte.

    Trotz einer von ihren behandelnden Fachärzten attestierten Reiseunfähigkeit wurde sie durch die bei der Innenbehörde im Dienst stehende Ärztin für "reisefähig" erklärt.

    Auf dem Flughafen Fuhlsbüttel versucht Frau S. noch zweimal, die Waffe eines Polizei-Beamten zu ergreifen, um sich damit umzubringen. Am Nachmittag wird sie mit ihren Kindern in die Türkei abgeschoben. Am Flughafen Istanbul werden sie festgehalten und viele Stunden lang verhört.

FR 14.6.99; Soligruppe;

FRat NieSa Heft 68 Mai 2000

 

10. Juni 99

 

Abschiebegefängnis Berlin-Moabit in der Kruppstraße. Der 16-jährige Hardep Singh aus Indien befindet sich am 38. Tag im Hungerstreik. Er wurde inhaftiert, um seine Abschiebung nach abgelehntem Asylantrag vorzubereiten. Sein seelischer und körperlicher Zustand wird von einem unabhängigen Arzt der Allgemeinmedizin mehrmals als kritisch beurteilt. Der Jugendliche bricht den Hungerstreik ab und wird am 26. Juni aus der Haft entlassen.

BeZ 19.3.99; FRat Berlin 10.6.99;

Andreas Günzler – Rechtsanwalt

 

11. Juni 99

 

Cottbus in Brandenburg. Eine Gruppe deutscher Rassisten sammelt sich an der Straßenbahn-Haltestelle "Gelsenkirchener Allee" im Stadtteil Sachsendorf. Sie erwarten die Straßenbahn Linie 4, und nachdem sie grölend eingestiegen sind, beginnen sie die Fahrgäste und insbesondere elf kenianische Flüchtlinge zu beschimpfen, mit Bierdosen zu bewerfen und mit Faust- und Fußtritten zu traktieren.

    Als ein Fahrgast die Notbremse zieht, steigen die Schläger aus und werfen Bierdosen in die Bahn. Dabei treffen sie eine schwangere deutsche Jugendliche in den Bauch, die zur Beobachtung stationär im Cottbusser Carl-Thiem-Klinikum bleiben muß. Es werden sieben Flüchtlinge verletzt; drei Männer erleiden Kopfverletzungen, die stationär behandelt werden müssen.

    Die Polizei ermittelt elf Tatverdächtige, von denen sich am 25. Juni sechs in Untersuchungshaft befinden.

    Die Täter werden im Dezember 2000 vom Amtsgericht Cottbus zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zwei Rassisten erhalten lediglich Verwarnungen; ein Mann erhält 17 Monate Haft ohne Bewährung.

taz 12.6.99; MAZ 14.6.99; RA 14.6.99; BeZ 14.6.99;

BeZ 18.6.99; BeZ 19.6.99; MAZ 19.6.99;

ZDF "Kennzeichen D" 23.6.99; BeZ 26.6.99;

MAZ 3.8.99; RA 3.8.99; BeZ 3.8.99; TS 3.8.99;

BeZ 15.11.99; BeZ 16.11.99; jW 16.11.99; FR 23.12.00

 

12. Juni 99

 

In Wismar in Mecklenburg-Vorpommern wird ein 24 Jahre alter Asylbewerber aus der Ukraine von drei Skinheads überfallen, niedergeschlagen und mit Fußtritten auch gegen den Kopf schwerst verletzt. Er erleidet viele Knochenbrüche, Schädel- und Hirnverletzungen und ist einige Tage bewußtlos. Er wird dauerhafte Schäden behalten. Sein Begleiter, ein 18-jähriger Ukrainer, kommt mit einem Bluterguß am Auge davon.

    Die Täter wollten – nach Angaben der Staatsanwaltschaft Schwerin – eine Gruppe von drei jüngeren Asylbewerbern "wegen ihrer Ausländereigenschaft" körperlich mißhandeln. Sie werden vom Gericht wegen versuchten Mordes zu Freiheitsstrafen verurteilt.

BeZ 12.6.99; taz 15.6.99;

jW 1.10.99; BeZ 16.10.99

 

15. Juni 99

 

Der 42 Jahre alte Kurde Hüseyin Soydut, der schon vor zehn Jahren in die BRD geflohen war, wird mit seinen beiden minderjährigen Söhnen in die Türkei abgeschoben. Bereits am Flughafen Istanbul werden sie festgenommen und drei Tage lang verhört. Nach ihrer Freilassung wird Hüseyin Soydut noch auf dem Flughafen-Gelände von zwei Zivilpolizisten erneut gefangen genommen. Als sein 14 Jahre alter Sohn ihm zu Hilfe kommen will, wird dieser verletzt.

    Herr Soydut wird mit verbundenen Augen an einen unbekannten Ort gefahren, dort in einer fensterlosen Zelle einge-sperrt und zwei- bis dreimal in der Woche zum Verhör geholt. Während der Verhöre wird er schwer mißhandelt. Er erleidet einen Bruch des Ellenbogengelenkes, der nicht behandelt wird. 45 Tage nach seiner Verschleppung wird er in einem Istanbuler Park freigelassen.

    Seine beiden 13- und 14-jährigen Söhne findet er bei ihrem Onkel in Narli wieder, der sie inzwischen aufgenommen hatte. Aus Angst vor weiterer Verfolgung gelingt es Vater und Söhnen mit Hilfe von Fluchthelfern erneut, in die BRD zu flüchten.

    Frau Soydut, die zusammen mit ihren beiden minderjährigen Töchter nicht abgeschoben worden war, ist aufgrund erlittener sexueller Folter psychisch schwer erkrankt und suizidgefährdet. Aus Angst vor einer Abschiebung waren Mutter und Töchter die letzten zwei Jahre in der BRD untergetaucht.

AZADI informationen Nr. 21 September/Oktober 2000;

FR 10.10.00

 

19. Juni 99

 

Stuttgart. Der 37 Jahre alte Mustafa Bayat, politisch verfolgter Kurde und abgelehnter Asylbewerber, soll in Abschiebehaft genommen werden. Als morgens um 6 Uhr die Polizei vor der Tür steht, springt er aus dem Fenster des im zweiten Stock liegenden Zimmers. Ihm gelingt die Flucht, wenn auch schwer verletzt. Noch ein halbes Jahr später zieht er sein Bein nach, denn eine korrekte medizinische Behandlung der Verletzungen war für ihn, der keine gültigen Aufenthaltspapiere mehr hat, nicht möglich.

StZ 3.11.99; KMii-Stuttgart 1.12.99

 

24. Juni 99

 

Berlin Köpenick – Abschiebegefängnis. Aufgrund seines desolaten Gesundheitszustandes wird der 20 Jahre alte Lema Keto nach 17 Tagen Hungerstreik aus der Abschiebehaft entlassen.

    Lema Keto war als 12-Jähriger mit seinem Bruder in die BRD geflohen, nachdem die Eltern in Lubumbashi, der Provinzhauptstadt von Shaba im damaligen Zaire, ermordet worden waren.

Antirassistische Initiative Berlin

 

24. Juni 99

 

Im bayerischen Schirnding an der deutsch-tschechischen Grenze erleidet ein rumänischer Flüchtling bei seiner Festnahme eine Verletzung am rechten Arm durch den Biß eines Diensthundes.

BT-Drucksache 14/1850

 

29. Juni 99

 

Der in der JVA Nürnberg in Abschiebehaft einsitzende Sudanese Abdallah Fathelrahman wird vom leitenden Anstaltsarzt für "nicht reisefähig" erklärt. Damit werden verschiedene ärztliche Gutachten über den Gesundheitszustand des sudanesischen Flüchtlings bestätigt, und er kommt nach elf Monaten Abschiebehaft frei.

    Als DUP-Aktivist war der 27-Jährige aus dem Nordsudan mit Schlägen, Elektroschocks und sexuellen Mißhandlungen schwer gefoltert worden, bevor er im März 98 in die BRD floh. Am 3. August kommt er nach "offensichtlich unbegründetem" und damit abgelehntem Asylantrag in Abschiebehaft, aus der heraus am 8. August, am 27. Oktober und am 12. November Abschiebeversuche stattfinden. Bei jedem Versuch wehrt er sich vehement und wird zum Teil auch mißhandelt, so daß die Fluggesellschaften jedesmal den Transport verweigern.

    Seinen Zustand nach elf Monaten Haft und in der ständigen Erwartung der beginnenden Abschiebung beschreibt der Journalist Bernd Siegler wie folgt: "Abdallah Fathelrahman kauert in seiner Zelle am Boden, schlägt seinen Kopf gegen die Wand und kratzt sich am ganzen Körper. Sobald er Schritte und das Klappern der Schlüssel der Wärter hört, zieht er seinen ganzen Körper schmerzverkrümmt zusammen. Schweißausbrüche, Zittern an Händen und Beinen, dazwischen immer wieder mit leerer Stimme der Satz: ‚Sie wollen mich töten.' "

    Kurz vor Ablauf der Duldung wird Abdallah Fathelrahman am 9. November 99 erneut in Abschiebehaft genommen. Zum zweiten Mal gelingt es UnterstützerInnen, eine Entlassung und eine Aussetzung der Abschiebung zu erreichen.

    Mit Hilfe einer Empfehlung des UNHCR erhält Abdallah Fathelrahman am 15. Mai 2000 in den USA Asyl.

taz 26.6.99; taz 28.6.99; taz 30.6.99; taz 1.7.99;

Off limits Nr. 27 1999; ND 13.11.99;

 IMRV Bremen; ai Report 2000;

Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"

 

29. Juni 99

 

Morgens um 6 Uhr stürmen rund 90 Polizeibeamte die Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Fallersleben in Wolfsburg. Unter ihnen sind vermummte Mitglieder einer Spezialeinheit, die sich mit Maschinenpistolen im Anschlag durch das Gebäude bewegen. In 28 Räumen werden die Türen eingetreten und die Zimmer durchwühlt – auch in Räumen, in denen Mütter mit kleinen Kindern wohnen. Spürhunde werden durchs Haus gejagt.

    Ergebnis des als Drogenrazzia proklamierten und von der Presse begleiteten Überfalls auf schlafende Männer, Frauen und Kinder: 14 Flüchtlinge werden in Handschellen abgeführt, es werden 20 g Marihuana und eine angeblich gestohlene alte Schreibmaschine beschlagnahmt; wie sich allerdings herausstellt, ist die Schreibmaschine ein Geschenk des Hausmeisters an einen der Flüchtlinge.

    Polizeisprecher Klaus-Dieter Stolzenburg unbeirrt zu dem Skandal: "Das Ergebnis sagt nur aus, daß wir an einem bestimmten Tag kein Kokain gefunden haben."

jW 21.7.99; Polizeiübergriffe 1999

 

29. Juni 99

 

Kaba Camara, Flüchtling aus Guinea und Abschiebegefangener in der JVA Büren, versucht sich das Leben zu nehmen, fügt sich in Selbsttötungsabsicht schwere Verletzungen an Oberkörper und Armen zu. Seine stark blutenden Wunden werden medizinisch nicht versorgt. Am nächsten Tag wird Herr Camara abgeschoben.

IGFM; mfm

 

30. Juni 99

 

Heidenau in Sachsen – nahe der deutsch-tschechischen Grenze. Ein algerischer Staatsangehöriger springt aus dem fahrenden Zug ab und wird von einem entgegenkommenden Zug erfaßt und verletzt. Seine medizinische Behandlung erfolgt im Haft-Krankenhaus (!) in Leipzig.

BT-Drucksache 14/5613

 

30. Juni 99

 

14 Flüchtlinge aus Guinea und Sierra Leone werden über den Düsseldorfer Flughafen mit einer Maschine der Air Holland abgeschoben. Auch auf diesem Flug sind, nach Aussage eines Betroffenen, alle Gefangenen während des gesamten Fluges gefesselt. (siehe auch: 17. März 99)

    Schon in der Vorbereitung dieser Abschiebung, am

6. Mai, reiste der Polizeikommissar von Conakry, Mamadou Camara, in die BRD ein, verhörte die Gefangenen einzeln und bedrohte sie in ihren Landessprachen. Als deutsche Beamte nicht im Raum waren, nahm der Konsul Fofana Einsicht in die Asylunterlagen.

    Deutsche FlüchtlingsunterstützerInnen baten Mitglieder der guineischen Menschenrechtsorganisation "Organisation guinéenne des Droits de l'Homme" (OGDH) und örtliche Journalisten schon vor der Abschiebung, die Ankunft der Gefangenen zu beobachten.

    Unter dem Risiko, selbst ins Visier der Verfolger zu geraten, kann der guineische Journalist I.S. Barry dann erkunden, daß alle abgeschobenen Flüchtlinge aus der Maschine unmittelbar nach der Ankunft in Conakry Einzelverhören unterzogen und dann mit Militärfahrzeugen an unbekannte Orte gebracht werden. "Seitdem wurde keiner mehr von ihnen gesehen, sie sind auch bisher nicht bei ihren Familien angekommen."

    Unter den Verschollenen sind auch sechs Männer, die schon Mitte März seelische und körperliche Torturen durch BGS-Beamten bei einem ersten Abschiebeversuch erleben mußten. (siehe hierzu 17. März 99)

    Einer der Gefangenen, Herr Thierno Yanoussa Baldé, wird einige Tage nach seiner Abschiebung aus der Haft entlassen, darf sich aber zu den Umständen seiner Gefangenschaft und seiner Freilassung nicht äußern.

    Zwei Monate später fliegen eine Vertreterin von IGFM und ein Journalist von mfm nach Guinea, um nach den abgeschobenen Flüchtlingen zu suchen.

    Es gelingt ihnen nach undurchschaubarem Hin und Her mit Regierungsvertretern, Kaba Camara, Amadou Diallo (1) und Sekou Toure zu treffen. Die drei sind verängstigt und geben keinerlei Auskunft über ihren derzeitigen Aufenthaltsort. Die deutschen UnterstützerInnen schließen aus verschiedenen Gegebenheiten, daß diese drei Männer wahrscheinlich nur kurzfristig für dieses Treffen "freigelassen" wurden. Sekou Toure kann eine detaillierte Beschreibung des Krankheitsverlaufes von Ousmane Sow geben, woraus zu schliessen ist, daß die beiden lange Zeit an einem Ort zusammen waren.

    Am 19. August 99 wurde Ousmane Sow in das Krankenhaus "Ignace Deen" in Conakry gebracht und erlag eine halbe Stunde später einem Leberkoma. Ousmane Sow hatte am Tage seiner Abschiebung aus der BRD eine "Beruhigungsspritze" intravenös verabreicht bekommen. Schon während des Fluges sagte er ständig "...sie haben mich vergiftet", und einige Tage später klagte er über zunehmende Übelkeit, konnte keine Nahrung bei sich behalten, bekam Durchfall und Erbrechen und fiel ins Koma.

    Trotz intensiver Recherchen vor Ort bleibt das Schicksal folgender Menschen völlig ungeklärt – sie sind unauffindbar:

Mamadou Ciré Sow (aus Sierra Leone), Abdoulaye Diallo, Kemoko Kourouma, Amara Camara, Amadou Diallo (2), Mamado Alinou Diallo, Alpha Oumar Diallo, Ibrahim Barry und eine weitere Person. Nach Informationen von OGDH-Mitgliedern, die sich auf Informationen der Familien stützen, sind drei von ihnen nicht mehr am Leben.

