zur Hauptseite Zusammenfassung 2003
Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und Kamenz in Sachsen.
Der 25 Jahre alte Kurde Seyfettin Alslan aus der Türkei ist mit seinem
irakischen Freund Ali H. im sächsischen Kamenz unterwegs, als morgens um 2.30
Uhr zwei Autos neben ihnen anhalten. Drei Deutsche steigen aus, die Fahrer
bleiben in den Wagen sitzen. Die drei stellen sich den beiden Asylbewerbern
in den Weg. Als diese bei einem Deutschen einen Baseballschläger erkennen,
laufen sie weg. Die Deutschen verfolgen sie – die beiden trennen sich,
wodurch dem Iraker die Flucht gelingt. Seyfettin Alslan allerdings wird mit
mindestens zwei Hieben mit dem Baseballschläger gegen den Kopf und ins
Gesicht niedergestreckt. Er ist kurz besinnungslos. Er spürt heftige Tritte
gegen seinen Körper, als er zu sich kommt. Mit einem Rettungswagen
kommt er ins Malteser-Krankenhaus St. Johannes in Kamenz. Als eine
Hirnschwellung eintritt, gerät er für 48 Stunden in Lebensgefahr. Folgende
Verletzungen werden diagnostiziert: Bruch des rechten Schläfenbeins, Bruch
des rechten Augenhöhlendaches und der Augenhöhlenwand, eine offene
Nasenbeinfraktur, ein Rippenbruch und eine Platzwunde an der Stirn. Auch viel später nach dem
Überfall leidet Seyfettin Alslan unter Angstzuständen und zeigt die Symptome
einer psychischen Traumatisierung. Zudem hat er jetzt deutliche Seh- und
Hörverluste und heftige Kreislaufprobleme. Ein späteres Anfallsleiden
aufgrund der erlittenen Gehirnverletzungen ist nicht auszuschließen. "Leib und Seele werden
in Mitleidenschaft gezogen. Wir haben Angst," heißt es nach dem Überfall
in einer von 109 AsylbewerberInnen unterschriebenen Petition. Der Haupttäter wird im
Januar 2004 von der Jugendkammer des Landgerichtes Kamenz zu einer
Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die beiden anderen bekommen
Bewährungsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten und einem Jahr. Die beiden
Autofahrer werden zu Bewährungsstrafen von 10 Monaten und sechs Monaten
verurteilt. (siehe auch: 19.
Dezember 02) AMAL Görlitz; Ostsachseninfos 13.1.03; StA Bautzen und LKA Sachsen 29.1.03; Ostsachseninfos 13.2.03; SäZ 15.1.04;
JWB 21.1.04 7. Januar 03 Vier Bewohner einer
Wohneinheit des niedersächsischen Flüchtlingsheimes Oldendorf werden morgens um 3 Uhr durch lautes
Klopfen an der Tür geweckt. Sie fragen durch die geschlossene Tür, wer da
sei, und bekommen die Antwort: "Mach auf, Mann, ich will rein, ich habe
ein Geschäft". Die Flüchtlinge hören das Durchladen einer Waffe, und
dann knallt es zweimal. Die Polizei findet später vor dem Gebäude eine
abgeschossene Schrotpatrone. HA 9.1.03 7. Januar 03 Bundesland Sachsen. Zwei
algerische Flüchtlinge sind auf dem Weg zu ihrer Flüchtlingsunterkunft
Porschendorf. Am Bahnhof Dürrröhrsdorf werden sie von vier Rechtsextremisten
mit einer Schreckschußpistole bedroht. Ihnen gelingt die Flucht. Auf
demselben Weg greifen dieselben Täter kurze Zeit später zwei vietnamesische
Asylbewerber an. Dabei wird dem 23-jährigen Flüchtling mit einer Eisenstange
gegen den Kopf geschlagen, und sein 20-jähriger Begleiter bekommt einen
Schlag mit der Eisenstange gegen das Bein. Beide kommen ins Krankenhaus
Pirna, wo dem Älteren die stark blutende Kopfverletzung genäht werden muß. Im
Mai 2003 werden die vier Täter vom Amtsgericht Pirna zu Haftstrafen von einem
Jahr und 10 Monaten ohne Bewährung bis zu einem Jahr auf Bewährung
verurteilt. Dazu kommen Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe, die sie an die
Opferberatung AMAL zu überweisen haben. AMAL Dresden; LR 9.1.03 10. Januar 03 In der Nähe der brandenburgischen
Ortschaft Bahren-Zelz im Spree-Neiße-Kreis entdecken Beamte des
Bundesgrenzschutzes einen Iraker, einen Iraner und einen Afghanen, die bei
zweistelligen Minusgraden an einem Feuer versuchen, ihre bis zur Brusthöhe
durchnäßte und gefrorene Kleidung zu trocknen. Die drei Flüchtlinge haben
offensichtlich die polnisch-deutsche Grenze durch die Neiße überschritten.
Der BGS geht davon aus, die Menschen vor dem Erfrieren gerettet zu haben. LR 11.01.03 11. Januar 03 Mecklenburg-Vorpommern. Zwei
Menschen aus Togo, ein Mann und eine Frau, die in der Zentralen
Aufnahmestelle für Asylsuchende in Boizenburg leben, werden von zwei
polizeibekannten Neonazis beschimpft und geschlagen. Ein Täter schlägt mit
seiner Krücke zu. Vor
allem die angegriffene Frau trägt Prellungen und Blutergüsse davon. Der
Haupttäter wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. LOBBI 12. Januar 03 Der 28 Jahre alte Flüchtling
Abdullah Eylem Kirat wird in der Nähe des Dornheckensees in Bonn-Oberkassel
erschlagen aufgefunden. Der abgelehnte Asylbewerber aus der Türkei war am
Vortag – aus Rostock kommend – um 16 Uhr auf dem Hauptbahnhof Bonn
angekommen. Am frühen Abend wird er noch in einem türkischen Club in der
Altstadt gesehen – danach verliert sich seine Spur. Auch
im Januar 2004 sind die Ermittlungen zur Klärung des Verbrechens nicht
abgeschlossen. Polizei Bonn 12.1.03; Polizei Bonn 14.1.03; GA Bonn 14.1.03; KSTA 15.1.03; Polizei Bonn 24.1.03 12. Januar 03 Ein Gefangener im Berliner
Abschiebegefängnis Köpenick fügt sich mit einem Plastiklöffel Verletzungen
zu. Nach einem Krankenhausaufenthalt wird er aus der Haft entlassen. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 16. Januar 03 Aus Angst vor seiner
bevorstehenden Abschiebung erhängt sich der yezidische Flüchtling David
Mamedov in seiner Wohnung in Schloß Holte in Nordrhein-Westfalen. Er
hinterläßt eine Frau und zwei minderjährige Söhne. Die
Familie war 1996 nach schweren Mißhandlungen aus Georgien geflohen. Am 10.
Februar 1997 wurde sie als asylberechtigt anerkannt. Das Verwaltungsgericht
Minden hatte dann diese Anerkennung nach einer Klage des Bundesbeauftragten
für Asyl-Angelegenheiten aufgehoben. Die Ausländerbehörde Gütersloh hatte
Herrn Mamedov daraufhin mitgeteilt, daß er und seine Familie in Kürze
abgeschoben werden, und ihm die Duldung abgenommen. Am
30. Juni, kein halbes Jahr nach dem Tod des Ehemannes und Vaters, werden Frau
Mamedov und die Kinder von der Ausländerbehörde Gütersloh aufgefordert,
"das Bundesgebiet unverzüglich zu verlassen". Die Abschiebung wird
unmißverständlich angedroht. Yezidisches Forum 19.1.03; FR 22.1.03; Friedensbüro Lemgo 22.9.03; JWB 24.9.03 16. Januar 03 Im sächsischen Kamenz wird ein
31 Jahre alter Asylbewerber aus Libyen von mehreren Rechtsextremisten
angegriffen und verletzt. Die
Sonderkommission Rechtsextremismus (Soko Rex) des LKA Sachsen ermittelt sechs
Tatverdächtige, die auch noch an zwei weiteren rassistischen Übergriffen in
wechselnder Besetzung beteiligt waren. StA Bautzen und LKA Sachsen 29.1.03; AMAL Görlitz 17. Januar 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin. Nach einem Arztbesuch wird ein Gefangener in einen Raum gebracht und
zwei Stunden später von Beamten zusammengeschlagen. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 20. Januar 03 Ein zehnjähriger
palästinensischer Flüchtlingsjunge wird in einer Sporthalle im
brandenburgischen Fürstenwalde von einem 18-jährigen Rassisten zunächst als
"Scheiß-Ausländer" beschimpft, dann gewürgt und auf dem Boden
liegend mit Stiefeln getreten. Der Täter wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Opferperspektive 22. Januar 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick. Ein 43 Jahre alter Russe aus Tschetschenien schneidet sich
um 19.55 Uhr mit einem Metallstück 15 cm quer über den Bauch. Er kommt für 12
Tage ins Haftkrankenhaus der JVA Moabit und dann zurück in die Abschiebehaft.
Der Mann befindet sich seit dem 2. Januar aus Protest gegen seine
Inhaftierung im Hungerstreik. Am
8. Februar erklärt der Gefangene erneut, daß er sich umbringen werde, wenn er
nicht bis zum 10. Februar entlassen werde. Daraufhin kommt er für 24 Stunden
in eine Isolierzelle. Hier schlägt er am 11. Februar solange seinen Kopf auf
eine Tischplatte, bis die Haut platzt. Erst jetzt erfolgt seine Verlegung ins
psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe, aus dem am 14. Februar die Entlassung
erfolgt. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 24. Januar 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick. Morgens um 0.20 Uhr versucht ein 16 Jahre alter Weißrusse,
sich mit einem gedrehten Bettlaken im Toilettenraum aufzuhängen. Er wird
zeitig gefunden und kommt in ein psychiatrisches Krankenhaus. Am 28. Januar
wird er aus der Abschiebehaft entlassen. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 26. Januar 03 Jena in Thüringen. Cornelius
Yufanyi, Flüchtling und Menschenrechtsaktivist aus Kamerun, ist am frühen
Sonntagmorgen um 0.30 Uhr mit einer Freundin auf dem Weg zum Afro Center, als
aus einem schwarzen PKW drei Personen aussteigen und auf sie zugehen. Die
zwei Männer und eine Frau geben vor, von der Polizei zu sein und verlangen
die Personalien des Afrikaners. Cornelius Yufanyi, der viele Erfahrungen mit
Nazis gemacht hat, verlangt andererseits deren Dienstausweise. Diese werden
ihm aus ca. einem Meter Entfernung gezeigt, und er kann sie aufgrund der
Dunkelheit nicht lesen. Er bittet sie, näher zu kommen, was sie verweigern.
Als er über sein Handy versucht, die Polizei zu rufen, um sich bestätigen zu
lassen, daß die Personen tatsächlich Polizisten sind, wird ihm das Handy aus
der Hand geschlagen. Nach einem kurzen Wortwechsel schlagen die vorgeblichen
Polizisten auf den Kameruner ein. Die Freundin, die sich verbal einmischt,
wird weggeschubst. Cornelius
Yufanyi wird so stark ins Gesicht geschlagen, daß seine Lippe platzt und
stark blutet. Er wird auf den Boden gedrückt und mit Pfefferspray bedroht.
Als sich ein Passant einmischt, wird auch er weggeschubst. Cornelius
Yufanyi wird weiter geschlagen, ihm werden Handschellen auf dem Rücken
angelegt, dann zerren die Beamten ihn hoch. Er wird ins Auto gestoßen, so daß
er in Brustlage auf dem Sitz landet. Er wird gewürgt und unter rassistischen
Beleidigungen durchsucht. Er wird als "Assi" beschimpft, und er
sollte doch wieder dahin zurückgehen, wo er herkomme ist, wenn es ihm hier
nicht gefalle. Eine Person kniet sich auf seinen Rücken, so daß Cornelius
Yufanyi Luftnot bekommt. In
der Wache angekommen werden dem schon in Handschellen gebundenen Cornelius
Yufanyi Fußschellen angelegt, und er wird in eine Zelle gesperrt. Erst nach
mehrmaligem Fragen wird ihm ein Telefonat mit seiner Frau und seiner Ärztin
gestattet. Dann wird ihm eine Blutprobe entnommen, und es erfolgt seine
Entlassung. Während
die Ermittlungen aufgrund der Anzeige von Cornelius Yufanyi gegen die
Polizisten eingestellt werden, findet der Prozeß gegen ihn selbst wegen
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte im November und Dezember im
Amtsgericht Jena statt. Er endet mit einem Freispruch für den Kameruner. Bericht des Betroffenen 27.1.03 ; OtZ 31.1.03; FR 5.2.03; taz 5.2.03; ND 5.2.03; Bericht des Betroffenen 31.1.05 28. Januar 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin – zweiter Stock im Haus 2. Ein 28-jähriger hungerstreikender Mann aus
Abchasien schneidet sich um 15.40 Uhr mit einem Dosenblech tiefe Wunden in
den linken Arm. Er wird ins DRK-Krankenhaus Köpenick gebracht, wo seine
Verletzungen genäht werden. Danach kommt er zurück in die Abschiebehaft und
für die nächsten zwei Tage in eine Einzelzelle. Der
Gefangene hatte bereits am 7. Januar bei einem Haftprüfungstermin gesagt, daß
er sich selbst verletzen werde, wenn er nicht innerhalb einer Woche entlassen
würde. Am 4. Januar wurde seine Haft bei
einem neuerlichen Haftprüfungstermin um weitere sechs Wochen verlängert. Als der Gefangene seine
Selbstverletzungsabsichten wiederholt, kommt er wieder für zwei Tage in eine
Isolierzelle. Um
19.40 Uhr des 4. Februar fügt er sich mit einem Dosenblech
Schnittverletzungen an beiden Armen zu. Trotz der offenen und stark blutenden
Arme wird er mit auf dem Rücken gefesselten Händen ins Krankenhaus
transportiert. Nach chirurgischer Versorgung kommt er ins psychiatrische
Krankenhaus Hedwigshöhe, wo seine Entlassung am 12. Februar erfolgt. Auch seine
siebenmonatige Abschiebehaft ist damit beendet. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 29. Januar 03 Um 0.45 Uhr entdeckt ein
Wachmann des Flüchtlingsheimes an der Kölner Ankerstraße, daß die Zimmer im
Dachgeschoß lichterloh brennen. Kurze Zeit später findet er den leblosen
Körper eines 29-jährigen Flüchtlings auf dem Gehweg vor dem Haus. Es handelt
sich um den Bewohner des brennenden Zimmers, der wahrscheinlich versucht
hatte, den Flammen über das Dach zu entkommen, und dabei abstürzte. Fünf
Stunden nach dem Unglück erliegt er seinen schweren Verletzungen im
Krankenhaus. KStA 30.1.03 29. Januar 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin. Ein Gefangener versucht, sich mit einem Bettlaken zu strangulieren.
Nach einem kurzen Krankenhausaufenthalt wird er aus der Abschiebehaft
entlassen. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 29. Januar 03 Die Hamburger Staatsanwaltschaft
untersucht die Abschiebung eines 20 Jahre alten taubstummen und geistig
behinderten Mannes aus Jugoslawien. Um fünf Uhr morgens bewegen ihn Beamte
dazu, seinem Anwalt das Mandat zu entziehen und den Asylantrag
zurückzunehmen. Ein Arzt der Ausländerbehörde stellt zwar fest, daß dem
Behinderten die "Verarbeitung von Informationen nicht gelingt", daß
er ohne seine Familie nicht lebensfähig ist und ihm bei einer Trennung von
Eltern und Geschwistern "Gefahr" drohe. Doch nachdem der Mann ein
vorgefertigtes Schreiben mit Fingerabdruck unterzeichnet hat, setzt man ihn
unvollständig bekleidet in ein Flugzeug nach Belgrad. Seither
ist es weder Hilfsorganisationen noch der Familie gelungen, mit ihm Kontakt
aufzunehmen. Zuletzt wird der Hilfsorganisation "flucht punkt" eine
Nachricht einer Notaufnahme in Belgrad übermittelt, wonach der Mann mehrmals
im hilflosen Zustand von der Polizei des Flughafens Belgrad dort eingeliefert
worden sei. Offenbar lebt er im Freien in der Nähe des Flughafens. Es wird
bekannt, daß der 20-Jährige einmal in eine psychiatrische Klinik eingeliefert
und einmal wegen Diebstahls einem Haftrichter vorgeführt wurde. Seit April
2003 gibt es keine Informationen mehr von ihm. taz 20.5.03; Zeit 27.11.03; Burkhard Werner 18.2.04 30. Januar 03 Greiz-Irchwitz in Thüringen.
Mindestens zwei Neonazis werfen in der Nacht Molotow-Cocktails auf das
Flüchtlingsheim im Mitschurinweg. Eine der Brandflaschen kann der Wachmann
zurückwerfen – die zweite bleibt auf dem Rasen vor dem Gebäude liegen.
Während der Wachmann verletzt wird, kommen die 69 BewohnerInnen mit dem
Schrecken und unverletzt davon. Im
September stehen die zwei jugendlichen Hauptangeklagten wegen versuchten
Mordes in 70 Fällen, versuchter schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung
und Sachbeschädigung vor dem Geraer Landgericht. Weiteren fünf Männern und
zwei Frauen im Alter von 18 bis 45 Jahren wird Beihilfe und versuchte
Brandstiftung vorgeworfen. Die beiden Haupttäter werden zu Jugendstrafen
von fünf Jahren und drei Monaten sowie vier Jahren verurteilt. Die anderen
sieben Angeklagten bekommen Freiheits- und Bewährungsstrafen zwischen sechs
Monaten und zweieinhalb Jahren. Als
zehn Jahre später in einem ehemaligen Internat des Berufsbildenden Zentrums
Greiz-Zeulenroda syrische, afghanische und tschetschenische Flüchtlinge aus
der Landeserstaufnahmestelle Eisenberg aufgenommen werden, beginnt eine sogenannte "Greizer Bürgerinitiative
gegen das Asylheim in Zaschberg" mit anfangs wöchentlichen rassistischen
Kundgebungen gegen die Flüchtlinge zu hetzen. Hinter der Initiative stehen
regional bekannte Neonazis von der sogenannten Revolutionären Nationalen
Jugend (RNJ) – auch einer der Haupttäter vom Brandanschlag im Jahre 2003 ist
aktiv dabei. Mit Parolen wie "Armut ist kein Grund für Asyl" und
"Asylflut stoppen" wird Stimmung von den "aufgebrachten
Bürgern" in der Kleinstadt Greiz, der "Perle des Vogtlandes",
gemacht. Als
Reaktion auf die rassistische Hetze gegen Flüchtlinge gründet sich eine
Initiative "Solidarität mit den Flüchtlingen in Greiz". JWB 12.2.03; OtZ 4.9.03; taz
4.9.03; FR 4.9.03; Antifaschistische Aktion Gera; ABAD Thüringen; antifaschismus2.de 16.4.10; JWB 7.11.13 30. Januar 03 Ausreiselager Fürth in Bayern.
Der schwer traumatisierte, alkoholkranke und an Tuberkulose erkrankte
Flüchtling Anthony M. aus Uganda wird unter Anwendung von Gewalt von der
Polizei abgeholt und von 10 Uhr vormittags bis abends 21 Uhr in Gewahrsam
gehalten. Der 26 Jahre alte Mann blutet aus dem Mund, seine Lippe schwillt
an, und er hat Schmerzen im Brustbereich. Als er nach einem Arzt verlangt,
wird ihm mitgeteilt, daß er die medizinische Versorgung selber bezahlen
müßte. Grund
der Festnahme: Die Ausländerbehörde hatte ihm wegen angeblicher Verweigerung
der Mitarbeit bei Befragungen zur Identitätsfeststellung sein Taschengeld in
Höhe von 40 Euro halbiert. Der Mann verlor daraufhin die Nerven und warf zwei
Gläser zu Boden, bevor er zurück ins Lager ging. Karawane 7.2.03; NN 8.2.03; Bild-Nürnberg 12.2.03; Bild-Nürnberg 18.2.03; Bild-Nürnberg 24.2.03 31. Januar 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick. Ein 17 Jahre alter Palästinenser aus dem Libanon fügt sich
um 16.30 Uhr Verletzungen mit einer Rasierklinge zu, wodurch er einen großen
Blutverlust erleidet. Er kommt zur medizinischen Behandlung ins Krankenhaus
und wird dann aus der Haft entlassen. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin Januar 03 Im Stadtzentrum der
thüringischen Stadt Gera werden zwei irakische Flüchtlinge von 20 Personen
verfolgt und mißhandelt. FW 4.3.03 Januar 03 Gera in Thüringen. Es ist jetzt
täglich so, daß im Stadtzentrum an den Arkaden – Heinrichstraße – Flüchtlinge
von rechten deutschen Menschen angepöbelt, geschubst und angespuckt werden.
Dieser Zustand ändert sich auch im ganzen laufenden Jahr nicht. ABAD Thüringen 1. Februar 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick. Um 14.40 Uhr verletzt sich ein 27 Jahre alter Georgier
dreimal am linken Arm und einmal im Gesicht. Da er den Transport ins
Krankenhaus verweigert, kommt er in eine Isolierzelle. 14 Tage später erfolgt
seine Abschiebung. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 1. Februar 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin – Haus 2 in der zweiten Etage. Ein 31-jähriger Litauer versucht, sich
zu erhängen. Nach einem kurzen Krankenhausaufenthalt kommt er zurück in die
Haft – diesmal in eine Isolierzelle. Dort versucht er, sich die Pulsadern
aufzuschneiden. Am
18. März – er befindet sich im Haus 2 in der sechsten Etage – fügt er sich um
15.45 Uhr in der Toilette schwere Verletzungen zu. Er schneidet sich mit
einer Rasierklinge dreimal in den Hals, dreimal in den linken Arm, sechsmal
in den rechten Arm und in beide Waden. Er verliert so viel Blut, daß er vor
Schwäche teilweise das Bewußtsein verliert. Mit einer Sauerstoffmaske wird er
in einem Rollstuhl weggefahren, nachdem die Beamten ihn noch fotografiert
haben. Im Haftkrankenhaus der JVA Moabit werden seine Wunden genäht, und drei
Tage später befindet er sich wieder im Abschiebegefängnis – wieder im
Isolationstrakt. Am
24. März um 16 Uhr verletzt er sich in der sechsten Etage des 2. Hauses mit
einem Plastikmesser neunmal am linken Arm und zehnmal am rechten Arm. Die
Wunden des psychisch sehr labilen Mannes versorgen die Sanitäter des
Polizeiärztlichen Dienstes und bringen ihn zum dritten Mal in den
Isoliertrakt. Am
31. März verschluckt der Mann ein Metallstück. Nach einer Röntgenkontrolle im
DRK-Krankenhaus Köpenick und nach einer medikamentösen Versorgung seiner
verletzten Speiseröhre kommt er zurück in das Abschiebegefängnis, von wo er
aus dem Isoliertrakt heraus am 2. April abgeschoben wird. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 3. Februar 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick – Haus 2 in der zweiten Etage. Ein 29 Jahre alter Mann aus
Rußland, der sich im Hungerstreik befindet, versucht, sich morgens um 7 Uhr
an einer Metallverstrebung im Korridor zu erhängen Er erwacht mit einer
Sauerstoffmaske im Gesicht, kommt ins Neuköllner Krankenhaus und nachmittags
zurück nach Köpenick in eine Isolierzelle. Von
hier aus beobachtet er am nächsten Tag, wie seine sich lautstark wehrende
Ehefrau von drei Beamten in einen Gefangenentransporter gezwungen und dann
weggefahren wird. Sie wird in die Ukraine abgeschoben. Am
10. Februar befindet sich der Gefangene immer noch in der Isolierzelle. Er
ist seit mittlerweile drei Wochen im Hungerstreik. Um 14 Uhr versucht er,
sich in der Toilette aufzuhängen. Er kommt schwer verletzt und ohne
Bewußtsein auf die Intensiv-Station des DRK-Krankenhauses Köpenick. Hier wird
er künstlich beatmet, bis er am 16. Februar aus dem Koma erwacht. Schon am
nächsten Tag erfolgt die Verlegung ins psychiatrische Krankenhaus
Hedwigshöhe, wo er aufgrund einer Lungenentzündung bis zum 3. März bleiben
muß. Aus
der Abschiebehaft war der Mann bereits am Tag seines Erhängungsversuches, dem
10. Februar, entlassen worden. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 6. Februar 03 Herbruck im nördlichen Bayern.
Um 13 Uhr bricht in einem Kochraum des Flüchtlingsheimes in der Amberger
Straße ein Feuer aus. Die 15 Männer, die sich zu dieser Zeit in der Baracke
aufhalten, können sich ins Freie retten. Zwei pakistanische Asylbewerber
verletzen sich leicht, als sie auf der Flucht ein Fenster einschlagen müssen.
Die ehemalige Ver-messungsamts-Baracke, die als Flüchtlingsunterkunft diente,
brennt völlig nieder. NbZ 7.2.03; HbZ 9.2.03 7. Februar 03 In einer Straßenbahn der
thüringischen Stadt Gera kommt es am Nachmittag zu einer Auseinandersetzung
zwischen rechten Deutschen und Flüchtlingen, wobei ein Iraker angegriffen und
verletzt wird. Am
späten Abend verhaftet die Polizei im Stadtgebiet an den Arkaden, willkürlich
und offensichtlich nach äußerem Erscheinungsbild ausgesucht 14 irakische
Flüchtlinge. Der Vorwurf: sie sollen mit Stöcken und anderen Gegenständen auf
deutsche Jugendliche eingeprügelt haben. Unter
den Flüchtlingen befinden sich eindeutig einige Menschen, die dem oben
genannten Vorfall überhaupt nicht anwesend waren. Die Festgenommenen werden
dann einzeln den angeblich geschlagenen deutschen Jugendlichen zur
Identifizierung vorgeführt. ABAD Thüringen 7. Februar 03 Bundesland Sachsen. Ein
indischer Flüchtling ist mit einem Freund auf dem Heimweg zu ihrer Unterkunft
in Dresden. Zwei Skinheads werfen eine Flasche nach ihnen und schlagen dem
Inder eine zweite Flasche auf den Kopf. Als
sich deutsche Mädchen von der anderen Straßenseite her schreiend einmischen
und die Angreifer auffordern aufzuhören, flüchten diese. AMAL Dresden 8. Februar 03 Frau Dokpe Dikewu wird mit einer
Maschine der Air France vom Münchener Flughafen nach Togo abgeschoben. Bei
der Abschiebung wird sie massiv durch BGS-Beamte mißhandelt. Nach Aussage
ihrer Schwester hat sie am ganzen Körper schwere Blutergüsse. Dokpe
Dikewu lebte seit 12 Jahren in der BRD. Zurück bleiben ihre dreijährige
Tochter, ihr Verlobter, den sie in zwei Tagen heiraten wollte, die drei
Kinder einer verstorbenen Schwester und ihre Mutter. Als die Mutter von der
Abschiebung erfährt, bekommt sie einen Herzinfarkt. Die
Abschiebung von Dokpe Dikewu hätte nicht stattfinden dürfen, wenn die
Angestellte des Kreisverwaltungsreferats am Freitag, den 7. Februar, um 13.45
Uhr nicht schon ins Wochenende gegangen wäre. Zu diesem Zeitpunkt erreichte
das Fax der togoischen Botschaft mit der Bestätigung, wo die Trauung
stattfinden sollte, die deutsche Behörde. Aus Angst vor Verfolgung hält sich Dokpe
Dikewu nach der Abschiebung versteckt. Die gesundheitlich schwer
angeschlagene Frau wird von ihrem Münchener Verlobten mit Medikamenten und
Geld versorgt. Im September 2003 heiraten die beiden in Togo. Dokpe
Dikewu leidet im Herbst 2004 unter schweren Depressionen, und auch ihr Mann
kommt in einen psychisch sehr labilen Zustand. Eine
Wiedereinreise von Dokpe Dikewu ist nur gegen die Zahlung der Abschiebekosten in Höhe von 12.117,59 Euro
möglich. Durch zahlreiche Spenden, zusammen mit eigenen Mitteln, gelingt es
dem Ehemann, die erste Summe einer vereinbarten Ratenzahlung
zusammenzubringen. Auf seine Anfrage an die Regierung in Oberbayern im
November 2004, wie er die ausstehenden Zahlungen ausgleichen solle, hat er
auch im Januar 2005 noch keine Antwort erhalten. caravan 11.2.03; Bürgerrechte & Polizei/CILIP
74/2003; FRat
Bayern 18.1.05 9. Februar 03 Um 7.40 Uhr wird der Feuerwehr
ein Brand im Flüchtlingsheim des ostwestfälischen Ortes Hille gemeldet. Als
die Löschfahrzeuge vor Ort eintreffen, brennt das eingeschossige Gebäude
bereits lichterloh. Eine
20-jährige Frau aus Aserbaidschan stirbt in den Flammen. Ein Ehepaar,
ebenfalls aus Aserbaidschan, deren zweijährige Tochter und der achtjährige
Sohn müssen mit Rauchvergiftungen ins Krankenhaus. 15 weitere
HeimbewohnerInnen, die aus Albanien, China, Georgien und Kosovo stammen –
bleiben unverletzt. Am
nächsten Tag wird als Brandursache ein Kleidungsstück benannt, das auf einer
Heizung lag; ein rassistischer Angriff wird damit ausgeschlossen. n-tv.de 9.2.03;
wdr.de 10.2.03; TrV 10.2.03; AaN 10.2.03; FR 10.2.03; taz 10.2.03 11. Februar 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick. Ein 48 Jahre alter Gefangener aus Weißrußland versucht, sich
mit einem Betttuchstreifen an einem Gitter in der Zelle zu erhängen. Als er
zu sich kommt, hat er eine Sauerstoffmaske im Gesicht und befindet sich auf
dem Weg ins DRK-Krankenhaus Köpenick. Von dort erfolgt der baldige Transport
ins psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe, wo er nach einigen Tagen
entlassen wird. Damit ist auch die Abschiebehaft beendet, in der er sich seit
dem 13. August 2002 befand. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 11. Februar 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick. Ein kurdischer Abschiebegefangener aus der Türkei verletzt
sich selbst. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 12. Februar 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin – Haus 3 in der zweiten Etage. Ein 22-jähriger polnischer
Abschiebegefangener Polen versucht, sich mit einem Bettlaken zu erhängen.
Bewachungsbeamte finden ihn, und Sanitäter beatmen ihn mit einer
Sauerstoffmaske. Nachdem die anderen Gefangenen der Etage in ihre Zellen
eingeschlossen sind, wird der Pole ins Krankenhaus transportiert. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 12. Februar 03 Frauenstation im
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Eine Nigerianerin wird von den Beamtinnen
aufgefordert, ihr Bett zu verlassen, damit die Zelle gereinigt werden kann.
Die Frau, die sich im Hungerstreik befindet, war am Vortag auf der Toilette vor
Schwäche umgefallen. Als sie nicht sofort der Aufforderung nachkommt, zerren
die Beamtinnen sie auf den Boden und treten auf sie ein. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 12. Februar 03 Abschiebegefängnis auf dem
Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in
Eisenhüttenstadt (ZABH). In dem
sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 32 Jahre alter
Gefangener morgens um 3.25 für 20 Minuten mit einem besonderen Gurtsystem
"komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen ist damit
maximal eingeschränkt. Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion Drucksache 3/7237 14. Februar 03 In der Hamburger Untersuchungshaftanstalt
begeht ein 20 Jahre alter Abschiebegefangener einen Suizidversuch. Hamburgische Bürgerschaft DS 20/469 15. Februar 03 Nordkirchen in
Nordrhein-Westfalen. Als die Feuerwehr kurz nach 7 Uhr morgens bei der
Flüchtlingsunterkunft in der Dorfstraße im Ortsteil Capelle eintrifft, brennt
die erste Etage des zweigeschossigen Gebäudes schon lichterloh. Da der Ort
des Brandherdes nicht sofort ausgemacht werden kann, versuchen die
Feuerwehrmänner zunächst, die Menschen zu retten. Ein
24 Jahre alter Mann kann nur noch tot geborgen werden. Er hatte vermutlich
versucht, eines der beiden schwer verletzten Kinder zu retten, und ist dann
am Rauch erstickt. Ein neun Monate alter Säugling und ein sechsjähriges
Mädchen können wiederbelebt werden. Die beiden kommen, zusammen mit einem
schwerverletzten 45-jährigen Mann, in Krankenhäuser. Vier weitere
BewohnerInnen können unverletzt gerettet werden. Alle im Haus gemeldeten 20
Personen und auch der 24-jährige Mann, der zu Besuch war, sind Flüchtlinge aus
dem ehemaligen Jugoslawien. Als
Brandursache wird eine im ersten Stock befindliche Nachtspeicherheizung
vermutet. wdr.de 16.2.03; RN 17.2.03; MüZ 17.2.03; WN 17.2.03 15. Februar 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin – Haus 2 im zweiten Stock. Ein 32 Jahre alter russischer Gefangener
wird um 6 Uhr morgens von
Bewachungsbeamten in der Kochnische gefunden. Er hängt mit einem
Stoffstreifen um den Hals an einem Gitter. Den Beamten gelingt es, ihn
schnell abzuschneiden und die Sanitäter zu rufen. Der Russe erwacht aus
seiner Bewußtlosigkeit mit einer Sauerstoffmaske im Gesicht und bemerkt die
Blitzlichter, die entstehen, weil er von den Beamten fotografiert wird. Nun
versucht er – immer noch am Boden liegend – die Luft anzuhalten, um wieder
Bewußtlosigkeit zu erreichen. Dann wird er ins DRK-Krankenhaus Köpenick
transportiert. Die
anwesenden Gefangenen schließen aus der Leblosigkeit, daß der Mann tot ist,
und beginnen, für ihn zu beten. Nach
kurzer medizinischer Behandlung im Krankenhaus kommt er zurück in das
Abschiebegefängnis und dort in eine Isolierzelle. Hier zerbricht er seine
Telefonkarte und versucht, sich damit den linken Unterarm aufzuschneiden,
verletzt sich jedoch nur leicht. Dann versucht er, sich liegend mit einer
Stoffschlinge zu erwürgen. Auch dies wird von den Beamten bemerkt. Nun wird
er rund um die Uhr bewacht. Jetzt beginnt er einen Durststreik. Er
ist einer derjenigen, die seit dem 20. Januar gegen die Haft und die
Haftbedingungen mit einem Hungerstreik protestieren. Schon vor einigen Tagen
hatte er einen Antrag auf eine ärztliche Untersuchung durch einen
unabhängigen Arzt / Ärztin gestellt, der noch nicht beantwortet wurde.
