Mindestens zwei Menschen starben an den deutschen Ost-Grenzen. Mindestens acht Flüchtlinge
erlitten Verletzungen auf dem Wege in die
Bundesrepublik Sieben Menschen davon an den
deutschen Ost-Grenzen. . Fünf Menschen töteten sich selbst
angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben beim Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen. Davon befanden sich zwei Personen
in Abschiebehaft. Mindestens 41 Flüchtlinge
verletzten sich selbst oder versuchten sich umzubringen
und überlebten z.T. schwer verletzt; davon befanden sich 24 Menschen
in Abschiebehaft. 23 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder
Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt. Mindestens 20 Personen wurden im
Herkunftsland von Polizei oder Militär
mißhandelt und gefoltert oder kamen anderweitig ernsthaft zu
Schaden. Vier Personen starben nach der
Abschiebung. Eine Person wird vermißt. Bei Maßnahmen wie Festnahmen,
Abschiebungen, in der Haft, in Behörden oder auf
der Straße durch Polizei oder anderes
Bewachungspersonal wurden 29 Flüchtlinge verletzt, davon befanden sich drei Personen
in Haft. Ein Flüchtling starb durch
unterlassene Hilfeleistung. Bei Bränden und Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte wurden drei Menschen z.T. erheblich
verletzt. |