    Auch einer der abgeschobenen anonym bleiben wollenden Flüchtlinge erklärt einige Monate später an Eides statt, daß zwei mit ihm abgeschobene Personen, Diallo (Vorname unklar) und Barry, mit denen er über einen Monat im Gefängnis saß, in diesem Gefängnis gestorben sind.

    Das Medienbüro für Menschenrechte (mfm) erstattet am 22. Oktober 99 Strafanzeige gegen unbekannt, weil "unbekannte Verantwortliche aus dem Bereich der örtlich zuständigen Ausländerbehörde, des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sowie des Landes- und Bundes-Innenministeriums in rechtswidriger Weise eine Abschiebung von abgelehnten Asylantragstellern aus Guinea geduldet, angeordnet, unterstützt oder eingeleitet haben, anläßlich derer die abgeschobenen Personen körperlich mißhandelt, verschleppt und ......getötet worden sein können."

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren; IGFM; mfm;

Brief junger guineischer Abschiebehäftlinge der JVA Büren 9.6.99;

FR 4.9.99; ND 21.10.99;

Depeschen Sept./Okt. 99;

 mfm 23.12.99;

BT-Drucksache 14/2613; Depeschen März/April 2000;

Depeschen aus Westafrika Mai 00

 

Juni 99

 

Ein Flüchtling wird bei einem rassistisch motivierten Überfall in Göttingen mit einem Messer verletzt.

Karawane – Bremen

 

Sommer 99

 

Niedersachsen. Neonazis über fallen ein Flüchtlingsheim bei Buxtehude, verwüsten es und jagen die BewohnerInnen in die Flucht.

HAZ 19.12.99

 

Anfang Juli 99

 

JVA Cuxhaven. Aus Angst vor der drohenden Abschiebung versucht der Armenier J. K., sich in der Zelle zu töten. Durch einen Zufall wird er gerettet.

    Am 7. Juli wird Herr K., der in Besitz einer Aufenthaltsbewilligung für die Niederlande ist und dessen Asylverfahren in Holland noch nicht abgeschlossen ist, von deutschem Boden aus nach Armenien abgeschoben.

    Herrn K., seiner Frau und den beiden Kindern war es vor längerer Zeit gelungen, nach abgelehntem Asylantrag von der BRD in die Niederlande zu fliehen und dort erneut einen Antrag zu stellen. An der deutsch-niederländischen Grenze wurde er dann später vom BGS festgenommen und in Abschiebehaft genommen. Sein Geld war ihm für die geplante Abschiebung abgenommen worden, und er bekam lange Zeit keine Möglichkeit, sich bei seiner in Holland lebenden Familie zu melden.

    Nach dem Selbsttötungsversuch bleibt er weiter Opfer des Zuständigkeitswirrwarrs und der Willkür bundesdeutscher Behörden. Zur medizinischen Erstversorgung kommt er ins Krankenhaus Cuxhaven. Von dort erfolgt die Weiterverlegung in die Psychiatrie Debstedt, in die Forensik des Landeskrankenhauses Lüneburg (Sicherheitsverwahrung für psychisch kranke Straftäter), in die psychiatrische Abteilung des Haftkrankenhauses der JVA Hannover, und schließlich wird er als "haftfähig" in die JVA Stade verlegt.

    Herr K. ist durch die häufigen Ortswechsel in Gefangenschaft, durch die immer neuen Aufnahmegespräche, die immer neuen Menschen und vor allem durch die vielen Transporte, bei denen er jedesmal damit rechnen mußte, abgeschoben zu werden, völlig verunsichert und derart mißtrauisch geworden, daß selbst sein Anwalt unverrichteter Dinge wieder abfahren muß. Während dieser ganzen Zeit gelingt es seiner in Holland lebenden Frau nicht, Kontakt zu ihm zu bekommen.

    Am 7. Juli wird Herr K. aus der Abschiebehaft Stade nach Armenien abgeschoben – ohne seine Familie, die sich noch in Holland befindet.

FRat NieSa Heft 63 Sept. 1999

 

1. Juli 99

 

In der Nähe der bayerischen Ortschaft Wittschau erleidet ein Flüchtling aus Moldawien durch "Anwendung unmittelbaren Zwanges im Zusammenhang mit einem unerlaubten Grenzübertritt" Schürfverletzungen am Arm.

BT-Drucksache 14/1850

 

3. Juli 99

 

Beetzendorf in Sachsen-Anhalt. Zwei Asylbewerberinnen aus Jamaika und aus Sambia und ein Flüchtling aus Mosambik werden von rund 30 rechten Jugendlichen überfallen, beschimpft und geschlagen. Ihnen gelingt die Flucht; zwei von ihnen müssen ihre Verletzungen ambulant behandeln lassen.

jW 4.7.99; FR 5.7.99

 

3. Juli 99

 

In der Nähe der deutsch-tschechischen Grenze, im sächsischen Georgenfeld, wird ein Flüchtling aus Moldawien durch die Bisse eines Diensthundes verletzt.

BT-Drucksache 14/5613

 

5. Juli 99

 

Der Kurde Murat Polat wird in die Türkei abgeschoben. Schon am Flughafen Istanbul holt ihn ein Sonderkommando aus Ankara ab, weil er wegen Unterstützung der PKK landesweit zur Festnahme ausgeschrieben ist. Er kommt in die Haftanstalt Ulucanlar und wird dort auch gefoltert.

    Das 1. Staatssicherheitsgericht Ankara erhebt am 12. Juli 1999 Anklage wegen Vergehen gegen Art. 8 Anti-Terror-Gesetz, Gesetz Nr. 3713. Am 19.8. wird er aus Mangel an Beweisen freigesprochen und entlassen.

    Nach Angaben der Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland e.V., Yek-Kom, fehlt auch ein Jahr später noch jede Spur von ihm.

    Murat Polat war im August 1998 in die BRD geflohen und hatte hier Asyl beantragt, weil er aufgrund seiner Weigerung, in der Türkei als Dorfschützer zu arbeiten, von Polizisten geschlagen und mit dem Tode bedroht worden war.

ND 21.7.99; jW 3.3.00;

Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000

 

8. Juli 99

 

Zwölf abgelehnte Asylbewerber werden nach Guinea abgeschoben. Guineische Zeitungen berichten, daß die Flüchtlinge auf dem Rückflug nach Conacry an ihre Sitze gefesselt gewesen sind. Einige hätten Entzündungen an den Handgelenken.

    Nach Angaben des guineischen Außenministeriums werden die Abgeschobenen nach ihrer Ankunft von der Polizei befragt und anschließend freigelassen.

FR 9.7.99

 

8. Juli 99

 

Ein 30 Jahre alter Flüchtling aus Aserbaidschan nimmt in der Oldenburger Ausländerbehörde seinen Anwalt als Geisel, bedroht ihn mit einem Schraubenzieher, übergießt sich mit einer brennbaren Flüssigkeit und fordert, daß seine Frau aus der Abschiebehaft entlassen wird.

    Nach drei Stunden wird er von einem Sondereinsatzkommando der Polizei überwältigt.

JWB 4.7.99

 

9. Juli 99

 

In Altenberg, nahe der deutsch-tschechischen Grenze, wird ein indischer Flüchtling nach Verfolgung durch BGS-Beamte durch einen Diensthund gebissen und verletzt.

BT-Drucksache 14/5613

10. Juli 99

 

Zwei unbekannte Täter verüben einen Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim in Wolfsburg-Westhagen. Sie versuchen, Brandsätze durch ein geöffnetes Fenster im ersten Stock zu schleudern, verfehlen allerdings das Ziel.

jW 21.7.99; jW 26.7.99; FR 26.7.99

 

11. Juli 99

 

Die 14 Jahre alte Elena N., die vor einem Jahr nach Berlin floh, wird nach abgelehntem Asylantrag nach Bukarest abgeschoben. Das Mädchen, das schon mit 11 Jahren von seiner Mutter ständig mißhandelt und zum Stehlen geschickt wurde, hat niemanden in Rumänien, wo es leben kann, und wird nach seiner Abschiebung völlig alleine auf der Straße leben müssen.

taz 14.7.99

 

11. Juli 99

 

Am brandenburgischen Keuner Wehr wird ein abgetrennter Unterschenkel "mit Schuhwerk" aufgefunden. Aus dem Fund des Leichenteils wird "auf einen Ertrinkungstod geschlossen".

BT-Drucksache 14/1850

 

12. Juli 99

 

Ockenheim im Kreis Mainz-Bingen in Hessen. Nach einem Brand in einem Wohn- und Geschäftshaus, in dem auch bosnische Flüchtlinge untergebracht sind, findet die Feuerwehr bei den Löscharbeiten drei Benzinkanister und die Parole an einer Flurwand: "Ausländer raus".

    Eine fünfköpfige bosnische Flüchtlingsfamilie konnte sich retten, weil Nachbarn den Brandgeruch wahrgenommen hatten und Alarm schlugen. Es entstand ein Sachschaden von 200 000 DM.

jW 13.7.99; FR 13.7.99

 

15. Juli 99

 

Im sächsischen Nieder Neundorf an der deutsch-polnischen Grenze wird am Grenzstein 172 ein Mann algerischer Herkunft tot aus der Neiße geborgen. Als Todesursache des 22-Jährigen wird Ertrinken vermutet.

Polizei Görlitz; SäZ 9.11.01;

BT-Drucksache 14/1850

 

17. Juli 99

 

Bundesland Bayern. Auf die Flüchtlingsunterkunft in Neuburg an der Donau wird ein Brandanschlag mit mehreren Molotow-Cocktails verübt. Die Küche und Vorhänge fangen Feuer in dem Haus, in dem zu dieser Zeit acht Erwachsene und 14 Kinder schlafen.

    Während ein Feuer von alleine erlischt, gelingt es einigen von dem Lärm erwachten BewohnerInnen, den Küchenbrand selbst zu löschen. Verletzt wird niemand.

    Erst sieben (!) Jahre später, am 9. Mai 2006, gelingt es der Polizei, drei Tatverdächtige in Tapfheim, Neuburg und Burgheim festzunehmen. Ein vierter Tatverdächtiger wird im nordrhein-westfälischen Unna festgenommen. Die Männer sind geständig. Sie waren nach einer Geburtstagsfeier des 17-jährigen Markus M. zu einer Tankstelle gefahren, hatten leere Bierflaschen als Brandbomben präpariert und waren dann zum Flüchtlingsheim gefahren, um das Heim abzubrennen.

    Sie waren zur Tatzeit zwischen 17 und 26 Jahre alt und gehörten alle der rechten Szene an.

    Am 8. November 2006 müssen sie sich wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung vor dem Landgericht Ingolstadt verantworten. Das Gericht verurteilt drei der Angeklagten zu Jugendstrafen zwischen vier und viereinhalb Jahren und den ältesten Täter zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft. Bis auf einen Angeklagten sind alle Männer mehrfach vorbestraft.

ddp 10.5.06; br 10.5.06; JWB 18.5.06;

AA 7.11.06; afp 8.11.06; AA 8.11.06;

redok 30.11.06

 

19. Juli 99

 

Im sächsischen Bad Elster an der deutsch-tschechischen Grenze wird ein indischer Flüchtling nach seinem "unerlaubten" Grenzübertritt von einem Zollhund gebissen und verletzt.

BT-Drucksache 14/1850

 

23. Juli 99

 

Fürstenwalde im Oder-Spree-Kreis in Brandenburg. Ein

32-jähriger Deutscher schlägt einem 20 Jahre alten jugoslawischen Asylbewerber mit der Faust ins Gesicht. Aus diesem Angriff entwickelt sich eine größere Auseinandersetzung zwischen drei hinzukommenden Flüchtlingen und zwei weiteren Fürstenwaldern.

    Am Ende der Schlägerei nimmt die Polizei den 32-jährigen Täter und sein 20 Jahre altes Opfer in Gewahrsam.

RA 26.7.99; MAZ 26.7.99; BeZ 26.7.99

 

23. Juli 99

 

Im sächsischen Spitzkunnersdorf, nahe der deutsch-tschechischen Grenze, wird ein Flüchtling aus dem Irak nach seinem Grenzübertritt bei der Festnahme von einem Zollhund gebissen und verletzt.

BT-Drucksache 14/1850

 

24. Juli 99

 

Brand in einem Flüchtlingsheim in Bad Kreuznach. Erst nach Abschluß der Löscharbeiten werden in der hintersten Ecke eines Flures die bis zur Unkenntlichkeit verbrannten Leichen einer 28 Jahre alten Frau aus Vietnam und ihrer beiden kleinen Kinder im Alter von dreieinhalb und sechs Jahren gefunden. Drei weitere BewohnerInnen und sieben Feuerwehrleute werden verletzt. Das Gebäude wird fast völlig zerstört.

FR 26.7.99;

BeZ 26.7.99;

Rheinpfalz Online 26.7.99

 

25. Juli 99

 

Abschiebegefängnis Berlin Grünauer Straße – Haus 2 – 6. Etage. Ein 23 Jahre alter Kosovo-Albaner – von seinen Mitgefangenen "Seita" genannt – spricht einen Schließer an und äußert die Bitte, zu Freunden an das andere Ende des Zellentraktes verlegt zu werden. Nachdem der Schließer dies mürrisch ablehnt, wiederholt der Gefangene die Bitte. Daraufhin packt der Schließer "Seita" am Hals, drückt ihn zurück in die Zelle und verprügelt ihn dort. Mithäftlinge, die dieses beobachten, erstatten Anzeige. Sie werden dann alle in andere Trakte verlegt.

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin

 

26. Juli 99

 

Der 24 Jahre alte Justin John aus Südafrika soll mit einer holländischen Linienmaschine von Hamburg über Amsterdam nach Johannesburg abgeschoben werden. Während des Fluges schneidet sich der Mann mit einer Rasierklinge die Halsschlagader und beide Pulsadern auf. Die holländischen Beamten verweigern daraufhin die Weiterführung der Abschiebung, so daß Justin John nach Hamburg zurückgebracht werden muß. Nach einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus St. Georg in Hamburg kommt Herr John ins Gefängnis Holstenglacis – wieder in Abschiebehaft.

    Nach dem Verschwinden seiner Mutter kam Justin John vor sieben Jahren in die BRD, um bei seinem Vater zu leben, der inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit hatte. Auch seine Adoption durch die deutsche Frau des Vaters kann eine Abschiebung des durch schwere Gewalterfahrungen als Straßenkind psychisch sehr labilen jungen Mannes juristisch nicht verhindern.

    Die Abschiebung aus Hamburg ist für den 2. August um 14 Uhr angeordnet. Ein leitender Arzt einer psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses Ochsenzoll attestiert, daß Justin John "reisefähig" sei. Erst eine Eingabe beim Petitionsausschuß der Hamburger Bürgerschaft bewirkt schließlich die Aussetzung der Abschiebung. Justin John wird vorerst aus der Haft entlassen.

taz 31.7.99; taz 2.8.99; jW. 3.8.99; taz 3.8.99

 

29. Juli 99

 

Freiburg in Baden-Württemberg. In den frühen Morgenstunden erscheinen vier Polizeibeamte an der Wohnung eines anerkannten Asylbewerbers, um dessen 12-jährigen Neffen, den kurdischen Flüchtling Sükrü Polat, zur Abschiebung abzuholen. Der Onkel verweigert der Polizei den Zutritt zur Wohnung und gibt zugleich an, daß Sükrü zur Zeit untergetaucht sei.

    Sükrüs Mutter war vor vier Jahren gestorben. Sein Vater, Ömer Polat, politisch aktiv in der Türkei wie in der BRD, Verfolgter und Mißhandelter in der Türkei, stellte 1992 einen Asylantrag, der allerdings abgelehnt wurde. Seither muß er sich versteckt halten.

