|
Hungerstreikende darf Arzt empfangen
Unabhängigkeit garantiert
Eine Ukrainerin, die in Abschiebegewahrsam sitzt, darf sich nach einem Gerichtsbeschluss auf eigene Kosten von einer Ärztin des Vertrauens statt von einem bestellten Arzt untersuchen lassen. Das Gesetz über den Abschiebungsgewahrsam schließe das nicht aus, teilte das Verwaltungsgericht am Donnerstag mit.Es gab dem Eilantrag der Frau statt, die seit mehr als 50 Tagen mit anderen Frauen in einen Hungerstreik getreten ist.
Den Angaben zufolge hatte der Polizeipräsident das Anliegen der Frau zurückgewiesen. Er befürchtete, die unabhängige Ärztin könnte in einem nicht fachgerecht erstellten Gutachten eine Verwahrungs- und Reiseunfähigkeit feststellen. Alleine diese Befürchtung rechtfertige es nicht, die im Grundgesetz geschützte allgemeine Handlungsfreiheit der Antragstellerin einzuschränken, entschied das Gericht. Am Donnerstag hat auch das Behandlungszentrum für Folteropfer gegen die Inhaftierung protestiert. Fehlende Ausweispapiere seien kein Grund, die Frauen über Monate in die Abschiebehaft zu nehmen. (dpa)
|