Mindestens acht Personen starben auf dem Wege in die BRD oder an
den Grenzen, 22 Flüchtlinge verletzten sich auf dem Wege in die BRD oder an
den Grenzen. Sechs Menschen töteten sich
selbst angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben beim Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen. Mindestens 124 Flüchtlinge
verletzten sich selbst oder versuchten sich umzubringen
und überlebten z.T. schwer verletzt; davon sieben Menschen in
Abschiebehaft. Neun Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder
Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt. Ein Kind wurde durch die
Abschiebung von der lebenswichtigen
medizinischen Versorgung abgeschnitten und kam ernsthaft
zu Schade. und ein 18-Jähriger nach der
Abschiebung mißhandelt. Bei Maßnahmen wie Festnahmen,
Abschiebungen, in der Haft, in Behörden oder auf
der Straße durch Polizei oder anderes
Bewachungspersonal starben zwei Flüchtlinge, davon
eine Person in Haft. Es wurden 35 Flüchtlinge verletzt, davon befanden sich zwei Personen
in Haft. Zwei Flüchtlinge starben durch unterlassene Hilfeleistung. Bei Bränden und Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte
starben drei Personen; 63 Menschen wurden z.T. erheblich
verletzt. . |