|
Mindestens neun Personen starben auf dem Wege in die BRD oder an
den Grenzen, davon eine Person an der
deutschen Ost-Grenze. 23 Flüchtlinge erlitten auf dem
Weg in die BRD Verletzungen. Sieben Menschen töteten sich
selbst angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben beim Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen. Davon befand sich eine Person in
Abschiebehaft. Mindestens 80 Flüchtlinge
verletzten sich selbst oder versuchten sich umzubringen
und überlebten z.T. schwer verletzt; davon befanden sich 42 Menschen
in Abschiebehaft. 38 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder
Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt. Mindestens 25 Personen wurden im
Herkunftsland von Polizei oder Militär
mißhandelt und gefoltert oder kamen anderweitig ernsthaft
zu Schaden. Zwei Menschen starben nach der
Abschiebung. Eine Person verschwand spurlos. Bei einem Brechmitteleinsatz wurde ein Flüchtling getötet. Bei Maßnahmen wie Festnahmen,
Abschiebungen, in der Haft, in Behörden oder auf
der Straße durch Polizei oder anderes
Bewachungspersonal wurden 47 Flüchtlinge verletzt, davon befanden sich 15 Personen
in Haft. Vier Personen starben durch
unterlassene Hilfeleistung, davon zwei Flüchtlinge in
Abschiebehaft. Bei Bränden und Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte starb eine Person;
|