13.4.00
Sender Freies Berlin - Fernsehen - "B1-Abendschau"
"Anspruch auf eigene Ärztin"
Das Verwaltungsgericht hat einer der am Hungerstreik beteiligten Ukrainerinnen
im Abschiebegewahrsam Recht gegeben. Nach einer Eilentscheidung des Gerichts
darf sich die Frau auf eigene Kosten von einem Arzt ihres Vertrauens untersuchen
lassen. Der Polizeipräsident hatte ihren Wunsch zurückgewiesen.
Die Frau gehört zu der Gruppe von Ukrainerinnen, die seit mehr als
50 Tagen mit einem Hungerstreik ihre Freilassung erreichen wollen.