Deshalb gab er einen Brief über seine seit langem bestehende Herzerkrankung
einem Angehörigen des medizinischen Personals. Er hatte seit Tagen starke
Herzschmerzen, Kreislaufschwäche, Atemnot und Druck im Brustkorb. Anstatt
medizinische Untersuchungen einzuleiten wurde
er von Angehörigen des medizinischen Personals aufgefordert, seinen
Hungerstreik zu beenden; dann würde ihm schon geholfen werden. Aufgrund
seiner anhaltend starken Herzschmerzen kommt er schließlich wieder ins
Köpenicker Krankenhaus, wo die erforderlichen Herz-Kreislauf-Untersuchungen
stattfinden. Auch im Krankenhaus wird er von Polizeibeamten bewacht. Einem
Psychologen sagt er, daß er weiter versuchen wird, sich umzubringen, wenn er
zurück ins Abschiebegefängnis käme. Daraufhin erfolgt seine Verlegung in das
psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe und seine umgehende Entlassung aus der
Abschiebehaft. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin Mitte Februar 03 Transitzone des rumänischen
Flughafens Otopeni. Nicolae Carja, aus Deutschland abgeschobener Flüchtling und
seitdem Gefangener im Transitbereich, setzt der rumänischen Grenzpolizei ein
Ultimatum. Mehrere Stunden hängt er sich immer wieder mit seinem Gürtel an
den Gitterstäben auf. Die Wachen sehen zu und machen sogar Witze, als er blau
anläuft. Mit der Aktion versucht er, sieben Flugtickets nach Deutschland zu
erpressen. Fünf für die Familie Mogos Mit
einem mehrwöchigen Hungerstreik hatte er bereits im Jahre 2002 versucht, auf
die unmenschliche Behandlung der Gefangenen durch die Polizei aufmerksam zu
machen. Im Dezember hatte er einen Brief an das rumänische Innenministerium
geschrieben – ohne Antwort. Dann hatte er seinen Kopf in die Fensterscheibe
seines Zimmers geschlagen und medizinische Behandlung durch einen Arzt
verweigert, weil der Kommandant der Grenzpolizei nicht gesprächsbereit war. RMP 11.2.03 16. Februar 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick – Haus 2 im ersten Stock. Ein 33 Jahre alte russischer Asylbewerber
aus Tschetschenien befindet sich seit 32 Tagen im Hungerstreik. Um 2.30 Uhr
schneidet er sich den linken Unterarm auf. Trotz großen Blutverlustes
versucht er anschließend, sich mit Stofflappen in der Küche zu erhängen. Er
erwacht auf dem Boden liegend und wird von Sanitätern ins DRK-Krankenhaus
Köpenick transportiert. Nachdem die Armwunde genäht ist, erfolgt sein
Rücktransport ins Abschiebegefängnis. Die
Situation in der Isolierzelle setzt den ohnehin psychisch schwer
angeschlagenen Mann noch weiter unter Druck. Er beginnt zu schreien und
versucht, seine Bewacher anzugreifen, die ihm daraufhin Hand- und Fußschellen
anlegen. Schließlich kommt er in das psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe
und gilt nach vier Monaten Gefängnis als aus der Haft entlassen. Mitte
Oktober letzten Jahres war er zu einer Berliner Polizeistation gegangen und
hatte um Asyl gebeten. Die Reaktion der Beamten war seine Festnahme. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 17. Februar 03 Im Kellerraum einer Unterkunft
für AsylbewerberInnen in der Dürerstraße 29 im nordrhein-westfälischen Kamen
entsteht ein Feuer durch Brandstiftung. Die dort wohnenden Flüchtlinge aus
Südostasien können sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. WR 18.2.03 17. Februar 03 Gera in Thüringen. In der
Straßenbahn von Gera nach Biblach-Ost wird ein afrikanischer Flüchtling von
acht Rechtsradikalen angepöbelt, beleidigt, bedroht und geschubst. Es gelingt
ihm, die Bahn an einer Haltestelle zu verlassen und so unverletzt
davonzukommen. ABAD Thüringen 18. Februar 03 Bundesland Niedersachsen.
Morgens um 6.45 Uhr entdeckt ein Bewohner im Flüchtlingsheim von Celle, dem
ehemaligen "Hotel Stech" an der Harburger Heerstraße, daß es im Haus
brennt. Er weckt die schlafenden Menschen und sie stellen fest, daß die
Feuerlöscher leer sind. Trotz der starken Rauchentwicklung kommen zwölf
Männer unverletzt ins Freie. Vier Bewohner müssen von der Feuerwehr aus den
Flammen befreit werden. Auch sie bleiben unverletzt. Nach
Abschluß der Löscharbeiten stellt sich heraus, daß das Gebäude nicht mehr
bewohnbar sein wird. Zwei
Monate später beschließt die Stadt Celle, die Flüchtlinge in einem ehemaligen
Unteroffiziers-Wohnheim im Stadtteil Scheuen unterzubringen. Das in einem
Waldstück gelegene Gebäude ist 1000 Meter vom Ortskern Scheuen entfernt und
300 Meter vom Kasernentor. Es ist nur über eine unbeleuchtete Stichstraße
erreichbar. Es soll von sogenannten City-Streifen und Video-Kameras überwacht
werden. Nachdem der Beschluß bekannt wird, sammelt eine sogenannte
Bürgerinitiative 140 Unterschriften gegen die Belegung des Gebäudes mit
Flüchtlingen. Die
Stadt Celle war vor zweieinhalb Jahren bereits einmal in die Schlagzeilen
geraten, als die Stadtverwaltung eine 1,80 Meter hohe Mauer um das
Flüchtlingsheim herum errichten ließ, um den "Drogenhandel" zu
unterbinden. HAZ 19.2.03; FRat
NieSa Heft 95/96 Juli 2003; HAZ 23.4.03 19. Februar 03 Bei einem Brand morgens um 2.30
Uhr im Flüchtlingslager der bayerischen Ortschaft Kleinaitingen erleiden
sieben Bewohner leichte Rauchvergiftungen. 26 Wohncontainer und vier
Funktionscontainer brennen völlig nieder. Bereits
in der vergangenen Nacht waren einige Mülltonnen, ein altes Auto und
Möbelstücke in Brand gesetzt worden. Es
ist in der Vergangenheit immer wieder zu Protesten der BewohnerInnen
gekommen. Die Männer, die aus Afrika, Irak und Vietnam kommen, protestierten
gegen die isolierte Lage der Containersiedlung und vor allem gegen die
sogenannte Residenzpflicht. Obwohl Kleinaitingen vor den Toren der Stadt
Augsburg liegt, ist es ihnen, aufgrund der Residenzpflicht, nicht gestattet,
die Stadt ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde zu betreten. Eine Gruppe der
Flüchtlinge hatte vergeblich versucht, eine Verlegung in Augsburger
Unterkünfte zu erwirken. Als das Landratsamt ablehnte, waren ein altes Auto
und eine Hütte in Flammen aufgegangen. Eine Woche vor dem großen Brand hatten
nahezu alle 186 Bewohner aus dem Lager die Annahme ihrer Lebensmittelpakete
verweigert und waren in einen Hungerstreik getreten. Die
Männer bezeichnen ihr Lager als "Niemandsland". Im Westen rauschen
Autos auf der Bundesstraße 17 vorbei; im Osten liegen Felder, die an ein
Militärgelände grenzen. Der nächste Bahnhof in Graben ist nur in 20 Minuten
zu Fuß zu erreichen. Größere Läden gibt es im etwa zehn Kilometer entfernten
Schwabmünchen; ein Arztbesuch ist kaum möglich. Zwei
Tage nach dem großen Brand verhaftet die Polizei elf Flüchtlinge wegen
versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung. Ein weiterer
Flüchtling kommt wegen Nichtanzeigen einer geplanten Straftat in Haft. Tatsächlich
wird im Oktober der Prozeß gegen zwei irakische ehemalige Bewohner der
Containersiedlung eröffnet. Die Anklage wirft ihnen schwere Brandstiftung und
versuchten Mord in 41 Fällen vor. Am
ersten Verhandlungstag legt einer der beiden Angeklagten ein Geständnis ab
und nimmt die alleinige Schuld auf sich. Als Motiv gibt er Frustration über
die Lebensbedingungen im Containerlager an. Er wird zu einer Gefängnisstrafe
von sechs Jahren verurteilt. AA 20.2.03; AA 21.2.03; FrP 21.2.03; AA 22.2.03;
FrP 22.10.03; ap
24.10.03; AA 25.10.03; taz 26.10.03; AA 8.11.03 20. Februar 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin – Haus 2 im sechsten Stock. Ein 19-jähriger Ukrainer, der sich seit
acht Monaten in Haft befindet, legt sich um 15.50 Uhr eine aus einem
Bettlaken gedrehte Schlinge um den Hals und hängt sich im Toilettenraum an
einem Türrahmen auf. Nach langer Bewußtlosigkeit erwacht er unter Krämpfen
und kommt ins Neuköllner Krankenhaus. Am nächsten Tag erfolgt seine Verlegung
in das psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe, womit er gleichzeitig als aus
der Haft entlassen gilt. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 21. Februar 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin. Ein 26 Jahre alter Moldawier fügt sich eine Schnittverletzung zu und
versucht anschließend, sich mit Bettzeug in der Toilette zu erhängen. Vor
einigen Tagen war seine Abschiebehaft bei einem Haftprüfungstermin um weitere
zwei Monate verlängert worden. Er
kommt in das psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe und gilt als entlasen. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 22. Februar 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick – Haus 2 im zweiten Stock. Ein 25 Jahre alter mongolischer
Gefangener versucht, sich um 9 Uhr aufzuhängen. Nach kurzem
Krankenhausaufenthalt wird er entlassen. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 22. Februar 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin – Haus 2 im zweiten Stock. Um 16.30 Uhr versucht ein 28-jähriger Mann
aus der Ukraine, sich in der Küche zu erhängen. Mit einer Sauerstoffmaske
kommt er ins DRK-Krankenhaus Köpenick. Auch hier wird er von der Polizei bewacht. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 22. Februar 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick – Haus 2 in der sechsten Etage. Ein 36 Jahre alter Inder
schneidet sich um 19.30 Uhr mit einer Rasierklinge die Hand auf und versucht
anschließend, sich in der Küche mit einem Bettlaken zu erhängen. Er ist lange
ohnmächtig, und die Sanitäter versorgen ihn mit einer Sauerstoffmaske. Obwohl
die Mitgefangenen weggeschlossen werden, bemerken sie, daß der Inder
fotografiert wird. Dann kommt er für ca. drei Stunden ins DRK-Krankenhaus Köpenick und
danach zurück ins Abschiebegefängnis. Nach einigen Tagen im Isoliertrakt
kommt er zurück auf seine Etage. Hier
versucht er am 26. Februar erneut, sich zu erhängen, und kommt unmittelbar
wieder in die Isolierstation. Noch am gleichen Tag um 15 Uhr versucht er es
zum dritten Mal, diesmal mit einem Handtuch. Die Bewacher finden ihn schnell,
und er bleibt weiter im Isoliertrakt. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 22. Februar 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick – Haus 2 im sechsten Stock. Ein 28-jähriger Georgier, der
sich seit fünf Monaten in Abschiebehaft befindet, versucht sich um 22.30 Uhr
in der Toilette mit Bettzeug zu erhängen. Nachdem er abgeschnitten wurde,
liegt er lange ohnmächtig am Boden und bekommt Infusionen, bevor er ins
DRK-Krankenhaus Köpenick transportiert wird. Von dort erfolgt seine Verlegung
in das psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe und somit seine Entlassung nach
einigen Tagen. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 23. Februar 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin – Haus 2. In der zweiten Etage unternimmt ein 20-jähriger türkischer
Gefangener einen Erhängungsversuch. Nach kurzem Krankenhausaufenthalt kommt
er zurück in den Isolationstrakt des Abschiebegefängnisses. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 23. Februar 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick – Haus 2 im zweiten Stock. Um 16 Uhr versucht ein Algerier,
sich zu erhängen. Er kommt unverzüglich in das psychiatrische Krankenhaus
Hedwigshöhe. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 23. Februar 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin – Haus 2 in der ersten Etage. Ein 23 Jahre alter Moldawier versucht, sich
um 17 Uhr in der Zelle mit einem Bettlaken zu erhängen. Er kommt in das
psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe und gilt ab 24. Februar als aus der
Abschiebehaft entlassen. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 24. Februar 03 Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 25. Februar 03 Gegen Mittag brennt es in einem
Essener Flüchtlingsheim. Einer Bewohnerin gelingt es, drei Kinder zwischen
zwei und sieben Jahren aus dem brennenden Raum zu retten. Sie kommen zur
Beobachtung ins Krankenhaus. Während die Löschversuche der BewohnerInnen
erfolglos bleiben, bekommt die Feuerwehr den Brand schnell unter Kontrolle.
Das Gebäude und auch das Nachbargebäude sind vorerst unbewohnbar – 70
BewohnerInnen werden evakuiert. Als
Brandursache werden ein technischer Defekt oder Kinder vermutet, die
eventuell mit Feuer spielten. wdr.de 25.2.03 Februar 03 Auf die Kleine Anfrage der
GAL-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft wird ein Suizidversuch in der JVA
Fuhlbüttel, in Hamburger Abschiebehaft, bekannt gegeben. Hamburgische Bürgerschaft DS 18/188 1. März 03 Abschiebegefängnis auf dem
Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in
Eisenhüttenstadt (ZABH). In dem
sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 24 Jahre alter
Gefangener zunächst für 10 Minuten mit einem besonderen Gurtsystem
"komplett" fixiert. Am nächsten Tag beginnt für ihn um 14.30 Uhr
erneut die Tortur. Für die folgenden 24 Stunden und 20 Minuten befindet er
sich in dem Gurtsystem – teils "komplett" fixiert, teils nur an den
Füßen. Nach einer kurzen Pause von 35 Minuten ohne Fesselung folgt am 4. März
um 15.25 Uhr eine Fußfesselung für 17 Stunden und 10 Minuten. Die Gesamtdauer
der Fesselung des Gefangenen beträgt damit 41 Stunden und 40 Minuten. Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage
der PDS-Fraktion Drucksache 3/7237 3. März 03 Dessau in Sachsen-Anhalt.
Mittags um 12 Uhr in der Langen Gasse wird ein 17-jähriger Asylbewerber aus
Burkina Faso von drei Personen nach Zigaretten gefragt. Als er verneint, wird
er als "Arschloch" beschimpft, von zweien festgehalten und von der
dritten Person ins Gesicht geboxt. Er
muß seine Verletzungen im Krankenhaus stationär behandeln lassen. Die Täter
entkommen unerkannt. Polizeidirektion Dessau – Pressemitteilung Nr.
038/03 3. März 03 Im sächsischen Borna wird ein 17
Jahre alter Flüchtling aus Afghanistan von drei Jugendlichen unter den Rufen
"Ausländer raus!" angegriffen und mit Fäusten traktiert. Die Täter
können unerkannt entkommen. jW 5.3.03 5. März 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick. Ein 32 Jahre alter algerischer Gefangener versucht morgens
um 4 Uhr, sich zu erhängen. Er kommt für fünf Stunden ins DRK-Krankenhaus
Köpenick und dann zurück in den Isolationstrakt, wo er intensiv von Beamten
bewacht wird. Daß sich allerdings in den folgenden Tagen das ihm angebotene
Brot krümmt, weil der Gefangene aufgrund seiner Verletzungen nicht schlucken
kann, das fällt den Bewachern nicht auf. Erst aufgrund der Intervention eines
Gefängnisseelsorgers bekommt er sechs Lutschtabletten gegen Husten und
Heiserkeit und flüssige Nahrung. Erst
nach zweiwöchigem Aufenthalt im Isolationstrakt kommt er zurück auf seine
Etage. Beim Haftprüfungstermin am 12. März wird sein Suizidversuch vom
Richter als aktive Verhinderung der Abschiebung gewertet und eine Abschiebung
in Begleitung von BGS-Beamten wegen "mangelnden sozial-adäquaten
Verhaltens" angeordnet. Tatsächlich
hatte der Algerier mit dem Suizidversuch erreichen wollen, daß er schneller
(!) nach Algerien abgeschoben wird, denn er wollte seinen im Sterben
liegenden Vater noch sehen. Bei einem weiteren Haftprüfungstermin äußert sich
die Richterin abfällig über die Motivation des Algeriers "... weil er
den im Himmel schneller sehen wollte". Die
Abschiebung erfolgt im Mai 03. Pfarrer D. Ziebarth;Antirassistische Initiative
Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 5. März 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick – Isolationstrakt. Um 16.35 Uhr versucht ein 22 Jahre alter
Mongole, sich zu erhängen. Er hatte Bettwäsche auseinander gerissen und den
Stoffstreifen an einer Querstrebe der Toilettentür befestigt. Wegen zweier
vorangegangener Selbstverletzungen stand er unter besonderer Beobachtung, so
daß Beamte verhindern konnten, daß er sich mit der Schlinge um den Hals
fallen ließ. Er bleibt weiter in der Isolation. Polizei Pressedienst Berlin 6.3.03 6. März 03 Eine Holztreppe in der
Flüchtlingsunterkunft in Hamburg-Uhlenhorst brennt lichterloh. Während 31
BewohnerInnen unverletzt davon kommen, erleiden vier Personen
Rauchvergiftungen. taz 7.3.03 9. März 03 Im mecklenburg-vorpommerschen
Güstrow wird ein Asylbewerber aus Togo von vier rechten Jugendlichen vom
Fahrrad gestoßen und dann geschlagen und getreten. Er muß sich mit einer
Knieverletzung, einer Gehirnerschütterung und Schmerzen in der Schulter in
Behandlung begeben. LOBBI 9. März 03 Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 10. März 03 Nach dreizehn Jahren
Deutschland-Aufenthalt wird die vierköpfige staatenlose Familie Codreanu in
Begleitung von fünf BGS-Beamten mit einer Lufthansa-Maschine von Frankfurt am
Main nach Bukarest abgeschoben. Unter
dem Vorwand, zum Verwaltungsgericht nach Koblenz gebracht zu werden, waren
der 53 Jahre alte Constantin Codreanu, seine Frau Carmen, ihre 21-jährige
Tochter Gabriela und ihr 13-jähriger Sohn Andrei aus der Wohnung gelockt
worden. Ohne Geld, Kleider und Papiere wurde die Familie umgehend zum
Flughafen gebracht. Auch
im November 2004 befindet sich die Familie immer noch in der Wartehalle für
ankommende Flüge auf dem Flug-hafen Bukarest-Otopeni. Zum Schlafen legen sie
Decken auf den Fußboden. Deutsche FreundInnen, aber auch Menschen, die auf
dem Flughafen arbeiten, sichern mit Geld- und Essensspenden den
Lebensunterhalt. Die Familie, die vor elf Jahren aus der rumänischen
Staatsangehörigkeit entlassen wurde, weigert sich, einen Antrag auf
Wiedereinbürgerung zu unterschreiben, und fordert den Rücktransport nach
Deutschland. Reiner
Klug, der Leiter des Ordnungsamtes Koblenz in einem TV-Interview 19 Monate
nach der Abschiebung der Familie: "Für mich ist das der Versuch,
entgegen den Gesetzen des ehemaligen Gastlandes, seinen Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland zu ertrotzen. Und es wäre für mich das Zeichen
einer Schwäche des Rechtsstaates, wenn man das zulassen würde." Die
Familie Codreanu hingegen verweist auf das von Deutschland unterzeichnete
Staatenlosenabkommen von 1954, das die Abschiebung Staatenloser untersagt,
und auf den Artikel 2 Absatz 5 des deutsch-rumänischen Übereinkommens von
1992, der besagt: "Die deutschen Behörden werden Personen, bei denen die
Nachprüfung durch die rumänischen Behörden ergibt, daß sie bei der Übernahme
nicht mehr im Besitz der rumänischen Staatsangehörigkeit waren,
zurücknehmen." Familie
Codreanu setzt zur Zeit ihre ganze Hoffnung auf ihre Klage beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Am
24. Januar 2005 wird die Familie mit polizeilicher Gewalt aus dem
Flughafengebäude herausgedrängt. Auch am 7. Februar haben die Codreanus noch
kein Obdach. Sie dürfen nicht zurück in den Transitbereich des Flughafens,
hüten sich aber davor, dem Drängen der Behörden nachzugeben und Anträge auf
Wiedereinbürgerung zu unterschreiben. Bei Minustemperaturen, Regen und
Schneestürmen versuchen sie in fahrenden Bussen, parkenden Taxis, auf
Tankstellen, in Telecafes oder sonstigen Provisorien ein wenig Schlaf zu
finden. Nach
einem Sommer ohne feste Bleibe steht den Codreanus im September erneut der Winter
bevor. Essen bekommen sie zum Teil aus Deutschland geschickt oder sammeln
Obst und Nüsse in Parks zusammen. Wenn sie Glück haben, finden sie Menschen,
bei denen sie ihren Wasserkocher anschließen können. Ihre Hoffnung liegt
darin, für den Winter ein altes Schrottauto zu finden, damit sie vor Regen
und Kälte ein wenig geschützter sind. Tatsächlich
gelingt es der Familie, hin und wieder eine vorübergehende Bleibe zu finden –
sei es in Abrißhäusern oder bei Menschen, die der Familie für einige Tage oder
einige Wochen ein Zimmer zur Verfügung stellen. Im
Februar 2006 ist ihre Situation unverändert. In einem Interview im Dezember
2005 wird Gabriela Codreanu gefragt, was sie noch an Deutschland bindet. Ihre
Antwort: "Sprache, Kultur, Mentalität, Zugehörigkeitsgefühl, meine
Vergangenheit, Erinnerungen, Freundschaften, Liebe und jetzt Heimweh." General-Anzeiger 17.6.03; FR 18.6.03; taz 19.6.03; taz 7.7.03; taz Berlin 3.2.04; stern tv 10.11.04; taz 18.2.05; Berichte von Gabriela Codreanu codreanu.de.tf 12. März 03 Im sächsischen Oppach wird in
den Abendstunden ein 26 Jahre alter Asylbewerber aus Nigeria auf offener
Straße von zwei Männern attackiert. Er bekommt einen Schlag in den Magen und
fällt um. Als sich ein Auto nähert, lassen die Täter von ihm ab und fliehen. Der
Nigerianer erstattet Anzeige wegen Körperverletzung. Die Ermittlungen werden
jedoch eingestellt. (siehe auch: 29. Juni 03) AMAL Görlitz 15. März 03 S-Bahnhof Hammerbrook in Hamburg. Um seiner Festnahme nach einem Drogen-Deal zu entkommen, springt ein
20 Jahre alter Flüchtling aus Kamerun abends um 22.11 Uhr von einer Brücke in
den Mittelkanal. Nach wenigen Schwimmbewegungen geht er – vor den Augen von
20 Polizisten – unter. Der gerufenen Feuerwehr gelingt es um 22.49 Uhr,
seinen Körper aus dem Wasser zu ziehen und ihn zu reanimieren. Um Mitternacht
stirbt er. Polizei Hamburg 16.3.03; FRat HH 16.3.03; taz 18.3.03 Mitte März 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin. Ein offensichtlich psychisch kranker Mann aus Kamerun befindet sich
in Haft. Er tritt als verschiedene Personen auf und ißt seinen Kot mit
Tomatensoße. Erst nach zweimonatigem Aufenthalt wird er entlassen. Pfarrer D. Ziebarth 18. März 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick – Haus 2 sechster Stock. Ein 25 Jahre alter Inder fügt sich
mit einer Rasierklinge Schnittverletzungen am Arm zu. Anschließend versucht
er, sich in der Toilette mit einem Bettlaken zu erhängen. Obwohl die
Mitgefangenen in die Zellen eingeschlossen werden, können sie beobachten, daß
dem Ohnmächtigen eine Sauerstoffmaske aufgesetzt wird und daß von ihm Fotos
gemacht werden. Dann kommt er in den Sanitätstrakt und anschließend in eine
Isolierzelle. Hier versucht er noch einmal, sich zu erhängen. Daraufhin wird
er wegtransportiert. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 18. März 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin – Haus 2 in der sechsten Etage. Ein 19 Jahre alter indischer
Gefangener schneidet sich um 0.30 Uhr fünfmal in den Arm. Danach versucht er,
sich in der Toilette mit einem Stück Stoff vom Bettlaken zu erhängen. Unter
einer Sauerstoffmaske erwacht er aus seiner Bewußtlosigkeit. Die Beamten
fotografieren den am Boden Liegenden, bevor sie ihn in den Sanitätstrakt schaffen.
Von hier aus kommt er in den daneben liegenden Isolationstrakt des
Gefängnisses. Obwohl
bekannt ist, daß indische Gefangene nach spätestens sechs Monaten aus der
Haft entlassen werden müssen, weil die Indische Botschaft keine Ersatzpapiere
beschafft, war die Haftdauer des seit sechs Monaten Einsitzenden am Vortage
wieder verlängert worden. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 19. März 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick – Haus 2 in der sechsten Etage. Um 12.30 Uhr fügt sich ein 24
Jahre alter indischer Gefangener Schnittverletzungen am Arm zu und versucht
anschließend, sich mit einem Bettlaken in der Toilette zu erhängen. Er ist
lange bewußtlos, bekommt eine Sauerstoffmaske, wird von den Beamten
fotografiert und kommt in den Sanitätstrakt zur medizinischen Versorgung. Von
dort wird er im Rollstuhl in den
Isolationstrakt gefahren. Auch für ihn war am 17. März eine Verlängerung der
Haftzeit über die sechs Monate hinaus entschieden worden. (siehe auch: 18. März 03) Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 24. März 03 Ein nigerianischer Flüchtling
wird in der Innenstadt der sächsischen Ortschaft Aue in einem Bus
angegriffen, aus dem Bus gezerrt und ins Gesicht geschlagen. Dies ist bereits
der zweite rassistische Angriff, den er erleben muß. (siehe auch: Dezember 02) AMAL Sachsen 24. März 03 Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. In der Innenstadt
wird ein Asylbewerber aus Togo von einem 40-jährigen Rassisten beschimpft und
geschlagen. Die Freundin des Angegriffenen geht dazwischen und kann
Schlimmeres verhindern. Der Afrikaner kommt mit Prellungen davon. LOBBI 24. März 03 Aus einer Gruppe von sechs Männern
werden zwei Brandsätze gezielt gegen das Eingangstor und ein Wachhäuschen des
Flüchtlingsheimes im sächsischen St. Egidien geworfen. Das Feuer erlischt von
selbst, so daß niemand zu Schaden kommt. Die
Täter im Alter zwischen 15 und 22 Jahren sind wegen Körperverletzung,
Sachbeschädigungen und anderer Straftaten polizeilich bekannt und geben als
Tatmotiv ihre fremdenfeindliche Einstellung an. FP 28.3.03; JWB 2.4.03; StA Zwickau und LKA Sachsen 26.6.03 24. März 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick – Isolierstation. Ein 26-jähriger Weißrusse fügt sich mit
einer Rasierklinge 30 Schnitte in den rechten Arm zu. Er verliert sehr viel
Blut; auch von ihm machen die Beamten Fotografien. Er kommt dann über das
DRK-Krankenhaus Köpenick und einem zweistündigen Aufenthalt im
psychiatrischen Krankenhaus Hedwigshöhe zurück in die Isolierstation des
Abschiebegefängnisses; dann für zwei Tage in das Haftkrankenhaus der JVA
Moabit und anschließend wieder zurück in den Isoliertrakt in Köpenick. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 24. März 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick – Isolierstation. Auch der Mitgefangene des oben genannten
Weißrussen, ein Ukrainer, fügt sich mit der Rasierklinge Verletzungen am Arm
zu. Auch er verliert viel Blut und kommt ins DRK-Krankenhaus Köpenick und
nach zwei Tagen zurück in die Isolierstation. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 25. März 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin – Haus 2 in der sechsten Etage. Ein 28 Jahre alter Moldawier, der sich
seit dem 19. März im Hunger- und Durststreik befindet, wird um 21.20 Uhr ohnmächtig. Die
gerufenen Sanitäter schauen ihn kurz an und gehen wieder weg. Am nächsten Tag
wird er um ca. 15 Uhr mit einem Krankenwagen wegtransportiert. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 25. März 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick. Ein 31 Jahre alter, an Hepatitis erkrankter Flüchtling, Rom aus
Serbien, verschluckt aus Angst vor der bevorstehenden Abschiebung eine
Rasierklinge. Nach einem Aufenthalt im DRK-Krankenhaus Köpenick kommt er
unter Polizeibewachung in das psychiatrische Krankenhaus Hedwigshöhe. Nach
sechs Tagen erfolgt seine Verlegung in das Haftkrankenhaus der JVA Moabit, am
31. März schließlich der
Rücktransport in die Abschiebehaft. Dort im Isoliertrakt verschluckt Zoran P.
am 5. April drei Teile eines Fenstergriffes. Am
8. April wird er mit Hand- und Fußschellen unter Bewachung jugoslawischer
Beamter mit der JAT-Airline (Jugoslovenski Aerotransport) nach Serbien
abgeschoben. Ein Metall-Teil befindet sich immer noch in der Speiseröhre des
Mannes. Kurze
Zeit später bekommt seine Ehefrau eine Rechnung in Höhe von 20.000 Euro über
die Haftkosten. Jesuiten-Flüchtlingsdienst; Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin; taz 8.4.03 25. März 03 Ein 28 Jahre alter Flüchtling
aus Nigeria wird im sächsischen Aue von zwei Rechtsextremisten in einem Bus
angegriffen, dann aus dem Bus gezerrt und ins Gesicht geschlagen. (siehe auch: 17. Dezember 02,
14. April 03, 9. November 03) AMAL Dresden 25. März 03 In der Innenstadt der
thüringischen Ortschaft Suhl wird gegen Mittag ein Asylbewerber von mehreren
Nazis verfolgt. Er flieht in eine belebte Einkaufspassage, wo die Rassisten
von ihm ablassen. ABAD Thüringen 27. März 03 Der 24 Jahre alte Flüchtling M.
aus Angola wird aus der Abschiebehaft in der JVA Leipzig nach Bremen gebracht
und von dort mit einem tunesischen Flüchtling in einer kleinen
Chartermaschine nach Angola abgeschoben (Kosten für zwei Personen und
Bewachungspersonal: 58.300 Euro). Auf
dem langen Weg von Leipzig nach Bremen sind dem Angolaner beide Arme weit auseinander
nach oben gebunden. Auch die Füße sind dem auf einer Bank sitzenden
Gefangenen gefesselt. Dieser
vollzogenen Abschiebung gingen drei Abschiebungsversuche voraus. Am 24.
Oktober 2002 hatte M. auf dem Flughafen Berlin-Tegel seine Paßersatzpapiere
verschluckt, so daß die Abschiebung aufgrund fehlender Papiere nicht
durchgeführt werden konnte. M. kam zurück in die Abschiebehaft nach Leipzig.
