Vor der 1. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts fand heute ein Prozeß gegen die Berliner Polizei wegen der Zerstörung eines Wandbildes im Jahr 2014 statt. Dieses Wandbild in Berlin-Kreuzberg erinnerte an den NSU-Nagelbombenanschlag auf die Kölner Keupstraße.
Die Polizei ließ den Satz "NSU: Staat und Nazis Hand in Hand" aus diesem Wandbild entfernen. Der Kläger beantragte die Wiederherstellung des Wandbildes durch die Polizei.
Während der Verhandlung erklärte der Prozeßbevollmächtigte der Berliner Polizei, daß die Entfernung des Satzes "NSU: Staat und Nazis Hand in Hand" rechtswidrig war.
Zunächst führte der Vertreter der Polizei Unwissenheit innerhalb der großen Organsiation "Berliner Polizei" als mögliche Motivation des Beamten für die rechtswidrige Tat an. Er wurde aber von Anna Luczak, der Anwältin des Klägers, darauf hingewiesen, dass derselbe Beamte bereits einige Monate zuvor gegen die Äußerung dieses Satzes vorgegangen war. In diesem Fall der Beschlagnahme einer Lautsprecheranlage wurde die Rechtswidrigkeit gerichtlich festgestellt.
Ihm war also bekannt, dass der Satz "NSU: Staat und Nazis Hand in Hand" keine Straftat, sondern eine zulässige Meinungsäußerung darstellt.
Das Urteil über die verlangte Wiederherstellung ergeht heute im Laufe des Tages, allerdings kündigten die Richter bereits die Abweisung der Klage deutlich an. Das Gericht sieht anders als der Kläger nur den materiellen Schaden, nicht den immateriellen Schaden der verhinderten Meinungsäußerung. Der Kläger möchte die Wiederherstellung dieser Meinungsäußerung und wird nach Zugang des Urteils und seiner schriftlichen Begründung eine Berufung prüfen.
Verständnis für die Polizei?
Der Vertreter der Polizei warb um Verständnis für die Beamten, die wegen der Umstrukturierungen, die in der Berliner Polizei als Konsequenz aus der Beteiligung am NSU-Skandal vorgenommen worden seien, besonders empfindlich und emotional betroffen seien, wenn Ihnen der NSU-Skandal vorgeworfen werde.
Hierzu sagte B. Leiberecht von der Antirassistischen Initiative Berlin:
"Wir empören uns über diese Bitte und weisen sie zurück. Nicht die Beamten, deren Organisationen unterstützend oder vertuschend am NSU-Terror beteiligt waren brauchen Verständnis. Unsere Unterstützung, unser Mitgefühl und unsere Solidarität gehören den Ermordeten und Verletzten und ihren Angehörigen."
weitere Informationen: PM vom 20.02.2017 "Zensur NSU-Wandbild - Prozeß gegen Berliner Polizei" / Wandbild Zensur / umbruch-bildarchiv.de