Mindestens drei Personen starben auf dem Wege in die BRD oder an
den Grenzen, 31 Flüchtlinge verletzten sich auf dem Wege in die BRD oder an den
Grenzen. Sechs Menschen töteten sich
selbst angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben beim Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen. Mindestens 94 Flüchtlinge
verletzten sich selbst oder versuchten sich umzubringen
und überlebten z.T. schwer verletzt. 14 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder
Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt. Mindestens 11 Personen wurden im
Herkunftsland von Polizei oder Militär
mißhandelt und gefoltert oder kamen anderweitig ernsthaft
zu Schaden. Bei Maßnahmen wie Festnahmen,
Abschiebungen, in der Haft, in Behörden oder auf
der Straße durch Polizei, anderes
Bewachungspersonal oder Verantwortliche starben zwei Flüchtlinge. Es wurden 65 Flüchtlinge
verletzt. Ein 5-Jähriger ertrankt auf dem
Gelände einer Flüchtlingsunterkunft, und eine Person wurde tot
aufgefunden. Bei Bränden und Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und
sonstige Umstände wurden 237 Personen z.T. erheblich
verletzt oder erkrankten. |