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Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und
1. Januar 01 In der Silvesternacht werden drei iranische Flüchtlinge im
sächsischen Zschadraß von zwölf örtlich bekannten jugendlichen Nazis
angegriffen, geschlagen und mit einer Schreckschußpistole bedroht. JWB 14.2.01 1. Januar 01 Schwedt in Brandenburg. In der Silvesternacht fliegen
Steine und Knallkörper durch die geöffnete Balkontür der Flüchtlingsfamilie
B. aus Afghanistan. Der Täter ist ein 18-jähriger Nachbar, der schon mehrmals
die Familie schikanierte. Vor zwei Jahren stieß er den 43-jährigen Mohammed
B. die Treppe herunter, der heute noch an den Folgen der Rückenverletzungen
leidet. Einem
Antrag auf Umverteilung in einen anderen Ort, der vor allem mit schweren
Depressionen der 37 Jahre alten Mina B. begründet ist, wird nicht stattgegeben. FR 22.2.01 1. Januar 01 In der Silvesternacht beschießt ein unbekannter
Jugendlicher das Flüchtlingsheim im sächsischen Plauen mit einer
Schreckschußwaffe. Ein vierjähriger Junge wird dadurch verletzt. taz 2.1.01 3. Januar 01 Vier deutsche Nazis ziehen am Abend durch die
brandenburgische Stadt Cottbus, randalieren, brüllen Nazi-Lieder und
rassistische Parolen. In der Thiemstraße beginnen sie an einer
Straßenbahn-Haltestelle eine Schlägerei und prügeln auf Wartende und Passanten
ein. Unter den fünf Verletzten befindet sich auch ein 24 Jahre alter
Flüchtling aus dem Libanon. Zu ihm hatte einer der Angreifer gesagt:
"Scheiß Kanacke! Verpiß dich!" und stieß ihm dann die Faust ins
Gesicht. Anschließend
steigt die Gruppe in die Straßenbahn, pöbelt die Fahrgäste an und ruft
"Sieg Heil" und "Ausländer raus" und zeigt den
"Hitlergruß". Dann verfolgen sie vier Personen, die die Straßenbahn
verlassen haben und prügeln auf sie ein. Ihre letzten Opfer an diesem Tag
sind ein 17-jähriger ukrainischer Aussiedler und ein 44-jähriger Deutscher. Sämtliche
Täter sind gerichtsbekannt, und zwei Tage nach dem Überfall wird Haftbefehl
gegen zwei von ihnen erlassen. Das
Amtsgericht Cottbus verhängt Strafen von neun Monaten Jugendstrafe und zwei
Jahren auf Bewährung. Ein Angeklagter wird freigesprochen. FR 5.1.01; BeZ
5.1.01; TS 10.1.01; VS-Bericht Brbg
2000; VS-Bericht Brbg 2001 5. Januar 01 Aus Angst vor der Abschiebung unternimmt die 16 Jahre alte
Libanesin Layah Maarabani einen Selbsttötungsversuch. Sie kommt für mehrere
Tage auf die Intensiv-Station, bis sie am 11. Januar das Krankenhaus wieder
verlassen kann. Schon
in der kommenden Nacht, um 2.00 Uhr morgens, steht die Polizei vor der Tür,
um sie und ihre Familie zur Abschiebung abzuholen. Layah
M. gelingt es, sich der Festnahme zu entziehen. Sie wird zur Fahndung
ausgeschrieben, und die Polizei startet eine großangelegte Suchaktion, an der
sich auch Hubschrauber beteiligen. FRat NieSa Heft
74 April 2001 6. Januar 01 Potsdam in Brandenburg. Eine 14-jährige Schülerin,
Asylbewerberin aus Kenia, ist mit anderen Jugendlichen unterwegs, als sie von
zwei Rassisten beleidigt und verfolgt wird. Von diesen erhält sie auch einen
Faustschlag ins Gesicht. taz 8.1.01; Opferperspektive
(BK; ORB-Videotext 8.1.01) 6. Januar 01 Ein 42 Jahre alter irakischer Flüchtling wird am Bahnhof
der sächsischen Ortschaft Radeberg von zwei Glatzköpfen überfallen. Die Täter
halten ihm eine Pistole an den Kopf und bezeichnen ihn als
"Scheißausländer". Dann nehmen sie ihm seine Papiere und sein Geld
ab und verschwinden. Als der Iraker zur Polizeistation geht, um den Überfall
zu melden, hat er Probleme angehört zu werden. Der diensthabende Beamte
weigert sich, die rassistischen Umstände in die Anzeige mit aufzunehmen; für ihn
handelt es sich um einen Raubüberfall. AMAL Sachsen;
Aktion Zivilcourage Pirna; Ausländerrat
Dresden 7. Januar 01 Bundesland Brandenburg. Zwei Kilometer nördlich des
Klärwerkes der Stadt Frankfurt (Oder) am Grenzzeichen 499 wird eine
vermutlich ertrunkene Person aus dem Wasser der Oder geborgen. BT DS 14/8432;
BT DS 14/9927 7. Januar 01 Arnstadt in Thüringen. Drei afrikanische Flüchtlinge
sitzen am frühen Morgen mit zwei deutschen Freundinnen in der Diskothek
"Lindeneck", als sie von deutschen Männern angerempelt, rassistisch
beschimpft und bedroht werden. Die Afrikaner bitten den Sicherheitsdienst um
Hilfe, werden dann jedoch selber von den Security-Leuten grob angegangen und
in den Schwitzkasten genommen. Als
einer der Angreifer ein Glas zerschlägt und damit einem Afrikaner
Verletzungen im Gesicht und am Ohr zufügt, bleibt der Sicherheitsdienst
untätig. Eine
Frau ruft schließlich die Polizei, die dann allerdings den Schilderungen der
Angreifer und des Sicherheitsdienstes glaubt und die Afrikaner auffordert,
die Diskothek zu verlassen. Der Gaststättenbesitzer erteilt ihnen Hausverbot,
und als sie gehen, wird das Stück "It's time to say good bye"
gespielt. FRat Thüringen
19.1.01; Antifaschistisches
Infoblatt Nr. 52 Frühjahr 2001 7. Januar 01 Der 25 Jahre alte Ahmad Saleh, palästinensischer
Flüchtling aus dem Libanon, wird im thüringischen Suhl beim Einkaufszentrum
von mehreren Deutschen rassistisch beschimpft und geschlagen. (siehe auch: 29. Juli 00, 25. November 00, 10. März 01) Bericht des
Betroffenen 31.3.01; ABAD Thüringen 7. Januar 01 Wilhemshaven in Niedersachsen. Ohne vorherige Ankündigung
und nach zehn Jahren Deutschland-Aufenthalt wird morgens um 6.30 Uhr der syrische Familienvater Samir
Ramadan mit seinem 14-jährigen Sohn Mohammad und seiner 7-jährigen Tochter
Sheridan festgenommen und nach Syrien abgeschoben. Weil sie aus dem Libanon
stammt, bleibt die Ehefrau und Mutter der Kinder, Frau Khan-Ramadan, vorerst
in Wilhelmshaven. Ebenfalls
abgeschoben werden die volljährigen Töchter der Eheleute: Manal Ramadan, die
kurz vor der Heirat mit ihrem deutschen Verlobten steht, und ihre Schwester
Rania mit ihren 4- und 18 Monate alte Babys. Dadurch wird Rania von ihrem
palästinensischen Ehemann Ismail Bachier getrennt, obwohl dieser im Besitz
einer Aufenthaltsbefugnis ist. Nach
der Ankunft in Damaskus wird Samir Ramadan mehrfach von den syrischen
Behörden vorgeladen und jeweils einige Tage inhaftiert. Die
abgeschobenen Kinder leiden sehr unter der Trennung von der Mutter.
"Sheridan weint ständig. .... Sie hat sehr viel Angst hier vor allen
Leuten, weil sie glaubt, wir sind entführt worden", schreibt Mohammad im
Februar an seine Mutter. FRat NieSa Heft
74 April 2001 8. Januar 01 Der Inder Raj Kumar befindet sich, nach abgelehntem
Asylantrag, in Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Zwei
Abschiebungen konnte Raj Kumar verhindern, weil er sich Schnittverletzungen an den Handgelenken zufügte und
Teile einer Rasierklinge im Mund versteckt hatte. Seit Anfang Dezember
befindet er sich aus Protest gegen die Abschiebung und gegen die lange
Haftzeit im Hungerstreik. Er wiegt noch 49 kg. In seinem geschwächten Zustand
soll die Abschiebung erfolgen. Auf
einer Mannheimer Polizeistation wird er von vier oder fünf Beamten
festgehalten, so daß ein Arzt ihm eine Beruhigungsspritze in den rechten
Oberarm verabreichen kann. Als Raj Kumar sich wider Erwarten nicht beruhigt
und erst recht nicht einschläft, halten ihm auf dem Frankfurter Flughafen Beamte
Mund und Nase zu, um ihm gegen seinen Willen zwei Tabletten zu verabreichen. Doch
trotz dieser Manipulation leistet er auch noch im Flugzeug heftigen
Widerstand, so daß der Air-France-Pilot schließlich seine Mitnahme nach
Neu-Delhi verweigert. Zurück
im Polizeitransporter wird Raj Kumar von mehreren BGS-Beamten geschlagen. Er
erleidet erhebliche Verletzungen, insbesondere einen großen Bluterguß unter
dem rechten Jochbein und Prellungen am rechten Brustkorb und am rechten
Oberschenkel. Er kommt zurück in die Abschiebehaft und von dort für einen Tag
in eine Klinik. Die
Rechtsanwältin erstattet Strafanzeige gegen den an der Abschiebung
beteiligten Arzt und die BGS-Beamten. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen
haben auch im Januar 2004 noch nicht zu einem Ergebnis geführt. CPT Dez. 00; FR 19.1.01; Pro Asyl
Infoservice Nr. 43 – 2001 Februar; Bürgerrechte
& Polizei/CILIP 68/2001; AG für Menschen
in Abschiebehaft Mannheim; ai Januar 2004 9. Januar 01 Der palästinensische Abschiebegefangene Ahmad Mamdouh befindet
sich im Verwaltungsgericht Stuttgart, wo über seine Klage gegen die Ablehnung
des Asylfolgeantrags verhandelt wird. Nach der Anhörung soll er in Begleitung
von zwei Polizeibeamten zurück in das Abschiebegefängnis. Noch
im Gerichtsgebäude stürzt Herr Mamdouh, fällt die Treppe hinunter und bricht
sich den Fuß. Er schreit vor Schmerzen. Die Beamten bringen ihn in ein
psychiatrisches Krankenhaus – offensichtlich, weil sie ihn für einen
Simulanten halten. Hier werden sie abgewiesen, weil Fußverletzungen nicht in
der Psychiatrie behandelt werden. Ahmad
Mamdouh kommt zurück in die Abschiebehaft, wo ihm ein Sanitäter oder Arzt
eine Salbe, eine Binde und starke Schmerzmittel aushändigt, um sich selbst zu
versorgen. Nach zwei Tagen kommt er endlich ins Klinikum Mannheim, wo sein
gebrochener Fuß mit einem Liegegips versorgt wird. Danach
kommt er wieder zurück in die Abschiebehaft. AG für Menschen
in Abschiebehaft Mannheim 9. Januar 01 43 Bewohner eines Asylbewerberheimes werden durch eine unbekannte
Chemikalie verletzt. Sie klagen über Reizungen der Atemwege und Schmerzen im
Brustbereich, nachdem in dem Gebäude ein beißender Geruch aufgetreten ist. taz 10.1.01 10. Januar 01 Eisenhüttenstadt in Brandenburg. Als die zwei 30 und 35
Jahre alten afrikanischen Flüchtlinge von einem Besuch im Krankenhaus auf dem
Weg zurück zu ihrer Unterkunft, der ZASt, sind, werden sie von acht Skinheads
angepöbelt, beleidigt und bedroht. Als sie auch körperlich angegriffen
werden, können sie fliehen. Alternative
Gruppen Eisenhüttenstadt (Bericht der Betroffenen) 12. Januar 01 Eschwege in Hessen – Ortsteil Eltmannshausen. Im
Erdgeschoß des Flüchtlingsheimes wird um 3.00 Uhr morgens eine brennbare
Flüssigkeit auf dem Flur ausgegossen und angezündet. Ein 63-jähriger
libanesischer Asylbewerber, dessen Zimmer direkt daneben liegt, erleidet
lebensgefährliche Verbrennungen. Ein 19-Jähriger kann ihn aus den Flammen
retten, verletzt sich dabei aber am Glas, das er zerschlagen muß. Die
restlichen 15 BewohnerInnen kommen körperlich unversehrt davon. Am
2. März erliegt der bei dem Brand verletzte Mann seinen schweren Verletzungen
in einer Spezialklinik. Auch
nach Abschluß der Ermittlungen kann das hessische Landeskriminalamt einen
politischen oder fremdenfeindlichen Hintergrund für den Brandanschlag nicht
erkennen. FR 13.1.01; JWB
24.1.01; FR 3.3.01 16. Januar 01 Eine Etage des Flüchtlingsheimes in Neubrandenburg brennt
in der Nacht völlig aus. Sechs Flüchtlinge und ein Wachmann erleiden Brandverletzungen
und Rauchvergiftungen. Die 77 BewohnerInnen werden zunächst woanders
untergebracht. Einen ausländerfeindlichen Hintergrund kann die Polizei
zunächst nicht erkennen. Beschwerden
der BewohnerInnen wegen leerer Feuerlöscher und dem sehr späten Eintreffen
der Feuerwehr werden von Lokalpolitikern zurückgewiesen. JWB 24.1.01;
LOBBI; Pro Asyl
Infoservice Nr. 43 –2001 Februar 16. Januar 01 Musa Alafi, Abschiebegefangener in der JVA Mannheim, wird
gefesselt zur Abschiebung zum Stuttgarter Flughafen gebracht. Aus Angst vor
angedrohten Schlägen hatte er sich bereit erklärt zu fliegen. Als er sich
jedoch auf dem Flugfeld weigert weiterzugehen, wird er von den vier ihn
begleitenden Polizisten unter Schlägen ins Flugzeug gezwungen. In der
Maschine schreit er so laut um Hilfe, daß der Pilot aufmerksam wird und sich
weigert, ihn mitzunehmen. Die
Beamten stoßen Musa Alafi die Gangway hinunter, so daß er zu Boden stürzt.
Auch ins Polizeiauto wird er gestoßen und dann in einer Zelle am Flughafen
untergebracht. Die Beamten drohen ihm an, daß er in zwei Wochen über Moskau
nach Gambia geflogen wird – vorher jedoch würde er eine Spritze bekommen. AG für Menschen
in Abschiebehaft Mannheim 19.1.01 17. Januar 01 Das Flüchtlingsheim in der Forststraße im sächsischen
Kamenz soll geräumt werden. Die 46 Bewohner, Männer aus Algerien, Albanien
und dem Irak, leben zum Teil schon seit Jahren hier. Mitarbeiter des
Ordnungsamtes, der Ausländerbehörde und der Kamenzer Ausländerbeauftragte
fordern sie auf, innerhalb einer Stunde ihre Sachen zu packen und in die
bereitstehenden Transportfahrzeuge einzusteigen. Die Männer sollen ihre
Ausweise abgeben und ein Formular unterschreiben. Ein Dolmetscher ist nicht
zugegen, so daß die Betroffenen den Sachverhalt nicht verstehen und immer
wieder Fragen an die Behördenvertreter richten. Die Flüchtlinge befürchten,
daß ihnen unmittelbar die Abschiebung droht. Sie geraten in Angst und Panik,
einige fliehen in ihre Zimmer. Als
die Polizei gerufen wird und 71 Beamte eintreffen, um die Räumung mit Gewalt
durchzusetzen, eskaliert die Situation. Die Beamten treten die Zimmertüren
ein und ergreifen die Bewohner mit Gewalt. Die Zimmer und die Einrichtungen
werden verwüstet. Der
Algerier Benameer Belkazem Mahneoud, der bisher versucht hatte, mit dem
Ordnungsamtsleiter zu verhandeln, wird von zwei Polizisten mit Knüppeln ins
Genick geschlagen. Ein anderer Flüchtling, der nicht sofort seinen Ausweis
abgeben will, sondern zunächst nach dem Grund fragt, wird ebenfalls
geschlagen. Ein anderer Algerier, der in seinem Zimmer einem
Polizisten erklärt, daß er nicht weg wolle, wird von diesem mit der
Dienstwaffe bedroht. Der Algerier hält sich daraufhin ein Messer an den Hals
und sagt: "Wenn Sie das machen, bringe ich mich selber um." Einige
Flüchtlinge berichten später, daß sie, obwohl sie auf dem Boden knieten und
die Hände über den Köpfen zusammengeschlagen hatten, von Polizisten mit
Knüppeln geschlagen wurden. Die
Polizeiaktion endet mit der Festnahme von 13 Flüchtlingen (Widerstand gegen
die Staatsgewalt) und einem völlig zerstörten Flüchtlingsheim (eingetretene
Türen, zerstörte Fenster und Möbel). Ein Bewohner mit einer Schnittwunde und
ein anderer mit einer Augenverletzung durch Pfefferspray (!) müssen ärztlich
versorgt werden. SäZ 19.1.01; SäZ 20.1.01; SäZ
23.1.01; Gemeinsame
Stellungnahme am 24.1.01 vom:Ausländerrat Dresden, Irakischen
Kulturklub Dresden, von der
Ökumenischen Kontaktgruppe Asyl Dresden-Zschachwitz; Pax Christi Flüchtlingskontakte
Dresden, Sächsischen Flüchtlingsrat; SäZ 24.1.01; SäZ 25.1.01; SäZ 29.1.01; JWB
31.1.01; SäZ 1.2.01; Pro Asyl
"Tag des Flüchtlings 2001" 19. Januar 01 In Stuttgart wird ein 20 Jahre alter irakischer Flüchtling
von vier Männern an einer Straßenbahn-Haltestelle brutal zusammengeschlagen. JWB 31.1.01 20. Januar 01 Der kolumbianische Flüchtling R. Q. will in der Tanz- und
Musik-Kneipe "Piephahn" in der Stadt Brandenburg mit Freunden
seinen 27. Geburstag feiern. Nachdem er bereits Eintritt bezahlt hat, wird
ihm plötzlich von den beiden Türstehern und dem Lokal-Besitzer der Zutritt
verwehrt. Als er erneut versucht, in das Lokal zu gelangen, wird er gepackt,
geschüttelt und dann die Treppe herunter geworfen. R. Q. bittet die
umstehenden Menschen um Hilfe, die er jedoch nicht bekommt. Verletzt
geht er die zwei Kilometer in seine Unterkunft in der Flämingstraße, und der
Heimleiter ruft einen Krankenwagen. Im Krankenhaus erstattet R. Q. Anzeige
gegen die Türsteher und den Besitzer der Gaststätte. Das Ermittlungsverfahren
wird nach kurzer Zeit eingestellt. (siehe auch: 20. Juli 01) Bericht des
Betroffenen 21. Januar 01 Bundesland Sachsen – nahe der tschechisch-deutschen
Grenze. Im nordöstlichen Stadtteil der sächsischen Ortschaft Johanngeorgenstadt
im Landkreis Aue-Schwarzenberg (Ortslage Neuoberhaus) wird in einem Waldstück
ein rumänischer Staatsbürger tot aufgefunden. Er führte eine Reisetasche und
einen Reisepaß ohne jegliche Sichtvermerke mit. Als Todesursache wird
Unterkühlung festgestellt. Sächsisches
Staatsministerium des Innern DS 3/5616; BT DS 14/8432;
BT DS 14/9927 22. Januar 01 Zwei Skinheads überfallen in der Nacht das Flüchtlingsheim
im oberbayerischen Bad Aibling und bedrohen die BewohnerInnen mit einem
Messer und brüllen rassistische Parolen. Die meisten Bedrohten flüchten in
ihre Zimmer. Ein Kosovo-Albaner jedoch stellt sich den Angreifern in den Weg.