Am 13. Januar 03 hatte sich M. auf dem Flughafen Berlin-Tegel so energisch
gewehrt, daß der Pilot es abgelehnt hatte, ihn mitzunehmen. Am
20. Februar 03 sollte er über den Flughafen Frankfurt am Main abgeschoben
werden. Hier hatten FlüchtlingsunterstützerInnen zu einer Protestaktion am
Flughafen mobilisiert und den Piloten der Maschine TP5538 der TAP Air Portugal
informiert. Dieser weigerte sich schließlich, den an Händen und Füßen
gefesselten Flüchtling mitzunehmen, und berief sich dabei auf die geltenden
Flugbestimmungen der Flugge- sellschaft. M. kam zurück in die
Abschiebehaft nach Leipzig. Während
der gesamten Hin- und Rückfahrt nach und von Frankfurt war M. – auf einer
Bank sitzend – mit nach oben auseinander gebundenen Armen und gefesselten
Füßen fixiert. Auf der Hinfahrt hatten die Beamten ihm zusätzlich einen Helm
aufgesetzt, den sie am Flughafen Frankfurt wieder abnahmen. Im
weiteren Abschiebeverfahren werden dem Angolaner nicht nur sein früherer
Widerstand gegen die Abschiebung angelastet, sondern auch die
Protestaktion am Frankfurter Flughafen und sogar die Flugbestimmungen, auf
die sich der Pilot berief. Drei Tage vor
Ablauf der Gültigkeit der Paßersatzpapiere gelingt den Behörden in oben
beschriebener Weise dann die Abschiebung. Herr
M. hatte als Angehöriger der FLEC-FAC (Frente para Libertação do Exclave de
Cabinda), die sich für die Unabhängigkeit der angolanischen Exklave Cabinda
engagiert, Angola verlassen müssen. Im Juni 1997 hatte er einen Asylantrag
gestellt, der drei Monate später abgelehnt worden war. Auch der
Asylfolgeantrag wurde abgelehnt. Die Klage gegen diese Ablehnung ist im Januar
2004 noch nicht entschieden. Nach
seiner Abschiebung berichtet M. in einer eMail, daß er noch auf dem Flughafen
von Luanda festgenommen und verhört wurde. Es war ihm dann gelungen, sich mit
dem von Leipziger UnterstützerInnen gesammelten Geld freizukaufen. Seither
ist der Kontakt zu ihm abgebrochen. Jørn-Erik Enderlein – Rechtsanwalt; indymedia 20.2.03; Abschiebehaft-Gruppe beim FRat Leipzig 27. März 03 Bundesland Rheinland-Pfalz. Der
kurdische Flüchtling M. Y. hat einen Termin zur Verlängerung seiner Duldung
in der Ausländerbehörde Ludwigshafen. In Begleitung eines Übersetzers und
seines Beistandes betritt er den Raum 106. Der zuständige Sachbearbeiter
fragt den Beistand, ob er der Rechtsanwalt sei, und als dieser verneint,
verweist er ihn des Raumes. Ebenso unberechtigt fragt er den Übersetzer, ob
er vereidigter Dolmetscher sei, ansonsten habe auch er den Raum zu verlassen.
Als der Beistand Widerspruch erhebt, stürmt der körperlich deutlich
überlegene Beamte auf ihn zu und packt ihn am Hemd. Nun versucht M. Y., sich
zwischen die beiden zu drängen, um sie auseinander zu halten, verspürt aber
im gleichen Moment zwei Faustschläge des Beamten, die ihn am Oberkörper und
am Kopf treffen. Die drei verlassen den Raum. Nach
Recherchen des "Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim" stellt sich
heraus, daß die Festnahme des Herrn Y. an diesem Tag geplant war, bei der die
anwesenden zwei Begleiter offensichtlich gestört haben. Der
Beistand, der in der Behörde durchaus als Flüchtlingsberater und –helfer
bekannt ist, bekommt im Juli einen Strafbefehl wegen Körperverletzung in Höhe
von 300 Euro. Danach folgt ein weiterer Strafbefehl in Höhe von 1800 Euro
wegen Verleumdung, und im Dezember – also neun Monate nach dem Vorfall in der
Behörde – wird ihm ein Hausverbot für ein Jahr "mit sofortiger
Wirkung" von der Ausländerbehörde erteilt, das unter anderem auch mit
dem oben genannten Vorfall begründet wird. (siehe auch: Januar 97 und 19.
Mai 05) Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim; jW 3.5.03 28. März 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick. Eine 31 Jahre alte Gefangene aus der Ukraine wird völlig
geschwächt in das DRK-Krankenhaus Köpenick gebracht. Die Ärzte hier erkennen
die akute Suizidalität und überweisen sie in das psychiatrische Krankenhaus
Hedwigshöhe. Die
Frau hatte vor elf Tagen gewagt, in den Räumen der Ausländerbehörde im
wahrsten Sinne der Worte auf den Tisch zu schlagen, weil sie seit fünf
Monaten inhaftiert ist und sich in ihrem Verfahren seit langer Zeit nichts
bewegt. Zur Strafe war sie umgehend in eine Einzelzelle im Isolationstrakt
des Gefängnisses gekommen. Hier hatte sie aus Protest gegen die Behandlung
einen Hungerstreik und einen Durststreik begonen. Dieser Durststreik bringt
sie an ihre körperlichen Grenzen – der Psychoterror der BewacherInnen treibt
sie in Verzweiflung. Als
sie jetzt in die Psychiatrie gebracht wird, beginnt sie sofort wieder mit der
Flüssigkeitsaufnahme, weil sie davon ausgeht, daß ihr Protest erfolgreich
war. Zwei Tage später, noch vor der anstehenden Visite im Krankenhaus,
erscheinen Polizeibeamte und bringen die völlig überraschte Frau in das
Haftkrankenhaus der Strafanstalt der JVA Moabit. Hier nimmt sie ihren Hunger-
und Durststreik wieder auf, was dazu führt, daß sie in eine Einzelzelle
gebracht wird, die durch eine Videoanlage 24-stündige Kontrolle erlaubt. Das
medizinische Personal setzt die Frau mit Versprechungen und Drohungen unter
Druck, den Streik zu beenden, und wartet auf das Eintreten der
Bewußtlosigkeit, um dann die angekündigte Zwangsernährung einleiten zu
können. Als
die Ukrainerin schließlich wieder anfängt zu trinken, wird sie umgehend in
das Abschiebegefängnis zurückgebracht. Sie ist körperlich am Ende und
psychisch gebrochen. Erst im Herbst des Jahres sechs Monate später erfolgt
ihre Entlassung aus der Haft. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 28. März 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick. Ein 15-jähriger russischer Gefangener schneidet sich mit
einer Rasierklinge in den linken Unterarm und kommt daraufhin in eine
Isolierzelle. Hier versucht er, sich am nächsten Nachmittag um 17 Uhr in der
Toilette mit einem Schnürsenkel zu erhängen. Bewachungsbeamte können dies
verhindern, und nachdem der Jugendliche von Sanitätern untersucht wurde,
bleibt er in der Isolation. Trotz intensiver Bewachung gelingt es ihm am
nächsten Tag um 16.45 Uhr, sich erneut mit einer Schlinge aus Schnürsenkeln
an einer Querstrebe eines Doppelstockbettes aufzuhängen. Er wird ohnmächtig,
bekommt eine Sauerstoffmaske angelegt und wird ins DRK-Krankenhaus Köpenick
gebracht. Nach ca. 3 Stunden kommt er zurück in den Isoliertrakt. Er trägt
jetzt eine Halskrause. Später erfolgt seine Umverlegung in das psychiatrische
Krankenhaus Hedwigshöhe Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 29. März 03 Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick. Ein ukrainischer Abschiebegefangener fügt sich mit einer
Rasierklinge mehrere Schnittverletzungen zu. Nach einem kurzen
Krankenhausaufenthalt, wo die Wunden versorgt werden, kommt er zurück in den
Isolationstrakt des Abschiebegefängnisses. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 29. März 03 Zwei deutsche Männer greifen im
Regionalzug aus Gotha in der Ortschaft Ohrdruf einen 20-jährigen Flüchtling
aus Kamerun an. Sie gehen an ihm vorbei, schlagen ihm eine Bierfla-sche auf
den Kopf und prügeln auf ihn ein. Ein Rentnerehepaar, das den Angriff bemerkt
hat, greift ein und kann erreichen, daß die Täter von ihrem Opfer ablassen.
Sie benachrichtigen den Zugführer, der die Polizei ruft. Doch ehe diese am
Bahnhof Ohrdruf eintrifft, haben die Schläger den Zug bereits verlassen. Sie
gehen in einen Einkaufsmarkt und greifen hier einen 27 Jahre alten
Asylbewerber aus dem Kosovo und zwei Deutsche an. In
Crawinkel werden die betrunkenen 20-jährigen Täter von der Polizei
festgenommen. Sie kommen – auch aufgrund ihrer Vorstrafen – in
Untersuchungshaft. Der
Kameruner muß seine Verletzungen am Kopf und am Mund medizinisch behandeln
lassen. Am
29. August werden die rechtsradikalen Täter wegen gemeinschaftlicher
gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Haupttäter erhält ein Jahr und
zehn Monate auf Vorbewährung mit der Auflage, innerhalb von sechs Monaten
eine Suchttherapie (Alkohol) zu beginnen, und anderen disziplinarischen
Auflagen. Der Mittäter bekommt zehn Monate Jugendstrafe auf zwei Jahre
Bewährung mit zusätzlichen Auflagen. ABAD Thüringen; TA 30.3.03; TA 31.3.03 31. März 03 In der Hamburger
Untersuchungshaftanstalt begeht ein 32 Jahre alter Abschiebegefangener aus
der Türkei einen Suizidversuch. Hamburgische Bürgerschaft DS 20/469 März 03 In der Nähe der hessischen Stadt
Hanau – im Landebereich des Frankfurter Flughafens – wird die Leiche eines
russischen Mannes gefunden. Der Mann hatte sich offensichtlich als
"blinder Passagier" im Fahrgestell eines Flugzeuges versteckt, um
so in die BRD einzureisen. Als die Fahrgestelle beim Landeanflug ausgefahren
wurden, ist der – wahrscheinlich inzwischen erfrorene – Mann ca. 1000 Meter
in die Tiefe gefallen. BeZ 26.3.03 März 03 Justizvollzugsanstalt Mannheim.
Der 32 Jahre alte Rom Halid Alic, der sich in Abschiebehaft befindet,
unternimmt einen Selbsttötungsversuch. Ende April wird er wegen eines
Formfehlers aus der Haft entlassen. Halid
Alic war 1993 – zusammen mit seinem Vater – in die BRD geflohen, und sie
hatten Asyl beantragt. Sein 70-jähriger Vater mußte aufgrund des massiven
Druckes der deutschen Behörden im Jahre 1999 "freiwillig" nach
Bosnien zurückkehren. Dort wurde er im April 2002 aus purem rassistischen Haß
gegen die Minderheit der Roma grausam ermordet. Die sechs Brüder des
inhaftierten Täters haben gedroht, auch Halid Alic bei seiner Rückkehr
umzubringen. Halid
Alic droht seit langer Zeit die Abschiebung nach Bosnien. Seine Frau
Elizabeta Musa dagegen kommt aus dem Kosovo, wodurch sie und ihre drei
Kinder, Katharina (9), Albina (5) und Kevin (1), noch vor Abschiebung
geschützt sind. Das Paar und seine älteste Tochter sind inzwischen wegen
Traumatisierungen in psychotherapeutischer Behandlung. Mehreren
Abschiebungsversuchen entzog sich Halid Alic durch Flucht und Untertauchen. Eine
besondere "Betreuung" durch die Ausländerbehörde Waiblingen erfuhr
der Flüchtling, als er eine feste Anstellung hatte. Er mußte dort täglich (!)
vorstellig werden, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit bei einer
Dachdeckerfirma außerhalb des Landkreises arbeiten sollte. Durch Gespräche
der Sach-bearbeiterin mit Verantwortlichen im Regierungspräsidium Stuttgart
wurde diese Regelung dahingehend geändert, daß der Arbeitgeber von Halid Alic
nun einen Wochenplan der Arbeitsplätze bei der Ausländerbehörde vorlegen
mußte. Auch derartiges "Entgegenkommen der Behörden" ist für eine
Firma wenig praktikabel, und so hat Herr Alic bis zum August 2004 insgesamt
400 Euro Strafe wegen Verletzung der Residenzpflicht bezahlen müssen. Ab
Herbst 2004 werden immer kurzfristigere Duldungen für Halid Alic ausgestellt.
Elizabeta Musa äußert, daß sie sich und die Kinder im Falle einer Abschiebung
ihres Mannes umbringen werde. BKZ 7.8.04 März 03 Auf die Kleine Anfrage der
GAL-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft wird ein Suizidversuch in der JVA
Fuhlbüttel, in Hamburger Abschiebehaft, bekannt gegeben. Hamburgische Bürgerschaft DS 18/188 Anfang April 03 Als der serbische Flüchtling
Joran S. die Tür seiner Wohnung in Berlin-Tempelhof öffnet, stehen drei
Polizisten vor ihm, um ihn abzuschieben. Sie fesseln seine Hände auf dem
Rücken und boxen und schlagen ihn, als er sich zu wehren beginnt. Über einen
Zwischenaufenthalt im Polizeipräsidium Berlin-Tempelhof wird Joran S. zum
Flughafen Schönefeld gebracht. Schon
auf dem Flughafengelände wird die Abschiebung aufgrund eines vorliegenden
psychiatrischen Gutachtens abgebrochen, und der Gefangene kommt in das Abschiebegefängnis
Berlin-Köpenick. Nach dem Haftprüfungstermin wird der 46-Jährige aus der Haft
entlassen. Dieses
war der dritte Versuch, den schwer traumatisierten Mann abzuschieben. Auch
bei den vorherigen Versuchen wurde er von den Beamten geschlagen. Sie waren
nicht bereit ihre Dienstnummer auszuhändigen. Joran
S. war als serbischer Soldat in Gefangenschaft durch kroatische Militärs
schwer gefoltert worden. Im Dezember 1991 floh er in die BRD, konnte jedoch
seinen traumatischen Erlebnissen nicht entkommen. Seit 1996 ist er psychisch
krank. Viele Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken folgen, doch solange die
Abschiebung immer wieder angekündigt und versucht wird, gerät er stets erneut
in suizidale Krisen und wird retraumatisiert. Während
eines Aufenthaltes im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick im Herbst 2002 hatte
er versucht, sich mit einem Schnürsenkel zu erhängen und wurde daraufhin in
die Psychiatrie entlassen. Im Mai 2003 bringt ihn ein Freund wieder in die
Klinik, weil dieser ihn gerade noch davon abhalten konnte, sich vom Balkon zu
stürzen. Antirassistische Initiative Berlin 2. April 03 Darmstadt-Eberstadt in Hessen.
Nahe der Hirtengrundhalle in der Modau-Promenade macht um 15.40 Uhr ein 43
Jahre alter Polizeikommissar bei einem kurdischen Flüchtling eine
Personenkontrolle. Mit Unterstützung seines Schäferhundes "Folko"
hält er den 22-Jährigen am Boden und drückt sein Gesicht mit Gewalt auf das
Pflaster. Der Kurde erleidet durch den Polizeihund zahlreiche kräftige
Bißverletzungen am rechten Ellenbogen, an der rechten Brustkorbseite und an
den Beinen und Füßen. Seine Kleidung wird zerrissen. Eine ärztliche
Untersuchung erfolgt nicht, obwohl ein Notarztteam vor Ort ist. Der
Kurde, ein abgelehnter Asylbewerber, der seit Mitte 2000 keine gültigen Aufenthaltspapiere
mehr hat, wird festgenommen. Er muß bis zum 25. Juni drei Vorstrafen wegen
Verstößen gegen das Ausländergesetz verbüßen. Anschließend kommt er in
Untersuchungshaft, weil der Polizeikommissar ihm versuchte Tötung vorwirft.
Er soll bei der Kontrolle, am Boden liegend und mit dem Gesicht auf dem
Pflaster, mit seiner rechten Hand ein Klappmesser aus dem Hosenbund gezogen
und zu einem gezielten Stich in Richtung linke Halsseite des Polizisten
ausgeholt haben. Ihm drohen mehrere Jahre Haft. FR 8.4.04; DE 8.4.04 2. April 03 Berlin. Morgens um halb fünf Uhr
wird die libanesische Familie Akkouch durch lautes Klopfen an der Wohnungstür
aus dem Schlaf gerissen. Die Beamten fordern Frau Akkouch und ihre fünf
Kinder auf, ihre Sachen zu packen, denn "jetzt geht es heim in den
Libanon". In diesem Moment zwischen Schock und Chaos bricht Frau Akkouch
bewußtlos zusammen. "Hören Sie auf zu schauspielern", sagen die
Polizisten und tatschen ihr im Gesicht herum – versuchen sie aufzurichten. "Kein deutsches Gesetz
erlaubt es Ihnen, meine Mutter anzufassen", verbittet sich die
14-jährige Lial diese Grenzüberschreitung der Beamten. Als
die Mutter wieder zu sich kommt, wird sie mit ihren Kindern, dem 4-jährigen
Mohammed, dem 9-jährigen Maradona, der 11-jährigen Atura und dem 13-jährigen
Hassan, über Tegel nach 12-jährigem Deutschland-Aufenthalt in den Libanon
ausgeflogen. In
Beirut werden die Familienmitglieder über sieben Stunden lang verhört, weil
sie dort unter Verdacht stehen, daß sie mit Drogen zu tun haben. In einer
Familienzelle wartend, werden sie dann von einem Onkel abgeholt. Da
der Vater der Kinder im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung ist und deshalb
nicht mit abgeschoben wurde, versucht er von Berlin aus, seine Familie
zurückzuholen. Tatsächlich gelingt es ihm mit anwaltlicher Hilfe schon nach
sieben Wochen. Die
Kinder sind seit dieser traumatisierenden Erfahrung einer gewaltsamen
Abschiebung völlig verändert. "Jeder von uns hat etwas anderes verloren
in jener Zeit", schreibt Lial später, "Hassan seine Leichtigkeit,
Maradona das Gefühl der Sicherheit, und ich hatte verlernt zu essen".
Lial braucht über ein Jahr, bis sie mit ihren Eßstörungen leben und zu ihrem
"normalen" Leben zurückkehren kann. Die
Jugendlichen finden ihre Selbstbestätigung und ihre Stärke im Breakdance,
perfektionieren diese Kunst über die Jahre immer mehr, haben professionelle
Auftritte, und Maradona wird sogar Zweiter der Deutschen Meisterschaften in
Hannover. Im
Jahre 2010 sind Hassan, Atura und Lial im Besitz einer befristeten
Aufenthaltsgenehmigung, weil sie sich in Ausbildung befinden. Der Rest der
Familie ist weiterhin von Abschiebung bedroht. Ihre Erfahrungen und ihr
schwerer Kampf um ein Bleiberecht wird in dem Kinofilm "Neukölln
Unlimited" dokumentiert. BeZ 6.2.10; www.film.de 7.4.10 3. April 03 Bundesland Baden-Württemberg.
Der vierfache Familienvater Herr D. aus Bosnien wird nach Sarajevo
abgeschoben. Da seine Frau 1992 aus dem Kosovo in die BRD gekommen war und
das bosnische Generalkonsulat die vielfältigen Bemühun-gen der Eheleute um
einen Identitätsnachweis der Ehefrau A. nicht akzeptierte, erfolgt durch die
Abschiebung die Trennung der Familie. Beide sind Roma. Herr
D. hatte nach seiner Flucht in die BRD vor zwölf Jahren seinen
Hauptschulabschluß gemacht, dann die Berufsschule besucht und eine Lehre als
Fassadenmaler begonnen, die er aufgrund einer Epilepsie-Erkrankung aufgeben
mußte. Er hatte konsequent für eine Perspektive der Familie gearbeitet. Sobald
er eine Arbeitserlaubnis erhalten hatte, fand er Arbeit, mietete eine Wohnung
und konnte die Familie von seinem Einkommen unterhalten. Die vier Kinder sind
alle in Deutschland geboren. Die Familie war bereit, nach Bosnien zu gehen –
wollte aber auf keinen Fall getrennt werden. Herr
D. gelingt schon drei Wochen später die erneute Einreise in die BRD. Als er
sich bei der Ausländerbehörde meldet, werden ihm drei Tage Frist eingeräumt,
das Land wieder zu verlassen. Die Familie beschließt, über Frankreich und
Italien nach Albanien zu fahren, um von dort in den Kosovo, das Herkunftsland
seiner Frau, zu gelangen. Dafür gewährt das Regierungspräsidium der Familie
Transitpapiere. Am
Fährhafen in Bari, Italien, wird ihnen die Einschiffung verweigert, weil der Familie
gültige Einreisepapiere fehlen. Darüber hinaus werden sie eindringlich
gewarnt, nach Albanien zu fahren, weil ein bosnischer Rom, verheiratet mit
einer albanischen Romni aus dem Kosovo, weder in Albanien noch im Kosovo eine
Überlebenschance hätte. Damit beginnt eine Odyssee der Familie durch Europa. Italien
und Frankreich verweigern die Aufnahme. Als sie in Brüssel beim serbischen
Konsulat um Papiere bitten, wird ihnen gesagt, daß Frau A. jetzt
Identitätspapiere bekäme, nicht jedoch Herr D. und auch nicht die vier
Kinder. Zudem wäre eine gemeinsame Niederlassung in Serbien-Montenegro für
sie ohnehin nicht möglich. Die
Familie reist im Juni 2003 nach Schweden, dem Aufenthaltsland der Eltern von
Frau A., und bittet hier um Asyl. Als die deutschen Behörden dem
Rückübernahmebegehren Schwedens zustimmen, entschließt sich die Familie im
März 2005, freiwillig wieder auszureisen. (siehe auch: 17. August 05) Xclusiv nr.2 4. April 03 Magdeburg in Sachsen-Anhalt. An
einer Straßenbahn-Haltestelle wird ein 30-jähriger Mann aus Côte d´Ivoire
(Elfenbeinküste) von zwei polizeibekannten Männern rassistisch beleidigt,
geschlagen und mit einer Gaspistole beschossen. Ein 18 Jahre alter Flüchtling
aus Burkina Faso kommt ihm zu Hilfe, wird dann allerdings mit einem
Flaschenwurf am Kopf verletzt. Die
17 und 23 Jahre alten Täter werden kurz nach dem Überfall festgenommen. Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt 7. April 03 Wolfsburg in Niedersachsen. Ein
19-jähriger Asylbewerber legt sich um 9.45 Uhr in der Pestalozzistraße in
Höhe eines Fußgängerüberweges mit dem Gesicht nach unten mitten auf die
Straße. Nur mit Mühe gelingt es einigen AutofahrerInnen auszuweichen, bis
eine junge Frau ihren Wagen stoppt und sich um den Jugendlichen kümmert. Ein
Golffahrer hält ebenfalls und lenkt die nachfolgenden Autos um, damit nicht
doch noch ein Wagen über den leblos daliegenden Jugendlichen fährt. Ein
Notarzt bringt ihn ins Krankenhaus. WoAZ 8.4.03 9. April 03 Erfurt in Thüringen. Eine 14
Jahre alte Schülerin aus dem Kongo wird in ihrer Schule von einer älteren
Mitschülerin rassistisch beleidigt und bedroht. Sie traut sich aus Angst vor
Angriffen nicht mehr auf den Schulhof und verbringt die Pausen in der Toilette. ABAD Thüringen 10. April 03 Brandenburg. An den
Zufahrtsstraßen zu einer Kindertagesstätte in Tröbitz postieren sich
Polizeifahrzeuge. 14 Polizeibeamte riegeln das Gebäude ab, und dann werden
die Flüchtlinge Helimie und Gazi Filiz herausgeholt und in Abschiebehaft nach
Eisenhüttenstadt gebracht – Gazi Filiz in Handschellen. Seine Frau Helimie
erleidet beim Haftprüfungstermin einen Kreislaufzusammenbruch. Ihre
drei kleinen Kinder, die Töchter Bukra (3) und Zeynep (1) und der Sohn
Süleyman (4) kommen in ein Kinderheim nach Fürstenwalde. Die
türkisch-kurdische Familie befindet sich seit Mitte Februar hier im
Kirchenasyl – in vier Tagen ist ihr Abschiebetermin in die Türkei. Aufgrund
des öffentlichen Druckes erhalten die Eheleute nach einigen Tagen vorläufig
eine Duldung und dürfen mit ihren Kindern zurück in das Flüchtlingsheim
Hohenleipisch im Elbe-Elster-Kreis. Am
Nachmittag des 19. Januar 2004 wird die Familie ohne jegliche Vorinformation
abgeholt und getrennt. "Wir mußten nach den Äußerungen von Gazi Filiz
befürchten, daß der Vater sich und (der) Familie etwas antut und haben um
Amtshilfe bei der Polizei gebeten," so ein Mitarbeiter der
Ausländerbehörde Elbe-Elster. Demzufolge begleitete die Familie medizinisches
Personal in der für ca. 55.000 Euro gecharterten Maschine. Die Abschiebung
erfolgt am 20. Januar 2004 um 10.40 Uhr aus Bremen. Nach
einem Verhör der Eltern bei der türkischen Staatsschutzpolizei und einer
erkennungsdienstlichen Behandlung kann die Familie vorerst in ihren Heimatort
fahren. BM 12.4.03; MOZ 12.4.03; BeZ 12.4.03; TS 15.4.03; SVZ 15.4.03; TS 16.4.03; BeZ 16.4.03; taz 22.1.04; FRat Brbg 14. April 03 Die Kamerunerin Constance Etchu
stellt auf der Ausländerbehörde Gera einen Antrag auf die Erlaubnis zum
Verlassen des Landkreises. Sie möchte eine Freundin in München besuchen. Ihr
Antrag wird abgelehnt. Als sie nach einer Begründung fragt, wird ihr gesagt,
daß sie als Asylbewerberin im Heim bleiben müsse und nirgendwo hingehen
dürfe. Als sie jetzt auf einer Erlaubnis besteht, heißt es von dem Beamten,
sie sei verrückt, sie solle ins Krankenhaus gehen. Wenn sie die Gesetze
dieses Landes nicht respektiere, dann solle sie zurück nach Kamerun gehen.
Sie wird von dem Beamten als Negerin bezeichnet. Constance
Etchu wird ärgerlich und wirft den Beamten respektlosen Umgang mit den
Flüchtlingen vor. Als sie sich weiterhin weigert, das Büro zu verlassen,
erscheinen Polizeibeamte und fragen nach ihren Personalien. Als sie ihre
Papiere aushändigen will, greifen die Beamten von hinten nach ihren Händen
und legen ihr Handschellen an. Mit Tritten eines der Polizisten wird sie dann
ins Polizeiauto befördert. Nachdem
eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen sie geschrieben wurde, geht
Constanze Etchu ins Kranken-haus, um ihre Schürfwunden am Handgelenk
behandeln zu lassen, die durch die engen Handschellen entstanden sind. (siehe
auch: 13. Februar 02 und 28. Juni 02) The VOICE 27.11.03 14. April 03 Aue in Sachsen. In einem Bus
schlägt eine deutsche Frau einem 28 Jahre alten nigerianischen Flüchtling ins
Gesicht und tritt ihm gegen das Schienbein. Da
dies bereits der dritte rassistische Überfall ist, den der schmächtige und
ängstlich wirkende Mann in Aue erleiden mußte, gelingt es UnterstützerInnen,
eine Umverteilung des Wohnsitzes nach Dresden zu erreichen. (siehe auch: 17. Dezember 02,
25. März 03, AMAL Dresden 16. April 03 Ein 26-jähriger Flüchtling aus
Sierra Leone wird gegen 17.30 Uhr am S-Bahnhof
Potsdam-Babelsberg eine Treppe hinabgestoßen. Fahrgäste gehen an dem
Verletzten vorbei, ohne ihm zu helfen. Mit ausgekugeltem Schultergelenk kommt
er ins Krankenhaus. Dies
ist bereits der zweite rassistische Überfall, den der Afrikaner erleben
mußte. (siehe auch: 6. Januar 02) Opferperspektive 18. April 03 Abschiebegefängnis auf dem
Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in
Eisenhüttenstadt (ZABH). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr.
2007 wird ein 24 Jahre alter Gefangener für insgesamt 17 Stunden und 30
Minuten mit einem besonderen Gurtsystem zunächst an Händen und Füßen – und
für die letzten 12 Stunden nur an den Füßen fixiert. Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage
der PDS-Fraktion Drucksache 3/7237 21. April 03 Gotha in Thüringen. An diesem
Ostermontag ist ein 22 Jahre alter Flüchtling aus dem Sudan mit einem anderen
Flüchtling aus seiner Unterkunft abends unterwegs, als sie von einem
39-jährigen Deutschen auf der Straße zunächst rassistisch beleidigt werden.
Dann schlägt der Deutsche dem Sudanesen die Faust ins Gesicht. TA 23.4.03; ABAD Thüringen 24. April 03 Der 23 Jahre alte Flüchtling Po L.
aus Sierra Leone, der mit seiner Freundin und deren sechsjährigem Sohn
unterwegs ist, wird im brandenburgischen Schwedt von jugendlichen Skinheads
angegriffen. Zunächst wird er in aggressiver Weise beleidigt. Als Po L.
beschwichtigend darauf reagiert, befiehlt einer der Rassisten seinem Hund,
den Asylbewerber anzugreifen. Als Po L. sich umdreht um wegzulaufen, packt
ihn einer der Angreifer an der Jacke und boxt ihm die Faust ins Gesicht. Po
L. reißt sich los und rennt weg. Er wird von einem der Täter eingeholt, der
ihm den Arm auf den Rücken dreht. Nach einer weiteren Auseinandersetzung
gelingt Po L. dann endgültig die Flucht. Die
Täter können zunächst entkommen, werden aber zwei Tage später von der Polizei
festgenommen. Im
August verurteilt das Schöffengericht des Amtsgerichtes Schwedt die 24 und 25
Jahre alten Täter zu einem Jahr und vier Monaten bzw. einem Jahr Gefängnis
wegen gefährlicher schwerer Körperverletzung und Nötigung. (siehe auch: Mai 03 und 31. August
03) TS 27.4.03; BM
27.4.03; taz 28.4.03; FR 29.4.03; MOZ 29.4.03; BM 29.4.03; MAZ 29.4.03; NK 29.4.03; TS
30.4.03; MOZ 30.4.03; JWB 7.5.03; Opferperspektive 28.7.03; taz 9.8.03; FR 9.8.03; LR 9.8.03; BeZ 9.8.03 24. April 03 Erstaufnahmeeinrichtung in
Jena-Forst in Thüringen. Als ein Wachmann an die Zimmertür von Julia
Kowaltschuk klopft, gerät sie in Panik und springt aus dem Fenster des in der
ersten Etage liegenden Zimmers. Dabei bricht sie sich zwei Wirbel – auch die
Ferse ihres Fußes zersplittert. Nach einer Operation erlernt sie in einer
Rehabilitationseinrichtung langsam wieder das Laufen. Aber eine
psychologische Betreuung erfolgt nicht. Ein Jahr später tötet sie sich mit
einer Überdosis Tabletten. (siehe auch: 10. Mai 04) Julia
Kowaltschuk war vor Bedrohung und Verfolgung durch organisierte kriminelle
Strukturen in Weißrußland geflohen. FRat Thüringen 26. April 03 Bundesland Brandenburg. In der
Bahnhofshalle von Jüterbog nähern sich einem 31 Jahre alten Flüchtling aus
dem Libanon drei Rechtsextremisten. Sie beschimpfen ihn und einer tritt ihm
mit Springerstiefeln dermaßen in die Hüfte, daß er zu Boden geht. Dann
schlagen und boxen sie ihm ins Gesicht. Es gelingt ihm, wieder auf die Beine
zu kommen und wegzulaufen. Doch die Täter verfolgen ihn, bedrohen ihn mit
einem Messer und einer zerbrochenen Bierflasche. Die
polizeibekannten Täter werden noch am Bahnhof festgenommen. Nach der
Vernehmung kommen sie auf freien Fuß. Der Prignitzer – SVZ – 29.4.03; BM 29.4.03; MAZ 29.4.03; MOZ 29.4.03; JWB 7.5.03; inforiot.de (BM) 26. April 03 Schwedt im Bundesland
Brandenburg. Ein 23 Jahre alter Asylbewerber aus Sierra Leone wird von zwei
deutschen Männern durch mehrere Straßen bis zu einem Spielplatz gejagt und
von dem Hund des einen Angreifers gebissen. Dann schlagen und treten sie auf
den Mann ein, der dadurch verletzt wird. Die Täter sind vorbestraft und
polizeibekannte Rechtsextremisten. (siehe auch: 30. Juli 04) Pfeffer
& Salz; Opferperspektive 26. April 03 In einem Linienbus im
brandenburgischen Teltow beschimpfen kurz vor Mitternacht 15 deutsche Männer
und Frauen den nigerianischen Flüchtling Gideon O. mit Sprüchen wie
"Schwarzer Mann, es stinkt!" oder "Presskohle! Nigger!"
und sie grölen "Neger raus, raus, raus!" Als Gideon O. erwidert,
daß er Amerikaner sei, trifft ihn der erste Faustschlag im Gesicht. Dann wird
er weiter getreten, geschlagen und geschubst. Trotz der Übermacht gelingt es
Gideon O. nach einiger Zeit, sich zu befreien und zum Busfahrer zu laufen.
Dieser ruft umgehend die Polizei. Als er jedoch den Bus stoppt, gelingt den
TäterInnen die Flucht in ein angrenzendes Wohngebiet. Gideon
O. erleidet Prellungen am Schädel, im Gesicht und am Thorax. Wegen eines auf
diesen Überfall zurückzuführenden depressiven Syndroms muß er sich im Mai
ambulant behandeln lassen. Ab
30. November sitzen zehn Männer (20 bis 29 Jahre alt) auf der Anklagebank der
2. Großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam. Alle geben ihre damals
rassistische Gesinnung und ihre Zugehörigkeit zu einer rechtsradikalen Gruppe
zu – einige haben sich inzwischen davon distanziert, obwohl ihre kurz
geschorenen Köpfe und Bomberjacken die Aussagen wenig glaubwürdig erscheinen
lassen. Ein Angeklagter wird wegen Nicht-Tatbeteiligung freigesprochen, drei
Verfahren werden gegen Zahlung einer Summe von 300 Euro eingestellt, und die
meisten erhalten Geldstrafen zwischen 600 und 1200 Euro. Einer der beiden
Haupttäter wird zu einer achtmonatigen Haftstrafe (Verlängerung einer
bestehenden Haftstrafe) verurteilt – der andere bekommt drei Jahre Haft, die
zur Bewährung ausgesetzt sind. Opferperspektive (MAZ 28.4.04); BM 29.4.03; Der Prignitzer – SVZ – 29.4.03; MOZ 30.4.03; MAZ 1.12.05; PNN
1.12.05; TS 15.12.05 28. April 03 Ein 14 Jahre alter afghanischer
Jugendlicher wird im sächsischen Mittweida in der Schmidt-Schule von rechten Schülern
geschlagen. Die LehrerInnen greifen nicht ein, rufen auch nicht die Polizei.
