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Mindestens 11 Menschen starben auf dem Wege in die BRD oder an
den Grenzen, allein neun Personen an den
deutschen Ost-Grenzen. 23 Flüchtlinge erlitten dabei
Verletzungen, davon 22 Personen an den
Ost-Grenzen. 20 Menschen töteten sich selbst
angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben beim Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen; davon befanden sich sechs
Menschen in Abschiebehaft. Mindestens 79 Flüchtlinge
verletzten sich selbst oder versuchten sich umzubringen
und überlebten z.T. schwer verletzt; davon befanden sich 55 Menschen in Abschiebehaft. Während der Abschiebungen wurden
22 Personen durch Zwangsmaßnahmen oder Mißhandlungen verletzt. Mindestens 28 Personen wurden im
Herkunftsland von Polizei oder Militär
mißhandelt und gefoltert oder kamen anderweitig ernsthaft
zu Schaden. Eine schwerkranke Frau tötete
sich selbst nach der Abschiebung. Bei Maßnahmen wie Festnahmen,
Abschiebungen, in der Haft, in Behörden oder auf
der Straße durch Polizei oder anderes
Bewachungspersonal wurden 55 Flüchtlinge verletzt, davon befanden sich neun Personen
in Haft. Ein Mann starb durch unterlassene
Hilfeleistung in der JVA-Mannheim. Bei Bränden und Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte
starben zwei Flüchtlinge; mindestens 32
Menschen wurden z.T. erheblich verletzt. . |