"Schleich dich, sonst stech ich dich ab", sagt der Aggressor und
versucht, auf den Mann einzustechen. Da dieser ausweichen kann, bleibt er
unverletzt. Bei
der späteren Festnahme der Täter werden auch CDs mit rechten Texten
sichergestellt. BeZ 23.1.01; taz
23.1.01; JWB 31.1.01 26. Januar 01 Polizei-Razzia auf dem Worringer Platz in Düsseldorf. Der
19-jährige John Amadi, Flüchtling aus Nigeria, wird von sechs Polizisten
gejagt und eingeholt. Sie schlagen ihm ins Gesicht und auf den Hals. Ein
Beamter würgt ihn; andere schlagen mit voller Wucht in die Magengegend. John
Amadi fällt gesichtswärts zu Boden. Auch jetzt wird er noch in die
Magengegend und gegen den Hals getreten, obwohl er kein Lebenszeichen mehr
von sich gibt. Der
Rettungsdienst, der 15 Minuten später eintrifft, stellt den Tod des Mannes
fest. Polizeiversion
der Todesumstände: John Amadi starb ohne Fremdeinwirkung an einer Vergiftung
infolge eines aufgeplatzten Drogen-Kügelchens aus Zellophan. Nach
dem ersten Obduktionsbericht "...bleibt die Todesursache
ungeklärt." Eine Betäubungsmittelvergiftung könnte nur durch eine
chemisch-toxische Untersuchung festgestellt werden, die dringend empfohlen
wird. Mit
Hilfe der nigerianischen Botschaft können vor allem afrikanische Menschen
verhindern, daß die Leiche von John Amadi auf Anordnung der Polizei verbrannt
wird, und sie erwirken eine zweite, polizei-unabhängige Obduktion. In dem
abschließenden Bericht heißt es: "Bezüglich der Todesursache fanden sich
keine krankhaften Veränderungen, die einen natürlichen Tod erklären könnten
..... Reste eventuell vorhandener 'Iwdy-packs' waren nicht vorhanden." Afrikanische/Nigerianische
Gemeinde in Deutschland bzw. Düsseldorf;
TERZ April 2001; Knastmucke Januar 01 Der 19 Jahre alte kurdische Flüchtling Mustafa B. wird
nach fünf Jahren Deutschland-Aufenthalt in die Türkei
abgeschoben. Während die meisten seiner Geschwister Asyl bekommen hatten,
wurde sein Antrag schließlich abgelehnt. Auf
dem Flughafen in Istanbul wird er festgenommen, beschimpft und bedroht – am
nächsten Tag jedoch freigelassen, so daß er in seinen Herkunftsort Pazarcik
fahren kann. Einige
Wochen später wird er abgeholt und in der Anti-Terror-Abteilung unter Folter
nach Aktivitäten für die PKK in Deutschland ausgefragt. Vermutlich aufgrund
einer Namensgleichheit und desselben Herkunftsortes machen ihn die Verhörer
für Aktivitäten seiner Verwandten verantwortlich. Unter der Androhung, die
nächsten 20 Jahre im Gefängnis verbringen zu müssen, unterschreibt Mustafa
B., ein "Geständnis" und stimmt einer "Zusammenarbeit"
mit den türkischen Behörden zu. Zwei,
drei Monate versucht Mustafa B., die ihm gestellten Aufgaben zu erfüllen –
dann flieht er aus Pazarcik und taucht unter. Aufgrund der von ihm
erzwungenen Aussagen werden Verwandte im März 2001 festgenommen, verhört und
gefoltert. Dokumentation
vom FRat NieSa, Juli 2002 4. Februar 01 Anklam in Mecklenburg-Vorpommern. Ein togoischer
Flüchtling wird auf offener Straße zunächst beleidigt und belästigt und dann
mit Steinen beworfen, als er wegläuft. LOBBI 8. Februar 01 In Taubenheim nahe der sächsisch-tschechischen Grenze wird
eine Person aus Georgien von einem Zollhund gebissen und verletzt. BT DS 14/8432 11. Februar 01 Löbau in Sachsen. Der 28 Jahre alte angolanische
Flüchtling verläßt am frühen Sonntagmorgen seine Wohnunterkunft in der
Georgewitzer Straße. Auf der Steinbrücke, die über das Löbauer Wasser führt,
bemerkt er ein dunkles Auto, das ihm entgegen kommt. Der Wagen, in dem zwei
Personen sitzen, zieht auf seine Straßenseite herüber und fährt mit hoher
Geschwindigkeit direkt auf ihn zu. Als der Angolaner auf die andere
Straßenseite flüchtet, wendet der Wagen und jagt hinter ihm her. In seiner
Panik springt der Verfolgte hinter der Brücke in einen Graben und versteckt
sich dort, wartet lange ab, bis er sich irgendwann wieder heraustraut. Vor
einem halben Jahr, am 17. August 2000, sollte er, weil er politische
Demonstrationen mit organisiert hatte, in Luanda hingerichtet werden. Er
konnte sich aus dem Gefängnis freikaufen und aus dem Land fliehen. Was aus
seiner hochschwangeren Frau, die auch im Gefängnis saß, und seiner
vierjährigen Tochter geworden ist, weiß er nicht. SäZ 12.2.01; SäZ
15.2.01 12. Februar 01 Der nigerianische Flüchtling X. X., der vor neun Tagen im
Wertheimer Rathaus festgenommen worden war, wird mit zwei anderen Nigerianern
aus der Abschiebehaft in der JVA Mannheim abgeholt und zum Düsseldorfer
Flughafen gebracht. Dort in der Abflughalle trifft er auf weitere Menschen,
die nach Nigeria abgeschoben werden sollen. Sie werden alle auf Waffen
untersucht und müssen sich nackt ausziehen. Mit der Äußerung, X. X. sei so
muskulös und würde bestimmt Probleme verursachen, legen die BGS-Beamten ihm
einen Nylongürtel um die Taille, ziehen ihn eng zusammen und verbinden ihn
mit seinen Hand- und Fußschellen. Als er bemerkt, daß er der einzige ist, der
dermaßen gefesselt ist, protestiert er. Daraufhin wird er noch mehr
zusammengeschnürt und bekommt eine weitere Fessel angelegt. Ein Beamter nimmt
die Szene auf Video auf. Im
Flugzeug werden seine Handschellen an der Hüfte fixiert und die Beine werden
ihm zusammengebunden. Er bittet darum, mit dem Flugkapitän sprechen zu
dürfen. Als dies nicht erlaubt wird, weigert er sich, sich hinzusetzen. Nun
stürzen sich sieben Beamte auf ihn und schlagen solange auf ihn ein, bis er
bewußtlos wird. X. X. wird in einen Sitz geschleppt. Er hat große Schmerzen
am ganzen Körper, und er kann nicht sprechen. Obwohl sich zwei Ärzte während
des Fluges um ihn bemühen, gelingt es ihm nicht, seine Augen wieder zu
öffnen. Die
Abschiebung erfolgt mit einer Chartermaschine der Hamburg Airline. In der
Maschine befinden sich 22 Männer und 7 Frauen, die nach Nigeria abgeschoben
werden. Sie werden von 60 deutschen BGS- Beamten bewacht und Ärzten
begleitet. Die Maschine startet um 9.30 Uhr in Düsseldorf und landet um 18.30
Uhr auf dem Muritala Muhammed Flughafen in Lagos. Eine
Viertelstunde vor der Landung werden Herrn X. die Fesseln gelöst, und er wird
aufgefordert, sich aufzusetzen und sich hinzustellen. Dies gelingt ihm nicht.
Ein Beamter droht ihm, falls er sich nicht endlich "normal"
verhalten würde, würden die Beamten der Einwanderungsbehörde melden, daß sie
bei ihm 40 Gramm Kokain und Heroin gefunden hätten, damit er ins Gefängnis
käme. Auch diese Drohung ändert an seinem schwer angeschlagenen
Gesundheitszustand nichts. Er wird ins Flughafenhospital gebracht und
medizinisch behandelt. Noch
in der Nacht werden die anderen 28 Abgeschobenen nach Alagbon, dem Hauptsitz
der nigerianischen Einwanderungsbehörde gebracht, wo sie in Haft kommen. Herrn
X. X. wird noch im Flughafenhospital erklärt, daß er für die Summe von 2000
DM frei käme, ansonsten drohe ihm auch das Gefängnis. Sein Bruder, der von
Freunden in Deutschland über die Abschiebung informiert worden war, kann eine
Anzahlung machen, so daß X. X. frei kommt. Bei einer ärztlichen Untersuchung
wird festgestellt, daß an seiner rechten Brustseite Rippen gebrochen sind. Aus
Angst vor einer Festnahme hält sich X. X. in der folgenden Zeit ständig
wechselnd bei den unterschiedlichsten Bekannten und Angehörigen auf. Asyl am Untermain Nr. 26 Sept 01 – Febr. 02 15. Februar 01 Eine 31 Jahre alte Frau aus
Ghana bricht sich beide Knöchel, als sie durch einen Sprung aus einem Fenster
in vier Meter Höhe der Verhaftung durch die Polizei entkommen will. Sie lebte
ohne Papiere in Deutschland. FRat NieSa Heft
74 April 2001 16. Februar 01 In der Nacht werfen Unbekannte einen brennenden Gegenstand
durch das Fenster der Flüchtlingsunterkunft im thüringischen Zella-Mehlis. Der
Brandsatz landet in der hausinternen Lebensmittel-Verkaufsstelle, und der
Brand kann vom Wachschutz frühzeitig gelöscht werden. Niemand kommt zu
Schaden. nadir-aktuell
17.2.01; JWB 28.2.01 18. Februar 01 Ein 15-jähriger Junge aus Sri
Lanka befindet sich seit zwölf Monaten in Abschiebehaft in der JVA Büren. Der
Verein "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft" gibt bekannt, daß in
den letzten sieben Jahren knapp einhundert minderjährige Flüchtlinge in
Abschiebehaft saßen. Es sind in der Regel Kinder, die ohne ihre Eltern ihr
Land verlassen mußten. Westfalenpost
19.2.01; JWB 28.2.01 20. Februar 01 Im brandenburgischen Perleberg wird ein 21 Jahre alter
Flüchtling aus Togo von vier Deutschen angegriffen, geschlagen, als
"Nigger" beschimpft. Die Angreifer stehlen seine Geldbörse und
verschwinden. BeZ 23.2.01 22. Februar 01 Eine Person aus Mazedonien wird im sächsischen Ebersbach
in der Nähe der Grenze zur Tschechischen Republik von einem Zollhund gebissen
und verletzt. BT DS 14/8432 3. März 01 Rathenow in Brandenburg. In der Nacht zerschlägt eine leere Bierflasche das Fenster eines
im Erdgeschoß liegenden Zimmers des Flüchtlingsheimes. Als Täter werden vier
deutsche Männer ermittelt und vorläufig festgenommen. Dies
geschieht einige Stunden vor einer Demonstration, die daran erinnern soll,
daß genau vor einem Jahr die Flüchtlinge in einem Memorandum eine Verlegung
in ein anderes Bundesland gefordert hatten, weil sie schon damals ständigen
Angriffen und Überfällen von Nazis und anderen Rassisten ausgesetzt waren.
Ihre Situation hat sich nicht verändert. BeZ 5.3.01; ND
5.3.01; taz 5.3.01 5. März 01 Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 24 Jahre alte
Russe O. G. versucht sich morgens um 7.30 Uhr zu erhängen. Er wird entdeckt
und in das Krankenhaus Köpenick eingeliefert. Nach der medizinischen
Untersuchung erfolgt sein Rücktransport in die Abschiebehaft, wo er zunächst
im Isoliertrakt und einzeln untergebracht wird. Pfarrer D. Ziebarth 8. März 01 Hessischer Rundfunk – Hörfunk. Nachrichtensendungen um
8.00, 8.30 und 9.00 Uhr: "Die Polizei hat am Morgen in der Nähe von Kaufungen 21 Personen aufgegriffen. Es handelt sich vermutlich um
Flüchtlinge aus Afghanistan. Der Bundesgrenzschutz fordert die Bevölkerung
auf, keine Anhalter mitzunehmen, da noch mehr "Eingeschleuste" in
diesem Gebiet vermutet werden." VDAS 8.3.01 9. März 01 Im sächsischen Ebersbach – nahe der tschechischen Grenze –
wird ein Flüchtling der Republik Moldau "nach Entziehung der
polizeilichen Kontrolle" von einem Zollhund gebissen und verletzt. BT DS 14/8432 10. März 01 Der 25 Jahre alte Ahmad Saleh
ist palästinensischer Flüchtling aus dem Libanon und lebt seit fünf Jahren in
Deutsch- land. Er arbeitet als Kellner in
einem Restaurant in Suhl in Thüringen. Er verläßt seine Arbeitsstelle um
23.30 Uhr und geht zur Bushaltestelle "Zentrum", um den letzten Bus
in Richtung Suhl-Nord/Zella-Mehlis noch zu erreichen. Als er schon von weitem
einige glatzköpfige Männer mit Bomberjacken und Springerstiefeln an der
Bushaltestelle erkennt, versteckt er sich hinter Telefonzellen. Er hat Angst,
denn er ist bereits dreimal von Deutschen überfallen und mißhandelt worden.
Als sein Bus kommt, geht auch er los, steigt ein und zeigt dem Fahrer seine
Fahrkarte. Einer
der Glatzen rempelt ihn an und schnauzt: "Was machst Du hier, Du
Arschloch?" Dann zerren ihn die anderen aus dem Bus und prügeln ihn
zusammen. Ahmad Saleh wird bewußtlos. Obwohl viele Menschen anwesend sind und
den Überfall beobachten, greift zunächst niemand ein, so daß die Täter
entkommen. Ahmad
Saleh kommt mit einem Oberkieferbruch in Höhe des linken Ohres und einer
Gehirnerschütterung ins Zentralklinikum Suhl. Hier muß er seine
Kopfverletzungen neun Tage stationär behandeln lassen. Obwohl
laut Videoüberwachung viele Menschen den Überfall beobachtet haben, melden
sich nur wenige ZeugInnen – einige ziehen ihre Aussagen auch wieder zurück.
Als Täter werden nach zwei Tagen schließlich fünf Jugendliche im Alter von 16
und 17 Jahren festgenommen. Am Abend des 15. März sind sie alle wieder auf
freiem Fuß. Ahmad
Saleh bittet die Ausländerbehörde noch im März um die Erlaubnis, in eine
andere Stadt ziehen zu dürfen, weil er sich in Suhl nicht mehr auf die Straße
traut und auch in seiner Wohnung vor Angst nicht zur Ruhe kommt. (siehe auch: 29. Juli 00, 25. November 00, 7. Januar 01) Mit
dem Hinweis, daß er selbst durch die Interviews in Zeitungen und TV-Berichten
das Bild der Stadt geschädigt hat, wird jede Hilfe behördlicherseits
abgelehnt. Am
26. September 2001 werden die fünf Täter durch das Amtsgericht Suhl
verurteilt. FW 12.3.01; BeZ
12.3.01; FR 12,3,01; FW 13.3.01; FW 14.3.01; FW
15.3.01; Bild Ztg 15.3.01; FW 16.3.01; JWB
21.3.01; Bericht des
Betroffenen 31.3.01; ABAD Thüringen 10. März 01 Rathenow in Brandenburg. Drei palästinensische
Flüchtlinge, der 29 Jahre alte Mohamad D., der 28-jährige Ahmad B. und ihr
Bekannter Khaled, haben abends gegen 21.30 Uhr aus einer Telefonzelle heraus
telefoniert und sind auf dem Weg zu ihrer Unterkunft. In der
Bahnhofsunterführung treten ihnen drei Deutsche entgegen und beschimpfen sie
rassistisch. Die Bedrohten gehen zurück zu einer Telefonzelle und rufen die
Polizei. Hier kommt ein vierter Deutscher hinzu und pöbelt ebenfalls
"Scheiß-Ausländer" und "Ausländer raus". Als er Mohamad
D. bedrohlich nahe kommt, schubst dieser ihn mit beiden Händen von sich. Die
Polizei trifft ein und Ahmad B. gibt seine Personalien an und erstattet
Anzeige gegen die Rassisten. Nachdem auch die Personalien der anderen
Palästinenser aufgenommen worden sind, eröffnet die Polizei ein
Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Ahmad B. Einer
der Rassisten hat offensichtlich angegeben, daß der Palästinenser ihn
getreten und mit einer abgebrochenen Flasche bedroht habe. Opferperspektive 10. März 01 Als zwei kenianische und ein kubanischer Flüchtling in
Frankfurt (Oder) eine Diskothek verlassen, werden sie von ca. 20 Deutschen
angegriffen und verletzt. Die
hinzukommende Polizei nimmt die Asylbewerber fest, die erst am nächsten
Morgen wieder entlassen werden. BORG-FFO 13. März 01 Bundesland Sachsen – nahe der tschechisch-deutschen
Grenze. In Hammerunterwiesenthal wird eine Person armenischer Herkunft von
einem polizeilichen Diensthund angegriffen und verletzt. BT DS 14/8432;
BT DS 14/9927 15. März 01 Im brandenburgischen Hennigsdorf wird eine türkische
Flüchtlingsfamilie von Jugendlichen rassistisch beleidigt, und der 10-jährige
Sohn wird aus einer fünfköpfigen Gruppe heraus mit Steinen beworfen. Opferperspektive;
Opferperspektive
(OR-Videotext 15.3.01) 16. März 01 Mecklenburg-Vorpommern. Brandanschlag auf das
Flüchtlingsheim in Pasewalk. LOBBI 16. März 01 Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen
Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZABH). In dem sogenannten
Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 31 Jahre alter
Abschiebegefangener für vier Stunden und 40 Minuten mit einem besonderen
Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen
ist damit maximal eingeschränkt. Antwort der
Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion Drucksache
3/7237 16. März 01 Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen
Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZABH). In dem sogenannten
Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2008 wird ein 33 Jahre alter Gefangener für
drei Stunden und 50 Minuten in einem besonderen Gurtsystem zunächst an Händen
und Füßen fixiert. Um 16.50 Uhr werden die Handgurte gelöst – die
Fußfesselung dauert bis zum nächsten Tag um 22.15 Uhr. Die Gesamtzeit der
Fesselung beträgt insgesamt 33 Stunden und 15 Minuten. Als offizielle
Begründung des Innenministers für diese Mißhandlung wird die Selbstverletzung
des Gefangenen genannt, der versucht hatte, mit dem Kopf gegen die Wand zu
schlagen. Antwort der Landesregierung
auf eine Kleine Anfrage
der PDS-Fraktion Drucksache 3/7237 19. März 01 Wegen seines psychisch desolaten Zustandes war Herr A. K.
vor drei Tagen ins Landeskrankenhaus Osnabrück gekommen. Als er erfährt, daß
er am nächsten Morgen in sein Herkunftsland, Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste),
abgeschoben werden soll, versucht er sich zu töten, indem er sich die
Pulsadern aufschneidet. Herr K., der aus politischen Gründen sein Land
verlassen hatte, hat große Angst, in Polizeibegleitung und in Handschellen
den dortigen Behörden übergeben zu werden. Schon
im Dezember hatte er die Ausreiseaufforderung erhalten, und er wollte
freiwillig ausreisen. Zweimal wurden seine bei der Ausländerbehörde
vorgelegten Flugtickets nicht akzeptiert. Das letzte Mal mit der Begründung,
daß die Abschiebung schon eingeleitet sei. Zwei
Tage nach seinem Selbsttötungsversuch wird er in Handschellen aus dem
Landeskrankenhaus heraus der Haftrichterin vorgeführt. Die Richterin ordnet
Abschiebehaft an und begründet dies mit den Worten, Herr K. habe "...
durch die versuchte Selbsttötung gezeigt, daß er seiner Ausreisepflicht mit
allen Mitteln nicht nachkommen will". Herr
K. kommt in die Haftanstalt Langenhagen – und zwar nicht in den
medizinischen, sondern in den normalen Haftbereich. FRat NieSa 3.4.01; FR 9.4.01 22. März 01 In der brandenburgischen Stadt Frankfurt wird eine nicht
zu identifizierende Person aus dem Grenzfluß Oder geborgen. Als Todesursache
wird Ertrinken angenommen. BT DS 14/8432 23. März 01 Zwei angolanische Flüchtlinge,
22 und 23 Jahre alt, steigen im sächsischen Großröhrsdorf in den Regionalzug,
der in Richtung Dresden fährt. Im Zug werden die beiden von mindestens 12
deutschen Männern angegriffen und mit rassistischen Parolen beleidigt. Vier
der Angreifer versuchen schließlich, einen der Flüchtlinge aus dem Fenster
des fahrenden Zuges zu werfen. Als sein Begleiter dazwischen geht, erhält er
Faustschläge ins Gesicht. Er wird dadurch im Gesicht und am Oberkörper
verletzt. Im
Bahnhof Arnsdorf informieren die Angolaner das Zugpersonal.