    Sükrüs Bruder, 17 Jahre alt, wurde Ende Mai mit Gewalt in die Türkei abgeschoben, dort von der Polizei verhört und mißhandelt.

    Am 12. Oktober 99 wird Ömer Polat in den Räumen des Standesamtes Markdorf am Bodensee von Polizisten in Zivil verhaftet und am Nachmittag in die Türkei abgeschoben.

    Die Festnahme von Ömer Polat war behördenübergreifend vorbereitet worden. Dem evangelischen Dekan Freiburg gegenüber hatte das Regierungspräsidium zugesichert, daß keine polizeilichen Maßnahmen für den Weg zum Standesamt erfolgen würden. Nur aufgrund dieser Zusage hatte Ömer Polat sein Versteck verlassen, um die Vorbereitungen seiner Heirat mit seiner Freundin zu regeln. Im Amt schnappte dann die Falle zu.

SAGA 4.8.99; jW 27.8.99; SAGA 12.10.99;

ND 16.10.99; jW 25.10.99; ND 26.10.99

 

29. Juli 99

 

Am Ende einer viertägigen Menschenjagd vom Bundesgrenzschutz, der Landespolizei, Hubschrauber und letztendlich mit Hilfe der Denunziation von Anwohnern auf dem Bahnhof Neutrebbin werden zwei illegal eingereiste Moldawier eingefangen. Sie waren mit einem Schlauchboot nahe Lebus im Kreis Märkisch-Oderland über die Oder gekommen. Sie werden umgehend nach Polen zurückgebracht.

BeZ 31.7.99

 

Juli 99

 

Vier jugoslawische Flüchtlinge versuchen mit dem Zug in die BRD einzureisen. Sie sind alle in einem sehr schlechten Allgemeinzustand. Zwei Kinder befinden sich vorübergehend in Lebensgefahr.

BT-Drucksache 14/1850

 

Juli 99

 

Brand in der Flüchtlingsunterkunft in Glashütten. 85 Flüchtlinge kommen unverletzt davon, müssen allerdings aufgrund der Brandschäden umquartiert werden.

IRR European Race Bulletin Nr. 31, S. 19 (FR 19.7.99)

 

3. August 99

 

Der 22 Jahre alte kurdische Flüchtling Mehmed Özgül soll in die Türkei abgeschoben werden. Die Polizei erscheint an seinem Arbeitsplatz, einer Beckumer Großschlachterei. Herr Özgüls dringende Bitte, seinen Anwalt anrufen zu dürfen, wird nicht erfüllt. Er wird in seiner mit Schweineblut bespritzten Schlachterkleidung und in Gummistiefeln im Umkleideraum in Handschellen gelegt und dann direkt in den Polizeiwagen verfrachtet.

    Herr Özgül hat panische Angst vor der Abschiebung in die Türkei, in der er vor Jahren schwere Folter erleiden mußte. Zudem sind vor kurzem sieben Mitglieder seiner Familie in der Türkei verhaftet worden. Er sagt sich :"Lieber gleich sterben, und schnell."

    Auf dem Weg von Ahlen zum Düsseldorfer Flughafen, auf der Autobahn bei Recklinghausen, gelingt es dem immer noch mit Handschellen Gefesselten, sich mit einem Feuerzeug selbst zu entzünden. Als die Kunststoff-Baumwoll-Kleidung lichterloh brennt, bremsen die Beamten den Wagen, öffnen die Tür, und Herr Özgül wälzt sich auf dem Boden, um die Flammen zu löschen. Die Beamten versuchen erst jetzt, die Handschellen zu lösen; jetzt sind sie allerdings glühend und nicht mehr zu öffnen. Herr Özgul wird ohnmächtig.

    Er erleidet schwerste Verletzungen an der Brust, am linken Oberschenkel und am linken Arm und muß mit einem Hubschrauber in eine Gelsenkirchener Spezialklinik geflogen werden, in der die nächsten zehn Wochen seine Brandverletzungen behandelt werden.

    Sein Antrag auf politisches Asyl in der BRD, den er am

1. Mai 96 gestellt hatte, war abgelehnt worden. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen versuchter Brandstiftung wird nach zwei Monaten eingestellt.

StZ 4.8.99; FR 4.8.99;

taz 4.8.99; BeZ 4.8.99;

 jW 5.8.99; taz 2.11.99;

AZADI informationen Nr. 16 August-Oktober 1999

 

6. August 99

 

Luckenwalde – Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg. Ein 30-jähriger Asylbewerber aus Jugoslawien wird an einem Kiosk in der Bahnhofshalle von vermutlich vier Männern und zwei Frauen angegriffen, verletzt und seines Geldes beraubt. Er kommt mit Kopfverletzungen ins Krankenhaus.

BeZ 7.8.99; ALB (dpa, BM)

 

8. August 99

 

In Rugiswalde in Rheinland-Pfalz, nahe der deutsch-französischen Grenze, wird ein vietnamesischer Flüchtling auf der Flucht vor der Polizei von einem Diensthund gebissen und verletzt.

BT-Drucksache 14/5613

 

10. August 99

 

Flüchtlingsunterkunft im baden-württembergischen Schopfheim. Morgens um 8.45 Uhr stehen Polizeibeamte vor dem Zimmer des Algeriers Khaled B. und fordern ihn auf, seine Sachen zu packen, denn er soll abgeschoben werden. Der

21-Jährige kommt der Aufforderung zunächst nach, greift dann plötzlich ein Messer und sagt, daß er sich augenblicklich erstechen würde, wenn die Beamten nicht den Raum verließen. Dann verbarrikadiert er das Zimmer und droht, sich aus dem Fenster zu stürzen, sobald ihm jemand nahe kommen sollte.

    Erst durch Hinzuziehung von psychologisch geschulten Beamten, durch den Abbruch der Abschiebeaktion und durch das Abziehen der massiven Polizeikräfte, kann Khaled B. beruhigt werden.

    Die Abschiebung ist vorläufig ausgesetzt, so daß Khaled B. die Möglichkeit bekommt, sich anwaltliche Hilfe zu holen.

    Er war aus Algerien geflohen, weil er nicht den Militärdienst ableisten wollte. Er lebte fast ein Jahr in Spanien, und weil seine Arbeitserlaubnis dort nicht verlängert wurde, kam er vor sechs Monaten in die BRD. Hier beantragte er Asyl.

    Vor drei Monaten ist sein Vater in Algerien ermordet worden, weil er den Aufenthalt seines Sohnes nicht verraten wollte.

BaZ 11.8.99

 

10. August 99

 

Der kurdische Militärdienstverweigerer Zeki Sahin wird in einem dritten Versuch über Frankfurt am Main in die Türkei abgeschoben. Seitdem fehlt von ihm jede Spur.

    Bei seinem ersten Abschiebeversuch vor zwei Monaten hatte er sich gewehrt und wurde daraufhin von Polizei-Beamten zusammengeschlagen. Nach dem zweiten Abschiebeversuch kam er ins Gefängnis im saarländischen Ottweiler. Hier protestierte er mit einem Hungerstreik gegen die Haft und die drohende Abschiebung. Mit 20 kg Gewichtsverlust wurde er schließlich entlassen und kehrte in seine Unterkunft in Laibach zurück. Von hier aus erfolgte schließlich die Abschiebung.

Özgür politika 14.8.99;

AZADI informationen Nr. 16 August-Okrober 1999

 

12. August 99

 

Der 40 Jahre alte Thanividirasa Manikam aus Sri Lanka erhängt sich an einem Baum in der Nähe seines Wohnortes, der niedersächsischen Ortschaft Esterwegen. Erst am 31. August wird sein Leichnam gefunden. Vor seinem Verschwinden hatte er Selbsttötungsabsichten geäußert.

    Der abgelehnte Asylbewerber hatte vom 24. März bis zum 2. August in der JVA Büren in Abschiebehaft gesessen. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Osnabrück, dem stattgegeben wurde, war es dann seiner Rechtsanwältin gelungen, eine Überprüfung des Asylantrages zu erwirken. Thanividirasa Manikam war aus der Haft entlassen worden und hatte eine Aufenthaltsgestattung erhalten.

    Eine Einreise in die BRD für seine Frau und seinen ältesten Sohn zu seiner Beisetzung am 6. September wird nicht erlaubt.

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren;

Anne Feßenbecker – Rechtsanwältin

16. August 99

 

Bei einem Brand in der Flüchtlingsunterkunft in Elsdorf bei Köln erleiden acht BewohnerInnen Rauchvergiftungen;

30 Menschen kommen unverletzt davon. Der Brand entstand aus ungeklärter Ursache in einem Stapel Altpapier, der in einem Abstellraum des hölzernen Treppenhauses gelagert wurde. Das Haus ist anschließend einsturzgefährdet.

BeZ (Ticker) 17.8.99

 

18. August 99

 

Brandanschlag mit Molotow-Cocktails auf das Flüchtlingsheim im sächsischen Jöhstadt. Nur durch Zufall entdecken BewohnerInnen das Feuer frühzeitig, so daß niemand von den ca. 70 Menschen des Heimes verletzt wird.

    Erst im April 2003 werden neun Tatverdächtige aus der Region Annaberg-Buchholz ermittelt, von denen einige auch an einem Brandanschlag auf dieses Heim drei Jahre später beteiligt sind. (siehe 29. Juni 02)

    Als Motiv geben die Täter eine rechtsextremistische Gesinnung und Haß auf Ausländer an.

JWB 17.7.02; LKA Sachsen 26.7.02;

SäZ 27.7.02; taz 16.4.03; LR 17.4.03

 

20. August 99

 

Bernburg im Kreis Dessau in Sachsen-Anhalt. Nachts um 1.50 Uhr schleudern zwei Männer Brandflaschen gegen das Flüchtlingswohnheim – anschließend flüchten sie in einem roten Mazda. Ein Wachmann entdeckt das Feuer und kann es zusammen mit einigen BewohnerInnen frühzeitig löschen. Die 117 in dem Gebäude wohnenden Flüchtlinge aus afrikanischen Staaten, Vietnam und China kommen mit dem Schrecken davon.

jW. 21.8.99; TS 21.8.99; taz 21.8.99

 

21. August 99

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der algerische Gefangene Jamal Heichour wird in Gegenwart seiner deutschen Verlobten in der Besucherzelle von einem Beamten geschlagen, getreten, gewürgt und wütend beschimpft.

    Auf dem Rückweg in seine Zelle wird Jamal H. von dem Beamten mit großer Wucht gegen eine Wand gestoßen und ins Gesicht geschlagen.

Antirassistische Initiative Berlin

 

22. August 99

 

Schützenfest im brandenburgischen Luckenwalde. Als einige indische Asylbewerber einem türkischen Flüchtling helfen wollen, der von zwei Deutschen beleidigt wird, kommt eine Frau hinzu und ruft "Ausländer raus" und "Warum seid ihr hier".

    Die Deutschen holen daraufhin Verstärkung, und als diese Gruppe von 15 bis 20 Menschen zu den Flüchtlingen zurückkommt, fliehen diese. Einer von ihnen, der 22-jährige Harjit Singh, wird von drei deutschen Männern und einer Frau gestoppt und niedergeschlagen. Auch als er am Boden liegt, wird weiter auf ihn eingetreten.

    Er muß mit angebrochener Rippe und Prellungen ins Krankenhaus.

 BeZ 22.8.99; BeZ 23.8.99; FR 23.8.99; RA 23.8.99; MAZ 23.8.99;

MAZ 24.8.99; FR 24.8.99; BeZ 24.8.99; BeZ 27.8.99;

RA 27.8.99; Opferperspektive; ALB (dpa, adn, afp, Reuters, ap, MAZ)

 

22. August 99

 

"Randower Festtage" in Eggesin in Mecklenburg-Vorpommern. Der 24-jährige Asylbewerber Phong N. und sein 29-jähriger in Eggesin lebender Bekannter Quoc Vien Thran, beide aus Vietnam, verlassen um 4 Uhr morgens das Festzelt, um nach Hause zu gehen. Zehn jugendliche Deutsche lauern ihnen auf, bewerfen sie mit Steinen und hetzen sie durch den Ort. An einem Maschendrahtzaun holen die Angreifer ihre Opfer ein und beginnen, auf sie einzuschlagen, bis die Vietnamesen am Boden liegen; dann treten sie mit Springerstiefeln auf sie ein. Daniel S., mit 20 Jahren der älteteste von ihnen, beginnt dann mit seinen Stahlkappen besetzten Springerstiefeln, auf den Kopf von Vien Thran zu springen. Die Rassisten brüllen dabei "Ausländer verrecke" und "Ausländer raus". Als eine Passantin näher kommt, lassen die Schläger von ihren Opfern ab und gehen weg. Die Vietnamesen bleiben schwer verletzt liegen.

    Kurze Zeit später kehren sieben Täter zum Tatort zurück. Mit der Bemerkung "Du lebst ja noch" treten sie erneut auf den noch röchelnden Vien Thran ein. Sein Freund Phong N. hört dies, stellt sich "tot" und entgeht so wahrscheinlich noch schwereren Verletzungen.

    Drei Frauen kommen an dem Tatort vorbei und holen Hilfe; eine schreit die Täter an: "Hört doch auf, ihr Schweine." Aber erst herbeieilenden Wachleuten gelingt es, die Täter von den beiden Schwerverletzten zu trennen.

    Der Mann, der nach der Rückkehr der Täter ein zweites Mal mißhandelt wurde, ist durch mehrere Berstbrüche der Schädeldecke und eine Gehirnblutung in Lebensgefahr und wird mit einem Rettungshubschrauber in das Klinikum Neubrandenburg geflogen. Erst elf Tage nach dem Überfall erwacht er aus dem Koma.

    Fünf Tage nach dem Überfall ist gegen sechs der Angreifer Haftbefehl erlassen worden. Die Täter sind Mitglieder oder mindestens Sympathisanten der Gruppen "Nationaler Widerstand Eggesin" und "Arischer Widerstand Eggesin".

    Diese Neonazi-Gruppen können sich auch nach den Mordanschlägen auf die Vietnamesen ungehindert in zwei Garagen treffen, die ihnen die Gemeinde vermietet hat.

    Zwei Angreifer, denen die Tötungsabsicht nicht nachgewiesen werden kann, werden lediglich wegen Körperverletzung angeklagt. Am 23. September wird das Verfahren gegen fünf weitere Täter von der Generalbundesanwaltschaft übernommen, und im Januar wird gegen diese fünf Täter Anklage beim Oberlandesgericht Rostock erhoben: wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes und gefährlicher Körperverletzung.

    Am 11. April 2000 werden nach einem sechs Wochen dauernden nicht öffentlichen Prozeß Haftstrafen gegen die

16 bis 20 Jahre alten Täter zwischen vier und sechseinhalb Jahren ausgesprochen.

