home

ANTIRASSISTISCHE INITIATIVE E.V.
ANTIRASSISTISCHES TELEFON
ZAG REDAKTION

Iniciativa Angolana Antimilitarista para os Direitos Humanos
Initiative Angolaise Antimilitariste pour les Droits de l' Homme
Angolanische Antimilitaristische Menschenrechtsinitiative
Angolan Anti-Militarism Initiative for Human Rights
I. A. A. D. H.
Yorckstr. 59 - 10965 Berlin - Telefon: 030 - 785 72 81 - Fax: 030 - 786 99 84

6. März 2000
Pressemitteilung

22 jähriger Flüchtling nach 16 Tagen Hungerstreik in das Bürgerkriegsland Angola abgeschoben.

"Lieber sterbe ich in Deutschland im Gefängnis,
als nach Angola zu gehen und dort erschossen zu werden!"

Völlig überaschend wurde am Sonntagnachmittag um 16.30 Uhr Nidjo Lucubami, Asylbewerber aus Angola, mit der Air France aus Berlin ausgeflogen. Die Abschiebung erfolgte in ärztlicher und in BGS-Begleitung, wie die Journalistin Bianca Beer am Flughafen Tegel von MitarbeiterInnen der Fluggesellschaft erfuhr. Der körperliche Zustand von Nidjo Lucubami war so desolat, daß er ab Paris in einem von Air France georderten Rollstuhl transportiert werden sollte.

Nidjo Lucubami war bis zuletzt Gefangener im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Am 19. Februar hatte er einen Hungerstreik begonnen, um seine drohende Abschiebung zu verhindern und sein Bleiberecht einzufordern.

Als die Beamten ihn am Sonntagmorgen abholen wollten, konnte er sich aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes nicht vom Bett erheben. Die Polizeibeamten wandten Gewalt an und schlugen ihn, um ihn zum Aufstehen zu bewegen.

Nidjo Lucubami war entschlossen, sich nicht widerstandslos abschieben zu lassen. Seine FreundInnen und UnterstützerInnen müssen jetzt davon ausgehen, daß ihm Beruhigungsmittel verabreicht wurden, damit er sich nicht mehr wehren konnte.

Über das weitere Schicksal von Nidjo Lucubami ist zur Zeit nichts bekannt.

Eine besondere Rolle spielen bei diesem Abschiebedrama VertreterInnen des ärztlichen Standes:

"Abschiebehilfe durch Ärzte in Form von Flugbegleitung, zwangsweiser Verabreichung von Psychopharmaka oder Ausstellung einer "Reisefähigkeitsbescheinigung" unter Mißachtung fachärztlich festgestellter Abschiebehindernisse wie z.B. in Behandlung stehende Traumatisierungen sind mit den in der ärztlichen Berufsordnung verankerten ethischen Grundsätzen nicht vereinbar." Die BRD: Rigoros in der Durchsetzung ihrer Abschiebepolitik.

Der UNHCR hat im September 1999 die europäichen Staaten aufgefordert, niemanden nach Angola abzuschieben:

"Auf der Grundlage der dem UNHCR zur Verfügung stehenden Informationen und der Analyse der politischen, sozialen, wirtschaftlichen und humanitären Situation in Angola hat UNHCR Regierungen aufgefordert, von unfreiwilligen Rückführungen abgelehnter angolanischer Asylsuchender nach Angola abzusehen. UNHCR ist überzeugt, dass abgelehnte Asylsuchende, die zur Rückkehr gezwungen werden, schwerwiegenden Sicherheitsrisiken und unzumutbaren Notlagen ausgesetzt sind. UNHCR fordert daher die Staaten auf, Abschiebungen abgelehnter Asylsuchender nach Angola, einschließlich nach Luanda, vorübergehend so lange auszusetzen, bis klare und deutliche Fortschritte zu einer friedlichen Beilegung des Konfliktes in Angola vorliegen." Die meisten europäischen Länder haben sich dieser Aufforderung des UNHCR angeschlossen und schieben zur Zeit AngolanerInnen nicht ab. Von der BRD und Frankreich wird diese Aufforderung konsequent ignoriert.
 

Wir fordern:

>>>>>>>>>>> siehe auch Pressemitteilung vom 20.9. 2000