Bundesgrenzschützern gelingt dann die Festnahme von zunächst neun
Verdächtigen in Dresden-Neustadt. Eine
Sonderkommission des Landeskriminalamtes ermittelt schließlich 12 Personen im
Alter von 14 bis 21 Jahren als Tatverdächtige. Gegen vier Rassisten wird
Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und Volksverhetzung erlassen. AMAL Dresden; SäZ 27.3.01; taz
27.3.01; FR 27.3.01; BeZ 27.3.01; JWB
4.4.01; 24. März 01 Unbekannte werfen um 21.25 Uhr eine mit
Benzin gefüllte Bierflasche in den Flur des Flüchtlingsheimes im
nordrhein-westfälischen Ort Hövelhof. Die Flammen erlöschen von selbst, so
daß ein geringer Sachschaden entsteht. Die 16 Erwachsenen und acht Kinder aus
Albanien, Afghanistan, dem Iran und dem ehemaligen Jugoslawien kommen mit dem
Schrecken davon. NW 27.3.01 25. März 01 Das Flüchtlingsheim im nordrhein-westfälischen Ahaus wird
in der Nacht beschossen. Als ein 34 Jahre alter Bewohner aus dem Libanon das
Fenster öffnet, um die Ursache für die unge- wöhnlichen Geräusche herauszufinden, trifft ihn eine
Luftgewehrkugel in den Oberarm. Die Schützen sind vier deutsche Jugendliche
im Alter von 14 und 15 Jahren. NW 26.3.01 4. April 01 Nach Ablehnung seines Asylantrages wird der kurdische
Flüchtling Ramazan D. in die Türkei abgeschoben. Bereits auf dem Flughafen in
Istanbul erfolgen Festnahme und Verhöre zu vermeintlicher Beteiligung an
PKK-Aktionen in Deutschland. Nach
seiner Freilassung fährt Ramazan D. zu seiner Mutter nach Cermik. Als er
sich, wie ihm befohlen wurde, ein Führungszeugnis in der Kreisstadt
ausstellen lassen will, wird er von einem Offizier bedroht. Es läge die
Aussage eines hochrangigen PKK-Mitglieds vor, aus der hervorgehe, daß er
Terrorist und PKK'ler sei. Gegen eine Zahlung von 20.000 DM könnte allerdings
diese Aussage zurückgenommen werden. Als
Ramazan D. klar wird, daß er diese hohe Summe nicht zusammenbekommt, verläßt
er sein Dorf und sucht bei seinem Bruder Unterschlupf. Zwei
Monate später wird das Haus der Mutter durchsucht, und sie wird solange
beschimpft und geschlagen, bis sie das Versteck ihres Sohnes preisgibt. Kurz
darauf erfolgt die Festnahme von Ramazan D. – er wird geschlagen und mit dem
Tode bedroht. Nach umfangreichen Aussagen wird er schließlich freigelassen. Anfang
November 2001 gelingt ihm die erneute Flucht in die BRD. In einem
fachärztlichen Gutachten wird ihm eine schwere Posttraumatische
Belastungsstörung attestiert. Dokumentation
vom FRat NieSa, Juli 2002 5. April 01 Im sächsischen Seifhennersdorf – nahe der tschechischen
Grenze – wird eine Person aus Bulgarien mit Hilfe eines Diensthundes des BGS
festgenommen. Die Person erleidet eine Bißverletzung. BT DS 14/8432 9. April 01 Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen
Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZABH). In dem sogenannten
Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 36 Jahre alter Gefangener für
sechs Stunden und 50 Minuten mit einem besonderen Gurtsystem
"komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen ist damit
maximal eingeschränkt. Antwort der
Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion Drucksache
3/7237 9. April 01 In Ratzdorf an der brandenburgisch-polnischen Grenze wird
eine unbekannte Person von einem polizeilichen Diensthund gebissen und
verletzt. BT DS 14/8432 13. April 01 Nahe des tschechisch-sächsischen Grenzübergangs Schmilka
wird eine Person rumänischer Herkunft bei der Festnahme durch den BGS von
einem Diensthund durch Bisse verletzt. BT DS 14/8432 18. April 01 Sebnitz in Sachsen. Auf dem Parkplatz vor einem
Einkaufsmarkt fällt einem Polizisten außer Dienst ein VW-Bus auf, weil sich
in ihm AusländerInnen befinden. Er zeigt seinen Polizeiausweis und fordert
die Menschen auf, ihre Papiere zu übergeben. Der
Fahrer des VW-Busses startet und fährt davon, woraufhin der Polizist ihn in
seinem privaten Geländewagen verfolgt. Nach ca. 25 Kilometern hält der VW-Bus
in der Nähe von Putzkau, acht Personen steigen aus und flüchten zu Fuß
weiter. Plötzlich rollt der VW-Bus weiter und prallt gegen einen Baum.
Dadurch werden ein Mann schwer und drei weitere Personen leicht verletzt.
Unter ihnen befindet sich eine 27 Jahre alte Frau. Der
Polizist verfolgt indes die Gruppe zu Fuß Flüchtender und stellt schließlich
den tschechischen Fahrer, den er fesselt. Der
von Anwohnern informierte Bundesgrenzschutz und die Zollfahndung beginnen
eine Treibjagd, die von Spürhunden und einem Hubschrauber unterstützt wird.
Die Beamten nehmen fünf der ohne Visa eingereisten Flüchtlinge fest, und im
Wasser eines Steinbruchs auf dem Gelände eines Asphalt-Mischwerkes finden sie
einen toten Vietnamesen. Der 25-Jährige, der aus der Provinz Quang Binh stammt, hatte
in der Dunkelheit den Zaun des Steinbruchs überwunden, war fast 10 Meter tief
in den gefluteten Steinbruch gestürzt und hier ertrunken. Ein
weiterer Flüchtling wird am nächsten Tag an einer Bushaltestelle in Putzkau
festgenommen. Es
stellt sich heraus, daß alle Flüchtlinge aus Vietnam stammen. Bis auf einen
Mann, der einen Beckenbruch erlitt, werden sie alle schon am nächsten Tag in
die Tschechische Republik zurückgeschoben. Am
24. April holt der BGS den verletzten Vietnamesen aus dem Kreiskrankenhaus
Bischofswerda ab, um auch ihn abzuschieben. Die tschechischen Beamten lehnen
die Übergabe ab, "weil er noch nicht genesen sei". Er wird
daraufhin in einem Haftkrankenhaus untergebracht. afp 19.4.01; FP
19.4.01; SäZ 19.4.01; LR 20.4.01; FP
20.4.01; SäZ 20.4.01; FFM; JWB 10.5.01; IRR European Race Bulletin Nr. 38 Oct. 01 22. April 01 Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Nachts an einer
Tankstelle trifft der 31 Jahre alte algerische Flüchtling Mohamed Belhadj
seine Mörder. Vier deutsche Männer im Alter von 18 bis 22 Jahren greifen ihn
an, schlagen ihn, zerren ihn in ihr Auto und fahren zu einem Kiessee bei
Jarmen. Dort malträtieren sie Mohamed Belhadj mit Faustschlägen und
Fußtritten und stoßen ihn den Abhang zum Ufer hinunter. Unten mißhandeln sie
ihr Opfer weiter und werfen schließlich einen schweren Stein auf seinen Kopf.
Dann lassen sie Mohamed Belhadj im flachen Wasser liegen. Sie gehen in diesem
Moment davon aus, daß er entweder schon tot ist oder daß er sicher sterben
würde. Mohamed
Belhadj war vor acht Jahren in die BRD geflohen und lebte zuletzt in einem
Flüchtlingsheim in Anklam. Drei Tage vor seinem Tod, an seinem 31.
Geburtstag, hatte er mit seiner Schwester in Oran gesprochen und angekündigt,
daß er vielleicht nach Algerien zurückkehren würde. Am
16. Mai wird der tote Mohamed Belhadj seinen Eltern am Flughafen Houari
Boumedienne übergeben. Am
27. Mai erhängt sich einer der Tatverdächtigen in seiner Zelle. Im Frühjahr
2002 verurteilt das Landgericht Neubrandenburg den Haupttäter wegen Mordes
nach Jugendstrafrecht zu neun Jahren Gefängnis. Die Urteile gegen die beiden
Mittäter werden durch den Bundesgerichtshof aufge-hoben. In einem neuen
Prozeß im März 2004 erhöhen sich deren Strafen von ursprünglich fünf Jahren
und sechs Monaten auf elf bzw. acht Jahre. OZ 17.5.01; algeria watch 24.5.01 (Le Quotidien d'Oran 21.5.01); BT DS 14/6288; LOBBI; ddp 11.3.04; OZ 23.3.04; ddp 23.3.04; jW 24.3.04 23. April 01 Flüchtlingsunterkunft in München-Riem im Schwankhardtweg
2. Der Heimleiter erscheint in Begleitung einiger Sicherheitsbeamter im
Zimmer des togoischen Ehepaares Touré Daw-Nitse und Abdoulaye Adjeretou und
ordnet eine Zimmerkontrolle an. Er wirft einige persönliche Gegenstände,
unter anderem auch einen Kinderwagen, aus dem Zimmer. Als er auch noch einen
Heizlüfter mitnehmen will, schreitet Herr Touré Daw-Nitse ein und verweigert
die Abgabe. Der Heimleiter ruft die Polizei, die mit vier Beamten anrückt.
Die Polizisten überwältigen Herrn Daw-Nitse mit Gewalt: sie schlagen ihn,
drücken ihn an die Wand und würgen ihn am Hals. Sie sprühen ihm Pfefferspray
in Augen, Nase und Mund. Herr Daw-Nitse wird daraufhin zunächst ins
Krankenhaus eingeliefert. Hintergrund
der Schikane des Heimleiters: Touré Daw-Nitse hatte am Vortag im Bayerischen
Rundfunk in einem Interview über die katastrophalen Zustände im Heim
berichtet. Unter anderen Mängeln klagen die Flüchtlinge seit Wochen über die
nicht funktionierende Heizung und Kochplatten, fehlende Duschen und
zurückgehaltene Post. Das Lager im Schwankhardtweg ist eine der wenigen
Unterkünfte, die seit neun Monaten von einer ständig anwachsenden Anzahl
Sicherheitspersonal bewacht werden. Obwohl es immer wieder zu
Auseinandersetzungen durch die provokanten Schikanen auch des Bewachungspersonals
kommt, will die oberbyerische Landesregierung am Konzept der Bewachung nichts
ändern: "Der Schwankhardtweg ist die bewachte Unterkunft, die wir
vorhalten für etwaige Konfliktfälle." Abdoulaye
Adjeretou wird in erster Instanz unter dem Vorwurf der Körperverletzung zu 60
Tagessätzen à 5 Euro verurteilt. Karawane –
Bremen; FRat Bayern,
Infodienst Nr. 80 28. April 01 Im sächsischen Neugersdorf
direkt an der deutsch-tschechischen Grenze wird eine Person aus Rumänien bei
ihrem Fluchtversuch vor den BGS-Beamten von einem Diensthund durch Biß
verletzt. BT DS 14/8432 Anfang Mai 01 Der wegen der drohenden Abschiebung aus Bremen nach
Frankreich geflohene tamilische Flüchtling Sinnathamby Thevathasan stirbt an
Herzversagen. Er wurde nur 33 Jahre alt. IMRV Bremen
9.5.01 1. Mai 01 Im brandenburgischen Rathenow in einem kleinen Wäldchen
wird ein 30 Jahre alter palästinensischer Flüchtling um 13.45 Uhr von drei
schwarz gekleideten und kahlköpfigen Männern rassistisch beschimpft. Dann
traktieren sie ihn mit Fäusten und treten noch auf ihn ein, als er am Boden
liegt. Der Palästinenser erleidet Prellungen und Hautabschürfungen im Brust-
und Rückenbereich und muß seine Verletzungen im Krankenhaus behandeln lassen.
Die Täter entkommen. Opferperspektive;
taz 3.5.01; BeZ 3.5.01; taz
4.5.01 4. Mai 01 Ein Trabant mit gestohlenen Nummernschildern wird auf der
Autobahn A 13 in der Nähe der brandenburgischen Ortschaft Baruth von der
Polizei gestoppt. Neben dem polnischen Fahrer befinden sich noch drei Männer
und eine Frau in dem kleinen Wagen. Sie kommen aus Kasachstan und können
keine gültigen Aufenthaltspapiere vorweisen. In dieser Situation erleidet die
Frau einen Herzinfarkt und muß ins Krankenhaus gefahren werden. BeZ 5.5.01 6. Mai 01 In der Nacht greifen sieben jugendliche Deutsche das
Flüchtlingsheim in Essen an. Sie werfen Steine, brüllen rassistische Parolen
und bedrohen die dort lebenden Kinder massiv. taz 8.5.01 9. Mai 01 Um 5.30 Uhr morgens dringen Polizeibeamte gewaltsam in die
Wohnung der fünfköpfigen Familie Pararajasingham ein, um die Abschiebung nach
Sri Lanka durchzusetzen. Dies geschieht, obwohl der Familie vom zuständigen
Sachbearbeiter der Ausländerbehörde mehrmals zugesichert worden war, daß sie
nach Erhalt ihrer Ausreisepapiere "freiwillig" ausreisen könnten,
und es geschieht, obwohl der Behörde ein ärztliches Attest zur schweren
Asthmaerkrankung des Herrn Kathiran Pararajasingham vorliegt, eine
Erkrankung, die bei einer gewaltsamen Abschiebung oder durch eine
Inhaftierung nach der Ankunft in Colombo zu einem lebensbedrohlichen
Asthmaanfall führen könnte. Die
Familie wird von Bremen nach Amsterdam geflogen, wo es einem niederländischen
Rechtsbeistand gelingt, die Fortsetzung der Abschiebung zu stoppen. Die
Familie wird in einem Flüchtlingsheim untergebracht. Nach einer mehrjährigen
Flucht der Familie in Sri Lanka war Herr Pararajasingham in Colombo
inhaftiert und mißhandelt worden. Nachdem es ihm gelungen war, sich durch
Bestechung aus der Haft freizukaufen, waren Kathiran und Mary Angela
Pararajasingham mit ihrer damals dreijährigen Tochter Sinthuja im Februar
1996 in die BRD geflohen. IMRV Bremen
9.5.01 16. Mai 01 Der kurdische Flüchtling Sedat Baydemir wird in der
Ausländerbehörde Gelnhausen festgenommen, obwohl seiner Anwältin vorher die
Verlängerung seiner Duldung zugesagt worden war. Als ihm deutlich gemacht
wird, daß er abgeschoben werden soll, verschluckt er einen Schlüssel. Dadurch
erreicht er einen Aufschub, kommt allerdings in die JVA Hanau und am 29. Mai
in die JVA Weiterstadt in Abschiebehaft. Erst durch eine vom Flüchtlingsrat
Niedersachsen und von Connection e.V. eingereichte Petition beim Deutschen
Bundestag wird er am 13. Juni aus der Abschiebehaft entlassen. Sedat
Baydemir war bereits 1996 in der Türkei gefoltert worden, weil er den
bewaffneten Dienst als Dorfschützer abgelehnt hatte. Gemeinsam
mit 40 anderen türkisch-kurdischen Kriegsdienstverweigerern hatte er am 1.
Dezember 2000 in Hannover vor dem türkischen Konsulat gegen
Zwangsrekrutierungen in der Türkei protestiert und dabei öffentlich seine
Kriegsdienstverweigerung erklärt. Connection 22.5.01; Pro Asyl 22.5.01; Özgür Politika
27.5.01; Connection 31.5.01; Pro Asyl 6.6.01; Pro Asyl
15.6.01; FRat NieSa Heft
51 Okt. 2001 19. Mai 01 Jena in Thüringen. Laguide Konan Deen, ein Flüchtling aus
der Flüchtlingsunterkunft im thüringischen Apolda, ist zusammen mit Freunden
auf dem Weg ins Heim. Sie alle hatten sich an den bundesweiten
"Aktionstagen gegen die Residenzpflicht" in Berlin beteiligt. Da
werden sie von Neo-Nazis angegriffen. Die von den Flüchtlingen herbeigerufene
Polizei fordert die Flüchtlinge auf weiterzugehen, während die Angreifer
unbehelligt bleiben. The VOICE 20. Mai 01 Zwei Flüchtlinge aus Togo werden in der Straßenbahn in der
Rostocker Innenstadt von zwei Rechtsextremisten mit einer Flasche und einem
Teleskopschlagstock angegriffen. Der Straßenbahnfahrer ruft die Polizei, der
es gelingt, die Täter festzunehmen. Die
Flüchtlinge erleiden durch den Angriff eine Gehirnerschütterung, Platzwunden
und Schwellungen im Gesicht. Die
Täter werden in einem Schnellverfahren zu Bewährungsstrafen und zur Zahlung
von Entschädigung der Opfer verurteilt. LOBBI 20. Mai 01 Der 16-jährige Flüchtling aus Sierra Leone, Momoh Kabbah
Rex, ist erst seit zwei Monaten in Deutschland. Als er am frühen Morgen die
Bremer Diskothek "Memory" verläßt, wird er in der Faulenstraße von
vier kurzhaarigen Männern verfolgt, die ihm nachrufen "Nigger
wait". Momoh Kabbah Rex ignoriert die Rufe und geht weiter. Die
Angreifer schlagen ihm daraufhin von hinten auf den Kopf und in den Nacken
und reißen ihn zu Boden. Dann treten sie weiter auf ihn ein. Momoh Kabbah Rex
schreit um Hilfe, doch es ist keiner da, der ihm helfen kann. Irgendwann
gelingt es ihm, sich aufzuraffen und zu fliehen. Er rennt zur
Straßenbahn-Haltestelle Am Brill und merkt erst hier, daß ihn die Täter nicht
verfolgt haben. Trotzdem hält er sich solange versteckt, bis die Bahn kommt. Einige
Stunden später muß er seine Verletzungen im Krankenhaus behandeln lassen.
Außer Prellungen und Schürfwunden am ganzen Körper ist sein linkes Auge so
schwer verletzt, daß mit bleibenden Schäden zu rechnen ist. Karawane –
Bremen; Stimme 5-6/01 21. Mai 01 Der 20 Jahre alte Simon Traore aus Sierra Leone ist auf
dem Weg von seiner Unterkunft in der Bremer Peenemünder Straße zum Arzt. Er
ist schwer nierenkrank und für eine Nierentransplantation vorgesehen und muß
daher alle zwei Tage zur Dialyse. Er bemerkt an diesem Vormittag, daß er von
den Insassen eines Polizeiautos eine Weile beobachtet wird. Dann halten ihn
die Beamten an und fordern ihn auf, sich auszuweisen. Er legt ein Attest und
eine Terminbestätigung beim Arzt vor, was den Polizisten nicht reicht. Als
Simon Traore erneut in seinen Taschen sucht, werfen die Beamten ihn zu Boden,
legen ihm Handschellen an und drücken ihm Daumen in die Augen. Dann wird er
ins Polizeirevier gebracht – zur Personalienüberprüfung. Als
Simon Traore später Anzeige gegen die Beamten erstattet, wird umgehend mit
einer Gegenanzeige wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt"
reagiert. Stimme 5-6/01 22. Mai 01 Acht Personen verschiedener Nationalitäten und
verschiedener Flüchtlings- und Menschenrechtsgruppen sind von Hamburg aus auf
dem Wege nach Bonn, um hier als ReferentInnen zum Thema "Die deutsche
Abschiebepolitik und die Praxis der Botschaftsvorführungen" zu sprechen.
Auf der Strecke zwischen Osnabrück und Münster um ca. 13.30 Uhr betreten
BGS-Beamte das Abteil und verlangen ausschließlich von den Afrikanern die Papiere.
