Mindestens fünf Flüchtlinge
erlitten Verletzungen auf dem Wege in die Bundesrepublik Ein Mensch starb an den deutschen Ost-Grenzen. Sieben Menschen töteten sich
selbst angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben beim Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen. Davon befanden sich drei Personen
in Abschiebehaft. Mindestens 27 Flüchtlinge
verletzten sich selbst oder versuchten sich umzubringen
und überlebten z.T. schwer verletzt; davon befanden sich 15 Menschen
in Abschiebehaft. 14 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder
Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt. Mindestens acht Personen wurden
im Herkunftsland von Polizei oder Militär
mißhandelt und gefoltert oder kamen anderweitig ernsthaft
zu Schaden. Bei Maßnahmen wie Festnahmen,
Abschiebungen, in der Haft, in Behörden oder auf
der Straße durch Polizei oder anderes
Bewachungspersonal wurden 20 Flüchtlinge verletzt. Zwei Flüchtlinge starben durch
unterlassene Hilfeleistung,, einer davon in
Haft. Bei Bränden und Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte wurden 21 Menschen z.T. erheblich verletzt. |