zur Hauptseite Zusammenfassung 1993 - 1995
Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und 4. Januar 95 Bei einem Brand in einem
Flüchtlingsheim in Zell im Wiesental in Südbaden kommen zwei Mädchen im Alter
von zwei und vier Jahren ums Leben. Ihre Mutter und eine Schwester erleiden
Brandverletzungen. Die Opfer stammen aus dem Kosovo. taz 5.1.95;
Konkret 4/95, S. 25 6. Januar 95 Die Hamburger Justizbehörden gestehen der Tageszeitung taz
gegenüber ein, daß die Gefangenen des Abschiebegefängnisses Glasmoor in
Norderstedt auch jetzt im Winter den Hofgang nur in Sandalen machen dürfen. Glasmoorgruppe 6. Januar 95 Wegen eines Anschlags auf ein Asylbewerberheim in Zwickau
wird ein 20-jähriger Mann zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei
Monaten verurteilt. taz 7.1.95 8. Januar 95 In Mellendorf bei Hannover
brennt ein Wohncontainer für Flüchtlinge völlig aus. Eine 27-jährige Serbin
aus Belgrad und drei ihrer Kinder kommen in den Flammen ums Leben.
Brandstiftung. taz 8.1.95; BeZ
9.1.95; taz 9.1.95; Konkret 4/95, S. 25; UNITED (Guardian) 18. Januar 95 Der 30 Jahre alte Dozent der Ingenieurwissenschaften
Professor Davinder Pal Singh Bhullar wird mit einer Lufthansa-Maschine nach
Indien abgeschoben. Am Indira Ghandi International Airport in Neu Delhi
erfolgt seine Übergabe durch Lufthansa-Personal an die indische
Einwanderungsbehörde. Hier wird er sofort festgenommen und kommt in
Untersuchungshaft. Herrn
Bhullar wird die Beteiligung an einem 1993 in Neu Delhi verübten
Bombenattentat vorgeworfen. Unter Folter entsteht ein "Geständnis",
das er später widerruft. Am
24. August 2001 wird Davinder Pal Singh Bhullar allein aufgrund des
erzwungenen "Geständnisses" zum Tode verurteilt. Am 22. März 2002
hat die Revision beim Supreme Court of India keinen Erfolg. Der Vorsitzende
Richter plädiert allerdings mit Minderheitenvotum auf Freispruch, da er Prof.
Singh Bhullars "Geständnis" als nicht ausreichend untermauert
sieht. Im
Rahmen eines Berufungsverfahrens sprechen sich am 17. Dezember 2002 erneut
zwei von drei Richtern für die Todesstrafe aus. Die Entscheidung über ein
Gnadengesuch vom 16. Januar 2003 hat der indische Präsident Abdul Kalam auch
im Januar 2004 noch nicht gefällt. Bei negativer Entscheidung ist damit zu
rechnen, daß die Hinrichtung unmittelbar nach dem Urteil erfolgt. Davinder
Pal Singh Bhullar war vor seiner Flucht aus Indien als Führungsmitglied der
Khalistan-Liberation-Force und der Sikh Student Federation politisch aktiv.
Ab 1983 war er mehrere Male von der Polizei festgenommen und zum Teil
wochenlang mißhandelt worden. Im April 1992 erfuhr er, daß sein Vater von der
Polizei umgebracht worden war. Später wurden sein Cousin und sein Onkel
festgenommen, um den Aufenthalt von Bhullar herauszubekomen. Als Herr Bhullar
1994 erfuhr, daß auch sein Onkel umgebracht worden war, beschloß er, nach
Kanada zu fliehen. Im
Frankfurter Flughafen fielen seine gefälschten Papiere auf, und er wurde –
diesmal von deutscher Polizei – festgenommen. Er beantragte Asyl, das trotz
intensiver Bemühungen seines Anwaltes abgelehnt wurde. Am
6. Oktober 1997, knapp zwei Jahre nach der Abschiebung, stellte das
Frankfurter Verwaltungsgericht rechtskräftig fest, daß die Abschiebung von
Davinder Pal Singh Bhullar nicht hätte stattfinden dürfen, weil drohende
Folter und Todesstrafe eindeutig Abschiebehindernisse darstellen. Das
im Jahre 2003 gestellte Gnadengesuch wird im Mai 2011 vom Staatspräsidenten
Mukherjee abgelehnt. Der
Versuch der Anwälte, eine "unzulässige Verzögerung" des Verfahrens
aufgrund der 8-jährigen Dauer bis zur Entscheidung des Gnadengesuches beim
Obersten Gerichtshof geltend zu machen und zu erwirken, daß die Todesstrafe
in eine Haftstrafe umgewandelt wird, scheitert wegen der "Schwere des
Verbrechens", so das Gericht am 12. April 13. Im
Mai 2013 setzen sich der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck und der
Bundesaußenminister Guido Westerwelle bei ihren indischen Politiker-Kollegen
für eine Umwandlung der Todesstrafe in eine Haftstrafe ein. Davinder
Pal Singh Bhullar befindet sich seit 18 Jahren in indischer Haft. Er hat
mehrmals versucht, sich das Leben zu nehmen, leidet an schweren Depressionen
und Symptomen einer Psychose und befindet sich zur Zeit in einer
psychiatrischen Einrichtung. Im
Oktober 2013 ist für Davinder Pal Singh Bhullar noch kein Hinrichtungstermin
festgesetzt, doch ihm droht nach wie vor unmittelbar die Hinrichtung. Auf
der Grundlage einer Grundsatzentscheidung des indischen Verfassungsgerichts
im Januar 2014 geben die Richter des höchsten Gerichts ein neues ärztliches
Gutachten in Auftrag, in dem geprüft werden soll, ob Davinder Pal Singh
Bhullar an einer psychischen Krankheit leidet – denn auch psychisch Kranke
dürfen nicht gehängt werden. Damit ist seine Hinrichtung zunächst gestoppt. Im
Februar 2014 teilt die Regierung in Neu Delhi dem Obersten Gerichtshof mit,
daß Davinder Pal Singh Bhullar aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht
hingerichtet werde. Gerd Nogossek –
Rechtsanwalt; Natalie
Westerbarkey – Volljuristin; ai Juli 2002: FR 13.7.02; ai Schweiz
15.7.11; taz 10.5.13; ai
Schweiz 23.8.13; ai Schweiz
4.10.13; Focus 31.1.14;
ntv 27.2.14 20. Januar 95 Der 26 Jahre alte Amar Tahir
(Mahmoud Tahir) aus Algerien erhängt sich nach 9 Monaten Abschiebehaft in der
JVA Wittlich in Rheinland-Pfalz. Die Selbsttötung geschieht zwei Tage nach
einer Zwangsvorführung beim algerischen Generalkonsulat in Ingelheim. FR 28.1.95; jW
1.2.95; Pro Asyl*; UNITED (Was geht ab?; morgengrauen); Komitee f.
Grundrechte u. Demokratie 4.12.98 21. Januar 95 In der Ortschaft Rehefelde nahe
der tschechisch-deutschen Grenze wird um 6.15 Uhr der Tod des türkischen
Flüchtlings Kazim K. festgestellt. Er ist der Erschöpfung und der
Unterkühlung erlegen. Dies teilen die Beamten des Grenzschutzamtes Pirna dem
Onkel des Verstorbenen mit. Infobrief Asyl
1/95 3.
Februar 95 In
Folge einer Polizeiaktion in einem Münchener Containerlager stirbt Sammy N. Augenzeugen
berichten, der 26-jährige Flüchtling aus Liberia sei, als er sich seiner
Festnahme widersetzte, solange geschlagen worden, bis er blutüberströmt und
reglos am Boden lag. Die Polizei gibt an, Sammy N. sei an einer toxischen
Substanz gestorben, die er in einem kondom-ähnlichen Behältnis geschluckt
habe. Blutige Verletzungen leugnet die Polizei, während die Augenzeugen
berichten, die erheblichen Blutspuren seien von uniformierten Beamten
weggewischt worden. KlaroFix, März
95; UNITED (Was geht
ab?) 9. Februar 95 Yohannes Alemu aus Äthiopien, 27
Jahre alt, stürzt sich von der Nibelungenbrücke in Regensburg in die eisige
Donau. Er ertrinkt. 28 Tage später wird sein Leichnam 16 Kilometer
stromabwärts gefunden. Der
Journalist Yohannes Alemu trat im Alter von 23 Jahren der AAPO (All Amhara
Peoples Organisation) bei. Diese Organisation vertritt die Interessen der
Amharen – neben den Oromo eine der größten Volksgruppen – und setzt sich für
die Einigung des Landes und das friedliche Zusammenleben aller Gruppen in
Äthiopien ein. Wegen seiner regierungskritischen Arbeit bei der AAPO und
Treffen mit ausländischen Diplomaten wurde Yohannes Alemu am 15. Februar 93
in Addis Abeba verhaftet und drei Tage lang geknebelt, geschlagen und mit
Elektroschocks gefoltert. Aufgrund
seiner Kontakte konnte er von der Deutschen Botschaft ein Touristenvisum
erhalten und am 16. Juli 93 in die BRD einreisen. Gleichzeitig wurden in
Äthiopien sein ehemaliger Vermieter bedroht und sein Bruder verhaftet. Yohannes
Alemu beantragte am 30. Juli 93 politisches Asyl, hatte am 11. August die
erste Anhörung beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
und erhielt am 24. November einen negativen Bescheid mit der Begründung, wer
ein Touristenvisum erhalten habe, könne so verfolgt nicht sein. Dagegen
klagte sein Rechtsanwalt am 17. Dezember 93 und wies auf die herausragende
Stellung hin, die sein Mandant als Pressesprecher im äthiopischen
Finanzministerium bekleidet hatte. Acht Monate später folgten zwei mündliche
Verhandlungen am Verwaltungsgericht Regensburg, wofür Prozeßkostenhilfe
bewilligt wurde. Dies konnte als Indiz für einen voraussichtlichen Erfolg
gewertet werden. Mit
Urteil vom 13. Dezember 94 wurde sein Asylantrag jedoch erneut abgelehnt.
