Kein
Aushungern von Flüchtlingen !
Am
6. Februar 1998 verabschiedete der Bundesrat (Ländervertretung der
BRD) eine Gesetzesinitiative, durch die nun Hunderttausenden von Flüchtlingen
in diesem Land der Boden unter den Füßen entzogen werden soll. Den
Flüchtlingen, die einen Duldungsstatus besitzen, sollen sämtliche
Sozialhilfeleistungen gestrichen werden. Sämtliche Leistungen, das
heißt: Nahrungsmittel, Unterkunft, Bekleidung und medizinische Versorgung. Das
betrifft Flüchtlinge, die aus humanitären oder anderen Gründen
nicht abgeschoben werden können und dürfen. Bei gleichzeitigem
Arbeitsverbot heißt das: diese Menschen sollen durch Aushungern zur
"freiwilligen Ausreise" gezwungen werden. Die
Initiative für dieses Gesetz ging von Berlin aus. Das ist die zynische
Reaktion der Politik auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor einigen
Monaten, nach dem Flüchtlingen, die nicht abgeschoben werden können,
"Duldungen" zustehen. Nun haben die Menschen zwar "Duldungen" - können
aber hier nicht mehr leben. Hunger und Obdachlosigkeit sollen sie nun vertreiben. Ein
solches Gesetz schafft eine moderne Form der Vogelfreiheit. Das Gesetz
ist unmenschlich und darf deshalb auf niemanden Anwendung finden. Beteiligen
Sie sich an Protesten und Widerstand gegen dieses Vorhaben ! Wir
fordern den Berliner Senat und die Berliner PolitikerInnen auf, dieses
Gesetz vollständig zurückzuziehen und sich dafür auch auf
Bundesebene entschieden einzusetzen. Solidarität
mit den Flüchtlingen. DemonstratioN |
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Samstag,
28. März 1998 - 12.30 UhrU-
Nollendorfplatz
Kundgebung,14.00
Uhr Wittenbergplatz
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Existenzsicherung
für alle - unabhängig von Paß und Nationalität ! Widerstand
gegen jede Form von Rassismus und Sozialabbau ! Streichung
des Asylbewerberleistungsgesetzes und
aller anderen Sondergesetze ! Bleiberecht
für alle ! Grenzen
auf ! Kein
Mensch ist illegal! Zur
Demonstration ruft auf: Ein
breites Bündnis von politischen Organisationen und Gruppen, Flüchtlingsberatungsstellen
und Einzelpersonen; seht hierzu die nächste Seite. |
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von
Flüchtlingen in Deutschland.
Nur
noch "die Rückfahrkarte und ein Butterbrot" bekommen Flüchtlinge
aus Kriegs- und Krisengebieten, z.B. aus Bosnien, Jugoslawien, aus Afghanistan,
Libanon, Irak, Algerien, Somalia, Angola und Vietnam, wenn das Gesetz beschlossen
wird. Bundesweit
sind über 250.000 Menschen davon betroffen, in Berlin ca. 40.000 Flüchtlinge. Die
meisten von ihnen konnten als Bürgerkriegsflüchtlinge gar keinen
Asylantrag stellen - den anderen wurde Asyl verweigert. Sie bekamen den
Aufenthaltstitel "Duldung", weil sie nicht in ihr Land zurückkehren
können oder aufgrund internationaler Abkommen nicht abgeschoben werden
können, da ihnen dort Gefahr für Leib und Leben droht oder ihnen
die Einreise verweigert wird. Für
die vom deutschen Staat "Geduldeten" heißt das jetzt schon: ·Die
Abschiebung ist lediglich aufgeschoben. ·Duldungen
sind auf wenige Monate befristet.
·Bei
den Ausländerbehörden sind die Menschen ständigen Schikanen
und Willkürakten ausgesetzt. ·Die
Flüchtlinge bekommen verminderte Leistungen nach dem "Asylbewerberleistungsgesetz".
Das sind weniger als 80% der normalen Sozialhilfe und diese - bis auf 80,-DM
"Taschengeld" - nur als entwürdigende Sachleistung (Essen und Unterkunft).
Medizinische Versorgung wird nur in Ausnahmefällen zugestanden. Gerade
diese Menschen sollen nun durch den Entzug der materiellen Lebensgrundlagen
zur Ausreise gezwungen werden. Diese
Gesetzesverschärfung wurde initiiert unter anderem von der Ausländerbeauftragten
Barbara John, von der Senatorin für Gesundheit und Soziales Beate
Hübner und dem Innensenator von Berlin Jörg Schönbohm. Schönbohm
in der Berliner Zeitung am 7.2.98: "Diese Gruppen werden nicht mehr durchgefüttert". Was
trotz der ohnehin schon unmenschlichen Gesetze nicht durchgesetzt werden
kann, soll nun auf diesem Weg erzwungen werden. Sozialrecht wird als Ordnungsrecht
mißbraucht. Das Sozialamt wird zum verlängerten Arm der Ausländerbehörden. Der
Beschluß, Flüchtlinge aus dem Grundrecht auf menschenwürdige
Unterstützung in Notlagen auszuschließen, treibt ihre Entrechtung,
Illegalisierung und Kriminalisierung gezielt voran. Da
für die Flüchtlinge Arbeitsverbot gilt, geraten sie durch den
Entzug sämtlicher Sozialleistungen nun in existentielle Not. Legale
Möglichkeiten des Überlebens gibt es dann nicht mehr. Die Menschen
müssen sich auf willkürliche Gewalt- und Ausbeutungsverhältnisse
einlassen - außerhalb jeglicher Rechte und außerhalb jeglichen
Schutzes. Die
Politik des Rauswurfs legitimiert und unterstützt den Rassismus in
der Bevölkerung. In
diesem Klima der Ausgrenzung werden Flüchtlinge und MigrantInnen vermehrt gewalttätigen
Angriffen aus der Bevölkerung und verschärfter staatlicher Verfolgung
ausgesetzt. Dieser
Politik müssen endlich Grenzen gesetzt werden. Die
Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag muß durch massiven und kompromißlosen
Widerstand verhindert werden. |
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V.i.S.d.P.:
H. Müller, Yorckstraße 59, 10965 Berlin, Tel. 785 72 81
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