Der jugendliche Flüchtling wird auch nach diesem Überfall, bei dem er ein
blaues Auge davontrug, weiterhin bedroht. AMAL Wurzen 29. April 03 Hamburg. Eine psychisch
schwerkranke Frau soll in den Räumen der Ausländerbehörde auf ihre
Flugreisefähigkeit untersucht werden. Nach insgesamt sechs Stunden Wartezeit
bricht sie zusammen und muß per Notarzt ins Klinikum Nord Ochsenzoll
eingewiesen werden. Ein amtsärztliches Gutachten vom Dezember 2000 sowie
aktuelle Atteste liegen der Ausländerbehörde vor, in denen beschrieben wird,
daß die Frau an einer langandauernden psychischen Erkrankung leidet und sich
der Gesundheitszustand der Frau "auf unabsehbare Zeit nicht
bessern" werde. Erst
nach sieben Wochen stationärer Behandlung hat sich ihr Zustand soweit
stabilisiert, daß sie das Krankenhaus verlassen darf. Entgegen ärztlicher
Warnungen besteht die Ausländerbehörde weiterhin auf eine Abschiebung. Burkhard Werner
18.2.04 30. April 03 Mit einer Flugzeugentführung,
die eine Stunde nach der Landung von einem Sondereinsatzkommando der Polizei
unblutig beendet wurde, will ein abgelehnter Asylbewerber seine drohende
Abschiebung verhindern. N24 30.4.03 1. Mai 03 Im brandenburgischen Frankfurt
an der Oder wird ein irakischer Flüchtling in einer Diskothek angegriffen.
Mehrmals wird er mit einem schweren Aschenbecher geschlagen und erleidet
dadurch erhebliche Verletzungen. BORG FFO 5. Mai 03 Krefeld in Nordrhein-Westfalen.
Das kurdische Ehepaar Rabia und Hamdin Bartu und neun weitere Angehörige
sollen in die Türkei abgeschoben werden – Polizei erscheint in ihrer Wohnung
in der Roßstraße 120. Der
63 Jahre alte Hamdin Bartu, der schon 2002 in der Klinik Krefeld-Königshof in
stationärer psychiatrischer Behandlung war und auch weiterhin suizidal
gefährdet ist, wird morgens um 8 Uhr in seiner
Wohnung von Polizeibeamten gefesselt und auf dem Boden liegend derart
mißhandelt, daß er schwere Prellungen im Gesicht und am Rücken davonträgt.
Danach erleidet er einen Nervenzusammenbruch. Er wird zur Polizeiinspektion
Süd (Hansa-Wache) gebracht. Dort im Hof versuchen ihn mehrere Beamte mit
äußerster Gewalt auf den Boden zu drücken und fixieren Hände und Füße. Ein
Beamter kniet sogar auf seinem Kopf. Dann erfolgt der Transport zum
Düsseldorfer Flughafen. Hamdin Bartu sieht kurz seine Frau und wird dann
plötzlich – ohne Kommentar – wieder aus der Gruppe der Flüchtlinge
herausgeholt und mit einem Taxi in eine Krefelder psychiatrische Klinik
gefahren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte einem Eilantrag seiner
Rechtsanwältin in letzter Minute stattgegeben. In einem ärztlichen Gutachten
werden seine durch die Beamten verursachten Verletzungen wie folgt
beschrieben: ".... eine Thoraxprellung linksbasal, eine Jochbeinprellung
mit lokaler Schürfwunde, eine Schädelprellung, einen Verlust des linken
oberen Schneidezahns und eine Schulterprellung links....." Die
Familie der Tochter Nurhan des Ehepaares Bartu, Familie Saygili, die in derselben
Wohnung wohnt, soll in diesem Moment auch abgeschoben werden. Herrn Saygili
gelingt es, sich durch einen Sprung aus dem Fenster der Abschiebung zu
entziehen. Seine Frau Nurhan Saygili ist nicht bereit, sich von dem
Kinderbett ihres vier Monate alten Babys zu entfernen. Hilfskräfte des
Ordnungsamtes schleifen sie daraufhin an den Haaren durch die Wohnung. Dabei
werden ihr ganze Büschel ausgerissen. Sie wird ohne ihre Kinder und ohne ihr
Baby in Handschellen abgeführt. Sie bricht in Weinkrämpfe aus und erleidet
einen Nervenzusammenbruch. Erst Stunden später, am Flughafen Düsseldorf sieht
sie ihre weinenden und schreienden Kinder wieder. Um 12.20 Uhr wird sie mit
ihren Kindern und ihrer Mutter Rabia Bartu nach Istanbul ausgeflogen.
Unmittelbar nach der Ankunft in Istanbul erleidet sie eine Fehlgeburt. Zeitgleich
zur Festnahme des Ehepaares Bartu und der Familie Saygili dringen Beamte auch
in die darüber liegende Wohnung ein, in der der Sohn mit seiner Frau und zwei
Kindern lebt. Der Sohn und seine Frau sind deutsche Staatsangehörige. Die
Beamten reißen das Telefonkabel aus der Wand und fordern die Familie auf,
sich zur Abschiebung fertig zu machen. Sie haben keinen Durchsuchungsbefehl
und sind auf Nachfrage auch nicht gewillt sich auszuweisen. Als es den Bartus
endlich gelingt, ihre deutschen Pässe zu zeigen, verläßt einer der Beamten
die Wohnung, um die Papiere zu überprüfen. Dieses dauert 20 Minuten, in denen
sie in der Wohnung festgehalten werden und Geschrei und Chaos aus der Wohnung
der Eltern bzw. Schwiegereltern hören, ohne ihnen zu Hilfe kommen zu dürfen
und ohne sich von ihnen verabschieden zu können. Ökumenisches Netzwerk "Asyl in der
Kirche" in NRW; WZ 6.5.03; WZ 8.5.03; 19. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit
und Verkehr der Stadt Krefeld 8.5.03; WZ 1.7.03; WZ 7.7.03; FRat Krefeld 12.5.03; FRat Krefeld 16.8.03; JWB 3.12.03 5. Mai 03 Krefeld in Nordrhein-Westfalen.
Obwohl die Mitglieder der kurdischen Familie Alkan an diesem Tag einen Termin
im Ausländeramt hätten wahrnehmen sollen, werden sie morgens um 6 Uhr in
ihrem Wohnheim durch lautes Klopfen aus dem Schlaf geholt. Zehn Polizisten
und eine Frau vom Ausländeramt stehen Herrn Israil Alkan gegenüber, als er
die Tür öffnet. Ihm werden sofort Handschellen angelegt. Als er sich dagegen
zu wehren beginnt, ziehen die Beamten ihm das Hemd über den Kopf und
beginnen, auf ihn einzuschlagen. Dies geschieht vor den Augen seiner Kinder
und vor den Augen anderer HeimbewohnerInnen. Dann wird er die Treppe
hinuntergeschleift und in einen Gefangenentransporter geschlossen. Die
22-jährige Tochter fällt in Ohnmacht, die sechs und zehn Jahre alten Jungen
weinen und zittern, die 18-jährige Tochter versucht, einige Sachen zu packen. Die
Beamten fragen die Kinder immer wieder nach dem Verbleib der Mutter, die mit
ihrem 20 Jahre alten Sohn bei Verwandten zu Besuch ist. Israil
Alkan wird zur Hansawache gebracht, wo er die Mißhandlung von Herrn Bartu
beobachten kann (siehe vorstehendes Ereignis). Dann wird er mit seinen
Kindern von Düsseldorf nach Instanbul abgeschoben. Nur durch Bestechung eines
Polizeibeamten durch einen Verwandten und nachdem Israil Alkan ein Papier
unterzeichnet, das er nicht lesen darf, wird er hier vorläufig auf freien Fuß
gesetzt. Israil Alkan, der lange Jahre als Vorsitzender des PKK-nahen
kurdischen Elternvereins gearbeitet hatte, taucht aus Angst vor Verfolgung
durch türkische Polizei und Militärs unter. Er meldet sich beim IHD und läßt
sich von einem Arzt die bei der Abschiebung erlittenen Verletzungen attestieren.
Seine
in Deutschland zurückgebliebene Frau und der älteste Sohn sind ab jetzt
gezwungen, in der Illegalität zu leben. Ökumenisches Netzwer "Asyl in der Kirche"
in NRW; WZ 6.5.03; 19. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit
und Verkehr der Stadt Krefeld 8.5.03; FRat Krefeld 12.5.03; FRat Krefeld 16.8.03; JWB 3.12.03; Bericht der Betroffenen 5. Mai 03 Im Airbus 321 der LTU, mit dem
die Familien Bartu, Saygili und Alkan (siehe oben) nach Istanbul abgeschoben
werden, befinden sich noch weitere 160 "gesammelte" Kurdinnen und
Kurden. Sie werden laut Zeugenaussagen von ca. 30 Zivil-Beamten (grüne
Armbänder "Polizei") begleitet. Eine Frau, die Schnitte und Kratzer
am Körper hat und der mehrere Infusionsschläuche angelegt sind, ist in ihrem
Sitz während des Fluges gefesselt. 19. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit
und Verkehr der Stadt Krefeld 8.5.03; FRat NieSa Heft 95/96 Juli 2003; FRat Krefeld 16.8.03; JWB 3.12.03; Bericht der Betroffenen 5. Mai 03 Nach 12-jährigem Aufenthalt in
bayerischen Behelfsunterkünften wird der heute 31-jährige Dimitri Olenin mit
20 Euro Bargeld nach Moskau abgeschoben. Dieses geschieht heimlich und ohne
Benachrichtigung seines Anwaltes. Olenin
Dimitri war als Deserteur der Sowjetarmee von seinem damaligen
Stationierungsort in Polen durch die Neiße schwimmend in die BRD geflohen und
hatte Asyl beantragt. Dieses war mit der Begründung abgelehnt worden, daß er
nicht der sei, der er vorgab zu sein, weil er keine Personalpapiere
nachweisen konnte. Diese hatte er wie alle Soldaten der Sowjetarmee bei der
Militärverwaltung hinterlegen müssen. Da
er ab 20. Mai keine gültigen russischen Papiere mehr hat, besteht die
ständige Gefahr der Verhaftung. Desertion wird in Rußland als Landesverrat
mit bis zu 25 Jahren Haft bestraft. Dimitri
Olenin war einer der ersten Flüchtlinge, die in das neu eingerichtete
Ausreiselager in Fürth eingewiesen wurden, und er ist der erste, der
abgeschoben wird. Er hat sich als Aktivist der Karawane für die Rechte der
Flüchtlinge und MigrantInnen während seines Aufenthaltes im Lager vehement
gegen diese Einrichtung gewehrt und in vielen Interviews und bei
Protestaktionen die Mißstände angeprangert. Karawane; jW 11.5.03; taz 8.7.03 7. Mai 03 Berlin-Charlottenburg. Der
12-jährige Jasmin Ukic wird in der Reinfelder-Grundschule für Schwerhörige am
Maikäferpfad während des Unterrichts aus seiner Klasse 6a herausgeholt und
von Polizisten zur Abschiebung mitgenommen. Um 17.50 Uhr sitzt er zusammen
mit seinem 19-jährigen Bruder und seinen Eltern im Flugzeug nach Belgrad.
Seine Schwester Zuhra bleibt in Berlin zurück, weil sie zum Zeitpunkt der
Abholung der Eltern nicht Zuhause ist. Dies
geschieht, obwohl die Eltern einer freiwilligen Rückkehr am 4. Juli nach Novi
Pazar per Bus zugestimmt hatten, um eine gewaltsame Abschiebung zu
verhindern. Wenn die Ausländerbehörde nach den üblichen Regeln gehandelt
hätte, dann hätte die Familie nicht abgeschoben werden dürfen und der
gehörlose Jasmin hätte das Schuljahr noch beenden können. TS 9.5.03; BM 9.5.03; BeZ 9.5.03; BeZ 10.5.03 7. Mai 03 Bundesland Thüringen. Am späten Abend dringen zwei
Polizeibeamtinnen und zwei Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde in ein
Zimmer eines Flüchtlingsheimes ein. Ihre Absicht ist es, die 20-jährige A. X.
und ihre Schwester D. festzunehmen und abzuschieben. D. ist nicht im Zimmer,
sondern die 16-jährige Schwester E., die sieht, wie A. von einer Beamtin
geweckt wird mit den Worten: "Aufstehen, es geht nach Jugoslawien."
A. gerät in Panik, springt aus dem Fenster des im dritten Stock gelegenen
Zimmers und schlägt auf einer Betonplatte auf. Sie erleidet lebensgefährliche
Verletzungen. Weil der Rettungshubschrauber an der Unglücksstelle nicht
landen kann, mußte sie zunächst mit einem Notarztwagen 30 Kilometer nach
Sondershausen transportiert werden. Von dort wird sie in die Uniklinik nach
Jena geflogen. Sie liegt lange im Koma. Erst
nach vierwöchigem Aufenthalt auf der Intensiv-Station im Jenaer Krankenhaus
kann sie ins Krankenhaus nach Nordhausen gebracht werden. Es
ist offensichtlich, daß mit dieser versuchten Abschiebung der beiden
volljährigen Töchter der Familie X. der Rest der seit 12 Jahren in der BRD
lebenden Familie zur "freiwilligen" Ausreise nach Montenegro
gezwungen werden sollte. Die
Schwestern sind aufgrund ihrer Fluchterlebnisse vor 12 Jahren aus dem
Kriegsgebiet des Kosovo akut suizidgefährdet. Das ist und war auch der
Ausländerbehörde bekannt, gegen die die Anwälte der Familie jetzt
Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt stellen wollen. Ende
März diesen Jahres hatte die jüngste Tochter E. der insgesamt sechs Kinder
der Frau X. eine Überdosis Schlaftabletten geschluckt. Im Krankenhaus gab die
16-Jährige an, daß sie sich aus Angst vor der Abschiebung töten wollte. TA 9.5.03; taz 10.5.03; TA
13.5.03; taz 14.5.03; jW 19.5.03; jW 20.5.03; TA 27.5.03; Sondershäuser Allgemeine
18.6.03; TA 18.6.03; TA 19.6.03; TA 19.6.03; TLZ 24.6.03; TA 27.6.03; TA 6.11.03 8. Mai 03 Ein 26 Jahre alter
algerischer Asylsuchender wird am Flughafen Frankfurt am Main trotz
Asylgesuchs von BGS-Beamten offensichtlich rechtswidrig nach Dubai
zurückgewiesen, nachdem festgestellt wurde, daß der Mann über gültige
Reisedokumente und ein Visum
für Dubai verfügte. Als
er auf dem Flughafen in Dubai ein Asylbegehren äußert, versuchen die Beamten,
ihn nach Algerien abzuschieben. Er leistet Widerstand, wird mißhandelt und
dann inhaftiert. Im Gefängnis fühlt er sich schikaniert, weil bei extrem
hohen Außentemperaturen die Klimaanlage in der Zelle ständig abgestellt wird.
Er unternimmt einen Selbsttötungsversuch durch Erhängen. Nach
seiner Entlassung am 24. November gelingt ihm erneut die Flucht in die BRD,
wo er wieder einen Antrag auf politisches Asyl stellt. Nachdem dieser Antrag vom
Bundsamt als offensichtlich unbegründet abgelehnt ist, droht im erneut die
Abschiebung. Er befindet sich im Januar 2004 in Abschiebehaft. Pro Asyl 11. Mai 03 Hamburg. Die 43-jährige
Bosnierin Emina G. erleidet im dritten Monat ihrer Schwangerschaft eine
Fehlgeburt. Dies geschieht, nachdem zwei Tage zuvor ein Sachbearbeiter der
Hamburger Ausländerbehörde sie – unter Androhung von Abschiebehaft – genötigt
hatte, das "Einverständnis" zu unterschreiben, daß sie am 13. Mai
um 7.45 Uhr zur Abschiebung erscheinen werde. Bereits
am 25. April hatte die Ausländerbehörde die Frau aufgefordert, sich bis 13
Uhr desselben Tages eine Fahrkarte nach Bosnien zu beschaffen. Die Frau litt
schon damals unter Blutungen und Ärzte hatten eine Risikoschwangerschaft und
"absolutes Reiseverbot" bescheinigt. HM 23.8.03; Burkhard Werner 18.2.04 16. Mai 03 Gegen das Flüchtlingsheim in der
Stadt Brandenburg schleudern zwei 14- und 15-jährige Jugendliche Steine.
Niemand wird verletzt. (siehe auch: 24. Mai 03) MAZ 4.6.03 16. Mai 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin. Der kranke und seit sieben Tagen hungernde Ebou Kha wird abgeholt und
zum Flughafen gefahren. Nach Aussagen seiner deutschen Frau und einer
Freundin, die ihn kurz vor dem Abflug sehen konnten, ist er so schwach, daß
er von zwei BGS-Beamten gestützt werden muß. Er ist apathisch, schwer
ansprechbar und hat glasige Augen. Seine
Abschiebung erfolgt über Brüssel nach Gambia. Zwei Tage später, am 19. Mai um
12.30 Uhr, stirbt der 48-jährige Ebou Kha im Hause seiner
Schwester in der Ortschaft Bandjul. Auch
im Januar 2004 ist es noch nicht gelungen, nähere Informationen aus Gambia
über seinen Tod zu erhalten. Pfarrer D. Ziebarth; Andreas Günzler – Rechtsanwalt 17. Mai 03 Im sächsischen Werdau wird ein
31 Jahre alter kurdischer Flüchtling in einer Gaststätte in der
August-Bebel-Straße von drei Nazis angegriffen. Als ihm jemand eine Flasche
auf den Kopf schlägt, greift er zum Dönermesser und verletzt einen der
Angreifer an der Hand. Die
gerufenen Polizisten verhaften zunächst den Kurden, fahren ihn dann
allerdings ins Krankenhaus, weil auch er verletzt ist. Ein
Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Haupttäter wird eingestellt – das
Ermittlungsverfahren gegen das Opfer des rassistischen Übergriffs ist im
Januar 2004 noch nicht abgeschlossen. AMAL Wurzen; FP 18.5.03 18. Mai 03 In der Gaststätte
"Musikbrauerei" im brandenburgischen Rathenow wird ein algerischer
Flüchtling von einem rassistischen Rocker angegriffen, verfolgt und mit einem
Messer verletzt. Der Algerier muß sich zur medizinischen Versorgung ins
Krankenhaus begeben. Opferperspektive 21. Mai 03 In der Hamburger JVA
Glasmoor begeht ein 21 Jahre alter Abschiebegefangener einen Suizidversuch. Hamburgische Bürgerschaft DS 18/188; Hamburgische Bürgerschaft DS 20/469 23. Mai 03 Die kurdische Familie Kürklü
befindet sich seit sieben Monaten im Dominikanerinnen-Kloster im
nordrhein-westfälischen Waldniel/Schweinthal unter dem Schutz der hier lebenden
Nonnen. An diesem Morgen haben sich alle Nonnen und die Flüchtlinge in der
Klosterkapelle versammelt und erwarten die Polizei. Das
Anliegen der Nonnen, diesen sakralen Raum nicht zu betreten, wird mißachtet
und nicht nur die Flüchtlinge, auch die Nonnen werden von bewaffneten
Polizeibeamten hinausgetragen. Die
schwer herzkranke Frau Kürklü erleidet vor Aufregung einen Zusammenbruch.
Ihre beiden Töchter Nagan und Özlen, die in der Türkei schwerste körperliche
Mißhandlungen erleben mußten, werden immer wieder bewußtlos. Ein Notarzt wird
gerufen. Herr
Kürklü und seine beiden Söhne werden in Handschellen abgeführt und in
Abschiebehaft nach Moers gebracht. Frau
Kürklü kommt wegen der akuten Selbsttötungsgefahr in die Psychiatrie – ihre
beiden Töchter bleiben vorerst im Kloster. WDR "Gott und die Welt" 20.6.03; jW
7.7.03 24. Mai 03 Das Flüchtlingsheim in der Stadt
Brandenburg wird mit Steinen beworfen, wobei eine Fensterscheibe zu Bruch
geht, jedoch niemand verletzt wird. Zwei 14- und 15-jährige Jugendliche
werden als Täter ermittelt und gestehen die Tat. (siehe auch: 16. Mai 03) MAZ 4.6.03 26. Mai 03 Justizvollzugsanstalt Leipzig in
Sachsen. Der 38 Jahre alte Abschiebegefangene Z. H., der sich im Hunger- und
Durststreik befindet, wird von Beamten unterschiedlicher Stationen in
"Sondergewahrsam" genommen. Hier ziehen die Beamten ihm die
Kleidung aus und schlagen auf ihn ein. Er trägt unter anderem ein blaues Auge
davon. Abschiebehaft-Gruppe beim FRat Leipzig 26. Mai 03 Ausländerbehörde Hamburg. Der 36
Jahre alte Herr B. aus Jugoslawien ist in der Behörde erschienen, um die
Duldung verlängern zu lassen. Im Büro des Sachbearbeiters bricht der schwer
kriegstraumatisierte Mann zusammen. Er rutscht vom Stuhl, kollabiert und
fällt zu Boden. Ein Notarzt veranlaßt die Einweisung in ein Krankenhaus. Herr
B. leidet unter einer Posttraumatischen Belastungsr störung, die durch
Kriegserlebnisse und vor allem durch den Tod der Eltern, die bei einem
Bombenangriff auf ihr Haus starben, bedingt ist. Vor elf Jahren floh er in
die Bundesr republik. Herr B. hat mehrere stationäre Psychiatrieaufentr halte
hinter sich, ist suizidal und nicht reisefähig. In
den letzten Wochen war seine Duldung immer nur für kurze ein- oder
zweiwöchige Zeitintervalle verlängert worden. Die meist mehrstündigen
Wartezeiten und die Verhörsituationen bei den Sachbearbeitern waren jedesmal
eine extreme Tortur für ihn. Im
Morgengrauen des 9. Juli wird Herr B. von einem Sachbearbeiter und
Polizeibeamten im Schlafanzug aus seiner Einzimmerwohnung geholt und über
Düsseldorf nach Jugoslawien abgeschoben. Am
Flughafen Belgrad bekommt er einmalig Medikamente, dann ist er sich selbst
überlassen. Er kann aufgrund seiner schweren psychischen Erkrankung nicht
arbeiten, hat kein Geld, keine Medikamente. Sein Dorf ist zerstört, er kennt
niemanden, er ist hilflos. Café exil; taz 26.9.03; Eppendorfer Ausgabe 10/2003 26. Mai 03 Im Rahmen einer ersten
europaweiten Sammelabschiebung wird Ndi Findley Nkwate zusammen mit
Flüchtlingen aus Kamerun und Togo nach Kamerun abgeschoben. Auch ein halbes
Jahr nach der Abschiebung hat er sich nicht bei Freunden, Verwandten oder
UnterstützerInnen gemeldet. Sein Verbleib ist ungewiß. Ndi
Findley Nkwate ist Mitglied der Mountain Mourners, einer politischen Gruppe
im südlichen Kamerun, die zusammen mit dem Südkamerunischen Nationalkongreß
(SCNS) den Kampf gegen die Diktatur von Biya organisieren. Auch in der BRD
hatte Ndi Findley Nkwate sich für die existentiellen Interessen der Menschen
eingesetzt (Residenzpflicht) und auch den exilpolitischen Widerstand
organisiert und getragen. Bereits
am 8. April war Ndi Findley Nkwate bei einem Besuch der Ausländerbehörde
festgenommen und umgehend zum Flughafen Frankfurt gebracht worden. Da die
Abschiebung über die Osterfeiertage nicht stattfinden konnte, war er nach
Mannheim in die Abschiebehaft gebracht worden. Im Dezember war seine Mutter – eine Woche
nach einem brutalen Verhör bei der Polizei – gestorben. AK Asyl BaWü, Rundbrief Nr. 1/2004 28. Mai 03 Abschiebegefängnis auf dem
Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in
Eisenhüttenstadt (ZABH). Eine 32-jährige
Gefangene aus Kenia versucht sich zu töten, indem sie ein giftiges
Haarpflegemittel trinkt. In höchster Lebensgefahr wird sie per Hubschrauber
auf die Intensiv-Station eines Potsdamer Krankenhauses gebracht. Auch bei
ihrer Entlassung nach drei Wochen ist ihre medizinische Behandlung noch nicht
abgeschlossen. Sie kommt nicht zurück in die Abschiebehaft, sondern vorerst
in einem Potsdamer Flüchtlingsheim unter. Am
Tage ihrer Festnahme einige Wochen zuvor hatte die Frau laut weinend und
schreiend dagegen protestiert. Daraufhin waren vier Beamte und zwei
Beamtinnen gekommen und hatten sie in einer "speziellen Zelle" an
Händen und Füßen fünf Stunden lang an einem bett-ähnlichen Gestell gefesselt.
Am nächsten Tag bekam sie von einem Arzt eine Injektion und Tabletten, ohne
daß ihr gesagt wurde, welche Medikamente das seien. Die
Kenianerin, der als Mitglied der religiösen Mungiki-Sekte staatliche
Verfolgung, Folter und Tod drohen, war erst im Januar in die BRD geflohen und
hatte Asyl beantragt. jW 20.8.03; Alliance
of Struggle 29. Mai 03 Sogenannter Herrentag im
sächsischen Schneeberg. Trotz einiger Bedenken und Angst vor alkoholisierten
deutschen Männern entschließt sich ein 24-jähriger Flüchtling aus dem Irak,
seinen erst seit einer Woche im Heim lebenden Landsleuten die Gegend etwas zu
zeigen. 10 Minuten Spaziergang vom Flüchtlingsheim entfernt werden sie schon
von einer ca. 20-köpfigen Gruppe Betrunkener rassistisch beleidigt und
provoziert. Sie gehen weiter, werden aber verfolgt, angerempelt und
geschubst. Der 24-jährige Iraker bekommt Faustschläge ins Gesicht und blutet aus
der Augenbraue und aus dem Mundwinkel. Jetzt
beginnen die Flüchtlinge sich zu wehren. Einem Deutschen nehmen sie einen ca.
50 cm (incl. Griff) säbelähnlichen Dolch ab, und dann schlagen sie die
Angreifer mit aufgesammelten Stöcken in die Flucht. Polizeiliche
Ermittlungen werden sowohl gegen die Deutschen als auch gegen die Iraker
eingeleitet. Nachdem alle Ermittlungsverfahren eingestellt wurden, legt der
Rechtsanwalt des verletzten Irakers Beschwerde ein und erreicht eine
Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. AMAL Dresden 29. Mai 03 Dessau in Sachsen-Anhalt. Ein
afrikanischer Asylbewerber wird von zwei Männern aufgefordert, Geld
herauszugeben und Bier zu holen. Als er sich weigert, sticht einer der Männer
mit einem Messer auf ihn ein und verletzt ihn lebensgefährlich. Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt 29. Mai 03 In einem Internet-Café im
brandenburgischen Altentreptow wird ein 36 Jahre alter Flüchtling aus Togo
von einem Deutschen angegriffen. Der Täter schlägt auf den Afrikaner ein und
tritt ihm mit seinem Stahlkappenschuh gegen das Schienbein. In
die Ermittlungen gegen den Angreifer schaltet sich der Staatsschutz ein, weil
der Tatverdächtige ein "verbotenes Zeichen" (Triskele) auf seinem
Unterarm tätowiert hat. NK 31.5.03; LOBBI 30. Mai 03 Im brandenburgischen Teltow wird
ein 44 Jahre alter iranischer Flüchtling, der auf einer Bank vor dem
Supermarkt "Lidl" sitzt, abends um 20.30 Uhr von einem Hund in die
rechte Seite gebissen. Der Hund war von einem Deutschen auf den Asylbewerber
gehetzt worden. Opferperspektive 30. Mai 03 Mecklenburg-Vorpommern. In der
Rostocker Innenstadt wird ein in Güstrow lebender afrikanischer Asylbewerber von
einem Deutschen beschimpft. Als der Deutsche versucht, ihn mit einem Messer
anzugreifen, gelingt ihm die Flucht. LOBBI 30. Mai 03 Der 18 Jahre alte Ilunga
Pitchou, Abschiebegefangener in der JVA Leipzig, soll im zweiten Versuch in
die Demokratische Republik Kongo abgeschoben werden. Wie auch der erste
Versuch am 3. März muß dieser wegen Selbstverletzung des Jugendlichen
abgebrochen werden. Er hat sich heute mit Messer und Glasscherben
Verletzungen im Hals und Mund zugefügt. Seine Haft wird per Amtsgericht
Leipzig um drei Monate verlängert. Am
16. Juli erfolgt ein weiterer Abschiebeversuch. Während der Fahrt von Leipzig
nach Bremen ist Ilunga Pitchou über eine Dauer von fünf Stunden mit erhobenen
Armen mit Handfesseln und Fußfesseln fixiert. Das Ermittlungsverfahren gegen
die Beamten wegen Körperverletzung im Amt wird am 18. September von der
Staatsanwaltschaft Leipzig eingestellt. Am
27. Oktober wird Ilunga Pitchou mit anderer Identität nach Nigeria
abgeschoben. Abschiebehaft-Gruppe beim FRat Leipzig; StA Leipzig
18.9.03; Innenausschuß des Sächsischen Landtages 25.9.03 –
Nachbereitung Mai 03 Der 23 Jahre alte Flüchtling Po
L. aus Sierra Leone, der bereits am 24. April 2003 (siehe dort) bei einem
rassistischen Überfall verletzt wurde, wird erneut angegriffen. (siehe auch: 31. August 03) Opferperspektive 28.7.03 7. Juni 03 Berliner Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf. Drei Flüchtlinge befinden sich auf dem U-Bahnhof Spichernstraße, als zwei
Angestellte der Berliner Verkehrs-Gesellschaft (BVG) auf sie zu kommen und
sie auffordern, in den Dienstraum der BVG mitzukommen und dort ihre
Personalpapiere vorzulegen. Der Anlaß für die Aufforderung ist die Tatsache,
daß einer der Drei in das Bahngleis urinierte. Die
Beamten bemerken, daß der Mann eine aufenthaltsrechtliche Duldung hat, aber
in Brandenburg gemeldet ist. Umgehend fordern sie auch die beiden anderen
auf, die Personalpapiere vorzuzeigen. Einer von ihnen, J. P., hat keine
Papiere dabei, gibt die Daten mündlich weiter. Als die BVG-Angestellten ihm
sagen, daß sie ihn zur Polizeidienststelle bringen und ihm Handschellen
anlegen wollen, verschränkt J. P. seine Arme vor der Brust, um sich der
Fesselung zu entziehen. Mit Gewalt werden ihm die Handschellen
angelegt und so fest gestellt, daß sie J. P. heftige Schmerzen verursachen. Ein
ärztliches Attest bescheinigt, daß die Handgelenke noch zwei Monate nach dem
Vorfall extrem schmerzhaft sind. Wegen
"Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" wird Anzeige gegen J. P.