Yohannes Alemu konnte aus finanziellen Gründen nicht alle für das
Asylverfahren relevanten Dokumente offiziell übersetzen lassen; manche
wichtigen Unterlagen erhielt er auch zu spät. Außerdem konnte er keine Namen
aus AAPO-Zusammenhängen nennen, ohne Freunde in Gefahr zu bringen. Ferner
hatte der amtliche Dolmetscher bei der ersten Anhörung einige Aussagen durch
seine Art der Übersetzung widersprüchlich erscheinen lassen, und der Richter
wurde von ZeugInnen der Gerichtsverhandlung als sehr tendenziös geschildert. Am
23. Dezember 94 wurde ein Antrag auf Zulassung der Berufung am
Verwaltungsgerichtshof gestellt. Yohannes Alemu erhielt am 9. Februar 95 die
Mitteilung der endgültigen Ablehnung; gleichzeitig wurde seine
Aufenthaltsgestattung nicht verlängert und die Abschiebung angedroht. "Wenn
ich zurück muß, bin ich tot", hatte Journalist Yohannes Alemu vor seinem
Tod zu Freunden gesagt. "Jetzt, als Toter, bekommst du Asyl. Auf einem
bayerischen Friedhof", lautet die bittere Anklage bei seinem Begräbnis. SZ 16.3.95; Pro Asyl*; taz 27.7.95; FRat NieSa
Rundbrief 30, Okt. 95 UNITED
(morgengrauen; Antifa. Nachr.; ESG); IMEDANA
26.10.00; Herzog/Wälde:
"Sie suchten das Leben" 10. Februar 95 Ein unbenannter Flüchtling aus Gambia
wird im Zug von Hamburg nach Bremen erstochen aufgefunden. UNITED (CARF; IRR; Searchlight) 10. Februar 95 Der nach Syrien abgeschobene
christliche Flüchtling Ashrem Hanna ist unmittelbar nach seiner Ankunft in
Damaskus vom Geheimdienst abgeführt und verschleppt worden. taz 11.2.95 11. Februar 95 Seit Monaten ist bekannt, daß
aus der BRD nach Algerien abgeschobene Flüchtlinge schon auf dem Flughafen in
Algier verhaftet werden. Viele tauchen nie wieder auf. Die dortigen Behörden
behaupten oft, der Flüchtling sei nie in Algerien angekommen. Beispiel:
Ende November 94 kündigt sich Moussa Touibregueba aus der Abschiebehaft
Uelzen bei seiner Mutter in Algerien an. Moussa wird dann über Frankfurt/Main
nach Algier abgeschoben. Die algerischen Behörden wissen von nichts, obwohl
Moussa vor seiner Abschiebung beim algerischen Konsulat in Niedersachsen
zwangsverhört worden war. ai; taz 7.2.95 15. Februar 95 Der abgelehnte Asylbewerber Antoine Emmanuel wird in seiner Unterkunft
in Tauberbischofsheim abgeholt und über den Flughafen Stuttgart nach Zaire
abgeschoben. Für ihn und fünf weitere Abgeschobene erfolgt auf dem Flughafen
die sofortige Verhaftung durch Soldaten. Er kommt in
das Gefängnis Luzumu, das sich in der Stadt Kaza-Ngulu befindet. Hier wird er
geschlagen, gefoltert und muß wochenlang in kaltem Wasser stehen. Am 22. August
gelingt ihm die Flucht aus dem Gefängnis, und acht Tage später erreicht er
Angola. Seine körperliche und psychische Verfassung ist sehr schlecht. Aktion Abschiebestop 17. Februar 95 Der kurdische Flüchtling "Rodi" (Name geändert)
wird zum zweiten Mal abgeschoben, obwohl er mit einer deutschen Frau
verheiratet ist. In Istanbul wird er verhaftet, geschlagen und während der
Verhöre mit Elektroschocks und Bastonade (Stockschlägen auf die Fußsohlen)
gefoltert. Vermutlich aufgrund der Anwesenheit seiner deutschen Ehefrau wird
er wieder freigelassen. Nach seiner Rückkehr in die BRD wird sein Asylantrag
positiv entschieden. Büro A.
Dietert-Scheuer, MdB, April 97 und Sept. 98 17. Februar 95 Bremen. Der 17-jährige kurdische Flüchtling Halim B. soll
abgeschoben werden. Noch in Abschiebehaft in der Ostertorwache schneidet er
sich mit einem Flaschenhals die Pulsadern auf. Er kommt vorerst ins Krankenhaus. Auch
nach dem Selbsttötungsversuch besteht die Ausländerbehörde auf der sofortigen
Abschiebung in der nächsten Woche. Erst
durch weitere rechtliche Schritte bis hin zu einer Verfassungsbeschwerde und
eine intensive Öffentlichkeitsarbeit konnte erreicht werden, daß Halim B.
eine mehrjährige psychiatrische Behandlung zugebilligt wird. taz 18.2.95; taz
20.7.95; Hans-Eberhard
Schultz – Rechtsanwalt 21. Februar 95 Ein vier Monate (!) altes
afghanisches Kind, das in München geboren wurde und dessen Mutter einen
Asylantrag gestellt hatte, bekommt Post vom Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge. Darin
heißt es, daß der Asylantrag abgelehnt ist und daß keine Abschiebehindernisse
nach § 53 AuslG vorlägen. Der Kläger (also das Kind) wird aufgefordert, die
BRD innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung zu verlassen.
Andernfalls müsse eine Abschiebung nach Afghanistan oder in ein anderes Land
veranlaßt werden. Das
Verwaltungsgericht München erkennt ein Abschiebehindernis an. Der inzwischen
zwei Jahre alte Junge bekommt eine Duldung für drei Monate mit der
Möglichkeit der Verlängerung und der Bemerkung "Erwerbstätigkeit nicht
gestattet". SZ 17.9.97 26. Februar 95 Der 36-jährige Ingenieur Abijou Tilaye,
der nach 5-monatiger Abschiebehaft nach Äthiopien abgeschoben werden soll,
erhängt sich in der JVA in Würzburg mit einem Kleidungsstück. Fünf Tage zuvor
war er, in Handschellen gefesselt, zusammen mit seiner ebenfalls seit fast
einem halben Jahr in Abschiebehaft befindlichen Ehefrau in der äthiopischen
Vertretung in Bonn zwangsvorgeführt worden. Abijou
Tilaye wurde in Äthiopien als Mitglied der AAPO (Organisation aller Amharen)
am 13. Dezember 93 verhaftet und bis zum 28. Januar 94 ohne Haftbefehl und
Gerichtsverhandlung in einer Polizeistation in Keftenia festgehalten. Er
wurde geschlagen, ausgepeitscht und durch Schlafentzug mißhandelt. Als seine
Frau seinen Aufenthaltsort erfuhr, informierte sie amnesty international,
nach deren Intervention Abijou Tilaye mit Auflagen entlassen, aber beschattet
wurde. Bei
seinem ersten Versuch, ein Visum für Deutschland zu beantragen, wurde er
erneut festgenommen und erst nach Zahlung einer Kaution und einer Bürgschaft
seines Schwagers freigelassen. Am 8. April 94 konnte Herr Tilaye mit einem
Visum unter Umgehung der Flughafenkontrolle (er hatte dort gearbeitet) in die
BRD einreisen und einen Asylantrag stellen. Seine Frau folgte zwei Tage
später. Die beiden Kinder wurden bei Verwandten untergebracht. Es
folgte der bekannte Ablauf von Anhörung, Ablehnung, Klage und Ablehnung, bei
deren Zustellung die Eheleute unglücklicherweise nicht angetroffen wurden. Da
sie sich bei der Ausländerbehörde nicht abgemeldet hatten, nahm diese an, sie
seien ‚untergetaucht’, und ordnete die Festnahme an. Als das Ehepaar von
einem Besuch bei Verwandten am 19. September 94 zum Flüchtlingslager
zurückkehrte, wurde es von der Polizei verhaftet und auf Beschluß des
Amtsgerichts Würzburg in Abschiebehaft genommen. Nach drei Monaten wurde für
beide die Haftverlängerung bestätigt. Es
folgte die Zwangsvorführung in der äthiopischen Botschaft. Dort verweigerte
Abijou Tilaye die Unterschrift, weil er fest damit rechnete, bei der Rückkehr
sofort beseitigt zu werden; seine Frau unterschrieb die Rückreisedokumente.
Die Bilanz seines Lebens, kurz vor dem Suizid einem Betreuer gegenüber
geäußert, lautete: "Mein größter Fehler war es, nach Deutschland zu
gehen und dort Asyl zu beantragen." Der
Abschiebetermin seiner Ehefrau wurde zunächst verschoben, damit sie ihren
Mann beerdigen könne. Sie musste jedoch in eine Klinik für Psychiatrie
gebracht werden, da sie nach dem Tod ihres Mannes und fünf Monaten
Abschiebehaft suizidgefährdet war. Jahrelang mußte sie amtsärztliche
Untersuchungen wegen Reiseunfähigkeit ertragen, um zumindest eine
Verlängerung der Duldung zu erreichen. Seit Mai 1998 besitzt sie eine
Aufenthaltsbefugnis für die BRD. Bis heute hat sie den Suizid ihres Mannes
jedoch nicht verarbeiten können. UNITED (SZ; Antifa. Nachr.; ESG); taz 3.3.95; ND
3.3.95; taz 11.3.95; SZ
16.3.95; FR 5.4.95; taz 27.7.95; Pro Asyl*; Bayerischer Landtag Drucksache 14/3299; IMEDANA
26.10.00; Herzog/Wälde:
"Sie suchten das Leben" 28. Februar 95 In einer Flüchtlingsunterkunft
im hessischen Usingen stürzt sich ein 35 Jahre alter Afghane in Suizidabsicht
aus einem Fenster im dritten Stock. Er zieht sich zahlreiche Knochenbrüche
zu. Konkret 6/95, S.
25 Anfang März 95 Das Ehepaar Komlan M. A. und Akou B. M. kehrt – nach abgelehntem Asyl
in Deutschland – heimlich über die "grüne Grenze" nach Togo zurück. Am 5. April
wird Komlan M. A. auf einer Baustelle verhaftet und erlebt schwere Schläge
auf dem Polizeirevier. Dann kommt er ins Gefängnis, wo er zur Zwangsarbeit
eingeteilt wird. Am 29. Dezember gelingt ihm mit Hilfe eines Wachsoldaten die
Flucht. Am nächsten
Tag wird seine Frau Akou B. M. verhaftet. Sie hatte schon eine Totgeburt, als
sie von der Inhaftierung ihres Mannes erfuhr. Nun wird ihr gezielt auf den
Unterleib geschlagen. Anschließend kommt sie in eine Dunkelzelle. Auf
Veranlassung ihrer Schwester verhilft ihr am nächsten Tag ein Soldat zur
Flucht. Sie flieht
nach Cotonou und trifft am 4. Februar 96 wieder in der BRD ein, wo sie
zunächst medizinisch behandelt werden muß. Drei Wochen später gelingt auch
ihrem Mann die Wiedereinreise nach Deutschland. Aktion Abschebestop 3. März 95 Der togoische Flüchtling A. Z., Mitglied der Union des Forces du
Changement (UFC) in Togo, wird über Düsseldorf mit seinem eigenen Paß
abgeschoben. Am Tag zuvor war ihm mitgeteilt worden, daß seine Abschiebung
geplant sei, und er war umgehend festgenommen worden. Bei einem
Zwischenstop in Accra (Ghana) gelingt ihm die Flucht vom Flughafengelände. Da
er während der Abschiebung von BGS-Beamten am Kopf schwer verletzt wurde, muß
er sich zunächst medizinisch behandeln lassen. Aktion Abschiebestop 11. März 95 Brandanschlag auf ein
Flüchtlingsheim in der Kasseler Innenstadt. Der Brand wird entdeckt und
gelöscht, bevor größerer Schaden entstehen kann. Konkret 6/95, S.
26 12. März 95 Der 22 Jahre alte Flüchtling El
Kadaoui aus Marokko stirbt im Krankenhaus an den Folgen eines
Selbsttötungsversuches, den er zwei Wochen zuvor in der Abschiebehaft im
Jugendgefängnis Wiesbaden beging. jW 14.3.95*; taz
14.3.95; FR 2.3.95; Konkret 6/95, S. 25 14. März 95 In einem Flüchtlingsheim in
Teltow – südlich von Berlin – entsteht ein so großer Brand, daß 40 Personen
zeitweise evakuiert werden müssen. Eine Frau erleidet eine Rauchvergiftung.
Brandstiftung wird nicht ausgeschlossen. jW 15.3.95 17. März 95 Ein 34-jähriger Flüchtling aus
Algerien steckt seine Zelle in der Justizvollzugsanstalt Mannheim in Brand
und versucht sich anschließend zu erhängen. Ihm stand die Abschiebung direkt
bevor. taz 18.3.95 21. März 95 JVA Büren – Abschiebegefängnis
in Nordrhein-Westfalen. In einer mit drei Personen belegten Sechs-Bett-Zelle
im 2. Obergeschoß brennt es um 21.30 Uhr lichterloh. Zwei Libanesen und ein Iraner, die
Bewohner der Zelle, ein Algerier aus der Nachbarzelle und ein Justizmitarbeiter
werden schwer verletzt und kommen ins Krankenhaus. Der Patriot
22.3.95; taz 22.3.95; Der Patriot
23.3.95; Der Patriot
27.3.95 27. März 95 Zum zweiten Mal innerhalb
weniger Tage brennt eine leerstehende Unterkunft für Asylbewerber in
Darmstadt in Hessen ab. Konkret 6/95, S.
