Vor dem Verwaltungsgericht in Moabit, Kirchstraße 7, findet am Donnerstag, dem 23.02.2017 um 10 Uhr ein Prozeß gegen die Berliner Polizei wegen der Zerstörung eines Wandbildes im Jahr 2014 statt. Dieses Wandbild in Berlin-Kreuzberg erinnerte an den NSU-Nagelbombenanschlag auf die Kölner Keupstraße. Die Polizei zensierte dieses Bild, indem sie den Satz "NSU: Staat und Nazis Hand in Hand" rechtswidrig herausschneiden ließ. Ziel der Klage ist, dass die Berliner Polizei dieses Wandbild wiederherstellt, da sie mit ihrer Zensurmaßnahme die Meinungsfreiheit der Plakatmacher*innen verletzte.
Hintergrund:
Am 3.6.2014 wurde zum 10. Jahrestages des NSU-Nagelbombenanschlags an der Hauswand Oranienstr. 1/Manteuffelstr. 42 ein 3 mal 6 Meter großes Wandbild angebracht, in Solidarität mit den Überlebenden des Anschlags in der Kölner Keupstraße. Es war in Türkis und Dunkelblau gehalten, zeigte ein Straßenschild mit der Aufschrift "Keupstraße" und ein daran lehnendes Fahrrad. Auf dem Wandbild stand:
"9.6.2004
Terroranschlag auf die Keupstraße
Danach: Ermittlungsterror gegen die Betroffenen
Und: Die Mehrheit schweigt
NSU: Staat und Nazis Hand in Hand
Das Problem heisst Rassismus".
Direkt nachdem das Wandbild aufgehängt worden war, erschien die Berliner Polizei und behauptete, das Wandbild verunglimpfe den Staat und verlangte, das Bild wieder zu entfernen. Die Maler*innen lehnten dies ab. Die Polizei Berlin ließ daraufhin das Bild von einer Drehleiter der Feuerwehr aus zerstören, obwohl sie von einem anwesenden Anwalt auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hingewiesen worden war. Die Ermittlungen wegen Verunglimpfung des Staates wurden zügig eingestellt, die Rechtswidrigkeit der Maßnahme wird von der Berliner Polizei mittlerweile eingestanden.
Bereits im November 2013 hatte die 14. Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei im Anschluss an eine Gedenkdemonstration an die Opfer des Nationalsozialistischen Untergrunds die Lautsprecheranlage des Lautsprecherwagens beschlagnahmt, weil durch diese der Slogan "NSU: Staat und Nazis Hand in Hand" gerufen worden sei. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde schon in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da der inkriminierte Satz den Staat nicht verunglimpft. Nachfolgend wurde die Rechtswidrigkeit der Beschlagnahmung gerichtlich festgestellt.
Beamte der selben Einsatzhundertschaft zensieren 7 Monate später mit der bereits als rechtswidrig beurteilten Begründung den identischen Satz auf dem Wandbild.
Das Wandbild war ein Zeichen der Solidarität mit den Angegriffenen des NSU-Nagelbombenanschlags und kritisierte die staatliche Verwobenheit mit dem rechten Terror. Durch die Maßnahme der Berliner Polizei wurde diese Meinungsäußerung verhindert.
Das ist nicht hinzunehmen. Das Wandbild muß in seiner ursprünglichen Form wiederhergestellt werden!
Kommt zum Prozess am Donnerstag, den 23.02.2017 um 10 Uhr, Verwaltungsgericht Kirchstraße 7
weitere Informationen: Wandbild Zensur / umbruch-bildarchiv.de