NK 24.8.99; FR 24.8.99; jW 24.8.99; BeZ 24.8.99;

jW 25.8.99; FR 25.8.99; BeZ 25.8.99;

SZ 26.8.99; BeZ 27.8.99; FR 27.8.99; TS 27.8.99;

BeZ 28.8.99; BeZ 31.8.99; BeZ 1.9.99;

taz 1.9.99; taz 2.9.99; FR 6.10.99; FR 18.10.99; FR 21.10.99;

ARD "Kontraste" 9.12.99; BeZ 20.1.00; FR 20.1.00;

FR 1.2.00; FR 21.2.00; BeZ 22.2.00; FR 22.2.00;

FR 14.3.00; ND 14.3.00;

BeZ 12.4.00; FR 12.4.00; taz 12.4.00; ND 29.5.00;

BT-Drucksache 14/2012

 

23. August 99

 

Abschiebegefängnis Rottenburg. Der Gefangene Noureddine Saadat verschluckt eine Rasierklinge, als er erkennt, daß seine Abschiebung nach Algerien unmittelbar bevorsteht. Der Anstaltsarzt erklärt ihn trotzdem für reise- und transportfähig und Noureddine Saadat wird auf ein Polizeirevier in Reutlingen gebracht.

    Um 22 Uhr bekommt er so starke Bauchschmerzen, daß die Beamten ihn in das Kreiskrankenhaus Reutlingen fahren. Der dort behandelnde Arzt, der eine stationäre Aufnahme des Gefangenen und eine Entfernung der Rasierklinge am nächsten Tag, mindestens aber eine Verlegung in das Gefängniskrankenhaus Hohenasperg vorschlägt, kann sich gegen die Polizei nicht durchsetzen, denn Noureddine Saadat kommt noch in der Nacht zurück nach Rottenburg.

    Hier bekommt er in den folgenden sechs Tagen ausschließlich Sauerkraut zu essen. In dieser Zeit erfolgt eine Blutdruckmessung und eine Blutentnahme des Gefangenen, obwohl er immer wieder über Bauchschmerzen klagt – und sogar damit droht, weitere Rasierklingen zu schlucken, wenn er nicht in ein Krankenhaus gebracht werde.

    Am 6. September beginnt er zusammen mit anderen Gefangenen einen Hungerstreik, um auf die verzweifelte Situation aufmerksam zu machen. Als "Rädelsführer" wird Noureddine Saadat daraufhin drei Tage später in das Gefängnis nach Waldshut-Tiengen verlegt.

    Noureddine Saadat hat panische Angst vor der Rückkehr nach Algerien. Sein Bruder verbüßt wegen des Verdachts der Mitgliedschaft bei der FIS (Front Islamique du Salut) eine

10-jährige Haftstrafe, und die Beamten in Rottenburg hatten beim Abschiebeversuch gegen seinen ausdrücklichen Willen die Unterlagen seines Asylverfahrens und ein Buch über die oppositionelle FIS in das Reisegepäck gelegt.

    Bereits vor dem Selbstverletzungsversuch mit der Rasierklinge war zweimal versucht worden, Noureddine Saadat abzuschieben. Aufgrund seiner heftigen Gegenwehr wurde er dabei jedesmal von den BGS-Beamten so schwer mißhandelt, daß die Abschiebung beide Male abgebrochen werden mußte.

SchT 21.5.99;

Bündnis gegen Abschiebehaft Tübingen Okt.-Nov.-Dez. 1999;

Der Schlepper Nr. 11/12 Juni 2000

 

25. August 99

 

Feuer im Flüchtlingsheim in Fürstenwalde im Kreis Oder-Spree. Zwei Räume der Baracke brennen aus, verletzt wird niemand. Die Ursache gilt als unklar.

BeZ 26.8.99

 

28. August 99

 

Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Steinbach. Unbekannte schlagen nachts ein Kellerfenster ein und gießen Brandbeschleuniger in den Keller. Der Hausmeister entdeckt das Feuer, das dann von der Feuerwehr schnell gelöscht werden kann. Von den 70 im Hause wohnenden Flüchtlingen wird niemand verletzt.

jW 30.8.99; BeZ 30.8.99; FR 30.8.99;

LR 30.8.99

 

28. August 99

 

Bei einem Brand in einem Flüchtlingsheim in Hannover wird ein Bewohner leicht verletzt.

Rhein. Ztg 31.8.99

 

30. August 99

 

Rachid Sbaai, 19-jähriger Flüchtling aus Marokko, stirbt in einer brennenden Zelle in der JVA Büren an Rauchvergiftung.

    Rachid Sbaai, der seit dem 9.3.99 in Abschiebehaft saß, wurde am 30.8. im Rahmen einer gefängnisinternen "Disziplinarmaßnahme" zu einer Arreststrafe von sieben Tagen in einer Isolationszelle (offizieller Begriff: "Schlichtzelle") im Keller verurteilt. In diesem "Gefängnis im Gefängnis" herrschen folgende Bedingungen: 8,5 m² Grundfläche, ein nicht zu öffnendes Fenster, fest montiertes Mobiliar, ein Notfall-Alarm-Knopf. Verbot von Büchern, Zeitungen, Fernsehen und Radio, absolutes Rauchverbot. Bei Ankunft: Kleiderwechsel und Abnahme aller persönlichen Dinge. Eine Stunde Hofgang am Tage – allein.

    Als der Mitgefangene R., der in einer der Nachbarzellen arrestiert ist, Rachid Sbaais Rufe "Anquithouni! Anquithouni!" ("Rette mich! Rette mich!") hört und den Brandgeruch wahrnimmt, betätigt er sofort den Alarmknopf in seiner Zelle. Später wird festgestellt, daß auch in Rachid Sbaais Zelle der Alarmknopf gedrückt war. Beamte der JVA treffen allerdings erst nach 15 Minuten bei der brennenden Zelle ein – und zwar auf ihrem standardmäßigen Rundgang.

    Die staatsanwaltlichen Ermittlungen ergeben, daß das Büro, in dem die Not-Signale ankommen, nicht besetzt war – und es auch keine Dienstanweisung für eine permanente Besetzung gab. Obwohl der Anwalt der Familie Sbaai an zwölf Punkten nachweist, daß die Ermittlungen zum Tode Rachid Sbaais fehlerhaft geführt wurden, wird das Ermittlungsverfahren im Herbst 2000 eingestellt.

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren – Sommer 99;

FR 1.9.99; taz 2.9.99; SZ 7.9.99; ND 2.10.99;

jW 5.10.99;

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren 12.10.00;

NW 17.10.00;

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren 26.8.01

 

August 99

 

Der aus der BRD abgeschobene 22 Jahre alte kurdische Flüchtling Savas Cicek, der direkt nach der Rückkehr zum Militärdienst eingezogen wurde, wird mit einer Schußverletzung an der linken Schläfe tot aufgefunden. Die offizielle Version "Selbstmord" wird nicht nur von seiner Familie, diesmal auch vom Militärstaatsanwalt angezweifelt.

jW 3.3.00

 

Anfang bis Mitte September 99

 

Der 25 Jahre alte kurdische Flüchtling Ismet Aslan wird in seiner Flüchtlingsunterkunft im rheinland-pfälzischen Daun, Kreis Steineberg, erhängt aufgefunden. Ismet Aslan, der vor dem Militärdienst in der Türkei geflohen war, hatte im April in der BRD um politisches Asyl gebeten. Durch die Lebensbedingungen und die ständige Angst vor Abschiebung war er in eine schwere psychische Krise geraten. Deshalb war er einige Zeit im Krankenhaus behandelt worden.

Özgür politika 14.9.99;

AZADI informationen Nr. 16 August-Oktober 1999

 

1. September 99

 

Steinen bei Lörrach in Baden-Württemberg. Morgens um 7.30 Uhr kommt die Polizei in die Unterkunft in der Köchlinstraße, um die algerische Flüchtlingsfamilie B. zur Abschiebung abzuholen. Die Eheleute bekommen die Gelegenheit, einige persönliche Sachen einzupacken.

    Plötzlich wird Herr Mokthar B. durch zwei Schüsse niedergestreckt, die ein Polizist auf ihn abfeuerte. Mokthar B. wird in den Unterleib getroffen, bricht in seinem Blut zusammen. Er wird mit einem Rettungshubschrauber ins Kantonsspital in Basel gebracht.

    Die Abschiebung seiner Frau und der 7-jährigen Zwillinge sowie eines 4-jährigen Kindes wird für diesen Tag abgesetzt. Trotzdem darf seine Frau nicht zu ihrem schwerverletzten Mann. Zudem wird sie über seinen Zustand und Aufenthaltsort im Unklaren gelassen.

    Für die Abgabe der Schüsse werden verschiedene Versionen bekannt. Das zuständige Regierungspräsidium gibt an, daß Mokthar B. sich in bedrohlicher Weise mit einem Messer der Polizei gegenüber verhalten hat. Die Polizeibehörde vor Ort gibt an, daß Mokthar B. sich aus dem Fenster stürzen wollte und mit den Schüssen – in "Nothilfe" – an einem Selbsttötungsversuch gehindert wurde.

    Mokthar B. erklärt dazu, daß er zu keinem Zeitpunkt die Polizei bedroht hat – im Gegenteil, er sei von einem Polizisten zunächst mit einer Pistole geschlagen worden, dann wurde auf ihn geschossen, und anschließend wurde er weiter mißhandelt.

    Familie B. ist seit 1992 in der BRD, weil Herr B. sich in Algerien akut bedroht fühlte. Er war von einem Gericht in Oran zu einer 10-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er – als Angestellter des Blutspendedienstes – erpreßt worden war, Blutspenden und Medikamente bei der FIS (Front Islamique du Salut) abzuliefern. Dieses Urteil, das beim Asylverfahren vorgelegt werden konnte, hatte das Frei-burger Verwaltungsgericht als Fälschung bezeichnet und als Beweis nicht gelten lassen.

    Am 18. Dezember 2000 wird eine Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den vom Rechtsanwalt des Opfers wegen schwerer Körperverletzung angezeigten Polizisten vom Amtsgericht Lörrach abgelehnt.

    Das Ermittlungsverfahren gegen den polizeilichen Schützen wird am 11. Januar 2001 eingestellt.

SAGA 2.9.99, SAGA 5.9.99, SAGA 6.9.99;

StZ 2.9.99; BeZ 2.9.99;

FR 3.9.99; BeZ 3.9.99; BaZ 3.9.99;

Südwestdeutsche Ztg 6.9.99; StZ 8.9.99;

jW 5.10.99; Arbeitskreis Miteinander 2.1.01;

Pro Asyl Infoservice Nr. 43 –2001 Februar;

morgengrauen April/Mai 01

 

3. September 99

 

Euskirchen in Nordrhein-Westfalen. Morgens um 5 Uhr wird die Familie Toni aus dem Bett geklingelt. Ihnen wird gesagt, daß sie ihre Sachen packen sollen, weil sie abgeschoben werden. Zola Toni wehrt sich gegen die Festnahme und droht, sich und seine Kinder umzubringen. Seine Ehefrau Kiswanga Muilu gerät dermaßen in Panik, daß ein Arzt sie in die geschlossene Psychiatrie einliefert.

    Am nächsten Tag gelingt ihr die Flucht aus dem Krankenhaus, sie bleibt verschwunden. Ihre Kinder, der 10-jährige Mbudi Zola, der 7-jährige Adolf Fritz und die 3-jährige Sabine, werden bei einer Pflegefamilie untergebracht. Zola Toni kommt in Abschiebehaft in die JVA Büren.

    Zola Toni war mit seiner Frau Muilu 1991 aus dem damaligen Zaire in die BRD geflohen, weil er als Mitglied der UDFS (Union für Demokratie und sozialen Fortschritt) politisch verfolgt wurde. Ihre Asylanträge und auch die der in Deutschland geborenen Kinder sind alle abgelehnt worden.

    Am 18. Februar 2000 wird Zola Toni mit seinen Kindern in die Demokratische Republik Kongo abgeschoben. Weder seiner Rechtsanwältin noch den UnterstützerInnen gelang es, für die Kinder die Durchführung entsprechender Impfungen zu erwirken.

taz Köln 17.2.00; mfm Afrika-depeschen Mai 2000

 

5. September 99

 

Im sächsischen Ebersbach, direkt an der deutsch-tschechischen Grenze, wird ein Flüchtling aus Moldawien bei seiner Festnahme durch einen Diensthund des BGS gebissen und verletzt.

BT-Drucksache 14/1850

 

7. September 99

 

In einem Kölner Flüchtlingswohnheim brennt am Morgen der Flur im ersten Stock. Bei Sprüngen aus den Fenstern verletzen sich zwei Bewohner. Weitere 20 Flüchtlinge können mit Feuerwehrleitern gerettet werden.

FR 8.9.99

 

9. September 99

 

Zwei jugendliche Deutsche überfallen in Dresden einen

21 Jahre alten tunesischen Flüchtling. Sie schlagen und treten auf ihn ein und stoßen ihn gegen eine Schranke. Er wird verletzt. Die Täter werden nach kurzfristiger Festnahme wieder auf freien Fuß gesetzt.

BeZ 11.9.99; JWB 22.9.99

 

11. September 99

 

Rathenow im Kreis Havelland in Brandenburg. Ein indischer Asylbewerber wird von einem 17-jährigen Deutschen rassistisch beschimpft und dann dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Nach der Vernehmung durch die Polizei wird der Täter wieder freigelassen.

BeZ 13.9.99; RA 13.9.99; JWB 22.9.99

 

13. September 99

 

Morgens um 6 Uhr erscheinen Polizeibeamte im Flüchtlingsheim der baden-württembergischen Ortschaft Botnang. Kurz darauf führen sie eine 32 Jahre alte bosnische Witwe in Handschellen ab. Ihre vier kleinen Kinder im Alter zwischen sieben und elf Jahren werden getrennt von der Mutter in einem anderen Polizeifahrzeug abtransportiert. Dann wird die Familie über den Flughafen Frankfurt am Main nach Sarajewo abgeschoben. Hier wird ihr schon unmittelbar nach der Ankunft ihr gesamter Schmuck von Polizisten abgenommen.

    Die Abschiebung kam für die Frau völlig überraschend, weil ihre Duldungsfrist auf Ende Oktober datiert war. Zudem hatten die Beamten die an einem anderen Ort lebende Heimleiterin nachts aus dem Schlaf geholt und um die Schlüssel für das Heim gebeten, um dann unauffällig in das Heim zu gelangen. Diese "Nacht-und-Nebel-Aktion" war notwendig, so die Polizei, um den Schutz der Betroffenen zu gewähren. "Die Frau hat mehrmals gedroht, sich und die Kinder im Falle einer Ausweisung umzubringen". Auf dem Nachttisch im Schlafzimmer hätten die Beamten dann auch ein Küchenmesser gefunden.

    Die Bosnierin war 1991 hochschwanger nach Stuttgart gekommen, nachdem ihre Familie von Serben gewaltsam getrennt wurde und ihr Mann vor den Augen der Kinder verschleppt worden war.

StZ 16.9.99

 

15. September 99

 

Im sächsischen Reitzenhain wird ein chinesischer Flüchtling auf der Flucht vor der deutschen Polizei durch Bisse eines Diensthundes verletzt.

BT-Drucksache 14/5613

 

19. September 99

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Am späten Abend des siebenten Tages seines Hunger- und Durststreikes wird der sudanesische Arzt Dr. Brier Ibrahim Musa aufgrund seines lebensbedrohlichen gesundheitlichen Zustandes aus der Haft direkt ins Krankenhaus Köpenick auf die Intensiv-Station gebracht.

    Dr. Brier Ibrahim Musa ist und war aktives Mitglied in der oppositionellen Democratic Union Party (DUP) im Sudan und hatte auch seine politische Arbeit in der BRD fortgesetzt. Sein Antrag auf Asyl war abgelehnt worden.

Antirassistische Initiative Berlin

 

20. September 99

 

17 erwachsene Flüchtlinge aus Afghanistan und sieben Kinder (das jüngste 3 Jahre alt) werden auf einem Autobahn-Parkplatz in der Nähe des mittelfränkischen Herrieden festgenommen. Die Menschen gaben an, seit Tagen nichts mehr gegessen zu haben.

