27 Flüchtlinge erlitten
Verletzungen, davon vier an den deutschen Ost-Grenzen. Ein Flüchtling tötete sich in
Haft. Mindestens 53 Flüchtlinge verletzten
sich selbst oder versuchten sich umzubringen
und überlebten z.T. schwer verletzt; davon befanden sich 31 Menschen
in Abschiebehaft. 11 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder
Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt. Mindestens 28 Personen wurden im
Herkunftsland von Polizei oder Militär
mißhandelt und gefoltert oder kamen anderweitig ernsthaft
zu Schaden. Bei Maßnahmen wie Festnahmen,
Abschiebungen, in der Haft, in Behörden oder auf
der Straße durch Polizei oder anderes Bewachungspersonal wurden 31 Flüchtlinge verletzt, davon befanden sich sieben
Personen in Haft. Eine Person starb durch
unterlassene Hilfeleistung. Bei Bränden und Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte wurden 28 Menschen z.T. erheblich
verletzt |