erhoben, und das Amtsgericht Tiergarten verurteilt ihn am 13. Januar 2004 zu
einer Geldstrafe. Die Berufung wird einen Monat später abgelehnt. ReachOut Berlin 12. Juni 03 Auf dem Busbahnhof der
sächsischen Ortschaft Löbau wird ein 33-jähriger Flüchtling aus Liberia von
zwei Nazis beleidigt und von einem ins Gesicht geschlagen. AMAL Görlitz 12. Juni 03 Soest in Nordrhein-Westfalen. In
der Nacht dringen Polizeibeamte in die Wohnung der Familie Alzayn ein und
befehlen Frau Zabida Alzayn, ihre sieben Kinder schnell anzuziehen, sie würden jetzt abgeschoben. Um
5.30 Uhr erfolgt dann die Abschiebung vom Flughafen Düsseldorf. Der
Ehemann Mahmoud Alzayn bleibt vorerst in Deutschland, weil es den Behörden
nicht gelingt, rechtzeitig Paßersatzpapiere zu beschaffen. Mahmoud Alzayn ist
im Libanon geboren. Obwohl in der Türkei gemeldet, ist er noch nie dort
gewesen. Vor einiger Zeit erfolgte seine Ausbürgerung aus der Türkei, weil er
den Wehrdienst dort nicht abgeleistet hatte. Zabida
Alzayn war 1988 als Kind mit ihren Eltern und Geschwistern als staatenlose
KurdInnen aus dem Libanon in die BRD geflohen. Jetzt wird sie unter dem Namen
Gürci Baran in die Türkei abgeschoben. Ihr Großvater hatte noch in der Türkei
gelebt, sie ist allerdings im Libanon geboren und aufgewachsen. Sie und ihre
Kinder, die alle in Deutschland geboren sind, sprechen ausschließlich
arabisch und deutsch. Türkisch verstehen sie nicht. In
dem Ort Ückavak an der türkisch-syrischen Grenze lebt Zabida Alzayn mit ihren
Kindern nach der Abschiebung in einer Wohnhöhle, einem aus Felsgestein
gemauerten Raum. Der Sohn Yusuf hütet Kühe, zwei Töchter gehen betteln. Die
Stimmung gegenüber der aus Deutschland ausgewiesenen Familie, die kein
Türkisch versteht, ist feindselig. "Eine Frau allein kann hier nicht
leben. Niemand wird ihr ein Haus vermieten, niemand ihr Arbeit geben",
erklärt der Imam einer Journalistin der Frankfurter Rundschau. Ohne Ehemann
kann sie ihre Kinder nicht anmelden, und ohne Anmeldung gibt es keine Pässe,
so daß die Familie jetzt keine gültigen Papiere hat. Im November erkranken
alle Kinder an Hepatitis A. Auch
im Frühjahr 2005 lebt der Vater und Ehemann noch in Deutschland, weil eine
Abschiebung nicht möglich ist. Seit der Abschiebung seiner Familie benötigt
er starke Psychopharmaka und ist dem immensen Druck der Ausländerbehörde
weiterhin ausgeliefert. FR 28.10.03; Info-Dienst Nr. 1 2004; Familientrennung durch Abschiebung – Dezember 2004; Der Schlepper Nr. 31 Frühjahr 2005 12. Juni 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin. Die 23 Jahre alte L. B. aus der Ukraine wird nach
zweimonatiger Haft entlassen. Sie ist im fünften Monat schwanger, und als sie
zwei Wochen später zu einer Frauenärztin geht, stellt diese eine bestehende
Lues-Infektion (Syphilis) bei ihr fest. Daß
die Schwangere davon nichts weiß, obwohl sie aus der Abschiebehaft heraus
fünfmal (!) zu gynäkologischen Untersuchungen gebracht worden war, liegt
daran, daß bei ihr nicht die nach den geltenden Mutterschafts-Richtlinien erforderlichen
Vorsorge-Untersuchungen gemacht wurden. Wäre das geschehen, dann hätte die
Infektion nach dem "Gesetz zur Bekämpfung der
Geschlechtskrankheiten" beim Robert-Koch-Institut gemeldet werden müssen
und die Schwangere hätte umgehend eine Therapie erhalten müssen – einerseits
für ihre Genesung und andererseits, um eine Infektion des Kindes zu
verhindern. Lues kann bei einem ungeborenen Kind zu schwersten Mißbildungen
und auch zum Tod führen. Bei einem geborenen infizierten Kind können die
schweren Krankheitserscheinungen im Säuglings- und auch noch im
Kleinkindalter auftreten. Da
eine Infektion des Kindes über die Gebärmutter erst ab dem fünften
Schwangerschaftsmonat möglich ist, Frau L. B. im fünften Schwangerschaftsmonat
entlassen wird, besteht der Verdacht, daß durch die Verantwortungslosigkeit
des Polizeiärztlichen Dienstes jetzt auch das Kind infiziert ist. Am
12. Oktober entbindet die Ukrainerin einen kleinen Jungen, der aufgrund der
Antikörper-Nachweise in seinem Blut sofort und stationär über zehn Tage gegen
Lues behan-delt werden muß. Mutter und Kind müssen sich fortan weiteren
Untersuchungen unterziehen, damit der Verlauf der Infektion beobachtet werden
kann. Antirassistische Initiative Berlin 12. Juni 03 Abschiebegefängnis JVA Büren in
Nordrhein-Westfalen. Der kurdische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber
Sabri Yildiz wird aus der Krankenabteilung abgeholt und über den Flughafen Düsseldorf
in die Türkei abgeschoben. Unmittelbar nach der Landung der Maschine um 17
Uhr erfolgt seine Inhaftierung durch die Polizei. Sabri
Yildiz hatte in Büren mit einem 34-tägigen Hungerstreik gegen seine drohende
Abschiebung protestiert. Durch einen körperlichen Zusammenbruch war er auf
die Krankenstation des Gefängnisses verlegt worden. Seine 'Reiseunfähigkeit'
wurde durch ein ärztliches Attest belegt. Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum 14. Juni 03 Hamburger Hafen. Am Schuppen 80
des Stahmerkais werden beim Löschen der Ladung des unter der Flagge der
Bahamas fahrenden Frachters "Julie Delmas" um 10.50 Uhr zwei
Flüchtlinge entdeckt. Die beiden 22 und 36 Jahre alten Männer, die aus dem
Kongo und Angola stammen, waren am 6. Juni im senegalesischen Dakar an Bord
gegangen. Seit acht Tagen hatten sie kein Wasser trinken können, und ihr
Zustand ist nach Aussagen der Wasserschutzpolizei "erbärmlich". Sie
werden umgehend ins Krankenhaus Groß Sand gebracht. Polizei Hamburg 15.6.03; Eckernförder Ztg 16.6.03; HA 16.6.03 15. Juni 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin. Der abgelehnte Asylbewerber Ali Ibrahim wird nach insgesamt
13-monatigem Aufenthalt in Abschiebehaft (in den Jahren 1998, 1999 und 2003)
unerwartet und überraschend aus seiner Zelle geholt und mit einem PKW nach
Frankfurt am Main transportiert. Auf dem Flughafen erwartet ihn eine Gruppe
von zehn BGS-Beamten, denen er erklärt, daß er nicht nach Algerien
zurückkehren kann, weil sein Leben dort in Gefahr sei. Er war 1997 aus der
algerischen Armee desertiert, und bei einer Rückkehr ist mit langjährigen
Gefängnisstrafen oder sogar mit dem Tod zu rechnen. Die BGS-Beamte ignorieren
sein Hilfe-ersuchen und schieben ihn mit Gewalt die Gangway hinauf. Im
Inneren des Flugzeuges stürzen sich fünf algerische Beamte in Zivil auf ihn,
beschimpfen ihn, treten ihm vor die Beine und würgen ihn. Ali Ibrahim schreit
in Panik um Hilfe. Mit einem Einmalrasierer fügt er sich drei tiefe Schnitte
in den linken Unterarm zu. Zwei hinzukommende BGS-Beamte lösen ihn aus den
Griffen der algerischen Beamten und bringen ihn nach draußen. Seine
tiefen Schnittwunden werden genäht, und am 17. Juni kommt er zurück in das
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Hier stellt er umgehend einen
Asylfolgeantrag, denn die Bedrohung von Seiten des algerischen Regimes kann
jetzt sogar von BGS-Beamten bezeugt werden. Trotz dieses Antrags auf Asyl
wird Ali Ibrahim am 20. September nach Algerien abgeschoben. Pfarrer D. Ziebarth Mitte Juni 03 Flüchtlingsheim "Hemminger
Sägmühle" in Baden-Württemberg. Ein 19 Jahre alter irakischer
Asylbewerber näht sich mit einem Nylonfaden den Mund zu. Die gerufene
Notärztin und Polizisten versuchen, den Mann zu überreden, sich in das
nächste Krankenhaus fahren zu lassen. Dann reißt sich der Mann los,
zerschlägt einen Bierkrug und droht, sich die Pulsadern aufzuschneiden. In
diesem Moment solidarisieren sich MitbewohnerInnen der Flüchtlingsunterkunft
und unterstützen die Forderungen des jungen Mannes. Der
Iraker protestiert mit seiner Selbstverletzung gegen die Zustände in dem
Heim. Es liegt an der Kreisstraße zwischen Hemmingen und Münchingen, weitab
von Wohnhäusern neben einer lauten Sägemühle. Die Zimmer sind feucht, die
sanitären Anlagen sind verschmutzt, und überall krabbeln Kakerlaken. Der Iraker
fordert zudem einen Deutschkurs und die Verlegung in eine andere Unterkunft. Der
zuständige Dezernent des Landratsamtes weist die Vorwürfe zurück mit den
Worten: "Erst Anfang Juni hat die letzte Ungezieferbekämpfungsaktion
stattgefunden." Und der Bürgermeister ergänzt: "Es gibt in der
Sägmühle keine Mißstände, die uns bekannt sind." Bereits
in seiner ersten Unterkunft in Reutlingen hatte sich der Iraker aus Protest
Ober- und Unterlippe zusammengenäht. StZ 27.6.03 16. Juni 03 Wilhelmshaven in Niedersachsen.
Nach Androhung ihrer Abschiebung stürzt sich die 22-jährige schwangere
Bajramsa Asani aus einem Fenster ihrer Wohnung im 2. Stock. Sie stürzt 7,5
Meter tief auf die Straße, erleidet lebensgefährliche Verletzungen und liegt
drei Wochen im Koma. Obwohl
sie schwere Kopf- und Beckenverletzungen davongetragen hat, erhält sie als
zur Abschiebung vorgesehene Flüchtlingsfrau nur die nötigste Versorgung ihrer
Verlet zungen und wird ohne
Rehabilitationsmaßnahmen sobald wie möglich aus dem Krankenhaus entlassen.
Ihr Kind hat sie verloren. Frau
Asani kam als 13-Jährige in die BRD und lebte mit ihrer Familie, Roma aus
Serbien, zunächst im Landkreis Wittmund bei Wilhelmshaven. Ihr Mann Zenel
Mustafa, Rom aus dem Kosovo und 25 Jahre alt, kam als 11-Jähriger nach
Deutschland. Für den gemeinsamen Sohn
Sali Mustafa hat er das alleinige Sorgerecht übertragen bekommen, weil sowohl
die Eltern als auch das Jugendamt
und das Familiengericht davon ausgegangen sind, daß die Mutter wegen
ihrer schweren Krankheit nicht in der Lage ist, für das Kind zu sorgen. Frau
Asani hat durch eine seltene Kleinhirnerkrankung einen schwer gestörten
Gleichgewichtssinn, kann kaum gehen und stürzt oft. Eine 70-%ige Behinderung
und die Notwendigkeit ständiger Begleitung wurden bescheinigt. Zum
Krankheitsbild gehört ferner eine behandlungsbedürftige “Depressive
Anpassungsstörung” mit Suizidgefahr; sie muß ständig Medikamente nehmen.
Trotzdem wurde die Abschiebung beabsichtigt. (siehe auch: 16. November 04) Migrationsberatung Wilhelmshaven; IMRV Bremen 18. Juni 03 Abschiebegefängnis Rendsburg in
Schleswig-Holstein. Aus Verzweiflung über seine bevorstehende Abschiebung
schneidet sich ein 26 Jahre alter Flüchtling aus Georgien die Arme im Bereich
der Pulsadern auf. Er kommt ins Krankenhaus, wo die Verletzungen medizinisch
versorgt werden. Noch am gleichen Tag erfolgt die Rückverlegung in das
Abschiebegefängnis. KN 20.6.03; Netzwerk Asyl Rendsburg 12.11.03 18. Juni 03 Abschiebegefängnis auf dem Gelände
der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZABH). In dem sogenannten
Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 20 Jahre alter Gefangener für
zwei Stunden und 20 Minuten mit einem besonderen Gurtsystem
"komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen ist damit
maximal eingeschränkt. Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion Drucksache 3/7237 18. Juni 03 Göttingen in Niedersachsen. Fünf
Polizeibeamte holen den tunesischen Flüchtling Malek Limam um 5.00 Uhr aus
dem Bett, um ihn abzuschieben. Am Flughafen erfährt Herr Limam eine akute
Retraumatisierung mit großen Angstzuständen, Übelkeit, Herzschmerzen und
Kreislaufproblemen. Die Hinzuziehung eines Arztes wird dem Kranken von den
begleitenden Beamten verwehrt, statt dessen wird ein Sanitäter geholt, der
ihn zusammen mit zwei BGS-Beamten auf dem Flug begleiten soll. Dann
erscheint der Flugkapitän und fragt Malek Limam, ob er denn überhaupt nach
Tunesien fliegen wolle. Als der Angesprochene erklärt, daß er als
Gewerkschaftler und Mitglied der Kommunistischen Arbeiterpartei Tunesiens
(Parti Communiste des Ouvriers Tunisiens – PCOT) verfolgt und mit Elektroschocks
und Zigaretten gefoltert worden war und daß eine Abschiebung einem
Todesurteil gleichkommen würde, sagt der Flugchef zu den Beamten: "Meine
Herrschaften, der steigt nicht in meine Maschine." Herr Limam bedankt
sich bei ihm und der Lufthansa, daß sie sein Leben gerettet haben. Die
Abschiebung findet nicht statt, und für Malek Limam wird umgehend vom
Göttinger Amtsgericht in einer 15-Minuten-Farce eine sechswöchige
Abschiebehaft angeordnet. Hier steht er unter strenger Bewachung, weil er
sagt: "Lieber sterbe ich hier. Nur tot werde ich wieder nach Tunesien
kommen." Nach acht Tagen wird seinem Widerspruch gegen die verhängte
Abschiebehaft stattgegeben und er kommt frei. FRat NieSa Heft 100 März 2004 19. Juni 03 In der rheinland-pfälzischen Clearingstelle
für Paßbeschaffung und Flugabschiebung in Trier, in der Dasbachstraße 10,
werden sechs abgelehnte chinesische Asylbewerber zwangsvorgeführt, von
"chinesischen Experten" (Innenminister Walter Zuber) in einem
Kellerraum hinter verschlossenen Türen und in Abwesenheit deutscher Beamten
verhört. Dies geschieht, nachdem sie vorher von deutschen Beamten durchsucht
wurden, ihre Taschen leeren mußten und ihre offiziellen und privaten Papiere
(Telefonnummern u.a.) kopiert worden waren. MitarbeiterInnen des
Multikulturellen Zentrums, die die Flüchtlinge auf Wunsch begleitet haben,
wird der Zutritt verwehrt mit dem Verweis, es sei "chinesisches
Gebiet". Die
Beamten des "Ministerium für äußere Sicherheit der VR China"
verhören die Flüchtlinge, drohen ihnen mit Haft und fragen sie nach
Aufenthaltsorten von chinesischen Oppositionellen. Einer der Flüchtlinge wird
von einem Verhörer derart getreten, daß er mit einer Knieverletzung den Raum
verläßt. Vier
chinesische Flüchtlinge erstatten Anzeige wegen Körperverletzung,
Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedro- hung. Am 6. August wird das
Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Trier mit einer 14-zeiligen
Begründung eingestellt. Pro Asyl 4.8.03; FR 5.8.03; TrV 6.8.03; jW 6.8.03; TS 7.8.03; taz 14.8.03¸ Pro Asyl 15.8.03; taz 16.8.03; TrV 17.10.03; Graswurzelrevolution
Nov. 03/283; jW 2.12.03 21. Juni 03 Ein 14-jähriger türkischer
Jugendlicher und sein irakischer Freund werden von einer jungen Frau im sächsischen
Grimma tätlich angegriffen. Beiden Flüchtlingen werden dadurch die Kleider
zerrissen. (siehe auch: Juli 03) AMAL Wurzen 24. Juni 03 Um 23.15 Uhr werden gezielt zwei
Brandsätze gegen das Flüchtlingsheim im sächsischen Werdau geschleudert. Es wird
niemand verletzt. Die Sonderkommission Rechtsextremismus des
Landeskriminalamtes Sachsen ermittelt wegen schwerer Brandstiftung und kann
zwei deutsche Männer am nächsten Tag als Täter benennen. Im
Flüchtlingsheim befanden sich zum Zeitpunkt des Brandanschlages 120 Personen
unterschiedlicher Nationalität. Am
9. Dezember werden die Täter, denen auch Kennzeichenmißbrauch und Verstoß
gegen das Waffengesetz vorgeworfen wird, wegen versuchter schwerer
Brandstiftung zu zwei Jahren bzw. einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe
auf Bewährung verurteilt. Das Gericht unterstellt den beiden Tätern keine
vorsätzliche Gefährdung von Menschenleben. Polizei Sachsen 25.6.03; FP 25.6.03; StA Zwickau und LKA Sachsen 26.6.03; taz 26.6.03; FP 27.6.03; JWB 10.7.03; AMAL Wurzen 25.11.03; AMAL Wurzen 10.12.03 24. Juni 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin. Ein 35 Jahre alter ukrainischer Gefangener schneidet sich in der
Dusche mit einer Rasierklinge zweimal in den Hals. Nach
einem zweistündigen Aufenthalt im Haftkrankenhaus der JVA Moabit wird er nach
medizinischer Versorgung seiner Verletzungen zurück nach Köpenick gebracht.
Dann erfolgt eine Verlegung in die JVA Tegel. Auf dem Wege dorthin verletzt
er sich erneut. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 25. Juni 03 Am Abend um 22.13 Uhr geht ein
Notruf in der Rettungsstelle im sächsischen Grimma ein. Als die Feuerwehr in
der Lausicker Straße eintrifft, brennt das Flüchtlingsheim, ein Barackenbau, lichterloh.
Die 50 BewohnerInnen können unverletzt gerettet werden. Die Baracke ist
vollständig zerstört, als die Löscharbeiten morgens um 5 Uhr beendet werden.
Die Brandursache kann vorerst nicht gefunden werden. FP 26.6.03; taz 27.6.03; MKZ 27.6.03; KStA 30.6.03 26. Juni 03 Abschiebegefängnis Rendsburg in
Schleswig-Holstein. Um 2.30 Uhr morgens werden die Gefangenen Ramiz Krasniqi
aus Vushtrri, Agim Osmani aus Ferizaj, Shaban Emrullahu aus Lipjan und ein
vierter Mann aus ihrer Zelle geholt und zur Abschiebung in einen Kleinbus
gesetzt. Sie sind während der gesamten Fahrt zum Flughafen Düsseldorf mit
Handschellen gefesselt. Auch als sie um 7.00 Uhr dort ankommen, müssen sie
noch drei Stunden im Kleinbus warten. Der
Flug ist einer von vielen, die zu dieser Zeit alle 14 Tage stattfinden. Von
den 64 Menschen sind 57 Kosovo-AlbanerInnen und sieben Angehörige von
Minderheiten (ausser SerbInnen und Roma). Es sind 15 bis 20 Frauen und
Mädchen – auch einige Kinder unter ihnen. Mindestens eine Person ist krank. Die
Männer aus dem Rendsburger Abschiebegefängnis beobachten eine Szene, die sie
sehr empört. Während ein Polizist ein circa eineinhalb Jahre altes Kind an
Bord trägt, wird die Mutter "die Gangway hinauf geschleift, dabei
mißhandelt, geschlagen und getreten." Die Frau berichtet den Männern
später, daß sie aus Drenica stamme und daß sie am heutigen Morgen aus ihrer
Wohnung in der Nähe von Düsseldorf abgeholt wurde, ohne daß sie persönliche
Sachen einpacken durfte. Die
Maschine der Montenegro Airlines landet – statt in Prishtina – in Podgorica in Serbien-Montenegro.
Der Grund dafür ist nicht eine "Überfüllung" des Flughafens, wie es
den Menschen im Flugzeug gesagt wird, sondern der Grund ist die fehlende
Landeerlaubnis, denn die UNMIK hatte keiner Erlaubnis zur Aufnahme der
Flüchtlinge erteilt. Diese Erlaubnis hat die UNMIK deshalb nicht ausgestellt,
weil es gar keine Anfrage seitens des Bundesinnenministerium für diese
Personengruppe gab. Ein "Büroversehen" (Fehler durch
Urlaubsvertretung) zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf als zentraler
Flugabschiebungsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen und dem
Bundesministerium des Inneren führte dazu, daß die Flüchtlinge Strapazen und
großem Streß ausgesetzt wurden. Und trotz fehlender Landeerlaubnis entschied
die Bezirksregierung Düsseldorf den Flug durchzuführen. Die
Landung um 16 Uhr in Montenegro führt im Flugzeug zu einer Panik, denn viele
Männer waren früher in der UCK, haben im Krieg gekämpft und werden in Serbien
und Montenegro auch vier Jahre nach Beendigung der offen kriegerischen
Auseinandersetzungen immer noch mit Haftbefehl gesucht. Alle
Insassen werden am Flughafen in einen Raum geführt, in dem sie stundenlang
bei großer Hitze ohne Essen und Trinken und ohne Sitzgelegenheiten ausharren
müssen. Sie sehen, wie ihr Gepäck ausgeladen und kontrolliert wird. Viele
stellen später fest, daß ihnen Wertgegenstände, Kleidung oder Geld fehlen. Dann werden die Menschen
aufgefordert, in Busse zu steigen, und der Transport erfolgt jetzt auf dem
Landweg in Richtung Grenze. Als auch hier die Aufnahme der Flüchtlinge
abgelehnt wird, geht die Fahrt zurück nach Podgorica. Um 21 Uhr werden alle Gefangenen wieder in
ein Flugzeug gesetzt, so daß die Maschine um 23 Uhr wieder in Düsseldorf
landet. "Dort werden sie verpflegt, ärztlich untersucht und so weit
möglich von den für sie zuständigen Ausländerbehörden abgeholt." Andere
Personen werden "zur Übernachtung in eine Gemeinschaftsunterkunft
gebracht. Personen, die aus der Haft den Flug angetreten hatten" werden
"in Polizeigewahrsam gebracht. Am folgenden Tag" haben "dann
alle Personen ihre Ausgangsorte wieder erreicht." (Zitate von J.
Diekmann, Finanzminister, auf eine dringliche Anfrage der Abgeordneten M.
Düker (Grüne). Der Schlepper Nr. 24 August 2003; Dringliche Anfrage von M. Düker 115 im LT 3.7.03 28. Juni 03 Rottstock im brandenburgischen
Landkreis Potsdam-Mittelmark. Als der 26 Jahre alte Julius N., Flüchtling aus
Kamerun, am Nachmittag an dem Dorfteich vorbeiradelt, wird er von vier
Neonazis angehalten und mit Worten wie: "Bimbo, verpiß Dich!"
beleidigt. Ein glatzköpfiger, tätowierter und hünenhaft großer Mann packt ihn
und wirft ihn mitsamt seinem Fahrrad in den Teich. Als Julius versucht, an
Land zu kommen, wird er wieder unter Wasser gedrückt. Dies geschieht mehrmals
und minutenlang, bis er ein Stück weiter entfernt das Wasser verlassen und
weglaufen kann. "Hier Bimbo, nimm Dein Fahrrad!" ruft ihm der Täter
noch hinterher. Einige
der ca. 20 Badegäste, die die Szene beobachten, schreiten ein und erreichen,
daß die Täter von ihrem Opfer ablassen. Julius
N. muß seine Verletzungen im Krankenhaus behandeln lassen. Noch
in der Nacht können der Hauptverdächtige, ein 32-jähriger stadtbekannter
Neonazi, und drei weitere Personen festgenommen werden. Gegen den Haupttäter
wird Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen. Wegen seiner
Gewalttätigkeit wird der Mann "Al Capone vom Dorf" genannt. Er ist
wegen Totschlag, gefährlicher Körperverletzung, Gefangenenmeuterei, Körperverletzung,
Bedrohung, sexuellen Mißbrauch an Kindern bereits mehrfach vorbestraft. Am
9. März 2005 verurteilt das Amtsgericht Brandenburg an der Havel den Mann zu
einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – auf Bewährung (!) Er muß
zusätzlich 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. MAZ 30.6.03; MOZ 30.6.03; BM 30.6.03; BK 30.6.03; TS 30.6.03; Die Welt 30.6.03; BeZ 1.7.03¸ MAZ 1.7.03; FR 1.7.03; TS 1.7.03; JWB
9.7.03; BM 9.3.05; BM 10.3.05; taz 10.3.05; LR 11.3.05; JWB
16.3.05 28. Juni 03 Grabow bei Ludwigslust im
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Am Rande eines Stadtfestes werden morgens
um 3.40 Uhr in der Kanalstraße/Ecke Breitscheidstraße drei Asylbewerber von
fünf bis sechs Männern verfolgt und mit Flaschen beworfen. Einer der Verfolgten
stürzt zu Boden und wird von mehreren Angreifern geschlagen und getreten.
Dann verschwinden die Angreifer. SVZ 7.7.03; LOBBI 29. Juni 03 Löbau in Sachsen. In der
Diskothek "KULTI" wird ein 26 Jahre alter Flüchtling aus Nigeria
rassistisch beleidigt. Der Sicherheitsdienst wirft ihn, das Opfer der
Pöbelei, unter Anwendung körperlicher Gewalt aus dem Haus. Dabei erleidet der
Afrikaner leichte Prellungen und Schürfwunden. Er erstattet Anzeige. (siehe
auch: 12. März 03) AMAL Görlitz 30. Juni 03 Dessau in Sachsen-Anhalt. Ein
afrikanischer Flüchtling wird auf der Lohmannstraße im Bereich des Stadtparks
von drei Männern verfolgt und dann am Hals gepackt. Als er sagt: "Was
wollen Sie von mir?" bedeckt einer der Angreifer sein Gesicht mit einer
Hand und drückt mit der anderen auf seinen Hals, so daß er nicht mehr
sprechen kann. Dann wird er zu Boden gerissen, mit Handschellen gefesselt und
mit Schlägen in den Bauchbereich und Tritten ins Gesäß traktiert. Einer der
Angreifer sagt jetzt "Polizei" und beginnt, den Afrikaner zu
durchsuchen. Danach bringen sie den Mann zum Zwecke der
Identitätsfeststellung auf eine Polizeistation, obwohl dieser sich ausweisen
kann. Auf der Wache erfolgt eine erneute Leibesvisitation, die – genauso wie
die erste – ergebnislos verläuft. Nach zwei Stunden wird der Flüchtling
entlassen. Er erstattet Anzeige gegen die Beamten wegen Körperverletzung im
Amt. extra-l Liste Juni 03 Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Während einer urlaubsbedingten Unterbrechung seiner psychotherapeutischen
Behandlung und unmittelbar vor einer Begutachtung durch einen von der Stadt
Köln beauftragten Facharzt versucht ein junger afghanischer Flüchtling, sich
zu töten. Im
Auftrag der Stadt erstellt Dr. Turan Devrim vom Westfälischen Zentrum für
forensische Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn nach nur einer Sitzung dann
ein Gutachten, formuliert – alle bisherigen ärztlichen Atteste und den
Suizidversuch negierend - die Flugreisefähigkeit und ermöglicht damit die
Abschiebung des schwerkranken Patienten. Nach
Untersuchungen des Therapiezentrums für Folteropfer ist der Flüchtling ein
Hochrisikopatient. Zum einen wurde eine Posttraumatische Belastungsstörung
diagnostiziert – zum anderen leidet er an einer chronischen
Nieren-Insuffizienz und sollte demzufolge langfristig und engmaschig
fachärztlich von einem Nephrologen begleitet werden. Ansonsten besteht
Lebensgefahr durch Nierenversagen. Objektive Gutachter Juni 04; Gunter Christ - Rechtsanwalt Juni 03 Der 30 Jahre alte Jozsef S. aus Rumänien
versucht, sich mit einer Medikamenten-Überdosis zu töten. Er wird in die
Notfall-Station des Krankenhauses Wangen eingeliefert. (siehe auch: 4. Juni 04) exilio – Hilfe für Flüchtlinge und
Folterüberlebende Lindau Sommer 03 Bundesland Niedersachsen. In der
JVA Hannover-Langenhagen wird ein 30 Jahre alter kurdischer
Abschiebegefangener von Beamten mißhandelt. Ein medizinisches Gutachten
bestätigt Würgemale am Hals, die sich der Mann nicht selbst zugefügt haben
kann. Eine Handverletzung stammt nach Justizangaben hingegen von einem
Vorfall am Vortag, als der Kurde, der als "aggressiv und
suizidgefährdet" gelte, eine Glasscheibe eingeschlagen hatte. Die
Polizei ermittelt gegen die beschuldigten Beamten wegen Körperverletzung im
Amt. Polizeiübergriffe 2000-2003; taz 18.8.03 Sommer 03 Markersdorf bei Gera im Bundesland Thüringen.
Einem 20-jährigen Flüchtling aus Bangladesh wird vom Verwaltungsgericht Gera
eine Hüftgelenksoperation verweigert. Das Gericht begründet dies mit dem
Asylbewerberleistungsgesetz, in dem eine Kostenübernahme nur bei akuten
Erkrankungen und Schmerzzuständen zugelassen ist. Der
junge Mann ist aufgrund seiner Hüftgelenksnekrose bettlägerig und leidet an
großen Schmerzen. Eine Operation würde die Schmerzen deutlich vermindern, und
er könnte wieder laufen. Das Gericht dazu: Dem jungen Mann sei es zuzumuten,
daß er seine Schmerzen wie bisher mit Tabletten unter Kontrolle bringe. FRat Bayern infodienst 06 –Dezember 2003 Anfang Juli 03 Baden-Württemberg. Ein 26 Jahre
alter Asylbewerber aus Georgien nimmt sich im Waldgebiet Fuchshau bei
Backnang durch Erhängen das Leben. Der Mann war im Oktober 2001 in die BRD
gekommen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Er hatte bereits schon einmal
versucht, sich zu töten. Dies
sind die Ergebnisse der Ermittlungen der Polizei, die eingeleitet werden, als
im März 2004 die skelettierte Leiche des Mannes gefunden wird. Polizei Waiblingen 24.3.04; Polizei Waiblingen 26.3.04; BKZ 27.3.04; 2. Juli 03 Mecklenburg-Vorpommern. An einer
Rostocker Schule bedroht eine Gruppe von Neonazis zahlreiche Schülerinnen und
Schüler, die in einem Flüchtlingsheim wohnen. LOBBI 7. Juli 03 Das Flüchtlingsheim in
Brandenburg an der Havel wird gegen 22.20 Uhr von sechs bis acht Deutschen
belagert. Sie schreien rassistische Parolen, werfen Steine gegen das Haus und
einen Knallkörper durch ein offenes Fenster. Niemand wird verletzt, und als
die Polizei eintrifft, sind die Täter geflohen. Opferperspektive (MAZ 8.7.03); TS 9.7.03; BeZ 9.7.03; MAZ 9.7.03 7. Juli 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin. Ein 23 Jahre alter Kurde und ein anderer Mitgefangener werden um
10.30 Uhr zunächst von drei Beamten rassistisch beleidigt. Als sie sich
verbal wehren, kommen mehr Beamte hinzu, die zunächst alle unbeteiligten
Gefangenen in die Zellen sperren. Es sind schließlich 14 oder 15 Beamten, die
massiv auf die beiden Männer einwirken: sie schlagen, treten und würgen sie
und ziehen sie an den Haaren. Die Drangsalierten landen als so bezeichnete
Rädelsführer im Isolationstrakt des Gefängnisses. Der Kurde klagt noch am
nächsten Tag über Schmerzen an den Rippen, Schultern, Armen und am Kopf.
Seine Knie sind geschwollen. Er erstattet Anzeige. Antirassistische Initiative Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 7. Juli 03 Am Westeingang des
Reichstagsgebäudes in Berlin übergießt eine 28 Jahre alte kurdische Frau
zunächst ihre elfjährige Tochter, dann ihren sechsjährigen Sohn und
schließlich sich selbst mit Benzin. Als sie mit einem Feuerzeug hantiert,
wird sie von Sicherheitsbeamten des Reichstages überwältigt, noch bevor die
Kleider Feuer fangen. Sie und ihre Kinder können unverletzt ins Gebäude
gebracht werden. Sie gibt an, daß sie aus Verzweiflung und Angst vor der
drohenden Abschiebung keinen anderen Weg für sich und ihre Kinder sah. Die
abgelehnte Asylbewerberin war in Nürnberg wegen "illegaler
Einreise" zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da sie nicht zahlen
konnte, wurde ein Haftbefehl gegen sie erlassen, der jetzt – nach einem
kurzen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik – umgesetzt wird. Die Frau,
die sich und ihre Kinder aus Angst vor der drohenden Abschiebung verbrennen
wollte, kommt in die Strafvollzugsanstalt nach Pankow. Ihre Kinder werden
vorerst in ein Kinderheim gebracht. TS 8.7.03; BeZ 8.7.03; taz 8.7.03; taz 9.7.03; BeZ 9.7.03 9. Juli 03 Hamburg. Herr Z., Flüchtling aus
dem ehemaligen Jugoslawien und seit elf Jahren in der BRD, wird im
Morgengrauen trotz noch gültiger Duldung und im Schlafanzug und ohne seine
Medikamente mitnehmen zu können abgeschoben. Zwei Wochen nach der Abschiebung
meldet Herr Z. sich bei seiner Therapeutin und berichtet, daß er sich – als
die Polizei gekommen war – versteckt hatte und daß er so sehr geschlagen
wurde, daß er das Bewußtsein verlor. Als er zu sich kam, war ein Arzt
zugegen, er habe am Boden gelegen und am Knie geblutet. Herr
Z. ist seit zwei Jahren wegen seiner schweren Traumatisierung in
psychiatrischer Behandlung gewesen. Nach einem zweimonatigen
Psychiatrie-Aufenthalt im Klinikum Nord war er mit einem Attest entlassen
worden, das "akute Suizidalität" und "Reiseunfähigkeit"
diagnostizierte. Und obwohl das Verwaltungsgericht daraufhin die drohende
Abschiebung stoppte und die Verlängerung der Duldung anordnete, entschied die
Ausländerbehörde: Wer "nicht bett lägrig" ist, ist
"reisefähig". Während
der darauffolgenden mehrmonatigen Auseinan dersetzung mit der
Ausländerbehörde erlitt Herr Z. einen Nervenzusammenbruch und mußte abermals
stationär ins Krankenhaus. Café Exil; taz 26.9.03 10. Juli 03 Um 6.40 Uhr fährt ein aus Polen
kommender Sattelschlepper auf der Autobahn A 12 kurz hinter der Ausfahrt
Fürstenwalde von der Fahrbahn ab, prallt gegen die Leitplanke und stürzt um.