25 29. März 95 Brandanschlag auf ein
Flüchtlingsheim in Castrop-Rauxel in Nordrhein-Westfalen. BewohnerInnen
finden eine mit Benzin gefüllte und entzündete Getränkedose unter einem vor
dem Haus geparkten Wagen. Sie können einen Brand verhindern. Konkret 6/95, S.
25 31. März 95 Eine abgelehnte Asylbewerberin wird mit ihren beiden Kindern in die Elfenbeinküste (Côte d´Ivoire) abgeschoben. Nach kurzer
Befragung kann sie den Flughafen verlassen, wird aber in der Folgezeit immer
wieder von der Polizei aufgesucht und zu Verhören mitgenommen. Die Befrager
sind an dem Aufbau von Exil-Organisationen in der BRD interessiert. Weil die
Frau keine ausreichenden Informationen mitteilt, wird sie inhaftiert. Nach
Auskunft ihrer Familie ist es auch im Februar 98 noch nicht gelungen, ihren
Aufenthaltsort ausfindig zu machen. Aktion Abschiebestop Ende März 95 Von Jahresbeginn bis heute
legten Gefangene im Abschiebegefängnis Büren in ihren Zellen insgesamt dreimal
Feuer, um gegen die Haft zu protestieren. (incl. 21. März 95) Off limits Nr. 9 Mai/Juni 1995 März 95 Im Zeitraum vom Dezember 94 bis
zum März 95 haben drei Rumäninnen versucht, sich in der Abschiebehaft im
sächsischen Stollberg umzubringen. Zwei Frauen wurden nach ihren
Selbsttötungsversuchen abgeschoben. Komitee f.
Grundrechte u. Demokratie 4.12.98 8. April 95 In der Untersuchungshaftanstalt
Holstenglacis in Hamburg erhängt sich Gibrel Kassimoi (Gibriel C.; Djibril Ouro-Djobo
Tchabangna) mit einer Wolldecke. Er sollte am nächsten Tag nach Togo
abgeschoben werden. Er wurde 27 Jahre alt. Nachdem
sein Asylantrag 1993 abgelehnt worden war, lebte Herr K. ohne Papiere in
Hamburg, bis er gefangengenommen und nach 3-monatiger Abschiebehaft in
Offenburg abgeschoben wurde. In Togo kam er sechs Monate lang ins Gefängnis. Nach
einer erneuten Flucht in die BRD wurde er am 6. April von der Polizei
verhaftet und in Abschiebehaft genommen. Pro Asyl*; Staatliche
Pressestelle Hamburg 9.4.95; taz 10.4.95; taz
11.4.95; Freitag 28.4.95; Off limits Nr. 9 Mai/Juni 1995; Komitee f.
Grundrechte u. Demokratie 4.12.98 12. April 95 Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der seit dem 4. März im
Transitbereich lebende libanesische Flüchtling A. S. H. verletzt sich die
Pulsadern und wiederholt dieses am 30. April noch einmal. Nach einigen
Aufenthalten in der Psychiatrie wird ihm nach 161 Tagen im Flughafen am 11.
August die Einreise in die BRD gestattet. AK-INFO AK-Asyl
BaWü Okt.-Dez. 96; BT-Drucksache
13/3565 16. April 95 Abschiebegefängnis JVA Büren in Nordrhein-Westfalen. 42 vorwiegend nordafrikanische Gefangene revoltieren gegen
die Haft und die Haftdauer. Sie legen Feuer in einer Zelle und werfen
brennende Matratzen aus dem Fenster. Sie fordern Gespräche mit einem
Vertreter des Justizministeriums und mit JournalistInnen. Einige von ihnen
befinden sich seit über einem Jahr in Abschiebehaft. Nach
sieben Stunden werden die Männer von der Polizei überwältigt. taz 18.4.95 17. April 95 Der 23-jährige Kurde Ahmed Polap
erliegt seinen schweren Verletzungen. Er war am 8. April um 18.17 Uhr vor den
einfahrenden S-Bahn-Zug der Linie S 5 am S-Bahnhof Berg-am-Laim in München
gesprungen. Auch die sofortige Notbremsung des Zugführers konnte nicht
verhindern, daß der Zug Ahmed Polap überrollte und ihm beide Beine abtrennte.
Da
in seiner Tasche eine Ausweisungsverfügung der Landeshauptstadt München
gefunden wurde, sehen die Ermittler in diesem Schreiben das Motiv für die
Selbsttötung. SZ 10.4.95; Pro Asyl*; UNITED (ESG) SZ 9./10.9.95; Komitee f.
Grundrechte u. Demokratie 4.12.98; Herzog/Wälde:
"Sie suchten das Leben" 17. April 95 Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der libanesische
Flüchtling H. M. H. versucht, sich mit Hosenträgern zu strangulieren. AK-INFO AK-Asyl
BaWü Okt.-Dez. 96; BT-Drucksache
13/3565 29. April 95 Brandanschlag auf ein
Flüchtlingsheim in Hauzenberg bei Passau. In der Unterkunft wohnen derzeit 75
Menschen. Der Haftbefehl gegen den geständigen Täter, einen 18-jährigen
Schreinerhelfer, lautet auf 51-fachen Mordversuch. BeZ 16.5.95;
Konkret 7/95, S. 26 30. April 95 Bei Aurith an der
deutsch-polnischen Grenze wird eine Wasserleiche gefunden. Es handelt es sich
"dem Augenschein nach um einen Südeuropäer", so ein BGS-Sprecher. FFM, März 96 April 95 JVA Volkstedt bei Eisleben in
Sachsen-Anhalt. Ein Äthiopier und ein Ägypter versuchen sich durch die
Einnahme von Reinigungsmitteln umzubringen, um der drohenden Abschiebung zu
entgehen. 3. Mai 95 Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der pakistanische
Flüchtling K. J. schneidet sich aus Angst vor der Zurückweisung in sein
Herkunftsland an einem Arm die Pulsader auf. Am Morgen des 7. Mai droht er,
sich etwas anzutun und öffnet sich abends die Pulsader des noch unverletzten
Armes. Am 10. Mai erleidet er erneut einen Zusammenbruch. Vier Tage später
randaliert er im Speiseraum und wird schließlich in die Psychiatrie gebracht.
Er wird am 19. Mai unter Bewachung von zwei BGS-Beamten nach Pakistan
zurückgewiesen. AK-INFO AK-Asyl
BaWü Okt.-Dez. 96; BT-Drucksache
13/3565 4. Mai 95 JVA Kassel-Wehlheiden. Nachdem er mehrmals in der
sogenannten B-Zelle eingesperrt wurde, versucht ein 29 Jahre alter
Marokkaner, sich in seiner Zelle an einem Bettlaken zu erhängen. Schwer verletzt kommt er ins Krankenhaus, wo er
einige Tage später seinen Verletzungen erliegt. 'Elwe'-Reader
Mai/Juni 1996 5. Mai 95 Otopeni – Flughafen Bukarest. Es
wird bekannt, daß hier in einem "irregulären" Abschiebegefängnis
auch aus der BRD abgeschobene Flüchtlinge gefangen sind. Zwei Kurden aus dem
Irak, die demnächst abgeschoben werden sollen, schreiben in einem Kassiber:
"Wir alle wissen, wenn wir im Irak in Polizeihände geraten, dann werden
sie uns sofort aufhängen oder erschießen." FR 5.5.95 9. Mai 95 Bei Görlitz an der
deutsch-polnischen Grenze wird eine Wasserleiche gefunden. Der Ertrunkene ist
"offensichtlich asiatischer Herkunft", so der BGS-Sprecher Müller. FFM, März 96; Kleine Anfrage
der PDS-Fraktion in Brandenburg Nr. 996 9. Mai 95 Die Armenierin Nune G. soll
zusammen mit ihrer Cousine abgeschoben werden. Sie müssen sich auf der
Zirndorfer Polizeiwache vollkommen nackt ausziehen und so für zwei Stunden
auf einem Plastikuntersatz stehen. Nune G. wird ohnmächtig, schlägt mit dem
Kopf gegen den Drehknopf der Zentralheizung und verletzt sich am Auge schwer.
Ein Arzt wird ihr von den Beamten verweigert. Stattdessen
werden die beiden Frauen noch in der Nacht ins polnische Stettin gefahren und
dort der polnischen Polizei übergeben. Die
Schwester von Nune G., die den beiden hinterhergefahren ist, bringt sie zu
einem Arzt, der diagnostiziert, daß sie auf dem geschädigten Auge nur noch
80% Sehkraft besitzt. NN 28.10.97 11. Mai 95 Der kurdische Flüchtling
Abdulselam Gündogdu wird aus Nordrhein-Westfalen in die Türkei abgeschoben. Dort
gerät er gleich in Gefangenschaft und wird während der nächsten 5 Tage schwer
gefoltert. Die Verletzungen sind so schwer, daß ihm von einem Arzt eine
5-tägige Bettruhe verordnet wird. Dann
wird er ins Bayrampasa-Gefängnis gebracht und weiterhin gefangen gehalten. Özgür Politika
24. 6. 98; IHD-Istanbul in:
AK Asyl Ba-Wü Oktober-Dezember 1998 14. Mai 95 Berlin. Ein 19-jähriger Mann aus
Sierra Leone, der abgeschoben werden soll, versucht sich mit einem Handtuch
an einem Gitterstab eines Absperrgitters zu strangulieren. Durch das
Wachpersonal wird er an einer Fortsetzung seines Selbsttötungsversuches
gehindert. BT-Drucksache
13/3567 19. Mai 95 Der 33-jährige Inder Jaswant
Singh aus dem Punjab erliegt seinen schweren Verletzungen im
Bezirkskrankenhaus Regensburg. Am 10. Mai hatte er versucht, sich durch
Erhängen das Leben zu nehmen. Jaswant
Singh sollte abgeschoben werden, obwohl er seit neun Jahren mit fester
Adresse im Landkreis Cham mit seiner deutschen Freundin und ihrem gemeinsamen
Kind lebte. Nach seinem Asylantrag war auch die Durchführung eines
Asylfolgeantrags und die im Januar 1995 dagegen eingereichte Klage abgelehnt
worden. Nun wurde von der Ausländerbehörde eine Abschiebeverordnung
vorgelegt. Als
Jaswant Singh mit Suizid drohte, wurde er zunächst ins Bezirkskrankenhaus
eingeliefert und sollte von dort in Abschiebehaft genommen werden. Trotzdem
verlautbarte der zuständige Polizeisprecher nach der Verzweiflungstat, daß es
weder einen "Zusammenhang zwischen dem Selbstmordversuch des 33 jährigen
und dem Vorgehen der Polizei gebe noch einen Zusammenhang zwischen
Suizidversuch und der drohenden Abschiebung". Pro Asyl*; taz 27.7.95; SZ 9.9.95; FRat NieSa
Rundbrief 30, Okt. 95; BT-Drucksache
13/3567; IMEDANA 26.10.00 ; Herzog/Wälde:
"Sie suchten das Leben" 22. Mai 95 Die 25-jährige Kurdin Havva Koc
wird von Berlin-Schönefeld nach Istanbul abgeschoben. Ihre mitreisende
Schwester berichtet, daß sie in Istanbul sofort festgenommen und verschleppt
wurde. Antirassistische
Initiative Berlin; FFM 27. Mai 95 Bei Hohenwutzen in Brandenburg
wird eine tote Person aus der Oder geborgen. Der Person war der Versuch
mißlungen, die deutsch-polnische Grenze ohne gültige Papiere zu überqueren. taz 3.8.95 30. Mai 95 Brandanschlag auf ein von
Flüchtlingen bewohntes Haus in Weiterstadt im Kreis Darmstadt-Dieburg in
Hessen. Konkret 7/95, S.