Als diese sich weigern sich auszuweisen, solange nicht alle übrigen Reisenden
auch kontrolliert werden, werden sie in Münster mit polizeilicher Gewalt und
einige sogar in Handschellen aus dem Zug geschafft. Auf dem Bahnsteig
erwarten sie zehn weitere BGS-Beamte. Drei
Afrikaner müssen mit in die BGS-Wache und werden verhört. Kossi Jules
Agbemadon aus Togo, der gerade als Flüchtling anerkannt wurde, und den beiden
Asylbewerbern Lansana Camara aus Guinea und Janak Pathak aus Nepal wird
Verstoß gegen die sogenannte Residenzpflicht vorgeworfen. Unter Androhung von
strafrechtlicher Verfolgung sollen sie sich unverzüglich in ihren Landkreis
begeben, als sie um 15.30 Uhr freigelassen werden. Senfo
Tonkam, anerkannter politischer Flüchtling aus Kamerun, der sich im Zug am
Sitz festgehalten hatte, um sich so gegen die gewaltsame Mitnahme durch die
Beamten zu wehren, wird um 16.00 Uhr noch in eine andere BGS-Wache gebracht,
dort erkennungsdienstlich behandelt und mit Hilfe eines Anwaltes um 16.50 Uhr
entlassen. Ihm werden Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung
vorgeworfen. Berichte der
Betroffenen; JWB 30.5.01 23. Mai 01 In einem Zugabteil des D-Zuges 353 Nürnberg-Prag, der in Nürnberg
aus Kurswagen von Frankfurt, München und Stuttgart zusammengestellt worden
war, findet ein Bahnarbeiter am Prager Hauptbahnhof eine Reisetasche. In
dieser befindet sich der zerstückelte Torso des 29-jährigen chinesischen
Flüchtlings Hui Cha. Angehörige hatten ihn zuletzt am 21. Mai im Raum Aschaffenburg lebend gesehen. Nachdem
der Asylantrag des Chinesen 1997 von der Ausländerbehörde des Landratsamtes
Wunsiedel abgelehnt worden war, hatte er sich ohne gültige Aufenthaltspapiere
in der BRD aufgehalten. Polizei
Mittelfranken 7.6.01 25. Mai 01 Bei einem Brand in einer Flüchtlingsunterkunft in
Hamburg-Bergedorf erleiden sechs Menschen zwischen fünf und 59 Jahren Rauchvergiftungen und müssen ins Krankenhaus
eingeliefert werden. Das
Feuer war gegen 3.00 Uhr morgens in einem Zimmer im Erdgeschoß ausgebrochen
und von einer Funkstreifenbesatzung entdeckt worden. Als Ursache werden
sowohl Brandstiftung als auch technische Defekte in Erwägung gezogen. ngo-online.de
25.5.01 29. Mai 01 Prenzlau im Kreis Uckermark in Brandenburg. Zwei
kolumbianische Asylbewerberinnen, 23 und 35 Jahre alt, und ihre zwei Kinder
werden an einer Bushaltestelle aus einer Gruppe von etwa zehn deutschen
Jugendlichen heraus rassistisch beschimpft und mit Steinen beworfen. Dann
schlagen zwei Angreiferinnen den Frauen auch noch direkt ins Gesicht. BeZ 14.6.01; JWB 20.6.01 29. Mai 01 Werdau in Sachsen. Bei einem Brand in dem Flüchtlingsheim
in der Waldstraße wird ein 25 Jahre alter Jugoslawe so schwer verletzt, daß
er im Krankenhaus einer Rauchvergiftung erliegt. Eine Heim-Mitarbeiterin
erleidet neben einem Schock ebenfalls eine Rauchvergiftung. Die anderen 176
BewohnerInnen werden evakuiert. Das
Feuer war in einem unbewohnten Zimmer ausgebrochen – über die Ursache ist
vorerst nichts bekannt. Im
November 2003 wird ein 37 Jahre alter Palästinenser, ehemaliger Bewohner des
Flüchtlingsheimes, vor dem Zwickauer Landgericht der Brandstiftung mit
Todesfolge und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. ND 31.5.01; FP
27.11.03 8. Juni 01 Im sächsischen Altenberg wird eine Person rumänischer
Herkunft bei der Festnahme nahe der tschechischen Grenze von einem Diensthund
durch Bisse verletzt. BT DS 14/8432 11. Juni 01 In Hammerunterwiesenthal an der deutsch-tschechischen Grenze
wird ein Armenier von einem Diensthund des BGS gebissen und verletzt. BT DS 14/8432 13. Juni 01 Hemmingen in Baden-Württemberg. Der 46 Jahre alte
Flüchtling Ngolo Pika aus Zaire-Kongo wird von fünf jugendlichen Skinheads
von hinten überfallen und zusammengeschlagen. Durch den Überfall erleidet er
in eine Retraumatisierung. Im
November 2006 stehen seine Übeltäter wegen versuchten Mordes vor Gericht. Dem
Flüchtling war 1991 die Flucht aus einem Gefängniskrankenhaus in Kinshasa
gelungen, wodurch er der monatelangen Folter entkommen war. Als Aktivist der
AFD (Vereinigung für ein demokratisch- föderalistisches Kongo) und der
"Union des Congolais" war er der massiven politischen Verfolgung
ausgesetzt. Auch in der BRD arbeitet er in der Solidarität Internationel (SI)
und organisiert den Widerstand gegen den alten und neuen Kabila. Seit nunmehr
über 10 Jahren lebt er in einem Schwebezustand mit einer immer wieder
verlängerten Duldung. Er ist auch im Jahre 2004 weiterhin von Abschiebung
bedroht. Solidarität
International 8.5.04; AK-INFO AK-Asyl
Stuttgart Mai 2006; AK-INFO AK-Asyl
Stuttgart Juni 2004; ELK in
Württemberg – Asylpfarramt 17. Juni 01 Schneeberg in Sachsen. Zwei iranische Flüchtlinge werden
nachts auf ihrem Weg zu ihrer Unterkunft von 20 bis 25 deutschen Jugendlichen
überfallen. Die Angreifer schlagen mit Zaunlatten auf sie ein und mißhandeln
sie mit Faustschlägen und Fußtritten. Sie entkommen unerkannt. Während
einer der Iraner nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen
kann, muß sein Freund wegen der erlittenen Kopfverletzung und eines
Fingerbruchs stationär behandelt werden. BeZ 18.6.01; FR
18.6.01; ND 18.6.01 19. Juni 01 Berlin. Der 16 Jahre alte Flüchtling L. aus Algerien wird
im Rahmen einer Baustellenkontrolle verhaftet. Er kommt zunächst in
Untersuchungs- bzw. Strafhaft, weil er sich mit einer gefälschten ID-Karte
ausgewiesen hatte – am 11. Juli erfolgt seine Verlegung in das
Abschiebegefängnis Köpenick. Auf
die Beschwerde des Rechtsanwaltes von L. antwortet das Landgericht Berlin am
27. Juli wie folgt: "Der Annahme der Verhältnismäßigkeit steht auch das
jugendliche Alter des Betroffenen nicht entgegen. Dieser hatte zur Zeit
seiner Festnahme das sechszehnte Lebensjahr vollendet und war damit in
entsprechender Anwendung des § 68 Abs. 1 AusG haft- und
verhandlungsfähig." FRat NieSa Heft
98 Dezember 2003 20. Juni 01 In Cranzahl-Bärenstein im sächsisch-tschechischen
Grenzbereich verletzt ein Diensthund des BGS eine Person rumänischer Herkunft
durch Bisse. BT DS 14/8432 22. Juni 01 Fürstenwalde in Brandenburg. Zwei 14-jährige
Flüchtlingskinder aus Afghanistan und Kolumbien werden auf ihrem Weg zur
Schule von zwei deutschen Nazis angehalten und verprügelt. Obwohl sich zu
dieser Zeit viele Menschen auf der Straße aufhalten, wird den Jugendlichen
nicht geholfen. Es gelingt den beiden, in ein Café zu flüchten. Als sie
wieder auf die Straße gehen und mit ihren Fahrrädern weiterfahren wollen,
werden sie wieder von den Rassisten verfolgt – aber nicht eingeholt. Antirassistische
Initiative Berlin; Opferperspektive 23. Juni 01 Im sächsischen Borna wird ein 19 Jahre alter Flüchtling
aus Afghanistan von vier jungen Deutschen auf der Straße zusammengeschlagen.
Nachdem sie von ihm abgelassen hatten, kommen sie zurück und bringen sechs
weitere Schläger mit. Zu zehnt gehen sie noch einmal gegen den Afghanen vor. Der
Polizei gelingt die Festnahme trotz erheblichen Widerstands der Täter. AMAL Görlitz; FR 26.6.01 26. Juni 01 Saka Depo Olowolagba, Flüchtling aus Nigeria, soll über
Amsterdam nach Lagos abgeschoben werden. Auf dem Amsterdamer Flughafen
Schipol weigert sich die Fluggesellschaft KLM, den mit Handschellen
gefesselten und von drei BGS-Beamten begleiteten Flüchtling mitzunehmen. Die
Gesellschaft beruft sich auf einen Grundsatzbeschluß, nach dem Flüchtlinge,
die gegen ihren Willen abgeschoben werden, nicht mitgenommen werden. Um
15.00 Uhr wird Saka Depo Olowolagba nach Berlin zurückgeflogen – und kommt
dort umgehend in Abschiebehaft. Er befindet sich seit seiner Festnahme durch
den BGS in einem unbefristeten Hungerstreik. Bereits
am 20. Juni, beim ersten Versuch Saka Depo Olowolagba abzuschieben, hatte
sich der Pilot einer Lufthansa-Maschine geweigert, ihn mitzunehmen – auch
damals war er mit Handschellen gefesselt. Autonoom Centrum in Amsterdam; The VOICE 2. Juli 01 Borna in Sachsen. Ein 17-jähriger Flüchtling aus
Afghanistan wird von drei Jugendlichen vor einem Einkaufsmarkt beleidigt,
bedroht und dann mit Fäusten ins Gesicht geschlagen. Die Täter entkommen
unerkannt. FR 4.7.01; Antira-Mailing-Liste
8.7.01; JWB 11.7.01;
AMAL Görlitz 3. Juli 01 In einem vom Bundesland Nordrhein-Westfalen angemieteten
Charterflugzeug werden 88 "türkische Staatsangehörige" (63 nach Angaben der Bundesregierung), unter ihnen auch
Behinderte und Kranke, über den Flughafen Düsseldorf nach Istanbul
abgeschoben. 56 Polizeivollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes und ein Arzt
bewachen sie. Bei Personen, die "Widerstand verbal ankündigten und als
gewalttätig bekannt waren," wurden "Fesselungen an Händen und Füßen
angelegt". Die Abgeschobenen werden in Istanbul direkt der türkischen
Polizei übergeben. Den
türkischen Medienberichten zufolge werden 25 Personen auf dem Flughafen
verhaftet, weil ihnen entweder PKK-Zugehörigkeit vorgeworfen wird oder sie
von der türkischen Justiz aus anderen Gründen gesucht werden. Die
übrigen Abgeschobenen werden nach Überprüfung ihrer Personalien zunächst
freigelassen. AZADI informationen
Nr. 25 Juli/August 2001; BT DS 14/6765 6. Juli 01 Zwickau in Sachsen. Ein 25 Jahre alte Asylbewerber aus
Afghanistan wird auf der Straße von zwei Skinheads angehalten. Sie fordern
von ihm die Herausgabe einer Schachtel Zigaretten. Als der Afghane dies
ablehnt, zieht einer der Skins ein Messer und verletzt ihn. Dann gelingt es
dem Angegriffenen zu entkommen. Jungle Word
18.7.01; AMAL Wurzen 6. Juli 01 Der Flüchtling P. L. aus dem Tschad befindet sich mit Freunden
in einer Berliner Diskothek in der Nähe des Zoologischen Gartens, als um 1.00
Uhr morgens sieben schwer bewaffnete Polizeibeamte hineinstürmen. Zwei von
ihnen wenden sich P. L. zu und attackieren ihn ohne ersichtlichen Anlaß mit
Schlagstöcken. Auch als aus einer tiefen Wunde über dem rechten Auge Blut
heraus über das Gesicht fließt und er am Boden liegt, schlagen sie weiter. P.
L. hat Todesangst. Als er fragt, warum sie ihn schlagen, antworten sie mit
weiteren Schlägen. Nach über 15 Minuten Mißhandlung zerren sie ihn hoch,
drehen seine Arme auf den Rücken und bringen ihn vor die Tür. Hier
kommt ein diensthöherer Beamter hinzu, erkennt die schweren Verletzungen des
Flüchtlings und ruft einen Krankenwagen. Zur Begleitung schickt er einen
Beamten mit, der Französisch spricht, damit die Verständigung im Krankenhaus
gewährleistet ist. Ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Kopf- und eine
Augenbrauenplatzwunde und mehrere Prellungen müssen behandelt werden. Aus
Angst vor weiteren Repressionen verläßt P. L. am nächsten Tag die Klinik. Einige
Tage später reicht die Rechtsanwältin von P. L. Klage wegen
"gefährlicher Körperverletzung" gegen die beteiligten Beamten ein.
Monate später kommt als Reaktion der Staatsanwaltschaft die Feststellung, daß
an diesem Abend gar kein Polizeieinsatz stattgefunden habe. Allein durch die
Unterschrift unter dem Aufnahmeprotokoll des Krankenhauses des ihn
begleitenden Beamten kann P. L. beweisen, daß der Vorfall stattgefunden hat.
Elf Monate nach dem Überfall identifiziert er die Täter bei einer
Gegenüberstellung zweifelsfrei. Einen
Monat später kommt die staatsanwaltliche Mitteilung, daß die identifizierten
Beamten nicht am Einsatz in der Diskothek beteiligt waren. Auch hätten –
andere – Polizisten P. L. schon verletzt vorgefunden, ihn aufgerichtet und
ihm geholfen. Mit dieser Behauptung wird das Verfahren eingestellt. Vier
Jahre nach dem Überfall begibt P. L. sich wegen seiner seit dem Überfall
krisenhaft auftretenden psychischen Probleme in psychotherapeutische
Behandlung. ReachOut Berlin 7. Juli
01 A Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im
nordrhein-westfälischen Marl. Drei deutsche Männer kaufen sich nachts an
einer Tankstelle Benzin und füllen es in vier Bierflaschen ab. Dann
schleudern zwei von ihnen die brennenden Flaschen gegen das Flüchtlingsheim.
Eine Flasche zerschellt am Flüssiggastank, die andere an der Fassade. Von den
17 BewohnerInnen wird niemand verletzt. Im
Februar 2002 werden die beiden Brandstifter aus der rechten Szene zu zwei und
eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Obwohl die Anklage zunächst auf
"versuchten Mord und Brandstiftung" lautete, werden die Angeklagten
"wegen Verstoß gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung"
verurteilt. Eine Tötungsabsicht sei ihnen nicht nachzuweisen, vielmehr
handele es sich bei dem Anschlag um eine "einmalige schwerwiegende
Entgleisung", so das Gericht. taz 15.1.02; indymedia
28.1.02; JWB 6.2.02 8. Juli 01 Nahe der tschechisch-sächsischen Grenze in Neuhermsdorf
wird eine Person rumänischer Herkunft bei der Festnahme durch den BGS von
einem Diensthund durch Bisse verletzt. BT DS 14/8432 10. Juli 01 Ein jugoslawischer Flüchtling entdeckt vor seiner
Unterkunft im niedersächsischen Pattensen einen nicht gezündeten
Brandbeschleuniger. Die Polizei ermittelt daraufhin wegen
menschengefährdender Brandstiftung. JWB 18.7.01; FRat NieSa Heft 80/81 Okt. 2001 12. Juli 01 Die 26 Jahre alte Togoerin X. wird unter Bewachung von BGS-Beamten
aus Mecklenburg-Vorpommern nach Lomé abgeschoben. Am Flughafen übergeben die
deutschen Beamten sie den Militärs. Die im dritten Monat schwangere Frau
kommt in ein Militärlager. Hier wird sie nach den TeilnehmerInnen der
Demonstration gegen den Besuch des Präsidenten Eyadema auf der EXPO in
Hannover befragt. Zudem soll sie den Namen des Vaters ihres ungeborenen
Kindes nennen. Sie erhält Schläge mit einer Peitsche auf ihren Bauch und in
ihren Nacken. Diese Verhöre werden öfter wiederholt. Nach
drei Monaten kommt sie unter Bewachung in ein Krankenhaus, aus dem sie
fliehen kann. Als
sie im November zurück in die BRD kommt, weisen Narben am Bauch und im Nacken
auf die erlittene Folter. Ihr Kind kommt glücklicherweise gesund zur Welt. Barbara Ginsberg
– Rechtsanwältin 16. Juli 01 Nördlich der brandenburgischen Ortschaft Manschnow an der
polnisch-deutschen Grenze wird eine unbekannte, vermutlich ertrunkene Person
aus der Oder geborgen. BT DS 14/8432 19. Juli 01 Flüchtlingsheim in der Hauptstraße im bayerischen
Mespelbrunn. Am Morgen um kurz vor 7.00 Uhr stehen Polizeibeamte vor der Tür
des Zimmers der 34-jährigen Nguyen Thi Nga und fordern sie auf, ihre Sachen
zu packen. Sie soll – nach abgelehntem Asylantrag – nach Vietnam abgeschoben
werden. Während die Beamten vor der angelehnten Zimmertür warten, springt
Nguyen Thi Nga aus dem Badezimmerfenster und stürzt auf den Asphalt der
Straße Langer Grund. Schwerverletzt wird sie mit einem Hubschrauber ins
Aschaffenburger Krankenhaus gebracht – erliegt dort jedoch kurze Zeit später
ihren schweren Kopfverletzungen. Angehörige
und Freunde der Frau schließen einen Unglücksfall infolge eines
Fluchtversuches aus und nehmen an, daß sie aus Angst und Panik vor der
Abschiebung aus dem Fenster im dritten Stock des Wohnheimes sprang. Nguyen
Thi Nga, die vor fast 6 Jahren in die BRD gekommen war, hatte bereits ihrer
"freiwilligen" Rückkehr nach Vietnam zugestimmt – der
Abschiebetermin am heutigen Tag war ihr nicht mitgeteilt worden. Am
4. August ziehen ca. 50 Menschen – größtenteils aus Vietnam – durch die
Aschaffenburger Innenstadt. "Stoppt die unmenschliche Behandlung durch
das Landratsamt Aschaffenburg!" steht auf einem der Transparente, mit
denen sie gegen die inhumane Abschiebepolitik demonstrieren. Main-Ecko 20.7.01; IGFM Deutsche
Sektion 3.8.01; Main-Echo 6.8.01; Asyl am
Untermain Nr. 26 Sept. 2001 – März 2002, S. 7 19. Juli 01 Der 22 Jahre alte Yoldas Cayan Durgun, kurdischer
Flüchtling aus der Türkei, erhängt sich in seinem Zimmer der
Flüchtlingsunterkunft im niedersächsischen Syke. Yoldas
Cayan Durgun war aufgrund seiner politischen Aktivitäten in seinem Wohnort
Dersim mehrmals verhaftet und gefoltert worden. Mitte
September 1996 gelang ihm die Flucht in die BRD, wo sein Asylantrag im
Oktober positiv entschieden wurde. Der Bundesbeauftragte klagte allerdings
gegen den Bescheid, so daß die Anerkennung im Oktober 1998 wieder aufgehoben
wurde. Schon
einmal war Yoldas Cayan Durgun in Nordrhein-Westfalen in Abschiebehaft
genommen worden, als er zu Besuch bei seiner Familie war. Seit Anfang des
Jahres befand er sich in psychotherapeutischer Behandlung, weil er durch die
erlittene Folter und durch die ständige Abschiebedrohung krank geworden war. Nachdem
er nun die Abschiebeankündigung erhalten hatte, setzte er seinem Leben ein
Ende. Er soll einen Abschiedsbrief hinterlassen haben. WK 27.11.02; Rahmi Tuncer –
Migrationssozialarbeiter; Antirassistische
Initiative Berlin 19. Juli 01 Im brandenburgischen Bernau wird ein libanesischer
Flüchtling in seinem Rollstuhl von einem Deutschen zunächst beschimpft und
dann tätlich angegriffen. Der Täter tritt ihm gegen die linke Beinprothese
und in Richtung seines Gesichtes. Der Libanese bleibt unverletzt. Opferperspektive
(MoPo 20.7.01); BORG Bernau 20. Juli 01 Berlin-Neukölln. Der 24 Jahre alte türkische Asylbewerber
Cevdet Imren wird morgens um 5.30 Uhr auf der Fahrbahn der Sonnenallee von
einer herbeigerufenen Polizeistreife aufgefunden. Cevdet Imren ist von
mehreren Schüssen in den Oberkörper getroffen und erliegt noch vor Ort seinen
schweren Verletzungen. BeZ 21.7.01 20. Juli 01 Der 27 Jahre alte kolumbianische Flüchtling R. Q. will um
2.00 Uhr morgens die Tanz- und Musik-Kneipe "Piephahn" in der Stadt
Brandenburg verlassen. Am Ausgang beobachtet er eine Auseinandersetzung
zwischen einem jungen Mann, den Türstehern und dem Besitzer der Gaststätte.
