Mindestens sechs Menschen starben
auf dem Wege in die BRD oder an
den Grenzen, allein vier Personen an den
deutschen Ost-Grenzen. 28 Flüchtlinge erlitten
Verletzungen an den Ost-Grenzen. Sieben Menschen töteten sich
selbst angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben beim Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen. Davon befanden sich zwei Personen
in Abschiebehaft. Mindestens 60 Flüchtlinge
verletzten sich selbst oder versuchten sich umzubringen
und überlebten z.T. schwer verletzt; davon befanden sich 20 Menschen
in Abschiebehaft. 29 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder
Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt. Mindestens 29 Personen wurden im
Herkunftsland von Polizei oder Militär
mißhandelt und gefoltert oder kamen anderweitig ernsthaft
zu Schaden. Eine Person starb nach der
Abschiebung; drei Personen werden vermißt. Bei der Festnahme wird ein
Flüchtling erschossen. Bei Maßnahmen wie Festnahmen,
Abschiebungen, in der Haft, in Behörden oder auf
der Straße durch Polizei oder anderes
Bewachungspersonal wurden 31 Flüchtlinge verletzt, davon befanden sich zwei Personen
in Haft. Bei Bränden und Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte wurden 20 Menschen z.T. erheblich
verletzt. |