27 30. Mai 95 Ein 26-jähriger Pole, dem die Abschiebung
unmittelbar bevorsteht, verletzt sich im Abschiebegewahrsam mit dem
abgebrochenen Stiel eines Plastiklöffels am linken Unterarm. Durch das
Einschreiten des Wachpersonals wird weiteres verhindert. BT-Drucksache
13/3567 30. Mai 95 Gegen 20.35 Uhr fahren ca. 10 Autos vor das
Flüchtlingsheim im brandenburgischen Falkensee. Die Insassen steigen aus und
schlagen mit Holzknüppeln auf einen Albaner ein. Als sich einige Heimbewohner
ebenfalls bewaffnen, fliehen die Angreifer. Der
Geschlagene kommt mit einem Kieferbruch ins Krankenhaus. Was geht ab? Nr. 8 (RA 1.6.95; MAZ 1.6.95) 3. Juni 95 Eine Gruppe von 72 Flüchtlingen
aus Afghanistan, darunter Männer, Frauen und Kinder im Alter von vier Monaten
bis 60 Jahre, landet am Strand von
Rügen, nachdem sie drei Tage zuvor in der Binzer Bucht in Schlauchboote
ausgesetzt worden waren. BeZ 3.6.95; ND
3.6.95 3. Juni 95 Bei Brieskow-Finkenheerd, nahe
der deutsch-polnischen Grenze, wird eine Leiche aus der Oder gezogen. Sie
kann nicht identifiziert werden. FFM, März 96;
taz 3.8.95 6. Juni 95 Flüchtlingsheim Raschwitzer Straße 16 in Leipzig. Die
afghanischen Flüchtlinge Azad Khan Fegir Ahmad, Norool Hak Hakimi und
Mohammed Nabi Schafie werden morgens um 4 Uhr in ihrem Wohnwagen Nr. 43 von
mindestens zehn maskierten, schwarz-gekleideten und bewaffneten Männern
überfallen. Sie werden mit Faust- und Stockschlägen und Fußtritten traktiert,
sie werden zu Boden geworfen, als Terroristen beschimpft und schließlich mit
Plastikriemen an Händen und Füßen gefesselt. Der gesamte Wohnwagen wird
verwüstet. Sachen werden aus den Schränken gerissen und auf dem Boden
verteilt – der Fernseher wird zertrümmert. Es
stellt sich heraus, daß die Täter keine Neonazis sind, wie die Betroffenen
vermutet hatten, sondern Polizeibeamte. Diese hatten sich allerdings in der
Adresse geirrt. Mohammed
Nabi Schafie und Norool Hak Hakimi müssen ihre Verletzungen stationär im
Krankenhaus behandeln lassen. Mohammed Nabi Schafie hat massive Prellungen am
ganzen Körper, und Norool Hak Hakimi muß mit einer Gehirnerschütterung, einer
Prellung am Bauch und Hautabschürfungen elf Tage im Krankenhaus bleiben. Zehn
Monate später weist die Leipziger Staatsanwaltschaft die Anzeige der
Flüchtlinge ab. Dort heißt es unter anderem: "Im übrigen bestritten auch
die Beschuldigten selbst (also die Polizisten, ARI), die Geschädigten
geschlagen, getreten oder ein derartiges Verhalten bei ihren Kollegen bemerkt
zu haben." Gedächtnisprotokolle
der Betroffenen; FRat Leipzig
Juni 95; LVZ 10.6.95; Projekt
"Felsenblume" 20.6.95; taz 5.2.96; ai
3.7.97 6. Juni 95 Die alewitische kurdische Familie Cengiz, Erdogan und
Zeliha Dogan wird von München aus nach Istanbul abgeschoben. Direkt am
Flughafen in Istanbul werden sie alle verhaftet und als kurdische Hunde,
Terroristen und Rotköpfe (Schimpfwort für Alewiten) beschimpft. Erdogan und
Cengiz Dogan werden der "Falaka" (Schläge auf die Fußsohlen)
ausgesetzt, ihrem Sohn werden brennende Zigaretten auf den Armen ausgedrückt.
Erdogan Dogan verliert durch die Folter drei Zähne. Durch Bestechung gelingt es der Familie Dogan, nach
zweieinhalb Tagen entlassen zu werden. Die
Familie flieht erneut in die BRD. Das Behandlungszentrum für Folteropfer Ulm
bestätigt "Spuren schwerer körperlicher und psychischer
Mißhandlungen". Am 31.7.96 werden sie als asylberechtigt anerkannt. Büro A.
Dietert-Scheuer, MdB, April 97 und Sept. 98 7. Juni 95 Bei Lodenau – nahe der
deutsch-polnischen Grenze – wird ein Ertrunkener aus der Neiße geborgen. Es
soll sich um einen Polen handeln. FFM, März 96; taz
3.8.95 10. Juni 95 Neureichenau im Bayerischen Wald. Fünf Motorradfahrer
halten an einer Telefonzelle und überfallen einen 20 Jahre alten Flüchtling
aus dem Sudan. Sie schlagen auf ihn ein, und als er am Boden liegt, traktieren
sie ihn weiter mit Tritten. Die
Täter verschwinden unerkannt. Ihr Opfer kommt schwer verletzt ins
Krankenhaus. taz 12.6.95;
Konkret 10/95, S. 29 11. Juni 95 Der 30 Jahre alte Flüchtling
Mapasi Jeancy (Kondeca Dealmeda) aus Zaire stirbt in der JVA Volkstedt bei
Eisleben in Sachsen-Anhalt. Er hatte sich eine Schlinge aus zusammen
geknoteten Strümpfen gemacht und sich in einer Toilette an einem Wasserrohr
erhängt. Der Mann sollte am 13. Juni abgeschoben werden. taz 12.6.95;
KStAnz. 12.6.95; jW 12.6.95; ND 13.6.95; jW 14.6.95; Pro Asyl*; UNITED (FRat SaAnh; adn, dpa);SZ 9.9.95; Komitee f.
Grundrechte u. Demokratie 4.12.98 12. Juni 95 Der 16 Jahre alte Flüchtling Ramazan Antli wird in die
Türkei abgeschoben. Als die Maschine TK 890 um 16 Uhr auf dem Flughafen in
Istanbul landet, geschieht die Festnahme des Jugendlichen umgehend. Nach
einer 24-stündigen Polizeihaft wird er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft
in Bakirköy freigelassen. Er berichtet dem Türkischen Menschenrechtsverein, daß
er auf der Wache "schlecht behandelt worden sei". IHD-Istanbul in:
AK Asyl Ba-Wü Oktober-Dezember 1998 13. Juni 95 In der Justizvollzugsanstalt
Halle erhängt sich der 22-jährige Sudanese Moses
Ganaja. Komitee f.
Grundrechte u. Demokratie 4.12.98; Pro Asyl* 14. Juni 95 Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der staatenlose
Flüchtling R. A. schluckt eine Rasierklinge und kommt daraufhin in das
Universitätsklinikum Frankfurt. AK-INFO AK-Asyl
BaWü Okt.-Dez. 96; BT-Drucksache
13/3565 17. Juni 95 Berlin-Köpenick. Als der in
Magdeburg gemeldete Vietnamese Vo Xuon Cuong einen Polizisten auf dem
S-Bahnhof sieht, läuft er weg. Der Beamte verfolgt den Asylbewerber bis in
ein nahegelegenes Waldstück. Dort wird der Fliehende von dem Sog eines
heranfahrenden Zuges erfaßt und so schwer am Kopf verletzt, daß er an den
Gleisen stirbt. Da weder der Beamte noch der Zugführer den
Unfall bemerkt haben, wird der Leichnam von Vo Xuon Cuong erst um 7.45 Uhr
von einer Frau entdeckt und gemeldet. Vo
Xuon Cuong wurde 37 Jahre alt. ND 19.6.95; taz
19.6.94; ak 1.7.95; UNITED (jW; BeZ;
Was geht ab?); SZ 9.9.95 18. Juni 95 Bei einem erneuten Überfall auf ein
Flüchtlingsheim im rheinland-pfälzischen Kusel werden zwei 25- und 26-jährige
Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien an Armen, Händen und Rücken
verletzt. Die Täter tragen Tarnanzüge und stechen mit Messern zu. Bereits
im November 1994 war das Heim von drei deutschen Männern überfallen worden,
die Sachschäden verursachten. BeZ 19.6.95; Was
geht ab? Nr. 8 (SZ 19.6.95); Konkret 10/95,
S. 29 19. Juni 95 Magdeburg in Sachsen-Anhalt.
Drei Skinheads greifen morgens noch in der Dunkelheit einen 18-jährigen
Asylbewerber aus Südafrika mit Stöcken, Baseballschlägern und einem
Luftgewehr an. Als dieser zu fliehen versucht, jagen ihn zwei der Angreifer
zunächst zu Fuß und später mit dem Auto weiter durch die Strassen. Erst durch
die herbeigerufene Polizei werden die Mißhandlungen gestoppt. Der
Angegriffene ist an Schulter, Rücken und am Oberarm verletzt. BeZ 21.6.95; taz
22.6.95 22. Juni 95 Es wird bekannt, daß die
Münchener Firma Hermann & Schmidt im Auftrag der Regierung von Oberbayern
alle 5 Monate die 23
Flüchtlingsunterkünfte mit Insektiziden verseucht. Ohne die BewohnerInnen
vorher zu informieren, wird das Nervengift Lindan ("Insektenil N HS
forte") versprüht, das nach der Aktion noch wochenlang aus Möbeln,
Matratzen und Gardinen dünstet. Sogar die Herstellerfirma des Giftes warnt
vor einer Verwendung in geschlossenen Räumen. Die Flüchtlinge dagegen, die
nicht informiert waren, hielten nach der Aktion die Fenster extra
geschlossen, um die vermeintlich unschädliche Wirkung zu erhöhen. FR 22.6.95; ND 17.10.95 25. Juni 95 Auf ein Flüchtlingsheim in Geisa
in Thüringen feuern Unbekannte um 1.30 Uhr aus einem PKW drei Schüsse ab. Ein
Projektil durchschlägt das Fenster eines Zimmers im Obergeschoß, in dem eine
türkische Familie wohnt. Es wird niemand verletzt. taz 27.6.95;
Konkret 10/95, S. 29 26. Juni 95 Weil die Behörden die
Kostenübernahme einer Operation verweigern, stirbt der 36 Jahre alte
kurdische Asylbewerber Celal Akan an Leberzirrhose. Über ein Jahr lang haben die
Bremer Behörden die Entscheidung über die Kostenübernahme verschleppt und
somit den Tod billigend in Kauf genommen. Sogar nach dem restriktiven
Asylbewerberleistungsgesetz wären sie verpflichtet gewesen, lebenserhaltende
Maßnahmen zu finanzieren. Celal
Akan hatte der in der Türkei verfolgten Minderheit der Yeziden angehört.
Wegen des Vorwurfs der Unterstüt-zung der PKK war er verhaftet und gefoltert
worden, bevor ihm die Flucht in die BRD gelang. Seine Frau lebt mit den vier
Kindern zur Zeit in Syrien. ND 18.8.95; TS
18.8.95; taz 18.8.95; HAZ 19.8.95; UNITED (taz; ARD "panorama"; dpa; MNS); 30.
Juni 95 Einen Tag vor seinem 27.