Zwischen den Holzpaletten, die der LKW geladen hat, halten sich zu diesem
Zeitpunkt auf einem Raum von ca. sieben Quadratmetern 25 Männer und Frauen
aus der Ukraine versteckt. Die Ukrainer versuchen jetzt, aus dem Anhänger
herauszukommen. Sie zerreißen die Plane, klettern heraus und laufen in
Richtung Norden davon. Eine
groß angelegte Verfolgungsjagd beginnt. 80 Beamte von Polizei und
Bundesgrenzschutz durchkämmen das Waldgebiet – unterstützt von Hunden. Auf
der Spree wartet die Wasserschutzpolizei, und von zwei Hubschraubern aus wird
mit Wärmebildkameras nach versteckten Personen gesucht. 20 ukrainische
Flüchtlinge werden so wieder festgenommen, darunter fünf, die bei dem Unfall
leicht verletzt werden. Der
alkoholisierte polnische Fahrer des LKWs kommt in Untersuchungshaft. TS 11.7.03; BeZ 11.7.03; MOZ 12.7.03; SD 27.10.03 15. Juli 03 Marbach-Rielingshausen in
Baden-Württemberg – Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim in der Backnanger
Straße. Durch eine klirrende Scheibe in einem der Container wird ein 56 Jahre
alter Pakistaner nachts aufgeschreckt und läuft in den Flur. Durch zwei
Brandflaschen sind der Fußboden und die Tapete in Brand geraten. Er sieht
zwei Männer, von denen einer sofort flüchtet. Den zweiten Mann kann er
zunächst festhalten, bis der sich losreißt. Ein Stein, den er dem flüchtenden
Täter hinterher wirft, verletzt diesen offensichtlich. Als
der 56-Jährige versucht, die Flammen zu löschen, zieht er sich Verletzungen
zu, so daß er ins Krankenhaus gebracht werden muß. Auch eine 33-jährige
chinesische Asylbewerberin, die mit ihrem zweieinhalb Jahre alten Kind in dem
Container wohnt, wird bei dem Anschlag verletzt. Einige
Wochen vor dem heutigen Angriff auf das Heim hatten Unbekannte einen Stein
durch ein Fenster geworfen. Erst
im Oktober gestehen die drei 16, 17 und 23 Jahre alten Täter die Brandstiftung.
Sie sind wegen anderer Delikte polizeibekannt. Die
Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilt im April 2004 die drei
Skinheads aus Backnang wegen Brandanschlägen, Körperverletzung, Bedrohung und
rechtsextremistischer Schmierereien zu mehrjährigen Haftstrafen. StZ 17.7.03; StN 17.7.03; Südwest aktiv 18.7.03; StN 18.7.03; taz 1.11.03; ap 7.4.04; StN 8.4.04; fufa.org; ddp 27.4.04; Yahoo! Nachrichten 27.4.04; JWB
12.5.04 15. Juli 03 Der Flüchtling Eledjanawe L. wird
zum dritten Mal zum Münchener Flughafen gebracht. Er steht offensichtlich
unter dem Einfluß von Beruhigungsmitteln. Nach fünfjährigem Aufenthalt in der
BRD wird er nach Togo abgeschoben. Pro Asyl 28.8.03 16. Juli 03 Ahmsen in Nordrhein-Westfalen.
Die armenischen Eheleute Frau und Herr Apresjan werden nach abgelehntem Asyl
und jahrelangen Duldungsverlängerungen zusammen mit ihren vier und 17 Jahre
alten Töchtern und ihrem 16-jährigen Sohn von Beamten der Ausländerbehörde
zur Abschiebung aus ihrer Wohnung geholt. Am Flughafen Düsseldorf erleidet
Frau Apresjan einen Zusammenbruch, so daß die Abschiebung abgebrochen wird. Im
Jahr 2004, in einer Zeit, in der sich Frau Apresjan in stationärer Behandlung
befindet, erscheint zum Abschiebungstermin ein großes Polizeiaufgebot, um die
Familie abzuholen. Herr
Apresjan bricht zusammen, so daß auch er in ein Krankenhaus gebracht werden
muß. In großer Angst davor, alleine abgeschoben zu werden, flieht die
inzwischen volljährige Tochter. Der 17-jährige Artak und die fünfjährige Kima
bleiben alleine zurück. Familie
Apresjan war 1998 in die Bundesrepublik geflohen. Nach der Ablehnung ihrer
Asylanträge wurde der Abschiebedruck durch kurzfristige Duldungen
systematisch immer mehr verstärkt. FRat NieSa Heft 114 April 06 18. Juli 03 Freiberg in Sachsen. Morgens um
3.15 Uhr werden gezielt Molotow-Cocktails gegen ein Fenster des
Flüchtlingsheimes geschleudert, hinter dem eine Frau mit ihren zwei
Kleinkindern schläft. Die Brandsätze prallen ab und entzünden lediglich ein Fliegenschutznetz.
Alle 140 Erwachsenen und Kinder des Heimes bleiben unverletzt. Die
zwei Angreifer fliehen mit einem weißen VW-Transporter. Erst am 30. September
wird der Anschlag aufgeklärt. Die beiden 17 und 23 Jahre alten Täter sind
vorbestraft und kommen in Untersuchungshaft. Sie geben an, den Angriff aus
rassistischen Motiven verübt zu haben. AMAL Dresden; ap 18.7.03; FP 18.7.03; FP 19.7.03; JWB 30.7.03; StA Chemnitz und LKA Sachsen 30.9.03; ap
30.9.03; taz 1.10.03; BeZ 1.10.03 18. Juli 03 Schotten in Hessen. Die
Nigerianerin Aroloyin Poba wird mit den Kindern Chris (15 Jahre) und Beatrice
(7 Jahre) in die DR Kongo abgeschoben, dem Herkunftsland des Vaters der
Kinder. Während Chris bei seiner leiblichen Mutter in Kinshasa bleibt, reisen
Frau Poba und Beatrice im September nach Nigeria weiter. Der
Vater der Kinder war bereits im März 2003 nach einem gescheiterten
Abschiebeversuch mit den Kindern Michael (12 Jahre) und Marie-Claire (9
Jahre) untergetaucht. Ihr Aufenthaltsort ist unbekannt. Aroloyin
Poba war in der Bundesrepublik schon längere Zeit sehr krank. Anläßlich eines
früheren Abschiebeversuchs im August 2001 hatte ein Flughafenarzt die
Abschiebung von ihr aus gesundheitlichen Gründen untersagt. Am
30. März 2005 stirbt Aroloyin Poba in Nigeria an einer Infektion, vermutlich
Malaria. Ihre
Tochter Beatrice lebt seitdem bei einer Tante in der Nähe von Lagos. Nur die
finanzielle Unterstützung von FreundInnen aus Deutschland macht es möglich,
daß sie hier die Schule besuchen kann. Auch Beatrice ist an Malaria erkrankt. FRat NieSa 98/03; Flüchtlingsinitiative Schotten 23. Juli 03 Flughafen Frankfurt am Main. Aus
dem Transitbereich heraus wird die Äthiopierin Senait K. in Abschiebehaft ins
Frauengefängnis Preungesheim gebracht. Ihr vierjähriger Sohn bleibt im
Transitbereich und muß eine Woche lang vom kirchlichen Sozialdienst betreut
und versorgt werden. (siehe auch: 7. August 03) Evangelisches Frankfurt Nr. 6 Sept./Okt. 2003 26. Juli 03 Wittenberg in Sachsen-Anhalt. Um
0.30 Uhr wird auf dem Parkplatz Lerchenbergstraße ein 21 Jahre alter
Flüchtling aus dem Irak von sechs Deutschen angegriffen. Nach Beleidigungen
und Bedrohungen werfen die Angreifer leere Flaschen auf den Iraker. Dann
schlagen sie ihn nieder und treten noch auf ihn ein, als er schon am Boden
liegt. Er kommt mit verschiedenen Kopfverletzungen sowie Blutergüssen an der
Schulter und am Oberschenkel ins Krankenhaus und muß stationär behandelt
werden. Die
16 bis 21 Jahre alten Täter werden schnell ermittelt, zumal einige von ihnen
polizeibekannt sind. Gegen drei von ihnen wird ein Strafverfahren wegen
gefährlicher Körperverletzung, gegen die anderen wegen Bedrohung und
Beleidigung eingeleitet. Polizei Dessau 28.7.03; ap 28.7.03; BeZ 29.7.03; JWB 6.8.03 28. Juli 03 Potsdam in Brandenburg. An der
Straßenbahn-Haltestelle Magnus-Zeller-Platz wird um 21 Uhr eine 38-jährige
Asylbewerberin aus Kongo von einem 21 Jahre alten Rechtsradikalen rassistisch
beschimpft und ins Gesicht geschlagen. Der Täter kann später in seiner Wohnung
festgenommen werden. Opferperspektive (MAZ 29.7.03); BeZ 30.7.03; JWB 6.8.03 28. Juli 03 Leer in Niedersachsen. Die kurdischen Eheleute
Semsettin und Fehime Calis werden mit ihren jüngeren vier Kindern nach
dreizehnjährigem Aufenthalt in Deutschland zur "freiwilligen
Ausreise" in die Türkei gezwungen. Damit ist die Familie getrennt. Sie
gehören zur Gemeinschaft der aramäischen Christen in der Türkei und waren
wegen der militärischen Auseinandersetzungen zwischen PKK und türkischem
Militär geflüchtet. Ihre Asylanträge wurden alle abgelehnt – auch eine
Petition war nicht erfolgreich. Nur die beiden ältesten Töchter, die
verheiratet sind, haben eine Aufenthaltsgenehmigung. Viele
Menschen aus dem Wohnort engagieren sich für ein Bleiberecht der Familie. Ein
Unterstützernetzwerk, dem u.a. die Schulen und die Kirchengemeinden der Stadt
angehören, erreicht folgende Kompromißregelung: Zwei ältere minderjährige
Kinder dürfen so lange bleiben, bis sie ihre Schulausbildung abgeschlossen
haben und müssen dann ebenfalls ausreisen. Es dürfen keinerlei öffentliche
Mittel in Anspruch genommen werden und die Unterbringung soll bei Verwandten
erfolgen. Ostfriesen Ztg 21.1.03; Pro Asyl 28.8.03; Diakonisches Werk Leer 28. Juli 03 Celle in Niedersachsen. Die Geschwister
Hülya (19), Hakan (20) und Mesut (23) Ipek werden nach neunjährigem
BRD-Aufenthalt in die Türkei abgeschoben. Obwohl Hülya Ipek bereits eine
Einweisung ins Landeskrankenhaus hat, erklärt sie der Amtsarzt für
"flugreisetauglich". Hülya
ist psychisch schwer krank. Sie leidet unter Posttraumatischen
Belastungsstörungen, die ihre Ursache in den Erlebnissen in der Türkei haben.
Durch die über lange Zeit drohende Abschiebung verschlimmerte sich die
Erkrankung immens. Hülja unternahm mindestens drei Selbsttötungsversuche, in
deren Folge sie mehrere Male stationär in psychiatrischen Fachkliniken
behandelt werden mußte. Durch
die Abschiebung der volljährigen Kinder wird die Familie Ipek auseinander
gerissen. Der durch Verfolgung und Gewalterfahrung in der Türkei schwer
traumatisierten Mutter wird zwar ein Abschiebeschutz aus humanitären Gründen
zugesprochen, jedoch ist sie mit ihren sechs kleineren Kindern ohne die
Unterstützung durch ihre älteren Kinder jetzt völlig überfordert. Durch die
Abschiebung ihrer drei Kinder steht sie unter Schock. Auch
ihr Sohn Mesut hinterläßt eine Ehefrau mit einem kleinen Kind in Deutschland.
Die
drei Geschwister werden nach ihrer Ankunft in der Türkei sofort in eine
36-stündige Haft genommen. Die Verhöre geschehen unter Schlägen. Nach ihrer
Freilassung werden Hakan und Mesut zum Militärdienst eingezogen. Hülja
heiratet ihren langjährigen deutschen Freund in der Türkei und darf deshalb
im April 2004 im Rahmen der Familienzusammenführung (!) in die BRD
zurückkehren. FRat NieSa 28.8.03; Familientrennung durch Abschiebung 29. Juli 03 Vor einem Flüchtlingsheim in
Hamburg-Alsterdorf brennt am frühen Morgen ein Müllcontainer aus. Sechs
Familien der Unterkunft werden solange ausquartiert, bis klar ist, daß sie in
die nur leicht angebrannte Unterkunft zurückkehren können. HA 30.7.03 29. Juli 03 Ein 39-jähriger Flüchtling aus
der Türkei wird auf der Uckerpromenade im brandenburgischen Prenzlau von
Rechtsradikalen tätlich angegriffen. Opferperspektive (OPP) 29. Juli 03 Spremberg in Brandenburg. Ein
irakischer Flüchtling wird bei einem Spaziergang an der Spree von drei jungen
Deutschen angehalten und beschimpft. Einer der Angreifer stößt ihn in den
Fluß. AfOrG 29. Juli 03 Steve Wantamba Ntamba,
abgelehnter Asylbewerber aus Kongo, wird morgens um 9 Uhr ohne Vorankündigung
aus der Abschiebehaft in Eisenhüttenstadt abgeholt. Die Beamten fahren mit
ihm zum Bremer Flughafen. Während der gesamten Fahrt ist Herr Ntamba an
Händen und Füßen gefesselt. Es
ist der dritte Versuch, Herrn Ntamba abzuschieben, und auch diese Abschiebung
gelingt nicht, weil sich die Fluggesellschaft KLM weigert, den 42-Jährigen
gegen seinen Willen zu befördern. Nach
dieser abermals gescheiterten Abschiebung, bekommt Steve Wantamba Ntamba eine
Duldung und lebt in einem Flüchtlingsheim in Fürstenwalde. Steve
Wantamba Ntamba mußte aus politischen Gründen in die BRD fliehen; auch im
Exil arbeitet er weiter politisch. Im Jahre 2000 veröffentlichte er das
regierungskritische Buch "Kabila und die Gründe für den Krieg". FRat Brbg 4.8.03; ND 8.8.03 31. Juli 03 Rheda-Wiedenbrück in
Nordrhein-Westfalen. Der 33 Jahre alte Türke Hüseyin Dikec aus Rietberg
übergießt sich in der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh mit
Grillanzünder und setzt sich um 9.05 Uhr mit einem Feuerzeug in Flammen. Er
läuft brennend über den Flur, bis er von zwei Polizeibeamten und Mitarbeitern
der Behörde mit Pfefferspray überwältigt wird. Dann gelingt es, die Flammen
mit Jacken, Dekken und Feuerlöschern zu löschen. Schwer verletzt an Kopf und
Oberkörper kommt Hüseyin Dikec zunächst ins Krankenhaus Rheda-Wiedenbrück –
später in die Spezialklinik Bergmannsheil nach Gelsenkirchen. Er schwebt in
Lebensgefahr. Seiner
Verzweiflungstat ist eine verbale Auseinandersetzung seiner Frau mit dem
zuständigen Sachbearbeiter vorausgegangen, weil am Vortag das
Oberverwaltungsgericht Münster die Beschwerde ihres Mannes gegen eine
Abschiebungsverfügung abgelehnt hat. Zu diesem Streitgespräch ist Hüseyin
Dikec hinzugekommen und hat sich in einer Ecke des Raumes – auch vor den
Augen der fünf Kinder seiner Frau – in Flammen gesetzt. Dabei wird auch seine
Frau leicht verletzt, so daß sie ins Städtische Krankenhaus Gütersloh
eingeliefert werden muß. Hüseyin
Dikec hatte seine Selbsttötungsabsicht seinem Anwalt mitgeteilt, der dieses
an die Behörde weitergab. Aus diesem Grunde waren die Polizeibeamten in der
Ausländerbehörde relativ schnell zur Stelle. Landrat
Sven-Georg Adenauer zu dieser Verzweiflungstat: "Es ist unglaublich, mit
welchen Mitteln die Ausreise verhindert werden sollte. ..... Wir lassen uns
auch künftig nicht unter Druck setzen, erst recht nicht durch solche
Aktionen." Am 24. August erliegt Hüseyin Dikec seinen Verletzungen. NRW-Heute.de 31.7.03; Kreisverwaltung Gütersloh 31.7.03; NW 1.8.03; RP 1.8.03; Radio Lippe 4.8.03; NW 7.8.03; Webwecker Bielefeld 11.8.03; Die Glocke 14.8.03; Westfalen-Blatt 26.8.03; Traueranzeige in der Gütersloher Ztg 30.8.03; Kreisverwaltung Gütersloh 12.11.03; NW 13.11.03; FRat NRW 19.12.03 31. Juli 03 Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 34 Jahre
alter Gefangener aus Sri Lanka wird aus der Zelle geholt und zu den Räumen
des Landeseinwohneramtes (LEA) gebracht, die sich auf dem Gelände des
Gefängnisses befinden. Anwesend sind ein Mann vom Amt, ein Polizist und eine
Frau. Als er sich weigert, sich fotografieren zu lassen, telefoniert der
Beamte des LEA nach Verstärkung. Es erscheinen drei weitere Polizisten, die
ihn zusammen mit dem Vierten festhalten und schlagen. Da
er sich weiterhin wehrt, den Kopf wegdreht, Grimassen zieht oder sich nach
vorne beugt, dauert die Prozedur eine Weile, während der er immer wieder
geschlagen wird. Nachdem ca. 15 Fotos von ihm gemacht wurden, kommt er zurück
in seinen Zellentrakt. Er hat Prellungen und Blutergüsse durch die
Mißhandlung der Beamten. Initiative gegen Abschiebehaft Berlin Juli 03 Ein 14-jähriger türkischer
Flüchtling wird im sächsischen Grimma von zwei Rechtsextremisten angegriffen
und im Gesicht verletzt. Die Deutschen sind mit Messer und Schlagring
bewaffnet. (siehe auch: 21. Juni 03) AMAL Wurzen 2. August 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin. Eine staatenlose Gefangene, die sich bereits seit acht Monaten in
Haft befindet, wird von einer Polizistin verdächtigt, Brotscheiben aus dem
Fenster geworfen zu haben. Die Polizistin schließt – trotz oder wegen der
brütenden Hitze an diesem Tag – das Fenster. Es entwickelt sich eine verbale
Auseinandersetzung zwischen der Gefangenen und zwei Polizistinnen. Die
Gefangene wird von ihnen rassistisch beschimpft und als "Nutte"
bezeichnet. Dann wird sie aus ihrer Zelle geholt und in den Frauentrakt eines
anderen Hauses gebracht. Aus Protest gegen diese Behandlung schneidet sie
sich viermal in den linken Unterarm. Daraufhin kommt sie in eine Einzelzelle.
Pfarrer D. Ziebarth 3. August 03 Bei Ludwigsdorf in der Nähe des
Gutshofes Hedicke entdeckt eine Fußstreife der BGS-Inspektion am Ufer der
Neiße eine fünfköpfige Familie, einen Jugendlichen aus Afghanistan und einen
polnischen Fluchthelfer in einem Schlauchboot. Während
sich der Pole der Festnahme durch Flucht entziehen kann, erleidet ein
afghanischer Flüchtling beim Sturz eine Gehirnerschütterung und kommt ins
Klinikum Görlitz. Die Flüchtlinge geben an, daß sie seit zwei Jahren auf dem
Weg nach Westeuropa sind. Am nächsten Tag werden sie nach Polen
zurückgeschoben. LR 3.8.03 5. August 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin. Die Aufforderung an die Häftlinge, wegen der Reinigung der Räume auf
die gegenüberliegende Seite der Etage zu gehen, kann ein Gefangener aus
Weißrußland nicht hören, denn er steht unter der Dusche. Als er jedoch merkt,
daß die Tür zum Duschraum verschlossen ist, macht er sich durch lautes
Klopfen bemerkbar. Dann
wird die Tür aufgerissen und drei oder vier Beamte dringen in den Raum ein,
zerren ihn an den Haaren, schlagen und treten auf ihn ein, reißen ihn zu
Boden, treten auf die Wade seines linken Beines und legen ihm Handschellen
an. Neben vielen Prellungen und Blutergüssen erleidet er eine Hautverletzung
am linken Unterarm, weil die Handfessel in das Fleisch des Unterarmes
eingedrungen ist. Anschließend
kommt er für eine Stunde in den Isolationstrakt, bevor er zu seinem Haftprüfungstermin
um 11 Uhr gebracht wird. Dort erzählt er dem Richter von den gerade erlebten
Mißhandlungen, der allerdings nicht darauf reagiert. Pfarrer D. Ziebarth 7. August 03 Nach mehreren
Abschiebeversuchen, die an ihrem Widerstand scheiterten, wird die Angolanerin
Eliza V. aus dem Transitbe-reich des Flughafens Frankfurt heraus in
Abschiebehaft genommen. Ihr siebenjähriger Sohn bleibt allein in der Wache
des Bundesgrenzschutzes zurück. Das Jugendamt der Stadt Frankfurt erklärt
sich für "nicht zuständig" für das Kind. Erst durch Intervention
einer Pfarrerin wird das Kind in die Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich
zurückgebracht. Am nächsten Morgen wird der Junge vom BGS abgeholt und mit
seiner Mutter nach Johannesburg abgeschoben. Dies
ist in Frankfurt der zweite Fall innerhalb der letzten 14 Tage, daß Mütter
und Kinder getrennt und die Frauen in Abschiebehaft genommen wurden. (siehe auch: 23. Juli 03) epd 11.8.03; FR 12.8.03; Evangelisches Frankfurt Nr. 6 Sept./Okt. 2003 7. August 03 In der Nähe der sächsischen
Stadt Görlitz am Grenzstein 118 wird eine ca. 40 Jahre alte Person tot aus
der Neiße geborgen. Es wird vermutet, daß sie beim Überqueren der
polnisch-deutschen Grenze ertrunken ist. Polizei Görlitz 8. August 03 Nach einer telefonischen
Bombendrohung am Abend gegen die Flüchtlingsunterkunft im brandenburgischen
Rathenow müssen die BewohnerInnen das Haus verlassen, und die Räume werden
durchsucht. Der
zunächst anonyme Anrufer wird noch am selben Tag identifiziert, und da er alkoholisiert
ist und die Drohung nicht ernst gemeint war, wird der 38-Jährige nach der
Ausnüchterung auf freien Fuß gesetzt. LR 12.8.03; BM 12.8.03; BeZ 12.8.03; Opferperspektive (BeZ 11.8.03) 11. August 03 Wendlingen am Neckar in Baden-Württemberg.
Die 16 Jahre alte Alina K. springt aus einem Fenster zwischen dem vierten und
fünften Stock eines Hauses in der Marktgasse. Lebensgefährlich verletzt durch
einen Schädelbasisbruch, einen Bekkenbruch und starken Blutverlust kommt sie
in eine Reutlinger Spezialklinik. Dies geschieht, nachdem die Familie K. vier Tage zuvor völlig
unerwartet morgens früh von der Polizei abgeholt, dann zum türkischen
Konsulat und danach zum Stuttgarter Flughafen gebracht worden war, um sie
abzuschieben. Die Anwältin konnte dieses unrechtmäßige Vorgehen in letzter
Minute durch ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren stoppen. Trotz
dieser Tatsachen äußert der Pressesprecher des Regierungspräsidiums
öffentlich, daß er einen "Zusammenhang zwischen der Abschiebung und dem
Suizidversuch der Tochter" nicht sehe. Alina
K. ist vor 16 Jahren (!) mit ihren Eltern und ihrem damals zweijährigen
Bruder nach Deutschland gekommen. Seitdem lebt die kurdische Familie in
Wendlingen. Drei Söhne sind hier geboren. Der Vater und der älteste Bruder
haben Arbeit und ernähren die Familie. Bereits
im Jahre 2000 war der Familie durch das Verwaltungsgericht in Stuttgart das
Bleiberecht zugesprochen worden – das Land hatte dagegen Widerspruch
eingelegt. Im
November befindet sich Alina K. immer noch im Krankenhaus. Nach Aussage einer
Psychologin wird sie nach der Entlassung eine mehrjährige
psychologische Unterstüt- zung benötigen. Das Gericht
entscheidet, die Familie solange nicht abzuschieben, bis es der Tochter
gesundheitlich besser geht. Antirassistische Initiative Berlin 13. August 03 Im Flüchtlingsheim der
brandenburgischen Stadt Frankfurt an der Oder entsteht nachts ein Feuer und
zerstört im Haus 3 ein Zimmer. Von den 250 im Heim lebenden Menschen wird
niemand verletzt. Die Brandursache ist zunächst unklar. BeZ 14.8.03; MAZ 14.8.03 14. August 03 Hennigsdorf in Brandenburg. Nach
zehn Jahren Aufenthalt in der BRD wird die Kosovo-Albanerin Shukrije B. mit
ihren fünf Kindern in den Kosovo abgeschoben. Ihr Mann Imer ist schwer krank.
Er leidet an schwerem Bronchialasthma und chronischem Bluthochdruck, so daß
er als fluguntauglich gilt. Aus diesem Grunde gilt für ihn noch vorläufiger
Abschiebungsschutz. Nach
der Abschiebung seiner Familie bricht er nervlich zusammen und muß in die
psychiatrische Abteilung des Krankenhauses Hennigsdorf eingeliefert werden. Obwohl
laut Auskunft des deutschen Verbindungsbüros in Prishtina eine medizinische
Behandlung seiner Erkrankungen im Kosovo zur Zeit nicht möglich ist, sucht
die Ausländerbehörde jetzt nach Möglichkeiten, ihn auf dem Landwege
abzuschieben. FRat Brandenburg; FRat NieSa 28.8.03 16. August 03 Mecklenburg-Vorpommern –
"Schwedenfest" in Wismar. In einem Bierzelt rufen zwei Deutsche
einem armenischen Flüchtling "Sieg Heil" zu. Dann schlägt ein
Angreifer den 24-jährigen Flüchtling mit einer Bierflasche zu Boden, und
dessen Komplize tritt ihm ins Gesicht. Der
Armenier kommt mit einem Kieferbruch, einem Schädel-Hirn-Trauma und
Prellungen ins Krankenhaus. Die
rassistischen Schläger werden inhaftiert; nach vorübergehender Freilassung
sind beide seit Oktober erneut in Haft. Am 29. Januar 2004 erhebt das
Amtsgericht Wismar Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen der
Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen. OZ 22.8.03; JWB 3.9.03; StA Schwerin; LOBBI; dpa 29.1.04; Wismarer Ztg 30.1.04; JWB 11.2.04 20. August 03 Bundesland Sachsen. Überfall um
1 Uhr morgens in dem Flüchtlingsheim in Dresden-Langebrück. Ein 24-jähriger
und ein 32-jähriger Vietnamese springen aus dem Fenster des im zweiten Stock
gelegenen Zimmers 12 Meter in die Tiefe, als mehrere unbekannte Täter
eindringen. Sie ziehen sich schwere Verletzungen zu und werden – auf dem
Boden liegend – von einem Sozialarbeiter des Heimes gefunden. Ein dritter
Mann, der sich ebenfalls in dem Zimmer aufhält, wird mit Stichverletzungen
aufgefunden. Alle drei Männer kommen ins Krankenhaus. Die Täter entkommen
unerkannt. Polizei Dresden 20.8.03; FP 21.8.03; DNN 21.8.03; Dresdner MoPo 21.8.03 22. August 03 In der Hamburger
Untersuchungshaftanstalt begeht ein 31 Jahre alter Abschiebegefangener aus
der Türkei einen Suizidversuch. Hamburgische Bürgerschaft DS 20/469 23. August 03 Drei algerische Flüchtlinge
werden in einer Diskothek im sächsischen Hilbersdorf zunächst von einem
Deutschen und dessen Freundin rassistisch beleidigt und provoziert. Im Laufe
der verbalen Auseinandersetzung stehen den Algeriern min-destens acht
Provokateure gegenüber. Dann schlägt einer der Deutschen seinen Kopf mit
Kraft gegen die Stirn eines 18-jährigen Algeriers. Sein
Freund bekommt Angst und zieht ein Messer zur Verteidigung. Die um Hilfe
gebetenen Türsteher weisen die Flüchtlinge zurück und meinen, sie sollten
"die Sache" selber regeln. Im Handgemenge greift ein Deutscher in
das Messer des Flüchtlings. Dieses
ist dann auch der Grund, warum letztendlich gegen alle drei Flüchtlinge
polizeiliche Ermittlungen eingeleitet werden. Aber auch der am Auge und an
der Schulter verletzte Algerier erstattet Anzeige wegen Körperverletzung. AMAL Dresden 26. August 03 Hamburg – Stadtteil
Wilhelmsburg. Morgens um 3 Uhr dringen 10 Personen (unter ihnen auch ein
Arzt) in die Wohnung der 44 Jahre alten Gülten Herrmann, um sie mit ihren
drei Kindern Damla (16), Yagmur (13) und Ilker (11) in die Türkei
abzuschieben. Alles geschieht ohne richterliche Anordnung. Frau
Herrmann lebt seit 16 Jahren in Hamburg und ist aufgrund von neurologischen
und internistischen Krankheiten – nach abgeschlossenem Asylverfahren –
"geduldet". Nach einer zweistündigen Fahrt im polizeilichen
Kleinbus wird der Frau übel, sie bekommt Schmerzen im Brustkorb, ihre Hände
werden gefühllos, und ihr wird phasenweise sehr heiß. Im Gewahrsam am
Flughafen Fuhlsbüttel erleidet sie dann eine Herzattacke und muß ins
Allgemeine Krankenhaus Barmbek eingeliefert werden. Zwei
Wochen später stellen die Anwälte der Familie einen Strafantrag wegen
Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung gegen den Leiter des
Einwohnerzentralamtes, den verantwortlichen Arzt und andere an der Maßnahme
beteiligte verantwortliche Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Burkhard Werner
18.2.04 26. August 03 Großfeuer im Flüchtlingsheim der
hessischen Stadt Bad Wildungen. Als die Feuerwehr im ehemaligen
"Golf-Hotel" um 4.20 Uhr eintrifft, steht das Gebäude vom
Untergeschoß bis zum Dach in Flammen. Zwei Bewohner, die in Panik vom Balkon
im ersten Stock gesprungen sind, erleiden Knochenbrüche. Ein bewußtloser
Mann, der in einem Badezimmer gefunden wird, kann reanimiert werden und kommt
auf die Intensivstation der Asklepios-Klinik. Zwei weitere Menschen können
die Feuerwehrleute von einem Zwischendach über Leitern in Sicherheit bringen.
