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REDAKTION
Iniciativa Angolana Antimilitarista
para os Direitos Humanos
Initiative Angolaise Antimilitariste
pour les Droits de l' Homme
Angolanische Antimilitaristische Menschenrechtsinitiative
Angolan Anti-Militarism Initiative
for Human Rights
I. A. A. D. H.
Yorckstr. 59 - 10965 Berlin
- Telefon: 030 - 785 72 81 - Fax: 030 - 786 99 84
6. März 2000
Pressemitteilung
22 jähriger Flüchtling
nach 16 Tagen Hungerstreik in das Bürgerkriegsland Angola abgeschoben.
"Lieber sterbe ich in Deutschland im Gefängnis,
als nach Angola zu gehen und dort erschossen
zu werden!"
Völlig überaschend wurde am Sonntagnachmittag
um 16.30 Uhr Nidjo Lucubami, Asylbewerber aus Angola, mit der Air France
aus Berlin ausgeflogen. Die Abschiebung erfolgte in ärztlicher und
in BGS-Begleitung, wie die Journalistin Bianca Beer am Flughafen Tegel
von MitarbeiterInnen der Fluggesellschaft erfuhr. Der körperliche
Zustand von Nidjo Lucubami war so desolat, daß er ab Paris in einem
von Air France georderten Rollstuhl transportiert werden sollte.
Nidjo Lucubami war bis zuletzt Gefangener
im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Am 19. Februar hatte er
einen Hungerstreik begonnen, um seine drohende Abschiebung zu verhindern
und sein Bleiberecht einzufordern.
Als die Beamten ihn am Sonntagmorgen abholen
wollten, konnte er sich aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes
nicht vom Bett erheben. Die Polizeibeamten wandten Gewalt an und schlugen
ihn, um ihn zum Aufstehen zu bewegen.
Nidjo Lucubami war entschlossen, sich nicht
widerstandslos abschieben zu lassen. Seine FreundInnen und UnterstützerInnen
müssen jetzt davon ausgehen, daß ihm Beruhigungsmittel verabreicht
wurden, damit er sich nicht mehr wehren konnte.
Über das weitere Schicksal von Nidjo
Lucubami ist zur Zeit nichts bekannt.
Eine besondere Rolle spielen
bei diesem Abschiebedrama VertreterInnen des ärztlichen Standes:
-
Das Verhalten des polizeiärztlichen
Dienstes im Abschiebegefängnis Köpenick. Aufgrund des Hungerstreikes
hatte Nidjo Lucubami unterschiedliche körperliche Beschwerden, die
er den MitarbeiterInnen des ärztlichen Dienstes mehrmals mitteilte.
Eine medizinische Behandlung wurde ihm nur dann in Aussicht gestellt, wenn
er den Hungerstreik abbrechen würde. Er hatte auch mehrmals nach den
Namen der MitarbeiterInnen des ärztlichen Dienstes gefragt, die ihm
nicht genannt wurden.
(Rückfragen hierzu bitte an Rechtsanwältin
Wibke Wildvang)
-
Die Abschiebung in ärztlicher Begleitung.
Das sind ärztliche Tätigkeiten
und Aufgaben, die in ihrer Konsequenz eindeutlig dem Beschluß des
102. Deutschen Ärztetages 1999 widersprechen.
"Abschiebehilfe durch Ärzte in
Form von Flugbegleitung, zwangsweiser Verabreichung von Psychopharmaka
oder Ausstellung einer "Reisefähigkeitsbescheinigung" unter Mißachtung
fachärztlich festgestellter Abschiebehindernisse wie z.B. in Behandlung
stehende Traumatisierungen sind mit den in der ärztlichen Berufsordnung
verankerten ethischen Grundsätzen nicht vereinbar."
Die BRD: Rigoros in der Durchsetzung
ihrer Abschiebepolitik.
Der UNHCR hat im September 1999 die europäichen
Staaten aufgefordert, niemanden nach Angola abzuschieben:
"Auf der Grundlage der dem UNHCR zur
Verfügung stehenden Informationen und der Analyse der politischen,
sozialen, wirtschaftlichen und humanitären Situation in Angola hat
UNHCR Regierungen aufgefordert, von unfreiwilligen Rückführungen
abgelehnter angolanischer Asylsuchender nach Angola abzusehen. UNHCR ist
überzeugt, dass abgelehnte Asylsuchende, die zur Rückkehr gezwungen
werden, schwerwiegenden Sicherheitsrisiken und unzumutbaren Notlagen ausgesetzt
sind. UNHCR fordert daher die Staaten auf, Abschiebungen abgelehnter Asylsuchender
nach Angola, einschließlich nach Luanda, vorübergehend so lange
auszusetzen, bis klare und deutliche Fortschritte zu einer friedlichen
Beilegung des Konfliktes in Angola vorliegen."
Die meisten europäischen Länder
haben sich dieser Aufforderung des UNHCR angeschlossen und schieben zur
Zeit AngolanerInnen nicht ab. Von der BRD und Frankreich wird diese Aufforderung
konsequent ignoriert.
Wir fordern:
-
Einhaltung der ethischen Grundsätze
ihres Berufsordnung durch Ärztinnen und Ärzte
-
Bleiberecht für Menschen, die in der
BRD Schutz und Sicherheit suchen
-
Keine Abschiebungen
-
Abschaffung der Abschiebegefängnisse