Geburtstag steckt der kurdische Gefangene Maruf B. in der Abschiebehaft Ostertorwache
in Bremen seine Zelle in Brand, denn er sollte am 1. Juli um 10 Uhr in die Türkei abgeschoben
werden.. Er erleidet lebensgefährliche Verletzungen und kommt mit
Verbrennungen, die 23% seiner Haut verletzt haben, ins Zentralkrankenhaus
Links der Weser. Am 1. Juli erfolgt seine Verlegung per Hubschrauber in die
Klinik für Verbrennungs- und plastische Wiederherstellungschirurgie nach
Aachen. Nach
seiner Entlassung aus dem Krankenhaus in Aachen taucht er unter – wird jedoch
sieben Monate später wieder festgenommen und befindet sich erneut in
Abschiebehaft. Das Amtsgericht Bremen scheut sich nicht, den Suizidversuch
ausdrücklich als Haft-Begründung anzuführen: "Angesichts seines
Selbsttötungsversuchs durch Brandstiftung und im Hinblick darauf, daß er nach
Krankenhausentlassung sich nicht freiwillig aus dem Land begab, sondern hier
strafrechtlich in Erscheinung trat, wird der Verdacht bestärkt, daß er das
Land freiwillig nicht verlassen wird." taz 3.7.95; taz 4.7.95; taz 20.7.95; taz 21.7.95; Hans-Eberhard
Schultz – Rechtsanwalt Juni 95 Es wird die Leiche der Rumänin
Rostas aus der Neiße geborgen. UNITED (Aktion
Zuflucht) Juni 95 Als eine Frau das deutsche Ufer
der Oder erreicht, ist ihr Kind ertrunken. Sie hatte sich das Kleinkind an
der Hüfte festgebunden, damit es während der Grenzüberschreitung von der
Oderströmung nicht weggetrieben wird. ZDF – Reportage
"Schmerzgrenze", 2.5.96 Sommer 95 Da sein Asylantrag abgelehnt wurde und es ihm zu gefährlich ist,
offiziell in die Elfenbeinküste (Côte d´Ivoire)
abgeschoben zu werden, kehrt Mathias Zohere "freiwillig" zurück. Er
hat seine Rückkehr seiner Familie vorher angekündigt, und als er nicht bei
ihnen eintrifft, stellen sie Nachforschungen an, die allerdings ergebnislos
bleiben. Fünf
Monate nach seiner Rückkehr erhalten die Eltern eine schriftliche Nachricht,
aus der hervorgeht, daß er sich im Gefängnis erhängt haben soll. Eine
Obduktion wird verweigert. Aktion Abschiebestop 3. Juli 95 Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Als Frau A. A. aus
Afghanistan mitgeteilt wird, daß sie nicht in die BRD einreisen darf,
erleidet sie einen Nervenzusammenbruch, schneidet sich mit einer Rasierklinge
in der Dusche beide Ellenbogeninnenseiten auf und schreibt einen
Abschiedsbrief an den Flughafen-Sozialdienst. Frau A. A. kommt in die
Psychiatrie und darf dann am 11. Juli in die BRD einreisen. AK-INFO AK-Asyl
BaWü Okt.-Dez. 96; BT-Drucksache
13/3565 5. Juli 95 Abschiebehaft Ostertorwache in
Bremen. Der 21 Jahre alte Ahmed D. aus dem Tschad wickelt sich Bettlaken um
die Füße und zündet sie an. Sein Mitgefangener schlägt Alarm, so daß die
Flammen schnell gelöscht werden können. Ahmed
D. sitzt bereits acht Monate in Haft, denn die Botschaft stellt ihm keine
Papiere aus. Stattdessen gibt es eine "inoffizielle Botschaft der
Nigerianischen Botschaft", ihm einen Paßersatz auszustellen. Ahmed D.
sagt gegenüber seinem Rechtsanwalt, daß er bereit sei, in den Tschad zurückzukehren
– aber niemals nach Nigeria abgeschoben werden will. Ein
sozialpsychiatrisches Gutachten stellt fest, daß der Flüchtling nicht
suizidgefährdet sei und daß die Abschiebung erfolgen könne. Nächste Woche
soll Ahmed D. der nigerianischen Botschaft vorgeführt werden. taz 6.7.95; taz 13.7.95; taz 20.7.95; taz 21.7.95 7. Juli 95 Trotz entgegenstehender Zusage des Petitionsausschusses in Thüringen
wird der abgelehnte Asylbewerber Idrissou Ouro-Koura mit seinem eigenen Paß nach
Togo abgeschoben. Seitdem haben Verwandte und Freunde in Togo und Deutschland
keine Nachricht von ihm erhalten. Er ist verschwunden. Aktion Abschiebestop 8. Juli 95 Der Kurde Ayhan Bugrahan wird nach Istanbul abgeschoben. Er
war 1989 als 16-jähriger Flüchtling in die BRD gekommen und hatte Asyl
beantragt. Direkt
auf dem Flughafen Istanbul wird er verhaftet und der Abteilung zur Bekämpfung
des Terrorismus überstellt. Er wird während der nächsten vier Tage mit
verbundenen Augen von zwei Beamten verhört, geschlagen, getreten und mit
Elektroschocks gefoltert, während er weder Essen noch Trinken erhält. Ihm
werden PKK-Mitgliedschaft und PKK-Aktivitäten in der BRD vorgeworfen. In
einem Gerichtsverfahren am 24.10.95 wird er freigesprochen – allerdings
gleich darauf zum Militärdienst erfaßt. Er taucht wieder unter und flieht im
Januar 1996 erneut in die BRD. Büro A.
Dietert-Scheuer, MdB, April 97 und Sept. 98; BeZ 22.4.97 15. Juli 95 In der west-ungarischen Stadt
Györ öffnet die Polizei einen auf einem Parkplatz abgestellten LKW, nachdem
AnwohnerInnen Verwesungsgeruch bemerkt hatten. Die Beamten finden 18 tote
Flüchtlinge. Die 17 Männer und eine Frau sind wahrscheinlich einen Tag zuvor
bei Außentemperaturen von +36 Grad in dem verschlossenen LKW erstickt. Die
Toten sind: Chandima Endirisinghe, Chinteka Silva, Haridar Kuman, Jaya Kumar
F. Pulle, Manoj Arizrathan, Ormandas, Pradeepan, Prince Fernando, Raja Dhama,
Rames Sobramanium, Rilwan Abdul Salam, Sitrambalam V. Murthy, Siwa Loganathan,
Sumanasena, Tennekoon, Tusara Fernando, Ukkuwa Malkanthi, Vasu. 19
weitere Flüchtlinge hatte der Fahrer des LKW bereits am Vortag
herausgelassen. Sie seien jetzt in Deutschland, hatte er ihnen noch gesagt,
und verließ dann den Ort. Die Überlebenden werden nach medizinischer
Versorgung in einem Krankenhaus in ein bewachtes Internierungslager auf dem
Kasernengelände der ungarischen Grenzpolizei in Györ gebracht. Sie
berichten, daß sie zwei Tage lang in dem LKW transportiert wurden und daß
ihnen die Fluchthelfer nur zwei Gefäße mit Wasser und einen Eimer gegeben
hatten. Diese waren aufgrund der hohen Außentemperaturen schnell verbraucht.
Ihre Hilferufe und ihr Klopfen aus dem Inneren des Wagens heraus wurden
offensichtlich nicht gehört. Die
Flüchtlinge aus Sri Lanka, sie sind alle Tamilen, waren über Moskau, Kiev,
Moldawien bis nach Bukarest gebracht worden. Ihr gemeinsames Ziel war
Deutschland. Aber
auch die Überlebenden werden dieses Ziel nicht erreichen. Da der ungarische
UNHCR nicht bereit ist, sie unter sein Mandat zu stellen und sie als
Flüchtlinge anzuerkennen, erfolgt ihre Abschiebung nach Colombo am 4. August. SaN 17.7.95; taz 17.7.95; ND 18.7.95; jW 18.7.95; FR 18.7.95; ND 18.7.95; jW 19.7.95; TS 19.7.95; FR 20.7.00; Int. Herald Tribune 23.7.95; PE von ARI, FFM
und PATTHAI vom 10.8.95 17. Juli 95 Der afghanische Asylbewerber
Abdullah A. wird im Flüchtlingsheim in der Trausnitzstraße in München
erdrosselt aufgefunden. Die Kriminalpolizei geht von einem Selbstmord aus. Abdullah
A. war vier Jahre bis 1994 im diplomatischen Dienst Afghanistans tätig. Seit
der Ablösung des afghanischen Präsidenten Najibullah im April 1992 hatte das
Land mehrere Übergangsregierungen erlebt. Die Kampfhandlungen zwischen
rivalisierenden Koalitionen der Mudschaheddin-Gruppen weiteten sich in den
Jahren 1992 – 1995 aus. Abdullah A. wurde entlassen und floh mit seiner Frau
nach Deutschland; im Oktober 1994 stellte er in München einen Asylantrag,
über den noch nicht entschieden war. Obwohl
der etwa 30-Jährige gute Aussichten auf Anerkennung als politisch Verfolgter
hatte, entwickelte Abdullah A. "nach Angaben von Zeugen bei der Kripo
zunehmend schwere Depressionen wegen seines Schicksals als Flüchtling". SZ 21.7.95; KlaroFix; taz
20.11.97; IMEDANA 26.10.00; Herzog/Wälde:
"Sie suchten das Leben" 18. Juli 95 Ein Flüchtling aus Togo
versucht, sich in der Abschiebehaft Ostertorwache in Bremen zu erhängen.
Mitgefangene finden ihn, so daß er überlebt. Zwei
Tage später behauptet das Gesundheitsamt, daß bei dem Flüchtling keine
Suizidgefahr bestehe und daß die Abschiebung, die am 19. Juli erfolgen
sollte, nicht aufgehoben, sondern lediglich verschoben sei. taz 20.7.95; taz 21.7.95; BT-Drucksache
13/3801 20. Juli 95 Zellenbrand im
Abschiebegefängnis Ostertorwache in Bremen. Die Gefangenen treten von innen
gegen die Tür und rufen "Feuer, Feuer!" Eine an mehreren Stellen
brennenden Matrtze wird von Beamten mit einem Feuerlöscher schnell gelöscht. taz 22.7.95 20. Juli 95 Abschiebegefängnis Ostertorwache
in Bremen – 21 Uhr. Der 43-jährige Ägypter S. sitzt in einer völlig
überbelegten Zelle, die mit einem winzigen Fenster ausgestattet ist. Wegen
der schlechten Luftverhältnisse bekommt er zunehmend Migräne und klingelt ca.
40 Mal nach den Beamten. Als keiner reagiert, zündet er in seiner
Verzweiflung eine Matratze an. Erst
jetzt kommen Beamte, bringen ihn in eine Nebenzelle und binden seinen rechten
Arm mit Handschellen an dem unter der Zellendecke befindlichen Fenstergitter
fest. "So bleibst Du bis morgen!" ist der Kommentar eines Beamten.
Der verzweifelte Gefangene schlägt die Scheibe ein und schneidet sich die
Pulsadern auf. Daraufhin
kommen vier oder fünf Beamte, fesseln ihm jetzt Hände und Füße, würgen ihn
und ziehen ihn dann an den Handschellen in "brutaler Weise" über
den Flur. Dabei verliert S. das Bewußtsein. Er kommt in das
Zentralkrankenhaus Ost. taz 22.7.95; taz 27.7.95; taz 28.7.95 20. Juli 95 In der Nähe von Eisenhüttenstadt
an der deutsch-polnischen Grenze wird eine Leiche aus der Oder geborgen. Die
Person kann nicht identifiziert werden, da sie mindestens vier Wochen im
Wasser gelegen hat. FFM, März 96 22. Juli 95 Um Kosten zu sparen, werden in
der Oder ertrunkene oder ans Ufer getriebene Flüchtlinge "mit
Bohnenstangen" wieder zurück ins Wasser gestoßen. Für eine Beerdigung
müßten die Gemeinden sonst ca. 1000 DM bezahlen. Wenn der oder die Tote
identifiziert werden kann, kommen noch die Rückführungskosten dazu. jW 22.7.95; taz
3.8.95; jW 18.8.95 24. Juli 95 Duisburg – Gladbeck. Aus einem
Schiffscontainer werden zwei sehr geschwächte marokkanische Flüchtlinge
befreit. Vor zwei Wochen war das Schiff "Parsival" in Marokko
ausgelaufen. Bei einem Halt in den Niederlanden hatten bereits mehrere Männer
aus Ägypten, Marokko sowie ein Palästinenser um Hilfe gerufen und waren
befreit worden. BeZ 25.7.95; FR
25.7.95; ND 25.7.95 26. Juli 95 Berlin. Ein 36-jähriger
bosnischer Flüchtling stürzt sich aus dem Fenster seiner im 6. Stock
liegenden Unterkunft in der Lichtenberger Siegfriedstraße. Er ist sofort tot. BeZ 28.7.96 27. Juli 95 Berlin. Die 41-jährige Kurdin
Gülnaz Baghistani stirbt nach achttägigem Hungerstreik an Herzversagen.