Insgesamt werden 24 der insgesamt 48 BewohnerInnen verletzt. Nach
ersten Einschätzungen soll der Brand in einem Aufenthaltsraum entstanden
sein. Die Beamten gehen von fahrlässiger oder vorsätzlicher Brandstiftung aus
und vermuten die Brandstifter unter den BewohnerInnen oder deren Gästen. Polizei Kassel 26.8.03; Hessische/Niedersächsische Allgemeine 27.8.03; jW
27.8.03 27. August 03 Minden in Westfalen. Nach einem
Haftprüfungstermin im Amtsgericht soll eine 61 Jahre alte Angehörige der
Ashkali-Minderheit aus Montenegro in die zuständige Justizvollzugsanstalt
gebracht werden. Auf dem Parkplatz entwickelt sich ein Gerangel, als die
Polizei zu verhindern versucht, daß sich acht Familienangehörige von der Frau
verabschieden. Polizeiliche Verstärkung wird geordert, so daß 14 weitere
Polizisten eintreffen, um "die Situation zu entschärfen und die Flucht
der 61-Jährigen zu verhindern". Die Beamten schlagen schließlich auf die
Menschen ein und benutzen Pfefferspray. Zwei Familienangehörige werden
verletzt, wobei eine Frau an ihrer Operationsnarbe kurzfristig im Klinikum
behandelt werden muß. Ein Polizist erleidet durch das Reizgas Verletzungen. Alle
Angehörigen werden festgenommen, für mehrere Stunden festgehalten und
erkennungsdienstlich erfaßt. Gegen sie wird wegen Körperverletzung,
Widerstandes, Gefangenenbefreiung und Landfriedensbruch ermittelt. NW 28.8.03;
NW 29.8.03; WebWecker Bielefeld 24.9.03 30. August 03 Malchin in
Mecklenburg-Vorpommern. An einem Taxistand im Bahnhof kommt es zu tätlichen
Auseinandersetzungen zwischen Malchiner Jugendlichen und irakischen
Asylbewerbern. Beide Gruppen erstatten Anzeige wegen Körperverletzung gegen
die jeweils andere Gruppe. NK 1.9.03 30. August 03 Der seit 11 Jahren in der BRD
lebende 38 Jahre alte Kongolese Raphael Batoba wird nach abgelehntem
Asylantrag von Brüssel in Begleitung von vier BGS-Beamten mit der
afrikanischen Fluggesellschaft AIR GABUN nach Kinshasa abgeschoben. Die
deutschen Beamten übergeben Raphael Batoba auf dem Flughafen direkt an die
Einwanderungspolizei DGM (Direction Générale de Migration). Hier
erfolgt seine Festnahme und die Gefangenschaft in einem DGM-Gefängnis, wo er
körperlich mißhandelt wird. Diese Mißhandlungen nehmen erst ab, als es
Raphael Batoba gelingt, einen Bekannten zu bitten, die Wärter zu bestechen. Als
Begründung für die Verhaftung wird angegeben, daß Raphael Batoba in
Deutschland als "Illegaler" gelebt hätte und daß er Aktivist der
oppositionellen UDPS (Union pour la Démocratie et le Progrès Social) sei. Bereits
am 16. Juli, 17. Juli und 18. August war versucht worden, den politischen
Flüchtling aus Berlin-Tegel abzuschieben. Durch lautes Schreien hatte er
jedesmal die Flugzeugbesatzung der KLM auf sich aufmerksam machen können, so
daß die Piloten sich weigerten, ihn gegen seinen Willen zu fliegen. Aufgrund
der seit Wochen laufenden Pressemeldungen über die drohende Abschiebung und
der mehrmaligen Abschiebeversuche, wurden UnterstützerInnen und auch die
Presse über die geplante und letzendlich durchgeführte Abschiebung offiziell
belogen. Noch
am Tag der Abschiebung dementierte ein Spre- cher der Berliner
Innenverwaltung die geplante Aktion dem Evangelischen Pressedienst (epd)
gegenüber, und FreundInnen, die im Abschiebegefängnis Köpenick telefonisch
nach dem Aufenthaltsort von Raphael Batoba fragten, wurde mitgeteilt, daß er
sich unverändert in Köpenick aufhalte. FR 19.8.03; BM 19.8.03; BeZ 19.8.03; BeZ 20.8.03; TS 20.8.03; BeZ 21.8.03; BeZ. 26.8.03; BM 26.8.03; taz
26.8.03; FRat Berlin 1.9.03; jW 1.9.03; BM 1.9.03; ND 2.9.03; taz 2.9.03; BeZ 2.9.03; TS 2.9.03; TS 3.9.03; BM 3.9.03; TA
3.9.03; FR 4.9.03; taz 4.9.03; TS 4.9.03; BeZ 4.9.03; BM
5.9.03 31. August 03 Schwedt im Bundesland
Brandenburg. Gegen 19 Uhr wird der 23 Jahre alte Flüchtling Po L. aus Sierra
Leone am Erich-Weinert-Ring aus einer Gruppe von fünf Rechtsradikalen heraus
mit den Worten "Nigger-Kacker" beschimpft, anschließend von zwei
Rassisten verfolgt und mit einer Flasche beworfen. Die Flasche trifft ihn nur
leicht, so daß er unverletzt davonkommt. Dies
ist bereits der dritte tätliche Angriff, den er erleiden muß. (siehe auch:
Mai 03 und 24. April 03) Opferperspektive 31. August 03 Güstrow in
Mecklenburg-Vorpommern. Drei Flüchtlinge aus Togo (25, 29, 30 Jahre alt)
werden aus einer Gruppe Deutscher heraus rassistisch beschimpft und dann auch
tätlich angegriffen. Am
16. Februar 2005 stehen die Angegriffenen als Angeklagte wegen
gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Sie werden
freigesprochen, weil das Gericht die Notwehrsituation der Flüchtlinge
anerkennt. LOBBI Ende August 03 Neumünster in
Schleswig-Holstein. Der 28 Jahre alte irakische Flüchtling Mohammed S.
befindet sich seit vier Wochen im Hungerstreik. Sein Protest richtet sich
gegen die "respektlose Behandlung" durch die Behörden und gegen die
Lebensbedingungen in der landeseigenen Zugeordneten Gemeinschaftsunterkunft
(ZGU), die in der ehemaligen Scholtz-Kaserne liegt. Er fordert die Aufhebung
der täglichen Kontrollen durch das Stempeln der Hausausweise, die
Unterbringung in kleineren Wohneinheiten, die Möglichkeit der eigenen
Essenszubereitung, eine verbesserte Beratung, eine baldige Umverteilung in
Kreise und kreisfreie Städte, und er fordert die Einstellung der
Durchsuchungen der Zimmer und Schränke gegen den Willen der BewohnerInnen. Um
seinen Protest zu verstärken, näht er sich den Mund zu. Gegen seinen Willen
erfolgt die Einlieferung in das Friedrich-Ebert-Krankenhaus, wo ihm die Nähte
wieder entfernt werden. LN 16.8.04; HC
21.8.03; FRat SH 2.9.03; HA 3.9.03; HC 4.9.03;
HC 12.11.03 August 03 Auf die Kleine Anfrage der
GAL-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft wird ein Suizidversuch in der JVA
Fuhlbüttel, in Hamburger Abschiebehaft, bekanntgegeben. Hamburgische Bürgerschaft DS 18/188 Anfang September 03 Auf dem Bahnhof der sächsischen
Ortschaft Senftenberg wird der 19-jährige Roger F., Flüchtling aus Kamerun,
von einem 37 Jahre alten betrunkenen Deutschen verprügelt, weil er sich
weigert, dem Deutschen eine Fahrkarte abzukaufen. (siehe auch: 24. September 04) LR 8.10.04 2. September 03 Abschiebegefängnis auf dem
Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in
Eisenhüttenstadt (ZABH). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum
mit der Nr. 2007 wird ein 27 Jahre alter Gefangener für zwei Stunden und 55
Minuten mit einem besonderen Gurtsystem "komplett" fixiert. Die
Bewegungsfreiheit des Gefangenen ist damit maximal eingeschränkt. Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion Drucksache 3/7237 6. September 03 Auf dem Stadtfest im sächsischen
Niesky werden zwei palästinensische und ein syrischer Asylbewerber aus dem Wohnheim
Kollm von Deutschen angegriffen. Mit Biergläsern und Flaschen werden sie
beworfen und mit brutalen Tritten, Faustschlägen und Ohrfeigen traktiert. Die
wenigen Täter, die vor Gericht kommen, sind jung, rechtsradikal und mehrfach
vorbestraft. Einer
von ihnen war bereits vor zwei Jahren an einem brutalen Angriff auf einen
Flüchtling aus Sri Lanka maßgeblich beteiligt. Er hatte sich später im Kreis
seiner Kumpels auf dem Kollmer Zeltplatz damit gebrüstet, es sei schön
gewesen, "den Ausländer aufzuklatschen". SäZ 20.10.04 10. September 03 Fünf Skinheads dringen abends um
21 Uhr in das Flüchtlingsheim im baden-württembergischen Geradstetten ein.
Sie geben sich als Kripobeamte aus, und als ein 21 Jahre alter afrikanischer
Bewohner seine Personalpapiere zeigen will, ziehen die angeblichen Beamten
Messer und bedrohen ihn. Als er flieht, werfen sie ihm eine Flasche
hinterher, die an der Wand zerschellt. Dann
zertrümmern die Eindringlinge ein Fernsehgerät und versuchen, die Tür der
Flüchtlingsunterkunft einzutreten. BewohnerInnen werden auch geschlagen. Als
die Polizei aufgrund eines Notrufes eintrifft, sind die Angreifer geflüchtet. Die
16 bis 32 Jahre alten Täter können noch am gleichen Tag vorübergehend in
Gewahrsam genommen werden. Vier von ihnen sind der Polizei wegen
"Rohheitsdelikten" bereits bekannt. Am Tatabend seien sie
losgezogen, um "Ausländer zu verprügeln". StZ 12.9.03; RNZ 12.9.03; StZ 13.9.03; StZ 15.9.03 10. September 03 Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen
Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZABH). Ein 20 Jahre alter
Flüchtling aus Sierra Leone zerbricht aus Protest ein Zellenfenster und kommt
umgehend in die sogenannte Beruhigungszelle Nr. 2007. In diesem kalten Raum
muß er von 12 Uhr bis 20 Uhr, also acht Stunden lang, an das bettartige
Gestell gefesselt ausharren. Unter
der Drohung, daß er wieder hierherkäme, falls er weiter Probleme machen würde,
darf er dann in seine Zelle zurückkehren. Bericht des Betroffenen; Alliance of Struggle 19. September 03 Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen
Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZABH). In dem sogenannten
Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 20 Jahre alter Gefangener für
insgesamt acht Stunden und 10 Minuten mit einem besonderen Gurtsystem mit
unterschiedlicher Intensität und ohne Unterbrechung fixiert: teils
"komplett", teils mit Fußfesseln und Bauchgurt, teils nur mit
Bauchgurt. Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage
der PDS-Fraktion Drucksache 3/7237 23. September 03 Hiddenhausen in Nordrhein-Westfalen.
Der 51 Jahre alte Georgier David Kapadnadze geht zur Tankstelle Hempelmann an
der Bündener Straße und kauft sich Benzin. Im Vorgarten seines Wohnhauses
gießt er es sich über Kopf und Körper und zündet sich an. Er stirbt an seinen
Verbrennungen am folgenden Tag. David
Kapadnadze, studierter Betriebswirt, hatte 1992 aus politischen Gründen seine
Arbeit in den Kommissionen für Wirtschaft und Soziales verloren und wurde
fortan immer wieder von der Polizei abgeholt und aufs Schwerste mißhandelt
und gefoltert. 1999 war er nach Deutschland geflohen und hatte politisches
Asyl beantragt. Durch die erlebte Folter litt er an einer Posttraumatischen
Belastungsstörung und war immer wieder suizidgefährdet. Das
Bundesamt entschied seinen Asylantrag positiv. Der Bundesbeauftragte klagte
allerdings umgehend gegen diese Entscheidung. David
Kapadnadze mußte erneut alle drei Monate zur Ausländerbehörde – immer in der
Angst, abgeschoben zu werden. Im Juni erfuhr er, daß zwei seiner Neffen in
Georgien unter ungeklärten Umständen erstochen wurden. Im Juli erging vom
Herforder Kreisausländeramt die Abschiebungsverfügung für seinen 18 Jahre alt
gewordenen Sohn. NW 10.10.03; FRat NRW
19.12.03 24. September 03 Abschiebegefängnis auf dem
Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in
Eisenhüttenstadt (ZABH). Ein algerischer
Gefangener trinkt in Selbstverletzungsabsicht eine halbe Flasche
Haarreinigungsmittel. Er kommt ins Krankenhaus, wo er notärztliche Versorgung
erhält. Drei
Tage später, am 27. September, erfolgt seine Abschiebung nach Algerien. Hier
droht ihm staatliche Verfolgung, weil er sich dem Militärdienst entzogen hat. Rolf Stahmann – Rechtsanwalt 24. September 03 Abschiebegefängnis auf dem
Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in
Eisenhüttenstadt (ZABH). Die Kenianerin
Alice Mutoni Kamau hat eine Nacht in der sogenannten Beruhigungszelle hinter
sich und wurde um 6 Uhr in ihre Zelle zurückgebracht. Sie friert fürchterlich
und hat jetzt starke Kopfschmerzen. Als sie die Beamtin um eine
Kopfschmerz-Tablette bittet, mißt diese ihre Körpertemperatur und sagt, daß
sie einen Arzt holen würde, weil die Temperatur mit 35° zu niedrig sei. Als
der Arzt abends um 17 Uhr immer noch nicht erschienen ist und Frau Kamau die
Schmerzen nicht mehr aushalten kann, schluckt sie in völliger Verzweiflung
Haarshampoo. Jetzt erst kümmert sich jemand um sie; sie kommt mit einem
Krankenwagen in die Notaufnahme des Krankenhauses von Eisenhüttenstadt. Ihr
Transport dorthin erfolgt mit gefesselten Händen, und im Krankenhaus werden
ihr von einem offensichtlich sehr verärgerten, begleitenden Beamten auch noch
die Füße gebunden. Nach
medizinischer Versorgung wird sie unverzüglich wieder in das
Abschiebegefängnis zurückgebracht. Erst hier werden ihr Hand- und Fußfessel
entfernt. Sie kommt in eine Einzelzelle, wo die Beamten das Fenster
verschließen, die Toilette ausschalten und die Heizung hochdrehen. Es wird
dadurch extrem heiß und trocken, und für Frau Kamau, die durch das Erbrechen
nach der Shampoo-Aufnahme sehr viel Flüssigkeit verloren hat und jetzt auch
nichts zu trinken bekommt, wird die Situation sehr quälend. Sie hat Panik und
Atemnot. Erst am nächsten Morgen wird ihr Tee angeboten und das Fenster
geöffnet. Alice
Mutoni Kamau, die sich seit dem 9. September nach abgelehntem Asylantrag in
Abschiebehaft befindet und gegen die Mißstände und Mißhandlungen in der
Abschiebehaft offen und laut protestiert, wird während ihrer Haftzeit
mindestens achtmal in der sogenannten Beruhigungszelle Nr. 2007 fixiert. Das erste
Mal war es am 12. September für eine Stunde und 10 Minuten
("komplette" Fixierung), dann kurz vor dem oben erwähnten
Selbstverletzungsversuch am 23. September. Am 30. September erfolgt eine
dreistündige "Komplett-Fixierung". Am
1. Oktober wird sie für 5 Stunden und 15 Minuten im Raum 2007
"komplett" gefesselt, dann in der Zelle Nr. 2008 isoliert und
anschließend am 2. Oktober wieder für insgesamt 9 Stunden und 45 Minuten in
der Zelle Nr. 2007 im Gurtsystem ausgebunden. Dies geschieht in
unterschiedlicher Intensität – meistens allerdings durch maximale
Unterbindung der Bewegungsfreiheit der Gefangenen ("komplett"
fixiert). Am 11. Oktober, nachdem Frau Kamau aus Protest gegen die
Inhaftierung ihr Zellenfenster mit Shampoo eingeschmiert hat, kommt sie
erneut in den Raum Nummer 2007, in dem sie von 23.40 Uhr an für 11 Stunden
und 5 Minuten festgebunden ausharren muß. Am Abend des 12. Oktober wird sie
wieder in die Zelle geführt und erneut für insgesamt 7 Stunden und 40 Minuten
in dem Gurtsystem ausgebunden. Ungefähr
am 22. November ist sie ein letztes Mal in der sogenannten Ruhigstellungszelle und wird am 24. November
nach Kenia abgeschoben. Eine
Klage von Alice Mutoni Kamau (in Abwesenheit) zur "Feststellung der
Rechtswidrigkeit von Fixierungen in der Abschiebungshaft" wird am 21.
September 2007 vom Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) abgewiesen. Die
eingesetzten "Maßnahmen" werden als "notwendig und
angemessen" beurteilt, weil die Gefahr bestanden habe, daß Alice Kamau
sich hätte "selbst verletzen" oder "Mobiliar beschädigen"
können". "Dass die
Durchführung der Fixierung einen erniedrigenden Charakter gehabt hätte, ist
nicht ersichtlich. Insofern sei darauf hingewiesen, daß die vom
Anti-Folter-Ausschuss im Jahr 2001 gerügte Praxis der Fixierung auf dem Boden
mit Hilfe von Metallösen im Fall der Klägerin keine Anwendung mehr fand.
Diese Praxis ist .... in der Abschiebungshafteinrichtung abgelöst worden
durch das Segufix-Bandagensystem, bei dem die Fixierung auf einem Tisch
erfolgt." (VG Urteil) Eine
Suizidgefährdung und damit eine Haftunfähigkeit wird vom Leiter der Abschiebehafteinrichtung
vor Gericht auch im nachhinein noch verneint. Am
10. März 2011 entscheidet das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im
Berufungsverfahren, daß die Praxis der Fesselung im Abschiebegefängnis
Eisenhüttenstadt jeglicher Rechtsgrundlage entbehre. In Hinblick auf die
Klage von Alice Mutoni Kamau stellt das Gericht fest, daß es für "einen
so weitreichenden Eingriff" (stundenlanges Fixieren in Bauchlage)
keinerlei Rechtsgrundlage gibt und "dieser im vorliegenden Fall außerdem
unverhältnismäßig war". Berichte
der Betroffenen; Alliance of Struggle; Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage
der PDS-Fraktion Drucksache 3/7237; VG Urteil 21.9.07; TS 6.10.07;ND 6.10.07; inforiot.de 15.10.07; ND
15.3.11; Dr. Falko Drescher – Rechtsanwalt 25. September 03 Dorsten in Nordrhein-Westfalen.
Im Morgengrauen tritt ein Polizist der Hundertschaft Recklinghausen die Tür
der Wohnung von Frau Gülhan Mere ein. Schwarz gekleidete, schwer gepanzerte
Männer stürmen herein, drücken ihren Ehemann und zwei Brüder zu Boden,
greifen die schlafenden Kinder aus ihren Betten, führen Gülhan Mere ab und
bringen sie und die Kinder in getrennten Fahrzeugen weg. Gülhan Mere wird mit
ihren Kindern Bilal (6), Soraya (4), Jihen (3) und dem zwei Monate alten
Junes in die Türkei abgeschoben. Da
Gülhan Mere mit Walid Marie Eke seit 1996 nach islamischem Recht verheiratet
ist, was von den deutschen Behörden nicht anerkannt wird, sind für beide
unterschiedliche Ausländerbehörden zuständig, so daß jetzt die Familie brutal
getrennt ist. Der Schlepper Nr. 31 Frühjahr 2005 September 03 Abschiebegefängnis auf dem
Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in
Eisenhüttenstadt (ZABH). Ein
Abschiebegefangener aus Burkina Faso berichtet, daß er bereits seit elf
Monaten in Abschiebehaft sitzt. Der 22-jährige abgelehnte Asylbewerber wurde
– außer zu der Botschaft seines Landes – schon zu vier anderen Botschaften
gebracht, weil ihm sein Herkunftsland nicht geglaubt wird. Einmal
war er auf der gesamten Hin- und Rückfahrt nach Bonn und zurück nach
Eisenhüttenstadt gefesselt. Er
hat seit langem starke Schmerzen und ist auch psychisch am Ende. Er bekam
eine Zeitlang Tabletten, die er allerdings inzwischen nicht mehr nimmt, weil
sie ihn sehr müde machten. Seine Bitten, ihn wegen der starken Schmerzen in
ein Krankenhaus zu bringen, wurden mit der Begründung abgelehnt, daß das zu
teuer sei. Einmal
ist auch er in der Zelle Nr. 2007 über längere Zeit an Händen und Füßen
fixiert worden. Er
berichtet auch von einem Mitgefangenen, der zunächst vom Bewachungspersonal
geschlagen wurde und dann in der Zelle Nr. 2007 im Stehen mit auseinander
gespreizten und gefesselten Armen und Beinen über eine Stunde ausharren
mußte. Bericht des Betroffenen; Alliance of Struggle Herbst 03 Bundesland Hessen. Die kurdische
Familie Kilic, die vor 11 Jahren in die BRD geflohen war, bekommt einen Brief
von der Ausländerbehörde, in dem ihre baldige Abschiebung angekündigt ist. Herr Kilic versucht sich daraufhin mit
Tabletten zu vergiften – kurze Zeit später übergießt sich seine Frau mit
Benzin. Sie kommt für mehrere Monate in eine psychiatrische Klinik. GA 2.7.04; JWB 7.7.04 2. Oktober 03 Gera in Thüringen. Der junge
kurdische Flüchtling A. wartet abends um 19 Uhr an der zentralen Haltestelle
Heinrichplatz auf eine Straßenbahn, als ein Mann mit rechtem Outfit ihm im
Vorbeigehen auf den Fuß tritt. Als er den Deutschen daraufhin anspricht,
schlägt dieser ihm ins Gesicht und tritt nach ihm.A. K. muß sein verletztes
Auge ambulant notärztlich im Krankenhaus behandeln lassen. ABAD Thüringen 3. Oktober 03 Tag der Deutschen Einheit und
der von den Kirchen und Pro Asyl ausgerufene Tag des Flüchtlings. Im
hessischen Biedenkopf in der Kottenbachstraße übergießt sich der georgische
Flüchtling Lewon A. um 14 Uhr im Garten seines Wohnhauses mit Benzin und
zündet sich an. "Ich kann nicht mehr! Ich liebe Euch!" sagt er
seinen drei Kindern, die versuchen, das Feuer mit Decken zu löschen. Fünf
Tage später stirbt der 48-Jährige in einer Spezialklinik in Koblenz. Der
Armenier aus Abchasien war vor zehn Jahren in die BRD geflohen, weil er als
Elektromeister in Georgien für die Explosion eines Panzers und den Tod von
vier georgischen Soldaten verantwortlich gemacht wurde. Armee- und
Familienangehörige der toten Soldaten hatten ihn fortan verfolgt und bedroht.
Ein Jahr später gelingt es auch seiner Frau Luisa Sch. und den drei Kindern
zu fliehen. Bis zum Februar 2002 leben sie zusammen in Biedenkopf-Wallau. In
dem Dorf haben sie Arbeit, Ausbildung, Freunde und Akzeptanz gefunden. Nach
abgelehntem Asylantrag drohte seit langem die Abschiebung. Lewon A. mußte
seine Arbeit wegen ausländerrechtlicher Bestimmungen aufgeben – auch sein
Arbeitgeber konnte dieses nicht verhindern. Lewon A. erkrankte seelisch. Im
September 1999 versuchte er, sich mit einer Gaspistole zu vergiften. Mehrere
Klinikaufenthalte und mehrere weitere Selbsttötungsversuche belegen die
Ausweglosigkeit, in der sich Lewon A. befand. Trotz
der intensiven Unterstützung durch MitarbeiterInnen des Diakonischen Werkes
Biedenkopf, der evangelischen Kirchengemeinde Wallau/Weifenbach, seines
ehemaligen Arbeitgebers und anderer Freunde und Freundinnen erhält die
Familie immer nur monatlich befristete Aussetzungen der Abschiebung. Allein
aufgrund der schweren Erkrankung des Lewon A. wurde die Abschiebung
behördlicherseits nicht durchgesetzt. Nach seiner Selbsttötung entfällt der
Grund für eine weitere Duldung der Familie. Evangelische Kirchengemeinde Wallau/Weifenbach
14.10.03; Oberhessische Presse 14.10.03; FR 15.10.03; Hinterländer Anzeiger 18.10.03 7. Oktober 03 Polnisch-brandenburgische Grenze
zwischen den Ortschaften Forst und Sacro. In den Mittagsstunden entdecken
Beamte des BGS auf einer Sandbank in der Neiße eine männliche beklei-dete
Leiche. Es wird angenommen, daß der Mann ein oder zwei Tage im Wasser lag. Polizei Cottbus 8. Oktober 03 Im brandenburgischen Wriezen in
Märkisch-Oderland wird der 33 Jahre alte Aristide K., Flüchtling aus Kamerun,
von drei deutschen Männern rassistisch beschimpft und geschlagen. Als der
Angegriffene eine hinzukommende Passantin bittet, die Polizei zu informieren,
spuckt diese ihm ins Gesicht und beleidigt ihn ebenfalls. Die
Polizei nimmt im Zuge der Nahbereichsfahndung vier alkoholisierte Personen im
Alter von 16 bis 21 Jahren vorübergehend fest. Gegen sie wird wegen des
Verdachtes auf Volksverhetzung und gefährliche Körperverletzung ermittelt. MAZ 9.10.03; MAZ 17.10.03 9. Oktober 03 In einem Regionalexpress in
Berlin greift ein 46-jähriger Mann aus Ludwigsfelde einen zwei Monate alten
Säugling an. Nachdem er die aus Jugoslawien und Sierra Leone stammenden Eltern
belästigt hat, läßt er sich auf den Säugling fallen und drückt das Mädchen zu
Boden, indem er sich auf dessen Brustkorb und Gesicht abstützt. Die Eltern
können den Angriff abwehren und den Mann festhalten. JWB 22.10.03 9. Oktober 03 Baden-Württemberg – Stuttgart.
Um 1.40 Uhr erscheinen Polizeibeamte an der Wohnung der kosovo-albanischen
Flüchtlingsfamilie Lokaj in der Heslacher Neugereutstraße. Die Beamten
stürmen die Wohnung und wecken die Schlafenden. Die Männer werden umgehend in
Handschellen gelegt, Frau Hateme Lokaj wird mit Stiefeln niedergehalten,
einem Sohn gelingt die Flucht durch einen Sprung aus dem Fenster. Die Beamten
erzwingen in weniger als 30 Minuten den Aufbruch zur Abschiebung. Ein
Brief vom Stuttgarter Verwaltungsgericht, in dem steht, daß von einer
Abschiebung vorläufig abgesehen werde, zerknüllen die Beamten und werfen ihn
achtlos weg. Die
52 Jahre alte Hateme Lokaj ist schwer herzkrank und vom Krieg traumatisiert –
sie bricht zusammen. Mit einem Rettungswagen kommt sie in die psychiatrische
Notaufnahme des Karl-Olga-Hospitals. Syleimon Lokaj (54) und die beiden
Kinder Ardiana (21) und Arjan (18) werden in Schlafanzügen, Hausschuhen und
Handschellen abgeführt. Geld dürfen sie nicht einpacken – an warme Kleidung
denken sie in der Panik nicht. Die
Festgenommenen werden in einem vergitterten Polizeiwagen nach Ludwigsburg ins
Industriegebiet gefahren, wo in einem Gebäude weitere 50 Menschen für die
Abschiebung gesammelt wurden. Mit einem Bus kommen die Menschen dann zum
Flughafen Söllingen bei Baden-Baden, wo um 10 Uhr die Maschine in Richtung
Prishtina abhebt. Die traumatisierte, suizidgefährdete und herzkranke Hateme
Lokaj bleibt allein in Deutschland zurück. StZ 25.2.04; Familientrennung durch Abschiebung – Dezember 2004 13. Oktober 03 Im Flüchtlingsheim in der
Mainzer Albinistraße wird ein Brand gelegt. Kurz danach kann der Täter von
der Polizei festgenommen werden. Er gesteht unter dem Eindruck der Beweislage
bis zu 15 Brandstiftungen. AZM 7.6.04 15. Oktober 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin. Nach mehr als zwei Monaten Abschiebehaft wird die in der 27. Woche
schwangere Romni Frau N. nach Belgrad abgeschoben. Während ihrer Haftzeit
mußte sie aufgrund von Schwangerschaftsproblemen mehrmals im Krankenhaus
behandelt werden. Zudem leidet sie an einer Ohrerkrankung. Während dieser Zeit war sie von ihren sechs
und elf Jahre alten Söhnen getrennt. Da der Vater ihres ungeborenen Kindes
Deutscher ist und die Vaterschaftsanerkennung den Behörden vorliegt, ist es
umso unverständlicher, Frau N. nach zwölfjährigem Deutschland-Aufenthalt
abzuschieben. Es kann damit gerechnet werden, daß ihr die Einreise wieder
gestattet wird. FRat Berlin 17.10.03 16. Oktober 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin. Die schwangere Romni Frau S. wird aus der Abschiebehaft abgeholt und
zusammen mit ihren vier Kindern nach Sarajewo abgeschoben. Auch sie mußte
wegen Schwangerschaftsproblemen zeitweise stationär im Krankenhaus
aufgenommen werden. Sie war während der Haft von ihren Kindern getrennt. Frau
S., die 1991 nach Deutschland gekommen war, lebte zuletzt mit ihrem deutschen
Ehemann und ihrem fünfjährigen Sohn in Berlin. Die Ausländerbehörde warf ihr
"Scheinehe" vor – über eine beim Berliner Petitionsausschuß
eingereichte Petition ist noch nicht entschieden. FRat Berlin 17.10.03 17. Oktober 03 Stuttgart in Baden-Württemberg.
Abdulai Banguera aus Sierra Leone wird in der Straßenbahn auf dem Weg vom
Hauptbahnhof zur Flüchtlingsunterkunft in Wangen an der U-Bahn-Haltestelle
"Im Degen" von einigen Rechtsradikalen beleidigt, beschimpft,
geschlagen und verletzt. Erst als eine Mitfahrerin über ihr Handy die Polizei
informiert, halten die Schläger ein. Am
8. Januar 2004 werden zwei der drei Täter zu einem Jahr und drei bzw. vier
Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der dritte Täter, der jüngste von ihnen,
kommt mit neun Monaten Bewährungsstrafe davon. AK-INFO
AK-Asyl BaWü Dez. 2003; AK-INFO
AK-Asyl BaWü Mai 2006 22. Oktober 03 Burgstetten bei Backnang in
Baden-Württemberg. In den frühen Morgenstunden wird der 29 Jahre alte Rom
Valjdet Krasnici von Polizeibeamten aus der Wohnung geholt und nach
abgelehntem Asyl und elf Jahren Deutschland-Aufenthalt nach Belgrad
abgeschoben. Damit ist er von seiner 26 Jahre alten Frau Bajramsha, seinem
vier Wochen alten Baby Samir und dem dreijährigen Sohn Enis getrennt. Bei dem Versuch, Serbien über Ungarn zu
verlassen, erfolgt seine Festnahme, und er kommt einen Monat lang in ein
serbisches Gefängnis. Im Jahre 2004 reist er nach Frankreich und stellt hier
einen Asylantrag. Seine Frau folgt ihm mit den Kindern nach Metz. Sie stellen
Asylanträge, werden aber drei Monate später nach Waiblingen zurückgeschoben.
Valjdet Krasnici folgt ihnen im August 2005 ohne Papiere. Eine Denunziation
aus der Nachbarschaft bringt ihn in die Abschiebehaft der JVA Mannheim. Nach
38 Tagen erfolgt seine Rückschiebung nach Frankreich – von Frankreich wird er
in den Kosovo abgeschoben – die UNMIK verweigert die Annahme des
Abgeschobenen, und er fliegt wieder nach Frankreich zurück. Valjdet
Krasnici geht nach Luxemburg, von wo er nach Ablehnung seines erneuten
Asylantrags nach Frankreich zurückgeschoben wird. Hier lebt er den Winter
über als Obdachloser auf der Straße. Im März 2007 reist er schließlich
"freiwillig" über den Kosovo nach Montenegro aus und versucht von
hier aus, in der Bundesrepublik eine Arbeitsstelle zu finden, um dann legal
zurückkommen zu können. Obwohl
er schließlich zwei Arbeitsplatz-Angebote hat, wird der Visumantrag auf
Ehegattennachzug abgelehnt. Als Ende 2008 seine Sperrfrist zur Wiedereinreise
abläuft, bezahlt sein in der Bundesrepublik lebender Bruder die Abschiebekosten in Höhe von 4769,54 Euro,
wovon allein auf die Abschiebehaft 2655,06 Euro entfallen. Im
Januar 2009 kann Valjdet Krasnici aus Montenegro "visumfrei" in die
Bundesrepublik einreisen und meldet sich in der Ausländerbehörde Backnang. Er
bekommt eine Duldung und Arbeitsverbot. Bei
dem Arbeitskreis Asyl Backnang findet die Familie schließlich hilfreiche
Unterstützung. Nachdem die Härtefallkommission es gänzlich ablehnt, sich
überhaupt mit dem Fall zu befassen, gelingt es schließlich doch, die
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (humanitäre
Gründe) durch das Regierungspräsidium Karlsruhe zu erwirken. Valjdet Krasnici findet – entsprechend der
Auflage – innerhalb von sechs Monaten eine Arbeitsstelle und kann jetzt bei
seiner Frau und den inzwischen drei Söhnen bleiben. Regio TV online 28.7.10; BKZ 21.8.10; Schwäbische Ztg 23.8.10; AK Asyl Backnang 22. Oktober 03 Eine 19 Jahre alte Ghanaerin,
Abschiebegefangene im Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt, wird nach einem
Krankenhaus-Aufenthalt zunächst in das Abschiebegefängnis dann aber – noch am
selben Tag – zur Ghanaischen Botschaft nach Berlin gefahren. Die Frau, die
gerade am Blinddarm operiert worden war, macht auf die Ghanaischen
Botschaftsangehörigen einen dermaßen desolaten und hinfälligen Eindruck, daß
diese eine Anhörung zur Identitätsfeststellung ablehnen. Zurück
in der Haft ist die Gefangene nicht in der Lage, das Bett zu verlassen und
sich ihre Verpflegung abzuholen. Einer Mitgefangenen, die für sie das Essen
holen will, wird dieses nicht ausgehändigt. Als
die Ghanaerin beginnt, laut zu protestieren, wird sie von zwei Bewacherinnen
an den Armen gepackt und mit den Worten bedroht, wenn sie nicht aufhören
würde, dann käme sie in die "Beruhigungszelle". Berichte der Betroffenen; Alliance of Struggle 23. Oktober 03 Abschiebegefängnis Rendsburg in
Schleswig-Holstein. Kurz nach Mitternacht entdeckt das Bewachungspersonal ein
Feuer in der Zelle eines 28-jährigen marokkanischen Gefangenen. Der
Mann, dessen Abschiebung für heute vorgesehen ist, wird mit schweren
Brandverletzungen aus der Zelle getragen und kommt dann per Hubschrauber in
eine Lübecker Spezialklinik. Die
Polizei geht davon aus, daß der Marokkaner selbst seine Matratze in Flammen
gesetzt hat, und ermittelt gegen ihn wegen schwerer Brandstiftung. Der
Marokkaner befindet sich auch im Dezember noch unter polizeilicher Bewachung
in einem Krankenhaus, weil seine Abschiebung weiterhin geplant ist. Polizei Rendsburg 23.10.03; Netzwerk Asyl Rendsburg 24.10.03; KN 24.10.03; FRat SH; Erfahrungsbericht des Beirates für den Vollzug 24. Oktober 03 Eine Augenzeugin berichtet, daß
sie vom Restaurant am Berliner Flughafen Tegel beobachtet, wie zwei
uniformierte Beamte einen jungen schwarzen Mann, der eine KLM-Maschine nicht
besteigen will, schlagen und mit Gewalt auf ihn einwirken. Es gelingt ihnen
nicht, ihn in das Flugzeug zu bringen, und schließlich fahren sie mit ihm
wieder vom Flugfeld. Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 26. Oktober 03 Alt-Inden in
Nordrhein-Westfalen. In der zweiten Etage des Flüchtlingsheimes bricht ein
Feuer aus. Zwei Erwachsene und vier Kinder, die sich in der Wohnung befinden,
können sich unverletzt retten. Aufgrund des schnellen Einsatzes verschiedener
Feuerwehren aus den umliegenden Gemeinden wird der Brand gelöscht, ohne daß
Menschen zu Schaden kommen. Die Ursache des Feuers ist zunächst ungeklärt. AaZ 27.10.03 29. Oktober 03 Nordrhein-Westfalen in der
Ortschaft Plettenberg. In der Nacht brennen zwei unbewohnte Zimmer im
Erdgeschoß des Flüchtlingsheimes in der Ohler Straße 100 komplett aus. Alle
BewohnerInnen können aus dem brennenden Gebäude gerettet werden. Die
Polizei geht von fahrlässiger oder vorsätzlicher Brandstiftung aus, denn in
dem Heim hat es in den vergangenen Jahren schon mehrfach gebrannt. Erst am
25. Mai diesen Jahres war größerer Sachschaden entstanden, nachdem Unbekannte
ein auf einem Flur stehendes Sofa in Brand gesetzt hatten. Durch den Brand erlitten
drei BewohnerInnen Rauchvergiftungen. Aus
einem Schreiben der BewohnerInnen der Flüchtlingsunterkunft geht hervor, daß
die Lebensbedingungen unzureichend und auch gefährlich sind. Wenn z.B. die
Heizung einige Tage ausfällt, dann kommt es vor, daß die Menschen versuchen,
die Räume mit Herdplatten zu heizen. Für 50 Frauen stehen insgesamt nur drei
Duschen zur Verfügung; von zwei Toiletten einer Etage ist meistens eine
defekt. Die Enge in den Räumen hat sich in den letzten Monaten noch
verschärft, weil die BewohnerInnen aus einem kleineren Trakt des Heimes aus
Kostengründen in den großen Wohntrakt ziehen mußten. Es leben viel zu viele
Erwachsene und Kinder auf zu engem Raum. Ein
kleiner Spielplatz und ein Gemeinschaftszimmer für die Schularbeiten steht
für die ca. 40 Kinder zur Verfügung. Am 9. November 2000 stürzte die
achtjährige Ayischa Alieva beim Spielen in dem offenen Treppenhaus von einer
weiträumigen Wendeltreppe in die Tiefe. Den Sturz von der dritten Etage in
das Erdgeschoß überlebte sie nicht. Danach wurden die Geländer etwas erhöht. Kreispolizei Märkischer Kreis 25.5.03; Kreispolizei Märkischer Kreis 29.10.03 WR 30.10.03; Flugblatt der BewohnerInnen 10.12.03; WR 10.12.03; WR 11.12.03; Matthias Wagner – FRat Märkischer Kreis; taz
14.1.04 31. Oktober 03 Berlin. Flughafen Tegel – Flug
Nr. KL 1824 mit der geplanten Abflugzeit 1.25 Uhr. Eine Frau soll nach Ghana
abgeschoben werden. Sie weigert sich, die KLM-Maschine zu betreten, und wird
deshalb von BGS-Beamten in den Magen und gegen den Oberkörper geschlagen.
