Die Abschiebebehörden von Berlin und Bayern kollaborieren derzeit mit der Botschaft Ugandas zur
Schaffung der Voraussetzungen für eine Abschiebung eines der aktivsten Refugee-Aktivisten Patras
Bwansi. Dazu wird Patras aufgefordert "sich am Dienstag 17.09. 2013 um 14.00 Uhr im Landesamt für
Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin zum Außentermin der
Botschaft der Republik Uganda einzufinden. … Er wird verpflichtet, anlässlich der Vorsprache ein
Heimreisedokument, welches ihn zur Rückkehr in sein Heimat berechtigt, zu beantragen." Es besteht
die akute Gefahr der Abschiebehaft und Abschiebung!
*Deshalb rufen Refugees und Unterstützer_innen zu einer Solidaritätskundgebung für den
17. September 2013 ab 13.00 Uhr vor dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten auf, um
dies notfalls zu verhindern!*
Schon im Vorfeld versuchte das Landratsamt Passau kontinuierlich den Refugeeaktivisten Patras zu kriminalisieren. Trotz seines öffentlich sichtbaren politischen Engagements in und außerhalb von Bayern, behaupten sie, er wäre untergetaucht, nicht erreichbar und gefährde mit der Verletzung der Residenzpflicht "die öffentliche Sicherheit und Ordnung". Zuletzt führten solche Behauptungen zu zahlreichen Festnahmen von Refugees bei zwei Protestmärschen in Bayern nach München. Dort wurde, vermutlich rechtswidrig, die Verlassenserlaubnis im Rahmen der Residenzpflicht an eine politische Nichtbetätigung bei Refugee-Protesten gekoppelt. Massive Polizeirepressionen bis hin zu Gewahrsamnahmen waren die Folge. Offensichtlich wird versucht über die Kriminalisierung von politischem Engagement die Refugee-Protestbewegung zu be- bzw. zu verhindern, die Refugee-Bewegung zu spalten und eine Entsolidarisierung zu erreichen sowie eine Ausweitung einzudämmen.
Die behördlichen Ambitionen finden sich auch im Ausweisungsbescheid von Patras Bwansi. Auch dort wird explizit auf sein politisches Engagement abgestellt. Das bewusste Verlassen des ihm aufgezwungenen Aufenthaltsortes, das Flüchtlingslager Breitenberg im Landkreis Passau sowie die Verletzung der Residenzpflicht dienen auch hier der Kriminalisierung und Rechtfertigung einer Abschiebung. Zusätzlich wird, wie in vielen anderen Repressionsfällen auch, auf die nicht ausreichende, schwammig formulierte und höchst umstrittene Mitwirkungspflicht durch Refugees wie Patras Bwansi hingewiesen.
Der Refugee-Aktivist Patras Bwansi aus Uganda lebt seit Oktober 2012 u.a. im Protest Camp
am Oranienplatz in Berlin. Sein Asylantrag wurde im März 2012 abgelehnt. Am 21.02.2013 wurde
ihm persönlich sein Ausweisungsbescheid mit sofortiger Vollziehbarkeit ausgehändigt. Nun ist er
unmittelbar von der Inhaftierung und darauf folgender Abschiebung bedroht. Eine Amtshilfe von
Repressionsbehörden Berlins ist zu erwarten.
Patras Bwansi hat sich schon lange entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen und gegen die
angedrohte Abschiebung zu kämpfen. Daher verweigert er seit Mitte 2012 öffentlich seine
Mitwirkungspflicht zur Beschaffung von Abschiebedokumenten und parallel dazu die Verlängerung
des Status der Duldung (= Aussetzung der Abschiebung).
Er bekräftigt: "Ich akzeptiere nicht, dass mir dieser Status aufgezwungen wird, da eine
Duldung meine Menschenrechte und Menschenwürde verletzt. Geflüchteten im Duldungs-Status werden
jegliche Grund- und Menschenrechte entzogen. Sie müssen unter unmenschlichen Bedingungen in
abgeschiedenen Lagern leben. Sie dürfen ihren Landkreis nicht verlassen, sie dürfen nicht arbeiten,
sie haben keinen Zugang zu sozialer, medizinischer und städtischer Infrastruktur. Die Duldung
bringt einen hohen psychologischen Druck mit sich, da der Tag der Abschiebung ungewiss ist:
heute, morgen, in einem Jahr oder in 10 Jahren?!"
"Meine Forderung lautet: dauerhafter Aufenthaltsstatus als elementares Recht!"
*Politisches und gesellschaftliches Engagement von Flüchtlingen sind keine Verbrechen!*
Wir, die Unterzeichner_innen dieser Petition, fordern die sofortige Aufhebung des politisch
motivierten Ausweisungsbescheides der Ausländerbehörde Passau gegen den Flüchtlingsaktivisten
Patras Bwansi.