FR 21.9.99

 

21. September 99

 

Im sächsischen Kurort Jonsdorf, nahe der deutsch-tschechischen Grenze, wird ein Flüchtling aus Mazedonien bei der Festnahme von einem Zollhund gebissen und verletzt.

BT-Drucksache 14/1850

 

21. September 99

 

Im bayerischen Schirnding, an der deutsch-tschechischen Grenze, werden zwei Flüchtlinge aus Rumänien nach ihrem "unerlaubten" Grenzübertritt durch Bisse eines BGS-Diensthundes an Oberarm, Oberschenkel und im Brustbereich verletzt.

BT-Drucksache 14/1850

 

21. September 99

 

Im sächsischen Waltersdorf, an der deutsch-tschechischen Grenze, erleidet ein mazedonischer Flüchtling bei seiner Festnahme eine Bißverletzung durch einen Diensthund des BGS.

BT-Drucksache 14/1850

 

September 99

 

Potsdam in Brandenburg. Ein 39-jähriger vietnamesischer Flüchtling wird an einem Imbiß in "aggressiver Art" angesprochen, sein Basecap herauszugeben. Als der Vietnamese zu fliehen versucht, wird er verfolgt, geschlagen und getreten.

BeZ 8.9.99; MAZ 8.9.99

 

September / Oktober 99

 

Während ihres Aufenthaltes im Krankenhaus Berlin-Neukölln, bei dem sie sich einer gynäkologischen Operation unterziehen muß, wird die 47 Jahre alte kriegstraumatisierte Bosnierin akut retraumatisiert und versucht, sich umzubringen.

    Die Muslimin, die während des Krieges in Jugoslawien mehrfach vergewaltigt worden war, war seit Mai 1999 "zur Ausreise verpflichtet". Sie hatte bereits zwei Besuche beim Polizeiärztlichen Dienst (PÄD) zur Überprüfung ihrer "Reisefähigkeit" hinter sich gebracht und brach beim dritten zusammen, so daß ihre Befragung abgebrochen werden mußte. Am 29.10.99, also 21 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus-Neukölln, machte die Polizei-Psychologin sogar einen Hausbesuch, weil die Bosnierin sich außer Stande sah, noch einmal der Ladung des PÄD nachzukommen. Auch dieser Besuch hatte den Sinn, die "Reisefähigkeit" der Frau festzustellen.

    Zum 21. Juli 2000 bekam die Bosnierin erneut eine Vorladung zur polizeiärztlichen Untersuchung. Bei Nicht-Befolgen würde ihr die Sozialhilfe gekürzt.

Eine Flüchtlingsberatungsstelle in Berlin

 

Herbst 99

 

Bundesland Bayern. Michail Gorsky, Vater eines zwölfjährigen Sohnes, schluckt 80 Schlaftabletten, weil ihm die Abschiebung nach Lettland bevorsteht. Er überlebt und im Januar 2000 wird die Familie nach Riga abgeschoben, die zehn Jahre lang in Herrsching gelebt hatte.

SD 1.8.03

 

1. Oktober 99

 

Ab heute werden abgelehnte AsylbewerberInnen aus Algerien schon an der Flugzeugtür auf deutschen Flughäfen von sogenanntem "spezialisierten Sicherheitspersonal" aus Algerien in Empfang genommen und dann während der Abschiebung nach Algier, Oman oder Constantine von diesen bewacht. Damit werden fortan die Verfolgten den Organen des Verfolgerlandes direkt – und noch auf deutschem Boden – ausgeliefert. Die Kosten dafür trägt die Bundesrepublik.

    Dieses zwischenstaatliche Arrangement ist die praktische Umsetzung des am 14.2.97 beschlossenen Abkommens zwi-schen Algerien und der BRD. Schon während der Vorvereinbarungen der beiden Länder im Jahre 1997 schrieb das deutsche Innenministerium an die Innenminister der Länder: "Dies ist angesichts der stetig zunehmenden Zahl renitenter algerischer Schüblinge von enormer praktischer und medienöffentlicher Bedeutung."

Pro Asyl 2.4.97; FR 3.4.97;

Pro Asyl 3.5.99; FR 5.5.99;

algeria-watch 25.5.99; taz 1.6.99

 

1. Oktober 99

 

Der algerische Abschiebegefangene Moussa Moussaoui wird nach 74 (!) Tagen im Hungerstreik aus dem Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg und damit aus der Abschiebehaft Mannheim entlassen.

    Der Anstaltsarzt hatte seinen gesundheitlichen Zustand als "kritisch und zunehmend kritischer" bezeichnet. Das Landgericht Mannheim hatte den weiteren Freiheitsentzug mit einer erheblichen Gesundheits- oder gar Lebensgefahr in Verbindung gebracht.

    Nachdem der Sudanese Aamir Ageeb, mit dem Moussa Moussaoui 24 Stunden lang vor dessen Abholung seine Zelle geteilt hatte, bei der Abschiebung erstickt worden war, hatte sich Herr Moussaoui an einem Sitzstreik und Protestlärmen der Gefangenen beteiligt. Daraufhin wurde er am 2. Juli vom Abschiebegefängnis in eine Isolierzelle im Haupthaus (normaler Strafvollzug) verlegt. Am 20. Juli begann er dann seinen Hungerstreik. Nach 60 Tagen hatte Herr M. 18 Kilo Körpergewicht verloren, war "völlig abgemagert" (amnesty international) und in sehr schlechtem körperlichen Zustand. In dieser Verfassung wurde am 2. September eine Abschiebung versucht, die daran scheiterte, daß der Flug nach Algerien ausfiel.

    Den Beschwerdeantrag des Flüchtlings gegen die für den 22. September geplante Abschiebung läßt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wegen "ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der vom Regierungspräsidium Freiburg angeordneten Abschiebung" zu.

    Moussa Moussaoui war vor seiner Flucht aus Algerien als Anhänger der FIS (Front Islamique du Salut) von Polizei und Geheimdienst verfolgt worden. Sein Cousin, der bei seiner Familie lebte, war eines Tages festgenommen worden und ist seitdem verschwunden.
(siehe auch: 23. April 99 und 28. Mai 99)

AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 1.8.99;

AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 7.9.99;

FR 21.9.99; Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim 22.9.99;

StZ 23.9.99; StN 23.9.99;

AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 25.9.99;

jW 4.10.99; FR 6.10.99; SAGA 26.10.99:

AK Asyl Ba-Wü Oktober-November-Dezember 99

 

3. Oktober 99

 

Ein Flüchtlingsheim im schleswig-holsteinischen Ammersbek bei Hamburg wird am frühen Morgen durch einen Brand völlig zerstört. Die 26 Erwachsenen und vier Kinder können sich selbst retten. Die Brandursache ist unklar.

FR 4.10.99; BeZ 4.10.99

 

3. Oktober 99

 

In der Nacht zum frühen Morgen brennt die Flüchtlingsunterkunft Hoisbüttel bei Bad Oldesloe in Schleswig-Holstein völlig aus. Alle 18 BewohnerInnen können sich unverletzt retten.

    Noch am selben Tag heißt es: "Einen fremdenfeindlichen Anschlag schließt die Polizei nach ihren bisherigen Erkenntnissen ... aus".

Der Schlepper Nr. 9 Winter 1999/2000

 

3. Oktober 99

 

Vier afghanische Kinder werden zwischen den sächsischen Ortschaften Cunnersdorf und Heeselicht, nahe der deutsch-tschechischen Grenze, mit Unterkühlungen aufgegriffen.

BT-Drucksache 14/5613

 

4. Oktober 99

 

Lörrach in Baden-Württemberg. Um 4.30 Uhr stehen acht Polizisten in der Tür der kurdischen Familie T. in der Wölblinstraße. Sie fordern die Familie auf, ihre Sachen zu packen; sie würden jetzt abgeschoben, und das Flugzeug gehe um 11.15 Uhr ab Stuttgart.

    Frau T. ist suizidgefährdet, und als ihr jetzt klar wird, daß sie unmittelbar vor der Abschiebung steht, unternimmt sie einen Selbsttötungsversuch. Sie kommt schwer verletzt auf die Intensivstation des Krankenhauses Lörrach.

    Ungeachtet dieser Verzweiflungstat setzt die Polizei die Abschiebung des Herrn T. und der Kinder fort. Erst in Stuttgart wird die Maßnahme gestoppt.

SAGA 6.10.99; jW 25.10.99

 

9. Oktober 99

 

Bernau in Brandenburg. Ein 19-jähriger afghanischer Flüchtling und seine 9-jährige Schwester werden von 15 deutschen Rassisten beschimpft, beleidigt und bis zur Wohnung verfolgt. Erst als die Polizei eintrifft, geben die Deutschen die Belagerung auf.

Opferperspektive

 

10. Oktober 99

 

Bad Grund im Kreis Osterode in Niedersachsen. Sechs bis zehn mit Ninja-Masken Vermummte dringen nachts in das abseits der Ortschaft im Wald gelegene Flüchtlingsheim ein. Sie reißen das Telefonkabel aus der Wand und hämmern gegen die verschlossenen Zimmertüren, um herauszubekommen, wo die Menschen schlafen. Sie zertrümmern Türen und fast alle Einrichtungsgegenstände. Sie rufen "Wir sind Nazis!"

    Dann prügeln sie mit Baseballschlägern auf Bewohner ein. Der 30-jährige Mopela W. aus Kongo und der 18 Jahre alte Ousmane Bah aus Sierra Leone werden brutal zusammengeschlagen; einem dritten, dem 28-jährigen Jonas Sawes aus Kamerun, gelingt die Flucht durch den Sprung aus dem Fenster. Er alarmiert die Polizei.

    In ihrer Angst fliehen dann auch die Schwerverletzten in den Wald und trauen sich erst nach mehrmaliger Aufforderung der Polizei zurück.

    Mopela W. ist lebensgefährlich verletzt und muß im Göttinger Krankenhaus wegen einer Gehirnblutung notoperiert werden. Sein Zustand ist auch am nächsten Tag noch "kritisch". Auch Ousmane Bah muß seine Verletzungen stationär im Krankenhaus behandeln lassen.

    Aus Angst vor einem weiteren Überfall schlafen drei Männer aus dem Heim in der kommenden Nacht freiwillig in den Arrestzellen der Polizei.

    Die Polizei vermutet die Täter unter den Einheimischen der 2500 Menschen zählenden Gemeinde Bad Grund, denn es gab schon mehrere Übergriffe gegen die Flüchtlinge. Vor einigen Monaten hatte ein Mann in einem BMW versucht, zwei Bewohner der Flüchtlingsunterkunft auf dem Waldweg zu überfahren. Nur mit einem Sprung ins Gebüsch konnten sich die Männer retten.

    Als Mopela W. im Göttinger Krankenhaus am 14. Oktober das Bewußtsein wieder erlangt, fragt er nach seinen Freunden aus dem Heim. Die Erlaubnis, die Ousmane Bah und Jonas Sawes bräuchten, um nach Göttingen zu fahren, wird ihnen vom Sozialamt verweigert (Residenzpflicht).

    Als einer der Flüchtlinge Ende Oktober aus einer Telefonzelle heraus den Schwerverletzten im Krankenhaus anrufen will, reißen drei Jugendliche die Tür auf und rufen: "Dieses Telefon ist nicht für dich! Raus!"

    Beim Einkaufen im nächsten ALDI-Markt werden die Überfallenen mehrfach kontrolliert und durchsucht.

    Sie beantragen eine Verlegung an einen anderen Ort, weil sie weiterhin bedroht und beleidigt werden. Der Samtgemeindedirektor Bernd Boysen erwidert ihnen daraufhin: "Dann geht doch wieder nach Afrika."

    Erst Mitte Februar 2000 erhalten die drei Flüchtlinge einen Bescheid: "Um Ihre Sicherheit gewährleisten zu können, werden Sie .... im öffentlichen Interesse in die Stadt Wolfenbüttel umverteilt."

    Das Flüchtlingsheim Wolfenbüttel liegt neben dem Gelände der Kriminalpolizei und in unmittelbarer Nähe zur Abschiebehaftanstalt.

    Auch zwei Jahre nach dem Überfall sind die Täter nicht ermittelt. Aus den Ermittlungsakten geht hervor, daß es keinerlei Anfragen oder Ermittlungen zu neofaschistischen Strukturen vor Ort gegeben hat. Stattdessen werden die anfänglichen Diffamierungen der Flüchtlinge, es handele sich bei dem Überfall um eine "Abrechnung unter Drogendealern" von Presse und lokalen PolitikerInnen weiter zementiert, ohne daß irgendein Beweis dafür vorliegt.

(siehe auch: September 01)

ND 11.10,99; FR 11.10.99; HAZ 12.10.99; FR 12.10.99;

 taz 12.10.99; FR 13.10.99; AK Asyl Göttingen 14.10.99;

 jW 16.10.99; FR 28.10.99;  JWB 3.11.99;

Karawane – Bremen; Pro Asyl "Tag des Flüchtlings" September 2000;

FRat NieSa Heft 83/84 Jan.. 2002 (Bericht der Betroffenen)

 

11. Oktober 99

 

Um 1 Uhr nachts dringen drei Deutsche in die Flüchtlingssiedlung in Hamburg-Schnelsen ein, brüllen "Heil Hitler" und "Sieg Heil", reißen Metallmülleimer aus der Verankerung, schlagen Scheiben ein, zerstören eine Telefonzelle und eine Kinderschaukel. Als die Flüchtlinge die Randalierer zur Rede stellen wollen, zieht einer der Männer eine Pistole und schießt auf die Flüchtlinge. Da diese nicht wissen, daß es sich um eine Schreckschußpistole handelt, erfahren sie Todesangst.

    Alle drei Täter können von der Polizei festgenommen werden.

FR. 12.10.99; BeZ 12.10.99;

ND 12.10.99; HM 14.10.99

 

11. Oktober 99

 

In der sächsischen Ortschaft Cranzahl, nahe der deutsch-tschechischen Grenze, wird ein rumänischer Flüchtling bei der Verfolgung durch den BGS von einem Diensthund gebissen und verletzt.

BT-Drucksache 14/5613

 

12. Oktober 99

 

Der 32 Jahre alte iranische Flüchtling Mehran H. befindet sich seit 20 Tagen in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt. Er schreibt einen Abschiedsbrief, legt ihn mit anderen persönlichen Sachen in eine Tasche und sagt seinen Freunden, daß er nach Hamburg fahren wird.

    Nach einigen Stunden findet ein Heimbewohner den Koran von Mehran H. am nahegelegenen Ufer des Oder-Spree-Kanals – in der Nähe wird auch die Tasche gefunden.

    Nach stundenlanger Suche birgt die Polizei den toten Mehran H. aus dem Oder-Spree-Kanal.

    In seinem Abschiedsbrief steht sinngemäß: Ich bin mit dem Leben nicht zufrieden. Ich habe es mir anders vorgestellt. Deshalb bringe ich mich um.

Antirassistische Initiative Berlin

 

12. Oktober 99

 

Im bayerischen Schirnding im deutsch-tschechischen Grenzbereich wird eine Person aus Rumänien durch einen Diensthund am rechten Arm verletzt.

