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Freitag, 14. April 2000 |
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Hungerstreikerin wird untersuchtDer Polizeipräsident muss eine seit Wochen in Abschiebehaft hungerstreikende Ukrainerin (wir berichteten) durch eine Ärztin ihres Vertrauens untersuchen lassen, entschied das Verwaltungsgericht in einer Einstweiligen Anordnung. Der Polizeipräsident hatte bisher seine Genehmigung verweigert, weil er befürchtete, dass die Ärztin in einem nicht fachgerechten Gutachten Haft- und Reiseunfähigkeit feststellen könnte. ddp |
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