Gesellschaftliche und politische Teilhabe ist für alle hier lebenden Menschen ebenso wie
Bewegungsfreiheit oder freie Wahl des Wohnortes und -raumes sowie menschenwürdige Lebensbedingungen
und Selbstbestimmung etc. sind ultimative Menschenrechte. Proteste von Geflüchteten gegen die
Verletzung ihrer Menschenrechte sind legitim und müssen egal an welchem selbstbestimmten Ort
gewährleistet und garantiert werden. Deshalb sind auch alle Strafbefehle wie z.B. wegen des
Verstoßes gegen die Residenzpflicht generell und speziell im Zusammenhang mit den Refugeeprotesten
mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Abschreckungs- und Einschüchterungsstrategien durch die Kriminalisierung des Engagements von protestierenden Geflüchteten über die Stimmungsmache mit Hilfe der Konstruktion einer angeblichen "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" sind nicht hinnehmbar. Sie dienen lediglich der Erzeugung eines bedingungslosen Gehorsams, der Unterordnung unter und Akzeptanz von rassistischen und sozial ausgrenzenden Sondergesetzen und -regelungen durch Geflüchtete sowie zur Einschränkung ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch die Androhung von Repression und Abschiebung. Zu dem bereiten sie den Nährboden für die Hetze von Nazis und Rassist_innen gegen Menschen wegen ihrer vermeintlichen Herkunft, Religion, Lebensweise oder dem sozialen Status. Politisch, ideologisch und/oder wahltaktisch motiviert auf den breit in der Mitte der Gesellschaft vorhandenen Rassismus und Sozialchauvinismus zu setzen sowie Ängste und Vorurteile zu schüren, um Repressionen, Sanktionen und Abschiebungen öffentlich rechtfertigen und legitimieren zu können, ist nicht nur verantwortungslos sondern äußerst gefährlich. Hier sind jetzt die Landesregierung Bayern und das Landratsamt Passau aufgefordert, ihre eigene repressive Asyl- und Flüchtlingspolitik zu beenden sowie ihrer Verantwortung betreffs der Ausländerbehörde Passau nachzukommen, um eine drohende Abschiebung von Patras Bwansi abzuwenden.
*Skandalöse Aschiebebegründung und Gefahr der Abschiebehaft*
Die Tatsache, dass Patras Bwansi (bekannt als Patrick) als eine der zentralen und regelmäßig
medial in Erscheinung tretenden Figuren der Flüchtlingsproteste einen Ausweisungbescheid bekommt,
lässt nur die Vermutung zu, dass seine unverzüglich zu vollziehende Abschiebung politisch
motiviert ist!
Auf den acht Seiten der Verfügung ist viel von Gefahren für „die Sicherheit und Ordnung der
Bundesrepublik Deutschland“ die Rede – Gefahren, die allein daraus erwachsen sollen, dass die
Behörden die AusländerInnen nicht mehr vollständig unter Kontrolle haben.
In dem Ausweisungsbescheid steht u.a. zur Begründung: "Mit der Ausweisungsverfügung soll
auch eine abschreckende Wirkung auf andere Ausländer erzielt werden. Es soll anderen Ausländern
unmissverständlich klar gemacht werden, dass im Falle des Untertauchens mit anschließendem
illegalem Aufenthalt seitens der Ausländerbehörden unverzüglich aufenthaltsbeendende Maßnahmen
durchgeführt werden. Im vorliegenden Fall lässt sich die abschreckende Wirkung nur durch eine
sofort vollziehbare Maßnahme erreichen."
Das Ausländeramt will ein Exempel statuieren – und macht keinen Hehl daraus.
Aus Sicht des Berliner Migrationsrechtlers Volker Gerloff ist die Ausweisung in dieser Form rechtswidrig. In der Regel erfolge im Falle des "Untertauchens" eine Ausschreibung zur Festnahme. Ausgewiesen werden Ausländer eher nach handfesten strafrechtlichen Verurteilungen. Gegen den ugandischen Aktivisten liegt jedoch keine einzige vor. Eine hier noch als Begründung dienende Strafverfolgung wurde bereits lange zuvor gerichtlich zurückgenommen. Gerloff sieht in dem Vorgehen der Passauer Ausländerbehörde einen "hilflosen Versuch", das Missfallen gegenüber dem Flüchtlingsprotest zum Ausdruck zu bringen. "Die Behörde hat offenbar das Gefühl, dass sie die Teilnahme von Herrn Bwansi am Flüchtlingscamp nicht untätig hinnehmen kann und greift daher zum letzten Mittel, der Ausweisung." (Zitat Neues Deutschland, 02. März 2013)
Er und wir UnterstützerInnen verstehen den Abschiebungsbescheid gegen Patras Bwansi als
offiziellen Angriff auf den bundesweiten Kampf der Flüchtlings-AktivistInnen für ihre Rechte.
Die staatliche Begründung ist eine unverhohlene Drohung, gerichtet an alle AsylbewerberInnen
in den Lagern, bei Strafe der eigenen Abschiebung nicht dem Beispiel der protestierenden
Geflüchteten zu folgen, selber die Residenzpflicht zu brechen und den Kampf für ihre Rechte
aufzunehmen.
Patras Bwansi: "Für unseren Protest nehme ich das Risiko, abgeschoben zu werden, in Kauf.
Jetzt erst recht!"
*Soweit wollen wir es aber gar nicht erst kommen lassen! Unterschreibt daher diese dringende Petition an Bundestag, Bundesregierung und die Länder Berlin und Bayern und nehmt an der Solidaritätskundgebung für Patras Bwansi am 17. September teil, um seine Abschiebung zu verhindern!*
Petition -- https://www.youtube.com/watch?v=YI5bi6-mJc8 (2:13 min)