BT-Drucksache 14/5613

 

13. Oktober 99

 

Mindestens fünf jugendliche Deutsche übersteigen den Zaun des Geländes, feuern Leuchtraketen auf das Leipziger Flüchtlingsheim ab und werfen mit Steinen mehrere Fenster ein. Gegen die Täter wird wegen Landfriedensbruchs ermittelt.

taz 15.10.99; JWB 20.10.99

 

14. Oktober 99

 

Kiel in Schleswig-Holstein. Als der 15 Jahre alte türkische Flüchtling aus einem Bus aussteigt, wird er zunächst von fünf Nazis verfolgt. Einer der Verfolger reißt ihn dann zu Boden und tritt und schlägt auf ihn ein. Als sich Bauarbeiter einmischen, fliehen die Angreifer. Der 15-Jährige ist an Armen und Beinen verletzt.

FR 15.10.99; Was geht ab? Nr. 28

 

15. Oktober 99

 

Abschiebegefängnis Glasmoor in Norderstedt bei Hamburg. Der kurdische Flüchtling Davoud S. schluckt eine Überdosis Tabletten, um sich umzubringen. Nach einem Aufenthalt im Vollzugskrankenhaus Ochsenzoll wird er in die Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis überführt, wie es heißt "zur besseren Beobachtung".

    Vor zwei Jahren war der heute 20-Jährige und im Iran politisch Verfolgte in die BRD geflohen. Sein Antrag auf Asyl wurde abgelehnt. Als Davoud S. vor drei Wochen eine Selbsttötung im Falle seiner Abschiebung ankündigte, wurde er in das Hamburger Vollzugskrankenhaus gebracht, auf Medikamente eingestellt – und kam dann zurück nach Glasmoor.

taz 19.10.99;

jW 28.10.99

 

Mitte Oktober 99

 

Zentrale Erstsammelunterkunft für erwachsene Asylsuchende Hamburg-Neumühlen. Der 17-jährige Nestor Z. verabschiedet sich von den Wachpförtern des Wohnschiffes mit "Tschüß", zieht sich auf der Gangway die Schuhe aus und springt in die Elbe. Die Feuerwehr kann ihn nur noch tot bergen.

    Nestor Z. war ohne Eltern aus Burkina Faso geflohen und lebte auf einem der völlig überbelegten Wohnschiffe. Nach Aussagen einer Sozialarbeiterin wirkte er "nicht depressiver als die meisten anderen auch".

taz 4.11.99

 

19. Oktober 99

 

Der 30 Jahre alte Iraker Khaled E. bedroht den Piloten einer Egypt Air Maschine nach dem Start mit einem Messer und zwingt ihn, statt nach Kairo nach Hamburg zu fliegen.

    In Hamburg-Fuhlsbüttel kann der Luftpirat zur Aufgabe überredet werden und springt dann freiwillig um 21 Uhr auf die Rollbahn. Er bittet um Asyl. Die Tatwaffe, das Messer, mit dem die Entführung erzwungen worden sein soll, ist einen Tag später noch nicht gefunden worden.

    Bereits am 5. Oktober hatte Khaled E. die Einreise in die BRD versucht, war dann nach einer Woche zurückgeschoben worden.

BeZ 21.10.99;

taz 21.10.99

 

22. Oktober 99

 

Ein 22-jähriger nigerianischer Flüchtling wird von zwei Unbekannten im brandenburgischen Hennigsdorf festgehalten und mit der Faust ins Gesicht geboxt. Obwohl er versucht, sich mit einer Wasserflasche zu verteidigen, wird er verletzt.

ALB (BM); Opferperspektive (BM 25.10.99);

Konkret 10/00, S. 17

 

24. Oktober 99

 

Kurz nach Mitternacht wird ein Schuß auf das Flüchtlingsheim in Althüttendorf in Brandenburg abgegeben. Das Projektil durchschlägt die Hauswand und zwei weitere Spanplatten-Wände. Verletzt wird niemand.

ALB (PNN, MOZ, MAZ, BM)

 

27. Oktober 99

 

Bei einem Feuer in einem Flüchtlingsheim im niedersächsischen Langenhagen werden acht Menschen verletzt. Das Feuer war im zweiten Stock ausgebrochen und breitete sich schnell auf die anderen Etagen aus. Vier vom Feuer eingeschlossene Flüchtlinge können mit Drehleitern gerettet werden. Das Heim, in dem 182 Menschen untergebracht sind, brennt völlig nieder.

RTL Nachtmagazin 27.10.99;

Bild 28.10.99

 

29. Oktober 99

 

Ein Brandsatz wird in die Einfahrt des Flüchtlingsheimes in der sächsischen Ortschaft Torgau geworfen. Verletzt wird niemand.

Was geht ab? Nr. 28

 

Oktober 99

 

Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Die Asylbewerberin Frau E. aus Algerien sitzt seit 79 Tagen im Transitbereich, als sie einen Nervenzusammenbruch erleidet. Sie kommt wiederholt wochenlang in die Psychiatrie und steht unter Psychopharmaka. Nach mehreren Suizidversuchen im Dezember und Januar, unter anderem durch Trinken von Reinigungsmitteln, wird sie sieben Tage lang ans Bett fixiert. 179 Tage nach ihrer Ankunft am Frankfurter Flughafen wird ihr die Einreise gestattet.

FSD-Ffm

 

Anfang November 99

 

Hamburger Abschiebegefängnis Glasmoor in Norderstedt. Der tunesische Flüchtling Kamel C. schneidet sich in seiner Zelle die Pulsadern auf und beginnt am gleichen Tag einen vierwöchigen Hungerstreik aus Protest gegen seine angedrohte Abschiebung. (siehe auch: Mitte April 00)

taz Hamburg 19.6.00

 

1. November 99

 

Vor dem Flüchtlingsheim im sächsischen Torgau provozieren mehrere Nazis, und die Polizei greift erst ein, als die BewohnerInnen beginnen, sich zu wehren.

Was geht ab? Nr. 28

 

3. November 99

 

Nürnberg. Morgens um 9.30 Uhr dringen Polizeibeamte in das Privatzimmer der 28 Jahre alten iranischen Asylbewerberin Roya Mosayebi ein und bringen sie mit Gewalt in die Polizeiinspektion am Jakobplatz. Dort fordern sie Frau Mosayebi auf, ein Kopftuch anzulegen. Als sie erklärt, daß sie nie mehr einen Schleier tragen werde, wird sie von sechs PolizistInnen niedergerungen und auf einen Stuhl gezwungen. Sie wird festgehalten, und ein Kopftuch wird ihr mit Gewalt angelegt. Frau Mosayebi weint vor Schmerzen und Demütigung. In dieser Verfassung wird sie fotografiert.

    Frau Mosayebi erleidet eine Verletzung des linken Schultergelenkes, eine Zerrung der Rotatorenmanschette und Blutergüsse am rechten Oberarm.

    Die Ausländerbehörde Nürnberg hatte die Polizeiaktion veranlaßt, weil die iranischen Behörden nur Paßbilder akzeptieren, auf denen die Frauen verschleiert dargestellt sind.

    Das Bayerische Verwaltungsgericht billigt im März 2000 in einem Eilverfahren diese Praxis der Stadt Nürnberg.

Karawane –  München 15.11.99;

taz 24.3.00

 

3. November 99

 

An der Tankstelle Seeberg im brandenburgischen Märkisch-Oderland gibt ein Polizist in Zivil in den frühen Morgenstunden Schüsse auf ein ihm verdächtiges Fahrzeug ab. Der PKW wird eine Stunde später in Berlin-Marzahn mit Einschüssen am Heck aufgefunden – auf der Rückbank sitzt der lebensgefährlich verletzte Vasile C. Der Angeschossene ist ein

26-jähriger Rumäne, der zur Abschiebung ausgeschrieben war. Eine der Kugeln des Polizisten hat seine Wirbelsäule getroffen und so schwer verletzt, daß Vasile C. lebenslang auf den Rollstuhl angewiesen sein wird.

    Der 39 Jahre alte Schütze wird im Juni 2001 vom Vorwurf des versuchten Toschlags und der schweren Köperverletzung freigesprochen.

BeZ 4.11.99; BeZ 5.11.99; UNBEQUEM 12/99;

BeZ 22.2.01; BeZ 14.6.01

 

5. November 99

 

Zwickau in Sachsen. Morgens um 5.40 Uhr erscheinen drei Polizeibeamte in der Flüchtlingsunterkunft, um die angolanische Familie Bongo zur Abschiebung abzuholen.

    Als dem 36-jährigen Manuel Quiala Bongo die Handschellen angelegt werden, springt seine Frau vor den Augen ihrer zwei kleinen Kinder aus dem Fenster. Frau Bongo kommt mit einem Notarztwagen ins Krankenhaus.

    Herr Bongo lebte schon zu DDR-Zeiten in Sachsen, und 1991 war ihm seine Frau mit dem damals 2-jährigen Sohn gefolgt und hatte Asyl beantragt. Ihre heute 8-jährige Tochter wurde in der BRD geboren.

    Kommentar des Leiters der Chemnitzer Ausländerbehörde, Konrad Hiersemann: Selbsttötungsversuche seien insbesondere bei Asylbewerbern aus afrikanischen Staaten nicht außergewöhnlich. Bei jeder zweiten Abschiebung sei man damit konfrontiert.

ND 6.11.99; JWB 24.11.99; jW 26.11.99

 

6. November 99

 

15 Rassisten überfallen in Essen ein Flüchtlingsheim und stechen sofort auf die Bewohner ein. Drei Männer werden verletzt. Einer von ihnen, ein 40 Jahre alter Georgier, befindet sich noch am nächsten Tag in Lebensgefahr. Zehn Tatverdächtige werden festgenommen.

taz 8.11.99

 

7. November 99

 

Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Vor dem Hauptbahnhof werden zwei Flüchtlinge aus dem Irak und drei mongolische Studenten von drei deutschen Rassisten beschimpft, beleidigt und mit Fäusten attackiert. Die Täter drohen mit einer Schreckschußpistole und hetzen schließlich einen Stafford

shire-Terrier auf die Menschen. Ein Mongole wird in den Unterarm gebissen – andere erleiden Prellungen.

    Nach vorübergehender Festnahme werden die Täter abends von der Polizei wieder auf freien Fuß gesetzt.

BeZ 9.11.99; FR 9.11.99;

jW 9.11.99; taz 9.11.99

 

9. November 99

 

Kalkhorst in Mecklenburg-Vorpommern. Ein 14 Jahre alter Deutscher wirft einen Molotow-Cocktail auf das Flüchtlingsheim. Verletzt wird niemand, weil der Brandsatz einige Meter vor der Unterkunft zerschellt und abbrennt.

Was geht ab? Nr. 28

 

9. November 99

 

Bad Säckingen in Baden-Württemberg. Ein türkischer Asylbewerber wird von zwei jugendlichen Rassisten überfallen, geschlagen und getreten. Der Mann muß seine Verletzungen ambulant behandeln lassen.

Was geht ab? Nr. 28

 

9. November 99

 

Nidderau im Main-Kinzig-Kreis in Hessen. An einem Döner-Imbiß im Ortskern des Stadtteils Windecken wird ein 15 Jahre alter afrikanischer Flüchtling von einem Deutschen mit einem Beil angegriffen und am Arm verletzt.

    Der Täter, ein 38-jähriger Werkzeugmacher, läuft dann nach Hause, setzt sich ins Auto und fährt zum Marktplatz der Stadt. Dort attackiert er einen 13-jährigen und einen 25-jährigen afrikanischen Flüchtling mit dem Beil, verletzt sie an Kopf und Armen und flieht in seinem Pkw.

    Der Täter gibt nach seiner Festnahme an, daß er alle Ausländer, "vor allem Neger und Türken" hasse. Er hatte das Beil vor der Tat extra geschärft. Er gilt als psychisch krank und wird in die psychiatrische Fachklinik Haina bei Frankenberg eingeliefert.

FR 11.11.99;

FR 12.11.99

 

11. November 99

 

Der 22 Jahre alte algerische Flüchtling Jamal Heichour wird am 15. Tag seines Hungerstreiks aus dem Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick aufgrund seines schlechten gesundheitlichen Zustandes entlassen.

    Herr Heichour saß seit dem 26. Januar, also seit über

10 Monaten in Abschiebehaft, und obwohl es objektive Abschiebe-Hindernisse gab, war eine erneute Verlängerung der Haftzeit abzusehen.

Antirassistische Initiative Berlin

 

14. November 99

 

Zwei deutsche Rassisten versuchen, das Flüchtlingsheim im sächsischen Eulatal anzuzünden.

taz 3.12.99

 

14. November 99

 

Luckenwalde im Kreis Dahme-Spreewald in Brandenburg. Ein 24-jähriger Flüchtling aus Kamerun wird von vier Deutschen verfolgt, mehrmals ins Gesicht geschlagen und mit Füßen getreten. Der Verletzte muß sich im Krankenhaus behandeln lassen.

BeZ 16.11.99;

Die Welt 16.11.99;

BeZ 17.11.99; MAZ 17.11.99

 

14. November 99

 

Im sächsischen Bad Schandau wird eine rumänische Person nach Übertritt der deutsch-tschechischen Grenze bei der polizeilichen Verfolgung durch einen Diensthund verletzt.

BT-Drucksache 14/5613

 

17. November 99

 

Die 42-jährige Bosnierin Hamida Mujanovic stirbt drei Monate nach ihrer erzwungenen Rückkehr aus der BRD nach Bosnien. Sie war mit ihrer Familie 1993 nach Deutschland geflohen und lebte im rheinischen Velbert. Sie litt seit Jahren schwer unter Asthma, lag oft im Krankenhaus, und ärztliche Bescheinigungen und Atteste hatten darauf hingewiesen, daß eine Rückkehr nach Bosnien ohne Lebensgefahr nicht möglich sei.

    Nachdem Frau Mujanovic, ihrem Mann und den zwei Kindern die Abschiebung angedroht worden war, reisten sie im August 99 "freiwillig" nach Bosnien zurück.

    Ihrem behandelnden Arzt Hamzic Nedreta fehlten in Bosnien die notwendigen Medikamente, um das Leiden von Frau Mujanovic zu lindern. Er schrieb ihr Medikamente auf, die sie sich aus Deutschland schicken lassen sollte – doch dafür fehlte das Geld.

    Der Arzt schreibt nach dem Tod seiner Patientin an seine "Sehr geehrten Kollegen" in Deutschland unter anderem: "Dies schreibe ich Ihnen aus dem Grund, weil Frau Mujanovic und ihr Leben außerhalb der paraphierten Verträge zwischen Bosnien und Deutschland lag. Wir sind nicht flexibel. Aber traurig ist, dass auch Sie als eines der fortschrittlichsten und meist entwickelten Länder der Welt es auch nicht sind."

FR 29.3.00

 

18. November 99

 

Als Yenga Manguai bei der Ausländerbehörde Osterode seine Duldung verlängern lassen will, wird er festgenommen und kommt in Abschiebehaft in die JVA Wolfenbüttel. Er verweigert sofort jegliche Nahrungsaufnahme, trinkt wenig, sammelt allerdings die Beruhigungstabletten, die ihm verordnet werden, und versucht, sich dann damit das Leben zu nehmen.

    Yenga Manguai floh vor acht Jahren aus dem Kongo in die BRD, lebte hier mit seiner deutschen Freundin und ihren beiden gemeinsamen Kinder. Die Heirat war vorbereitet.

    Am 23. November soll Yenga Manguai von Hannover mit der Fluggesellschaft Eurowings (EW 74) nach Kinshasa in den Kongo abgeschoben werden. Während der ganzen Autofahrt und auch in der Flughafenzelle sind seine Hände hinter dem Rücken gefesselt.

