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Iniciativa Angolana Antimilitarista para os Direitos Humanos
Initiative Angolaise Antimilitariste pour les Droits de l' Homme
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20. September 2000
Pressemitteilung

Aus der BRD abgeschobener Flüchtling
in Angola niedergeschossen
 

Nidjo Lucubami schwer verletzt

Der im März diesen Jahres abgeschobene abgelehnte Asylbewerber Nidjo Lucubami wurde am 28. August in Rocha Pinto - einem Stadtteil der Hauptstadt Luanda - von drei Polizisten angehalten und um Geld gefragt. Als Herr Lucubami sagte, daß er keines habe, zielte ein Polizist mit seinem Maschinengewehr auf ihn und gab in Tötungsabsicht vier Schüsse ab. Zwei Schüsse durchschlugen seinen Brustkorb in Herznähe, so daß er besinnungslos zusammenbrach. Privatpersonen brachten den Schwerverletzten in ein Krankenhaus, wo er notoperiert und behandelt wurde. Die hohen Behandlungskosten von 1000 US-Dollar [enspricht acht (!) Jahresgehältern eines durchschnittlich verdienenden Angolaners] konnten seine Angehörigen nur zur Hälfte aufbringen, so daß Herr Lucubami nach zwei Wochen vorzeitig und schwerkrank entlassen wurde. Neben starken Schmerzen leidet er unter ständiger schwerer Atemnot und unter Erstickungsanfällen. Der Arzt im Krankenhaus riet ihm, sich sofort wieder in Behandlung zu begeben, was allerdings angesichts der Armut seiner Familie nicht möglich ist. Die wenigen noch funktionierenden Krankenhäuser sind in privater Hand und somit nur einer kleinen privilegierten Schicht im kriegsverarmten Angola zugänglich.

Nidjo Lucubami hatte sich gegen seine angedrohte Abschiebung im Berliner Abschiebegefängnis Köpenick mit einem Hungerstreik gewehrt. Am 16. Tag des Hungerstreiks , dem 5. März 2000, wurde er unter Mißhandlungen durch das Anstaltspersonal und zudem schwerkrank mit einer Maschine der Air France abgeschoben (siehe Pressemitteilung vom 6.3.2000). Auf dem Flug nach Angola hatte Herr Lucubami noch dreimal versucht, sich durch das Aufschneiden von Blutgefäßen umzubringen.

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Der Asylfolgeantrag von Herrn Lucubami war am 28. Februar 2000 endgültig abgelehnt worden. Begründung des Verwaltungsgerichts:

"(...) Die in Angola herrschenden schlechten Zustände bei der medizinischen Versorgung sowie den allgemeinen Lebensverhältnissen sind keine konkreten, individuell bestimmten Gefahren im Sinne von § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG.

(...) Die gegenwärtigen Lebensverhältnisse in Angola bieten auch in sonstiger Hinsicht keinen Anlaß, eine extreme allgemeine Gefahrenlagen anzunehmen.

(...) so beschränken sich diese Vorfälle doch noch immer auf einzelne Provinzen des Landes. Andere Gebiete und die Hauptstadt Luanda, die nach den derzeitigen Gegebenheiten allein als Zielort einer Abschiebung in Frage kommt, sind hiervon nicht betroffen. "

Auch im aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland gilt Luanda " (...) abgesehen von einem starken Anwachsen der Schwerkriminalität weiterhin als sichere Stadt".

Die Realität sieht so aus, daß staatlich angestellte Polizisten, aufgrund monatelanger Nicht-Besoldung, die BewohnerInnen in bestimmten Stadtteilen terrorisieren, nötigen, berauben, verletzen oder töten.

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Der UNHCR hat im September 1999 die europäischen Staaten aufgefordert, niemanden nach Angola abzuschieben:

"Auf der Grundlage der dem UNHCR zur Verfügung stehenden Informationen und der Analyse der politischen, sozialen, wirtschaftlichen und humanitären Situation in Angola hat UNHCR Regierungen aufgefordert, von unfreiwilligen Rückführungen abgelehnter angolanischer Asylsuchender nach Angola abzusehen. UNHCR ist überzeugt, dass abgelehnte Asylsuchende, die zur Rückkehr gezwungen werden, schwerwiegenden Sicherheitsrisiken und unzumutbaren Notlagen ausgesetzt sind. UNHCR fordert daher die Staaten auf, Abschiebungen abgelehnter Asylsuchender nach Angola, einschließlich nach Luanda, vorübergehend so lange auszusetzen, bis klare und deutliche Fortschritte zu einer friedlichen Beilegung des Konfliktes in Angola vorliegen." Die meisten europäischen Länder haben sich dieser Aufforderung des UNHCR angeschlossen und schieben zur Zeit AngolanerInnen nicht ab. Von der BRD und Frankreich wird diese Aufforderung konsequent ignoriert. Angesichts dieser Rücksichlosigkeit wiederholte der UNHCR am 4. Juli 2000 eindringlich seine Aufforderung an alle europäischen Länden, "Rückführungen abgelehnter Asylbewerber nach Angola, einschließlich Luanda und der Küstenregion solange auszusetzen, bis eindeutige Fortschritte im Hinblick auf eine friedliche Beilegung des Konfliktes in Angola erkennbar sind." (http://www. unhcr.de)

Wir fordern:

 

>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> siehe auch Pressemitteilung vom 6.3.2000