Brutale Polizeiübergriffe gegen 220 hungerstreikende KurdInnen am
Breitscheidplatz mit anschließender Hatz durch die Stadt führten zu ihrem
Tod. BeZ 28.7.95; taz 12.8.95; taz
18.12.95 1. August 95 71 Flüchtlinge aus Afghanistan
treiben auf vier Rettungsinseln 17 Seemeilen nördlich von Rügen in der Ostsee
und werden von einer norwegischen Fähre an Bord genommen. taz 2.8.95; KlaroFix 4.
August 95 In Rendsburg in
Schleswig-Holstein übergießt ein 35-jähriger libanesischer Flüchtling seine
sieben Kinder mit Benzin und droht, sie anzuzünden. Grund für diese
Verzweiflungstat ist ein Streit mit dem Ordnungsamt um Lebensmittelmarken. BeZ 5.8.95 15. August 95 Neun Kriegsflüchtlinge aus
Ex-Jugoslawien werden am bayerischen Grenzübergang Kiefersfelden aus dem
Laderaum eines italienischen Kühllasters geholt. In leichter Sommerbekleidung
bei einer Temperatur von nur drei Grad versuchten die Menschen, darunter ein
dreijähriges Kind und eine hochschwangere Frau, nach Frankfurt zu gelangen. Aktion Abschebestop 16. August 95 Der Flüchtling Selliah
Jeyakularajah aus Sri Lanka klettert in der Nähe seiner Unterkunft in Görisried im Landkreis Ostallgäu die Sprossen
eines Strommastes hoch und umklammert die Leitung mit seiner rechten Hand.
Der 35-jährige Tamile ist sofort tot. Im
Oktober 1994 kam Selliah Jeyakularajah nach Deutschland, stellte in Neu-Ulm
einen Asylantrag und wurde im Dezember 1994 in das Flüchtlingslager Ochsenhof
bei Görisried umverteilt. Dort hielt er es nur
wenige Tage aus und wohnte bis Februar 1995 die meiste Zeit bei einem Freund
in Kempten. Am 15. März 95 wurde er zum ersten Mal ins Bezirkskrankenhaus
eingewiesen; die Diagnose lautete "paranoide Psychose". Nachdem er
bis zu seinem Tod insgesamt achtmal im Krankenhaus Kaufbeuren aufgenommen
wurde, leitete dieses eine Unterbringung in einer Wohngruppe in die Wege, um
so "eine Drehtürpsychiatrie zwischen Klinik und Heim zu vermeiden".
Eine Suizidgefährdung hielten die Ärzte für ausgeschlossen, da er unter
"Depot-Medikation" stehe. Selliah
Jeyakularajahs Asylantrag wurde im Dezember 1994 ebenso abgelehnt wie ein
Anspruch auf Abschiebungsschutz. Da er sich wegen seiner psychischen Probleme
selten in Ochsenhof aufhielt, erreichte ihn die Postzustellungsurkunde nicht.
Sein Anwalt reichte verspätet eine Klage gegen den Asylbescheid ein, über die
das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden hatte. Die
menschenunwürdigen Lebensumstände der Flüchtlinge in der Asylunterkunft
Ochsenhof – möglicherweise auch Traumatisierung während der Bürgerkriegswirren
– und die Ausweglosigkeit seiner Situation ließen Selliah Jeyakularajah
zerbrechen. DS 22/95; Herzog/Wälde:
"Sie suchten das Leben" 16. August 95 Louis L. aus Nigeria, 29 Jahre
alt, erhängt sich in der JVA Wolfenbüttel. Er war auf Veranlassung des
Ausländeramtes des Landkreises Göttingen wegen illegaler Einreise in die BRD
und wegen illegalen Aufenthaltes in Abschiebehaft genommen worden. taz 17.8.95; FR
17.8.95; BeZ 17.8.95; TS 17.8.95; taz 18.8.95; jW
18.8.95; ND 18.8.95; FRat NieSa,
Rundbrief 30, Nov. 95; UNITED (ARD; morgengrauen; SZ);
BT-Drucksache 13/3801 17. August 95 Brandanschlag auf ein
Flüchtlingsheim in Mannheim. Drei Brandflaschen werden gegen die Rückseite
der Unterkunft im Stadtteil Schönau geworfen. Ein Wachmann entdeckt das Feuer.
Niemand wird verletzt. BeZ 18.8.95; jW
18.8.95; Bürgerrechte
& Polizei/CILIP 52/1995 21. August 95 Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude
C 182. Seit zwei Wochen demonstrieren sieben sudanesische Flüchtlinge – drei
von ihnen haben deutliche Foltermerkmale – gegen ihre drohende Abschiebung
mit einem Hungerstreik. Einer
der sieben seit zwei Wochen hungerstreikenden Sudanesen bricht bewußtlos
zusammen und zieht sich dabei eine Kopfverletzung zu. Am
12. September werden alle sieben Hungerstreikenden in den Sudan abgeschoben,
nachdem die sudanesische Regie-rung der deutschen Regierung zugesichert
hatte, daß die Flüchtlinge nach ihrer Rückkehr nicht verfolgt werden würden. taz 22.8.95; Pro Asyl 11.9.96 22. August 95 Ein unbenannter 21 Jahre alter
Mann aus Marokko erhängt sich während seiner Abschiebehaft in der JVA
Frankfurt. FR 26.8.95; UNITED (taz) 25. August 95 Frankfurt am Main. Ein 60 Jahre
alter Pole tötet sich in der Abschiebehaft selbst, indem er sich erhängt. taz 26.8.95; UNITED (taz) 29. August 95 Zwei afrikanische Asylbewerber
aus Ghana und dem Tschad kommen in einem Ulmer Hochhaus um. Ursache des
Feuers: Brandstiftung. BeZ 30.8.95; UNITED
(CARF; IRR; Searchlight) 29. August 95 In der Justizvollzugsanstalt
Flensburg zieht sich ein Abschiebegefangener schwere Verletzungen durch einen
Zellenbrand zu. BT-Drucksache
13/3801 August 95 Der togoische Flüchtling Ahianvé wird nach abgelehntem Asylantrag ohne
Vorwarnung aus seiner Unterkunft in Thüringen abgeholt und von Frankfurt am
Main über Ouagadougou (Burkina Faso) nach Lomé abgeschoben. Auf dem Flughafen
wird er von togoischen Beamten dermaßen mißhandelt, daß er ins Krankenhaus
gebracht werden muß. Von hier aus gelingt es ihm, einen Brief an einen
befreundeten Pfarrer in Thüringen zu schicken, in dem er um Geld bittet, weil
er die medizinische Behandlung nicht bezahlen kann. Aktion Abschiebestop 6. September 95 In einem aus Ungarn kommenden
Wohnmobil werden 42 Flüchtlinge entdeckt. Die 31 Erwachsenen und 11 Kinder
waren in Kästen versteckt. Sie stammen aus Montenegro in Rest-Jugoslawien
und wurden wieder nach Ungarn zurückgeschickt. BeZ 7.9.95 6. September 95 Landkreis Oder-Spree. Ein Jäger
schießt in einem Maisfeld bei Wellmitz auf der Jagd nach Wildschweinen auf
eine armenische Flüchtlingsfamilie. Der Vater Ivan Schachkulian und sein
8-jähriger Sohn Armen werden von Schrotkugeln verletzt. Während
Ivan S. am Oberschenkel getroffen wurde, ist die Verletzung Armens
komplizierter, so daß er jährlich am Fußgelenk operiert werden muß, um eine
Behinderung zu vermeiden. Noch
vor Ablauf der medizinischen Behandlung im Sommer 98 droht der 5-köpfigen
Familie nach abgelehnten Asylanträgen die Abschiebung. Die evangelische
Matthäus-Gemeinde in Hildesheim gewährt ihnen Kirchenasyl. BeZ 7.9.95; TS 7.9.95; jW 29.8.98 13. September 95 Eine tote Person wird in der
Nähe der brandenburgischen Ortschaft Brieskow-Finkenheerd aus dem Wasser der
Oder geborgen. Sie kann nicht identifiziert werden. FFM, März 96 13. September 95 Die sieben Sudanesen, die seit
Juli im Transitbereich des Flughafens Frankfurt festgehalten wurden, sind im
dritten Versuch abgeschoben worden. Die Sudanesen waren aus Protest gegen
ihre anstehende Abschiebung seit drei Wochen im Hungerstreik. Der Transport
erfolgt mit einer extra angemieteten rumänischen Chartermaschine, nachdem die
Abschiebung mit einer Linienmaschine am Vortage am Widerstand der Sudanesen
gescheitert war. BeZ 14.9.95; FR
14.9.95 25. September 95 Friedrichshain bei Döbern im südostbandenburgischen
Spree-Neiße-Kreis. Als die drei indischen Asylbewerber die Diskothek
"San Franzisko" betreten, erleben sie eine derart bedrohliche
Situation, daß sie gleich kehrt machen, um wieder hinauszugehen. Doch
bevor ihnen das gelingt, werden sie von mehreren Nazis brutal
zusammengeschlagen. Auch als ein Flüchtling schon am Boden liegt, "wird
ihm das Gesicht mit Stiefeln bis zur Unkenntlichkeit zertreten". Er
kommt mit lebensgefährlichen Verletzungen, seine beiden Begleiter mit
geringeren Verletzungen ins Krankenhaus. Die
Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt gegen vier der jugendlichen Täter wegen
versuchten Mordes. Gegen drei wird ein Haftbefehl erwirkt. taz 29.9.95 27. September 95 Beamte der Autobahnpolizei
Paderborn haben bei einer Verkehrskontrolle auf der Autobahn A 44 Dortmund –
Kassel bei Wünnenberg 54 Tamilen aus einem Kleintransporter geholt. BeZ 27.9.95 September 95 Die Bundesregierung bestreitet
die Tatsache, daß ein abgeschobener nepalesischer Staatsangehöriger auf dem
Rückflug mit einer Lufthansa-Maschine von zwei nepalesischen Polizisten
begleitet und bei der Ankunft in Katmandu von diesen abgeführt wurde. wib 6.9.95 und
13.9.95 September 95 Drei Männer aus Cottbus
überfallen und mißhandeln zwei indische Flüchtlinge "aus
Ausländerhaß", wie sie angeben. Ihnen wird versuchter Mord und
gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. BeZ 11.6.96 September 95 Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Frau H. L., geflohen aus
Äthiopien, schneidet sich in der Dusche die Pulsader auf. Sie erleidet einen
hohen Blutverlust und kommt zur medizinischen Erstversorgung in die
Psychiatrie. Von dort darf sie nach 187 Tagen Gefangenschaft im
Transitbereich am 3. November in die BRD einreisen. AK-INFO AK-Asyl
BaWü Okt.-Dez. 96; BT-Drucksache
13/3565 Herbst 95 Ein Flüchtling aus Burkina Faso wird nach abgelehntem Asylantrag ohne
Kenntnis seiner Anwältin von der Polizei abgeholt und abgeschoben. Dort erscheint
er noch einmal bei der Menschenrechtsorganisation, der er bereits vor seiner Flucht
angehört hat, und dann verliert sich seine Spur. Ermittlungen in Burkina Faso
oder von Freunden und Bekannten in Deutschland bleiben erfolglos. Aktion Abschiebestop 5. Oktober 95 Abschiebegefängnis Rottenburg in
Baden-Württemberg. Der algerische Flüchtling Khaleb Hocine wird morgens um 4
Uhr aus seiner Haftzelle von vier Männern abgeholt. Durch einen besonderen
Griff an die Kehle wird er kurzzeitig bewußtlos, wodurch sein Widerstand
gebrochen ist – und er abgeschoben wird. Bereits
am 16.5.95 und am 30.5.95 hatte Khaleb H. sich durch körperlichen Widerstand
vorerst erfolgreich gegen seine Abschiebung wehren können. Der
dritte Abschiebeversuch wurde nach 13 Monaten Abschiebehaft unternommen.