Der junge Mann hat bereits eine aufgeplatzte Unterlippe, so daß R. Q.
vermittelnd zwischen die Streitenden geht und sagt, daß doch ein Krankenwagen
geholt werden sollte. Die
eintreffende Polizistin und ihr Kollege ordern einen Krankenwagen für den
Verletzten, legen dann aber R. Q. Handschellen an. Mit auf dem Rücken
gebundenen Händen kommt er mit auf die Wache. An der Eingangstür der
Polizeistation bekommt R. Q. plötzlich Tränengas ins Gesicht. Er kann nichts
mehr sehen und schreit vor Schmerzen. Die Beamten überschütten ihn mit Wasser
und lassen ihn vorerst – jetzt auch noch frierend – in den nassen Kleidern
sitzen. Irgendwann bekommt er trockene Wäsche und wird dann in eine Zelle
gesperrt. Erst
am Sonntagmittag, am 22. Juli, wird er wieder auf freien Fuß gelassen. (siehe
auch: 20. Januar 01) Bericht des
Betroffenen 22. Juli 01 Im Stadtgebiet von Frankfurt / Oder wird eine nicht zu
identifizierende, ertrunkene Person aus dem Grenzfluß geborgen. BT DS 14/8432 26. Juli 01 "Scheiß Ausländer!" beschimpft der Fahrer eines Kleintransporters
eine Gruppe von Flüchtlingen vor der Flüchtlingsunterkunft im
brandenburgischen Prenzlau. Kurz vorher hat er das siebenjährige iranische
Mädchen Nazannin überfahren, das mit schweren Kopfverletzungen auf der Straße
liegen bleibt. Das
Kind erliegt am nächsten Tag seinen Verletzungen in einem Berliner
Krankenhaus. JWB 28.7.01; The Flüchtlings
Voice Nr. 04 Nov. 2001; 31. Juli 01 Im sächsischen Niederschlag wird eine Person armenischer
Herkuft im Grenzbereich zur Tschechischen Republik von einem Diensthund des
BGS durch Bisse verletzt. BT DS 14/8432; BT DS 14/9927 Juli 01 Das Sozialamt im thüringischen Greiz verweigert dem 20
Jahre alten tschetschenischen Asylbewerber Arsen G. die Bezahlung von
Armprothesen. Der Mann, der 1998 während des Tschetschenien-Krieges beide
Unterarme verloren hat, solle sich der Hilfe seiner Ehefrau oder seiner
Mutter bedienen, wenn er zur Toilette müßte oder sich an- bzw. auskleiden
müsse, so die Begründung des Amtes. Außerdem befinde er sich noch im Asylverfahren,
so daß ein Verzicht auf die Prothesen bis zu einem eventuell positiven
Asylbescheid "vertretbar" sei. Durch
Spenden Greizer BürgerInnen in Höhe von 26.000 DM und durch die Unterstützung
der Orthopädie-Firma Ackermann erhält Arsen G. eineinhalb Jahre nach dem
schwe-ren Unfall eine Prothesenversorgung. Das Sozialamt verweigert jetzt
allerdings die orthopädische Nachbehandlung, durch die Arsen G. die
Bewegungen erlernen könnte. Ihm
und seiner Familie wird außerdem schriftlich angedroht, daß ab Oktober die
Auszahlung von Bargeld gestrichen werde, weil die Familie sich nicht um ihre
Rückreise nach Tschetschenien kümmern würde. Das Asylverfahren ist nicht
abgeschlossen. Antira-Mailing-Liste
29.6.01; JWB 11.7.01; FR 4.8.01; Antira-Mailing-Liste
27.9.01; FR 28.9.01; taz 29.9.01 4. August 01 Ein iranischer Flüchtling wird im brandenburgischen
Finsterwalde am frühen Abend von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen. Er
wird beschimpft, geschubst und geschlagen. Als
die Polizei kommt, können bis auf eine Person alle Täter fliehen. Der Iraner
muß sich in ärztliche Behandlung begeben. noch härtere
zeiten Okt. 01 8. August 01 Der 28 Jahre alte kurdische Kriegsdienstverweigerer Ali
Dasayak wird – zusammen mit 45 bis 50 türkischen und kurdischen Flüchtlingen
– in die Türkei abgeschoben. Noch auf dem Flughafen Istanbul wird er
festgenommen und mehrere Tage lang verhört. Seine Freilassung erfolgt unter
Meldeauflagen. Ali
Dasayak hatte noch im Abschiebegefängnis Büren mit einem Hungerstreik gegen
die Abschiebung protestiert. Nach über 60 Tagen der Nahrungsverweigerung ging
es ihm gesundheitlich so schlecht, daß er am 25. Juli ins
Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg eingeliefert werden mußte. Von hier aus
erfolgte auch seine Abschiebung. Drei
seiner Brüder sind in der BRD als politisch Verfolgte anerkannt. Der
Asylantrag von Ali Dasayak war wiederholt abgelehnt worden. Hilfe für
Menschen in Abschiebehaft Büren; jW 11.7.01; NW 12.7.01; taz 12.7.01; Özgür Politika 16.7.01; taz
23.7.01; WP 23.7.01; NW 30.7.01;
Özgür Politika 1.8.01; NW 6.8.01; WP 11.8.01; NW 12.8.01; WP 15.8.01 10. August 01 Im brandenburgischen Vetschau wird eine afghanische
Asylbewerberin auf der Straße von einem entgegenkommenden Nazi angespuckt.
Wenig später kehrt dieser um, geht auf die Frau zu, stößt sie an und sagt:
"Scheiß Türke, raus hier". noch härtere
zeiten Sept. 01 11. August 01 Im sächsichen Bernstein, Landkreis Annaberg, nahe der
deutsch-tschechischen Grenze wird eine Person von einem Diensthund des BGS
durch Bisse verletzt. BT DS 14/8432;
BT DS 14/9927 13. August 01 Der 36 Jahre alte Kriegsdienstverweigerer Lari Pantovic
aus Serbien unternimmt bei der Abschiebung einen Selbsttö-tungsversuch. Die
Abschiebung wird ausgesetzt, und er kommt in medizinische Behandlung ins
Zentrum für Psychiatrie im baden-württembergischen Emmendingen. Herr
Pantovic war im Juli diesen Jahres in die BRD geflohen, nachdem er in Serbien
aufgefordert worden war, seine fünfjährige Haftstrafe wegen
Kriegsdienstverweigerung anzutreten. Sein Asylantrag war mit dem Hinweis, daß
er durch "sichere Drittländer" gereist sei, abgewiesen worden. jW 2.3.02 14. August 01 Dessau in Sachsen-Anhalt. Ein Flüchtling aus Syrien wird
von zwei Polizisten in Zivil festgehalten, beleidigt und geschlagen. Erst als
der Syrer auf die Polizeiwache gebracht wird, erkennt er, daß es sich bei den
Angreifern um Polizisten handelt. Auf
der Wache muß er sich nackt ausziehen und auf einen kalten Fliesenfußboden
legen. Der von den Beamten offiziell angegebene Grund für diese Mißhandlung
"Drogenbesitz", stellt sich als unbegründet heraus. MDZ 17.9.01;
Rechtsextremistische Straftaten (Beratungsstelle
für Opfer rechter Gewalt Dessau) 14. August 01 Grimma in Sachsen. Ein Auto hält auf dem Markplatz, drei
Männer und eine Frau steigen aus, gehen auf einen 22 Jahre alten irakischen
Flüchtling zu und beleidigen ihn. Als er weitergeht, laufen die Rechten
hinter ihm her und greifen ihn an. Sie schlagen und treten auf ihn ein. Dann
steigen sie wieder ins Auto und fahren weg. Der
Iraker kommt mit Schürfwunden, Hämatomen am Auge und einem Nasenbeinbruch ins
Krankenhaus. Im
späteren Strafprozeß werden die Täter zu Bewährungsstrafen verurteilt – der
Angegriffene erhält eine Entschädigung von 600 Euro. AMAL Wurzen 16. August 01 Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern. Zwei Rechtsextreme
hetzen ihren Kampfhund auf zwei Flüchtlinge aus Armenien und Vietnam. LOBBI 18. August 01 Zwei Flüchtlinge, ein 17-jähriger Iraker und ein 22 Jahre
alter Jordanier, werden im bayerischen Regensburg von vier Männern zunächst
beschimpft und beleidigt. Dann ziehen zwei der Angreifer Messer und stechen
auf sie ein. Sie erleiden Schnittverletzungen an Händen und Armen. Die Täter
sind flüchtig. BeZ 20.8.01; FR
20.8.01; JWB 5.9.01 18. August 01 Cottbus in Brandenburg. Als ein iranisches Ehepaar mit
ihrer 15-jährigen Tochter morgens um 2.00 Uhr das Flüchtlingsheim im
Stadtteil Sachsendorf verlassen hat, werden sie von mindestens sechs Nazis
attackiert. In der Thierbacher Straße an einer Gaststätte beginnen die
Beleidigungen. Die Bedrohten versuchen zu flüchten, werden aber von den
AngreiferInnen eingekreist, die dann auf sie einschlagen und eintreten. Der
42 Jahre alte Mann erleidet einen Nasenbeinbruch. Seine 31-jährige Frau wird
mit einen Milzriß ins Krankenhaus eingeliefert. Auch die Tochter kommt mit
Blutergüssen am Oberkörper vorübergehend ins Krankenhaus. FR 20.8.01; taz
20.8.01; FR 21.8.01; Opferperspektive
(RA 20.8.01); noch härtere
zeiten Sept. 01; AfOrG; Eberswalder
Infosystem-Newsletter 4.9.01 24. August 01 Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Die 17 Jahre alte Mongolin
B. X. aus Ulan Bator versucht, sich am Fensterinnengitter zu erhängen. Als
sie daraufhin in einer Zelle im unbelegten Erdgeschoß isoliert wird,
wiederholt sie den Selbsttötungsversuch. Daraufhin
wird sie von den Bewacherinnen völlig ausgekleidet und sogar die Bettdecke
und das Bettzeug werden entfernt, damit es keine Möglichkeit mehr gibt, einen
Strick zu drehen. Das Fenster bleibt offen. Nachdem der Polizeiärztliche
Dienst B. X. für haftunfähig erklärt, wird sie in die Jugendpsychiatrie
gebracht. 14 Tage später erfolgt die Entlassung in ein Jugendwohnheim. Pfarrerin W.
Berkenfeld 24. August 01 Im brandenburgischen Brieskow-Finkenheerd bei "km
576" wird eine tote Person aus der Oder geborgen. Die Identität der
Person wird mit "unbekannt" angegeben. BT DS 14/8432 25.
August 01 Als die Flüchtlinge Musa Bayo und Laguide Konan Deen
morgens um 4.00 Uhr eine Diskothek in Jena verlassen, halten zwei
Personenwagen neben ihnen, aus denen Kriminalpolizisten aussteigen. Die
Beamten verlangen die Ausweise und werfen den Flüchtlinge
"Residenzpflichtverletzung" vor, weil sie sich nicht in dem ihnen
zugewiesenen Landkreis befinden. Musa Bayo wohnt in einem Flüchtlingsheim in
Stadtroda und Laguide Konan Deen in einer Flüchtlingsunterkunft in Apolda.
Beide Orte befinden sich ca. 15 km von Jena entfernt. Die
KriPo-Beamten nehmen die Flüchtlinge mit zur Wache und verlangen dort ihre
Ausweise. Dann werden sie erkennungsdienstlich erfaßt. Es werden nicht nur
Fingerabdrücke und Fotos genommen, sondern sogar Fußabdrücke. Dann muß sich
Laguide Konan Deen auf einen Stuhl setzen und wird dort mit Handschellen an
einem Handgelenk fixiert. Erst um 7.00 Uhr morgens wird er entlassen. The VOICE 25.
August 01 Nach 69 Tagen Nahrungsverweigerung im Abschiebegefängnis
Büren beendet Erol Akbulut seinen Hungerstreik gegen die drohende Abschiebung
in die Türkei. Er hat 30 kg Körpergewicht abgenommen, und sein
Gesundheitszustand ist so desolat, daß geplant war, ihn in das
Justizvollzugskrankenhaus nach Fröndenberg zu verlegen. Hilfe für
Menschen in Abschiebehaft Büren; NW 30.7.01; NW 26.8.01 30.
August 01 Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Ein 31 Jahre alter Flüchtling
aus dem Irak wird von fünf Männern zunächst rassistisch beleidigt und schließlich
geschlagen. Auch als der Iraker bereits am Boden liegt, treten die Angreifer
weiter auf ihn ein. Rechtsextremistische
Straftaten (Opferberatung Mitte) 31. August 01 Hessischer Rundfunk – Hörfunk. Nachrichtensendung um 9.30
Uhr: "Die Polizei hat im Raum Bad Hersfeld Flüchtlinge
aufgegriffen, die wie Inder aussehen. Es wird nach weiteren Flüchtlingen und
Hintermännern gefahndet. Die Autofahrer werden aufgefordert, keine Anhalter
mitzunehmen." VDAS 4.9.01 1. September 01 Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein marokkanischer
Gefangener beginnt aus Protest gegen die Inhaftierung und die drohende
Abschiebung einen Hungerstreik. Zu den anstaltsüblichen Gewichtskontrollen
für Hungerstreikende beim Polizeiärztlichen Dienst muß er jedes Mal zu Fuß in
den 5. Stock. Dieser Weg fällt ihm mit zunehmender Dauer des Hungerstreiks
immer schwerer. Anfang Oktober bricht er, von der Toilette kommend, vor
seinem Bett zusammen. Die herbeigerufenen Polizisten lassen ihn dort noch ca.
30 Minuten lang liegen. Erst
Mitte Oktober erfolgt seine Einweisung in ein Krankenhaus. Antirassistische
Initiative Berlin 3. September 01 Bundesland Bayern. Koura Bassa, Flüchtling und abgelehnter
Asylbewerber aus Kongo wird nach Togo abgeschoben. Da seine Frau, Raimi
Mamadou-Bassa derzeit wegen einer Operation im Krankenhaus liegt und die
beiden dreijährigen Töchter Mouna und Rouky, bei Pflegeeltern, ist damit die
Familie getrennt. Die
Eheleute waren 1992 bzw. 1994 in die BRD geflohen und wohnten seit Anfang der
90er Jahre in einem Germeringer Flüchtlingsheim am Starnberger Weg. Im
Februar 2000 gingen sie mit ihren zweijährigen Zwillingen in die Illegalität,
weil sie akut von Abschiebung bedroht waren. Als sie sich zwölf Monate später
den Behörden stellen, wurden sie auf Anweisung der Staatsanwaltschaft München
in Untersuchungshaft genommen. Die Eltern kamen nach Stadelheim und Aichach,
die beiden Töchter in ein Kinderheim bei Putzbrunn. Erst
nach massiven Protesten der Ausländerreferentin der Stadt Germering, Sibylle
Motttebohm-Azzaoui, wird Frau Momodou-Bassa frei gelassen, so daß sie mit
ihren Kindern zusammen kommt. Koura Bassa bleibt in Haft, bis Juli 2001 in
Untersuchungshaft – danach in Abschiebehaft. Nach
der Abschiebung von Koura Bassa verliert sich seine Spur. Auch im Jahre 2003
hat seine Familie noch kein Lebenszeichen von ihm erhalten. SD 30.8.01; e-politik.de 2003; SD 1.8.03 4. September 01 Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der russische
Gefangene B. befindet sich um ca. 15.00 Uhr in der Ausländerbehörde, um einen
Paßantrag auszufüllen. Dabei beschimpfen und beleidigen ihn zwei Polizisten
in Anwesenheit der Sachbearbeiterin mit den Worten: "Du Penner, du
Kanake, hau endlich ab!" Auf
dem Rückweg wird er von denselben Beamten mehrfach in den Rücken gestoßen und
schließlich in seine Zelle geworfen. Antirassistische
Initiative Berlin 8. September 01 Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen
Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZABH). In dem sogenannten
Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 35 Jahre alter Gefangener für
drei Stunden und 40 Minuten in einem besonderen Gurtsystem
"komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen ist damit
maximal eingeschränkt. Am
13. September wird der Gefangene abermals für drei Stunden und 45 Minuten
"komplett" fixiert. Antwort der
Landesregierung auf eine Kleine Anfrage
der PDS-Fraktion Drucksache
3/7237 10. September 01 Im brandenburgischen Rathenow wird ein 23 Jahre alter
palästinensischer Flüchtling von zwei Deutschen angegriffen. Mit den Worten
"Scheiß Ausländer" packen sie ihn am Hals, drücken ihn gegen eine
Mauer, stehlen seine Brieftasche und fliehen. Opferperspektive
(ORB-Videotext 11.9.01); JWB 19.9.01;
Opferperspektive 12. September 01 Abschiebelager Bramsche-Hesepe bei Osnabrück in
Niedersachsen. Einem Flüchtling aus Côte d´Ivoire (Elfenbeinküste) wird im
Haus 10b mitgeteilt, daß er keine Chance auf ein Bleiberecht in der BRD hat.
Der Mann, der durch die monatelange Internierung und durch die existentielle
Unsicherheit ohnehin psychisch stark angegriffen ist, gerät in große Angst
und Verzweiflung. Er geht in sein Zimmer und legt in Selbsttötungsabsicht Feuer.
Es entsteht ein Schwelbrand. Die
alarmierte Feuerwehr kann den Brand im Erdgeschoß des Gebäudes schnell
löschen. Zwei Polizisten nehmen den Afrikaner fest, woraufhin sich sechs bis
acht andere Flüchtlinge um sie herumstellen, um so die Wegführung des
Gefangenen zu verhindern. Als
polizeiliche Verstärkung in Zivil und Uniform eintrifft und auch noch die
protestierenden sechs bis acht Afrikaner festgenommen werden sollen, fliehen
diese ins freie Feld. Polizisten jagen mit erhobenen Schlagstöcken hinter
ihnen her, schlagen noch auf mindestens einen Fliehenden ein und nehmen zwei
Flüchtende fest. Über dem Lager kreist während der gesamten Aktion ein
Polizeihubschrauber. Der
Afrikaner, der in völliger Verzweiflung den Brand verursacht hatte, kommt für
zwei Monate und zwei Wochen in Haft. NOZ 14.9.01; Osnabrücker
Bündnis gegen Abschiebungen 20.12.01 25. September 01 Vor dem Flüchtlingsheim im bandenburgischen Spremberg brüllen
ein 15-jähriger und ein 19 Jahre alter Deutscher rassistische Parolen und
werfen Steine gegen die Scheiben. Als einige BewohnerInnen und
Wachschutzleute aus dem Haus herauskommen, fliehen sie. noch härtere
zeiten Okt. 01 26. September 01 Bad Doberan in Mecklenburg-Vorpommern. Armenische
Flüchtlinge aus der nahen Flüchtlingsunterkunft werden am Bahnhof von
Neonazis beleidigt und angegriffen. Sie erleiden Prellungen. LOBBI 26. September 01 Bei einem Abschiebeversuch erleidet der Iraner H. T. am Flughafen
einen Zusammenbruch mit Bewußtlosigkeit und wird ärztlich behandelt. Der BGS
behauptet, H. T. simuliere, um die Abschiebung zu verhindern, und bringt ihn
in Abschiebehaft in die JVA Mannheim. Er muß mehrfach zu Ärzten gebracht
werden, die ihn ausschließlich mit Tabletten behandeln. Nach mehr als zwei
Monaten weiterer Haft erfolgt seine Entlassung. H.
T. leidet unter "multiplen psychovegetativen und funktionellen
Beschwerden, die eine Verstärkung durch seine soziale Isolation erfahren und
die insbesondere einer fachärztlichen Behandlung bedürfen.....
