Mindestens 10 Flüchtlinge
erlitten Verletzungen auf dem Wege in die BRD oder an
den Grenzen; davon eine Person an der
deutschen Ost-Grenze. Vier Menschen töteten sich selbst
angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben beim Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen. Mindestens 89 Flüchtlinge
verletzten sich selbst oder versuchten sich umzubringen
und überlebten z.T. schwer verletzt; davon 16 Menschen in
Abschiebehaft. 14 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder
Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt. Mindestens acht Personen wurden
im Herkunftsland von Polizei oder Militär
mißhandelt und gefoltert oder kamen anderweitig ernsthaft
zu Schaden. Bei Maßnahmen wie Festnahmen,
Abschiebungen, in der Haft, in Behörden oder auf
der Straße durch Polizei oder anderes
Bewachungspersonal wurden 13 Flüchtlinge verletzt. Ein Flüchtling starb durch
unterlassene Hilfeleistung in Abschiebehaft. Bei Bränden und Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte wurden 44 Menschen z.T. erheblich
verletzt. |