Khaleb H. wurde von BGS-Beamten geschlagen und "wie ein Paket"
verschnürt. Der Pilot der "Air Algérie" weigerte sich, den
verzweifelten Mann mitzunehmen. Dokumentation
über Abschiebehaft in Rottenburg 1997 6. Oktober 95 Der äthiopische Flüchtling
Solomon Mersha Mergia ertränkt sich im Rhein-Main-Donau-Kanal in Bamberg. Im
April 1995 bekam Solomon Mersha Mergia vom Verwaltungsgericht Weimar
Abschiebungshindernisse nach § 51 zugesprochen. Seine
exilpolitische Betätigung und seine Mitgliedschaft in der EPRP, der Ethiopian
People Revolutionary Party, hätten einer Abschiebung entgegengestanden.
Dagegen legte der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten zwar Berufung
ein, doch der Rechtsanwalt hielt die Chancen für ein vorläufig gesichertes
Aufenthaltsrecht trotzdem für gut. Sein
Anwalt bestätigt, daß der Flüchtling "ein depressives Erscheinungsbild
bot", von Suizidabsichten jedoch nicht gesprochen habe. Solomon Mersha
Mergia musste in einer Gemeinschaftsunterkunft in Gerstungen / Thüringen
leben und litt sehr unter der dortigen Unterbringung, unter Einsamkeit und
Isolierung. IMEDANA 26.10.00
(AAPO) ; Herzog/Wälde:
"Sie suchten das Leben" 10. Oktober 95 Lahn-Dill-Kreis in Hessen. Vier
deutsche Männer überfallen ein Flüchtlingsheim in Eschenburg-Simmersbach, schreien
rassistische Parolen, zertrümmern Scheiben und feuern mehrere Schüsse ab. Die
Täter sind zwischen 16 und 27 Jahre alt. Konkret 12/95,
S. 35 18. Oktober 95 Friedland – Landkreis Göttingen.
Der 18-jährige Sergej Androussenko droht, sich vom Dach der Gaststätte
"Michel" zu Tode zu stürzen, weil ihm die Abschiebung droht. Er war
im Mai in die BRD geflüchtet, weil er nicht als Soldat in Tschetschenien
kämpfen wollte. Verwaltungsgericht
Göttingen: "Desertion und Fahnenflucht sind hierzulande kein
Asylgrund." jW 19.10.95; FRat NieSa,
Rundbrief 30, Okt. 95 20. Oktober 95 Durch ein Feuer in einem
Flüchtlingsheim in Wallenhorst bei Osnabrück entsteht ein Sachschaden von 200 000 DM. Menschen kommen
nicht zu Schaden. Brandstiftung ist nicht auszuschließen. taz 21.10.95; jW
21.10.95 24. Oktober 95 Der vietnamesische Asylbewerber
N. wird – zusammen mit vier weiteren Abgeschobenen – direkt auf dem Flughafen
von Hanoi verhaftet und in einem Polizeigebäude im Stadtteil Tu Nghiem
gefangen gehalten. Sie treffen dort auf eine Gruppe bereits vor einer Woche
aus der BRD abgeschobener Flüchtlinge. Als
Grund für die Inhaftierungen der Flüchtlinge werden offiziell
"gesundheitliche Untersuchungen" angegeben. FRat NieSa,
Rundbrief 33, Febr. 96, S. 22 24. Oktober 95 Ein 16-jähriger Flüchtling aus
Bangladesch wird auf der Autobahn A 3 bei Regensburg von einem Auto erfaßt
und stirbt noch in der Nacht an seinen Verletzungen. Er war einer von 34
Flüchtlingen, die kurz vorher von ihren Fluchthelfern auf einer Raststätte
ausgesetzt worden waren. FR 26.10.95; UNITED (MNS) 26. Oktober 95 Ein Mann aus dem Tschad
unternimmt in der Abschiebehaft in Bremen einen Selbstverbrennungsversuch. Erst
jetzt wird er freigelassen. In den acht Monaten seiner Haft wurde er zu acht
verschiedenen afrikanischen Botschaften gefahren, um für ihn, der keinen Paß
besitzt, Ersatzpapiere zu erhandeln. TS 27.10.95 2. November 95 Der 20-jährige Ashraf B. aus dem
Sudan begeht auf dem Frankfurter Flughafen einen Selbsttötungsversuch, indem
er sich die Pulsadern aufschneidet. Sein Asylantrag, den er zweieinhalb
Wochen zuvor gestellt hatte, wurde abgelehnt. FR 4.11.95 5. November 95 Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis
in Hamburg. Der 35 Jahre alte Abschiebegefangene Esser F. erhängt sich am
Fensterkreuz mit einem Ledergürtel. Über
die Nationalität des Toten und die näheren Umstände der Selbsttötung wird
nichts bekanntgegeben. taz 7.11.95; taz
11.11.95; Komitee f.
Grundrechte u. Demokratie 4.12.98 6. November 95 In der Justizvollzugsanstalt St.
Georgen-Bayreuth in Bayern versucht ein tunesischer Abschiebegefangener, sich
zu erhängen. Er wird durch Bedienstete der Anstalt daran gehindert. BT-Drucksache
13/3801 8. November 95 Hannover in Niedersachsen. Der 27 Jahre alte kurdische
Flüchtling Mehmet Nezir Baynal wird in einem türkischen Supermarkt von der
Polizei festgenommen, weil er dort ohne die notwendige Arbeitserlaubnis
ausgeholfen haben soll. Auf
dem Polizeipräsidium verlangt Herr Baynal nach einem Dolmetscher und seinem
Rechtsanwalt. Seine Hände sind mit Handschellen auf dem Rücken fixiert. Auf
dem Weg zur Haftzelle wird er von den beiden begleitenden Beamten die Treppe
herauf geschubst. Als Herr Baynal sich umdreht, bekommt er einen Schlag auf
das linke Auge. Nach weiteren Schlägen verliert er das Bewußtsein. Die
Polizei selbst transportiert ihn in die Klinik "Clementinenhaus",
wo er jedoch eine medizinische Versorgung verweigert. Nach seiner augenblicklichen
Entlassung aus der Haft begibt er sich in das Krankenhaus Siloh und wird hier
stationär aufgenommen. Diagnose: schwere Prellungen des linken Auges und ein
Jochbeinbruch. Die Fraktur des Gesichtsknochens muß operativ behandelt
werden. Ende
Februar 96 erklärt die Staatsanwaltschaft, daß Herr Baynal, Opfer und
Hauptbelastungszeuge der polizeilichen Mißhandlungen, für ein eventuelles Strafverfahren gegen
die beiden Polizisten "nicht erforderlich ist." Die Abschiebung
wird eingeleitet. Einige
Tage später wird bekannt, daß Mehmet Nezir Baynals Abschiebung solange
ausgesetzt werden soll, bis geklärt ist, ob es überhaupt zu einem
Strafverfahren gegen die Polizisten kommt. taz 29.2.96; taz
2.3.96 9. November 95 An einem Wehr in der Nähe des
deutsch-polnischen Grenzüberganges Podrosche in Sachsen wird die Leiche des 24-jährigen Pakistani Massut
Iqubal gefunden. Bei seinem Versuch, in die BRD zu gelangen, ist er – vor
wahrscheinlich zwei Tagen – ertrunken. FFM, März 96;
BGS 12. November 95 Auf ein mit bosnischen
Kriegsflüchtlingen bewohntes Haus in Jena wird ein Sprengstoffanschlag
verübt. Ein selbstgebauter Sprengkörper fliegt durch ein offenes Fenster und
explodiert in einem Duschraum. BeZ 13.11.95 16. November 95 Ein 24-jähriger Abschiebegefangener
algerischer Staatsangehörigkeit erhängt sich in seinem Haftraum in der JVA
Dresden an einem Sprungseil, das er sich aus dem Sportraum mitgenommen hatte.
Der Algerier sollte am 22. November – im dritten Anlauf – abgeschoben werden.
BT-Drucksache
13/3801 17. November 95 Kurz vor seiner Heirat mit einer
Deutschen wird der 25-jährige Algerier Abdelouahab H. aus Bremen abgeschoben.
Im Flugzeug, kurz vor Amsterdam, zerschneidet er sich mit einer Rasierklinge
den Hals und die Handgelenke. Zu seinem Glück ist eine Ärztin an Bord und
versorgt seine Verletzungen. Das kleine Flugzeug macht kehrt und bringt den
Verletzten nach Bremen zurück. Nach einem kurzen Krankenhausaufenthalt kommt
er in die Krankenstation der JVA Oslebshausen. Schon
am 22. November versuchen die Behörden, ihn erneut abzuschieben. Fünf Minuten
vor dem Abflug nach Algerien – Abdelouahab H. ist bereits nach Frankfurt
gebracht worden – kann er durch eine Eil-Verfügung des Bremer
Verwaltungsgerichts das Flugzeug wieder verlassen. FR 18.11.95; taz 18.11.95; taz 20.11.95; taz 23.11.95; taz 25.11.95; taz 22.12.95 17. November 95 Justizvollzugsanstalt Plauen in
Sachsen. Ein 38-jähriger Mann aus Tunesien verletzt sich selbst durch
Schnittverletzungen am Bauch. Er sollte an diesem Tage abgeschoben werden.
Die Abschiebung erfolgt dann am 24. November 1995. BT-Drucksache
13/3801 22. November 95 Der leitende Polizeidirektor
beim Grenzschutzamt Frankfurt am Main, Udo Burkholder, zur Frage, auf welche
Art und Weise Flüchtlinge ins Flugzeug gebracht und abgeschoben werden: "In
Einzelfällen" würden ihnen nicht nur die Hände hinter dem Rücken
zusammengebunden – auch die Beine würden von den Fußknöcheln bis zu den Knien
mit "Klettbändern" umwickelt. Zum Schutz der Haut werde Paketpapier
untergelegt. Die so bewegungsunfähigen Menschen würden dann von den Beamten
ins Flugzeug getragen. Das Anti-Rassismus-Büro in Bremen ergänzt, daß den
Gefangenen stundenlang vor dem Flug weder Essen noch Trinken gegeben werden,
damit sie nicht auf die Toilette müßten. FR 22.11.95; BeZ
30.11.95 28. November 95 Die Kurdin Z. S. wird mit ihrer Tochter L. und ihrem Sohn
M. in die Türkei abgeschoben, da aufgrund ihrer "Volkszugehörigkeit
keine Verfolgung bestehe". Bereits
bei der Paßkontrolle in Ankara werden die drei sechs Stunden lang
festgehalten und verhört. Nach der Freilassung fahren sie zu Verwandten,
werden jedoch immer wieder von Staatsangestellten aufgespürt und nach dem
Aufenthalt des Ehemannes bzw. des Vaters befragt. Mutter und Tochter werden
getrennt verhört und auch gefoltert. Am
26. Juli 96 gelingt es ihnen, erneut in die BRD zu fliehen. Die erlittenen
Mißhandlungen werden den Frauen zwar geglaubt, doch habe es sich bei den
sexuellen Mißhandlungen um einen "Amtswalterexzess" gehandelt, und
es gebe keine Anzeichen dafür, daß der türkische Staat derartige Übergriffe
einzelner Funktionsträger hinnehme, so das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge in ihrer Ablehnung des Asylantrages. Allein
wegen der psychischen Verfassung der Frauen stellt das Bundesamt am 7. Juli
97 Abschiebehindernisse nach § 53 Abs. 6 AuslG fest. Die Familie wird vorerst
geduldet. Büro A.