Nervenärztlicherseits wird bestätigt, daß sich die Krankheitssymptome in
einer ungünstigen Umgebung deutlich verschlechtern. " Auf Grund dieser
vom Gesundheitsamt Böblingen attestierten Krankheit durfte H. T. vorher in
einer Privatwohnung wohnen. AG für Menschen
in Abschiebehaft Mannheim 27. September 01 Der 21 Jahre alte Kurde Ökkes T. wird nach abgelehntem
Asylantrag in die Türkei abgeschoben und in Istanbul direkt der
Antiterror-Abteilung überstellt. Zwei Tage lang wird er dann unter schwerer
Folter verhört. Er wird nackt ausgezogen, an den Armen aufgehängt, mit
Stromstößen gequält und gedemütigt. Ihm wird angedroht, daß er jahrelang
inhaftiert bleibe, wenn er nicht bereit sei, als Spitzel für die Behörden zu
arbeiten. Aus Angst vor weiterer Folter macht Ökkes T. eine umfassende
Aussage. Er kommt jetzt in ein Gefängnis in Istanbul und wird 26 Tage später
"auf Bewährung" entlassen. Ökkes
T. war am 5.11.1998 in der Türkei wegen Propaganda für die PKK zu einer
Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Weil das
Urteil noch nicht rechtskräftig war, wurde er zunächst freigelassen. Da
gelang ihm die Flucht in die BRD, wo er einen Asylantrag stellte. Im
Januar 2002 gelingt Ökkes T. erneut die Flucht außer Landes. An der
österreichisch-deutschen Grenze wird er am 18. Februar von der bayerischen
Grenzpolizei im Rahmen einer "Schleierfahndung" festgenommen und
auf Antrag der Ausländerbehörde Bad Reichenhall inhaftiert. Ein Amtsge- richt verurteilt Ökkes T. wegen illegaler Einreise zu
einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Dann wird er nach
Österreich zurückgeschoben. Von
hier aus droht ihm erneut die Abschiebung in die türkische Folter, wie es mit
dem kurdischen Flüchtling Ibrahim Toprak im Juni 1996 geschah, der dann zu
einer 18-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde. (siehe auch: Juni 96) Pro Asyl
20.2.02; jW 22.2.02; Dokumentation
vom FRat NieSa, Juli 2002 28. September 01 Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Zwei Tage, nachdem
die ca. 20 Jahre alte I. X. aus Kamerun bei einem Haftprüfungstermin zu
weiteren drei Monaten Gefangenschaft verurteilt wurde, versucht sie sich in
der Toilette mit einem elastischen Kleidungsstück zu erhängen. Sie wird
entdeckt, als eine Mitgefangene auf der Suche nach ihr eine der
Toilettentüren verschlossen findet. Die Mitgefangene holt Hilfe, und I. X.
kommt zur Behandlung in das Hellersdorfer Krankenhaus. Hier
wehrt sie sich vehement gegen die Unterbringung in der Abteilung Psychiatrie.
Ein Freund erreicht dann durch Verhandlungen mit den verantwortlichen
ÄrztInnen ihre Entlassung. Einige
Stunden vor dem Erhängungsversuch in der Abschiebehaft hatte I. X. sich mit
Aluminiumfolie die Pulsadern verletzt. Initiative gegen
Abschiebehaft Berlin; Pfarrerin W.
Berkenfeld September 01 Mitten in der Nacht gibt es im niedersächsischen
Flüchtlingsheim Wolfenbüttel eine "Razzia", die von betrunkenen
Polizeibeamten veranstaltet wird. Diese beginnen, die Zimmer der Flüchtlinge
"nach Drogen" zu durchsuchen. Gegen diese Beamten wird später wegen
"Verfolgung Unschuldiger" ermittelt. (siehe auch: 10. Oktober 99) FRat NieSa Heft 83/84 Jan.. 2002 (Bericht
der Betroffenen) 1. Oktober 01 Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen
Landtag wird bekannt gegeben, daß sich am heutigen Tag sechs minderjährige
Flüchtlinge im Alter von 16 bis 18 Jahren in Abschiebehaft befinden. Drei
Gefangene in der JVA Chemnitz, ein Gefangener in der JVA Dresden und zwei
Gefangene in der JVA Görlitz. Sächsisches
Staatsministerium des Innern DS
3/4944 1. Oktober 01 Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Flüchtling
aus Sri Lanka wird abends am Bahnhof von acht oder neun Rechtsextremisten angegriffen
und ohnmächtig geprügelt. Die eintreffenden Polizisten bringen den Verletzten
ins Flüchtlingsheim zurück. Der Mann hat Blutergüsse an Armen, Beinen und
Rücken. Rechtsextremistische
Straftaten (LOBBI) 1. Oktober 01 Auf
der Ausländerbehörde der rheinländischen Stadt Mettmann wird dem 59 Jahre
alten Doviodo Adekou aus Togo mitgeteilt, daß er am 12. Oktober abgeschoben
werde. Unmittelbar danach betritt ein Vollzugsbeamter den Raum, fixiert seine
linke Hand mit einer Handschelle und teilt ihm mit, daß er verhaftet sei.
Dann ruft er Verstärkung herein, als ihm nicht gelingt, auch die rechte Hand
des Togoers in die Handschelle zu binden. Drei hinzukommende Kollegen pakken
Herrn Adekou an den Armen und drücken ihn mit dem Gesicht nach unten auf den
Boden. Dann bekommt er einen Faustschlag auf das rechte Auge, das daraufhin
stark zu bluten beginnt. In diesem Moment schreit eine anwesende
Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde die Beamten an, von Herrn Adekou
abzulassen. Ein Vorgesetzter erscheint und veranlaßt, daß ein Krankenwagen
gerufen wird. Doviodo
Adekou kommt in die Klinik Wuppertal-Barmen, wo er stationär bis zum 9.
Oktober bleiben wird. Aus dem Bericht des Krankenhauses geht hervor, daß im
Auge eine Bulbusruptur mit nachfolgender Glaskörperfraktur entstanden ist. Eine
Woche vor dieser Mißhandlung war Doviodo Adekou an diesem Auge am Grauen Star
operiert worden. Die aktuelle Verletzung führt schließlich zur Erblindung des
Auges. Gegen
Doviodo Adekou wird Anzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt
erstattet. Das Ermittlungsverfahren wird jedoch unter Berücksichtigung der
schweren Verletzungen, die Doviodo Adekou erlitten hat, eingestellt. Das
Ermittlungsverfahren gegen die mißhandelnden Beamten, das durch einen
Strafantrag des Rechtsanwalts von Doviodo Adekou vom Januar 2002 wegen
gefährlicher Körperverletzung im Amt eingeleitet wurde, wird im Juni 2003 von
der Staatsanwaltschaft eingestellt. ai-Journal
1.7.03; Schaumburger Ztg 11.7.03; ai Januar 2004 7. Oktober 01 Auf dem Bahnhof des bayerischen Neuburg werden zwei
chinesische Flüchtlinge, 29 und 30 Jahre alt, von zwei Deutschen zunächst
beleidigt, bedroht und dann mit Faustschlägen traktiert. Sie schlagen
"wie Berserker" (Polizeiangaben) auf ihre Opfer ein. Während einer
der Angreifer den 30-jährigen Chinesen am Boden festhält, tritt der zweite
Täter mit den Füßen gegen dessen Kopf. Ein
Ehepaar, das eingreifen will, wird ebenfalls angegriffen. Erst die Polizei
kann die Täter überwältigen. Die
beiden Chinesen kommen schwer verletzt ins Krankenhaus. Der 30-Jährige hat
einen Schädelbasisbruch und Prellungen am ganzen Körper. Im
September 2002 wird der Haupttäter vom Landgerichts Ingolstadt wegen
gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft und der Mittäter zu
einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Strafmildernd, so das
Gericht, sei die Tatsache, daß die beiden Asylbewerber an dem Geschehen
"nicht ganz unschuldig" seien, hatte der eine von ihnen die beiden
Schläger durch eine Kung-Fu-Bewegung "provoziert". JWB 17.10.01; AA 26.9.02 7. Oktober 01 Im sächsischen Altenberg wird eine Person georgischer
Herkunft im Grenzbereich zur Tschechischen Republik bei der Festnahme durch
den BGS von einem Diensthund gebissen und verletzt. BT DS 14/8432 8. Oktober 01 Malchin in Mecklenburg-Vorpommern. Ein 18 Jahre alter Mann
informiert die Polizei telefonisch, daß um 21.00 Uhr das Flüchtlingsheim
explodieren wird. LOBBI 8. Oktober 01 Flughafen Tegel in Berlin. Die Maschine des Fluges KLM
1822 steht um 9.05 Uhr kurz vor dem Start nach Paris. Im Passagierraum
befindet sich eine etwa 30 Jahre alte Nigerianerin. Daß sie in Begleitung
eines Polizisten und einer Polizistin ist, läßt vermuten, daß sie nicht
freiwillig im Flugzeug sitzt. Diese Vermutung wird den Passagieren zur
Gewißheit, als die Frau sich plötzlich bis auf die Unterhose auszieht und
schreiend und weinend zum Ausgang läuft. In der Wartehalle wird die sich
heftig Wehrende von den PolizistInnen und einer Flughafen-Angestellten in
eine Ecke gedrängt und festgenommen. Sie
wird nicht in das Flugzeug zurückgebracht. Der Pilot der Maschine
entschuldigt sich lachend für die Verspätung, die durch den
"hysterischen Anfall der Frau" entstanden ist – und läßt die
Maschine anrollen. Antirassistische
Initiative Berlin 8. Oktober 01 Flüchtlingsheim im brandenburgischen Neuruppin. Die
19-jährige Vietnamesin Nguyen Thi Huyens liegt auf ihrer Matratze. Sie ist im
6. Monat schwanger, sie hat starke Schmerzen im Leib und wimmert leise. Als
ihr Freund die Heimleiterin anfleht, einen Rettungswagen zu holen, sagt sie
ihm, daß sie ihm nicht glaube, und schickt ihn weg. Erst
auf Bitten anderer HeimbewohnerInnen erklärt sie sich bereit, zunächst einen
Arzt zu rufen. Erst dieser fordert dann sofort einen Rettungswagen an, der
die Kranke in die Ruppiner Kliniken bringt. Die
Heimleiterin, die zuvor einen Streit mit Nguyen Thi Huyens hatte, äußert sich
zu derartigen Vorwürfen: "Ich habe sie nicht geschubst....Ich würde die
Leute ja nicht mal anfassen." Sie habe nur die Deckenlampe und ein von
Nguyen Thi Huyens selbst installiertes Türschloß auswechseln wollen. Das habe
der Frau "nicht gepaßt und da habe ich die Heimordnung
durchgesetzt". Auf
die Frage, warum nicht sofort ein Rettungswagen geholt wurde, wo doch Nguyen
Thi Huyens um das Leben ihres ungeborenen Kindes bangte, antwortet der
Betreiber des Heimes: Eines habe er in der "Branche" gelernt:
"Asylanten können immer auch unheimlich gut simulieren." MAZ 11.10.01 9. Oktober 01 In der Nacht werden drei irakische Flüchtlinge im sächsischen
Chemnitz von fünf Deutschen zunächst rassistisch beschimpft und dann
körperlich angegriffen. Die
16, 21 und 27 Jahre alten Iraker, die sich mit Holzlatten gegen die Angriffe
verteidigen, werden von der hinzukommenden Polizei festgenommen. JWB 17.10.01; AMAL (apabiz) 9. Oktober 01 In der mecklenburg-vorpommerschen Ortschaft Kühlungsborn
versuchen drei Neonazis, einen armenischen Flüchtling mit dem Auto zu
überfahren. LOBBI 10. Oktober 01 Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 40-jähriger
Gefangener aus Kasachstan versucht sich zu erhängen. Initiative gegen
Abschiebehaft Berlin 15. Oktober 01 Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Alle Gefangenen im
6. Stock des Hauses 2 werden unbekleidet für ca. drei Stunden in einen
Duschraum eingesperrt, nachdem die Wachmannschaften entdeckt haben, daß
Eisenstäbe am Innengitter eines Aufenthaltsraumes durchgesägt sind. Einigen
Gefangenen ist es zudem gelungen, auf das Dach des Gebäudes zu gelangen, von
wo aus es für sie allerdings keine weiteren Fluchtmöglichkeiten gibt. Während
der 3-stündigen Einsperrung finden systematische Durchsuchungen der Zellen
und Kleidung der Gefangenen statt. Initiative gegen
Abschiebehaft Berlin 18. Oktober 01 Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 24 Jahre alte Ukrainer
D. S. unternimmt im Haus II einen Selbsttötungsversuch. Er schneidet sich mit
einer Rasierklinge die Pulsadern auf. Mitgefangene entdecken den aus mehreren
Wunden Blutenden im Toilettenraum, so daß er rechtzeitig ins Krankenhaus
gebracht werden kann. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus kommt er für
zwei Tage in den Isoliertrakt – danach wieder in den normalen Vollzug. Erst
Anfang Januar 2002 wird er aus der Abschiebehaft entlassen. Initiative gegen
Abschiebehaft Berlin 21. Oktober 01 Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim in Reichenbach, im
sächsischen Vogtland. Aus einer Gruppe von sieben Deutschen heraus werden
abends um 21.30 Uhr drei mit Benzin gefüllte Bierflaschen gegen das Wohnheim
geworfen. Wachleute können den Brand so frühzeitig löschen, daß von den 50
HeimbewohnerInnen niemand verletzt wird. Die
Täter, ein 30-jähriger Mann und sechs Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren,
werden bei ihrem darauffolgenden Überfall auf einen China-Imbiß von der
Polizei gestellt und festgenommen. Gegen alle werden Haftbefehle wegen
schwerer Brandstiftung gestellt. netzzeitung.de
21.10.01; taz 23.10.01; jW 26.10.01; NW
23.10.01 23. Oktober 01 Flüchtlingsheim Flämingstraße 17 in der Stadt Brandenburg.
Ein 33 Jahre alter abgelehnter Asylbewerber aus Vietnam versucht sich
umzubringen, indem er die Menge seines vom Arzt verordneten Schlafmittels in
10-facher Dosierung hinunterschluckt. In
einem seiner beiden Abschiedsbriefe schreibt er, daß er versuchen wird, sich
von seinem Schicksal zu befreien, so wie es auch der Vietnamesin in
Mespelbrunn gelungen ist. (siehe auch: 19. Juli 01) Seit
er im Juli 1998 nach Brandenburg kam, fühlte er sich behördlich drangsaliert,
schikaniert und polizeilich verfolgt. 700
Meter vom Heim entfernt liegt der Supermarkt "Superspar", wo er
seine Lebensmittelscheine gegen Lebensmittel eintauschen kann. Vor diesem
Gebäude befinden sich auch Stände von vietnamesischen Kleinhändlern. Auf dem
Vorplatz und auch im Supermarkt geriet er mehrmals in Kontrollen. Es
passierte einmal, daß er in Handschellen – zusammen mit anderen Vietnamesen –
ins Polizeirevier gebracht wurde. Dort wurden Fotos von ihm gemacht, und erst
acht Stunden später kam er wieder frei. Die
Leitung des Supermarktes sprach ein Hausverbot aufgrund des Vorwurfes
"Hausfriedensbruch" und "Beschmieren der Wände" aus. Bei
Zuwiderhandlung drohte ihm eine Geldstrafe von 500 DM: Als er sich juristisch
dagegen wehrte, gewann er den Gerichtsprozeß. Im
Jahre 1999 wurde sein wertvollster Gegenstand, ein Fahrrad, von einem Polizisten
konfisziert ohne daß er eine Quittung erhielt. Er hat es bis heute nicht
zurückbekommen. Wegen
Widerstands gegen zwei Polizisten stand er im Jahre 2000 erneut vor Gericht.
Auch hier erhielt er keine Strafe. Im
April 2001 durchsuchten Polizisten und Zollfahnder sein Zimmer in der
Flüchtlingsunterkunft – ohne, daß Belastungsmaterial gegen ihn gefunden
wurde. An diesem Tag wurde ihm verboten, das Heim zu verlassen. Er
war verzweifelt, weil er einerseits von den Behörden verfolgt wurde und
andererseits seine Duldung seit Monaten immer nur um eine (!) Woche
verlängert wurde. Er hatte große Angst, daß die Ausländerbehörde ihre oft
ausgesprochene Drohung wahr werden ließ und ihn alleine, ohne seine Frau und
seine zwei kleinen Kinder, abschieben würde. Schon
im August sah er keinen Weg mehr für sich. In einem Brief schrieb er:
"Obwohl ich gutmütig bin, begegne ich nur Böse....Ich suche nach dem Tod
während meiner Zeit in der Bundesrepublik Deutschland", und er bot sogar
die Organe seines Körpers für Transplantationen oder Forschung an. Nach
dem Selbsttötungsversuch am 22. Oktober wird er am 14. November aus der
Landesklinik Brandenburg entlassen. Seine psychiatrische Therapie wird mit
Medikamenten fortgesetzt. Die vorher immer nur für eine Woche ausgestellte
Duldung wird bis zum März 2002 befristet. Bericht des
Betroffenen; Antirassistische Initiative Berlin 25. Oktober 01 Guben in Brandenburg. Ein 28 Jahre alter Georgier ertrinkt
in dem polnisch-deutschen Grenzfluß Neiße. Kurz vor Erreichen des deutschen
Ufers war er in den Fluten verschwunden. Nach einer zweistündigen Suche wird
sein Körper in der Nähe eines Wehres aus dem Wasser geborgen. ND 27.10.01; BT
DS 14/8432 26. Oktober 01 In den Morgenstunden wird auf die Flüchtlingsunterkunft im
bayerischen Neukirchen–Wald ein Brandanschlag verübt. Zwei Frauen erwachen
durch den beißenden Rauch und können so Alarm schlagen. Die 52 BewohnerInnen
aus dem Irak und dem ehemaligen Jugoslawien kommen mit dem Schrekken davon. Eine
21jährige Irakerin erleidet einen Schwächeanfall. JWB 7.11.01 27. Oktober 01 Dessau in Sachsen-Anhalt. Ein syrischer Asylbewerber wird
vor einem Hauseingang von zwei Männern festgehalten und geschlagen. Die
Angreifer begründen ihren Angriff damit, daß der Syrer sie zu lange
angeschaut habe. Rechtsextremistische
Straftaten (Beratungsstelle
für Opfer rechter Gewalt Dessau) 27. Oktober 01 Ein 42-jähriger vietnamesischer Flüchtling, der seit
mehreren Jahren in Zella-Mehlis lebt, wird in Suhl von deutschen Neonazis
angegriffen, getreten und zusammen geschlagen. Er wird so schwer verletzt,
daß er in stationäre Behandlung kommt. Schlimmer
als die körperlichen Verletzungen sind für ihn die seelischen Traumen. Herr
D. leidet noch ein Jahr später unter Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und
Angstzuständen. Er traut sich nicht mehr, abends ohne Begleitung auf die
Straße zu gehen. Er kann seiner Arbeit auch nach Monaten nicht mehr
nachgehen. Daher wird ihm gekündigt. Die
Folge davon sind – statt vierteljährliche – nunmehr monatliche
Duldungserteilungen. Seine seelische Situation spitzt sich zu – und die
Ausländerbehörde Meiningen bereitet seine Abschiebung vor. Es bestehe ein
"öffentliches Interesse", den Aufenhalt D.s möglichst unverzüglich
zu beenden, da er deutsche Belange störe, heißt es in dem Bescheid der
Ausländerbehörde. Am 29. Juli 2003 erfolgt seine Abschiebung. ABAD Thüringen; ND 18.7.03; JWB
13.8.03 30. Oktober 01 Im brandenburgischen Rathenow werden zwei sudanesische
Flüchtlinge, der 30-jährige Oussama K. und der 34 Jahre alte Walid A., am
Märkischen Markt von drei deutschen Rechtsradikalen angegriffen. "Wir
müssen den Buckel krumm machen und ihr kriegt alles in den Arsch
geschoben", "Nigger, was machst du hier?" wird Walid A.
gefragt und unmittelbar danach von einem der Skins geschlagen und getreten.
Die beiden anderen Deutschen attackieren Oussama K. und schlagen ihn von
vorne und von hinten. Er geht zu Boden, kann sich aufrappeln und mit Hilfe
seines Fahrrades flüchten. Noch
am selben Abend erstatten die beiden Sudanesen Anzeige und lassen sich ihre
Verletzungen an den Oberkörpern, an den Beinen und Armen von einem Arzt
attestieren. Für
Oussama K. ist es das zweite Mal, daß er rassistische Attacken mitten im
Stadtzentrum erlebt. Er muß sich nach diesem Überfall in psychotherapeutische
Behandlung begeben. Die
Täter werden wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und gefährlicher
Körperverletzung kurzfristig festgenommen, kommen dann aber wieder auf freien
Fuß. Im
August 2002 verurteilt das Amtsgericht Rathenow zwei der Täter zu
Bewährungsstrafen von zwölf und sieben Monaten und kleinen Geldstrafen – und
einen Täter zu einer Verwarnung mit einer Geldstrafe. Opferperspektive;
RA 1.11.01; BeZ 1.11.01; taz 3.11.01; ND 3.11.01; RA 6.11.01; JWB 7.11.01; MAZ 15.8.02; FR
16.8.02 30. Oktober 01 Braunschweig in Niedersachsen. Ein Asylbewerber aus der
Demokratischen Republik Kongo bringt morgens seinen Sohn zur Schule, als er
von zwei Neonazis angesprochen wird. "Ich mag deine Hautfarbe
nicht", sagt der eine und im gleichen Moment bekommt der Afrikaner
Faustschläge ins Gesicht, so daß ihm die Unterlippe platzt. Als
einer der Angreifer seinem Schäferhundmischling den Maulkorb abnimmt, um ihn
auf den Kongolesen zu hetzen, greifen Passanten ein und verhindern
Schlimmeres. Die
18-jährigen Täter aus Braunschweig und Bad Gandersheim sind der Polizei wegen
Körperverletzung und Volkverhetzung bekannt. Einer von ihnen wird in Haft
genommen. JWB 7.11.01 3. November 01 Überfall auf eine Flüchtlingsunterkunft im südhessischen
Seeheim-Jugenheim. Sechs Männer stürmen das Haus, treten eine Zimmertür ein
und greifen eine 58 Jahre alte Iranerin und ihre beiden Söhne an. Sie
traktieren die Flüchtlinge mit Faustschlägen und Fußtritten und brüllen dabei
rassistische und antimuslimische Parolen. Während die Söhne nur leicht
verletzt werden, muß ihre Mutter mit Halsverletzungen ins Krankenhaus
gebracht werden. Vier
Rußlanddeutsche werden unter dringendem Tatverdacht festgenommen.