Dann wird sie in das Abschiebegefängnis Köpenick zurückgebracht, in dem sie
schon seit Juni inhaftiert ist. Sie leidet nach den Mißhandlungen unter
starken Schmerzen im Becken, in der Brust und im Rückenbereich. Sie kann
nicht lange sitzen und sich nur langsam bewegen. Sie verliert stark an
Gewicht. Als sie der Gefängnisärztin von ihrem Gewichtsverlust auf inzwischen
48 Kilogramm erzählt, antwortet diese sinngemäß, daß den deutschen Männern
schlanke Frauen gefallen würden. Auch
im Gefängnis wird sie einmal gezerrt und geschlagen, als sie der
Aufforderung, die Zelle zu verlassen, nicht nachkommen will. Bei
einem zweiten Abschiebeversuch ist ihre Handfesselung mit der Fußfesselung
verbunden, so daß sie ihre Hände nicht benutzen kann. Also schlägt sie ihren
Kopf im Flugzeug solange gegen die Handgepäckablage, bis einige Teile
herunterfallen. Sie kommt zurück nach Köpenick, wo sie sich auch im Januar
2004 noch befindet. Initiative gegen Abschiebehaft Berlin Oktober 03 Der Kölner "Rom e.V.",
Verein zur Verständigung zwischen Roma und Nicht-Roma, veröffentlicht den
skandalösen Umgang der Kölner Polizei mit Roma-Flüchtlingskindern, die des
Taschendiebstahls verdächtigt werden. Angehörige der polizeilichen
Ermittlungskommission "Tasna" (serbo-kroatisch "Tasche")
zwingen die Kinder, sich auf der Wache nackt auszuziehen, und machen Fotos
unter anderem von ihren zum Teil verschmutzten Unterhosen. Mit diesen
"Beweisen" sollen die Eltern wegen "Verletzung der
Erziehungspflichten" (§ 171 Strafgesetzbuch) angeklagt werden, weil
ihnen sonst keine Straftaten nachgewiesen werden können. jW 30.10.03 Oktober 03 Bundesland Baden-Württemberg.
Eine 30 Jahre alte Kurdin versucht sich umzubringen, als sie – nach
abgelehntem Asylantrag – eine Abschiebeandrohung erhält. Die Mutter dreier
Kinder (5, 8 und 9 Jahre alt) befindet sich in einer akuten psychischen
Belastungssituation. (siehe auch: Oktober 04 und 10.
November 05) Refugio Villingen-Schwenningen; Ernst-Ludwig Iskenius – Arzt 3. November 03 Stadtteil Gröpelingen in Bremen
– Flüchtlingsunterkunft im Schwarzen Weg. Der Flüchtling Abdoulaye Ly springt
aus einem im dritten Stock gelegenen Fenster des Heimes. Sieben Tage später
erliegt er seinen schweren Verletzungen im Krankenhaus St.-Jürgen-Straße. Der
Flüchtling aus Guinea wurde 25 Jahre alt. Am
10. Oktober hatte Abdoulaye Ly erstmals seine Selbsttötungsabsichten
geäußert. Er war verwirrt, sprach von sich selbst in der dritten Person und
sah, wenn er aus Alpträumen erwachte, Menschen um sich herum, die real nicht
da waren. Er hatte große Angst vor anderen Menschen, ging nicht mehr zur
Schule und wurde immer verschlossener. Er wurde mehrmals sozialpsychiatrisch
beraten – aber niemals behandelt. taz Bremen 20.11.03; Flüchtlingsinitiative Bremen 5. November 03 Sonneberg in Thüringen. Im
Flüchtlingsheim in der Gustav-König-Straße haben Unbekannte Wäsche im Keller
angezündet. Das Feuer greift auf die Holztür über und setzt die Isolierung
der Wasserleitung in Brand. Durch die Hitze platzen die Wasserleitungen – es
entsteht starke Rauchentwicklung. Um
18.35 Uhr geht der Alarm bei der örtlichen Feuerwehr ein. 50 BewohnerInnen
werden vorübergehend evakuiert – ein Bewohner muß mit Verdacht auf
Rauchvergiftung ins Krankenhaus. NetZtg 6.11.03; CT 7.11.03; taz 7.11.03; 6. November 03 Jülich in Nordrhein-Westfalen.
In einem dreistöckigen Mehrfamilienhaus in der Grünstraße 2 wird morgens um 3
Uhr vorsätzlich eine Matratze in Brand gesetzt. Eine
82 Jahre alte deutsche Mieterin und ein 31 Jahre altes Flüchtlingsehepaar aus
dem Kosovo und deren drei und fünf Jahre alte Kinder ersticken auf ihrer
Flucht aus dem Inferno im Treppenhaus an dem giftigen Rauch. Ihr zweijähriger
Sohn, der zunächst reanimiert werden kann, stirbt am nächsten Morgen in einem
Kölner Krankenhaus. Als
Brandstifter wird am 21. November ein Feuerwehrmann überführt. Er gesteht
noch drei weitere Taten. Im Juli 2004 steht er wegen insgesamt sieben
Brandstiftungen und wegen Mordes vor Gericht. panorama – wdr.de 6.11.03; n-tv.de 6.11.03; SD 7.11.03; Yahoo!Nachrichten
7.11.03; AaN 7.11.03; HA 8.11.03; StA
Aachen; ZDF "heute" 10.11.03; taz 22.11.03; FNP 7.7.04 6. November 03 Landkreis Göttingen im
Bundesland Niedersachsen. Um 22 Uhr bricht im Treppenhaus des Flüchtlingsheimes
Sichelnstein ein Feuer aus. Von den 28 BewohnerInnen aus Aserbaidschan,
Weißrußland und Jugoslawien müssen sechs Kinder vorsorglich in Kasseler
Krankenhäusern versorgt werden. Eine fünfköpfige Familie kann nur mit einer
Feuerwehrleiter aus dem dritten Stock gerettet werden. Die
Polizei ermittelt wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Brandstiftung. ap 6.11.03; Polizei Göttingen 6.11.03; MüA 8.11.03 9. November 03 Bundesland Sachsen. Einem 28
Jahre alten Flüchtling aus Nigeria wird in Dresden von hinten eine Flasche
auf den Kopf geschlagen. Er geht zu Boden und ruft um Hilfe. Als Passanten
näher kommen, flüchten die Angreifer. Der Nigerianer muß eine Platzwunde am
Hinterkopf in der Notaufnahme des Krankenhauses Friedrichstadt nähen lassen. Die
Täter sind auch im Januar 2004 noch nicht ermittelt. Dies ist bereits der
vierte tätliche Angriff, den der Flüchtling erleiden muß. (siehe auch: 17. Dezember 02,
25. März 03 und AMAL Dresden 10. November 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin. In der ersten Etage des Hauses 3 erscheint eine Gruppe von sechs
PolizistInnen und fordert die Gefangenen auf, ihre Zellen zu verlassen und
sich im Korridor aufzustellen. Nach den Leibesvisitationen der Gefangenen
werden die Zellen durchsucht. Zwei Gefangene werden in einen Duschraum
befohlen und von drei Beamten aufgefordert, sich vollständig zu entkleiden.
Als sich ein Libanese aus religiösen Gründen (Fastenmonat Ramadan) weigert,
seine Unterhose auszuziehen, wird ihm diese heruntergerissen. Die
Gefangenen dürfen nach zwei Stunden Wartens in ihre Zellen zurückgehen und
finden diese völlig verwüstet vor. Alles ist durcheinender geworfen.
Matratzen und Bezüge sind aus den Betten gerissen und liegen am Boden –
dazwischen die persönlichen Habseligkeiten der Gefangenen. Lebensmittel
stehen geöffnet auf dem Tisch, persönliche Briefe liegen offen herum, das mit
einem kleinen Schloß versehene Tagebuch eines Gefangenen ist aufgerissen. Ein
Libanese stellt Strafantrag wegen Sachbeschädigung. Pfarrer D. Ziebarth 12. November 03 Abschiebegefängnis Köpenick in
Berlin. Der 39 Jahre alte Ghanaer Peter Kwasi Gyamah leidet unter schwerer
Diabetes, schwer einstellbarem Bluthochdruck und Magenproblemen. Aus diesem
Grunde soll er in ein Krankenhaus gebracht werden. Nach anfänglichem
Widerstand willigt er ein und geht in den Toilettenraum, um sich für den
Transport fertig zu machen. Plötzlich erscheinen sechs bis acht Beamte, einer
von ihnen entreißt ihm die Zahnbürste, ein anderer schlägt ihm mit der Faust
ins Gesicht. Schließlich drücken ihn mehrere Beamte zu Boden und fesseln ihn
brutal. Dann schleifen sie ihn über den Boden zum Aufzug. Der zeitweise
Bewußtlose kommt dann in das Haftkrankenhaus der JVA Moabit. Die
Beamten erstatten gegen Peter Kwasi Gyamah Anzeige wegen Widerstandes. Die
von ihnen benannten Kollegen, die den Vorfall bezeugen sollen, bestätigen
allerdings die Aussage des Peter Kwasi Gyamah dahingehend, daß grundlos auf
ihn eingeschlagen wurde. Nun
wird auch gegen die Beamten ermittelt. Im Januar 2006 wird der anberaumte
Prozeßtermin wegen Körperverletzung im Amt vorerst vertagt. Am 27. März 2006
spricht ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten den beschuldigten Polizisten
frei, weil dieser von Peter Kwasi Gyamah nicht als Haupttäter identifiziert
wird. Herr Gyamah zeigt auf einen als Zeugen geladenen Beamten. Die
Staatsanwaltschaft kündigt die strafrechtliche Verfolgung des eigentlichen
Schlägers an, von der auch der Rechtsanwältin im Januar 2007 nichts bekannt
ist. (siehe auch: Januar 04) Am
1. Februar 2008 beginnt der Prozeß gegen den Polizisten, der Peter Kwasi
Gyamah den Faustschlag ins Gesicht versetzt hatte. Nach der Anhörung des
Beamten wird Herr Gyamah, der Nebenkläger, vom Richter angehört. Das Verhör
gestaltet sich dermaßen, daß der Richter den Sachverhalt der Körperverletzung
eher außer Acht läßt und vor allem ausländerrechtliche Fragen an den Ghanaer
stellt. Als er dann auch noch Herrn Gyamah, den Nebenkläger, als
"Angeklagter" bezeichnet, stellt die Anwältin
einen Befangenheitsantrag. Dieser Antrag gegen Richter Pfaff wird von ihm
selbst entschieden werden. Das Verfahren wird unterbrochen. Beate Böhler – Rechtsanwältin; Jesuiten-Flüchtlingsdienst; taz 28.3.06; BeZ 28.3.06; jW 2.2.08; indymedia 2.2.08 Mitte November 03 In der Abschiebehaft in der JVA
Mannheim erleidet ein Abschiebehäftling während des Besuches seiner
Rechtsanwältin einen epileptischen Anfall. Die Ursache dafür liegt nach
seinen Angaben auch in den Umständen, die zu seiner Flucht aus seinem
Heimatland geführt haben, nämlich durch Folter erlittene Kopfverletzungen. Nach
seinen Angaben erfolgten in der Abschiebehaft weder eine ausführliche
Untersuchung noch eine ausreichende medikamentöse Behandlung. Am Tag nach dem
Anfall erfolgt seine Abschiebung. AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 16. November 03 Aachen in Nordrhein-Westfalen.
Im Flüchtlingsheim in der Wirichsbongardstraße bricht an diesem Sonntag gegen
14.25 Uhr Feuer aus. Die
Berufsfeuerwehr kann zwei sechs- und siebenjährige Kinder und deren Mutter
aus dem verqualmten Haus retten. Sie kommen mit einer leichten
Rauchvergiftung ins Aachener Klinikum. Drei weitere Personen, die auf das
Dach geflüchtet waren, konnten sich über das Nachbarhaus in Sicherheit
bringen. Auch die restlichen 19 BewohnerInnen kommen unverletzt davon. Nach
den Löscharbeiten wird festgestellt, daß das Feuer im Erdgeschoß in einem
Lagerraum ausgebrochen war. Das Haus ist nicht mehr bewohnbar. AaN 17.11.03; NRZ 17.11.03 24. November 03 Nahe der tschechisch-deutschen
Grenze hinter dem sächsischen Ort Bad Elster holen BGS-Beamte das Ehepaar
Tokuew aus einem LKW. Swetlana Tokuewa ist hochschwanger und wird umgehend in
das Chemnitzer Klinikum gebracht, wo ihr Sohn Milan kurz danach geboren wird.
Ihr Mann Eldar kommt nach Chemnitz ins Gefängnis. In fünf Tagen droht den
drei Flüchtlingen die Abschiebung. Das
Paar war aus Tschetschenien geflohen, um ihr Kind zu retten. Muslimische
Extremisten hatten gedroht, ihr Kind zu töten, sobald es geboren werde, wenn
sie kein Schutzgeld zahlten. CMP 26.11.03 24. November 03 In der hessischen
Erstaufnahmestelle (HEAE) kommt es zu einem brutalen Polizeieinsatz. Beamte
der Einsatzgruppe Eschborn werden von der Ausländerbehörde des Main-Taunus-Kreises
in das Lager gerufen, um eine Festnahme zu vollstrecken. Dabei werden einem
Mann aus der Türkei Handschellen angelegt, nachdem er zwischen Tür und Wand
gepreßt und fixiert worden war. Dann werden ihm die Arme brutal verdreht.
Seine 18-jährige Tochter wird von einem anderen Beamten mehrfach ins Gesicht
geschlagen – der ihr dann noch seine Hand an die Kehle legt. Mitarbeiter
der HEAE erstatten Anzeige gegen die beiden Polizeibeamten – was mit einer
Gegenanzeige beantwortet wird. Asyl-Nachrichten Nr. 125 Dezember 2003 25. November 03 Cottbus in Brandenburg –
Stadtteil Sachsendorf. Ein 27 Jahre alter Flüchtling aus Vietnam wird abends
gegen 22.30 Uhr in einem Stadtbus von ca. 10 deutschen Jugendlichen
angepöbelt. Als er den Bus an der Haltestelle Lauchhammer Straße verläßt,
steigt die Gruppe ebenfalls aus. Drei Jugendliche verfolgen den wegrennenden
Vietnamesen, holen ihn ein und schlagen auf ihn ein. Der
Mann kommt mit Prellungen, einer Platzwunde und dem Verdacht auf ein
Schädel-Hirn-Trauma in das Cottbusser Krankenhaus. Anfang Dezember hat die
Polizei zwei polizeibekannte Täter ermittelt: einen 17-Jährigen, der unter
Auflagen auf freien Fuß kommt, und einen 16-Jährigen nach dem noch gefahndet
wird. Polizei Frankfurt (Oder) 26.11.03; FR 27.11.03; jW
27.11.03; taz 27.11.03; Polizei Frankfurt (Oder) 4.12.03; taz 5.12.03 28. November 03 Suhl in Thüringen. Am späten
Abend werden an der Bushaltestelle am Congress Centrum vier irakische Flüchtlinge
von zunächst sechs bis sieben Jugendlichen angepöbelt und beschimpft. Als
dann mit Autos mehr Angreifer eintreffen, einige den "Hitlergruß"
zeigen und den Flüchtlingen zu verstehen geben, daß sie in Deutschland
"nichts zu suchen hätten", wird die Situation für die Flüchtlinge
gefährlich. Sie werden mit Baseballschlägern traktiert und getreten. Der
21-jährige Ahmad Abnan Al-Kenany, einer der Angegriffenen, kommt mit einem
Nasenbeinbruch und Prellungen am ganzen Körper ins Krankenhaus. Die anderen
drei Iraker müssen ihre Prellungen, Blutergüsse und eine Kopfplatzwunde
ambulant behandeln lassen. Die
Iraker monieren später einerseits, daß erst 45 Minuten nach Beginn der
Attacken Polizisten eintreffen, andererseits nur zwei Polizisten erscheinen,.
obwohl die Zahl der Angreifer auf ca. 20 Personen angestiegen war. Ein
17-jähriger Suhler wird als Hauptverdächtiger ermittelt – ein Haftbefehl wird
nicht erlassen. FW 2.12.03; taz 2.12.03; FR 2.12.03; jW 2.12.03; jW 3.12.03, JWB 10.12.03; ABAD Thüringen 28. November 03 Mecklenburg-Vorpommern. Auf
einem Weihnachtsmarkt in Neubrandenburg greifen zwei Nazis einen algerischen
Flüchtling und einen Flüchtling von der Elfenbeinküste (Côte d´Ivoire) an.
Sie werden angepöbelt und bespuckt. Als die Täter einem Flüchtling die Brille
aus dem Gesicht schlagen, beginnen sich die Angegriffenen zu wehren.
Daraufhin flüchten die Angreifer. Die
Polizei nimmt die Täter vorübergehend fest. LOBBI Anfang Dezember 03 Im westfälischen Finnentrop ist
der Zustand des dortigen Flüchtlingsheimes derart desolat, daß der Fußboden
eines Badezimmers im Obergeschoß infolge seiner Durchweichung mitsamt der
Badewanne in das darunter liegende Geschoß stürzt. Nur
dem Zufall ist es zu danken, daß kein Mensch zu Schaden kommt. WP 17.12.03 1. Dezember 03 Abschiebegefängnis auf dem
Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in
Eisenhüttenstadt (ZABH). Eine 34 Jahre
alte Abschiebegefangene aus Vietnam wird ins Krankenhaus
gebracht, wo ihr mitgeteilt wird, daß ihr Baby "weg" sei. Die Frau
war – im zweiten Monat schwanger – inhaftiert worden und hatte drei Wochen
lang über starke Schmerzen und Blutungen geklagt. Sie bekam zwar in der Haft
Tabletten, die auf die schweren Krankheitssymptome allerdings keinen Einfluß
hatten. Eine Mitgefangene hatte dann auf einen Transport ins Krankenhaus
gedrängt. Die
Schwangerschaft, die ihr ein Arzt vor Wochen bestätigt hatte, konnte jetzt
nicht mehr nachgewiesen werden. Am 8. Dezember wird sie nach Vietnam
abgeschoben. Berichte der Betroffenen; Alliance of Struggle 5. Dezember 03 Bundesland Brandenburg. In einem
Linienbus der Stadt Frankfurt (Oder) wird der 27 Jahre alte Jacques Biladjeta
aus Togo morgens um 5.00 Uhr von sechs Deutschen angepöbelt und unmittelbar
danach geschlagen. Durch den Schlag mit einem gläsernen Bierkrug entsteht
eine stark blutende Schnittverletzung auf seiner Stirn. Der Busfahrer
informiert seine Leitstelle, die unmittelbar die Polizei ruft, so daß die
TäterInnen festgenommen werden können, nachdem sie den Bus verlassen haben. Zwei
Frauen und ein Mann kommen nach der Vernehmung auf freien Fuß, die anderen
drei Männer bleiben vorerst in Haft. Der
Togoer muß im Klinikum Markendorf seine Verletzungen behandeln lassen. Einer von den jetzt inhaftierten Schlägern
hatte bereits vor einem Jahr einen Jordanier, der ihn nach dem Weg fragte,
über die Eisenbahngleise gehetzt und zusammengeschlagen. Obwohl bereits zwei
Wochen nach der Tat Anklage erhoben worden war, hat bisher noch kein Prozeß
und somit auch keine Verurteilung stattgefunden. Polizei Frankfurt (Oder) 5.12.03; taz 6.12.03; BeZ 6.12.03; MOZ 6.12.03; TS 6.12.03; BM 14.12.03 19. Dezember 03 Flughafen Berlin-Schönefeld. Der
17 Jahre alte Holsat A., Flüchtling aus Kirgisien, wird am Vormittag in
gefesseltem Zustand in Begleitung von zwei Zivilbeamten und etwa vier
uniformierten BGS-Beamten in eine Maschine der AEROFLOT gebracht. Er wird
hingesetzt, zwei Beamten setzen sich vor ihn – zwei Beamte setzen sich hinter
ihn. Holsat A. weigert sich laut, ohne seinen Bruder abgeschoben zu werden.
Daraufhin halten die Beamten ihm Mund und Nase zu und schlagen und treten auf
ihn ein. Er bekommt mindestens fünf – möglicherweise zehn – Faustschläge auf
den gesenkten Kopf, auf Hals, Ohren, Nase und in die Nierengegend. Zwei
Finger der rechten Hand werden nach hinten gebogen, was er als besonders
schmerzhaft erlebt. Durch das Zuhalten von Mund und Nase gerät er in Atemnot
und Erstikkungsangst. Erst
der Protest der anwesenden Fluggäste veranlaßt den Piloten der
Aeroflot-Maschine, die BGS-Beamten aufzufordern, das Flugzeug mit Holsat A.
wieder zu verlassen. Nach
diesem zweiten Abschiebeversuch kommt der Jugendliche ins Gefängnis zurück.
Er hat Schwellungen und Verfärbungen im Gesicht, Schlagstriemen auf dem
Rücken, Schwellungen und Hautabschürfungen an Handgelenken und Fußknöcheln.
Wegen seiner starken Kopfschmerzen und mehrfachen Erbrechens kommt er abends
um 19 Uhr zur Untersuchung ins DRK-Krankenhaus Köpenick. Hier wird eine
schwere Gehirnerschütterung diagnostiziert. Die folgende Nacht verbringt er
in einer im Erdgeschoß liegenden Einzelzelle des Gefängnisses. Er leidet
unter den Schmerzen und unter der Kälte, die durch die geöffneten
Zellenfenster eindringt. Holsat A. erstattet am nächsten Tag wegen der
erlittenen Mißhandlungen Strafanzeige gegen die an der Abschiebung
beteiligten Beamten. Sein
Protest im Flugzeug hatte sich vor allem dagegen gewendet, daß er als
Vollwaise von seinem ein Jahr älteren Bruder Suchlan getrennt abgeschoben
werden sollte. Nun sind beide, die ihr Leben lang nicht getrennt waren, in
der Abschiebehaft wieder zusammen. Die psychische Verfassung der beiden wird
als schlecht eingeschätzt. Am
20. Januar 2004 erfolgt die Abschiebung der beiden Brüder in BGS-Begleitung
vom Flughafen Schönefeld über Moskau in Richtung Bischkek, der kirgisischen
Hauptstadt. Allein der Initiative des Gefängnisseelsorgers ist es zu
verdanken, daß die beiden warme Jacken und Schuhe mitbekommen haben, denn sie
waren im Sommer – in Sommerkleidung – verhaftet worden und in Kirgisien
herrscht jetzt tiefster Winter. Die
Staatsanwaltschaft Potsdam nimmt wegen des Verdachts auf Körperverletzung im
Amt Ermittlungen gegen fünf BGS-Beamte auf. Pfarrer D. Ziebarth; jW 20.12.03; FRat Berlin 22.12.03; jW 23.12.03; BeZ 24.12.03; taz 27.12.03; BM 8.1.04; TS 8.1.04; taz 8.1.04; taz 20.1.04; taz 21.1.04; JWB
25.2.04 19. Dezember 03 In Hamburg-Bramfeld brennt ein
Flüchtlingsheim nieder. Die Feuerwehr rettet 13 Bewohner rechtzeitig aus dem
brennenden zweistöckigen Gebäude, so daß niemand verletzt wird. Als Ursache
wird eine defekte Stromleitung im Versorgungsschacht festgestellt. HA 20.12.03; StA Hamburg
30.1.04 20. Dezember 03 Nordrhein-Westfalen. Gegen 17
Uhr pöbelt ein 30-jähriger Deutscher im Stadtteil Laerheide eine Gruppe
AusländerInnen an. Schließlich hetzt er einen Kampfhund , den er mit sich
führt, auf die Menschen. Zwei 11-Jährige können sich in Sicherheit bringen –
ein 6 Jahre alter somalischer Junge wird von dem Tier zu Boden geworfen. Der
Junge erleidet Verletzungen an einer Hand und am Bein. Er kommt zur
ambulanten Behandlung ins Krankenhaus. Dem
betrunkenen Deutschen wird eine Blutprobe abgenommen, anschließend kommt er
vorübergehend in Gewahrsam. Ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher
Körperverletzung wird eingeleitet. Polizei Bochum 20.12.03; taz 22.12.03; WAZ 22.12.03 24. Dezember 03 Auf den Anbau des
Flüchtlingsheimes An der Lobbendorfer Mühle in Bremen-Vegesack wird um 23 Uhr
ein Brandanschlag verübt. Es entsteht ein Sachschaden von 100.000 Euro –
Menschen werden nicht verletzt. Kassiber Nr. 55 April/Mai 04 26. Dezember 03 Am zweiten Weihnachtstag wird
die 29 Jahre alte Romni Dracica L., alleinerziehende Mutter von vier Kindern,
aus dem Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick abgeholt und mit ihren Kindern
nach Belgrad abgeschoben. Als
"verurteilte Straftäterin" erfüllte die Frau nicht die Kriterien
für den bis zum 31. März geltenden sogenannten Winterabschiebestop. Ihre
'Straftat' ist das wiederholte Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel ohne
gültigen Fahrschein. Sie hatte ihre Kinder oft zur Schule begleitet, dafür
aber vom Sozialamt keine Sozialkarte erhalten – also war sie ohne Ticket
gefahren. Auch entgegen der Berliner Weisung, daß Mütter von kleinen Kindern
nicht in Abschiebehaft genommen werden sollten, saß die Frau ab Anfang
Dezember in Köpenick. Ihre Kinder (2, 7, 10 und 12 Jahre alt) waren von den
Behörden ohne Einschaltung des Jugendamtes an eine Verwandte zur Betreuung
gegeben worden. Dracica
L. war mit 17 Jahren in die BRD geflohen. Durch ihre Abschiebung in die
Obdachlosigkeit wird ihr zweijähriger Sohn in Lebensgefahr geraten, denn
durch die zu frühe Geburt und einen mehrmonatigen Aufenthalt im Brutkasten
leidet er an einem chronischen Lungenschaden. Er braucht lebenserhaltende
Medikamente, Inhalatoren und medizinische Betreuung. FRat Berlin 22.12.03; BeZ 24.12.03; taz 27.12.03 31. Dezember 03 Kurz vor dem Jahreswechsel versucht
ein 41 Jahre alter Türke die Flucht aus dem Abschiebegefängnis im
Polizeipräsidium in der Vahr in Bremen. Zwar gelingt es ihm, während des
Hofgangs mit Hilfe eines anderen Gefangenen über eine
"Räuberleiter" die vier Meter hohe Mauer zu erklimmen. Doch
verfängt er sich dort im NATO-Stacheldraht und stürzt auf der Außenseite der
Mauer zu Boden. Ein 20-jähriger Mitgefangener hört die Schmerzensschreie und
ruft Hilfe. Rettungssanitäter finden den Verletzten und bringen ihn ins
Krankenhaus. Er hat sich Beinbrüche und eine Rückenverletzung zugezogen. Der Mann war am 16. Dezember festgenommen
worden und sollte in die Türkei abgeschoben werden. taz Bremen 3.1.04; Kassiber Nr. 55 April/Mai 04 Dezember 03 Bundesland Niedersachsen. Als
zwei Mitarbeiter der Ausländerbehörde, fünf Polizisten und ein Arzt morgens
um sechs Uhr die Familie X. / Y. zur Abschiebung abholen wollen, verletzt
sich der 35 Jahre alte Familienvater mit einer abgebrochenen Flasche an Bauch
und Armen. Er kommt ins Krankenhaus und muß hier stationär behandelt werden.
Auch seine Frau, die sich seit langem in psychiatrischer Behandlung befindet,
und die drei Kinder werden an diesem Tag nicht abgeschoben. Vor
zehn Jahren waren die kurdischen Yeziden aus Armenien in die BRD geflohen.
Herrn Y.droht bei einer Rückkehr ein Strafprozeß und eine Strafe, weil er aus
der armenischen Armee desertiert war. Antirassistische Initiative Berlin Dezember 03 Seit Anfang Dezember befindet
sich ein tunesischer Staatsangehöriger in Abschiebehaft in der JVA Mannheim.
Er hat eine schwere Augenverletzung – das Auge läuft regelrecht aus. Nach
seiner Mitteilung und den vorhandenen Unterlagen hat er ein Aufenthaltsrecht
in Italien und befand sich auf dem Weg zu einer Untersuchung in Frankreich,
als er verhaftet wurde. Da in Frankreich auch Menschen ohne
Aufenthaltspapiere (Sans Papiers) medizinisch behandelt werden, wurde er dort
auf eine Warteliste für die dringend notwendige Operation gesetzt. AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim Im Jahre 2003 Bundesland Nordrhein-Westfalen.
In Thekhaus in Hochdahl brennt ein Container aus, der zur
Flüchtlingsunterkunft gehört. Ein Heizlüfter, der neben einer Matratze
gestanden hatte, soll das Feuer verursacht haben. Eine Bewohnerin wird leicht
verletzt. WZ 4.1.05; Polizei Erkrath – Kreis Mettmann Im Jahre 2003 Im Landkreis Pinneberg in
Schleswig-Holstein kam es in diesem Jahr zu vier Suizidversuchen von
Flüchtlingen. Sie befinden sich alle in psychotherapeutischer Behandlung
wegen Posttraumatischer Belastungsstörungen. PiT 26.8.04 In den Jahren von 1999 bis 2003
Abschiebegefängnis auf dem
Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in
Eisenhüttenstadt (ZABH). Nach Angaben der
Landesregierung Brandenburg haben im oben genannten Zeitraum drei
Abschiebegefangene versucht sich zu töten (Strangulation, Einnahme von
Haarpflegemittel), und drei weitere haben sich durch den Gebrauch von
Einweg-Rasierern bzw. durch das Trinken von Haarshampoo selbst verletzt. (vier Selbstverletzungen sind
hier dokumentiert) Kleine Anfrage der PDS-Fraktion 1.10.03 Im Jahre 2003 Der sächsische Staatsminister
des Inneren gibt auf die Kleine Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen
Landtag nach der Anzahl der Ausländerinnen und Ausländer, die bei dem
Versuch, entlang der sächsischen Grenze in die BRD zu gelangen, verletzt
wurden (z.B. durch Erfrierungen, Unterkühlungen, Bisse durch Diensthunde),
die Zahl zwölf an. (eine verletzte Person ist hier
dokumentiert) Sächsisches Staatsministerium des Inneren 4/0106 Im Jahre 2003 Nach Auskunft der
Bundesregierung wurden im Jahre 2003 an der deutsch-polnischen und an der
deutsch-tschechischen Grenze fünf Personen tot aufgefunden. (eine tote Person ist hier
dokumentiert) BT Drucksache 15/2789,15/2812
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