Dietert-Scheuer, MdB, April 97 und Sept. 98 Dokumentation
vom FRat NieSa und Pro Asyl, Mai 2000 29. November 95 Ein Mann wird vor seiner
Abschiebung im Vorbereitungstrakt CJS im Frankfurter Flughafen geknebelt. IPPNW 1.6.99 30. November 95 Ein 17-jähriger Libanese
versucht, sich in einem Berliner Abschiebegewahrsam mit einem Handtuch an der
offenen Tür des Innengitters seiner Zelle zu strangulieren. Durch das
Eingreifen des Wachpersonals wird das verhindert. BT-Drucksache
13/3567 10. Dezember 95 Bei dem Brand in einem zum Teil
mit jugoslawischen Kriegsflüchtlingen bewohnten Mehrfamilienhaus im Ostseebad
Haffkrug sterben fünf Menschen den Feuertod – drei albanische Flüchtlinge und
zwei Deutsche. Nachdem das Feuer um 21.50 Uhr in der ersten Etage entdeckt
worden war, steht das Haus in kurzer Zeit in Flammen. Zehn
Personen können sich durch Abseilen und Sprünge aus den Fenstern retten, vier
von ihnen sind allerdings schwer verletzt. Eine
Bewohnerin bricht sich beim Sprung in die Tiefe beide Beine. Eine
hochschwangere Albanerin erleidet so schwere Verbrennungen, daß sie – in
Lebensgefahr schwe-bend – von ihrem Kind durch Kaiserschnitt entbunden werden
muß. Ihr dreijähriger Sohn, ihr Mann und dessen Bruder sind bei dem Brand
umgekommen. taz 12.12.95; taz 13.12.95; jW 13.12.95; taz 14.12.95; taz 15.12.95; taz 20.12.95; taz 5.1.96; Race & Class 1997 13. Dezember 95 Der 17-jährige Kurde Necmettin
T. übergießt sich am Hamburger Hauptbahnhof mit Benzin und zündet sich an. Im
Krankenhaus stirbt er an seinen Verletzungen. Sein
Asylantrag war im Mai abgelehnt worden. Er hätte die BRD bis zum 14. Dezember
– also am nächsten Tag – verlassen müssen. D'accord II
Nachrichten; ap; Fritz Info-Kompakt, 14.12.95; jW 15.12.95; taz 15.12.95; BT-Drucksache
13/3567 15. Dezember 95 Ein bulgarischer Flüchtling, der
heute abgeschoben werden soll, stürzt sich in seiner Wohnung aus dem Fenster
und versucht sich anschließend auf der Polizeiwache in Neuhof bei Fulda mit
seinen Schnürsenkeln zu erhängen. FR 16.12.95 17. Dezember 95 Die Leiche des 24-jährigen Pakistani
Naeen Akram wird in der Nähe von Bahren-Zelz im Spree-Neiße-Kreis aus der
Neiße geborgen. Der Tote soll bereits Ende Oktober mit einer Gruppe von
insgesamt 17 Pakistani versucht haben, den Grenzfluß zu überqueren. Dabei, so
die Cottbusser Staatsanwaltschaft, sollen vier weitere Flüchtlinge ertrunken
sein. LR19.12.97; UK 19.12.97; TS 19.12.95; ND 19.12.95; MOZ
19.12.97; FFM, März 96; Kleine Anfrage
der PDS-Fraktion in Brandenburg Nr. 996 19. Dezember 95 Der 21 Jahre alte nepalesische Flüchtling K. C. Shiva
macht mit zwei Männern eine Autofahrt nach Westfalen. Ab diesem Zeitpunkt ist
er verschwunden. Ende Dezember wird er von der Heimleitung seiner
Flüchtlingsunterkunft im nordrhein-westfälischen Beckum-Vellern als vermißt
gemeldet. Sechs
Jahre später, am 1. Oktober 2001, wird der Leichnam von K. C. Shiva aus einem
Baggersee nahe einem kleinen Flugplatz im niedersächsischen Ganderkesee
geborgen. Der Tote ist in Tüchern verschnürt und mit Kalksandsteinen
beschwert. Er wurde schon vor Jahren erdrosselt. Im
August 2003 müssen sich die mutmaßlichen Täter, die schon wegen eines anderen
Mordes in Haft sitzen, vor dem Landgericht Bremen wegen der Morde an K. C.
Shiva und an einem Bremer Kaufmann verantworten. Es handelt sich um den als
gewalttätigen Neonazi bekannten 31-jährigen Till-Hauke H. als mutmaßlichen
Haupttäter und um seinen ein Jahr älteren Komplizen Tim Erhard S. Laut
Anklage und Urteil erwürgte Till-Hauke H. den Nepalesen aus Eifersucht und
Fremdenhaß. Sein Freund habe nichts getan, um die Tat zu verhindern. Beide
werden im März 2004 wegen der zwei Morde zu einer lebenslangen
Freiheitsstrafe bei besonders schwerer Schuld verurteilt. Eine vorzeitige
Entlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen. Polizei Bremen –
Pressestelle 2.10.01; Polizei
Oldenburger-Land – Pressestelle 2.10.01; SVZ 7.8.02; StA Bremen 10.1.03; Yahoo!Nachrichten
4.8.03; ap 4.8.03; NW 5.8.03; Die
Welt 26.8.03; Antifaschistisches
Kreisplenum Gütersloh 22.12.03; SVZ 8.3.04; taz
24.3.04; NWZ 24.3.04 24. Dezember 95 Bergkamen in Nordrhein-Westfalen. Bei einem Brand in der
Flüchtlingsunterkunft sterben drei jugoslawische Kinder im Alter von drei,
sechs und acht Jahren. 14 weitere Personen werden zum Teil schwer verletzt. taz 27.12.95; Nazi-Morde 1989-1999 24. Dezember 95 Bei einem Brand im
Flüchtlingsheim im schleswig-holsteinischen Langeln wird niemand verletzt,
weil die BewohnerInnen zum Zeitpunkt des Feuers nicht anwesend sind. taz 27.12.95 Dezember 95 Nachdem sein Asylantrag und der Asylfolgeantrag abgelehnt wurden, geht
ein Flüchtling "freiwillig" in die Elfenbeinküste
(Côte d´Ivoire) zurück. Trotz Versprechen, sich bei seiner Ankunft bei seinen
Freunden, Betreuern und Rechtsanwälten zu melden, geschieht dies nicht. Auch
im Februar 98 hat niemand mehr von ihm gehört. Aktion Abschiebestop Im Jahre 1995 Im Zuge einer Kettenabschiebung
wird eine Mutter mit ihren Kindern, die aus dem Kosovo geflohen sind, über
Österreich und Ungarn nach Kosovo zurückgebracht und dort mißhandelt. ND 14.7.98 Im Jahre 1995 Unmittelbar nach seiner
Abschiebung aus der BRD wird der Libanese Akel Abbas wochenlang in Haft
festgehalten. Erst durch Zahlung einer hohen Bestechungssumme kann er
"freigekauft" werden. EKD, S. 41 (Pax
Christi, Berlin) Im Jahre 1995 Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main,
Gebäude C 182. Aus Protest gegen die ihm drohende Einreiseverweigerung in die
BRD weigert sich der Iraker A. S. M., das für ihn als Diabetiker lebensnotwendige
Insulin zu nehmen, und bringt sich damit in Lebensgefahr. AK-INFO AK-Asyl
BaWü Okt.-Dez. 96; BT-Drucksache
13/3565 Im
Jahre 1995 Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude
C 182. Nachdem der nigerianische Flüchtling I. M. die Ablehnung seines
Asylantrags vom Verwaltungsgericht gelesen hat, öffnet er sich beide
Unterarme. Er kommt in die Psychiatrie. Nachdem der dortige Arzt zwei
BGS-Beamte des Hauses verwiesen hat, gilt I. M. als "in die BRD
eingereist". AK-INFO AK-Asyl
BaWü Okt.-Dez. 96; BT-Drucksache 13/3565 Im Jahre 1995 Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main,
Gebäude C 182. Als der pakistanische Flüchtling B. N. erkennt, daß sein
Asylverfahren in eine Zurückweisung nach Karachi münden wird, versucht er im
wahrsten Sinne des Wortes, mit dem Kopf gegen die Wand zu rennen. Nachdem er
dies fünf- oder sechsmal versucht hat und schon benommen ist, hält er sich
torkelnd an einem Stuhl fest. Es bedarf einigen Aufwandes, ihn soweit zu
besänftigen, daß er sich von einem Arzt untersuchen läßt. AK-INFO AK-Asyl
BaWü Okt.-Dez. 96; BT-Drucksache
13/3565 Im Jahre 1995 Hamburger
Hafen. Unter Deck eines Frachtschiffes, in Luke 2 wird die Leiche eines
Afrikaners gefunden. Er hatte sich als "blinder Passagier" in einer
Kakaoladung versteckt, die allerdings nach dem Auslaufen begast wurde. Der
Flüchtling war erstickt. ZDF-reportage
"Zwischen Traum und Alptraum 8.5.98 Im Jahre 1995 Der abgelehnte Asylbewerber Alexandre X. wird in die Elfenbeinküste (Côte d´Ivoire) abgeschoben und
festgenommen. Seine Gefangenschaft dauert auch im Februar 98 noch an. Aktion Abschiebestop Im Jahre 1995 Es wird aus dem Bundesland
Thüringen bekannt, daß im Jahr 1995 eine Person versucht hat, sich in der
Abschiebehaft zu töten. BT-Drucksache
13/3801 und 13/3567 Im Jahre 1995 bis 1996 Im Zeitraum Juli 1995 bis Februar
1996 versucht eine Person, sich in einer saarländischen Abschiebehaftanstalt
zu töten. BT-Drucksache
13/3801 Im Jahre 1995 bis 1996 Im Zeitraum Juli 1995 bis
Februar 1996 versuchen zwei Personen, sich in Hamburger Abschiebehaft das
Leben zu nehmen. BT-Drucksache
13/3801 Im Jahre 1993 bis 1995 Im Zeitraum von Januar 1993 bis
Dezember 1995 haben im Bundesland Baden-Württemberg wegen drohender
Abschiebung 18 Menschen versucht, sich umzubringen. "Nicht erfaßt sind
hierbei diejenigen Fälle, in denen Ausländer eine Selbsttötung angekündigt
haben oder sich bei Beginn der Abschiebung leichte Verletzungen zugefügt
haben, um damit einen Abbruch der Abschiebung zu erzwingen". BT-Drucksache
13/3567 Im Jahre 1993 bis 1995 Das Bundesministerium des Innern
gibt bekannt, daß im Bundesland Bayern in der Zeit von 1993 bis 1995 vier
weitere abgelehnte Asylbewerber versucht haben, sich das Leben zu nehmen. BT-Drucksache
13/3567 Im Jahre 1993 bis 1995 Die Bundesregierung gibt bekannt,
daß an den deutschen Ost-Grenzen von 1993 bis 1995 37 Flüchtlinge "tot aufgefunden wurden":
23 Personen auf deutscher Seite, 13 auf polnischem und eine Person auf
tschechischem Territorium. (33 Todesfälle sind hier
dokumentiert) BT-Drucksache 13/4296
und 13/4505 Im Jahre 1993 bis 1995 13 Personen wurden durch Beamte
des BGS bzw. durch die von ihnen geführten Hunde körperlich verletzt. BT-Drucksache
13/4017
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