Rechtsextremistische Tatmotive werden überprüft. BeZ 5.11.01; taz
5.11.01; JWB 14.11.01 5. November 01 Der 36 Jahre alte togoische Flüchtling B. wird aus
Nordrhein-Westfalen über Ghana nach Lomé abgeschoben. Eine Woche nach der
Ankunft wird er nachts um 2.00 Uhr in seinem Hause festgenommen und in das
Zivilgefängnis von Lomé gebracht. Dort wird er regelmäßig geschlagen und zur
Zwangsarbeit im Garten eingeteilt. Durch ein Arrangement von Freunden mit
einem Wächter kann er nach zwei Wochen fliehen. Er
lebt wieder in Deutschland und wird wegen einer Posttraumatischen
Belastungsstörung auch im Januar 2004 noch behandelt. Narben am Hinterkopf
und Rückenprobleme zeugen von der erlittenen Folter in Togo. Barbara Ginsberg
– Rechtsanwältin 6. November 01 Mecklenburg-Vorpommern. 35 Flüchtlinge besuchen das
Sozialamt in Stralsund, protestieren gegen die unzumutbaren Lebensbedingungen
und fordern ein Gespräch mit den Ver-antwortlichen. Der Sachbearbeiter, der
zunächst nur bereit ist, mit zwei Delegierten zu reden, überlegt es sich
anders und holt die Polizei. Diese
räumt das Sozialamt mit brutaler Gewalt unter dem Einsatz von Hunden. Fünf
Flüchtlinge werden festgenommen. Ein Flüchtling wird zusammengeschlagen und
dann frei gelassen. LOBBI 9. November 01 Der 41 Jahre alte Ngoz-Dung Hoang aus Vietnam stürzt sich
in Selbsttötungsabsicht vom Parkdeck des Einkaufszentrums "Clou" am
Berliner Kurt-Schumacher-Platz und erleidet tödliche Verletzungen. Herrn
Hoang, der sich seit langem in psychiatrischer Behandlung befand, drohte die
Abschiebung aus Deutschland. Antirassistische
Initiative Berlin 13. November 01 Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 17 Jahre alte
algerische Flüchtling A. B. versucht, sich am Türrahmen der Toilette zu
erhängen. Er wird dort zufällig um 3.30 Uhr von einem Mitgefangenen gefunden.
A. B. kommt in die Psychiatrie des Wilhelm-Griesinger-Krankenhauses und wird
zwei Tage später aus dem Krankenhaus entlassen. Der
Selbsttötungsversuch des A.B. ist der Höhepunkt einer Kette sehr belastender
Geschehnisse. Sein Asylantrag ist unanfechtbar abgelehnt worden. Am 1. Juli
erfolgt seine Festnahme in Berlin wegen Verletzung der Residenzpflicht und
nicht erlaubten Aufenthalts. Er erlebt die Haft in panischer Angst vor der
Abschiebung. Und obwohl ein externer Arzt seine psychische Labilität
attestiert und ein Jugendheim schriftlich versichert, ihn aufnehmen zu
können, verlängert das Amtsgericht Schöneberg die Haft für den 17-Jährigen um
weitere drei Monate. Am
7. November bittet A. B. beim Polizeiärztlichen Dienst um eine Behandlung
seiner schweren Grippe. Er wird dort ohne Therapie in eine Einzelzelle
gesperrt. Als er sich zweimal meldet und wieder um eine medizinische Behandlung
oder eben um eine Rückverlegung auf seine Etage bittet, stürzt der Sanitäter
wutentbrannt in die Zelle, beschimpft ihn rassistisch und versetzt ihm einen
Faustschlag vor die Brust. Dann wird er ohne Behandlung auf seine Etage
zurückgebracht. Auf
seine Anzeige gegen den Sanitäter wegen Körperverletzung im Amt gibt es Ende
Dezember keine Reaktion von Seiten der Kriminalpolizei oder der
Staatsanwaltschaft. Pfarrer D.
Ziebarth; Initiative gegen
Abschiebehaft Berlin 14. November 01 Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein Gefangener, der
aus einem der Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) stammt, wird
aus der Haft entlassen. Der 38-Jährige hat einen 14-tägigen Hungerstreik und
einen 11-tägigen Durststreik hinter sich – ein Freund bringt ihn umgehend in
ein Berliner Krankenhaus. 14
Tage vorher hatte er beschlossen, nicht mehr weiterzuleben, und hatte die
Nahrungsannahme fortan verweigert. Am dritten Hungerstreik-Tag erklärte er
schriftlich, daß er ab sofort nichts mehr trinken werde. Während
des gesamten Hunger- und Durststreikes wurden ihm Medikamente gegen seine
schweren Kopfschmerzen verweigert. Stattdessen wurde ihm immer wieder gesagt,
wenn er essen und trinken würde, dann bekäme er auch Kopfschmerztabletten. Die
medizinische "Sorgfaltspflicht" des Polizeiärztlichen Dienstes
beschränkte sich auf Gewichts- und Blutdruckmessungen. Vom 10. bis 12.
November blieb der Mann auf seinem Bett liegen – er konnte nicht mehr
aufstehen. Am 12. November drohte ihm der Sanitäter eine Verlegung ins
Haftkrankenhaus Moabit mit dort stattfindender Zwangsernährung und
Zwangsinfusionen an. Am
13. November, dem 10. (!) Tag des Durststreiks, versuchte die Ärztin des
Polizeiärztlichen Dienstes erstmals eine Blutentnahme, die aufgrund der
Austrocknung des Körpers nur schwer gelang. Bei
seiner Entlassung am nächsten Tag hat der Mann 16 kg Körpergewicht verloren und befindet sich in einem
lebensgefährlichen Zustand. Nach dem Krankenhaus-Aufenthalt leidet er auch
Monate später noch unter Orientierungs- und Konzentrationsschwierigkeiten,
ihm fehlt die Lebensenergie, und er ist in ständiger Angst. Er begibt sich in
psychiatrische Behandlung. Bericht des
Betroffenen 14. November 01 Zur Zeit befinden sich mindestens neun minderjährige
Gefangene im Alter von 15 bis 17 Jahren im Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin. Initiative gegen
Abschiebehaft Berlin 14.11.01 15. November 01 Wadern im Saarland. Morgens um 4.00 Uhr werden die
Angehörigen der kurdischen Flüchtlingsfamilie Özdemir aus dem Schlaf gerissen
– sie sollen abgeschoben werden. Die
Menschen bekommen eine Viertelstunde Zeit, ihre Sachen zu packen. Mindestens
25 Polizeibeamte befinden sich in der Wohnung und bewachen die Erwachsenen
wie die Kinder. Als die 17-jährige Tochter Nazife die Badezimmertür hinter
sich abschließt, zerschlägt einer der Beamten die Glasscheibe, die mit lautem
Knall zerbirst. Frau Sitti Özdemir bricht daraufhin zusammen und wird in
Begleitung von vier Polizisten in das Krankenhaus gebracht. Herr
Abdulhakim Özdemir wird barfuß und im Schlafanzug abgeführt. Er wird zusammen
mit seinen Töchtern Nazife (17 Jahre alt) und Kadrai (21 Jahre alt) und
seinen Söhnen Isaak (11 Jahre alt), Jakub (13 Jahre alt) und Abdullah (15
Jahre alt) mit einem Bus zum Flughafen Düsseldorf gebracht. Auch
Frau Özdemir wird nach notärztlicher Versorgung im Krankenwagen und in
polizeilicher Begleitung zum Flughafen gebracht. Familie
Özdemir hatte seit 14 Jahren in der BRD gelebt. Den beiden Söhnen Tahsin (19
Jahre alt) und Emrullah (24 Jahre alt) bleibt die Abschiebung vorerst
erspart. (siehe auch: 1. Juli 02) Am
1. September 2003 gibt Emrullah Özdemir bekannt, daß seine Schwestern Kadrai
und Nazife in den nächsten Tagen zurückkehren werden und dann an der
"55. Mahnwache für die Rückkehr der Familie Özdemir" teilnehmen
werden. Dieser "große Teilerfolg" konnte durch lange und zähe
Verhandlungen des Unterstützerkreises mit dem saarländischen Innenministerium
erreicht werden. Im Gegenzug mußte sich der Unterstützerkreis für die
Übernahme der Kosten des Aufenthaltes verpflichten. Später
gelingt es den UnterstützerInnen, auch die jüngeren Brüder Isaak, Jakub und
Abdullah zurück nach Deutschland zu holen. Die Eltern jedoch sind auch im
Jahre 2013 noch in der Türkei. Allein
aus dem Gefühl der großen und Jahrzehnte lang erlebten existentiellen
Verunsicherung heraus bemüht sich Nazife Özdemir um die deutsche
Staatsangehörigkeit, die ihr im Jahre 2013 zugesprochen wird. JWB 21.11.01;
AKTION 3.WELT Saar 21.11.01; miruzlav.de/oezdemir/; familie-oezdemir.de; Unterstützerkreis für die Rückkehr der Familie Özdemir 1.9.03; Saarbrücker Ztg 25.7.13
21. November 01 In der Nacht wird die gläserne Eingangstür des
Flüchtlingsheimes des bayerischen Aystetten eingeschlagen und eine brennbare
Flüssigkeit ausgegossen und angezündet. Ein Nachbar entdeckt das Feuer, und
es gelingt ihm zusammen mit einigen BewohnerInnen, die Flammen zu löschen.
Alle 46 Flüchtlinge kommen mit dem Schrecken davon. Gegen
drei Tatverdächtige im Alter von 15, 17 und 18 Jahren wird Haftbefehl erlassen. Im
Juli 2002 werden zwei Täter wegen versuchten Mordes und schwerer
Brandstiftung zu sechs Jahren Jugendstrafe und der jetzt 19-Jährige zu drei
Jahren Gefängnis wegen Beihilfe verurteilt. BeZ 22.11.01; SZ
22.11.01; FR 22.11.01; FR 23.11.01; JWB
28.11.01; FR 18.7.02; FR 26.7.02; BeZ
26.7.02; taz 26.7.02; JWB 7.8.02; NN
27.8.02 21. November 01 Im sächsischen Neusalza-Spremberg im deutsch-tschechischen
Grenzbereich wird ein Vietnamese "nach Angriff und Flucht" durch
den "Einsatz einer Schußwaffe" verletzt. BT DS 14/8432 24. November 01 Bei einem Brand in der Flüchtlingsunterkunft im
baden-württembergischen Benningen wird das gesamte Untergeschoß des Gebäudes
zerstört. Vier der 59 BewohnerInnen aus Afrika, China, dem ehemaligen
Jugoslawien und der Türkei müssen mit dem Verdacht auf Rauchvergiftung ins
Krankenhaus. Erste Hinweise deuten auf Brandstiftung. JWB 5.12.01 25. November 01 Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Die 17-jährige M.
X. aus Kamerun versucht, sich morgens um 6.00 Uhr an einem Querbalken der
Dusche zu erhängen. Nach einem kurzen Aufenthalt im
Wilhelm-Griesinger-Krankenhaus (Psychiatrie) wird sie entlassen. M.
X. saß bereits seit Anfang des Jahres in Abschiebehaft und hatte schon
mehrmals versucht, sich zu töten. Lucia Witte, Missionsschwester von Afrika, Seelsorgedienst
Abschiebehaft; Initiative gegen
Abschiebehaft Berlin 28. November 01 Eine 27 Jahre alte Kurdin wird von ihrem Arbeitsplatz,
einer Bäckerei im baden-württembergischen Schönaich, von der Polizei weggeholt
und in die Türkei abgeschoben. Sie
meldet sich zwei Wochen später bei ihrer ehemaligen Arbeitgeberin und
berichtet, daß sie nach der Ankunft in Istanbul fünf Tage lang in
Untersuchungshaft kam. Nach ihrer Freilassung floh sie aus Angst vor weiteren
Repressalien nach Anatolien. JWB 26.12.01 29. November 01 Berlin. Kurz vor dem Beginn einer Demonstration gegen das
geplante Zuwanderungsgesetz und die Anti-Terror-Gesetze fliegt eine Flasche
durch die Luft und trifft eine Asylbewerberin aus Kamerun am Kopf. Sie blutet
stark, nimmt aber trotzdem weiter an der Demonstration teil. The Flüchtlings Voice No. 4 Dez. 01 30. November 01 Abschiebegefängnis auf
dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes
Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZABH).
In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 30 Jahre
alter Gefangener für drei Stunden und 30 Minuten in einem besonderen
Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen
ist damit maximal eingeschränkt. Am
20. Dezember wird der Gefangene abermals für eine Stunde und 55 Minuten
"komplett" fixiert. Antwort der
Landesregierung auf eine Kleine Anfrage
der PDS-Fraktion Drucksache 3/7237 November 01 Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein Sanitäter
bestellt innerhalb von fünf Tagen zweimal die 17-jährige Julia Z. zu sich und
mißbraucht sie sexuell unter dem Vorwand, ihre Rückenschmerzen zu behandeln. Im
Oktober 2004 wird der 37 Jahre alte Polizeisanitäter vom Schöffengericht des
Amtsgerichts Tiergarten zu einer 11-monatigen Haftstrafe auf Bewährung
verurteilt. Julia Z., die vor Jahren abgeschoben worden war, mußte zu dem
Prozeß aus Kaliningrad eingeflogen werden. BeZ 22.10.04; BM
22.10.04 1. Dezember 01 Rendsburg in Schleswig-Holstein. Aus einem
Mehrfamilienhaus, in dem größtenteils Flüchtlingsfamilien untergebracht sind,
müssen alle 30 BewohnerInnen evakuiert werden, nachdem ein Feuer ausgebrochen
ist. Ein Kind kommt mit dem Verdacht auf Rauchvergiftung ins Krankenhaus. Die
Kriminalpolizei nimmt vier Hausbewohner unter dem Verdacht auf Brandstiftung
fest. JWB 12.12.01 2. Dezember 01 In der Hamburger Untersuchungshaftanstalt begeht ein 16
Jahre alter Abschiebegefangener einen Suizidversuch. Hamburgische
Bürgerschaft DS 20/469 3. Dezember 01 Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 28 Jahre alte
Albaner Zenun Ruhnani klagt seit dem Abend des gestrigen Tages über plötzlich
aufgetretene sehr starke Bauch- und Brustschmerzen und Übelkeit; er hat
Luftnot und Schweißausbrüche. Er bekam von einem Krankenpfleger Tropfen gegen
die Übelkeit und ansonsten keine weitere, ärztlich fachgerechte Behandlung. Der
Kranke telefonierte mit seiner Freundin und bat diese, im Abschiebegefängnis
anzurufen und seine Notlage zu erklären. Als nichts geschah, rief er selbst
am frühen Morgen gegen 3.00 Uhr die Polizei an und bat diese, dafür zu
sorgen, daß er ärztliche Hilfe bekommt. Es kam keine Hilfe, sondern ein
Beamter des Abschiebegefängnisses und drohte ihm mit einer Anzeige für den
Fall, daß er noch einmal die Polizei rufen würde. Zenun Ruhnani bekam
blutiges Erbrechen und Kreislaufinstabilität. Um
7.30 Uhr kam ein Sanitäter und verabreichte ihm Medikamente. Um 12.00 Uhr –
zwölf Stunden nach dem Auftreten der akuten Krankheitssymptome – wird er der
Ärztin des Gefängnisses vorgestellt, die ihm krampflösende Zäpfchen
verordnet. Blut-Untersuchungen oder EKG finden nicht statt. Die
Mitgefangenen des Kranken weisen die Beamten immer wieder auf den schlechten
Gesundheitszustand des Albaners hin. Als
sich um ca. 21.00 Uhr ein Seelsorger zufällig im Zellentrakt aufhält, wird er
von Mitgefangenen zu dem Kranken gebracht. Dieser liegt vor Schmerzen
gekrümmt auf seinem Bett. Die akute Notlage ist für den Pfarrer offensichtlich,
und er informiert umgehend ein ärztliches Mitglied des Beirates der Anstalt. Währenddessen
bittet Zenun Ruhnani seine Mitgefangenen, die Zelle zu verlassen und zündet
sein Bettzeug an, um so auf seine Notsituation aufmerksam zu machen. Nun erst
werden die Beamten initiativ. Gegen
22.00 Uhr werden ihm die Hände mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt.
Seine Bitte, ihn wegen der unerträglichen Schmerzen nur mit einer Hand an
einen Beamten zu fesseln, um sich mit der anderen seinen schmerzenden Bauch
halten zu können, wird abgelehnt. Mit einem Polizeifahrzeug wird er ins
Krankenhaus Köpenick gebracht, und erst in der Rettungsstelle sorgt die
diensthabende Ärztin für seine sofortige Entfesselung. Als Ursache für die
schweren klinischen Symptome des Mannes wird ein Herzinfarkt (!)
diagnostiziert. Durch
diese viel zu späte Erkennung des Infarktes sind schwere und irreversible
Herzmuskelschäden entstanden, so daß er lebenslang eine Leistungseinschränkung
und eine mindere Lebensqualität haben wird. Seine Lebenserwartung ist
reduziert. Da
Zenun Ruhnani erblich vorbelastet ist – seine Mutter starb mit 40 Jahren an
einem Herzinfarkt – hätte eine frühzeitige medizinische Untersuchung mit einer
ärztlich fachgerechten Anamnese die schweren bleibenden Schäden mit hoher
Wahrscheinlichkeit verhindern können. Am
16. Januar stellt die Rechtsanwältin von Zenun Ruhnani in seinem Namen
Strafantrag und Strafanzeige gegen die diensthabenden Beamten und Pfleger
sowie gegen die Polizeiärztin. Zenun
Ruhnani kommt nach der stationären Behandlung im Krankenhaus in eine
Rehabilitationseinrichtung nach Ranke. Hier wird attestiert, daß er "für
mindestens drei Monate keinen psychischen und unkontrollierten Belastungen
ausgesetzt werden darf, da derartige Situationen eine Re-Stenose (erneute
Infarktgefahr, ARI) begünstigen könnten." Schon
zwei Monate später wird der Polizeiärztliche Dienst von der Ausländerbehörde
beauftragt, die Reise- und Flugfähigkeit von Zenun Ruhnani zu überprüfen. Es
soll ihn also die Dienststelle untersuchen, deren MitarbeiterInnen durch
Unterlassung und Fehlverhalten zu dem schweren Krankheitszustand von Zenun
Ruhnani geführt haben. Es
scheint offensichtlich, daß durch die Abschiebung von Zenun Ruhnani vor
Beendigung des Strafverfahrens vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen,
die zur Niederschlagung desselben führen würden. Am
17. Dezember 2004 findet der Prozeß wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen
die verantwortliche Gefängnisärztin im Strafgericht Berlin-Moabit statt.
