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     Mindestens vier Personen starben  auf dem Wege in die BRD oder an den
  Grenzen. Neun Flüchtlinge erlitten
  Verletzungen  auf dem Wege in die BRD oder an
  den Grenzen; davon zwei Person an der
  deutschen Ost-Grenze.   Sechs Menschen töteten sich
  selbst angesichts ihrer drohenden Abschiebung  oder starben beim Versuch,  vor der Abschiebung zu fliehen.   Mindestens 216 Flüchtlinge
  verletzten sich selbst oder versuchten sich umzubringen
  und  überlebten z.T. schwer verletzt; davon 30 Menschen in
  Abschiebehaft.   19 Flüchtlinge wurden durch  Zwangsmaßnahmen oder
  Mißhandlungen  während der Abschiebung verletzt.   Mindestens 12 Personen wurden im
  Herkunftsland  von Polizei oder Militär
  mißhandelt und gefoltert oder kamen anderweitig ernsthaft
  zu Schaden. Ein herzkranker Mann starb nach
  der Abschiebung  aufgrund unterbrochener und letztlich
   fehlender medizinischer
  Versorgung. Ein Mann wurde nach
  Zwangsrekrutierung erschossen.   Bei Maßnahmen wie Festnahmen,
  Abschiebungen,  in der Haft, in Behörden oder auf
  der Straße  durch Polizei oder anderes
  Bewachungspersonal wurden 44 Flüchtlinge verletzt.   Vier Flüchtlinge starben durch  unterlassene Hilfeleistung .   Ein Flüchtling starb auf
  Bahngleisen,  Ein kleines Kind ertrank in einem
  Teich    Bei Bränden und Anschlägen  auf Flüchtlingsunterkünfte wurden 42 Menschen z.T. erheblich
  verletzt..      |