Mindestens drei Menschen starben auf dem Wege in die BRD oder an
den Grenzen. 14 Flüchtlinge erlitten dabei
Verletzungen. Vier Menschen töteten sich selbst
angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben beim Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen; davon befanden sich zwei Personen
in Abschiebehaft Mindestens 41 Flüchtlinge
verletzten sich selbst oder versuchten sich umzubringen
und überlebten z.T. schwer verletzt; davon befanden sich 24 Menschen
in Abschiebehaft. Zwei Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder
Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt. Mindestens neun Personen wurden
im Herkunftsland von Polizei oder Militär
mißhandelt und gefoltert oder kamen anderweitig ernsthaft
zu Schaden. Bei Maßnahmen wie Festnahmen,
Abschiebungen, in der Haft, in Behörden oder auf
der Straße durch Polizei oder anderes
Bewachungspersonal wurden sechs Flüchtlinge
verletzt, davon befanden sich zwei Personen
in Haft. Ein Kind und ein Erwachsener
starben an einem ungesicherten
Bahnübergang, der überquert werden muß, um vom Heim in den Ort zu
gelangen. Bei Bränden und Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte wurden 21 Menschen z.T. erheblich
verletzt.. |