Mindestens vier Menschen starben auf dem Wege in die BRD oder an
den Grenzen. Fünf Flüchtlinge erlitten dabei
Verletzungen; davon eine Person an der Ost-Grenze. Fünf Menschen töteten sich selbst
angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben beim Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen; davon befanden sich drei Personen
in Abschiebehaft Mindestens 57 Flüchtlinge
verletzten sich selbst oder versuchten sich umzubringen
und überlebten z.T. schwer verletzt; davon befanden sich 28 Menschen
in Abschiebehaft. 16 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder
Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt. Abgeschoben in ihre
Herkunftsländer kam eine Frau zu Tode. Mindestens 16 Personen wurden im
Herkunftsland von Polizei oder Militär
mißhandelt und gefoltert oder kamen anderweitig ernsthaft
zu Schaden. Bei Maßnahmen wie Festnahmen,
Abschiebungen, in der Haft, in Behörden oder auf
der Straße durch Polizei oder anderes
Bewachungspersonal wurden 12 Flüchtlinge verletzt, davon befand sich eine Person in
Haft. Einer Schwangeren wurde
medizinische Hilfe verweigert, wodurch ihr ungeborenes Kind
starb. Ein Kind ertrank in einem ungesicherten
Teich auf dem Gelände eines
Flüchtlingsheimes. Bei Bränden und Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte wurden 24 Menschen z.T. erheblich
verletzt |