Schon die Verhandlungsführung des Richters läßt das Ende des Verfahrens
ahnen. Zenun Ruhnani, der nur gebrochen deutsch spricht, wird ins Kreuzverhör
genommen – mit der deutschen Ärztin, der Angeklagten, plauscht der Richter
freundlich. Der Prozeß endet mit dem Vergleich einer Zahlung von 1000 Euro
der Ärztin an Zenun Ruhnani bei Verzicht auf Schmerzensgeld oder
Schadensersatz. Antirassistische
Initiative Berlin; Pfarrer D. Ziebarth; AG Medizin im
FRat Berlin; taz 18.1.05 6. Dezember 01 Gegen 17.30 schlagen Unbekannte die Eingangtür des
Flüchtlingsheimes Ellerau in Schleswig-Holstein ein. Dann zerbrechen sie ein
Glasgefäß mit einer brennbaren Flüssigkeit und flüchten. JWB 19./26.12.01 12. Dezember 01 Um 14.23 Uhr werden die Apparate auf einer
Intensiv-Station der Hamburger Universitätskliniken Eppendorf abgestellt, und
der Tod von Michael Paul Nwabuisi (Achidi John) wird öffentlich bekannt
gemacht. Drei
Tage vorher war der 19-jährige abgelehnte Asylbewerber aus Kamerun
festgenommen worden. Schon auf dem Weg in das Rechtsmedizinische Institut der
Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf
brach er zusammen. Dennoch wurde er im Institut aufgefordert, das
Brechmittel Ipecacuanha zu trinken. Er ließ sich fallen und schrie: "I
will die, I will die". Die zuständige Ärztin ließ ihn von zwei
Polizeibeamten niederdrücken. Da er in Panik geriet, orderte sie eine zweite
Streifenwagenbesatzung an. Jetzt hielten insgesamt fünf Polizisten Michael
Paul Nwabuisi an seinem Stuhl fest, und die Medizinerin versuchte, ihm eine
Magensonde über die Nase einzuführen. Dieses gelang erst beim dritten
Versuch, so daß 30 Milliliter Ipecacuanha-Sirup und 800 Milliliter Wasser
eingeflößt werden konnten. Michael
Paul Nwabuisi war inzwischen besinnungslos, und als ein Arzt drei Minuten
später Herzstillstand feststellte, waren die Hirnschäden so groß, daß eine
Wiederbelebung aus dem tiefen Koma nicht mehr gelang. Auf
der Intensiv-Station wurden Michael Paul Nwabuisi 41 Crack-Kügelchen aus dem
Magen-Darm-Trakt entfernt. Trotz
des Todesfalles, der allein durch die verordneten Zwangsmaßnahmen eingetreten
ist, werden die Brechmit- teleinsätze in Hamburg bei mutmaßlichen Drogen-Dealern
unvermindert fortgeführt. Im
April 2002 wird bekannt, daß der 19-jährige Michael Paul Nwabuisi herzkrank
gewesen sei. Bei der feingewebigen Untersuchung der Leiche sei festgestellt
worden, daß er in den Monaten vor seinem gewaltsamen Tod mehrere kleine
Herzinfarkte hatte, die allerdings nicht bekannt gewesen seien. Daß diese
Infarkte allerdings zum Tod geführt haben sollen, bezweifelt die Anwältin von
Michael Paul Nwabuisi, denn intensivmedizinische Untersuchungen haben
ergeben, daß das Herz nach der Reanimation wieder geschlagen habe, bis der
Hirntod festgestellt wurde. Die
Staatsanwaltschaft leitet sogenannte Vorermittlungen ein und kommt zu dem
Ergebnis: Kein Anfangsverdacht für strafbare Handlungen. Zwei
Klageerzwingungsverfahren der Eltern des Getöteten, um neue Untersuchungen der
Todesumstände von Michael Paul Nwabuisi zu erreichen, werden im Februar und
im Juli 2002 vom Oberlandesgericht Hamburg abgewiesen, weil es keine Hinweise
auf einen "Gesetzesverstoß von Polizisten, Ärzten und anderer
Personen" gebe. Die Anwältin erwägt eine Beschwerde beim
Bundesverfassungsgericht. Am
11. Juli 2006 entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR), daß die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die juristische Analyse
ergibt, daß das Abwarten auf das natürliche Ausscheiden der Beweismittel
(Stuhlgang) der mildere Weg ist; die gewaltsame Einführung eines
Plastikschlauches und die Eingabe von Brechreiz erzeugenden Mitteln sei
dagegen eine "inhumane und erniedrigende Behandlung".
Nichtsdestotrotz bleibt die "freiwillige" Vergabe von Brechmitteln
weiterhin zulässig. Dieses
Urteil des EGMR beruht auf der Entscheidung im Falle "Jalloh gegen
Deutschland". Dem Kläger Abu Bakah Jalloh, dem im Jahre 1993 (!)
zwangsweise und mit brutalster Gewalt Brechmittel eingegeben wurden, muß die
BRD 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. HA 10.12.01; HA 13.12.01; jW 13.12.01; FR 13.12.01; taz
13.12.01; HA 14.12.01; TS 27.12.01; Kampagne gegen
Brechmitteleinsätze; BeZ 22.4.02; taz-Hamburg
1.8.03; Polizeiübergriffe 2000-2003; taz 12.7.06; HA 27.7.06; taz 28.7.06; Pressestelle Hamburger Senat 1.8.06 13. Dezember 01 Herr G., Flüchtling aus Armenien, der in der
Landesunterkunft für Ausreisepflichtige in Rheinland-Pfalz lebt, wird ins
armenische Konsulat gebracht und dort in verschiedenen Sprachen befragt. Auf
die Frage nach seiner Religion antwortet er, daß sein Vater Moslem sei und
seine Mutter Armenierin. Diese Äußerung wird ihm als Lüge unterstellt, und
nach einem kurzen Gespräch zwischen dem Konsulatsmitarbeiter und einem
deutschen Beamten der Clearingstelle wird er von zwei uniformierten
Polizisten und dem Clearingstellen-Mitarbeiter auf die Toilette geführt. Hier
öffnet der deutsche Beamte die Hose von Herrn G., um zu prüfen, ob er beschnitten
ist. Da
94% der Armenier als Christen nicht beschnitten sind, dieser Mann allerdings
beschnitten ist, geht die Behörde davon aus, daß der Mann falsche Papiere bei
sich hat. JWB 1.2.02; Pro
Asyl 4.2.02; BeZ 5.2.02; FR
6.2.02; Pro Asyl 4.8.03 17. Dezember 01 Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 27 Jahre alter
Russe versucht, sich im Treppenhaus auf dem Weg zur Freistunde zu erhängen.
Die hinzukommenden Beamten können dies verhindern – er kommt daraufhin in
eine Isolierzelle. Dort
begeht er am 24. Dezember einen weiteren Selbsttötungsversuch. In der
dazugehörigen Toilette versucht er, sich an einer Metallstrebe mit einer aus
der Kleidung hergestellten Schlinge erneut zu erhängen. Er wird ohnmächtig
und erwacht mit einer Sauerstoffmaske. Nach einem eintägigen Aufenthalt im
Krankenhaus Neukölln wird er in den Isoliertrakt des Abschiebegefängnisses
zurückgebracht. Sein
ursprünglich auf den 7. Januar 2002 datierter Haftprüfungstermin wird auf den
27.12.01 vorgezogen – das Gericht beschließt seine Entlassung. Der 27-Jährige
begibt sich dann freiwillig in eine Klinik nach Biesdorf, wo er sich einer
Psychotherapie unterzieht. Antirassistische
Initiative Berlin; Initiative gegen
Abschiebehaft Berlin 23. Dezember 01 Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Hofgang. Weil die
Bewachungsbeamten sich nicht warm genug angezogen haben, treiben sie die
Gefangenen an, ihren Hofgang (1 Stunde pro Tag) schneller zu beenden. Dabei wird der 24-jährige Palästinenser aus dem Libanon H. K. von einem
Beamten geschubst und beschimpft. H. K. verlangt daraufhin dessen Namen. Auch
oben auf der Etage wird er noch einmal von dem Beamten geschubst. Die
Anzeige wegen Beleidigung, die H. K. schließlich einreicht, verschwindet.
Statt dessen taucht eine Anzeige des Beamten auf, weil H. K. den Satz
"Ihr seid alle Judensäue, die man vergasen müsste!" gegen ihn
geäußert haben soll. Beim
Prozeß vor dem Amtsgericht Tiergarten, der im Oktober 2002 stattfindet, sagen
noch zwei Belastungszeugen (Kollegen des Beamten) und ein Gegenzeuge (Pfarrer
Zie-barth) aus. Die Widersprüche der Beamten sind dermaßen groß, daß das
Verfahren eingestellt wird. H. K. muß seine Rechtsanwaltskosten tragen. Für
den Fall, daß er den Verleumdungsprozeß verloren hätte, hätte ihm direkt die
Ausweisung gedroht. Pfarrer D.
Ziebarth 25. Dezember 01 Bundesland Baden-Württemberg. Der Rom Gezirn Berisha
befindet sich in der Psychiatrie und verletzt sich mit einem Messer. Es ist
nicht das erste Mal, daß er sich umbringen will und er hat sich deshalb schon
öfter verletzt. Diesmal gelingt es seiner Frau Filoreta, ihm das Messer
wegzunehmen. Die
34 Jahre alte Filoreta Berisha und ihr Mann Gezrin waren vor 12 Jahren mit
ihren Kindern Amarildo (heute 12 Jahre alt) und Mariglen (heute 14 Jahre alt,
geistig behindert) in die BRD geflohen, weil sie rassistisch verfolgt und
bedroht worden waren. Der Sohn Fabian (7 Jahre alt) ist in Deutschland
geboren. Nach anfänglicher Stabilisierung durch die scheinbar gesicherte
Lebenssituation der Familie, geht es vor allem Gezirn Berisha mit zunehmender
Abschiebebedrohung immer schlechter. Im
März 2002 wird die Roma-Familie ins Kirchenasyl aufgenommen. AK Asyl BaWü,
Rundbrief Nr. 2/2002 Ende Dezember 01 Der 30-jährige armenische Asylbewerber Arthur Vardanian
erhält einen Brief von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Es ist eine
"Ladung zum Strafantritt". Er soll sich am 17. Januar 2002 in der
Justizvollzugsanstalt Waldeck einfinden, um seine viermonatige Haftstrafe
anzutreten. Sein
"Verbrechen" ist ein wiederholter "Verstoß gegen das
Asylverfahrensgesetz" (Residenzpflicht). Letztmalig im November 1999
hatte er Freunde bei Stuttgart besucht. Die zuständige Ausländerbehörde hatte
ihm eine Überschreitung der Landkreisgrenze Mecklenburg-Strelitz für diesen
Besuch für maximal drei Tage erlaubt. Da Arthur Vardanian allerdings mit
einem preisgünstigen Wochenendticket unterwegs war, blieb er bis zum
kommenden Wochenende, um dann die Rückfahrt anzutreten. Er hatte sich also
zwei Tage lang ohne die Erlaubnis seiner zuständigen Ausländerbehörde außerhalb
der Landkreisgrenze aufgehalten. Begründung
des Landgerichts Neubrandenburg für die Haftstrafe von vier Monaten ohne
Bewährung: "In der Berufungsverhandlung hat der Angeklagte nicht
den Eindruck vermittelt, daß bei ihm nunmehr die Wahrscheinlichkeit
straffreier Führung zukünftig besteht. Auf näheres Nachfragen hat er vielmehr
(erneut) sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, daß
Gebietsverstöße der vorliegenden Art als kriminelles Unrecht angesehen
werden." Neubrandenburger
Ztg 3.1.02; Koordinierungskreis
Hamburg 16.1.02; Monty Schädel
MdL Mecklenburg-Vorpommern 21.1.02 Ende Dezember 01 Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. In den letzten
Jahren war es gängige Praxis, mit Gefangenen, die einer zahnärztlichen Behandlung
bedürfen, folgendermaßen umzugehen: Ihre Arme wurden mit Handschellen auf dem
Rücken gefesselt. In einer privaten zahnärztlichen Praxis in der Nähe des
Gefängnisses oder in der Klinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der
Freien Universität Berlin mußten sie sich dann mit auf den Rücken gefesselten
Händen auf den Behandlungsstuhl legen. In dieser demütigenden und
schmerzhaften Position erfolgte die medizinische Behandlung. Trotz
der Bitten oder Proteste der Gefangenen verweigerten die bewachenden
Polizisten strikt die Entfesselung oder wenigstens die Bindung der Hände vor
dem Körper. Die
behandelnden ZahnärztInnen beharrten niemals auf einer Entfesselung ihrer
PatientInnen. Nachdem
zwei Gruppen von Gefangenen (6-8 Personen) die Behandlungen unter derartiger
Tortur abgelehnt hatten, wurden sie – ohne eine zahnärztliche Behandlung
erfahren zu haben – in das Abschiebegefängnis zurückgebracht. Aufgrund
diverser Proteste erfolgen jetzt zahnmedizinische Behandlungen innerhalb der
Mauern des Abschiebegefängnisses. Pfarrer D.
Ziebarth; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin Dezember 01 Bei einer der häufigen "verdachtsunabhängigen
Kontrollen" auf dem Hauptbahnhof Osnabrück wird ein junger Flüchtling
aus dem Abschiebelager Bramsche-Hesepe von
Polizisten gestoßen und geschubst und dann mit auf dem Rücken gefesselten
Händen abgeführt. Während der körperlichen Durchsuchung in der BGS-Station
wird sein Kopf brutal gegen die Wand gedrückt. Osnabrücker
Bündnis gegen Abschiebungen 20.12.01 Dezember 01 Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Eine Asylbewerberin aus
Togo und ihre beiden Kinder werden über einen längeren Zeitraum auf der
Straße von einem Rassisten beleidigt und bedroht. Sogar in der Schule wird ihre
Tochter von demselben Jugendlichen verfolgt. Dieser bekommt wegen versuchter
gefährlicher Körperverletzung vom Gericht Arbeitsstunden an der Schule
auferlegt. LOBBI Dezember 01 Nach abgelehntem Asylantrag geht der 30 Jahre alte
Flüchtling I. aus Sachsen mit einem Paßersatz in den Kongo zurück. Auf dem
Flughafen gibt er nicht seine eigene Adresse in Kisangani an, sondern er
nennt die Adresse eines Freundes. Der Beamte bemerkt diese Falschangabe und
findet I. auf der Liste der gesuchten Personen. I. wird umgehend festgenommen
und kommt nach Verhören auf dem Polizeirevier in das Gefängnis Makala. Hier
wird er mit Gürteln geschlagen und ihm wird Chili in den Anus getan. Die
Zelle ist zu klein, um auf dem Boden zu schlafen. Im
April 2002 kann er auf dem Weg zu seiner ersten Gerichtsverhandlung
entkommen. Ihm gelingt die zweite Einreise in die BRD, wo die körperlichen
und psychischen Folgen der Folter attestiert werden. Er ist schwer
traumatisiert. Barbara Ginsberg
– Rechtsanwältin Im Jahre 2001 Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Die 25-jährige
Kurdin T. A. versucht, sich vom Rathaus zu stürzen. Sie will lieber sterben
als weiter unter den Umständen zu leben, denen sie seit vier Jahren
ausgesetzt ist. Ihre Eltern und Geschwister
waren bereits im Jahre 1993 in die BRD geflohen und waren schließlich als
Asylberechtigte anerkannt worden. Familie A. gehört der Religionsgemeinschaft
der Yeziden an, eine Minderheit, die im Südirak von Muslimen (KurdInnen und
IrakerInnen) als "Teufelsan-beter" verunglimpft und verfolgt wird.
Nachdem T. A. im Jahre 1997 ihrer Familie ins Exil gefolgt war, mußte sie
allerdings vier Jahre lang weit entfernt in Neubrandenburg leben. Wie sich
herausstellte: für sie eine endlose Qual. Zum
einen verbietet ihr strenger Glaube einer Frau das Alleinleben außerhalb der
Familie, zum anderen wird sie zur "Hure", weil sie keinen
"ordentlichen Mann" hat. Sie ist in dem Heim auch psychischer und
physischer (sexueller) Gewalt ausgesetzt, worüber sie sich aus Scham auch
Jahre später nicht äußern kann. Die Erlebnisse, die sie bei einem Brand in
der Flüchtlingsunterkunft macht, die Todesängste und das Gefühl der hilflosen
Auslieferung führen schließlich zu einer Psychotraumatisierung. Ihr
Asylverfahren gestaltet sich ähnlich traumatisierend. Sie wurde zweimal als
Asylberechtigte anerkannt und zweimal hat der Bundesbeauftragte für
Asylangelegenheiten diese Entscheide angefochten. Erst
Ende 2003 wird sie als Asylberechtigte anerkannt. FRat NieSa; NWZ Im Jahre 2001 Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter in Thüringen. Ein
Abschiebegefangener aus dem Kaukasus protestiert mit einem fünfwöchigen
Hungerstreik gegen die Haft und die angedrohte Abschiebung. Als sich sein
gesundheitlicher Zustand deutlich verschlechtert, wird er in das
Haftkrankenhaus der JVA Naumburg verlegt. Erst nach einer Gesamtzeit von
eineinhalb Jahren in Abschiebehaft erfolgt seine Entlassung. Kirchenkreis
Suhl; FRat Thüringen In den Jahren 2000 bis 2001 Abschiebelager
Bramsche-Hesepe bei Osnabrück in Niedersachsen. Im Zeitraum von November
2000 bis Oktober 2001 haben sieben Flüchtlinge versucht sich umzubringen. Als
einer von ihnen, ein iranischer Flüchtling, sich mit dem Messer verletzt hatte,
kommen Polizeibeamte in Uniform und in Zivil und steigen mit gezogenen Waffen
aus den Autos. Einer der Beamten hält seine Pistole gegen den Kopf des
verletzten Iraners, der daraufhin in Ohnmacht fällt. FRat NieSa Heft
80/81 Okt. 2001 Im Jahre 2001 Abschiebelager Bramsche-Hesepe bei Osnabrück in
Niedersachsen. Ein Flüchtling bringt Benzin mit in das Lager und kündigt an,
seine 5 Jahre alte Tochter zu verbrennen. Nur durch das sofortige
Einschreiten und durch die Überzeugungsarbeit anderer Flüchtlinge kann dies
verhindert werden. FRat NieSa Heft
80/81 Okt. 2001 Im Jahre 2001 Im Abschiebegefängnis Glasmoor wird einem algerischen
Gefangenen durch Mißhandlungen das Jochbein gebrochen. Ein
Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen die Beamten wird
eingestellt, weil der schwer traumatisierte Abschiebegefangene bei seiner
Befragung die erlittenen Mißhandlungen in Glasmoor und die erlittene Folter
in Algerien nicht auseinanderhalten kann. Polizeiübergriffe
auf Ausländerinnen und Ausländer 2000-2003 Im Jahre 2001 Fünf Personen werden infolge ihres nicht erlaubten
Grenzübertrittes durch Anwendung unmittelbaren Zwanges der BGS-Beamten
verletzt. (siehe hierzu folgenden Textblock) BT DS 14/8432 Im Jahre 2001 Der sächsische Staatsminister des Inneren gibt auf die
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag nach der Anzahl der
Ausländerinnen und Ausländer, die bei dem Versuch, entlang der sächsischen
Grenze in die BRD zu gelangen, verletzt wurden (z.B. durch Erfrierungen,
Unterkühlungen, Bisse durch Diensthunde), die Zahl dreizehn an. (13
Verletzungen – ausschließlich durch Hundebisse – und eine Schußverletzung am
21. November 2001 sind hier dokumentiert.) Sächsisches
Staatsministerium des Inneren 4/0106 Im Jahre 2001 Nach Auskunft der Bundesregierung wurden im Jahre 2001
vier Personen durch das Bundesgrenzschutzamt tot aus der Ostsee geborgen. BT DS 15/413,
Frage 40 Im Jahre 2001 Auf die Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bayerischen Landtag wird geantwortet, daß
sich ein Gefangener in der JVA Passau das Leben genommen hat. Er war zu
diesem Zeitpunkt seit drei Monaten und einen Tag in Haft. LT DS Bayern
15/1893 Im Jahre 2001 Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen
Landtag wird bekanntgegeben, daß ein türkischer Abschiebegefangener nach
einer Haftzeit von zwei Monaten in der JVA Görlitz einen Suizidversuch
unternommen hat. Sächsisches
Staatsministerium des Innern DS 4/1144 Im Jahre 2001 Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen
Landtag wird bekanntgegeben, daß ein russischer Abschiebegefangener nach
einer Haftzeit von sieben Monaten und 22 Tagen in der JVA Görlitz einen
Suizidversuch unternommen hat. Sächsisches
Staatsministerium des Innern DS 4/1144 Im Jahre 2001 Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen
Landtag wird bekanntgegeben, daß ein algerischer Abschiebegefangener nach
einer Haftzeit von zwei Monaten und 7 Tagen in der JVA Görlitz einen
Suizidversuch unternommen hat. Sächsisches
Staatsministerium des Innern DS 4/1144
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