    Aus Protest gegen die Abschiebung des abgelehnten Asylbewerbers haben sich ca. 40 Personen auf dem Flughafen eingefunden, dreien gelingt es, in die Maschine zu kommen. Der Pilot verweigert letztendlich aufgrund des desolaten Gesundheitszustandes die Mitnahme von Yenga Manguai.

    Am 1. Dezember muß der zweite Abschiebeversuch abgebrochen werden, weil der immer noch hungerstreikende Yenga Manguai einen Metallgegenstand verschluckt hat und in die Medizinische Hochschule Hannover eingeliefert werden muß. Unter Polizeikontrolle kommt er in die Notaufnahme und abends zurück in die JVA Wolfenbüttel. Seit seiner Inhaftierung verweigert er die Nahrungsaufnahme.

    Am 8. Januar 2000 schreibt Yenga Manguai einen Abschiedsbrief und verschluckt anschließend einen Löffelstil. Es erfolgt die Verlegung in die JVA Lingen, wo er medizinisch betreut wird, bis der Fremdkörper herausgekommen ist. Dann erfolgt die Rücküberweisung nach Wolfenbüttel, wo Yenga Manguai am 31. Januar, an seinem Geburtstag, erneut ein Metallstück verschluckt. Es erfolgt die zweite Einweisung in die JVA Lingen – dieses Mal für ca. eine Woche.

Göttinger AK zur Unterstützung von Asylsuchenden;

IMRV Bremen; jW 8.2.00

 

18. November 99

 

Furth im Wald in Bayern. Drei moldawische Flüchtlinge, die die tschechisch-deutsche Grenze in den Unterflurkästen eines Zuges überwunden haben, werden mit Unterkühlungen aufgefunden.

BT-Drucksache 14/5613

 

18. November 99

 

Der togoische Flüchtling Koudjo Atchade lebt schon seit über zwei Jahren im Flüchtlingsheim in Raisdorf bei Plön in Schleswig-Holstein. Als er um 12.20 Uhr von der Arbeit kommt, findet er sein Zimmer verschlossen vor. Er hat an diesem Tag einen Termin bei seinem Anwalt in Hamburg und benötigt dafür wichtige Papiere, die sich im Zimmer befinden. Er bittet den Hausmeister, die Tür zu öffnen, der das verweigert. Er geht zweimal zum Rathaus und bittet dort um Hilfe. Auch auf telefonische Intervention der Beamten verweigert der Hausmeister das Öffnen der Zimmertür. Nachdem Herr Atchade den Hausmeister erneut persönlich gebeten hat, geht er zu seiner Tür und versucht, sie zu öffnen. Als er schließlich mit den Füßen dagegen tritt, kommt der Hausmeister schreiend und wütend auf ihn zu, packt ihn am Hals und drückt ihm die Kehle zu. Koudjo Atchade gelingt es, eine der um seinen Hals geklammerten Hände zu lösen und beißt in das Handgelenk. Der Angreifer läßt los und schlägt dem Afrikaner ins Gesicht. Plötzlich erscheint die Polizei: eine Polizistin und ihr Kollege.

    Der Beamte hilft dem Hausmeister, Herrn Atchade zu überwältigen. Sie klemmen seinen Kopf zwischen die Beine des Hausmeisters, so daß er keine Luft mehr bekommt. Um sich zu befreien, beißt er dem Hausmeister ins Bein. Daraufhin biegt der Polizist seine Arme auf den Rücken und legt ihm Handschellen an. In dieser wehrlosen Verfassung schlägt ihm der Hausmeister gegen das Kinn, so daß der Mund blutet. Als Herr Atchade ihm sein Blut ins Gesicht spuckt, bekommt er einen Trítt gegen die linke Brustseite, der ihn zu Boden streckt. Er wird dann – auf dem Bauch liegend – unten gehalten, indem der Polizist ihn mit seinem Gewicht in Brustkorbhöhe niederhält und der Hausmeister auf seinen Hüften hockt und ihm die Füße festhält. Koudjo Atchade verliert das Bewußtsein.

    Als er wieder zu sich kommt, liegt er immer noch in derselben Position, und nach ca. einer Viertelstunde ziehen sie ihn hoch und schaffen ihn ins Polizeiauto. Zusätzlich zu den auf dem Rücken sitzenden Handschellen werden hier jetzt auch seine Füße festgebunden, und er liegt wieder mit dem Gesicht auf dem Boden. Er bekommt Sehstörungen – sieht alles doppelt. Auf der Polizeistation wird er – immer noch in Handschellen – in eine Zelle eingeschlossen.

    Eine halbe Stunde später erfolgt dann endlich die Fahrt in das Krankenhaus von Preetz, damit seine Verletzungen behandelt werden können. Seine Transport-Haltung im Polizeiwagen: Hände immer noch auf dem Rücken gefesselt und das Gesicht gegen den Boden.

Gegenwind 136 Jan. 00;

Der Schlepper Nr.10 Frühjahr 2000

19. November 99

 

Sammelabschiebung von 40 abgelehnten AsylbewerberInnen von Düsseldorf nach Accra in Ghana. Die guineischen Flüchtlinge Fode Konate, Ibrahim Kante, Umar Balde und Ibrahim Camara kommen aus der Abschiebehaft in Büren, die anderen 36 Menschen wurden aus anderen Bundesländern zusammengezogen.

    Die vier Flüchtlinge aus Guinea sollen nach ihrer Ankunft in Accra mit einer Maschine der Ghana Airlines weiter nach Conakry befördert werden. Nach Bestätigung des Auswärtigen Amtes sind diese vier Personen nie am Flughafen Conakry angekommen. Die Suche nach ihnen ist ergebnislos geblieben.

mfm 23.12.99; Depeschen Nr. 55, S. 1;

ND 31.12.99

 

24. November 99

 

Der kurdische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber Hüseyin Ayhanci wird aus Hessen nach Istanbul abgeschoben. Am Flughafen wird er festgenommen und sieben Tage lang festgehalten, beschimpft und bedroht. Nach seiner Freilassung fährt Herr Ayhanci zunächst nach Mardin, dann allerdings aus Angst vor weiterer Verfolgung in die westtürkische Stadt Izmir. Dort wird er am 28. Januar 2000 von drei Zivilpolizisten in ein Auto gezerrt und entführt.

    Unter der Drohung, ihn zu erschießen, wird er in ein Gebäude gebracht und dort schwer gefoltert. Seine Füße werden in ein Klemmbrett gespannt und gequetscht. Dann erleidet er Schläge auf Rücken, Beine, Arme, und schließlich werden Arme und Schultern unter Strom gesetzt. Die Polizisten befragen ihn nach der Tätigkeit von kurdischen Vereinen in Deutschland und versuchen, ihn als Agenten zu gewinnen.

    Als Herr Ayhanci am nächsten Tag freigelassen wird, stellt ein Arzt vom gerichtsmedizinischen Institut in Izmir zahlreiche Blutergüsse an Kopf, Rücken, Armen, Schulter und auf der Zunge fest.

    Der Asylfolgeantrag von Frau Ayhanci, die mit ihren sieben Kindern noch im Main-Kinzig-Kreis lebt, ist abgelehnt worden. Ihnen droht jetzt auch die Abschiebung in die Türkei.
    Herr Ayhanci flieht zunächst nach Rumänien, und nach einigen Schwierigkeiten mit der Deutschen Botschaft in Bukarest gelangt er wieder in die BRD.

FR 9.2.00; jW 10.2.00; FR 4.3.00; FR 29.4.00;

Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000;

Der Schlepper Nr. 10, Frühjahr 2000;

Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002

 

25. November 99

 

Zum dritten Mal wird versucht, den 24-jährigen Flüchtling

A. B. nach Algerien abzuschieben. Während des Transportes aus der Abschiebehaft JVA Leipzig zum Flughafen Frankfurt am Main sind seine Arme mit Klebebändern oben (!) fixiert. Zu der ohnehin sehr schmerzhaften Körperhaltung reißen diese Bänder noch zusätzlich Wunden.

    Ende August hatte sich der Abschiebegefangene aus Protest und Verzweiflung wegen der angedrohten Abschiebung viele Schnittverletzungen an Armen und Oberkörper zugefügt. Am 28. August wurde er deshalb ins St.-Georg-Krankenhaus eingeliefert.

    Als er am 14. September über Berlin abgeschoben werden soll, empfiehlt ein Notarzt dringende medizinische Versorgung. Auch diese Abschiebung wurde abgebrochen.

    Anfang des Jahres 2000 wird A. B. mit einer kleinen Chartermaschine nach Algerien abgeschoben.

Abschiebehaft-Gruppe beim FRat Leipzig

 

26. November 99

 

Der 17-jährige Issaka Kaba aus Sierra Leone wird von zwei Deutschen in einer Potsdamer Straßenbahn beschimpft und bedroht. Als eine Frau sich zu seiner Verteidigung einmischt, wird auch sie bedroht. Ihr Ehemann zieht daraufhin die Notbremse, und die alarmierte Polizei nimmt einen der Angreifer gleich in Haft, weil gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt.

    Issaka Kaba hatte bereits im Februar in Guben rassistische Gewalt auf brutalste Weise erfahren müssen ("Hetzjagd"). Er erlebt diese Gewalt jetzt zur Zeit der Gerichtsprozesse, in denen er als Nebenkläger auftritt, seelisch immer wieder aufs Neue.

    Eine psychologische Betreuung gibt es auch nach diesem zweiten Angriff in Potsdam nicht.

I.A.A.D.H.;

BeZ 29.11.99; MAZ 29.11.99

 

29. November 99

 

Harthauer Berg bei Chemnitz. In einer vermeintlichen "Notwehrhandlung nach Angriff auf eine Zollbeamtin" wird ein rumänischer Mann nach seinem "unerlaubten" Grenzübertritt durch einen Wadendurchschuß verletzt.

BT-Drucksache 14/5613

 

30. November 99

 

Der 28 Jahre alte Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber Amir N. aus Ruanda wird bei seiner Abschiebung von deutschen und niederländischen Polizisten auf dem Amsterdamer Flughafen mißhandelt. Ein deutscher Beamter nimmt seinen Kopf zwischen die Beine und steckt ihm ein Kissen in den Mund. Erst als er der Ohnmacht nahe ist, lassen die Beamten ihn wieder atmen, und erst nachdem die Maschine in der Luft ist, lassen sie von ihm ab.

UNBEQUEM 12/99 (Der Patriot 2.12.99)

 

Anfang Dezember 99

 

Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Nachdem sein Asylantrag im Rahmen des Flughafenverfahrens abgelehnt ist, versucht sich der Iraner M. umzubringen, indem er in eine Glasscheibe läuft. Im Krankenhaus, in dem die Verletzungen versorgt werden, bekommt er Medikamente gegen Depressionen. Dann kommt er zurück in die Transitunterkunft des Flughafens. Sein Anwalt appelliert dreimal an das Bundesinnenministerium, den "schwerst suizidgefährdeten" Mann in die BRD einreisen zu lassen. Die Antwort bleibt aus.

    Erst nach der Selbsttötung der Algerierin Naimah Hadjar in der Transitunterkunft am 6. Mai 2000 wird dem Iraner die Einreise am 9. Mai erlaubt.

FR 17.5.00

 

2. Dezember 99

 

Flüchtlingsheim Eulatal in Sachsen. Aus purem Rassismus versuchen zwei Deutsche zum zweiten Mal, das Gebäude in Brand zu stecken. Die Täter werden gefaßt und kommen in Untersuchungshaft.

taz 3.12.99

 

3. Dezember 99

 

Berlin. Ein 47 Jahre alter, schwer traumatisierter Flüchtling aus Bosnien versucht sich das Leben zu nehmen, als er zur Zwangsvorführung beim Polizeiärztlichen Dienst festgenommen wird. Es ist dies sein fünfter Selbsttötungsversuch im Jahr 1999.

TS 9.2.00

 

3. Dezember 99

 

Der 24 Jahre alte Adnan Cevik wird aus der Abschiebehaft Augsburg in die Türkei abgeschoben. Nach seiner Ankunft wird er zwanzig Tage lang gefangen gehalten und gefoltert.

    Nach seiner Freilassung versucht er wieder, die Türkei zu verlassen und nach Deutschland zu seiner Verlobten zurückzukehren. Dabei kommt er zu Tode.

    Am 29. März 2001 werden an der türkisch-griechischen Grenze in der Nähe von Arda bei Nea Vyssa in einem Minenfeld zwei Skelette gefunden. Aus den Dokumenten der Toten geht hervor, daß es sich um Adnan Cevik und Yusuf Isler aus Nusaybin handelt. Sie sind wahrscheinlich ein Jahr zuvor infolge von Beinverletzungen durch Minenexplosionen zu Tode gekommen.

Özgür politika 30.3.01;

Pro Asyl 11.4.01;

FR 19.4.01

 

3. Dezember 99

 

Omaru F. soll aus Bremen nach Gambia abgeschoben werden. Die BGS-Beamten am Flughafen Düsseldorf nehmen ihm seinen Hosengürtel weg und ersetzen ihn durch ein Plastikband, das so stark zugezogen wird, daß der Bauch schmerzhaft eingeschnürt wird. Dann werden ihm seine Arme mit Handfesseln zusammengebunden und mit Plastikbändern an dem Gürtelband fixiert. Omaru F. kann in dieser Fesselung weder alleine essen oder trinken noch auf die Toilette gehen. Aber er wird in dieser Fesselung von Düsseldorf bis nach Ghana mit der "Ghana Airways" transportiert. Auch nach dem achtstündigen Flug werden ihm die Fesseln nicht abgenommen. In Ghana eskortieren ihn ghanaische Sicherheitsbeamte in ein Gefängnis und füttern ihn, weil er auch dort immer noch gefesselt ist. Am nächsten Tag wird Omaru F. in Begleitung von ghanaischen Beamten nach Banjul in Gambia weitergeflogen.

FR 1.2.00;

 taz 14.2.00;

 

3. Dezember 99

 

AbschiebegefängnisBerlin-Köpenick. Einen Tag nachdem der guineische Flüchtling Aboubacar Camara aus der Abschiebehaft Berlin zur Zentralen Ausländerbehörde nach Dortmund geflogen worden war und dort so unter Druck gesetzt wurde, daß er seine Identität bestätigte, beginnt er aus Protest gegen seine geplante Abschiebung einen Hunger- und Durststreik.

    Der heute 36 Jahre alte A. Camara war in die BRD gekommen, nachdem er aus einem guineischen Gefängnis fliehen konnte, in dem er aus politischen Gründen einsaß. Sein Asylantrag wurde hier abgelehnt.

    Am 14. Dezember wird er aufgrund seines desolaten Gesundheitszustandes ins Krankenhaus Köpenick gebracht und dann aus der Haft entlassen.

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin

 

4. Dezember 99

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Die gefangenen Flüchtlinge Protus Mbah Mbah (alias Desire Lumumba) und Elois Tobion Frunjang aus Kamerun und Charley Makah aus Sierra Leone schließen sich dem Hunger- und Durststreik ihres Zellen-Mitbewohners Aboubaka Camara an.

(siehe 3. Dezember 99)

    Sie werden dann am 15., 16. und 17. Dezember aus der Abschiebehaft entlassen.

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin

 

5. Dezember 99

 

Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Ein Flüchtling aus dem Iran versucht sich umzubringen, indem er mit voller Wucht mit seinem Kopf gegen eine Doppelglasscheibe rennt.

