Mindestens drei Personen starben auf dem Wege in die BRD oder an
den Grenzen, davon zwei Personen an der
deutschen Ost-Grenze. Vier Flüchtlinge erlitten an der
Ost-Grenze Verletzungen. Fünf Menschen töteten sich selbst
angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben beim Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen. Davon befanden sich zwei Personen
in Abschiebehaft. Mindestens 101 Flüchtlinge
verletzten sich selbst oder versuchten sich umzubringen
und überlebten z.T. schwer verletzt; davon befanden sich 63 Menschen
in Abschiebehaft. 34 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder
Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt. Mindestens 23 Personen wurden im
Herkunftsland von Polizei oder Militär
mißhandelt und gefoltert oder kamen anderweitig ernsthaft
zu Schaden. Eine Person starb; drei Personen
werden vermißt. Ein festgenommener Flüchtling
verbrannte anschließend in der Polizeizelle. Bei Maßnahmen wie Festnahmen,
Abschiebungen, in der Haft, in Behörden oder auf
der Straße durch Polizei oder anderes
Bewachungspersonal wurden 40 Flüchtlinge verletzt, davon befand sich eine Person in
Haft. Bei Bränden und Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte wurden 21 Menschen z.T. erheblich
verletzt. . |