Mindestens vier Personen starben auf dem Wege in die BRD oder an den
Grenzen. Neun Flüchtlinge erlitten
Verletzungen auf dem Wege in die BRD oder an
den Grenzen; davon zwei Person an der
deutschen Ost-Grenze. Sechs Menschen töteten sich
selbst angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben beim Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen. Mindestens 216 Flüchtlinge
verletzten sich selbst oder versuchten sich umzubringen
und überlebten z.T. schwer verletzt; davon 30 Menschen in
Abschiebehaft. 19 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder
Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt. Mindestens 12 Personen wurden im
Herkunftsland von Polizei oder Militär
mißhandelt und gefoltert oder kamen anderweitig ernsthaft
zu Schaden. Ein herzkranker Mann starb nach
der Abschiebung aufgrund unterbrochener und letztlich
fehlender medizinischer
Versorgung. Ein Mann wurde nach
Zwangsrekrutierung erschossen. Bei Maßnahmen wie Festnahmen,
Abschiebungen, in der Haft, in Behörden oder auf
der Straße durch Polizei oder anderes
Bewachungspersonal wurden 44 Flüchtlinge verletzt. Vier Flüchtlinge starben durch unterlassene Hilfeleistung . Ein Flüchtling starb auf
Bahngleisen, Ein kleines Kind ertrank in einem
Teich Bei Bränden und Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte wurden 42 Menschen z.T. erheblich
verletzt.. |