    Als "Therapie" gegen seine ständigen Angstzustände werden ihm in der Folgezeit Beruhigungsmittel verordnet.

    Am 24. Februar bittet sein Rechtsanwalt in einem Brief an das Bundesinnenministerium, ihm aus humanitären Gründen die Einreise in die BRD zu erlauben. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Iraner bereits fünf Monate im Transitbereich des Flughafens.

    Erst nach der Selbsttötung der Iranerin Naimah Hadjar und einem weiteren Mahnschreiben des Rechtsanwaltes Anfang des Monats Mai 2000 wird dem Flüchtling nach siebenmonatiger Gefangenschaft die Einreise in die BRD erlaubt.

Pro Asyl 16.5.00

 

5. Dezember 99

 

Ein 23 Jahre alter Flüchtling aus dem Kosovo ist mit zwei Begleitern morgens um 5.30 Uhr auf dem Weg zum Bahnhof der brandenburgischen Stadt Cottbus. Aus mehreren vollbesetzten Autos steigen Deutsche aus, von denen einige mit Baseballschlägern bewaffnet sind. Sie greifen den Flüchtling an, mißhandeln und verletzen ihn am Kopf.

MAZ 22.12.99;

FR 22.12.99; taz 22.12.99

 

7. Dezember 99

 

Flüchtlingsheim Stohl bei Dänischenhagen in Schleswig-Holstein. Um 0.10 Uhr greift die Ausländerbehörde des Landkreises Rendsburg-Eckernförde zu. Mitarbeiter der Behörde, mehrere Polizisten, Hunde und Sanitäter dringen in die Zimmer der Familie Chatchaturjan ein und überraschen die Eltern beim Fernsehen – während die Kinder noch schlafen. Beide Erwachsene, Nasik und Samuel Chatchaturjan, versuchen sofort, sich mit einem Messer und einer Glasscherbe das Leben zu nehmen, was dann durch die Überwältigung und die Fesselung durch die Polizei nicht mehr möglich ist. Trotz der auf den Rücken gebundenen Hände steht Herr Chatchaturjan auf und schlägt mit voller Wucht seinen Kopf gegen den Fernsehschirm, bis er ohnmächtig wird. Er wird barfuß und ohne zusätzliche Kleidung durch strömenden Regen in einen Polizeiwagen gebracht, wo er zwei Stunden lang sitzen muß. Frau Chatchaturjan muß mit in Handschellen gebundenen Händen ihre Sachen packen.

    Dann werden die Eltern, die durch Folter in ihrem Herkunftsland schwer traumatisiert wurden und im Zentrum für die Behandlung von Folter-, Flucht- und Gewaltopfern in Kiel in Behandlung sind, zusammen mit ihren Kindern, der

16-jährigen Knarik und dem 14-jährigen Johannes, um 10 Uhr morgens über Frankfurt nach Armenien abgeschoben.

    Samuel Chatchaturjan hält sich seither im Untergrund auf und hat wenig Kontakt zu seiner Familie.
(siehe auch: Mai 98)

REFUGIO – Kiel;

KN 22.12.99;

Der Schlepper Frühjahr 2000; Pro Asyl 9/00

 

7. Dezember 99

 

Im bayerischen Schirnding werden bei der Einreise aus der Tschechischen Republik in einem LKW 43 afghanische Flüchtlinge entdeckt. Sie leiden alle unter Hunger und Unterkühlung. 23 von ihnen bedürfen medizinischer Behandlung.

BT-Drucksache 14/5613

 

8. Dezember 99

 

Um den letzten Zug noch zu erreichen, überquert ein Mann vorschriftswidrig die Bahngleise im Bahnhof der niedersächsischen Ortschaft Elze. Eine Zugbegleiterin sieht dies, verweigert ihm "zur Strafe" die Mitfahrt, und als er doch in den Zug einsteigen will, stößt sie den Mann aus dem anfahrenden Zug zurück auf den Bahnsteig. Sie ruft dem afrikanischen Flüchtling dabei zu: "Neger, ich mach dich tot." Nach dem Stoß liegt der Mann noch minutenlang verletzt auf dem Bahnsteig, und weder die Zugbegleiterin noch der Zugführer kümmern sich um ihn.

    Sechs Monate später lehnt die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die Schaffnerin mit der Begründung ab, daß "ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht angenommen werden" kann.

FRat NieSa Heft 64/65 Dez.-Jan. 1999/2000;

FRat NieSa Heft 69/70 Aug.-Sept. 2000

 

8. Dezember 99

 

Die Kurdin Can I., die erst seit März 99 in der BRD lebte, wird nach abgelehntem Asylantrag festgenommen und nach Istanbul abgeschoben. Schon am Flughafen wird sie festgehalten und zwei Tage lang nach den Gründen ihres Asylantrages in Deutschland verhört. Dann kommt sie zunächst frei.

    Als Can I. am 6. Januar 2000 mit ihrer Freundin Nurhayat mit einem Bus nach Istanbul zurückfährt, werden sie gestoppt und von der Polizei kontrolliert. Sie werden festgenommen und zur Wache verschleppt – danach kommen sie zur Anti-Terror-Abteilung, wo ihnen die Augen verbunden werden, und wo sie getrennt werden. Can I. sieht ihre Freundin Nurhayat danach nie wieder.

    Frau I. wird unter Folter verhört. Die Vorwürfe gegen sie sind PKK-Unterstützung oder PKK-Mitgliedschaft und Beteiligung an "Kirchenaktionen" in Deutschland. "Da ich die gegen mich gerichteten Beschuldigungen nicht einräumte, wurde ich am Kopf, an den Augen und an verschiedenen Stellen meines Körpers geohrfeigt und geschlagen. Daneben machten sie Sachen, die für Menschen entwürdigend sind ..."

    Can I. muß sich nackt ausziehen, sie wird mit sexistischen Sprüchen beleidigt, ihr wird Vergewaltigung angedroht, sie wird mit kaltem Wasser unter hohem Druck abgespritzt. Man zwingt sie, Bekenntnisse zu unterschreiben.

    Am 24. Januar 2000 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Staatssicherheitsgericht Izmir wegen Unterstützung der PKK. Als Beweis wird ein von Frau I. unter Folter unterschriebenes "Bekenntnis" vorgelegt.

    Am 9. März 2000 wird Can I. aus "Mangel an Beweisen" freigesprochen.

Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000

 

10. Dezember 99

 

Braunschweig in Niedersachsen. Der Physiker Dr. Zdravko Nikolov Dimitrov, bulgarischer Flüchtling und abgelehnter Asylbewerber, soll in Abschiebehaft genommen werden. Er wird dabei von einem Sondereinsatzkommando (SEK) der Polizei niedergeschossen und lebensgefährlich in die Brust getroffen.

    Der 36 Jahre alte Nikolov Dimitrov leidet aufgrund von Mißhandlungen und Folterungen durch die bulgarische Polizei und durch Ärzte in einem psychiatrischen Gefängnis unter einem schweren Foltertrauma und gilt – auch behördenbekannt – als akut suizidgefährdet.

    Trotzdem ordnet die Ausländerbehörde Braunschweig die Festnahme von Herrn Dimitrov an, um ihn in Abschiebehaft in die JVA Wolfenbüttel zu nehmen.

    Als drei Polizeibeamte morgens um 8 Uhr kommen, um den Bulgaren abzuholen, verbarrikadiert er sich in der Wohnung und droht mit Selbsttötung.

    Anstatt die Aktion abzubrechen, wird ein 14-köpfiges Sondereinsatzkommando (SEK) angefordert, dessen Beamte die Wohnung mit einer Blendgranate stürmen. Dr. Dimitrov versucht, sich in seiner Panik mit einem Küchenmesser gegen die Festnahme zu wehren, und wird dann gezielt "in Notwehr" mit zwei Schüssen niedergeschossen.

    Während Herr Dimitrov sich auch 3 Tage später noch in Lebensgefahr befindet, wird gegen ihn ein Verfahren wegen versuchten Totschlags eingeleitet.

Am 21. Dezember stirbt er im Städtischen Klinikum Braunschweig, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben.

    Der niedersächsische Flüchtlingsrat stellt Strafanzeige gegen den Leiter der Braunschweiger Ausländerbehörde wegen Körperverletzung mit Todesfolge, vollendeter Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig leitet ein formelles Ermittlungsverfahren gegen den Leiter des Ausländeramtes wegen Freiheitsberaubung ein.

    Sowohl dieses Verfahren als auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Todesschützen werden eingestellt.

BrZ 11.12.99; Neue Presse 11.12.99; FRat NieSa 13.12.99;

Neue Presse 13.12.99; BrZ 14.12.99; taz 14.12.99;

Polizei Niedersachsen 15.12.99; ND 15.12.99; jW 17.12.99;

taz 22.12.99; FR 23.12.99; taz 23.12.99;

ND 8.1.00; jW 8.1.00;

Niedersächsische Landesegierung 29.2.00 – 45.3-12235/14-103;

taz 17.3.00; jW 21.3.00;

FRat NieSa Heft 68 März 2000; FRat NieSa Heft 73 Dez. 2000

 

11. Dezember 99

 

Moussa Bah, abgelehnter Asylbewerber aus Guinea, wird direkt aus der Abschiebehaft in Büren nach Conakry abgeschoben. Noch am Flughafen wird er gegen 21 Uhr verhaftet und in das Zivilgefängnis "Sureté" gebracht. Nur durch die Hilfe eines Freundes, der über Geld und Beziehungen verfügt, kann Moussa Bah freigekauft werden.

    Drei weitere aus Deutschland abgeschobene und nach der Ankunft festgenommene Flüchtlinge, die keine Hilfe von außen bekommen, müssen im Gefängnis bleiben.

    Moussa Bah fühlt sich weiterhin verfolgt, taucht unter und versucht erneut, das Land zu verlassen.

mfm; mfm 2.2.00; Depeschen aus Westafrika Mai 00

 

21. Dezember 99

 

Ein Mann vietnamesischer Herkunft wird an der deutsch-polnischen Grenze im sächsischen Bad Muskau am Grenzstein 292 tot aus der Neiße geborgen. Als Todesursache des 39-Jährigen wird Ertrinken vermutet.

BT-Drucksache 14/5613;

Polizei Görlitz

 

28. Dezember 99

 

Im Zusammenhang mit dem "unerlaubten" Grenzübertritt wird eine rumänische Person im sächsischen Bautzen durch einen Diensthund gebissen und verletzt.

BT-Drucksache 14/5613

 

30. Dezember 99

 

Euskirchen in Nordrhein-Westfalen. Die als Übergangsheim für Flüchtlinge genutzte Arloffer Schule in der Bachstraße brennt im Obergeschoß. Drei Frauen, ein Junge aus dem Haus und ein Feuerwehrmann müssen mit Verletzungen ins Krankenhaus. Für die restlichen 17 BewohnerInnen müssen neue Unterkünfte gesucht werden, denn das Gebäude ist nicht mehr bewohnbar.

KStA 3.1.00; KR 3.1.00

 

31. Dezember 99

 

In Burg bei Magdeburg überfallen elf Deutsche mehrere Flüchtlinge und schreien dabei Nazi-Parolen. Sieben Täter werden kurzfristig festgenommen.

FR 3.1.00; taz 3.1.00

 

 

 

 

Im Jahre 1999

 

Eine Asylbewerberin aus Sri Lanka setzt ihrem Leben ein Ende, indem sie sich im Bahnhof Rüsselsheim von einem Intercity-Zug überrollen läßt.

VDAS

 

 

Im Jahre 1999

 

Köngen in Baden-Württemberg. Als die Polizeibeamten eine türkische Flüchtlingsfamilie in der Flüchtlingsunterkunft Wertstraße zur Abschiebung abholen wollen, wird die Tür des Zimmers nach Aufforderung nicht geöffnet, obwohl das Ehepaar und die sechs Kinder anwesend sind. Die 42 Jahre alte Ehefrau steht am Fenster, hält sich ein Küchenmesser an die Brust und droht, sich zu erstechen.

    Angehörige eines "Notfallnachsorgedienstes", der Feuerwehr, des DRK und der Polizei bringen die Frau dazu, die Eingangstür zu öffnen und das Messer abzugeben. Sie hat sich selbst Schnittverletzungen im Brustbereich zugefügt und wird vor Ort von den DRK-Leuten medizinisch versorgt.

    Dann wird die Familie zum Stuttgarter Flughafen transportiert, dort ärztlich untersucht und anschließend in die Türkei abgeschoben.

unbenannter Ztgsartikel in:

AK Asyl Ba-Wü Oktober-November-Dezember 99

 

 

Im Jahre 1999

 

Der Berliner Innensenator Eckart Werthebach teilt aufgrund einer parlamentarischen Anfrage mit, daß im Jahre 1999 zwölf Suizidversuche im Abschiebegefängnis registriert wurden. (ein Fall ist hier dokumentiert)

Kleine Anfrage der PDS-Fraktion in Berlin 6.9.00;

taz 28.9.00; BeZ 29.9.00

 

 

Im Jahre 1999

 

In der Antwort auf eine kleine Anfrage der PDS gibt das Sächsische Staatsministerium bekannt, daß im Jahre 1999 vier AusländerInnen bei dem Versuch ertranken, über die sächsische Grenze "illegal in die Bundesrepublik einzureisen".

(drei Fälle sind hier dokumentiert)

Sächsisches Staatsministerium des Innern 7.2.00

 

 

In den Jahren von 1997 bis 1999

 

Im Bremer Polizeigewahrsam hat ein Beamter im genannten Zeitraum mindestens sechs weibliche Abschiebegefangene in ihren Zellen oder in seinem Büro zum Geschlechtsverkehr genötigt. Obwohl diese Tatsachen bereits im Jahre 1998 polizeiintern bekannt sind, erfolgen keinerlei disziplinarische oder strafrechtliche Konsequenzen für den Beamten. Erst im August 2003 findet bei ihm eine Hausdurchsuchung statt. Dabei werden Polaroid-Fotos von nackten weiblichen Gefangenen und von dem Beamten beim Geschlechtsakt mit den Frauen gefunden.

    Erst nach weiteren vier Monaten, im November 2003, wird die Öffentlichkeit über den Skandal informiert, und nach weiteren zwei Monaten erfolgt die Suspendierung des Beamten. Die sexuell mißbrauchten Frauen, die aus Osteuropa, Asien und Afrika stammten, sind seit Jahren abgeschoben.

    Im Februar 2004 wird von dem vom Innensenator beauftragten Sonderermittler Hasso Kliese ein mündlicher Bericht zu seinen dreimonatigen Ermittlungen vorgelegt. Ohne mit den betroffenen Frauen oder mit damaligen Mitgefangenen gesprochen zu haben, kommt Kliese zu dem Ergebnis, daß ein Mitwissen oder eine Mitbeteiligung von anderen Beamten ausgeschlossen werden kann.

    Im Oktober 2004 steht fest, daß es keine öffentliche Hauptverhandlung gegen den Polizisten geben wird, denn zum einen sei er geständig und wäre freiwillig aus dem Polizeidienst ausgeschieden und zum anderen seien die mißbrauchten Frauen nicht mehr aufzufinden. Ein Jahr auf Bewährung und eine noch nicht näher benannte Geldstrafe sei der zu erwartende Ausgang des Verfahrens, so ein Sprecher des Amtsgerichtes.

WK 12.11.03; BrN 14.11.03;

Polizei Bremen 14.11.03;

ap 10.3.04;

Bündnis gegen sexualisierte Polizeigewalt 10.3.04;

taz 4.10.04; taz 6.10.04